Allgemein - Persönlichkeitsbildung. Unternehmerische Bildung. Fachausbildung - Theorie- u. Praxisunterricht 1

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1 Seite 1 von 18 Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft Anlage B/1a I. Allgemeine Bildungsziele II. Allgemeine didaktische Grundsätze III. Soziale und Personale Kompetenzen Die Sozialen und Personalen Kompetenzen sind in allen Gegenständen anzuwenden. IV. Stundentafel (Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Allgemein - Persönlichkeitsbildung Unternehmerische Bildung LFS (FR PW) 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe Religion Deutsch und Kommunikation Lebende Fremdsprache (Englisch) Bewegung und Sport Persönlichkeitsbildung Politische Bildung und Rechtskunde Mathematik und wirtschaftliches Rechnen Angewandte Informatik Unternehmensführung und Rechnungswesen* Fachausbildung - Theorie- u. Praxisunterricht Land- und Forstwirtschaft* Maschinen und Anlagen* Pferdehaltung und Zucht* Reiten und Fahren* Veterinärkunde* Ernährung und Haushalt*

2 Seite 2 von 18 Unterricht in Kursform³ schulautonom* Erste-Hilfe-Kurs ** UE Tierpflegekurs*** 1 UW 4 Traktorführerkurs/Theorie ***² Theorie60 UE; Praxis Unterricht 4 UE Fahrunterricht je Schüler Kursunterricht - schulautonom*** 0-1 UW UW UW 4 schulautonom Freigegenstände, Förderunterricht Gesamtwochen-Unterrichtseinheiten (UE) *Diese Gegenstände werden im Ausmaß von 10 UE/Woche in der 1. Klasse, 9 UE/Woche in der 2. Klasse und 12 UE/Woche in der 3. Klasse als praktischer Unterricht geführt. Erste-Hilfe-Kurs ** Theorie 16 UE Tierpflegekurs*** 1.Schulstufe Theorie 18 UE; Praxis Unterricht 18 UE; 2. und 3.Schulstufe Theorie 17,5 UE;Praxis Unterricht 17,5 UE Traktorführerkurs/Theorie **** Theorie 60 UE; Praxis Unterricht 4 UE Fahrunterricht je Schüler Kursunterricht - schulautonom*** 1.Schulstufe Theorie 18 UE; Praxis Unterricht 18 UE; 2. und 3.Schulstufe Theorie 17,5 UE; Praxis Unterricht 17,5 UE Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 60 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten. 1 Unterricht in Schülergruppen 2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts 4 UW = Unterrichtswoche(n).

3 Seite 3 von 18 Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 1. Schulstufe 30 UE 2. Schulstufe 70 UE, 3. Schulstufe 90 UE Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 UE, 2. und 3. Schulstufe je 10 UE IVa. Ersatzstundentafel gem. 4a Abs. 5 (Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Allgemein - Persönlichkeitsbildung LFS (FR PW) 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe Religion Deutsch und Kommunikation Lebende Fremdsprache (Englisch) Mathematik Bewegung und Sport Persönlichkeitsbildung Politische Bildung und Rechtskunde Angewandte Informatik Unternehmensführung und Rechnungswesen* Fachausbildung -Theorie u. Praxis Unterricht Land- und Forstwirtschaft* Maschinen und Anlagen* Pferdehaltung und Zucht* Reiten und Fahren* Veterinärkunde* Betriebs- und Haushaltsmanagement* Unterricht in Kursform³ Erste-Hilfe-Kurs ** 16 Std Tierpflegekurs*** 1 UW 4

4 Seite 4 von 18 Traktorführerkurs/Theorie ***² Theorie60 Std;Praxis Unterricht 4 Std Fahrunterricht je Schüler Gesamtwochenstunden *Diese Gegenstände werden im Ausmaß von 10 h/woche in der 1. Klasse, 10 h/woche in der 2. Klasse und 12 h/woche in der 3. Klasse als praktischer Unterricht geführt. Lebenskunde(Erste-Hilfe-Kurs) ** Theorie 16 Std Tierpflegekurs*** 1.Schulstufe Theorie 18Std;Praxis Unterricht 18 Std; 2. und 3.Schulstufe Theorie 17,5 Std;Praxis Unterricht 17,5 Std Traktorführerkurs/Theorie **** Theorie60 Std;Praxis Unterricht 4 Std Fahrunterricht je Schüler 1 Unterricht in Schülergruppen 2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n). Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden. V. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

