Ergänzende Bedingungen der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW

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1 Ergänzende Bedingungen der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW Zu Abschnitt 1 Grundsätze Zu Abschnitt 1.1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt in Ergänzung der Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW für die Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Erzeugungsanlagen, die an das von der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG betriebene Netz angeschlossen und parallel mit diesem Netz betrieben werden. Erfolgt die Einspeisung über eine Transformatoren- bzw. Übergabestation sind die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz des BDEW sowie die Ergänzungen der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zu dieser Richtlinie ebenfalls inhaltlich anzuwenden. Zu Abschnitt 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Zur Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung und zur Festlegung des Netzverknüpfungspunktes sowie zur Anmeldung des Netzanschlusses sind beim Netzbetreiber Unterlagen entsprechend der Checkliste Erzeugungsanlagen einzureichen. Zu Abschnitt 1.4 Inbetriebsetzung Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage ist die Abnahme entsprechend Protokoll zur technischen Abnahme von anschlussnehmereigenen Erzeugungsanlagen durch den Netzbetreiber. Bei der Abnahme der Erzeugungsanlage wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen die Zustimmung zur Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber erteilt. Der Anlagenerrichter hat die Funktion der Schutzeinrichtungen zur Netzentkupplung nach Abschnitt mittels Schutzprüfung nachzuweisen und durch Schutzprüfprotokolle zu dokumentieren. Auf Anforderung des Netzbetreibers sind zur Abnahme Funktionskontrollen durchzuführen, die den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bestätigen. Vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist die fachgerechte Installation der Messeinrichtungen zu prüfen. TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Postfach Erfurt Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Andreas Roß Sitz: Erfurt Schwerborner Straße Erfurt Registergericht Jena HRA USt-IdNr. DE UniCredit Bank AG Erfurt IBAN DE BIC HYVEDEMM498 Persönlich haftender Gesellschafter: TEN Thüringer Energienetze Geschäftsführungs-GmbH Geschäftsführer: Frank-Peter Tille Ulf Unger Sitz: Erfurt Registergericht Jena HRB Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die ordnungsgemäße Funktionsweise der Wirk- und Blindleistungsregelung nachzuweisen. Zu Abschnitt 2 Netzanschluss Zu Abschnitt 2.2 Bemessung der Betriebsmittel Bei Photovoltaikanlagen ist für die Beurteilung der thermischen Belastung der Netzbetriebsmittel die maximale Scheinleistung (Wechselrichter AC-Leistung) zugrunde zu legen. Zu Abschnitt 2.4 Netzrückwirkungen Der Netzbetreiber behält sich vor, bei Erfordernis Messungen zu Netzrückwirkungen in der Anschlussnehmeranlage durchzuführen. Sollten durch die Erzeugungsanlage unzulässige Netzrückwirkungen verursacht werden, kann der Netzbetreiber die Abschaltung der Erzeugungsanlage bis zur Realisierung der Nachbesserung bezüglich Netzrückwirkungen verlangen. Zu Abschnitt Tonfrequenz-Rundsteuerung Durch den Netzbetreiber werden keine Tonfrequenz-Rundsteueranlagen betrieben. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinflussungen sind nicht erforderlich. TEN ND2 TD Zu Abschnitt Wirkleistungsabgabe Zur Umsetzung der Vorgaben des EEG ist der Einbau von technischen Einrichtungen erforderlich, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Die Umsetzung erfolgt über eine anschlussnehmereigene Fernwirkanlage entsprechend den Bedingungen für den Einsatz von Sekundärtechnik bei Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen. Bei einer kumulierten Einspeiseleistung bis einschließlich 100 kva kann die Wirkleistungsreduzierung durch einen Funkrundsteuerempfänger entsprechend den Bedingungen für den Einsatz von Funkrundsteuerempfängern zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen erfolgen. 1 3

