Ergänzungen der ovag Netz AG zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008

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1 Ergänzungen der ovag Netz AG zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 1 von 41 August 2014

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 4 1. Grundsätze Geltungsbereich Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Inbetriebsetzung 5 2. Netzanschluss Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes 7 3. Übergabestation Baulicher Teil Allgemeines Einzelheiten zur baulichen Ausführung Elektrischer Teil Allgemeines Schutz gegen Störlichtbögen Überspannungsableiter Schaltanlagen Betriebsmittel Sternpunktbehandlung Sekundärtechnik Erdungsanlage Abrechnungsmessung Wandler Spannungsebene der Messung Betrieb Verfügungsbereich / Bedienung Instandhaltung Betrieb bei Störungen Blindleistungskompensation Erzeugungsanlagen 25 Anhang 26 Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 2 von 41 August 2014

3 A Netz-/Anlagendaten 26 B Übergabeformen 27 C Wandler 37 D Vordrucke 38 E Erläuterungen und Projektierungshinweise 39 Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 3 von 41 August 2014

4 Vorbemerkungen Die Gliederung verweist auf die entsprechenden Kapitel der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung Sofern zu den Kapiteln keine Ausführungen / Angaben erfolgen, sind durch die ovag Netz AG (im Folgenden on genannt) keine Konkretisierungen bzw. Ergänzungen vorgesehen. 1. Grundsätze 1.1 Geltungsbereich Die Richtlinie entspricht den Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers zur Auslegung und dem Betrieb von Anlagen gemäß 19 EnWG Technische Vorschriften und ist somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen. Für Planung, Bau, Anschluss und wesentliche Änderung von Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sind oder werden, gelten die BDEW Richtlinie Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung Ergänzungen der on zur TAB Mittelspannung 2008 BDEW-Richtlinie Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Ergänzungen zur technische Richtlinie (BDEW, Stand 01. Januar 2013) Ergänzungen der on zu den Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in der jeweils aktuellen Fassung. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt diese Richtlinie auch für Mittelspannungsnetze, die im Rahmen von Betriebsführungs- oder Pachtverträgen durch on betrieben werden. Die Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzanschlusses liegt beim Anschlussnehmer. Er hat für die entsprechende Umsetzung durch den Anschlussnutzer oder Anlagenbetreiber zu sorgen. Diese Richtlinie tritt zum in Kraft. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie für Errichtung und Betrieb kundeneigener Transformatorenstationen (OVAG, Ausgabe 10/2005) tritt am gleichen Tag außer Kraft. Für in Planung oder in Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten. In diesem Zeitraum kann die bisher geltende Richtlinie noch angewandt werden. Für Verweise auf die Website der on gilt die Internetadresse: Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 4 von 41 August 2014

5 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für das gesamte Verfahren von der Anmeldung des Netzanschlusses bis zur erstmaligen Inbetriebsetzung der Übergabestation (Anschlussanlage) sind die Formulare A 0 bis A 8 sowie die jeweiligen Protokolle (P) dieser Ergänzung zu verwenden. Der Einsatz der Formulare im Verfahrensablauf ist auf der Webseite der on dargestellt. Vor der Inbetriebnahme des Netzanschlusses nimmt die on vor Ort eine Sichtkontrolle vor. Der Anschlussnehmer bzw. dessen Anlagenerrichter vereinbart den Termin zur Sichtkontrolle mit der on. Für die Anmeldung zur Sichtkontrolle ist das Formular A 4 zu verwenden. Während der Sichtkontrolle muss der Anschlussnehmer bzw. sein Anlagenerrichter anwesend sein. Die on erstellt auf Grund der Sichtkontrolle ein Protokoll gemäß P 4. Darin wird festgehalten, ob und welche Mängel vom Anschlussnehmer bzw. seinem Beauftragten zu beheben sind, a) bevor die on mit der Auflegung der Netzanschlusskabel in der Übergabestation (Anschlussanlage) beginnt. b) bevor die on den Netzanschluss in Betrieb nimmt. c) bevor die Kundenanlage in Betrieb gesetzt wird. Der Anschlussnehmer bzw. sein Anlagenerrichter meldet der on die Beseitigung der Mängel mit dem Formular A Inbetriebsetzung Inbetriebnahme eines Netzanschlusses Die Beauftragung der on mit der erstmaligen Inbetriebnahme des Netzanschlusses erfolgt mit dem Formular A 6. Die Inbetriebnahme setzt voraus, dass a) alle Mängel beseitigt sind. b) der on folgende Unterlagen vorliegen, falls die MS-Anschlusskabelsysteme nicht im Auftrag der on verlegt wurden: Dokumentation des Trassenverlaufs Nachweis der fachgerechten Verlegung der Kabelsysteme Prüfprotokoll der Kabelprüfung Bei MS-Anschlusskabelsystemen, die nicht durch die on oder deren Beauftragten verlegt wurden, ist/wird eine Spannungsprüfung des Außenmantels und eine Spannungsprüfung der Isolierung gemäß den einschlägigen Normen a) verpflichtend, wenn die Kabel im Schutzbereich des Netzes der on liegen. b) empfohlen, wenn die Kabel nicht im Schutzbereich des Netzes der on liegen. Im Rahmen der Inbetriebnahme entscheidet die on, welche der in ihrem Verfügungsbereich stehenden Kabelfeldschalter geschlossen werden. Über die Inbetriebnahme wird ein Protokoll gemäß P 6 erstellt. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 5 von 41 August 2014

6 Inbetriebsetzung einer Verbrauchs- / Erzeugungsanlage Vor der erstmaligen Inbetriebsetzung der Anlage eines Anschlussnehmers oder Anlagenbetreibers, ist eine Anmeldung mit dem Formular A 7 erforderlich. Die Anmeldung ist der on mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin zu übergeben. Die Inbetriebsetzung setzt voraus, dass a) mit der on ein Netzanschlussvertrag geschlossen wurde. b) mit einem Stromlieferanten ein Stromlieferungsvertrag geschlossen wurde. c) eine Abrechnungszählung installiert wurde. d) eine Fernsteuerung zur Verbundleitstelle der on installiert wurde. Über die Inbetriebsetzung wird ein Protokoll gemäß P 7 erstellt. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 6 von 41 August 2014