5 Seite 5 von 18 Deutsch und Kommunikation Lebende Fremdsprache (Englisch) Mathematik Angewandte Informatik Bewegung und Sport Politische Bildung und Rechtskunde Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Gegenstand / Didaktische Grundsätze - Hinweise Persönlichkeitsbildung Schulstufe AB (C) Der Schüler kann die eigene Lebensqualität Die Möglichkeiten des Lebenswelt in Bezug auf die Lebensqualität reflektieren. Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien AB (A) Der Schüler kann die Bedeutung der Lebensvorgänge sind auszuwerten. Eine Koordination mit den Lebensvorgänge in Bezug auf eine gesunde Unterrichtsgegenständen Deutsch und Religion Lebensführung erläutern. ist herzustellen. Der Unterricht ist AB (B) Der Schüler kann einen Tisch Tischkultur lebensnah und praxisbezogen durchzuführen. decken. Das Lesen von Plänen ist zu AB (C) Der Schüler kann seine persönliche anzufertigen. Lehrausgänge sollen den Hygiene in Bezug auf seine Gesundheit reflektieren. Unterricht ergänzen; Hinführen zu ökonomischem und ökologischem Handeln. AB (B) Der Schüler kann Erste Hilfe Maßnahmen durchführen. AB 2.8. Persönliche Hygiene üben.einrichtungsplanskizzen sind AB (B) Der Schüler kann Müll trennen und fachgerecht entsorgen. Abfallwirtschaft

6 Seite 6 von 18 AB 4. Pflegt bäuerliches Kulturgut im Kultur Spannungsfeld zwischen Tradition und Innovation. AB (B) Der Schüler kann an der Organisation kultureller Veranstaltungen und Projekte mitwirken. Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Gegenstand / Didaktische Grundsätze - Hinweise Unternehmensführung und Rechnungswesen* Schulstufe UF 1. (B) Führt selbstständig einen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder Haushalt nach unternehmerischen und ökologischen Gesichtspunkten, kennt Instrumente zur Qualitätssicherung und kann diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden. UF 1.1.(A) Der Schüler kann die volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft erläutern. UF 1.2.(C) Der Schüler kann Zahlen, Daten und Fakten zur Landwirtschaft interpretieren und Rückschlüsse ziehen. Unternehmensführung Landwirtschaft und Gesellschaft Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten. Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV- Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind UF 2.1. Unternehmenskonzept insbesondere die Erhebung der UF 2.1.(A) Der Schüler kann die Bedeutung eines Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Unternehmenskonzeptes erklären und den Weg zu Förderungsabwicklung und die einem Betriebskonzept beschreiben. Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu UF (B) Der Schüler kann Aufzeichnungen zur Qualitätsmanagement berücksichtigen. Informationen von Qualitätssicherung führen. Massenmedien sind auszuwerten. Das UF (C) Der Schüler kann Instrumente zur Qualitätssicherung einsetzen und Optimierungsmaßnahmen durchführen und evaluieren. UF (C) Der Schüler kann auf Rückmeldungen entsprechend reagieren und daraus Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Unterricht über genossenschaftliche Einrichtungen soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Verbesserungsmaßnahmen entwickeln. UF (A) Der Schüler kann den Nutzen von Betriebsdokumenten erläutern und die dafür zuständigen Ämter und Behörde nennen. Betrieb und Behörden

