Erzeugungsanlagen am MS-Netz - Anforderungen an die Sekundärtechnik -

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1 Seite 1 von 25 Gültig ab 01. Februar Änderungen gegenüber Ausgabe November 2011 blaue Markierung Geltungsbereich Diese Werknorm gilt für das Netzgebiet des Netzbetreibers (NB) E.ON edis AG. Sie regelt die Anforderungen an die Sekundärtechnik bei einem Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz über Anschlussstationen und über die Sammelschiene eines Umspannwerks des NB. Inhalt Seite 1 Grundsätze Abstimmungen zum Netzanschluss Sekundärtechnik Allgemeines Eigentumsgrenze Sekundärtechnik Fernsteuerung Schutztechnik Allgemeines Anschluss der Erzeugungsanlage an die SS eines UW Kurzschlussschutzeinrichtungen Entkupplungsschutzeinrichtungen Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz Kurzschlussschutzeinrichtungen Entkupplungsschutzeinrichtungen Anschluss der Erzeugungsanlage gemäß BDEW-Übergangsregelungen Eigenbedarf und Hilfsenergie AC-Eigenbedarf Netzunabhängige Hilfsenergieversorgung Wirk- und Blindleistung Wirkleistungsabgabe Blindleistungsregelung Anschluss der Erzeugungsanlage an die SS eines UW Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz Zitierte Normen und andere Unterlagen Anhang A Informationsumfang bei UW-Direktanschluss Anhang B Informationsumfang für Anschlussstationen Anhang C Beispiel für Eigentumsgrenze Sekundärtechnik bei UW-Direktanschluss 25 Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung von E.ON edis AG gestattet. Hergestellt durch E.ON edis AG.

2 Seite 2 von 25 1 Grundsätze Folgende Bestimmungen und Vorschriften sind im Zusammenhang mit der vorliegenden Werknorm grundsätzlich zu berücksichtigen: - die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften - die gültigen DIN-EN-Normen und DIN-VDE-Normen die Betriebssicherheitsverordnung, - - die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften - TAB 0010 Technische Anschlussbedingungen; Allgemeine Anforderungen - TAB 2010 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der E.ON edis AG - BDEW-Richtlinie - TAB 0080 Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Mittelspannungsnetz (Strom) der E.ON edis AG - Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - die Vorgaben des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers zur Gewährleistung der Systemstabilität - VDE FNN Lastenheft Blindleistungsrichtungs-Unterspannungsschutz (Q-U-Schutz) - bei Windenergieanlagen die Anforderungen der Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung SDLWindV) - Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und anlagen der FGW, Teil 3, 4 und 8 - sonstige Bestimmungen, Richtlinien und Werknormen, wie u. a. - TAB Zähleranlagen für den Mittel- und Hochspannungsbereich - TAB 1030 Leistungsbegrenzung der Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen (EEA) mit dreiphasigem Wechselstromanschluss und P > 30 kw" - TAB 1040 Montage von Zählern und Messgeräten" Mit der vorliegenden Richtlinie werden die Werknormen TAB 0010, TAB 2010, die BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (im Folgenden kurz: BDEW-MS- Richtlinie genannt) sowie die SDLWindV insbesondere hinsichtlich der technischen Ausführung der Sekundärtechnik bei Anschlüssen von Erzeugungsanlagen an das MS-Netz des NB spezifiziert. Die Anforderungen an das Verhalten der Erzeugungseinheiten im Störungsfall werden permanent weiterentwickelt und den neuesten Erkenntnissen angepasst. Der NB behält sich das Recht vor, diese Anforderungen beim Anschluss von Neuanlagen sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen. Fragen zur Anwendung dieser Richtlinie sind bereits zu Beginn der Planungsphase der Erzeugungsanlage (EZA) mit dem NB zu klären.

3 Seite 3 von 25 Die folgenden Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Prozess der Realisierung des Netzanschlusses. Der Prozess der netzplanerischen Bewertung und der Anlagenzertifizierung wird hier nicht beschrieben. Sofern nach BDEW-Richtlinie und deren Übergangsvorschriften gefordert, ist für die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage das Vorliegen eines Anlagenzertifikates notwendig. Zudem ist durch die Übergabe einer Konformitätserklärung zu bestätigen, dass die Erzeugungsanlage auch entsprechend dem Anlagenzertifikat und den Vorgaben des Netzbetreibers errichtet wurde. Die Forderung gilt für alle Erzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme ab dem Abstimmungen zum Netzanschluss Die Abstimmungen zum Anschluss erfolgen auf Basis der in TAB 2010, TAB 0080 und in der BDEW-MS-Richtlinie enthaltenen Bestimmungen. Im Folgenden sind die für die Sekundärtechnik notwendigen Punkte nochmals zusammengestellt. Vor Errichtung des Anschlusses hat der Anschlussnehmer mindestens folgende technischen Details mit dem NB abzustimmen. Diese umfassen hinsichtlich der Sekundärtechnik mindestens: - den Aufbau der Schaltanlage am Netzanschlusspunkt (Übersichtsplan, Kenndaten der Wandler usw.) - Betriebsweise der EZA hinsichtlich statischer Spannungsstützung und dynamischer Netzstützung - die Sekundärtechnik (Schutz-, Steuerungstechnik, Fernwirktechnik, Kommunikationstechnik, übergeordnete Steuerung der EZA) - Eigenbedarf und Hilfsenergie - die Lage der Trasse für Fernmelde- und Steuerleitungen des NB und des Anschlussnehmers - die Kommunikationswege für die Fernsteuerung/-überwachung - den Anbringungsort einer Funkantenne bzw. Satellitenanlage bei Anschlussstationen - Platzbedarf für sekundärtechnische Komponenten des NB und des Anschlussnehmers (z. B. für eine zentrale Windparksteuerung bei Aufstellung im Umspannwerk) - den Liefer- und Leistungsumfang des Anschlussnehmers und des NB Darüber hinaus sind die Realisierungstermine abzustimmen. Alle Abstimmungen zum Anschluss sind schriftlich zu protokollieren. Rechtzeitig vor Baubeginn und vor Bestellung der wesentlichen Komponenten der Anschlussstation überreicht der Anschlussnehmer dem NB folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung: - Deckblatt mit Benennung der Anlage und Unterschrift, der für die Planungsunterlagen verantwortlichen Firma - verbindlicher Übersichtsplan

