ZUGORDNUNG Präambel Die Zugordnung ergänzt die Satzung und dient der Sicherheit und einen geordneten Ablauf von Umzügen.
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- Hede Bruhn
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1 ZUGORDNUNG 2020 Präambel Die Zgordnng ergänzt die Satzng nd dient der Sicherheit nd einen geordneten Ablaf von Umzügen. Gültigkeit Die Zgordnng gilt für alle Teilnehmer nseres Jbilämsmzges am 2. Febrar 2020 anlässlich der Unterzeichnng der Bürgeler Akte am 17. Jli 1954, also vor 66 Jahren (Zsammenschlss aller Offenbach fastnachtstreibenden Vereine nd Korporationen). Der Umzg wird vom Offenbacher Karnevalverein e.v. organisiert bzw. veranstaltet. Mit der Anmeldng z diesem Umzg wird die Zgordnng drch Unterschrift eines Zeichnngsberechtigten als verbindlich anerkannt. Teilnahmeberechtigng Die Entscheidng über eine Teilnahme an Umzügen obliegt dem Veranstalter bzw. dessen Beaftragten. Nr angemeldete Teilnehmer dürfen an dem jeweiligen Umzg teilnehmen. Organisation, Leitng nd Drchführng Die Organisation, Leitng nd Drchführng von Umzügen obliegt dem Veranstalter, insbesondere dem Zgmarschall nd dessen Vertreter, wobei einzelne Afgaben verantwortlich delegiert werden. können. In die Drchführng sind als Teil der Zgleitng Polizei, Ordnngsbehörden, Sanitätskräfte, Zgordner nd Fnkleitng eingebnden. Den Anordnngen der Zgleitng ist nbedingt Folge z leisten. Anmeldng Anmeldng z den Fastnachtsmzügen sind bis spätestens 31. Jni 2019 an den Zgmarschall des Veranstalters z richten. Ein entsprechender Anmeldevordrck wird rechtzeitig zgesandt. Platzierngswünsche sind möglich. Es gilt in der Regel das Rotationsprinzip. Die Entscheidng trifft die Zgleitng. Spätestens bis zwei Wochen vor der Veranstaltng sind der Zgverantwortliche des Zgteilnehmers, die Fahrer sowie eine am Tag der Veranstaltng eine erreichbare Mobilrfnmmer eines Verantwortlichen an den Zgmarschall z melden. 1
2 Gestaltng Zgteilnehmer haben sich nd mitzführende Gegenstände nter Beachtng des regionalen Brachtms - dem Ergebnis entsprechend z gestalten, wobei gegen Anstand nd Sitte verstoßende sowie vernglimpfende Darstellngen nicht zlässig sind. Umfassende fastnachtliche Dekoration ist erforderlich. Werbng darf nicht dominant zr Geltng gebracht werden. Werbng, die über ein geringfügiges Maß hinasgeht, bedarf der Genehmigng des Veranstalters. Beschallngsanlagen af den Fahrzegen sind anzmelden, bedürfen der Genehmigng drch den Veranstalter nd dürfen keine über dem Maß lineare Schallabstrahlng haben. Beschallngsanlagen an der Zgstrecke werden drch den Veranstalter gestellt. Asnahmen bedürfen der Genehmigng. Sicherheit Öffentliche Bavorschriften nd nachstehende Barichtlinien sind nbedingt z beachten. 1. Fahrzeg An Umzügen dürfen nr verkehrssichere Fahrzege teilnehmen. Mit Asnahme von. Fahrzegen mit einer baartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h mss für jedes Fahrzeg eine Betriebserlabnis erteilt sein. Die Kennzeichen der zgelassenen Fahrzege müssen lesbar sein. Die Fahrzeghalter haften für die Einhaltng der Verkehrssicherheit. Die Anhängevorrichtng von Kraftfahrzegen nd Anhängern mss stets betriebs- nd verkehrssicher sein. Es werden in der Regel Züge mit nr einem Anhänger zgelassen. Der jeweilige Fahrzegführer hat alle Fahrzegnachweise sowie