7 Seite 7 von 18 UF (B) Der Schüler kann eine Rechnung Belegwesen (Rechnung) ausstellen und Originalbelege für die Verbuchung vorbereiten. UF 3.2. Einnahmen-Ausgaben- Rechnung UF (B) Der Schüler kann eine Einnahmen- Ausgaben-Rechnung führen und den Erfolg ermitteln. UF (B) Der Schüler kenne die Grundlagen und Voraussetzungen der Doppelten Buchführung und kann sie anwenden. UF (B) Der Schüler kann anfallende Geschäftsfälle anhand von Belegen verbuchen. UF (B) Der Schüler kann Abschlussarbeiten durchführen. UF (C) Der Schüler kann die Buchführungsergebnisse interpretieren und vergleichen. UF (A) Der Schüler kann die Fachbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung erklären. Doppelte Buchführung Kostenrechnung UF (C) Der Schüler kann die Bedeutung verschiedener Kosten und deren Einfluss auf das Betriebsergebnis begründen. UF (B) Der Schüler kann mit gegebenen Daten Teil- und Vollkostenrechnungen durchführen. UF (C) Der Schüler kann auf Basis der Kostenrechnung unternehmerische Entscheidungen begründen. UF 4.1. UF (B) Der Schüler kann die Grundlagen der Finanzierungsrechnung anwenden. UF (A) Der Schüler kann die Arten der Unternehmensfinanzierung aufzählen und erklären. UF (C) Der Schüler kann Kreditangebote beurteilen und vergleichen. Grundlagen der Finanzierungsrechnung Arten der Unternehmensfinanzierung

8 Seite 8 von 18 UF (C) Der Schüler kann die Kosten und Leistungen einer Investition ermitteln und daraus die Wirtschaftlichkeit sowie die Finanzierbarkeit errechnen. UF (C) Der Schüler kann einen Investitionsplan erstellen und daraus unternehmerische Entscheidungen ableiten. UF (C) Der Schüler kann einen Finanzierungsplan erstellen sowie daraus betriebliche und private Schlüsse ziehen. UF (A) Der Schüler kann verschiedene Anlageformen beschreiben. UF (A) Der Schüler kann die Faktoren des Marktgeschehens nennen. UF (B) Der Schüler kann den Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage grafisch darstellen und erklären. UF (A) Der Schüler kann die Säulen der Marktordnung beschreiben. UF (A) Der Schüler kann Methoden der Marktforschung aufzählen und ihre Einsatzmöglichkeiten beschreiben. UF (C) Der Schüler kann relevante Marktdaten erheben und auswerten. UF (B) Der Schüler kann die Bedeutung kundinnenorientierten Handelns erklären. UF (B) Der Schüler kann KundInnen informieren, beraten und KundInnenkontakte pflegen. UF (B) Der Schüler kann Marketinginstrumente zielgruppenorientiert gestalten und einsetzen. UF (B) Der Schüler kann Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen. UF (C) Der Schüler kann Modelle von Best Practice -Beispielen auf die eigene Lebenswirklichkeit übertragen. Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen Kapitalveranlagung Marktmechanismen Marktordnung Marketing (Direktvermarktung) KundInnenorientierung Marketinginstrumente Innovation

9 Seite 9 von 18 UF (B) Der Schüler kann die wesentlichen Steuern und Abgaben erklären und die notwendigen Formulare ausfüllen. UF (C) Der Schüler kann die Auswirkungen unterschiedlicher Besteue- rungsmöglichkeiten für einen Betrieb beurteilen. UF (B) Der Schüler kann wesentliche Versicherungen erklären und Versicherungsmeldungen durchführen. UF (A) Der Schüler kann unterschiedliche Rechtsformen von Unternehmen und deren Vor- und Nachteile erklären. UF (B) Der Schüler kann mir die Information zur Unternehmensgründung beschaffen und die erforderlichen Schritte erläutern. UF (A) Der Schüler kann die gewerberechtliche Abgrenzung der Landwirtschaft erklären. UF (B) Der Schüler kann rechtsgültige Vereinbarungen treffen. UF (C) Der Schüler kann Verträge auf ihre wesentlichen Inhalte überprüfen. UF (A) Der Schüler kann den Ablauf eines Grundstücksgeschäftes beschreiben. UF (A) Der Schüler kann rechtliche und soziale Konsequenzen einer Betriebsübernahme erläutern. UF (A) Der Schüler kann Aufgaben und Auswirkungen der Flächenwidmung erläutern. UF ((B) Der Schüler kann den Zusammenhang zwischen Arbeitswelt und einer funktionierenden Wirtschaft erklären. UF (B) Der Schüler kann die Funktion von Geld, sowie den Einfluss des Staates auf den Wirtschaftskreislauf erläutern. UF (A) Der Schüler kann Unternehmen nach Leistung, Größe und Zweig unterscheiden und sie Steuern Versicherungen Unternehmensgründung, Rechtsformen, Kooperationen Grundverkehr Betriebsübernahme bzw. -erwerb Wirtschaft - Arbeitswelt Wirtschaftskreislauf Wirtschaftsbereiche