7 2. Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes Die Anbindung der Anschlussanlagen für Anschlussscheinleistung S A zwischen 0,2 MVA bis < 5 MVA erfolgt grundsätzlich in das Mittelspannungsnetz der on, wobei die Übergabestation nicht weiter als 50 m vom bestehenden MS-Netz entfernt sein darf. Ab einer installierten Anschlussscheinleistung 5 MVA sind Anschlussanlagen grundsätzlich an die 20-kV-Sammelschiene eines Umspannwerks anzuschließen. Anschlussanlagen mit einer installierten Leistung > 10 MVA sind grundsätzlich im Hochspannungsnetz (110-kV-Netz) anzuschließen. Die Einteilung in Anschlussebenen entbindet on nicht von der Umsetzung der Vorgaben aus 17 EnWG. Voraussetzung für die Realisierung eines neuen Netzanschlusses oder einer Anschlussänderung ist die Abstimmung zwischen der on und dem Anschlussnehmer über ein Netzanschlusskonzept. Die konkreten Netzanschluss-Bedingungen zu Vertragsleistung, Verschiebungsfaktor, Eigentumsgrenze etc. werden im Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und on auf Grundlage dieser Richtlinie geregelt. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 7 von 41 August 2014

8 3. Übergabestation 3.1 Baulicher Teil Allgemeines Übergabestationen (Anschlussanlagen) können als freistehende oder baulich integrierte Stationen errichtet werden. Übergabestationen sind in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Versorgungsleitung und an der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Wegen anzuordnen. Die maximale Länge der Anschlussleitungen darf je System 50 m nicht überschreiten. Bei freistehenden Übergabestationen wird der Einsatz von fabrikfertigen Stationen gemäß DIN EN empfohlen (IAC AB 20 ka/1s; Gehäuseklasse 20). Baulich integrierte Übergabestationen sind vorzugsweise mit einem Zugang vom öffentlichen Grund aus zu erstellen. Kombinierte Netz-/Übergabestationen sind nach Anlage B 7 zu errichten. Die Errichtung einer Übergabestation in Obergeschossen oder Geschossen unterhalb des 1. Untergeschosses ist nicht zulässig Einzelheiten zur baulichen Ausführung Um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten, sind nicht brennbare Bauteile zu verwenden. Zur Vermeidung von Störungen ist die Übergabestation gegen das Eindringen von Tieren, Fremdkörpern und Feuchtigkeit, insbesondere an Belüftungsöffnungen, Kabeleinführungen und Türen, zuverlässig zu schützen. Zugang und Türen Der Zugang, die Zufahrt und der Anlagentransport zu der Übergabestation und dem Messraum müssen jederzeit ungehindert möglich sein. Zugänge über Keller- /Einbringschächte mittels Steigleitern sind nicht zulässig. Die Zufahrt ist für einen LKW auszulegen. Türen bei integrierten Stationen sind selbstschließend auszuführen. Zarge und Türblatt müssen den Beanspruchungen in Folge eines Störlichtbogenfalles standhalten (z.b. Dreipunktverriegelung). Warnschilder sind zuverlässig und dauerhaft zu befestigen. Die Bezeichnung der Übergabestation wird von der on durchgeführt und dementsprechend gekennzeichnet. Für sämtliche Zugangstüren im Verlauf des Stationszuganges ist der Einbau von zwei Profilhalbzylindern (Doppelschließsystem) vorzusehen. Sollte ein Doppelschließsystem nicht möglich sein, ist mindestens ein Schlüsselkasten mit hinterlegtem, kundenspezifischem Schlüssel an einer für die on jederzeit zugänglichen Stelle anzubringen. Die on stellt Schließzylinder (ZEISS-IKON-Halbzylinder Typ 532 mit Regenschutzrosetten ZEISS-IKON, Typ 1288 A, Zylinderlänge 45 mm, Maß A 35 mm) entgeltlich zur Verfügung. Die Schließzylinder verbleiben im Eigentum der on. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 8 von 41 August 2014

9 Schlösser und Betätigungseinrichtungen der Zugangstüren müssen ohne Schwierigkeit zugänglich und zuverlässig gegen Verschmutzung und Wasser geschützt sein. Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung Lüftungselemente müssen auch nach einer Beanspruchung in Folge eines Störlichtbogens stochersicher sein. Die Verankerungen der Lüftungselemente dürfen von außen nicht zu lösen sein. Bei Transformatorräumen ist ein ausreichender Lüftungsquerschnitt einzuplanen der eine natürliche Belüftung sicherstellt, wobei später mögliche Erhöhungen der Transformatorleistungen zu berücksichtigen sind. Die freien Lüftungsquerschnitte sind entsprechend der max. zu erwartenden Verlustwärme zu bemessen. Es ist eine Druckentlastung nach unten über den Kabelkeller und benachbarte Transformatorräume ins Freie zu führen. Alternativ sind Druckentlastungsklappen oder - schächte vorzusehen. Eine entsprechende Störlichtbogenfestigkeitsermittlung ist von dem Errichter der Anlage nachzuweisen und der on vorzulegen. Fußböden Bei der Auslegung der Tragkonstruktion ist darauf zu achten, dass Bodenplatten leichtgängig, maßgenau und stolperfrei verlegt werden können. Bodenstützen sind so anzuordnen, dass eine problemlose Kabelverlegung sowie Montage gewährleistet ist. Die Bodenplatten müssen generell den Anforderungen der EltBauVO genügen und aus einem nicht brennbaren bzw. schwer entflammbaren Material, z.b. Verbundholzplatten mit rutschfester Oberfläche, bestehen. Bei druckbeanspruchten Kabelkellern sind die Bodenplatten so zu verriegeln, dass sie bei einer Störlichtbogenbeanspruchung liegen bleiben und den Bedienenden nicht gefährden. Schallschutzmaßnahmen und Auffangwannen Der Einsatz von geräuscharmen Transformatoren sowie die Verwendung von Schwingungsdämpfern werden empfohlen. Trassenführung der Netzanschlusskabel Die auf nicht öffentlichen Grund befindlichen Kabel der on sind durch Dienstbarkeiten bzw. Erlaubniserteilungen zu sichern. Die Einführungen der Kabel erfolgt mittels wasserdichten Wanddurchführungen. Die kompletten Kabeleinführungssysteme sind in ausreichender Zahl durch den Errichter des baulichen Teils der Station zu montieren. Das entsprechende Zubehör zur Abdichtung der Anschlusssysteme ist durch den Errichter der on unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Werden zur Anschlusskabelanbindung aufgrund von örtlichen Gegebenheiten spezielle Befestigungskonstruktionen benötigt, z.b. Traversen, Kabelhalteisen etc., sind diese bauseitig nach Vorgaben der on vorzusehen. Für die Ausführung der Konstruktionen sind die Bauangaben, Detailzeichnungen und die örtliche Aufnahme in Absprache mit der on bzw. dessen Beauftragten maßgebend. Generell sind alle Eisenteile leitfähig zu verbinden und in die Erdungsanlage einzubeziehen. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 9 von 41 August 2014

