LUKB ZAI 25 (LUKB Zentralschweizer Aktienindex)
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1 Reglement: LUKB ZAI 25 (LUKB Zentralschweizer Aktienindex) Der Index aus der Zentralschweiz Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 1 / 9 v1.0
2 Inhaltsverzeichnis 1. Informationen zum Index Allgemeines Markenschutz, Gebrauch und Lizenzierung Zusammensetzung des Index Aufnahme- und Ausschlusskriterium in das Grunduniversum Aufnahme in den Index Indexberechnung Methodik Kursquellen Indexformel Divisor Free Float Behandlung von Dividenden und andere Ausschüttungen Indexanpassungen Ordentliche Anpassungen Ausserordentliche Anpassungen... 9 Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 2 / 9 v1.0
3 Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben erfolgen ohne Gewähr, verpflichten die Luzerner Kantonalbank AG in keiner Weise und können jederzeit und ohne weitere Ankündigung durch die Luzerner Kantonalbank AG geändert werden. Für allfällige in diesem Dokument enthaltene Fehler wird jegliche Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Die Luzerner Kantonalbank AG ist in keiner Weise verpflichtet, auf solche Fehler aufmerksam zu machen. Informationen zum Index sind unter abrufbar. Anfagen zum Index können an folgende Adresse gerichtet werden: Luzerner Kantonalbank AG Postfach 6002 Luzern Telefon: Copyright Luzerner Kantonalbank AG, Stand 31. März Alle Rechte vorbehalten. Alle Handelsmarken beachtet. Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 3 / 9 v1.0
4 1. Informationen zum Index 1.1 Allgemeines Der Index hat zum Ziel, die Entwicklung der 25 nach Free Float-Marktkapitalisierung grössten Zentralschweizer Aktien, die an einer Schweizer Börse kotiert sind, abzubilden. Die genauen Aufnahme- und Ausschlusskriterien sind in Ziffer 2 festgehalten. 1.2 Markenschutz, Gebrauch und Lizenzierung Die Bezeichnungen des Index LUKB ZAI 25 und LUKB Zentralschweizer Aktienindex 25 der Luzerner Kantonalbank AG (nachfolgend LUKB), die ebenfalls als Marken eingetragen sind, sind als solcher gegen unzulässige Verwendung geschützt. Der Index darf zum Zweck der wahrheitsgemässen Berichterstattung frei benutzt werden. Für einen anderen Gebrauch, bspw. kommerzielle Benutzung der Indexzahlen, vergibt die Luzerner Kantonalbank AG Lizenzen zur Nutzung. Fragen zur Lizenzierung des Index können an die Luzerner Kantonalbank AG gerichtet werden. Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 4 / 9 v1.0
5 2. Zusammensetzung des Index 2.1 Aufnahme- und Ausschlusskriterium in das Grunduniversum Folgende Grundvoraussetzungen müssen die Aktien erfüllen, damit sie in das Index-Grunduniversum aufgenommen werden können: Das Unternehmen muss ihren juristischen Gesellschaftssitz in der Zentralschweiz haben, konkret in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz oder Zug. Kotierung an einer Schweizer Börse. Hat ein Unternehmen verschiedene Aktiengattungen, welche die obigen Kriterien erfüllen, dann wird nur die grössere, bzw. die liquidere Aktiengattung in den Universum aufgenommen. Die Aktien müssen einen Mindest-Free Float von 20 % aufweisen. Wird diese Limite unterschritten und innerhalb von drei Monaten weder erreicht noch überschritten, dann wird der entsprechende Titel aus dem Grunduniversum ausgeschlossen. Andererseits werden Titel, die noch nicht im Grunduniversum enthalten sind, aufgenommen, wenn sie die Limite von 20 % während drei Monaten konstant überschritten haben. Stichtag für die Festlegung der Rangordnung innerhalb des Grunduniversums ist der 31. Juli. 2.2 Aufnahme in den Index Der LUKB ZAI 25 hat zum Ziel, die Entwicklung der nach Free Float Marktkapitalisierung 25 grössten Aktien aus dem oben definierten Grunduniversum abzubilden. Die Indexkorb-Anpassung wird grundsätzlich einmal jährlich auf Basis der Free Float Kapitalisierung am dritten Freitag im September vorgenommen. Stichtag für die Festlegung der Rangordnung ist der 31. Juli. Die Änderungen im Index erfolgen nach den Bestimmungen in Ziffer 4. Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 5 / 9 v1.0