10 Seite 10 von 18 jeweils genauer beschreiben. UF (A) Der Schüler kann beschreiben, wie ein Unternehmen aufgebaut ist und wer wofür zuständig ist. UF (B) Der Schüler kann die Bedeutung des BIP erklären, sowie die Beiträge der einzelnen Wirtschaftssektoren und die Verwendung des BIP erläutern. UF (A) Der Schüler kann den Konjunkturzyklus sowie die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf diesen beschreiben. UF (A) Der Schüler kann die wichtigsten Einnahmequellen des Staates nennen und die Grundsätze der staatlichen Haushaltsführung beschreiben. UF (B) Der Schüler kann erklären, warum Länder miteinander Handel betreiben und kenne die damit verbundenen Zusammenhänge. Unternehmensorganisation Volkswirtschftliche Gesamtrechnung - Konjunktur Budget und Staatshaushalt Weltwirtschaft UF (B) Der Schüler kann die Bedeutung der Europäische Union EU bezogen auf ihre geschichtliche Entwicklung, die wirtschaftliche Perspektive und ihre vielfältigen Aufgaben, erläutern. Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Gegenstand / Didaktische Grundsätze Schulstufe Land- und Forstwirtschaft* AB (B) Der Schüler kann Maßnahmen für Sicherheit und Unfallschutz Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Sicherheit und Unfallschutz anwenden und Mitarbeiter/ innen darin unterweisen. Gegenstand Betriebswirtschaft-Marktlehre abzustimmen. AB (A) Der Schüler kann die klimatischen Produktionsgrundlage Klima Auf die Unfallverhütung und den Voraussetzungen am eigenen Standort darstellen. Umweltschutz im Zusammenhang mit dem AB (C) Der Schüler kann die Daten aus der Einsatz von Düngern und Wetterstation bewerten und interpretieren. Pflanzenschutzmitteln ist im Wald sowie in der Landwirtschaft besonders hinzuweisen. AB (A) Der Schüler kann unterschiedliche Querverbindungen zu biologischen Bodenbestandteile beschreiben. Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen. AB (B) Der Schüler kann einfache Der Unterricht ist durch den Einsatz von Bodenproben untersuchen und auswerten. geeigneten Lehrmitteln und durch