4 Seite 4 von 25 - maßstäblicher Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:500 - Schaltungsunterlagen, aus denen die Einbindung der sekundärtechnischen Einrichtungen des NB in die Schaltanlage hervorgeht (rechtzeitig vor Baubeginn) Eine durch den NB bestätigte Ausfertigung der Unterlagen erhält der Anschlussnehmer oder sein Beauftragter zurück. Eintragungen des NB sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Mit den Bau- und Montagearbeiten ist erst zu beginnen, wenn die durch den NB bestätigten Unterlagen beim Anschlussnehmer oder seinem Beauftragten vorliegen. Der Anschlussnehmer erwirkt beim Grundstückseigentümer, sofern er nicht selbst Eigentümer des Grundstücks ist, folgende Vereinbarungen und übergibt diese vor Baubeginn an den NB: - Gestattung zur unentgeltlichen Mitbenutzung für die Legung von Fernmelde- und Steuerleitungen auf dem Grundstück und in das Gebäude sowie Mitnutzung vorhandener, geeigneter Kabeltrassen auf dem Gelände und im Gebäude; die Gestattung gilt dabei auch für beauftragte des NB - Nutzungsvertrag (Formblatt der Deutschen Telekom AG) zur Errichtung von Telefonanschlüssen Der Anschlussnehmer gestattet dem NB ferner die Anbringung einer Funkantenne oder Satellitenanlage an seinem Gebäude. Planung, Errichtung und Anschluss der Anlage an das Netz des NB sind durch geeignete Fachfirmen vorzunehmen. Die Errichterfirma ist dem NB zu benennen. Der NB kann Änderungen und Ergänzungen an zu errichtenden oder bestehenden Anlagen fordern, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung notwendig ist. 3 Sekundärtechnik 3.1 Allgemeines Grundsätzlich gelangen folgende Anschlussvarianten zum Einsatz: - Anschluss über ein gesondertes MS-Leistungsschalterfeld an die Sammelschiene eines Umspannwerkes des NB (im folgenden UW-Direktanschluss genannt) und - Anschluss im MS-Netz des NB über eine Anschlussstation. Bei einem UW-Direktanschluss sind die Forderungen der DIN VDE 0105, insbesondere hinsichtlich der Festlegung der Anlagenverantwortung und des sicheren Betreibens der Anlagen, zu berücksichtigen. Insofern setzt diese Anschlussvariante einen Vertragsabschluss zwischen Anschlussnehmer und NB über die Bereitstellung und den Verkauf eines MS-Schaltfeldes und dessen technische Betriebsführung voraus. Sofern eine EZA über eine Anschlussstation (ASt) direkt mit einem MS-Schaltfeld im Umspannwerk verbunden ist und auf der Leitung von der ASt zum UW keine Kundenanlage ohne Erzeugungsanlage angeschlossen ist (Verknüpfungspunkt MS-Sammelschiene des UW), gelten grundsätz-

5 Seite 5 von 25 lich die Anforderungen hinsichtlich Schutzkonzeption sowie dynamischer Spannungsstützung wie beim Direktanschluss, es sei denn, dass projektspezifisch andere Vorgaben des NB (z. B. unter Berücksichtigung der betreffenden Netzkonstellation) erfolgen. Für die sekundärtechnischen Einrichtungen des NB werden entsprechend ausgerüstete Schränke einschließlich der für den Anschluss erforderlichen Schaltungsunterlagen beigestellt. Bei einem UW- Direktanschluss sind diese Einrichtungen zum Teil bereits vorhanden, müssen aber ggf. entsprechend angepasst werden (z. B. Übertragungstechnik, Fernwirk-/Stationsleittechnik des NB). Die durch den NB beigestellten bzw. beim UW-Direktanschluss ggf. vorhandenen Komponenten sind durch den Anschlussnehmer bzw. dessen Beauftragten in die Anlage einzubinden. Hierzu übergibt der NB entsprechende Schaltungsunterlagen bzw. Anschaltlisten. Durch den Anschlussnehmer sind dann die Schnittstellen in diesen Unterlagen einzutragen (Gegenziele, Kabeltyp, Querschnitt, verwendete Adern). Zudem sind Schaltungsunterlagen zu übergeben, aus denen die Einbindung der sekundärtechnischen Einrichtungen des NB hervorgeht. Die Abstimmungen der sekundärtechnischen Schnittstellen sind rechtzeitig vor Baubeginn durchzuführen und zu protokollieren. Als Anhang A ist der entsprechende Standardinformationsumfang für den UW-Direktanschluss und als Anhang B für den Anschluss über eine ASt beigefügt. - Für den Anschluss über eine ASt gilt, dass nach Abschluss der Klärung des Informationsaustausches und Vorliegen eines verbindlichen Übersichtsplanes der NB 12 Wochen bis zur Bereitstellung der durch den NB beizustellenden Komponenten benötigt. - Für den UW-Direktanschluss sind die Zeiten stark projektabhängig. Somit sind die Zeiten beim NB zu erfragen. Es muss eine Mindestzeit von 16 Wochen nach technischer Klärung zugrunde gelegt werden. - Die Zeiten für die Bereitstellung der Komponenten des NB sind im abzustimmenden Terminablaufplan zu berücksichtigen. Generell ist der Platzbedarf für alle sekundärtechnischen Komponenten des NB (Fernwirk- und Kommunikationstechnik) und des Anschlussnehmers (Schutzeinrichtungen, Eigenbedarf und Hilfsenergie, Fernwirktechnik, übergeordnete Steuereinrichtungen der EZA usw.) durch den Anschlussnehmer zu berücksichtigen und dem NB zur Verfügung zu stellen. Daneben ist der Platzbedarf für die Verrechnungsmessung zu berücksichtigen. Bei Anschluss über eine ASt ist die Sekundärtechnik des NB in nachfolgend aufgeführten Varianten ausgeführt: Variante 1 1 Stück Standschrank für Fernwirkanlage und Kommunikationstechnik (Abmessung ca. 800x2.000x600 mm (B x H x T)) zuzüglich Sockel 100 mm, Diese Variante gelangt i. d. R. bei begehbaren Stationen zum Einsatz.

6 Seite 6 von 25 Variante 2 1 Stück Wandschrank für Fernwirkanlage (Abmessung ca. 600x800x400 mm (B x H x T)) bei Bedarf zusätzlich 1 Stück Wandschrank für Kommunikationstechnik (Abmessung maximal 600x600x600 mm (B x H x T)); Platzreserve ist in jedem Falle zu berücksichtigen. Diese Variante gelangt vorzugsweise bei Kompaktstationen zum Einsatz. Grundsätzlich können die Sekundärtechnik des NB und weitere sekundärtechnische Komponenten des Anschlussnehmers in einem gesonderten Baukörper neben der Kompaktstation installiert werden. Für diesen Baukörper gelten gleichfalls die Anforderungen der TAB Für das Einbringen der Kabel ist unter den Schränken des NB ein Rangierraum von mindestens 30 cm Höhe vorzusehen. Die Schränke sind auf kürzestem Weg mit 70 mm² Kupfer mit der Erdungsanlage zu verbinden. Geeignete wasserdichte Wanddurchführungen für die Steuer- und Informationskabel sind vorzuhalten. Als Mess- und Steuerkabel sind ausnahmslos Kabel mit stromtragfähigem Schirm zu verwenden. Die Erdung der Kabelschirme erfolgt beidseitig auf kürzestem Wege. Die transienten Überspannungen sind auf Werte unter 1,0 kv zu begrenzen. Die Empfehlungen der VDEW zu Herabsetzung von transienten Überspannungen in Sekundärleitungen von Hochspannungsschaltanlagen sind zu beachten. Für das Aufstellen bzw. Anbringen der beigestellten Schränke, das Anbringen von Komponenten, für den Anschluss der anlagenseitigen Kabel sowie für die Verbindung der Schränke untereinander und zu anderen Anlagenteilen ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn bereits Schränke vorhanden sind und diese zur Realisierung des Anschlusses mit eingebunden werden müssen. Die Montage der Funkantenne bzw. Satellitenanlage im Falle des Anschlusses über ASt erfolgt durch den NB in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer. Die Inbetriebnahme der im Eigentum des NB befindlichen Geräte erfolgt durch den NB. Die Inbetriebnahme der sekundärtechnischen Komponenten sind rechtzeitig (spätestens drei Wochen vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin) abzustimmen. Der NB erhält nach abgeschlossener Inbetriebsetzung die beigestellten Schaltungsunterlagen mit Rot-Eintragung der anlagenseitigen Gegenpunkte und den Angaben zu den verlegten Steuerkabeln (Typ, Querschnitt, genutzte Adern) zurück. Der NB wird seine Dokumentation revidieren und dem Anschlussnehmer zwei Satz Zeichnungen zur Verfügung stellen.

