TAB Mittelspannung 2008 (BDEW)

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1 Ergänzende Hinweise zur - TAB Mittelspannung 2008 (BDEW) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Crailsheim GmbH

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 1.1 Geltungsbereich 1.2 Bestimmungen und Vorschriften 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen 1.4 Inbetriebsetzung 2. Netzanschluss 3. Übergabestation 3.1 Baulicher Teil Allgemeines Einzelheiten zur baulichen Ausführung Elektrische und elektromagnetische Felder 3.2 Elektrischer Teil Allgemeines Isolation Kurzschlussfestigkeit Schutz gegen Störlichtbögen Überspannungsableiter Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Ausführung Kennzeichnung und Beschriftung Betriebsmittel Schaltgeräte Verriegelungen Transformatoren Sternpunktbehandlung Sekundärtechnik Fernsteuerung Hilfsenergieversorgung Schutzeinrichtungen Erdungsanlage 3.3 Hinweisschilder und Zubehör

3 4. Abrechnungsmessung 4.1 Allgemeines 4.2 Wandler 4.3 Spannungsebene der Messung 4.4 Vergleichsmessungen 4.5 Datenfernübertragung 5. Betrieb 5.1 Allgemeines 5.2 Zugang 5.3 Verfügungsbereich / Bedienung 5.4 Instandhaltung 5.5 Betrieb bei Störungen 5.6 Blindleistungskompensation Anlagen A Netz- / Anlagendaten B Übergabestation B 1 Übergabestation mit einer niederspannungsseitigen Messung B 2 Übergabeform mit einer mittelspannungsseitigen Messung B 3 Übergabeform mit mehreren Transformatoren / MS-Messung C Messung C 1 Mittelspannungsmessung C 2 Mittelspannung (Klemmbelegung) C 3 Niederspannungsmessung (Klemmbelegung)

4 1. Grundsätze Aufbau und Ausführung der Anlage ist generell mit der Stadtwerke Crailsheim GmbH (nachfolgend STW genannt) abzustimmen und muss der TAB Mittelspannung 2008 (BDEW) und den ergänzenden Hinweisen entsprechen. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Zustimmung der STW. Alle Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien sind in jeweils der gültigen Fassung anzuwenden. 1.1 Geltungsbereich Netzbetreiber im Sinne der TAB Mittelspannung 2008 ist die STW. Mit der Veröffentlichung ist die TAB Mittelspannung 2008 mit den nachfolgenden, ergänzenden Hinweisen gültig. 1.2 Bestimmungen und Vorschriften Siehe 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Der Inbetriebsetzungsauftrag ist 4 Wochen vor der Inbetriebsetzung einzureichen. 1.4 Inbetriebsetzung Siehe 2. Netzanschluss Siehe Tonfrequenzen - Rundsteuerung Die Rundsteuerfrequenz der STW beträgt 383 1/3 HZ. 3. Übergabestation Siehe

5 3.1 Baulicher Teil Die Übergabestation gilt als fertig, wenn alle baulichen Anforderungen an die abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten erfüllt und sämtliche Handwerksleistungen innerhalb der Stationsräume abgeschlossen sind Allgemeines Die unterschriebenen Dienstbarkeiten und der Zugangsrechte müssen der STW kostenfrei vorliegen. Die Übergabestation kann als freistehende oder baulich integrierte Station errichtet werden. Sofern die Gefahr von Hochwasser besteht, muss die komplette Anlage oberhalb der Rücksteuerebene errichtet werden Einzelheiten zur baulichen Ausführung Um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten, sind nicht brennbare Bauteile zu verwenden. Zur Vermeidung von Störungen ist die Übergabestation gegen das Eindringen von Tieren, Fremdkörpern und Feuchtigkeit zuverlässig zu schützen, insbesondere an Belüftungsöffnungen, Kabeleinführungen und Türen. Zugang und Türen Der Zugang, die Zufahrt und der Anlagentransport zu der Übergabestation und dem Messraum müssen jederzeit ungehindert möglich sein. Die wärme-, schall- und brandschutztechnischen Anforderungen an die Türen der elektrischen Betriebsräume sind auf die jeweiligen Gegebenheiten abzustimmen. Der Zugang muss jederzeit auch bei Unterbrechung der Stromversorgung möglich sein. (Abhilfe durch eine separate Türe, bei elektrisch betriebenen Toren). Die Bezeichnung der Übergabestation wird generell von der STW durchgeführt und dementsprechend gekennzeichnet. Das Schließsystem der Zugangstüren ist mit STW abzustimmen. Für sämtliche Türen im Verlauf des Stationszuganges ist der Einbau von zwei Profilhalbzylindern (Doppelschließsystem) vorzusehen. Sollte ein Doppelschließsystem nicht möglich sein, dann ist mindestens ein Schlüsselkasten mit hinterlegtem, kundenspezifischem Schlüssel an einer für die STW jederzeit zugänglichen Stelle anzubringen. Den verantwortungsvollen Umgang mit dem Schlüssel sichert die STW zu, übernimmt aber keine Haftung. Fenster Die Räume der Übergabestation sind aus Sicherheitsgründen fensterlos auszuführen. Sind dennoch Fenster vorhanden, so sind die Anforderungen der DIN VDE 0101 zu beachten und mit STW abzustimmen.