6 3. Indexberechnung 3.1 Methodik Der LUKB ZAI 25 ist kapitalgewichtet. Für die Berechnung der Kapitalisierung werden nur die im Streubesitz (Free Float) befindlichen Aktien berücksichtigt. Die maximale Gewichtung einer Aktie im Index ist auf 10 % limitiert. Der Index wird sowohl als Preis als auch als Total Return Index in CHF berechnet. Wechselkurse werden vernachlässigt, da nur kotierte Aktien in CHF verwendet werden. Dividendenzahlungen werden nur im Total Return Index investiert und im Preis Index vernachlässigt (siehe Kapitel 3.6). Die Normierung ist wie folgt: Index Normierung LUKB ZAI 25 TR 1'000 Punkte per LUKB ZAI 25 PR 1'000 Punkte per Die Indexberechnung erfolgt an jedem Börsentag. In die Bewertung wird der letztbezahlte Kurs einer Aktie einbezogen. Falls am Berechnungstag kein bezahlter Kurs zustande gekommen ist, wird der Vortageskurs angewendet. 3.2 Kursquellen Die Daten für die Berechnung des Index stammen aus den Tagesendpreise von Aktien, welche öffentlich verfügbar sind und von Datenlieferanten oder Handelsplattformen geliefert werden. Diese Daten werden ad-hoc aus verschiedenen Quellen verifiziert. 3.3 Indexformel Der LUKB ZAI 25 wird nach dem Konzept von Laspeyres mit einem gewichteten arithmetischen Mittel über eine definierte Auswahl von Titeln berechnet. Den aktuellen Indexstand erhält man, indem die Summe aller Börsenkapitalisierungen der im Index enthaltenen Titel durch den Divisor dividiert wird. I t = n i=1 p i,t x i,t f i,t D t Legende: t: aktueller Tag p i,t: letzter bezahlter Kurs vom Titel i am Tg t I t: Indexstand aktueller Tag x i,t: Anzahl Aktien für Titel i am Tag t D t: Divisor am Tag t f i,t: Free Float für Titel i am Tag t n: Anzahl Titel im Index Die Daten werden folgendermassen gerundet: Inputdaten und anderen Basisdaten: Rundung auf 4 Dezimalstellen Index Divisor: Rundung auf ganze Zahl (ohne Kommastellen) Free Float Faktoren: Rundung auf 4 Dezimalstellen Indexwerte: Rundung auf 2 Dezimalstellen für Publikation Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 6 / 9 v1.0
7 3.4 Divisor Der Divisor ist eine technische Hilfszahl für die Berechnung des Indexwertes. Wenn sich die Börsenkapitalisierung aufgrund eines Kapitalereignisses ändert (vgl. Kapitel 2), führt dies zu einer Änderung des Divisors, während der Indexwert stabil bleibt. D t+1 = n i=1 (p i,t x i,t f i,t ) MC t+1 n p i,t x i,t f i,t i=1 Legende: t: aktueller Tag p i,t: letzter bezahlter Kurs vom Titel i am Tg t s: Indexstand aktueller Tag x i,t: Anzahl Aktien für Titel i am Tag t D t: Divisor am Tag t f i,t: Free Float für Titel i am Tag t D t+1: Divisor am Tag t+1 ΔMC t+1: Differenz zwischen Closing Marktkapitalisierung des Indizes n: Anzahl Titel im Index und der adjustierten closing Marktkapitalisierung des Indizes 1 Der Divisor wird auf eine ganze Zahl gerundet, d.h. ohne Kommastellen. 3.5 Free Float Der frei handelbare Anteil einer Aktie berechnet sich aufgrund der sich im Umlauf befindenden Titel (Streubesitz). Als sich im Umlauf befindendes Kapital wird das ausgegebene Kapital gezählt, welches in der Regel vollumfänglich gezeichnet und ganz oder teilweise liberiert sowie im Handelsregister eingetragen ist, wobei grosse Aktienpakete (Festbesitz) vom Kapital abgezogen werden. Ausgeschlossen ist das bedingte und genehmigte Kapital. Verschiedene Aktiengattungen werden separat in Betracht gezogen. Grundsätzlich gelten diejenigen Titel als Aktien im Festbesitz, die von einer Person oder Personengruppe bei der Über- oder Unterschreitung von 5 % oder mehr der in Art. 120 FinfraG genannten Schwellenwerte der jeweiligen Gesellschaft oder Börse gemeldet worden sind. Wenn durch einen Aktionärsbindungsvertrag mehr als 5 % der kotierten Aktien gebunden sind oder gemäss öffentlich bekannten Tatsachen Personen langfristig an einer Unternehmung beteiligt sind, dann wird dieser Anteil ebenfalls dem Festbesitz dazugerechnet. Die LUKB stützt sich grundsätzlich auf eigene Umfragen bei den eizelnen Emittenten ab. Auch Meldungen gemäss Art. 120 FinfraG kann sie verwenden. Für die Berechnung des Free Float werden ausschliesslich kotierte Titel berücksichtigt. Aktien, die von den folgenden Gruppen gehalten werden, zählen unabhängig einer allfälligen Meldung gemäss Absatz 2 dieser Ziffer grundsätzlich zum Free Float: Vorsorgeeinrichtungen Anlagefondsgesellschaften Investmentgesellschaften Verwalter und Treuhänder 1 Für Unternehmen mit Corporate Actions die zum Zeitpunkt t+1 stattfinden, wird die Free Float Marktkapitalisierung folgendermassen mit den adjustierten closing Preise, der neuen Anzahl Aktien zum Zeitpunkt t+1 und dem Free Float Faktor zum Zeitpunkt t+1 abzüglich den closing Preise, der Anzahl Aktien zum Zeitpunkt t und dem Free Float Faktor zum Zeitpunkt t berechnet. Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 7 / 9 v1.0