7 Seite 7 von 25 In der Anschlussanlage ist ein Plansatz mit jeweils aktuellem Stand durch den Anschlussnehmer vorzuhalten. Die ständige Aktualität des Plansatzes ist durch den Anschlussnehmer zu gewährleisten. 3.2 Eigentumsgrenze Sekundärtechnik Bei UW-Direktanschluss gilt: Die sekundärtechnischen Schnittstellen werden an der Ringleitungsklemmenleiste im Schaltfeld gebildet (Beispiel Anhang C). Alle Klemmen dieser Klemmenleiste verbleiben im Eigentum des NB. Sie gehören zur Ringleitung, die alle MS-Schaltfelder des Umspannwerkes mit Gleich- und Wechselspannung sowie ggf. Wandlerspannung versorgt. Gleichzeitig werden über diese Klemmen Sammelmeldungen und Auslösesignale (u. a. Frequenzlastabwurf, Schalterversagerschutz, Verriegelungen) geführt. Die Verbindungen von der Ringleitungsklemme dieses Feldes zu den Nachbarfeldern sind ebenfalls Eigentum des NB. Die übrige Sekundärtechnik des Schaltfeldes ist Eigentum des Anschlussnehmers. Alle Steuer-, Melde- und Signalkabel (auch LWL- Kabel), die an das Schaltfeld angeschlossen sind, verbleiben zudem im Eigentum des NB. Für ASt gilt: Eigentumstrennpunkt sind die Adernenden der anzuschließenden Mess-, Steuer und Eigenbedarfskabel in den durch den NB beigestellten Schränken bzw. Komponenten. Die Mess-, Steuer und Eigenbedarfskabel selbst sind Eigentum des Anschlussnehmers. Verbindliche Festlegungen zur Eigentumsgrenze werden zwischen NB und Anschlussnehmer vertraglich geregelt. 3.3 Fernsteuerung Für den sicheren Netzbetrieb sind Komponenten der Erzeugungsanlage (insbesondere Komponenten der Anschlussanlage des Anschlussnehmers) in die Fernsteuerung des NB einzubeziehen. Generell werden Erzeugungsanlagen mit Anschluß an das MS-Netz des NB - unabhängig von der Leistungsgröße der Erzeugungsanlage - fernwirktechnisch an die Netzleitstelle des NB angebunden. Diesbezüglich gelangt durch den NB eine Fernwirkanlage zum Einsatz. Fernwirktechnik und zugehörige Kommunikationstechnik stellt der NB bei. Unabhängig von möglichen Eigentumsverhältnissen der Kundenanlage (z. B. bei kaufmännischbilanzieller Durchleitung) erfolgt der Einsatz einer Fernwirkanlage am Netzanschlußpunkt in der ASt. Der Anschlußnehmer ist für die Weiterleitung von Informationen sowie ggf.- notwendiger Vervielfachungen verantwortlich. Bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe werden Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung < 100 kw wie Niederspannungsanschlüsse behandelt. In diesem Falle gelangt ein Funkrundsteuerempfänger zum Einsatz.

8 Seite 8 von 25 Bei einem UW- Direktanschluss erfolgt in der Regel eine Erweiterung der vorhandenen Fernwirk- /Stationsleittechnik durch den NB. Die diesbezüglichen sekundärtechnischen Schnittstellen (Kontakte, Messwerte, Protokolle) werden vom NB vorgegeben. Der Übertragungsweg zur jeweiligen Netzleitstelle des NB wird durch den NB realisiert. Unabhängig von der Anschlussvariante sind folgende Informationen/Funktionalitäten notwendig und dem NB entsprechend bereitzustellen: - Fernsteuerung des Übergabe-Leistungsschalters und dessen Stellungsmeldungen; bei Erzeugungsanlagen mit Anschluß über Lasttrennschalter-Sicherungskombination der netzseitige Lasttrennschalter (Übergabe-Lasttrennschalter) - Stellungsmeldungen der Sammelschienentrenner, Leitungstrenner (wenn vorhanden) und Erdungstrenner aus dem MS-Feld im Umspannwerk bzw. aus dem Übergabefeld in der ASt - Messwerte P, Q, UL1, UL2, UL3, UL13, IL2 - Meldung "Auslösung durch Leistungsbegrenzung / Zählung" - Schutzmeldungen - Überwachungsmeldungen - Sollwertvorgabe für Verschiebungsfaktor cos ϕ und Wirkleistung sowie deren Rückmeldung Die Meldespannung für die dem NB bereitzustellenden Informationen wird in der FWA des NB gebildet und entsprechend dem Prozess zur Verfügung gestellt. Einzelheiten sind Anhang A bzw. B zu entnehmen. - Für eine eventuell beabsichtigte Betriebsführung sind rechtzeitig vor Realisierung weiterführende Abstimmungen erforderlich, da in diesem Falle neben o. g. noch zwei weitere Sammelmeldungen durch den Anschlussnehmer bereitzustellen sind (Alarm, Warnung). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Anschlussnehmer vorparametrierte Messumformer vom NB erwirbt. Alle Informationen werden am Netzanschlusspunkt (im Umspannwerk bzw. in der Anschlussstation) miteinander ausgetauscht. Die Steuerung ist nur für diejenigen Geräte zulässig, für die der jeweilige Partner die Schalthoheit besitzt. Über einen Ort-Fern-Schalter ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Schaltgeräte entweder nur vor Ort oder nur von Fern bedient werden können. 3.4 Schutztechnik Allgemeines Es gelten die in der BDEW- Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz enthaltenen Bestimmungen. Im Folgenden werden Kernpunkte dieser Richtlinie hervorgehoben und die Schutzeinstellungen für das Gebiet der E.ON edis präzisiert. Darüber hinaus sind die Ergänzungen zur