10 Beleuchtung, Steckdosen Die Stromversorgung für Beleuchtung, Steckdosen und Hilfsenergieversorgung ist vom Anschlussnehmer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten. Zur Gewährleistung des Personenschutzes sind die Stromkreise in die Schutzeinrichtungen der Kundenanlage einzubeziehen. Beim Anschluss von ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist auf einen ausreichenden Personenschutz (Einsatz von PRCD-S) nach Maßgabe der jeweiligen Vorschriften (VDE , BG-Vorschriften) zu achten. Fundamenterder Die Ausführung und Funktionalität des Fundamenterders ist durch den Eigentümer des baulichen Teils der Station zu gewährleisten. Schutz- und Betriebserden aller Anlagenteile sowie die Erdungsanlage sind leitend miteinander zu verbinden und müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen. Der Fundamenterder für vor Ort gefertigte Fundamente ist nach DIN in Abstimmung mit der on auszuführen. Ein Erdungsplan mit eingezeichneten Messpunkten ist vor Inbetriebnahme der on vorzulegen. Bei Fertigstationsgebäuden ist generell ein Ringerder, Erdungsband mind. 30 x 3,5 mm, zu verlegen. Der Ringerder ist an der Anschlussklemme der isolierten Erdungsdurchführung anzuschließen. Bei Verwendung von Betonfundamenten ist der Ringerder in der Platte zu verlegen. Die Erdungsdurchführung in das Stationsgebäude ist gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen. Bei baulich integrierten Stationen sind mindestens zwei Anschlussfahnen vorzusehen. Diese sind je Anlagenraum diagonal anzuordnen und korrosionsgeschützt herauszuführen. Brandschutz Die geltenden Bestimmungen für den Brandschutz an Mittelspannungsanlagen sind in DIN VDE 0101 aufgeführt. Die einschlägigen nationalen und örtlichen Brandschutzvorschriften für elektrische Anlagen in Übergabestationen sind einzuhalten (z.b. Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)). 3.2 Elektrischer Teil Allgemeines Die Antriebe der Schaltfelder, die im ausschließlichen Verfügungsbereich der on oder im gemeinsamen Verfügungsbereich von Anschlussnehmer und on (siehe Anhang B) liegen, sind separat absperrbar auszuführen. Profilhalbzylinder oder Vorhängeschlösser werden von der on entgeltlich beigestellt und verbleiben im Eigentum der on. Bei der Übergabeform gemäß Anhang B 6 (kundeneigene Stichanbindung ab Schaltanlage) erfolgt die Beschaffung und Errichtung der primär- und sekundärseitigen Betriebsmittel des Übergabefeldes im Auftrag des Anschlussnehmers durch die on. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 10 von 41 August 2014

11 Bei der Übergabeform gemäß Anhang B 7 (kombinierte Netz-/Übergabestationen) errichtet die on den in ihrem Eigentum stehenden elektrischen Anlagenteil in Absprache mit dem Anschlussnehmer. Am Netzanschlusspunkt sind in Abstimmung mit der on die erforderlichen Komponenten der Sekundärtechnik vorzusehen. Die technisch erforderlichen Anlagen umfassen in der Regel: Schutzeinrichtungen Messeinrichtungen Anlagen- und Fernsteuerung Kommunikationstechnik von und zur on Kommunikationstechnik von und zu den Verbrauchsanlagen bzw. Erzeugungseinheiten Kommunikationstechnik zu einer ggf. vorhandenen Erzeugungsparksteuerung Telekommunikationsanschlüsse, Funkantennen Schutz-, Mess-, Fernmelde- und Steuerleitungen Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung Schutz gegen Störlichtbögen Klassifizierungen: IAC A FL 20 ka/1s bei Wandaufstellung und IAC A FRL 20 ka/1s bei freier Aufstellung im Raum Überspannungsableiter Es ist seitens des Anschlussnehmers ausreichend Platz innerhalb der Kabelfelder für den Einbau von Überspannungsableitern vorzusehen Schaltanlagen Es sind metallgekapselte, fabrikfertige und typgeprüfte Schaltanlagen gemäß DIN EN einzusetzen. Der Nachweis der Typprüfung ist der on mit Eingabe der Errichtungsplanung vorzulegen. Auf Anforderung ist die Schaltanlage in der Trafostation in die Fernsteuerung der on einzubinden und hierzu ggf. mit Motorantrieben, Arbeitsstromauslösern und Hilfsschaltern für Schutz, Meldung und Fernsteuerung auszurüsten. Die Bereitstellung der Hilfsenergie (siehe Ziffer der TAB MS) und des Telefonanschlusses (TAE Dose) erfolgt ebenfalls durch den Anschlussnehmer. Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit Für die im Verfügungsbereich der on stehenden Schaltfelder ist je Feld ein kapazitives Spannungsprüfsystem gemäß DIN EN (VDE ) zum Feststellen der Spannungsfreiheit und zum Phasenvergleich einzubauen. Die Funktionssicherheit der Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 11 von 41 August 2014