6 Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung Lüftungselemente müssen auch nach einer Beanspruchung in Folge eines Störlichtbogens stochersicher sein. Die Verankerungen der Lüftungselemente dürfen von Außen nicht zu lösen sein. Eine Störlichtbogenfestigkeitsermittlung ist bei Bedarf von dem Errichter der Anlage nachzuweisen und der STW vorzulegen. Decken, Wände und Türen sind nach den jeweils aktuellen Bau- und Sicherheitsvorschriften zu errichten und müssen den statischen, thermischen und dynamischen Beanspruchungen genügen, die bei einem Störlichtbogenereignis auftreten können (16 ka/1s im 20-kV-Netz. Fabrikfertige Stationsgebäude nach DIN VDE 0670 Teil 611 erfüllen in der Regel die Anforderung hinsichtlich Störlichtbogensicherheit. Fußböden Bodenstützen sind so anzuordnen, dass eine problemlose Kabelverlegung sowie Montage gewährleistet ist. Die Bodenplatten müssen generell den Anforderungen der EltBauVO genügen und aus einem nicht brennbaren bzw. schwer entflammbaren Material (Baustoffklasse B1), z.b. Verbundholzplatten mit rutschfester Oberfläche bestehen. Schallschutzmaßnahmen und Auffangwannen Der Einsatz von geräuscharmen Transformatoren sowie die Verwendung von Schwindungsdämpfern werden empfohlen. Trassenführung der Netzanschlusskabel Die auf nicht öffentlichen Grund befindlichen Kabel der STW werden durch Dienstbarkeiten bzw. Erlaubniserteilungen gesichert. Die Einführungen der Kabel erfolgt mittels wasserdichten Wanddurchführungen nach Vorgabe durch STW. Fundamenterder Die Ausführung und Funktionalität des Fundamenterders ist durch den Eigentümer des baulichen Teils der Station zu gewährleisten. Schutz- und Betriebserden aller Anlagenteile sowie die Erdungsanlage sind leitend miteinander zu verbinden und müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen. Der Fundamenterder für vor Ort gefertigte Fundamente ist nach DIN auszuführen. Bei Fertigstationsgebäuden ist generell ein Ringerder zu verlegen. Aufgrund einer Langzeitkorrosionsbeständigkeit sollte die Ausführung in Edelstahl erfolgen. Der Ringerder ist an der Anschlussklemme der isolierten Erdungsdurchführung anzuschließen. Bei Verwendung von Betonfundamenten ist der Ringerder in der Platte zu verlegen. Die Erdungsdurchführung in das Stationsgebäude ist gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen.