9 Seite 9 von 25 BDEW-Richtlinie, Festlegung von Übergangsfristen für Photovoltaikanlagen, Brennstoffzellenanlagen und Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen zu berücksichtigen. Gemäß DIN VDE 0101 müssen für elektrische Anlagen selbsttätige Einrichtungen zum Abschalten von Kurzschlüssen vorgesehen werden. Der Anlagenbetreiber ist für den zuverlässigen Schutz seiner Anlagen (z. B. Schutz bei Kurzschluss, Erdschluss, Überlast, Schutz gegen elektrischen Schlag usw.) selbst verantwortlich. Hierzu hat der Anlagenbetreiber Schutzeinrichtungen in angemessenem Umfang zu installieren. Bei inselbetriebsfähigen Anlagen sind diese Schutzmaßnahmen auch für den Inselbetrieb zu gewährleisten. Die Verantwortung für Konzeption und Einstellung der Schutzeinrichtungen liegt bei dem Partner, für dessen Betriebsmittel die Schutzeinrichtungen den Hauptschutz darstellen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schutzeinrichtungen liegt beim jeweiligen Betreiber der Schutzeinrichtungen. Konzepte und Schutzeinstellungen an den Schnittstellen zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber/Anschlussnehmer sind auf der Grundlage dieser Richtlinie so zu realisieren, dass eine Gefährdung der aneinander grenzenden Netze und Anlagen ausgeschlossen werden kann. Die Einstellwerte für die Schutzeinrichtungen werden, soweit sie Einfluss auf das Netz des NB haben, von diesem vorgegeben. Die angegebenen Einstellwerte für die Entkupplungsschutzeinrichtungen sind Richtwerte. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Summe aus Eigenzeit von Schutzeinrichtung und Schalteinrichtung 100 ms nicht überschreitet. Ggf. ist diesbezüglich eine Anpassung erforderlich. Darüber hinaus kann eine Anpassung je nach Anlagen- bzw. Netzkonfiguration erforderlich sein, so dass in jedem Falle eine projektspezifische Vorgabe durch den NB erfolgt. Die konkrete Vorgabe der Schutzeinstellwerte erfolgt im Rahmen des Zertifizierungsprozesses mit dem Netzbetreiber- Abfragebogen gemäß der Technischen Richtlinie 8 der FGW. Mit dem Netzbetreiber- Abfragebogen wird gleichfalls die Art der Stromeinspeisung im Fehlerfall vorgegeben. Für alle Schutzeinrichtungen ist eine Schutzprüfung vor Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen (mindestens alle vier Jahre) und nach Veränderung der Schutzeinstellwerte durchzuführen. Dies betrifft auch die Schutzeinrichtungen an den EZE (Entkupplung- und Kurzschlussschutzeinrichtungen) und gilt auch dann, wenn die Schutzfunktionen in der Anlagensteuerung integriert sind! Die Prüfungen sind mittels Prüfprotokollen nachzuweisen. Die Ausführung der Schutzprüfungen und deren Ergebnisse sind vom Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu dokumentieren und dem Netzbetreiber auf Verlangen vorzulegen. Der NB kann vom Anschlussnehmer jederzeit eine Prüfung der in Abschnitt 3 aufgeführten Betriebsmittel und der Schutzeinrichtungen zum Nachweis von deren Funktionsfähigkeit verlangen. Wenn es der Netzbetrieb erfordert, wird der NB geänderte Einstellwerte der Schutzeinrichtung vorgeben. Diese sind durch den Anlagenbetreiber zu realisieren. Termine für Prüfungen werden rechtzeitig vorher vereinbart.

10 Seite 10 von 25 Für Schutzprüfungen sind Einrichtungen wie z. B. Prüfklemmenleisten oder Prüfsteckdosen vorzusehen, um Schutzprüfungen ohne Ausklemmen von Adern zu ermöglichen. Auf Anforderung werden die beim NB angewandten Prüfsteckdosenanschaltungen zur Verfügung gestellt. Schutzeinrichtungen, die an Wandler in der Spannungsebene des Netzanschlusses angeschlossen werden, müssen der VDN-Richtlinie Richtlinie für digitale Schutzsysteme genügen. Nach Abschaltung eines Fehlers im Netz des NB bzw. bei einer Automatischen Wiedereinschaltung (AWE) muss der Anlagenbetreiber damit rechnen, dass die wiederkehrende Spannung am Netzanschlusspunkt asynchron zu der Spannung der Erzeugungsanlage sein kann. Der Anlagenbetreiber hat selbst Vorsorge dafür zu treffen, dass Schalthandlungen, Spannungsschwankungen, Automatische Wiedereinschaltungen oder andere Vorgänge im Netz des Netzbetreibers nicht zu Schäden an seinen Anlagen führen. Für den Schutz der Erzeugungsanlage bzw. der Erzeugungseinheiten ist der Anschlussnehmer verantwortlich (Sicherstellung des Eigenschutzes). Insofern ist die in dieser Richtlinie beschriebene Schutzkonzeption durch den Anschlussnehmer der Erzeugungsanlage entsprechend zu erweitern. Der Eigenschutz darf aber die in dieser Richtlinie beschriebenen Anforderungen hinsichtlich der statischen Spannungshaltung und der dynamischen Netzstützung der Erzeugungsanlage bzw. der Erzeugungseinheiten nicht unterlaufen. Wesentliche Änderungen an den Schutzeinrichtungen bzw. deren Einstellung werden zwischen dem Anschlussnehmer und dem NB rechtzeitig abgestimmt. Alle für Störungsklärungen notwendigen Informationen sind zwischen dem NB und dem Anschlussnehmer auszutauschen. Das Rückfallverhältnis der Spannungssteigerungsschutzeinrichtungen darf 0,98 nicht unterschreiten, das des Spannungsrückgangsschutzes darf 1,02 nicht überschreiten. Zudem müssen die verwendeten Schutzgeräte mindestens eine Messgenauigkeit von 1% bezogen auf den Nennwert (z. B. 100 V) aufweisen Anschluss der Erzeugungsanlage an die SS eines UW Kurzschlussschutzeinrichtungen Die Schutzeinrichtung muss in das Schutzkonzept des Umspannwerkes und das Gesamtkonzept des MS-Netzes des NB integriert werden. Als Kurzschlussschutz ist ein Distanzrelais mit U-I-Anregung vorzusehen. In bestimmten Fällen ist zusätzlich z. B. der Aufbau von Signalvergleichsschutzeinrichtungen bzw. Schaltermitnahmen erforderlich. Vor Planungsbeginn ist daher mit dem Beauftragten des NB das Schutzkonzept abzustimmen und im Protokoll festzuhalten. Die Einstellwerte für die Schutzeinrichtungen werden, soweit sie Einfluss auf das MS-Netz haben, vom NB vorgegeben. Die Kurzschlussschutzeinrichtungen wirken auf den Leistungsschalter am Übergabepunkt.