11 Seite 11 von 18 AB (C) Der Schüler kann die Bodenfruchtbarkeit und den Bodenaufbau bewerten. AB (A) Der Schüler kann den Aufbau und die Lebensvorgänge der Pflanze beschreiben. AB (B) Der Schüler kann Feldfrüchte meiner Region bestimmen. AB (C) Der Schüler kann die Qualität der Lebensbedingungen in Bezug auf die Grundbedürfnisse der Nutztiere beurteilen. AB (B) Der Schüler kann einzelne Nutztierarten nach Rassen, Nutzung, Verdauung und Fortpflanzung unterscheiden und zuordnen. Pflanze Nutztiere Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen. AB (C) Der Schüler kann die Auswirkungen Ökologie von ökologischen und ökonomischen Handlungen auf die Kreislaufwirtschaft anhand eines konkreten Fallbeispiels beurteilen. AB (B) Der Schüler kann bei der Erzeugung Standortbeschreibung agrarischer Produkte regionale, ökologische und klimatische Bedingungen berücksichtigen und spezifischen Flächen Produktionsmöglichkeiten zuordnen AB (C) Der Schüler kann biologische von Produktionsverfahren konventionellen Produktionsverfahren unterscheiden und diese bewerten. Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Gegenstand / Didaktische Grundsätze - Hinweise Maschinen und Anlagen* Schulstufe AB (B) Der Schüler kann Maßnahmen für Sicherheit und Unfallschutz anwenden und Mitarbeiter/ innen darin unterweisen. PW 4.1. (B) Der Schüler kann Landmaschinen bedienen und warten sowie die Betriebstechnik bedienen, warten und die Gebäude instandhalten. PW (B) Der Schüler kann Erste Hilfe Maßnahmen durchführen. Sicherheit und Unfallschutz Maschinen Landtechnik, Gebäudetechnik

12 Seite 12 von 18 PW (B) Der Schüler kann Landmaschinen unter Beachtung der Sicherheits-vorschriften fahren und bedienen. PW (B) Der Schüler kann beim Lenken von Kraftfahrzeugen die im Rahmen der StVO notwendigen Maßnahmen für die Verkehrssicherheit anwenden. PW (B) Der Schüler kann Maschinenverschleiß und Defekte an Landmaschinen erkennen. PW (B) Der Schüler kann Reparaturarbeiten veranlassen. PW (B) Der Schüler kann Wartungsarbeiten duchführen. PW (B) Der Schüler kann nach einer Unterweisung oder dem Selbststudium von Betriebsanleitungen Einstellungen von Landmaschinen für eine ordnungsgemäße Funktion vornehmen. PW (C) Der Schüler kann bei der Anschaffung von Landmaschinen eine geeignete Wahl treffen. PW (B) Der Schüler kann Betriebsanlagen bedienen und warten. PW (C) Der Schüler kann die Betriebstechnik mit elektrischer Energieversorgung bezüglich des Gefahrenpotentials für Mensch und Tier beurteilen und Maßnahmen für einen sicheren Betrieb setzen oder setzen lassen. PW (B) Der Schüler kann einfache Reparaturen an Einrichtungen der Betriebstechnik selbstständig durchführen. PW (B) Der Schüler kann Betriebsstätten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften planen und die Instandhaltungsarbeiten von Gebäuden und Anlagen veranlassen oder selbst durchführen. PW (B) Der Schüler kann Bauanträge und Förderungsansuchen ausfüllen. Betriebstechnik Baukunde

13 Seite 13 von 18 PW (B) Der Schüler ist in der Lage Holz- Metall- und Betonarbeiten durchzuführen. Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Gegenstand / Didaktische Grundsätze - Hinweise Schulstufe Pferdehaltung und Zucht* AB (B) Der Schüler kann Maßnahmen für Sicherheit und Unfallschutz anwenden und Mitarbeiter/ innen darin unterweisen. PW 2.1. (A) Der Schüler kann Pferde art- und bedarfsgerecht halten, füttern, pflegen und verfüge über ausreichende Kenntnisse in der Rassenkunde, Exterieurlehre und über Zuchtmethoden und Zuchtorganisationen. PW (C) Der Schüler kann Equiden und Pferderassen hinsichtlich ihrer biologischen und wirtschaftlichen Eigenschaften beurteilen. PW (B) Der Schüler kann Equiden tiergerecht halten, pflegen, transportieren. PW (A) Der Schüler kennt die relevanten Bestimmungen für den Equidentransport. PW (C) Der Schüler kann Equiden aufgrund ihrer Bedürfnisse einteilen und dementsprechend geeignete Haltungsformen auswählen. PW (C) Der Schüler kann Signale der Equiden beobachten und daraus Handlungen ableiten. PW (A) Der Schüler kennt die gesetzlichen Bestimmungen. PW (B) Der Schüler kann den Huf in seiner Funktion und seine Gesundheit erhalten und pflegen PW (B) Der Schüler kann Equiden nutzungsgerecht füttern, geeignete Futtermittel auswählen und Rationen zusammenstellen. Sicherheit und Unfallschutz Haltung und Pflege Fütterung Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen.