12 Systeme muss für Betriebsspannungen bis 20 kv gewährleistet sein. Vorzugsweise sind integrierte Spannungsprüfsysteme (LRM) mit permanenter Überwachung des Mindeststromes (Befreiung von der Wiederholungsprüfung) einzusetzen. Alternativ können auch HR-Spannungsprüfsysteme zum Einsatz kommen. Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung Kabelprüfungen und Fehlerortungen müssen ohne Lösen der Kabelsteckteile und bei Anstehen der Sammelschienenspannung möglich sein. Alle Betriebsmittel der Anlage, welche während einer Kabelprüfung/Kabelfehlerortung mit dem Kabel galvanisch verbunden bleiben, müssen für angewandte Prüfspannungen von AC 45 bis 65 Hz - 2 x U0 (Prüfdauer 60 min) bzw. AC 0,1Hz - 3 x U0 (Prüfdauer 60 min) und DC 5 kv (Prüfdauer1 min) ausgelegt sein. Einsatz und Anbringung von Kurzschlussanzeigesystemen Die Schaltfelder sind entsprechend Ihrer Übergabeform (siehe Anhang B1-B8) mit elektronischen Kurzschlussanzeigesystemen (KSA) auszurüsten und gemäß Anhang E 1 bereitzustellen. Zur Anwendung kommen 3pol. Anzeiger mit Fernanzeige im Normgehäuse (48 x 96 mm). Der Ansprechstrom muss mindestens im Bereich 400/600 A umschaltbar sein. Die Anregefehlerstromdauer muss 100 ms ± 30 % (Zeitdauer der Fehlerauswertung, in welcher der Ansprechwert kontinuierlich überschritten sein muss) betragen. Die Standardeinstellung ist 600 A. Die automatische Rückstelldauer ist werkseitig auf 4 h einzustellen. Die Rückstellung muss weiterhin von Hand möglich sein. Die Kurzschlussanzeiger müssen bei der Anzeige eine Unterscheidung zwischen einfacher Anregung und einer zweiten Anregung (aufgrund AWE/KU) ermöglichen. luftisolierte Schaltanlagen Der Anschluss der Netzkabel (20 kv, kunststoffisoliert) erfolgt über Endverschlüsse (max. Durchmesser 62 mm; max. Länge 350 mm, Kabelschuhanschlussbohrung DMR 13 mm) gemäß DIN VDE Zur Befestigung der Netzkabel sind Kabelhalteschienen einschließlich geeigneter Kabelschellen (Kabel DMR: mm) vorzusehen. Das Abstandsmaß der Kabelschuhanschlussbohrung bis zur Kabelbefestigungsschelle beträgt ca. 400 mm. Für den Erdanschluss der Kabelschirme sind je Außenleiter Anschlussschrauben M 10 erforderlich. gasisolierte Schaltanlagen Jeder Gasraum ist mit einem Druckanzeigegerät zur Überwachung des inneren Isoliergasdruckes auszurüsten. Der Anschluss der Netzkabel (20 kv, kunststoffisoliert) erfolgt mittels Steck-Endverschlüssen (T-Form) über frontseitig angeordnete Außenkonus-Geräteanschlussteile Typ C für U r kv und I r 630 A gemäß DIN EN mit integriertem Feldsteuerelement und Schraubkontakt (Innengewinde M 16). Zur Befestigung der Netzkabel sind Kabelhalteschienen einschließlich geeigneter Kabelschellen (Kabel DMR: mm) vorzusehen. Das Abstandsmaß von der Mitte der Außenkonusdurchführung bis zur Kabelbefestigungsschelle beträgt ca. 400 mm. Für den Erdanschluss der Kabelschirme sind je Außenleiter Anschlussschrauben M 10 erforderlich. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 12 von 41 August 2014

13 Schaltung und Aufbau Die Kabelfelder werden in der Regel mit Lasttrennschalter ausgerüstet. Wenn es die Betriebsbedingungen erfordern, sind Leistungsschalter mit entsprechenden Schutzeinrichtungen sowie Steuerungen oder Verriegelungen nach Angabe der on zu installieren Kennzeichnung und Beschriftung Die Erdungsverbindungen sind entsprechend der Anschlusskomponenten an den Potentialschienen zu beschriften. Auf der äußeren Zugangstür zur Mittelspannungsanlage erfolgt eine Beschilderung der Übergabestation mit der Stationsbezeichnung (wird von on vorgegeben). Die Bezeichnungen der Eingangsfelder werden von on vorgegeben. Die im Bedienbereich der on befindlichen Schaltfelder sind mit der Aufschrift "Schaltung nur durch Netzbetreiber!" zu kennzeichnen Betriebsmittel Schaltgeräte Schaltfelder von Transformatoren mit einer Bemessungsscheinleistung 1,25 MVA sind mit Lastschalter-Sicherungs-Kombinationen nach DIN EN und DIN EN auszurüsten. Der Einsatz von Leistungsschaltern mit UMZ-Schutz ist zulässig. Schaltfelder von Transformatoren mit einer Bemessungsscheinleistung > 1,25 MVA sind mit Leistungsschalter und UMZ-Schutz im Übergabefeld auszurüsten. Die Durchführbarkeit von Schalthandlungen muss jederzeit gewährleistet sein. Die Schalterstellungsmeldungen sind gemäß Anhang E 1 bereitzustellen Transformatoren Die Nennspannung U N im Netz der on beträgt 20 kv. Die vereinbarte Versorgungsspannung U c im Netz der on kann davon abweichen und ist im Einzelfall bei on zu erfragen. Für die Anzapfung des Transformators wird ein Einstellbereich von -4 % / -2 % / 0 / +2 % / +4 % empfohlen. Die Transformator-Prüfscheine sind der on mit Eingabe der Errichtungsplanung vorzulegen Sternpunktbehandlung Das Netz der on wird in der Regel mit Resonanzsternpunkterdung (RSPE) als gelöschtes Netz betrieben. Der Erdschlussstrom des galvanisch mit dem Netz der on verbundenen Kundennetzes ist vom Anschlussnehmer in Absprache mit der on (n-1)-sicher zu kompensieren. Die Kompensation des galvanisch mit dem Netz der on verbundenen Kundennetzes ist in Absprache mit on durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Anschlussnehmer. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 13 von 41 August 2014