11 Seite 11 von Entkupplungsschutzeinrichtungen Am Übergabepunkt sind als übergeordneter Entkupplungsschutz folgende Einrichtungen erforderlich: - Blindleistungs-/ Unterspannungsschutz Q & U< - Spannungssteigerungsschutz U>> und U> - Spannungsrückgangsschutz U< Die Entkupplungsschutzeinrichtungen wirken auf den Leistungsschalter am Übergabepunkt. Anmerkung zum Blindleistungs-/Unterspannungsschutz: Einzelheiten zum Q-U-Schutz sind dem VDN-FNN-Papier Lastenheft-Blindleistungs- Unterspannungsschutz (Februar 2010) zu entnehmen. Bei Kundenanlagen mit Leistungsbezug und Erzeugungseinheiten ist bei Spannungseinbrüchen im vorgelagerten Netz ausschließlich der Blindleistungsbezug der Erzeugungseinheiten durch den Blindleistungs-Unterspannungsschutz (Q-U<) zu bewerten. Als Grundparametrierung des Entkupplungsschutzes am Netzanschlusspunkt sind folgende Einstellwerte zu realisieren, sofern projektspezifisch durch den NB keine anderen Werte vorgegeben werden. Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwert Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,30 u n 1,15 U n 100 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 1,30 u n 1,10 U n 1 min Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 1,00 u n 0,8 U n 2,7 s Blindleistungs-/ Unterspannungsschutz (Q & U<) 0,70 1,00 u n 0,85 U n t = 0,5 s Tabelle 1: Einstellwerte Entkupplungsschutzeinrichtungen am NAP bei UW-Direktanschluss Die Einstellwerte beziehen sich auf die für das MS-Netz definierte Spannung U n. Diese sind entsprechend der Wandlerübersetzung auf die Sekundärspannung umzurechnen. u n ist die sekundäre Wandlernennspannung und damit die Bezugsspannung der Schutzeinrichtung. Zu beachten ist, dass sich die Abschaltzeiten aus der Summe der Einstellzeiten und der Eigenzeiten von Schaltgerät und Schutz ergeben. An den Erzeugungseinheiten sind folgende Schutzeinrichtungen erforderlich: - Spannungssteigerungsschutz U>> - Spannungsrückgangsschutz U< und U<< - Frequenzsteigerungsschutz f> - Frequenzrückgangsschutz f<

12 Seite 12 von 25 Diese Entkupplungsschutzeinrichtungen sind auf der Ober- oder Unterspannungsseite des Maschinentransformators anzuschließen. Als Grundparametrierung der Schutzeinrichtungen der Erzeugungseinheiten sind folgende Einstellwerte zu realisieren, sofern projektspezifisch durch den NB keine anderen Werte vorgegeben werden. Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,30 u n 1,20 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 1,00 u n 0,80 U NS 1,5 s Spannungsrückgangsschutz U<< 0,10 1,00 u n 0,45 U NS 300 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 50 Hz 47,5 Hz* 100 ms Tabelle 2: Einstellwerte Entkupplungsschutzeinrichtungen an den EZE bei UW-Direktanschluss Nach Auslösung des Generatorleistungsschalters durch die oben aufgeführten Frequenzschutzfunktionen darf die Zuschaltung dieses Leistungsschalters erst dann erfolgen, wenn die Netzfrequenz am Netzanschlusspunkt zwischen 47,5 Hz und 50,05 Hz liegt. Weitere Einzelheiten zur Wiederzuschaltung sind dem VDN-FNN-Papier Lastenheft- Blindleistungs-Unterspannungsschutz (Februar 2010) zu entnehmen. - u n ist die sekundäre Wandlernennspannung und damit die Bezugsspannung der Schutzeinrichtung. - U NS ist die Spannung auf der Niederspannungsseite des Maschinentransformators der Erzeugungseinheit (U NS = U n / ü mit ü = Übersetzungsverhältnis des Maschinentransformators). Zu beachten ist, dass sich die Abschaltzeiten aus der Summe der Einstellzeiten und der Eigenzeiten von Schaltgerät und Schutz ergeben. - * Bei der Vorgabe ist zu berücksichtigen, ob die Erzeugungsanlage in einem Gebiet mit Automatischer Frequenzentlastung angeschlossen ist. Diesbezüglich wird die Einstellung durch den NB entsprechend angepasst.

13 Seite 13 von 25 *) Z< Trafo Netz U c - vereinbarte Versorgungsspannung U NS = U n * ü mit ü = Übersetzungsverhältnis der Maschinentransformatoren Die Wiedereinschaltung ist nur zulässig, wenn die Netzspannung U > 0,95*U c ist und die Netzfrequenz zwischen 47,5 Hz und 50,05 Hz liegt *) Mitnahmeschaltung nur bei im Stich angeschlossenen UW U>> 1,15 U n t = 0,1 s U> 1,10 U n t = 1 min U< Z< 0,80 U n U F = 0,8 U n t = 2,7 s I F = 0,2 I Nenn Q & U< 0,85 U n I E > = 1,2I CE t = 0,5 s U< U<< U>> f> f< U< U<< U>> f> f< 0,8 U NS t = 1,5 s 0,45 U NS t = 0,3 s 1,20 U NS t = 0,1 s 51,5 Hz t = 0,1 s 47,5 Hz* t = 0,1 s 0,8 U NS t = 1,5 s 0,45 U NS t = 0,3 s 1,20 U NS t = 0,1 s 51,5 Hz t = 0,1 s 47,5 Hz* t = 0,1 s Bild 1: Schutzkonzept bei Anschluss von Erzeugungsanlagen an die Sammelschiene eines Umspannwerkes Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz Ob und in welcher Höhe die Erzeugungsanlagen im Fehlerfall einen Blindstrom in das Netz des Netzbetreibers einspeisen hat wesentlichen Einfluss auf die Schutzfunktionen am Netzanschlusspunkt. Die konkrete Vorgabe der Stromeinspeisung im Fehlerfall erfolgt im Rahmen des Zertifizierungsprozesses mit dem Netzbetreiber-Abfragebogen gemäß der Technischen Richtlinie 8 der FGW Kurzschlussschutzeinrichtungen Der Anschluss von Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz erfolgt abhängig von netztechnischen Gegebenheiten, Anzahl und Größe der Erzeugungseinheiten entweder über Leistungsschalter oder über eine Lastschalter-Sicherungs-Kombination. Die Auswahl der Schalteinrichtung im Schaltfeld der Anschlussanlage erfolgt auf Grundlage der Festlegungen der TAB 0080 / TAB Für Erzeugungsanlagen mit Anschluss über einen Leistungsschalter ist als Kurzschlussschutz mindestens ein Überstromzeitschutz vorzusehen. Der Kurzschlussschutz von Erzeugungsanlagen mit Anschluss über eine Lastschalter-Sicherungs-Kombination erfolgt durch die Sicherung. Der Überstromzeitschutz muss mindestens eine separat einstellbare dreipolige Leiterstromanregung und Nullstromanregung besitzen. Der Überstromzeitschutz ist unverzögert einzustellen (t_i> und t_ie> unverzögert, d. h. 100 ms). Daneben wird eine Rushstabilisierung empfohlen.