7 Brandschutz Die geltenden Bestimmungen für den Brandschutz an Mittelspannungsanlagen sind in DIN VDE 0101 aufgeführt. Die einschlägigen nationalen und örtlichen Brandschutzvorschriften für Schaltanlagen sind einzuhalten Elektrische und elektromagnetische Felder Der Nachweis kann per Zertifikat des Errichters der Anlage oder nach VBEW Katalog von Standardanlagen für Anzeigen gemäß 7 Abs. 2 der 26. BlmSchV erfolgen. Eine Kopie der Anzeige ist der STW vor Inbetriebnahme vorzulegen. 3.2 Elektrischer Teil Die Eigentums- bzw. Unterhaltsgrenzen sind im Netzanschlussvertrag zu vereinbaren Allgemeines Isolation Kurzschlussfestigkeit Schutz gegen Störlichtbögen Überspannungsableiter

8 3.2.6 Schaltanlagen Generell sind metallgekapselte, fabrikfertige, typgeprüfte Schaltanlagen gemäß DIN EN einzusetzen. Ein entsprechender Nachweis der Typprüfung ist der STW vorzulegen Schaltung und Aufbau Die Kabeleingangsschaltfelder werden in der Regel mit Lasttrennschalter ausgerüstet. Wenn es die Betriebsbedingungen oder Netzverhältnisse erfordern, werden Leistungsschalter mit entsprechenden Schutzeinrichtungen sowie Steuerungen oder Verriegelungen nach Angabe der STW notwendig Ausführung Kennzeichnung und Beschriftung Betriebsmittel Schaltgeräte Verriegelungen Transformatoren Die Transformator-Prüfscheine sind der STW vorzulegen.

9 3.2.8 Sternpunktbehandlung Sekundärtechnik Schutzeinrichtungen in den Einspeisefeldern, die für den Betrieb des 20-kV-Netzes der STW erforderlich sind, werden von STW betrieben Fernsteuerung Muss bei Bedarf mit STW abgestimmt werden Hilfsenergieversorgung Eigenbedarf und Hilfsenergie für sekundärseitige Einrichtungen der STW werden vom Anschlussnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die technischen Anforderungen müssen mit STW abgestimmt werden Schutzeinrichtungen Wird als Übergabeschalter ein Leistungsschalter verwendet, so erhält dieser als Kurzschlussschutz einen eigenen unabhängigen Überstromzeitschutz (UMZ) mit Kurzschlussschnellauslösung. Verriegelungen sowie die Einstellung der Werte sind mit STW abzustimmen. Bei kundeneigenen Mittelspannungsnetzen ist in Abstimmung mit STW eine geeignete Erdschlussrichtungserfassung im Übergabefeld zu errichten. Die Weitergabe der Meldung über potentialfreie Kontakte, muss an STW erfolgen. HH-Sicherungen: Aus Gründen der Selektivität zum vorgelagerten Netzschutz ist der Nennstrom der HH-Sicherungen so zu wählen, dass im Kurzschlussfall eine Auslösung < 0,1 sec. eingehalten wird. Kann die Auslösezeit nicht eingehalten werden, muss ein Leistungsschalter mit Netzschutzrelais eingesetzt werden. Die Kurzschlussleistung am Einspeisepunkt, kann bei STW erfragt werden. Einspeise- und Übergabeschaltfelder Sind für die Eingangsschaltfelder bzw. die Übergabeschaltfelder Schutzeinrichtungen erforderlich, so sind vom Errichter der Anlage Strom- und ggf. Spannungswandler in Absprache mit der STW vorzusehen.

10 Abgangsschaltfelder Platzbedarf Der Platz für Einrichtungen der STW, die für den Anschluss der Kundenanlage erforderlich sind, wird vom Anschlussnehmer bzw. Eigentümer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Prüfklemmenleiste Parallelschaltung von Transformatoren Schutzprüfung Die Prüfung der Funktionalität der Schutzsysteme ist durch den Anlageneigentümer vor der Inbetriebsetzung zu veranlassen. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren und der STW vorzulegen. Erdungsanlage Der Bau der Erdungsanlage sowie dessen Funktionalität obliegt generell der Verantwortung des Eigentümers der Übergabeanlage. Der Ausbreitungswiderstand der Erdungsanlage muss so bemessen sein, dass die nach VDE 0101 zulässige Berührungsspannung von 75 V nicht überschritten wird. (Der Erdschlussreststrom am Verknüpfungspunkt kann bei STW erfragt werden; Richtwert R A = 2 Ω). 3.3 Hinweisschilder und Zubehör 4. Abrechnungsmessung Der Aufbau der Zählereinrichtungen ist abhängig von den vertraglichen Regelungen mit STW.