14 3.2.9 Sekundärtechnik Schutzeinrichtungen in den Kabelfeldern, die für den Schutz des MS-Netzes der on erforderlich sind, gehen unentgeltlich in das Eigentum der on über. Die Spannungswandler müssen der Isolationskoordination bei Netzen mit Erdschlusskompensation entsprechen. Unter Erdschlussbedingungen ist die Leiter-Erde- Spannung um das 3-fache höher als im fehlerfreien Betrieb Fernsteuerung Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten und die Wiederversorgungszeiten zu minimieren, hat der Anschlussnehmer seine Übergabestation in die fernsteuertechnische Überwachung der on einzubinden. Die technischen Anforderungen an die Kundenanlage hinsichtlich der Fernsteuerung ergeben sich aus den Anhängen E 1 und E 2 und sind vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebsetzung des Netzanschlusses zu realisieren. Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich durch den Einsatz einer Anlage zur Fernsteuerung gemäß IEC mit einer VPN-Verbindung. Die Anforderungen an die zur Übertragung notwendigen Informationen der Übergabestation sind in Ziffer E 1 beschrieben. Ausführungshinweise Der Einbauort der Fernwirkanlage (FWA) muss erschütterungsfrei, vor Schmutz-, Witterungsund Temperatureinflüssen und gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein. Eine direkte Sonneneinstrahlung auf die Geräte ist nicht zulässig. Die Antenne des Modems (VPN- Router) ist an einer Stelle zu montieren, an der sie den besten Empfang bietet. Hierbei muss vor Ort eine Messung durchgeführt werden. Falls der entsprechende min. Empfangspegel mit den von der on präferierten Mobilfunk-Providern nicht erreicht werden kann, ist mit der on abzustimmen, ob eine andere Technik zum Einsatz kommen muss. Der Arbeitsbereich für die FWA beträgt max. 800x800x1400mm (BxHxT). Unter dem Schrank ist für die Befestigung der Strecker ein Rangierraum von ca. 300mm vorzusehen. Die FWA besteht aus einem abschließbarem Schrank, Fernwirkgerät, Modem (VPN- Router) und Steckern. Der Anschlussnehmer gestattet der on oder dessen Beauftragten jederzeit Zugang beziehungsweise Zufahrt zu den fernwirktechnischen Anlagen des Anschlussnehmers. Leistungs- und Eigentumsgrenze Der Anlagenbetreiber erwirbt ein komplettes Fernwirksystem. Die Kosten für das Fernwirksystem, die fernwirktechnische Anbindung, sowie die Installation, den Betrieb und den Unterhalt des Fernwirksystems trägt der Anlagenbetreiber. Durch den Anlagenbetreiber ist die Verkabelung zwischen dem Fernwirksystem und den Messwert- und Meldungsgebern zu erbringen. Der Anlagenbetreiber ist für Montage der FWA verantwortlich. Bei Neuanlagen besteht die Möglichkeit, dass on im Rahmen der Projektierung gegen gesondertes Entgelt die FWA montiert und in Betrieb setzt. Die on stellt dem Anschlussnehmer eine SIM-Karte zur Verfügung. Die hierfür anfallenden Kosten sind im Vertrag für Sicherheits- und Servicedienstleistungen enthalten. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 14 von 41 August 2014

15 Fernüberwachung / Fernsteuerung Störungen der Fernwirk- und Kommunikationstechnik sind unmittelbar nach dem Eintritt zu beheben. Die Meldungen von Störungen an der Fernwirk- und Kommunikationstechnik werden an die on übertragen und durch diese oder dessen beauftragte Dienstleister im Rahmen des Vertrags für Sicherheits- und Servicedienstleistungen behoben. Sicherheit / Verbindungskonzept / Kommunikationsweg Es sind die derzeit gültigen Sicherheitsnormen und Empfehlungen nach: BDEW Whitepaper ISO/IEC DIN/SPEC Entwurf des IT-Sicherheitskatalogs durch die BNetzA Sowie alle gültigen Normen einzuhalten. Die Fernwirkanlage gilt als Kommunikationsendpunkt aus Sicht des Entwurf IT- Sicherheitskataloges gem. 11 Abs. 1a EnWG der Bundesnetzagentur. Sie stellt die erste Sicherheitszone des Smart-Grid-Netzwerkes dar. Die FWA und die Kommunikationsverbindungen werden durch die on überwacht. An die FWA werden besondere Sicherheitsmaßnahmen gestellt. Der Schrank der FWA ist mit einem Schließzylinder der on versehen. Die Tür ist mit einem Türkontakt fernüberwacht. Der Zugang zu der FWA darf nur durch die on und den Betriebsverantwortlichen des Anlagenbetreibers erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen der on auf die FWA zugreifen dürfen. Nicht autorisierten Personen ist generell der Zugriff auf die FWA untersagt. Zugriffe auf die FWA regelt der Vertrag für Sicherheits- und Servicedienstleistungen. Da der Kommunikationsendpunkt sich nicht im Eigentum der on befindet, wird aufgrund dieser erhöhten Anforderung der Abschluss eines Vertrags für Sicherheits- und Servicedienstleistungen zwischen Anlagenbetreiber und der on zwingend erforderlich. Das entstehende Risiko bei Nichtbeachtung der Sicherheitsnormen und Empfehlungen trägt der Anlagenbetreiber Hilfsenergieversorgung Die Anschlussanlage muss über eine Eigenbedarfsverteilung und eine netzunabhängige Hilfsenergieversorgung verfügen für: Schutzeinrichtungen mit Hilfsstromversorgung Schaltgeräte, die durch eine Schutzeinrichtung elektrisch betätigt werden Fernsteuerung Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 15 von 41 August 2014