die jeweils erforderliche Fahrerlabnis mit sich z führen. Die seitlichen Verkleidngen der Fahrzege müssen as einem festen, nicht drchstoßbaren Material sein nd dürfen eine maximale Bodenfreiheit von 25 cm haben. Die maximale Breite der Fahrzege ist af 2,5 m beschränkt. Einzelfahrzege dürfen nicht länger als 12 m, Sattelkraftfahrzege nicht länger als 15 m nd Züge (LKW nd Anhänger) mit Überba nicht länger als 20 m sein, Die Höhe der Fahrzege, insbesondere solche, af welchen Personen befördert werden, darf 4 m nicht überschreiten. Asnahmen für Motivwagen ohne Personenbeförderng bedürfen der Genehmigng des Veranstalters. Bei LKWs mit Personenbeförderng ist ein zgelassener Feerlöscher (W 10 oder PG 12) mitzführen. (PG 12 bedetet ein Feerlöscher mit 12 kg Inhalt). Die zgeteilte Zgnmmer mss in schwarzen Lettern af einem, mindestens DinA4 (qer) großen weißen Schild gt lesbar jeweils oben links- - nd rechtsseitig vom Fahrzeg angebracht werden. (Unter dieser Nmmer steht der Zgteilnehmer im Zgprogramm). 2
3 2. Afbaten Afbaten sind so stabil nd sicher z gestalten, dass Personen af dem Fahrzeg nd andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr kommen. Ein Afspringen af die Festwagen ist drch baliche Maßnahmen z erschweren. (Gitter oder ähnliches). Die Lade- bzw. Standfläche der Komiteewagen mss eben, tritt- nd rtschfest sein. Für jeden Stehplatz müssen asreichende Sicherngen gegen ein Hernterfallen von Personen (Brüstng oder Geländer, mind. 100 cm) sowie Festhaltevorrichtngen vorhanden sein. Bei Verkleidngen von Kraftfahrzegen mss für den Fahrzegführer ein asreichendes Sichtfeld gewährleistet sein. An den Aßenseiten der Fahrzege dürfen keine scharfkantigen oder sonstige gefährliche Teile hervorstehen.. Gleiches gilt für den Schtz der af dem Fahrzeg beförderten Personen. Ein- nd Asstiege sollten möglichst hinten, bezogen af die Fahrtrichtng angeordnet sein. Der Einstieg darf nicht an der Zgvorrichtng sein. Die Betriebssicherheit der Fahrzege ist drch einen amtlichen Sachverständigen abnehmen z lassen. Ohne TÜV-Zlassngspapiere ist die Teilnahme am Zg asgeschlossen. Im Falle des Verstoßes gegen die Bavorschriften bzw. Barichtlinien sowie gegen das Gestaltngsgebot werden diese zrückgewiesen Bei jedem Fahrzeg ist asreichend Begleitpersonal, je Seite, Achse bzw. Zgrichtng mindestens eine Kraft einzsetzen. Fahrzege, deren Umrisse vom jeweiligen Fahrer nicht eingesehen werden können, müssen zsätzlich drch eine asreichende Anzahl von Ordnern abgesichert werden. Der Verantwortliche des Zgteilnehmers hat die Einweisng, Einteilng nd Überwachng des Begleitpersonals sicherzstellen. Fahrzegführer nd Reiter bzw. Pferdeführer haben stets an ihren Fahrzegen bzw. bei ihren Pferden z bleiben. Fahrzegführer, Reiter nd Ordner haben alkoholfrei z bleiben nd ihre Fahr-, Reit- nd Handlngsweise so einzrichten, dass Zschaer oder andere Zgteilnehmer nicht gefährdet werden. Pferde dürfen nr von geübten Reitern geritten werden (Reiterasweis). Es dürfen nr Pferde eingesetzt werden, die zr Teilnahme an Umzügen trainiert sind nd hierfür Eignng haben. Verkehrsvorschriften sowie Unfallverhütngsvorschriften sind genaestens z beachten. Insbesondere dürfen sich af Fahrzegdächern, Kotflügeln, Trittbrettern sw. sowie af Zgbzw. Anhängerverbindngen keine Personen afhalten. Af den Zgmaschinen dürfen nr so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden bzw. zgelassen sind. Die Personenbeförderng af den Zgwagen während der An- nd Abfahrt nd aßerhalb des Veranstaltngsrames ist nicht zgelassen. Eine Asnahmegenehmigng hierfür wird nicht erteilt. 3