8 Personen oder Personengruppen, die aufgrund fehlender Informationen nicht eindeutig klassifiziert werden können, kann die LUKB nach eigenem Ermessen beurteilen. Im Gegensatz zu den Namen- und Inhaberaktien, werden sämtliche Genusscheine und Partizipationsscheine, da sie keine Stimmrechte vermitteln, immer vollständig in der Indexberechnung berücksichtigt, d.h. ein Free Float von 100 %. 3.6 Behandlung von Dividenden und andere Ausschüttungen Die Behandlung von Dividenden und andere Ausschüttungen ist je nach Indextyp verschieden. Nachfolgende Tabelle zeigt die verschiedenen Varianten auf: Ausschüttung Ordentliche Bardividende Nennwertrückzahlung Ausserordentliche Ausschüttung Aktiendividende (Aktien der eigenen Unternehmung) Beschrieb Vollumfängliche Berücksichtigung als Brutto-Betrag, d.h. inkl. Anteil Verrechnungssteuer Nennwertrückzahlungen anstelle einer ordentlichen Bardividende wird wie eine ordentliche Bardividende behandelt Von der regulären Dividendenpolitik abweichende Ausschüttungen, resp. von der Gesellschaft als nichtreguläre Dividende deklarierte, wie bspw. Spezialdividenden, Jubiläumsboni, gelten nicht als Dividende. Diese Ausschüttungen gelten als Kapitalereignis Aktiendividenden werden nicht wie ordentliche Dividendenzahlungen behandelt; keine Änderung der Kapitalisierung Divisor des Index Performance Preis Rückgang Keine Änderung Rückgang Keine Änderung Rückgang Keine Änderung Keine Änderung Keine Änderung Die LUKB behält sich das Recht vor, in begründeten Ausnahmefällen von der obigen Regelung abzuweichen. Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 8 / 9 v1.0
9 4. Indexanpassungen 4.1 Ordentliche Anpassungen Änderungen in der Zusammensetzung des Indexkorbes erfolgen in der Regel einmal jährlich, nämlich am dritten Freitag im September (nach Handelsschluss). Stichtag für die Rangordung der Aktien ist in der Regel der 31. Juli. Die Aktualisierung der Gewichte (Free Float- und Aktienwerte) erfolgen an folgenden Terminen innerhalb eines Jahres: am dritten Freitag im März (nach Handelsschluss) am dritten Freitag im Juni (nach Handelsschluss) am dritten Freitag im September (nach Handelsschluss) am dritten Freitag im Dezember (nach Handelsschluss) Die Gewichte werden in der Regel an folgenden Stichtagen innerhalb eines Jahres festgelegt: 31. Januar (nach Handelsschluss) 30. April (nach Handelsschluss) 31. Juli (nach Handelsschluss) 31. Oktober (nach Handelsschluss) Mindestens einen Monat vor den Anpassungesterminen werden die provisorischen neuen Werte angekündigt. Die LUKB behält sich vor, kurzfristig noch Änderungen an diesen Werten durchzuführen, wobei die definitiven Werte erst fünf Handelstage vor dem Anpassungstermin kommuniziert werden. 4.2 Ausserordentliche Anpassungen Ausserordentliche Änderungen in der Zusammensetzung des Indexkorbes sind bei grossen Marktveänderungen infolge von Fusionen, Dekotierungen und Insolvenzen möglich. Diese erfolgen in der Regel mit einer Ankündigungsfrist von 5 Tagen. Ausserordentliche Anpassungen an den Gewichten (Free Float- und Aktienwerte) erfolgen nur im Zusammenhang mit einem relevanten Kapitalereignis, in der Regel mit einer Ankündigungsfrist von 5 Tagen. Die Anpassungen an den Gewichten in Free Float und Aktienwerte erfolgen somit nur, wenn sie 5 %, resp. 10 % von einem Börsentag auf den nächsten überschreiten. So kann die LUKB in Ausnahmefällen mit einer Ankündigungsfrist von fünf Tagen bei Übernahmen den Free Float der betroffenen Aktie nach der Veröffnetlichung des Ergebnisses anpassen. Die LUKB kann gleichzeitig den Titel aus dem Index ausschliessen. Bei einer angekündigten Insolvenz erfolgt ebenfalls mit einer Ankündigungsfrist von fünf Tagen eine ausserordentliche Anpassung. Die Aktie des insolventen Unternehmens kann aus dem Index ausgeschlossen und das gemäss der letzten Festlegung der Rangordnung im Grunduniversum nächste Unternehmen aufgenommen werden.. Die LUKB behält sich das Recht vor, Anpassungen in Ausnahmefällen auch ausserhalb der gesetzten Frist durchzuführen. Luzerner Kantonalbank AG 03/2017 Seite 9 / 9 v1.0
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