14 Seite 14 von 25 Bei der Errichtung von Anschlussstationen im UW- nahen Bereich ( 1,5 km bis zum UW) ist zur Detektierung des Fehlerortes eine Kurzschlussrichtungsanzeige erforderlich. Diese kann mittels Schutzrelais (z. B. Einsatz eines gerichteten Überstromzeitschutzes zur Richtungsanzeige, jedoch ungerichtet wirkend) bzw. eines Kurzschlussrichtungsanzeiger realisiert werden. Anmerkung Sofern eine EZA über eine Anschlussstation (ASt) direkt mit einem MS-Schaltfeld im Umspannwerk verbunden ist und auf der Leitung von der ASt zum UW keine Kundenanlage ohne Erzeugungsanlage angeschlossen ist (Verknüpfungspunkt MS-Sammelschiene des UW), gelten grundsätzlich die Anforderungen wie beim Direktanschluss, es sei denn, dass projektspezifisch andere Vorgaben des NB (z. B. unter Berücksichtigung der konkreten Netzkonstellation) erfolgen. Die Kurzschlussschutzeinrichtung muss zudem in das Gesamtkonzept des MS-Netzes des NB integriert werden. In bestimmten Fällen ist daher der Aufbau von Signalvergleichsschutzeinrichtungen, gerichtetem Überstromschutz, Distanzschutz bzw. Schaltermitnahmen erforderlich. Vor Planungsbeginn ist daher mit dem Beauftragten des NB das Schutzkonzept abzustimmen und im Protokoll festzuhalten. Die Einstellwerte für die Schutzeinrichtungen werden, soweit sie Einfluss auf das MS- Netz haben, vom NB vorgegeben. Der Einbau eines Distanzrelais und der zugehörigen Spannungswandler ist konzeptionell zu berücksichtigen und auf Forderung des NB zu realisieren. Die Distanzschutzeinrichtung muss dann auf den Leistungsschalter am Übergabepunkt bzw. im Falle einer Lastschalter-Sicherungs-Kombination auf den generatorseitigen Leistungsschalter wirken (Option Nachrüstung gemäß BDEW-MS-Richtlinie) Entkupplungsschutzeinrichtungen Am Übergabepunkt sind als übergeordneter Entkupplungsschutz folgende Einrichtungen erforderlich: - Spannungssteigerungsschutz U>> und U> - Spannungsrückgangsschutz U< Der Entkupplungsschutz wirkt bei Anschluss über einen Leistungsschalter auf diesen bzw. auf den Kuppelschalter, bei Anschluss über eine Lastschalter-Sicherungs-Kombination auf den generatorseitigen Leistungsschalter bzw. auf den Kuppelschalter. Bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe wirken der übergeordnete Entkupplungsschutz und der NOT-Aus vom NSM auf eine dafür ausgelegte Schalteinrichtung (i. d. R. Leistungsschalter), die unmittelbar der Erzeugungsanlage bzw. den Erzeugungseinheiten zugeordnet ist (z. B. Leistungsschalter in der Station oder Generator-LS). Einzelheiten sind vor Ausführung mit dem Netzbetreiber projektspezifisch abzustimmen. Der übergeordnete Entkupplungsschutz ist auch hierbei am Übergabepunkt zum Netz des NB, d. h. in der Anschlussstation, zu installieren. Bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe werden Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung < 100 kw wie Niederspannungsanschlüsse behandelt. Demnach gelten dann die An-

15 Seite 15 von 25 forderungen der Richtlinien für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz. Als Grundparametrierung des Entkupplungsschutzes am Netzanschlusspunkt sind folgende Einstellwerte zu realisieren, sofern projektspezifisch durch den NB keine anderen Werte vorgegeben werden. Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwert Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,30 u n 1,15 U n 100 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 1,30 u n 1,10 U n 1 min Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 1,00 u n 0,8 U n 300 ms Tabelle 2: Einstellwerte Entkupplungsschutzeinrichtungen am NAP bei Anschluss im MS-Netz Die Einstellwerte beziehen sich auf die für das MS-Netz definierte Spannung U n. Diese sind entsprechend der Wandlerübersetzung auf die Sekundärspannung umzurechnen. u n ist die sekundäre Wandlernennspannung und damit die Bezugsspannung der Schutzeinrichtung. Zu beachten ist, dass sich die Abschaltzeiten aus der Summe der Einstellzeiten und der Eigenzeiten von Schaltgerät und Schutz ergeben. An den Erzeugungseinheiten sind dieselben Schutzeinrichtungen erforderlich, wie bei dem Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes, nur die Einstellungen für die Spannungsschutzeinrichtungen unterscheiden sich. Die Entkupplungsschutzeinrichtungen der Erzeugungseinheiten sind auf der Ober- oder Unterspannungsseite des Maschinentransformators angeschlossen. Als Grundparametrierung sind folgende Einstellwerte zu realisieren, sofern projektspezifisch durch den NB keine anderen Werte vorgegeben werden. Funktion Einstellbereich des Schutzrelais-Einstellwerte Schutzrelais Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,30 u n 1,15 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 1,00 u n 0,80 U NS 300 ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,10 1,00 u n 0,45 U NS 100 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 50 Hz 47,5 Hz* 100 ms Tabelle 3: Einstellwerte Entkupplungsschutzeinrichtungen an den EZE bei Anschluss im MS-Netz - u n ist die sekundäre Wandlernennspannung und damit die Bezugsspannung der Schutzeinrichtung. - U NS ist die Spannung auf der Niederspannungsseite des Maschinentransformators der Erzeugungseinheit (U NS = U n / ü mit ü = Übersetzungsverhältnis des Maschinentransformators).

16 Seite 16 von 25 Zu beachten ist, dass sich die Abschaltzeiten aus der Summe der Einstellzeiten und der Eigenzeiten von Schaltgerät und Schutz ergeben. - * Bei der Vorgabe ist zu berücksichtigen, ob die Erzeugungsanlage in einem Gebiet mit Automatischer Frequenzentlastung angeschlossen ist. Diesbezüglich wird die Einstellung durch den NB entsprechend angepasst. Bild 2: Schutzkonzept bei Anschluss von Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz Nach Auslösung des Generatorleistungsschalters durch die oben aufgeführten Frequenzschutzfunktionen darf die Zuschaltung dieses Leistungsschalters erst dann erfolgen, wenn die Netzfrequenz am Netzanschlusspunkt zwischen 47,5 Hz und 50,05 Hz liegt. Weitere Einzelheiten zur Wiederzuschaltung sind dem VDN-FNN-Papier Lastenheft- Blindleistungs-Unterspannungsschutz (Februar 2010) zu entnehmen Anschluss der Erzeugungsanlage gemäß BDEW-Übergangsregelungen Für die Entkupplungsschutzeinrichtungen gelten im Rahmen der BDEW-Übergangsregelungen folgende Einstellwerte an den Erzeugungseinheiten: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais-Einstellwerte Schutzrelais Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 1,30 u n 1,09 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,10 1,00 u n 0,85 U NS 100 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 50,5 Hz 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 50 Hz 49,0 Hz 100 ms Tabelle 3: Einstellwerte Entkupplungsschutzeinrichtungen für BDEW-Übergangsregelungen