16 Es ist zu beachten, dass bei einer Erstinbetriebnahme bzw. einer Spannungslosigkeit der Kundenanlage von mehr als acht Stunden die netzunabhängige Hilfsenergieversorgung nicht funktionstüchtig ist. Eine Inbetriebsetzung der Kundenanlage kann nur dann vorgenommen werden, wenn die netzunabhängige Hilfsenergieversorgung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Netzersatzanlage) hergestellt ist. Eigenbedarf und Hilfsenergie für sekundärseitige Einrichtungen der on werden vom Anschlussnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt Schutzeinrichtungen Die Netzschutzeinrichtungen und -einstellungen der Übergabestation werden in der Regel durch on zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage wird hierfür ein entsprechendes Angebot erstellt. Wenn der Anschlussnehmer die Netzschutzeinrichtungen stellt, so sind diese mit on abzustimmen. Störwerterfassung Die Schutzeinrichtungen für Kurzschlussschutz und Erdschlussschutz (Übergabeschutz) werden zur Erfassung und Speicherung von Schutzinformationen und/oder Störwerten analoger Größen genutzt und müssen somit die Grundätze zur Störwerterfassung gemäß der VDN-Richtlinie Digitale Schutzsysteme 1.Auflage 2003 erfüllen. Um on eine Analyse von Störungsverläufen zu ermöglichen, sind sämtliche Schutzansprechdaten für mindestens zwei Wochen vorzuhalten und on auf Anforderung auszuhändigen. Überwachungsfunktionen Folgende Überwachungsfunktionen müssen vorhanden sein: Selbstüberwachung der Schutzeinrichtung (Life-Kontakt) Ausfallerkennung der Messspannung (MS: Spannungswandlerautomat) für den Übergabeschutz Ausfallerkennung der Hilfsspannung für die Auslösung der Schaltgeräte Überwachung der netzunabhängigen Hilfsenergieversorgung Die Störungen sind an eine besetzte Meldestelle des Anschlussnehmers mit 24 Stunden Erreichbarkeit zu übertragen und durch den Betriebsverantwortlichen unverzüglich zu beheben. Ist keine besetzte Meldestelle vorhanden, hat eine unverzögerte Abschaltung der betroffenen Anlagenteile zu erfolgen. Eine besetzte Meldestelle ist der on nachzuweisen (z. B. Telefonnummer Warte, SMS an eine Mobilfunknummer, E- Mail an ein Störungspostfach). Bei einer Übergabe mit Leistungsschalter ist das Schutzkonzept den Betriebsbedingungen anzupassen und in der Planungsphase mit der on abzustimmen. Die Schutzmeldungen sind gemäß Anhang E 1 bereitzustellen. Änderungen der Schutzeinstellungen oder - einrichtungen nach der erstmaligen Inbetriebsetzung können nur in Abstimmung mit der on erfolgen. Zur Ausführung der Netzschutzeinrichtungen werden folgende Vorgaben gemacht: Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärflächen der Schaltanlagen anzuordnen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Netzschutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar sein. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 16 von 41 August 2014

17 Als Kurzschlussschutz wird unabhängiger Überstromzeitschutz eingesetzt. Gegebenenfalls können auch andere Schutzprinzipien (z. B. Überstromrichtungszeitschutz, Distanzschutz, Signalvergleich) erforderlich sein. Das UMZ-Schutzgerät kann wandlerstromversorgt mit Wandlerstromauslösung oder durch gesicherte Gleichspannung versorgt werden. Strom- und Spannungswandler für bzw. mit Schutzeinrichtungen sind so anzuordnen, dass sie im Selektionsabschnitt des Übergabeleistungsschalters zum Einbau kommen. Dabei sind die Spannungswandler im Schutzabschnitt der Stromwandler anzuordnen. Wird für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion Auslösung vorgegeben, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter wirken. Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Der Einbau einer Prüfklemmleiste für den Kurzschlussschutz und die Erdschlusserfassung hat entsprechend Abb. 3.1 zu erfolgen. Andere Bauweisen sind mit on abzustimmen. Abbildung 1: Aufbau der Prüfklemmleiste Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 17 von 41 August 2014

18 Erdschlussschutz Die Erschlussrichtungserfassung kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. In der Kundenanlage ist eine Erdschlussrichtungserfassung nach dem wattmetrischen- oder dem Erdschlusswischer-Verfahren zu realisieren, vor Ort unverdeckt anzuzeigen und gemäß Anhang E 1 bereitzustellen. Der erdschlussbehaftete Teil des Kundennetzes ist unverzüglich vom Netz zu trennen (z. B. mittels AUS-Befehl durch ein Erschlusswischer-Relais) Sofern eine automatische Trennung möglich ist, hat diese innerhalb von 5 Sekunden zu erfolgen. Alternativ zur Abschaltung kann auch die Fernmeldung des Erdschlusses an den Betriebsverantwortlichen erfolgen. Dieser hat die unverzügliche Ermittlung der Fehlerstelle vorzunehmen und die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Personen einzuleiten. Die Netzführung der on ist ebenfalls durch eine Meldung (z.b. Fernmeldung über Fernwirktechnik) unverzüglich über den Erdschluss zu informieren Um eine Ausweitung der Störung zu vermeiden (Doppelerdschluss) ist nach Störungslokalisierung bzw. auf Anforderung von on der Erdschluss umgehend abzuschalten. Eine Erdschlussrichtungserfassung mit Meldekontakt in der Kundenanlage ist erforderlich, wenn vom Anschlussnehmer Mittelspannungskabel außerhalb der Übergabestation betrieben werden. HH-Sicherungen Die Auslösung der Sicherung ist gemäß Anhang E 1 zu melden. Für die Absicherung auf der 20 kv-seite sind HH-Sicherungen mit einer Auslösekraft von 80 N einzusetzen. Um die Selektivität des Netzschutzes der on nicht zu gefährden, sind HH-Sicherungen in der Regel nur bis zu einem Nennstrom von 63 A pro Übergabefeld bzw. Transformatorschaltfeld zulässig. Kabelfelder- und Übergabeschaltfelder Sind für die Kabelfelder bzw. die Übergabefelder Schutzeinrichtungen erforderlich, so sind vom Errichter der Anlage Strom- und ggf. Spannungswandler in Absprache mit der on vorzusehen. Die Strom- und Spannungswandler sind für Bemessungsspannungen von 24 kv auszulegen. Stromwandler für Schutzzwecke Bei der Auswahl der Schutzkerne von Stromwandlern sind Übersetzungsverhältnis und Nennüberstromfaktor so zu bemessen, dass Kurzschlussströme von 20 ka im 20-kV-Netz entsprechend der Genauigkeitsklasse 10P oder besser gemäß DIN EN übertragen werden. Der sekundäre Betriebsstrom muss 1 A betragen. Die erforderliche Nennleistung der Stromwandler für den Übergabeschutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Anlagenerrichter Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 18 von 41 August 2014