2 Zu Abschnitt Blindleistung Gemäß BDEW-Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz muss die Erzeugungsanlage bei Wirkleistungsabgabe in jedem Betriebspunkt mindestens mit einer Blindleistung betrieben werden können, die einem Verschiebungsfaktor von cos phi = 0,95 untererregt bis 0,95 übererregt entspricht. Die Vorgabe der Blindleistung durch den Netzbetreiber erfolgt entsprechend den Bedingungen für den Einsatz von Sekundärtechnik bei Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen. Zu Abschnitt 3 Ausführung der Anlage Zu Abschnitt 3.1 Primärtechnik Zu Abschnitt Anschlussanlage Anschlussnehmereigene Erzeugungsanlagen werden entsprechend den in der Anlage 1 dargestellten Anschlussbeispielen angeschlossen. Grundsätzlich erfolgt der Anschluss der Erzeugungsanlage über eine anschlussnehmereigene Anschlussstation an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers. Diese ist in unmittelbarer Nähe zum benannten Anschlusspunkt (max. Entfernung 50 m) zu errichten. Der Anschluss der Erzeugungsanlagen an der Sammelschiene eines Umspannwerkes ist in der Regel nicht vorgesehen. Erzeugungsanlagen bis zu einer installierten Transformatorenleistung von kva können über eine Sicherungs-Lasttrennschalter-Kombination angeschlossen werden. Bei einer installierten Transformatorenleistung größer kva ist ein Leistungsschalter mit UMZ-Schutz, bei ausgelagerten Transformatoren, angeschlossenen Unterstationen oder anschlussnehmereigenen Mittelspannungsnetzen ist ein Leistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlussrichtungserfassung für den Anschluss der Erzeugungsanlage erforderlich. In Abhängigkeit von der Netznennspannung und vom eingesetzten Schaltanlagentyp kann bereits bei Transformatorennennscheinleistungen kleiner kva der Einsatz eines Leistungsschalters im Abgangsfeld der Erzeugungsanlage erforderlich sein. Hierzu sind die Auswahltabellen für HH-Sicherungseinsätze der Schaltanlagenhersteller zu beachten. Unter ausgelagerten Transformatoren werden Transformatoren verstanden, die sich in einer Entfernung von mehr als 50 m zur Anschlussstation befinden. Zu Abschnitt 3.2 Sekundärtechnik Am Netzanschlusspunkt sind in Abstimmung mit dem Netzbetreiber die erforderlichen Komponenten der Sekundärtechnik vorzusehen. Die erforderlichen Anlagen umfassen in der Regel: Schutz-, Steuerungs- und Fernwirktechnik Kommunikationstechnik vom und zum Netzbetreiber Kommunikationstechnik von und zu den Erzeugungsanlagen Fernmelde- und Steuerleitungen Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung Die Anforderungen an die Sekundärtechnik sind in den Bedingungen für den Einsatz von Sekundärtechnik bei Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen aufgeführt. Zu Abschnitt 4 Abrechnungsmessung Die Abrechnungsmessung ist entsprechend den Technischen Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen des Netzbetreibers/Grundmessstellenbetreibers auszuführen. Niederspannungsseitige Messung kann bis zu einer vereinbarten Vorhalte-/Erzeugungs-/Übertragungsleistung von 630 kva erfolgen. Mittelspannungsseitige Messung kann ab einer vereinbarten Vorhalte-/ Erzeugungs-/Übertragungsleistung von 160 kva erfolgen. Abweichungen hiervon sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Zu Abschnitt 5 Betrieb der Anlage Zu Abschnitt 5.3 Verfügungsbereich/Bedienung Erfolgt der Anschluss der Erzeugungsanlage an das Netz des Netzbetreibers über ein anschlussnehmereigenes Übergabeschaltfeld, muss der Zugriff des Netzbetreibers auf die Schaltgeräte des anschlussnehmereigenen Übergabeschaltfeldes über eine entsprechende Vereinbarung gewährleistet sein. TEN ND2 TD

3 Anlagenverzeichnis In den Anlagen sind grundsätzliche Ausführungsformen des Anschlusses von Erzeugungsanlagen an das Netz des Netzbetreibers, insbesondere hinsichtlich des Zusammenwirkens von Übergabeschalteinrichtung, Kuppelschalter und Schutzeinrichtungen dargestellt. Die Schutzeinrichtungen sind dort angetragen, wo die Messgrößen erfasst werden. Eine gestrichelte Linie kennzeichnet jeweils die Wirkungskette auf das dazugehörige Schaltgerät. NS_EIN.01: Erzeugungsanlage bis 630 kva Vorhalte-/Erzeugungs-/Übertragungsleistung MS_EIN.01: Eine Erzeugungsanlage bis kva Trafoleistung ohne Inselbetriebsmöglichkeit, Stich-/Doppelstichanschluss MS_EIN.02: Eine Erzeugungsanlage größer kva Trafoleistung ohne Inselbetriebsmöglichkeit, Stich-/Doppelstichanschluss MS_EIN.03: Eine Erzeugungsanlage bis kva Trafoleistung ohne Inselbetriebsmöglichkeit, Einschleifung MS_EIN.04: Eine Erzeugungsanlage größer kva Trafoleistung ohne Inselbetriebsmöglichkeit, Einschleifung MS_EIN.11: Mehrere Erzeugungsanlagen bis kva Trafoleistung ohne Inselbetriebsmöglichkeit, Stich-/Doppelstichanschluss MS_EIN.12: Mehrere Erzeugungsanlagen größer kva Trafoleistung ohne Inselbetriebsmöglichkeit, Stich-/Doppelstichanschluss MS_EIN.13: Mehrere Erzeugungsanlagen bis kva Trafoleistung ohne Inselbetriebsmöglichkeit, Einschleifung MS_EIN.14: Mehrere Erzeugungsanlagen größer kva Trafoleistung ohne Inselbetriebsmöglichkeit, Einschleifung TEN ND2 TD

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