17 Seite 17 von 25 Der Einsatz eines Vektorsprungrelais ist im Rahmen der Übergangsregelungen zulässig. - u n ist die sekundäre Wandlernennspannung und damit die Bezugsspannung der Schutzeinrichtung. - U NS ist die Spannung auf der Niederspannungsseite des Maschinentransformators der Erzeugungseinheit (U NS = U n / ü mit ü = Übersetzungsverhältnis des Maschinentransformators). Zu beachten ist, dass sich die Abschaltzeiten aus der Summe der Einstellzeiten und der Eigenzeiten von Schaltgerät und Schutz ergeben. 3.5 Eigenbedarf und Hilfsenergie Die Anschlussanlage muss über eine netzseitige Eigenbedarfsversorgung (AC-Eigenbedarf) verfügen. Wenn die Funktion der Schutzeinrichtungen oder die Auslösung der Schaltgeräte eine Hilfsspannung erfordert, muss zudem eine von der Netzspannung unabhängige Hilfsenergieversorgung (z.b. Batterie, Kondensator, Wandlerstrom) vorhanden sein. Die Fernsteuerung ist ebenfalls mit einer netzunabhängigen Hilfsenergie (in der Regel Batterie) zu realisieren. Eigenbedarf und Hilfsenergie für sekundärtechnische Einrichtungen des Netzbetreibers werden vom Anschlussnehmer zur Verfügung gestellt. Dazu sind in den Eigenbedarfs- bzw. Hilfsenergieverteilungen entsprechend abgesicherte Stromkreise vorzuhalten. Bei einem UW-Direktanschluss stellt der NB den AC-Eigenbedarf und die Hilfsenergieversorgung für die Sekundärtechnik des Schaltfeldes (konkret für das Schutzgerät und die Hilfsrelais ) zur Verfügung. Eine mögliche Bereitstellung von Hilfsspannung für weitere Komponenten des Anschlussnehmers (z. B. übergeordnete Windparksteuerung) ist projektspezifisch mit dem NB abzustimmen und vertraglich zu vereinbaren. Der Anschlussnehmer ist für die Überwachung des Eigenbedarfes und der Hilfsenergieversorgung verantwortlich. Die Funktionsfähigkeit der Hilfsenergieversorgung ist durch entsprechende Maßnahmen dauerhaft zu sichern sowie in bestimmten Zeitabständen nachzuweisen und in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren AC-Eigenbedarf Die Anlage muss über eine AC-Eigenbedarfs-Versorgung verfügen. Bei Ausfall der AC- Einspeisung ist die Wiederversorgung innerhalb von fünf Stunden sicherzustellen. Es wird empfohlen, Einrichtungen für den Anschluss eines Notstromaggregates vorzusehen, um eine Schädigung der Batterie bei längeren Spannungsunterbrechungen zu verhindern und bei längerer Spannungslosigkeit der Station eine Wiederinbetriebnahme vornehmen zu können.

18 Seite 18 von Netzunabhängige Hilfsenergieversorgung Die Kapazität der Hilfsenergieversorgung ist so zu bemessen, dass die Anschlussanlage bei fehlender Netzspannung mit allen Schutz-, Sekundär- und Hilfseinrichtungen inklusive Zähl- und Messeinrichtung mindestens acht Stunden lang betrieben werden kann. Der Betrieb ohne funktionstüchtige Batterie ist unzulässig. Es wird empfohlen, bei der Dimensionierung der Batteriekapazität auch eintägige Instandhaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Gleichspannungskreise sind erdfrei zu betreiben und durch den Anschlussnehmer auf Erdschluss zu überwachen. Die Gleichspannungsverteilung ist derart auszulegen, dass Kurzschlüsse an jeder Stelle der Anlage in höchstens 30 ms abgeschaltet werden. Für die Hilfsspannungsversorgung der Fernwirk- und Übertragungstechnik des NB in ASt ist dem NB eine Gleichspannung aus einer netzunabhängigen Gleichspannungsanlage zur Verfügung zu stellen. Die Gleichspannung beträgt U Nenn = 60 VDC ±10%. Der gesamte Leistungsbedarf aus der 60-V-DC-Anlage beträgt für die NB eigenen Betriebsmittel in der Regel maximal 500 W. 3.6 Wirk- und Blindleistung Wirkleistungsabgabe Es gelten die Anforderungen der BDEW-MS-Richtlinie. Der NB gibt am Übergabepunkt (bei UW-Direktanschluss im UW im betreffenden MS-Schaltfeld; bei Anschluss über ASt in der ASt) Vorgabewerte für die Wirkleistung in folgenden Stufen mittels potenzialfreier Kontakte vor: 100% keine Reduzierung 60% Reduzierung auf 60 % auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung 30% Reduzierung auf 30 % auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung 0% Reduzierung auf 0 % auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung Der Empfang der Vorgabewerte ist durch eine technische Einrichtung (z. B. übergeordneter Parkregler) zu quittieren / rückzumelden. Bei der Variante UW-Direktanschluss dürfen durch den Anschlussnehmer lediglich Einrichtungen zur Weiterleitung aller benötigten Informationen installiert werden und kein Parkregler. Dies ist vorzugsweise im betreffenden Schaltfeld zu realisieren. Sofern dies nicht möglich ist, ist ein Wandschrank (maximale Größe HxBxT 500x500x300) zu nutzen. Die Installation dieser Komponenten bedarf der Zustimmung des NB.

19 Seite 19 von 25 Der NB greift nicht in die Steuerung der Erzeugungsanlagen ein. Der NB ist lediglich für die Signalgebung verantwortlich. Die Reduzierung der Einspeiseleistung erfolgt in Eigenverantwortung des Anlagenbetreibers. Im Rahmen der Inbetriebnahme erfolgt eine Prüfung der Funktionalität. Zudem ist der NB im Fall des Überschreitens der vereinbarten maximalen Anschlussleistung berechtigt, die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen. Hierzu fordert der NB entsprechend Werknorm TAB 1030 vom Anschlussnehmer die Installation entsprechender technischer Einrichtungen, die bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte (z. B. vereinbarte Einspeiseleistung) die Anschlussanlage vom Netz des Netzbetreibers trennen. Bei Erzeugungsanlagen mit Anschluß über Lasttrennschalter-Sicherungskombination wirkt die Leistungsüberwachung auf den netzseitigen Lasttrennschalter (Übergabe-Lasttrennschalter). Bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe wirkt die Leistungsüberwachung auf eine dafür ausgelegte Schalteinrichtung (i. d. R. Leistungsschalter), die unmittelbar der Erzeugungsanlage bzw. den Erzeugungseinheiten zugeordnet ist (z. B. Leistungsschalter in der Station oder Generator-LS). Einzelheiten sind vor Ausführung mit dem Netzbetreiber projektspezifisch abzustimmen Blindleistungsregelung Gemäß BDEW-MS-Richtlinie muss die Erzeugungsanlage bei Wirkleistungsabgabe in jedem Betriebspunkt mindestens mit einer Blindleistung betrieben werden können, die einem Verschiebungsfaktor von cos(φ) = 0,95untererregt bis 0,95übererregt entspricht. Das bedeutet im Verbraucherzählpfeilsystem Betrieb im Quadranten II (untererregt) oder III (übererregt). Die Werte gelten am Netzanschlusspunkt, für die einzelnen Erzeugungseinheiten selbst können sich davon abweichende Werte ergeben. V. g. Standardbereich wird von allen Erzeugungseinheiten gefordert. Darüber hinaus gehende Anforderungen werden individuell zwischen Anschlussnehmer und dem NB vereinbart Anschluss der Erzeugungsanlage an die SS eines UW Der NB gibt für Erzeugungsanlagen den Verschiebungsfaktor cos φ durch Schaltung entsprechender potenzialfreier Kontakte am Übergabepunkt (im UW ;) vor. Anhang B enthält die entsprechenden Datenpunkte. cos φ = 0,95 untererregt cos φ = 0,98 untererregt cos φ = 1,00 cos φ = 0,98 übererregt cos φ = 0,95 übererregt