19 zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunterlagen müssen Bestandteil der bei on einzureichenden Projektdokumentation sein. Spannungswandler für Schutzzwecke Spannungswandler für Schutzzwecke sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführen. Die Spannungswandler sind gegen sekundärseitige Kurzschlüsse in der Nähe der Wandler abzusichern. Bei Einsatz da-dn-wicklungen ist aus netztechnischen Gründen zur Vermeidung von Kippschwingungen eine da-dn-dämpfungseinrichtung einzubauen. Der dabei einzusetzende Bedämpfungswiderstand soll ca. 20 Ω, 800 W, betragen. In der Nähe des Bedämpfungswiderstandes ist eine Überstromschutzeinrichtung als Leitungsschutzschalter mit K-Charakteristik zu realisieren (siehe Anlage C2). Die Leitungen von den Spannungswandlern zum Leitungsschutzschalter sind kurzschlussfest zu verlegen. Soweit die on Messstellenbetreiber ist, können vom Wandlersatz in Abstimmung mit der on, die Schutzwicklung des Spannungswandlers und/oder die da-dn-wicklung des Spannungswandlers für schutztechnische Zwecke genutzt werden. Die Schutzwicklung (100 V / 3) ist mit Genauigkeitsklasse 1 (3P) auszulegen. Schutzprüfung Um die Funktionalität zu gewährleisten, hat der Anlagenbetreiber die Schutzprüfungen vor der erstmaligen Inbetriebsetzung und im vorgeschriebenen Turnus vorzunehmen und zu protokollieren. Zyklische Prüfungen an den Schutzsystemen sind entsprechend der VDN Richtlinie für digitale Schutzsysteme durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und auf Verlangen der on vorzulegen Erdungsanlage Die Erdungsanlage ist unter Berücksichtigung der Netzdaten gemäß Anhang A entsprechend DIN VDE 0101 auszulegen und deren elektrische Wirksamkeit durch ein Messprotokoll nachzuweisen. Der Querschnitt der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung beträgt 95 mm 2 Cu. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 19 von 41 August 2014

20 4. Abrechnungsmessung Allgemeines Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen erfolgen nach der VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code) sowie den Anschlussbedingungen der on. Die Anforderungen gemäß Kapitel 4 gelten für die Mess- und Zähleinrichtungen in Übergabestationen. Für Anschlussanlagen, die direkt an die Umspannwerke der on angeschlossen werden, ist eine gesonderte Abstimmung mit on zum Aufbau der Mess- und Zähleinrichtungen erforderlich. Die Erst-Inbetriebsetzung der Abrechnungsmessung sowie deren Änderung sind der on durch einen, bei der on eingetragenen, konzessionierten Elektrofachbetrieb, mit den zur Verfügung gestellten Vordrucken zu veranlassen. Abrechnungszählung Die Abrechnungszählung besteht aus dem Zähler, der Steuer- bzw. Kommunikationseinrichtung, den Wandlern, der Sekundärverdrahtung und dem Zählerplatz. Ist die on der Messstellenbetreiber, erfolgt der Aufbau des Messsatzes inklusive der Prüfklemmen auf einem Wechselgrundplattensystem zum Einbau in einen Messschrank. Weiterhin stellt Sie dem Anschlussnehmer zusätzlich einen 3pol.-Sicherungsautomaten in einem plombierbaren Gehäuse, einen da-dn-bedämpfungswiderstand und das Wechselgrundplattensystem zur Verfügung. Zählerplatz Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtung ist in der Anschlussanlage ein Zählerschrank nach DIN bzw. ein Zählerwechselschrank mindestens der Größe I vorzusehen. Der Aufbau und der Montageort der Abrechnungszählung müssen in den zur Genehmigung einzureichenden Projektunterlagen dargestellt sein und on übergeben werden. Zähleinrichtung Es sind Lastgangzähler als indirekt-messende Lastgangzähler für Wirk- und Blindarbeit einzusetzen. Ist die on der Messstellenbetreiber, stellt sie dem Anschlussnehmer sofern technisch möglich auf Wunsch Steuerimpulse aus der Abrechnungsmesseinrichtung mit einer LTR- Box nach Vereinbarung entgeltlich zur Verfügung. 4.2 Wandler Falls on Messstellenbetreiber ist, verwendet on gießharzisolierte metallgekapselte Kombinwandler (Strom- und Spannungswandler). Der Außen- bzw. Innenkonus für die Kabelsteckteile ist gemäß DIN EN aufgebaut. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 20 von 41 August 2014

21 Die beigestellten Wandler sind grundsätzlich keine Mehrkernwandler und verfügen über einen Sekundärkern bzw. -wicklung für Zählung. Soweit die on Messstellenbetreiber ist, können vom Wandlersatz in Abstimmung mit der on, die Schutzwicklung des Spannungswandlers und/oder die da-dn-wicklung des Spannungswandlers für schutztechnische Zwecke genutzt werden. Bei Erfordernis können Mehrkernwandler eingesetzt werden. Weitere Einzelheiten zu zusätzlichen Kernen und Wicklungen für Schutzzwecke sind in Pkt angegeben. Aus netztechnischen Gründen ist zur Vermeidung von Kippschwingungen eine da-dn- Dämpfungseinrichtung einzubauen. on behält sich vor, Wandler in abweichender technischer Ausführung und mit abweichenden technischen Daten bereitzustellen bzw. zu fordern. Falls in begründeten Ausnahmefällen (z. B. für luftisolierte Anlagen) spezielle Wandlerbauformen benötigt werden, sind die Wandler vom Anschlussnehmer zu beschaffen und für den Störungsfall vorzuhalten. Die Messschaltung für die mittelspannungsseitige Abrechnungszählung ist im Anhang C dargestellt. Die Spannungswandler müssen der Isolationskoordination für Netze mit Erdschlusskompensation entsprechen. Unter Erdschlussbedingungen ist die Leiter-Erde- Spannung um das 3-fache höher als im fehlerfreien Betrieb. Folgende Kenndaten werden für die Wandler und den erforderlichen Bedämpfungswiderstand vorgegeben: Zulassung zur innerstaatlichen Eichung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) Kenndaten der Spannungswandler für die Abrechnungsmessung Wicklung für Primäre V / 3 Abrechnungsmessung Bemessungsspannung Sekundäre 100 V / 3 Bemessungsspannung Bemessungsleistung 15 VA Thermische Belastbarkeit 575 VA th Klasse 0,2 Offene Dreieckswicklung Primäre V / 3 (da-dn-wicklung) Bemessungsspannung Sekundäre 100 V / 3 Bemessungsspannung Bemessungsleistung 60 VA Thermische Belastbarkeit 100 VA th Klasse 3P Tabelle 1: Kenndaten der Spannungswandler für die Abrechnungsmessung Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 21 von 41 August 2014