4 Im Falle von Unfällen bzw. besonderen Ereignissen sind die Zgleitng (Sicherheitsmeldestelle) nd die Polizei nverzüglich z informieren sowie an nächster Möglichkeit zr Meidng von Zgnterbrechngen anzhalten. Afmarsch nd Afstellng Zgteilnehmer mit Fahrzegen haben sich innerhalb einer Toleranz von max. einer viertel Stnde am zgewiesenen Afstellplatz einzfinden nd sich nverzüglich bei der asgewiesenen Meldestelle anzmelden. Behinderngen drch vorzeitiges Erscheinen am bzw. im Bereich des Afstellplatzes sind z vermeiden. Bei verspätetem Eintreffen ist eine Eingliederng nr nach Maßgabe der Zgleitng zlässig. Zr Vorbereitng (Beladen, Afbaen. sw.) haben Zgteilnehmer Ram detlich aßerhalb des Afstellbereichs z nehmen, m Behinderngen weitgehendst z verhindern. Fahrzege, die nicht am Umzg teilnehmen, dürfen den Afstellplatz nicht befahren. Die Verwendng von Helsirenen nd Starktonhörnern ist bei An- nd Abfahrt zm Afstellngs- bzw. Aflösngsplatz nzlässig. Ablaf Das Eingliedern in den lafenden Zg sowie etwaiges Asgliedern as dem. Zg erfolgt nr nach Weisng der Zgleitng. Ein eigenmächtiges Asscheren as dem Zg vor Erreichen des Aflösngsplatzes ist grndsätzlich ntersagt. Vor jedem Verein bzw. jeder Grppierng sollte ein Schild mitgeführt werden, af welchem der Name oder das Wappen nd die Nmmernfolge des jeweiligen Zgteilnehmers klar erkennbar ist. Wrfmaterial ist nter Vermeidng verletzngsgefährlicher Wrftechnik aszbringen. Größere bzw. eckige nd harte Gegenstände dürfen nr gezielt abgegeben werden. Während eines Zgstillstandes soll Wrfmaterial nicht abgegeben werden. Die Fortbewegng des Zges darf nicht beeinträchtigt oder gar afgehalten werden. Abfall nd Müll sind erst am Aflösngsplatz in bereitgestellten Containern z entsorgen nd darf nicht während des Umzges vom Fahrzeg geworfen werden. 4
5 Versicherngen, Abgaben, Rechte Zgteilnehmer haben für eigenen Versicherngsschtz z sorgen. Insbesondere ist eine Haftpflichtversicherng, die die Teilnahme an Umzügen beinhaltet, abzschließen. Eine Teilnahme an Umzügen erfolgt af eigene Gefahr, da insbesondere seitens des Veranstalters keine Unfallversicherng besteht. Der Veranstalter meldet die Veranstaltng gemäß den eingegangenen Anmeldngen bei der GEMA an. Der OKV übernimmt die GEMA-Gebühren nr für die, von ihm per Vertrag verpflichteten, Kapellen. Vereine, die im Rahmen ihrer Zgnmmer Kapellen oder Latsprecheranlagen einsetzen, haben diese bei der GEMA af eigene Rechnng anzmelden. Gleiches gilt für Vereine, die am Zgweg Msikanlagen oder Kapellen zm Einsatz bringen. Etwaige Abgaben, wie GEMA, Steern sw., die wegen von der Anmeldng abweichender Eigenart z entrichten sind, sind Sache der teilnehmenden Korporation. Der Veranstalter ist von solchen Ansprüchen sowie solchen as nerlabter Handlng freizstellen. Zgteilnehmer willigen in Ton- - nd Bildafzeichnngen sowie etwaige Übertragngen derselben ein nd verzichten insoweit af diesbezügliche Urheberrechte. Teilnahmegebühren Teilnahmegebühren für Mitgliedsvereine des Veranstalters werden von der Mitgliederversammlng festgelegt. Im Übrigen entscheidet der Veranstalter. Sie sind bis spätestens einen Monat nach der Teilnahmebestätigng bzw. Rechnngsstellng z begleichen. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlng kann Asschlss von der Veranstaltng erfolgen. Sanktionen Im Falle von Verstößen gegen diese Zgordnng können drch den Veranstalter bzw. der Zgleitng folgende Maßnahmen getroffen werden: - Eingliederng am Zgende - Asschlss von der lafenden Veranstaltng sowie Entfernng as dem Zg - nächstjährige Platzierng am Zgende - Asschlss, von nächstjährigen Umzügen - Geltendmachng von Schadenersatzansprüchen. - Anzeigenerstattng bei Polizei- bzw. Ordnngsbehörden Eine Entschädigng bzw. Erstattng etwaiger Teilnahmegebühren erfolgt im Falle von Asschlüssen nicht. Datenschtz Wir verweisen af nsere Hompage: Hier können Sie wie alle anderen Formlare hernter laden. Mit der Unterschrift (Veranwortlicher für den Aftritt im Zg) erkennen alle am Zg Mitwirkenden, Vereine nd Korporationen, sowie freie Grppierngen nseren Datenschtz an. 5
6 MELDEBOGEN FÜR DEN OFFENBACHER FASTNACHTSZUG am Zgbeginn 12:11 Uhr oder 13:11 Uhr ab Mainvorgelände, Offenbach Zgafstellng ab 10:11 Uhr oder 11:11 Uhr Vereinsanschrift: Telefon-Mobil Telefon Telefax Präsident Vorsitzender Ansprechpartner Wir nehmen mit folgenden Grppen am Offenbacher Fastnachtszg teil: Ja Art / Bezeichnng Anz. Personen o Elferrat z Fß o Garde o Fßgrppe o Eigener Spielmannszg / Kapelle o Fremder Spielmannszg / Kapelle Ja Bezeichnng Art / Typ / Länge / Breite / Höhe Kennzeichen o Präsidentenwagen o Komiteewagen o Motivwagen o Ktschen o Reitpferde Anzahl: o Sonstige Fahrzege o Kanonen (bis 65 db) Anzahl: Name des Fahrers: Führerschein Nr.: Besonderheiten Gesamt benötigte Afstellfläche ca. Meter Es gelten folgende Regeln Sonstiges für Fahrzege: Alle im Merkblatt über die Asrüstng nd den Betrieb von Fahrzegen nd Fahrzegkombinationen für den Einsatz bei Brachtmsveranstaltngen ( Verkehrsblatt - VkBl.2000 S.406 am ) genannten Vorschriften. Alle Fahrzege gewaschen nd fastnachtlich geschmückt!!! KFZ über 7,5t zl. Ges. Gewicht nr mit Asnahmegenehmigng Oldtimer nd Traktoren nr in einwandfreiem Zstand ( optisch nd technisch ) Radlader nr mit kleinen Rädern nd ohne Schafeln Bei Schwarzplverschsswaffen bitte Genehmigng beilegen Keine PKW-Limosinen, Bsse, Erntemaschinen, LKW-Kipper, 3-Achskipper, Aflieger mit mehr als 2 Achsen nd einer Gesamtlänge mit mehr als 10 Meter nr nach Rücksprache Je Achse 2 Ordner, PKW's gesamt 2 Ordner, Seilmlafsicherng bei Zgfahrzegen nd LKW's erwünscht Alkoholverbot die Fahrer nd Begleitpersonen der Fahrzege. Kein Transport von Personen af den LKW's zm oder von dem Zg Es ist ntersagt jegliches Verpackngsmaterial af die Straße z werfen Um einen ordnngsgemäßen Zgablaf z gewährleisten, sind grndsätzlich den Anweisngen der Zgorganisation nd seinen, mit Armbinde gezeichneten, Vertretern nbedingt Folge z leisten. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Unterzeichner die Zgordnng, sowie das Merkblatt für Datenschtz gelesen z haben nd erkennt diese damit an. Datm: Unterschrift: Dieser Bogen ist bis zm 31. Jni 2019 bei folgender Adresse im Original einzreichen: Zgmarschall Klas Dieter Roos Lehenstr Offenbach kdroos@t-online.de
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