20 Seite 20 von 25 Der Empfang der Sollwerte ist durch eine technische Einrichtung (z. B. übergeordneter Parkregler) zu quittieren / rückzumelden. Im Umspannwerk dürfen durch den Anschlussnehmer lediglich Einrichtungen zur Weiterleitung aller benötigten Informationen installiert werden und kein Parkregler. Dies ist vorzugsweise im betreffenden Schaltfeld zu realisieren. Sofern dies nicht möglich ist, ist ein Wandschrank (maximale Größe HxBxT 500x500x300) zu nutzen. Die Installation dieser Komponenten bedarf der Zustimmung des NB. Die Einbindung und Verarbeitung der v. g. Signale ist durch den Anschlussnehmer immer zu veranlassen. Diesbezüglich erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Inbetriebnahme Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz Die Art der Blindleistungsvorgabe ist wesentlich abhängig von der konkreten Netzkonfiguration, so dass in jedem Falle eine projektspezifische Vorgabe durch den NB erfolgt. Die konkrete Vorgabe erfolgt im Rahmen des Zertifizierungsprozesses mit dem Netzbetreiber-Abfragebogen gemäß der Technischen Richtlinie 8 der FGW. Die Vorgabe durch den NB erfolgt dabei entweder - Analog zur Variante bei UW-Direktanschluss mittels potentialfreien Kontakten als cos φ Vorgabe ODER - durch Vorgabe einer cos φ (P) Kennlinie ODER - durch Vorgabe einer Q(U)-Kennlinie. Insofern muss die Erzeugungsanlage auch eine vorgegebene cos φ (P) - Kennlinie bzw. Q(U)- Kennlinie umsetzen können. Eine Umschaltung zwischen den Verfahren Vorgabe des cos φ bzw. cos φ (P) Kennlinie bzw. Q(U)-Kennlinie mittels eines Fernsteuerbefehls durch den NB ist nicht vorgesehen. Ein Wechseln zwischen den beiden Verfahren erfolgt in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer bzw. Anlagenbetreiber. Der NB gibt die konkrete cos φ (P) - Kennlinie bzw. Q(U)-Kennlinie vor. Diesbezüglich ist die Möglichkeit eines fernwirktechnischen EIN- und AUS- Schaltens der entsprechenden Kennlinienregelung zu realisieren und der Zustand zurückzumelden. Bei ausgeschalteter Kennlinienregelung erfolgt die Blindleistungsregelung entsprechend eines durch den NB vorgegeben cos ϕ. Der Informationsumfang gemäß Anhang B ist in diesem Falle entsprechend zu ergänzen. Hinweis bezüglich der statischen Spannungshaltung! Die Anforderungen hinsichtlich der statischen Spannungshaltung sind am Netzanschlusspunkt zu erfüllen. Insofern müssen zur Realisierung der statischen Spannungshaltung als Eingangsgrößen für die Regelung entsprechende Messwerte (Ströme und Spannungen bzw. Wirk- und Blindleistung) zur Verfügung gestellt werden. Dies erfordert das Vorhandensein entsprechender Messwicklungen der Spannungswandler bzw. Messkerne der Stromwandler. Dies ist bei der Auslegung der Strom- und Spannungswandler durch den Anschlussnehmer zu berücksichtigen!

21 Seite 21 von 25 Zitierte Normen und andere Unterlagen TAB 0010 Technische Anschlussbedingungen; Allgemeine Anforderungen TAB 2010 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der E.ON edis AG TAB 0080 Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Mittelspannungsnetz (Strom) der E.ON edis AG BDEW Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz BDEW Ergänzung zur BDEW-Richtlinie, Festlegung von Übergangsfristen für Photovoltaikanlagen, Brennstoffzellenanlagen und Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen FGW TR8 - Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und anlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz DIN VDE Betrieb von elektrischen Anlagen DIN VDE 0101 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kv VDN MeteringCode 2006 VDN/VEÖ Richtlinie für digitale Schutzsysteme

22 Seite 22 von 25 Anhang A Informationsumfang bei UW-Direktanschluss Befehle JX LS AUS (+) =J0X-W00x -X LS AUS (-) =J0X-W00x -X LS EIN (+) =J0X-W00x -X LS EIN (-) =J0X-W00x -X für Fernsteuerbefehle Relogrelais mit Freilaufdiode verwenden Meldungen JX LS aus =J0X-W00x -X LS ein =J0X-W00x -X SST geöffnet =J0X-W00x -X SST geschlossen =J0X-W00x -X ET geöffnet =J0X-W00x -X ET geschlossen =J0X-W00x -X Schutz gestört =J0X-W00x -X Schalterfall =J0X-W00x -X Steuerspannung gestört (FWA -X1) =J0X-W00x X Meldespannung gestört =J0X-W00x -X invertiert QU-Schutz ausgelöst =J0X-W00x -X Feldsteuerung Ort =J0X-W00x -X Feldwarnung =J0X-W00x -X LS Aus durch Zählung =J0X-W00x -X Schutz angeregt =J0X-W00x -X80 seriell oder parallel Schutz ausgelöst =J0X-W00x -X80 seriell oder parallel DisS UMZ Notbetrieb =J0X-W00x -X80 seriell oder parallel Messwerte JX Fehlerort (X_primär in Ohm) seriell JX IL2 + =J0X-W00x -X seriell oder parallel IL2 - =J0X-W00x -X JX P + =J0X-W00x -X seriell oder parallel P - =J0X-W00x -X JX Q + =J0X-W00x X seriell oder parallel Q - =J0X-W00x X Für Wirkleistungsregelung (Vorgabe durch E.ON edis) Station keine Reduzierung =J0X-W00x -X80 Reduzierung auf 60% Sn =J0X-W00x -X80 Reduzierung auf 30% Sn =J0X-W00x -X80 Reduzierung auf 0% Sn =J0X-W00x -X80 Reserve =J0X-W00x X80 keine Reduzierung =J0X-W00x -X80 Reduzierung auf 60% Sn =J0X-W00x -X80 Reduzierung auf 30% Sn =J0X-W00x -X80 Reduzierung auf 0% Sn =J0X-W00x -X80 Für Blindleistungsregelung (Vorgabe durch E.ON edis) Station cos phi = 0,95 untererregt =J0X-W00x -X80 cos phi = 0,98 untererregt =J0X-W00x -X80 cos phi = 1 =J0X-W00x -X80 cos phi = 0,98 übererregt =J0X-W00x -X80 cos phi = 0,95 übererregt =J0X-W00x -X80 cos phi = 0,95 untererregt =J0X-W00x -X80 cos phi = 0,98 untererregt =J0X-W00x -X80 cos phi = 1 =J0X-W00x -X80 cos phi = 0,98 übererregt =J0X-W00x -X80 cos phi = 0,95 übererregt =J0X-W00x -X80 Einzelbefehle, potenzialfreie Kontakte Rückmeldungen durch Anschluss-nehmer, potenzialfreie Kontakte Einzelbefehle, potenzialfreie Kontakte Rückmeldungen durch Anschluss-nehmer, potenzialfreie Kontakte

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