14 Seite 14 von 18 PW (C) Der Schüler kann die Qualität der Futtermittel beurteilen und Untersuchungsergebnisse für die Fütterung interpretieren. PW (B) Der Schüler kann Fütterungstechniken anwenden. PW2.3.1.(B) Der Schüler kann die Zuchtreife und den geeigneten Belegungszeitpunkt bestimmen und die Methode zur Fortpflanzung auswählen. PW2.3.2.(B) Der Schüler kann geeignete Elterntiere auswählen. PW2.3.3.(A) Der Schüler kennt die Bedürfnisse der Jungtiere. PW2.3.4.(A) Der Schüler kann die Vererbungsregeln erklären und für die Pferdezucht umsetzen. PW2.3.5.(A) Der Schüler versteht Aufgabe und Inhalt eines Zuchtbuches. PW2.3.6.(B) Der Schüler kann das Exterieur von Pferden bewerten. PW (A) Der Schüler weiß über die Kennzeichnung von Pferden Bescheid. PW2.3.8.(B) Der Schüler kann Pferde bei diversen Veranstaltungen repräsentieren Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Gegenstand / Didaktische Grundsätze - Hinweise Zucht Schulstufe Reiten und Fahren AB (B) Der Schüler kann Maßnahmen für Sicherheit und Unfallschutz anwenden und Mitarbeiter/ innen darin unterweisen. PW 3 (A) Der Schüler ist des Reitens und Fahrens und der Ausbildung von Equiden kundig PW 3.1.(C) Der Schüler kann mich und mein Pferd spartengerecht ausrüsten. Sicherheit und Unfallschutz Reiten und Fahren Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausbildung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu

15 Seite 15 von 18 PW 3.2.(B) Der Schüler kann ein Pferd auf dem geforderten Niveau A in Springen-und/oder Dressuroder Westernreiten oder vor dem Wagen vorstellen. PW 3.3.(B) Der Schüler kann mich als Reiter und Gespannfahrer unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen im Gelände und Straßenverkehr bewegen. PW 3.4.(A) Der Schüler kennt und versteht die Punkte der Skala der Ausbildung. PW 3.5.(A) Der Schüler kennt und versteht die Fachbegriffe des Reitens und Fahrens. PW 3.6.(B) Der Schüler kann unterschiedliche Longiertechniken anwenden. nehmen. PW 3.7.(A) Der Schüler weiß über die Organisation des Pferdesports und über die Organisation von Pferdesportveranstaltungen in AUT Bescheid. PW 3.8.(A) Der Schüler verfügt über die Grundkenntnisse der Trainingslehre. PW 3.9.(B) Der Schüler kann Unterricht erteile. PW (B) Der Schüler kann bei div. Pferde- Pferdesportveranstaltungen mitorganisieren, teilnehmen und präsentieren PW.3.11 (B) Vorbereiten auf diverse Sonderprüfungen PW (B) Der Schüler kann ein Veranstaltungsgelände kreativ gestalten PW (B) Der Schüler kann mit Pferden künstlerisch tätig sein Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Gegenstand / Didaktische Grundsätze - Hinweise Veterinärkunde* Schulstufe AB (B) Der Schüler kann Maßnahmen für Sicherheit und Unfallschutz anwenden und Mitarbeiter/ innen darin unterweisen. Sicherheit und Unfallschutz Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl zu achten. Am Tier selbst oder durch geeignete