11 4.1 Allgemeines Die komplette Messeinrichtung wird in der Regel von STW bereitgestellt und bleibt in deren Eigentum. Es werden Lastgangzähler zur fortlaufenden Registrierung der Messwerte für die vertraglich vereinbarten Energieeinrichtungen im Zeitintervall von einer ¼ Stunde eingesetzt. Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch die STW bzw. deren Beauftragten angebracht oder entfernt. Die Freigabe der Messeinrichtung erfolgt durch die STW. Erzeugungsanlagen sind nach den jeweils gültigen Fassungen EEG/KWK auszuführen. Die Technische Ausführung erfolgt nach den Richtlinien Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. 4.2 Wandler Siehe technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen, Ausführung und Verdrahtung siehe Anhang (C1 C3). 4.3 Spannungsebene der Messung 4.5 Datenfernübertragung Für die Zählerfernauslesung stellt der Kunde einen Telefonanschluss in unmittelbarer Nähe der Zählung (TAE-Dose im plombierten Bereich des Messschrankes) unentgeltlich zur Verfügung. 5. Betrieb Zur Vermeidung der bei unsachgemäßem Betrieb möglichen folgenschweren Auswirkungen auf Personen, Sachwerte und die Umwelt, sind neben DIN VDE 0105 Teil 100 und BGV A3 die nachstehenden Hinweise zu beachten Allgemeines 5.2. Zugang Die Beauftragten der STW müssen sich auf Verlangen ausweisen.

12 5.3. Verfügungsbereich / Bedienung Die Schaltfelder der 20-kV-Anschlussleitungen über die weitere Kunden versorgt werden, stehen im Verfügungsbereich der STW und werden ausschließlich durch STW oder deren Beauftragte bedient. STW ist berechtigt, diese Schaltfelder jederzeit ohne Einschränkung unentgeltlich zu nutzen. 5.4 Instandhaltung 5.5 Betrieb bei Störungen 5.6 Blindleistungskompensation 6. Änderungen, Außerbetriebnahme und Demontage 7. Erzeugungsanlagen

13 A. Netz-/Anlagendaten Die Schaltanlagen, die innerhalb des Versorgungsnetzes der Stadtwerke Crailsheim GmbH betrieben werden, sind für folgende Nennwerte auszulegen. Mittelspannungsnetz der STW Nennspannung U n = 20,0 kv Allgemeine Daten Maximale Spannung für die verwendeten Betriebsmittel U r = 24 kv Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung S k = 500 MVA Stoßkurzschlussstrom i p = 35 ka Thermische Beanspruchung (1s) I th = 15 ka Störlichtbogenfestigkeit entsprechend 500 MVA bei 20 kv und 1 sec Kurzschlussstrom (Anfangs-Kurzschlusswechselstrom) I k = 16 ka Bemessungs-Stehblitzstoßspannung U p = 125 kv Erdungsanlage: Erdungsimpedanz der Hochspannungsschutzerdung (VDE 0101/ 2,0 Ohm) Tonfrequenz der Rundsteueranlage 383 1/3 H z Die oben genannten Angaben beziehen sich auf einen ungestörten Netzbetrieb. B. Übergabeformen Nachfolgend sind mögliche Übergabeformen für den Anschluss an das Netz der STW dargestellt. Die Übergabeformen richten sich nach dem technischen Aufbau der Schaltanlage, den eingesetzten Betriebsmitteln, dem Leistungsbedarf, den betrieblichen Belangen des Kunden und der Topologie des STW-Netzes. B1 B2 B1 Übergabestation mit niederspannungsseitiger Messung wird bis ca A Nennstrom 0,4 kv seitig angewendet. Übergabestation mit mittelspannungsseitiger Messung. Übergabestation mit mehreren Transformatoren / MS-Messung. Die beschriebenen Übersichtspläne zeigen Ausführungsbeispiele, die nicht grundsätzlich für alle Anforderungen im ganzen Bereich zu übertragen sind.

14 C. Messung C 1 C 2 C 3 Mittelspannungsmessung Klemmenaufbau / Plan einer Mittelspannungsmessung Klemmenaufbau / Plan einer Niederspannungsmessung

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