16 Seite 16 von 18 PW2.4.1.(A) Der Schüler kennt die Anatomie, Histologie und Pysiologie des Pferdes PW2.4.2.(C) Der Schüler kann den Gesundheitszustand eines Pferdes anhand verschiedener Parameter erkennen und kontrollieren. Veterinärkunde Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen. Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Schulstufe PW2.4.3.(A) Der Schüler kann die wichtigsten Erkrankungen des Pferdes. PW2.4.4.(B) Der Schüler kann Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten treffen bzw. tierärzliche Anweisungen korrekt umsetzen. PW2.4.5.(B) Der Schüler kann die veterinärrechtlichen Bestimmungen und kann sie umsetzen. PW2.4.6.(B) Der Schüler kann Erste Hilfe bei Equiden leisten. Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff (für die Inhaltsdimension) Gegenstand / Didaktische Grundsätze - Hinweise Ernährung und Haushalt* Schulstufe AB (B) Der Schüler kann Tätigkeiten ergonomisch und kräftesparend ausführen. AB (B) Der Schüler kann Lebensmittel für eine vollwertige Ernährung nach vorhandenen Ressourcen auswählen. AB (A) Der Schüler kann die wichtigsten Lebensmittelkennzeichen erklären. AB (B) Der Schüler kann Speisen selbstständig zubereiten. AB (C) Der Schüler kann sein eigenes Essverhalten reflektiere. AB (B) Der Schüler kann hauswirtschaftliche Tätigkeiten durchführen. Gesundheit Lebensmittel Einkauf Ernährung Zubereitung Hauswirtschaft (Planung, Organisation, Ausführung) Der Unterricht ist lebensnah und praxisbezogen durchzuführen. Das Lesen von Plänen ist zu üben. Einrichtungsplanskizzen sind anzufertigen. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen; Hinführen zu ökonomischem und ökologischem Handeln. Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Die Schüler sollen zu einer Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden.

17 Seite 17 von 18 AB (B) Der Schüler kann einfache Betreuungstätigkeiten im familiären Umfeld durchführen. UF (B) Der Schüler kann den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der Ergonomie und der Arbeitssicherheit gestalten. UF (B) Der Schüler kann Arbeitspläne erstellen und umsetzen. UF (C) Der Schüler kann Arbeitsaufgaben analysieren und strukturieren. UF (B) Der Schüler kann eine verständliche Arbeitsanweisung formulieren. AB (B) Der Schüler kann Maßnahmen für Sicherheit und Unfallschutz anwenden und Mitarbeiter/ innen darin unterweisen. LW (B) Der Schüler kann tierische und pflanzliche Rohprodukte mit geeigneten Geräten zu qualitativ hochwertigen (Halb-) Fertigprodukten veredeln. LW (C) Der Schüler kann Rohstoffe nach sozial-ökonomischen Gesichtspunkten beurteilen. LW (B) Der Schüler kann produktspezifische Daten aus der Erzeugung tierischer und pflanzlicher Lebensmittel auswerten. BHM (B) Der Schüler kann grundlegende Techniken der artgerechten Schlachtung und der Lebensmittelbe- und -verarbeitung anwenden BHM (B) Der Schüler kann selbst hergestellte Produkte vorschriftsmäßig verpacken und kennzeichnen. LW Der Schüler kann die Bedeutung des Agrartourismus als eine gute Möglichkeit für einen bäuerlichen Nebenerwerb und dem Aspekt bäuerlicher Ressourcennutzung erkennen. Der Schüler kann Maßnahmen, die den Erfolg Urlaub am Bauernhof garantieren nennen und praktisch durchführen. Der Schüler kann die Marke "Urlaub am Bauernhof" Betreuung Arbeitsprozess Sicherheit und Unfallschutz Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen. Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel. Produkte und Dienstleistungen Verarbeitung Verpackung und Kennzeichnung Urlaub am Bauernhof, Agrotourismus

18 Seite 18 von 18 beschreiben. BHM 4.3.(A) Der Schüler kann soziale Angebote am bäuerlichen Betrieb in Zusammenarbeit mit Sozialträgern und anderen Institutionen beschreiben. Greencare

19 Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: Die Echtheit des Ausdrucks dieses Dokuments kann durch schriftliche, persönliche oder telefonische Rückfrage bei der erledigenden Stelle während ihrer Amtsstunden geprüft werden.

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