22 Kenndaten des Bedämpfungswiderstands Dauerleistung Strombelastbarkeit Widerstandswert 800 W 6,3 A 20 Ω Tabelle 2: Kenndaten des Bedämpfungswiderstands Kenndaten der Stromwandler für die Abrechnungsmessung Bauform Metallgekapselter Kombiwandler Primärer Bemessungsstrom 25 A, 50 A, 100 A, 200 A, 400 A, 600 A Sekundärer Bemessungsstrom 5 A Bemessungsleistung 10 VA Thermische Belastbarkeit 12,5 ka/1s Klasse 0,5 S Tabelle 3: Kenndaten der Stromwandler für die Abrechnungsmessung Die Leitungen sind in einem Schutzrohr oder Schutzschlauch zu verlegen. Die erste Wicklung der Wandler ist immer für die Abrechnungsmessung vorzusehen und wird ausschließlich für diese verwendet. Ausführung für Innenraum Bis 200 A Anschluss über Außenkonus für Kabelstecker gem. DIN Teil 4 bzw. EN Ab 200 A Anschluss über Innenkonus für Kabelstecker gem. DIN Mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse am Sekundärklemmkasten. Das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) Genauigkeitsklasse Überstrom-Begrenzungsfaktor Zulassungszeichen Thermische Bemessungs-Kurzzeitstromstärke I th Bemessungsfrequenz Bemessungs-Isolationspegel 4.3 Spannungsebene der Messung Es ist eine mittelspannungsseitige Messeinrichtung vorzusehen. Vergleichsmessung Jeder Vertragspartner ist berechtigt, eine eigene Vergleichsmessung entsprechend der Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 22 von 41 August 2014

23 VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code) zu betreiben. Aufbau und Auslegung sind zwischen den Vertragspartnern abzustimmen. Datenfernübertragung Es ist ein analoger, durchwahlfähiger Festnetzanschluss zur Durchführung der Datenfernübertragung seitens des Anlagenbetreibers bereitzustellen. Ist ein Festnetzanschluss nicht möglich, bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar, so ist alternativ ein GSM-Modem vorzusehen. Wenn und soweit der Messstellenbetreiber für einen Zählpunkt nicht zugleich als Messdienstleister auftritt gilt folgende Regelung: 1. Zur Sicherstellung eines reibungslosen und kostengünstigen Datenaustausches mit on sind die verwendeten Geräte und die Parametrierungen vor Inbetriebnahme der Anlage abzustimmen, um die Kompatibilität mit dem Zählerfernablesungssystem des Messstellenbetreibers (wenn on gewählt) zu gewährleisten. 2. Zur Anbindung an das ZFA-System des Messstellenbetreibers (wenn on gewählt) ist ein Modem vom Typ Görlitz ENC 400 (380) bzw. EMH Variomod XC vorzusehen. 3. Die Übertragung erfolgt im Transparentmodus 4. Wenn und soweit der Messstellenbetreiber für einen Zählpunkt auch als Messdienstleister auftritt gelten in Bezug auf die Kommunikation und die Bereitstellung der Zählerdaten die Verpflichtungen aus Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Kundenbelieferung mit Elektrizität der BNetzA vom , BK (GPKE). Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 23 von 41 August 2014

24 5. Betrieb Allgemeines Die Benennung der Anlagen- und Betriebsverantwortlichen des Anschlussnehmers erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Für Erst- / Wiederinbetriebsetzungen erfolgt die Benennung mit Hilfe des Formulars A 4. Der/die Anlagen- und Betriebsverantwortliche wird von on mit Name und Rufnummer (ggf. Anschrift, Telefon, Fax und ) als Schaltberechtigter für die Verbundleitstelle elektronisch gespeichert. Jede Inbetriebsetzung / Wiederinbetriebsetzung einer Kundenanlage setzt die Anwesenheit mindestens eines Anlagen- und Betriebsverantwortlichen zwingend voraus. Der Übergabeschalter wird in der Regel durch on-personal betätigt. Im Ausnahmefall kann der Anlagen- und Betriebsverantwortliche des Anschlussnehmers nach vorheriger Rücksprache mit der Verbundleistelle der on den Übergabeschalter betätigen. Ein Schaltbild der Übergabestation und des nachgelagerten Kundennetzes muss in der Übergabestation ausgehängt sein. Der Anlagen- und Betriebsverantwortliche des Anschlussnehmers ist mit seinen Kontaktdaten (Mobilfunknummer) in der Trafostation durch einen Aushang kenntlich zu machen. 5.3 Verfügungsbereich / Bedienung Die Verfügungsbereiche ergeben sich aus dem Anhang B. Die im ausschließlichen Verfügungsbereich der on stehenden Schaltfelder werden nur durch Mitarbeiter der on oder deren Beauftragte bedient. Schaltfelder im gemeinsamen Verfügungsbereich können von der on auch ohne Abstimmung mit dem Anschlussnehmer geschaltet werden, um Anschlussnutzer vom Netz zu trennen, wenn dies aus Gründen der Netzsicherheit sowie des störungsfreien Betriebs der on erforderlich ist. wenn ein Anschlussnutzer wesentliche Pflichten aus seinem Netzanschluss- /Netznutzungsvertrag mit der on verletzt. wenn der Stromlieferant eines Anschlussnutzers die on mit der Trennung des Anschlussnutzers beauftragt. Bei den Übergabeformen gemäß Anhang B 6 (kundeneigene Stichanbindung ab Schaltanlage) und B 7 (kombinierte Netz-/Übergabestationen) sind für alle kundeneigenen Schaltfelder, die im ausschließlichen Verfügungsbereich der on stehen, Netz- und Betriebsführungsverträge mit der on abzuschließen. 5.4 Instandhaltung Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten zu können, ist deren regelmäßige Wartung und Instandsetzung notwendig. Auf Grund technischer Erfordernisse und/oder behördlicher Auflagen kann es darüber hinaus erforderlich sein, die Anlagen und Betriebsmittel komplett oder teilweise zu erneuern. Auch das Erreichen der technisch und wirtschaftlichen Lebensdauer der Anlagen (Gebäude Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 24 von 41 August 2014

25 ca. 50 Jahre, elektrische Einrichtung ca. 35 Jahre, Kabel ca. 45 Jahre ) kann die Anlagenerneuerung erfordern. Zwischen Anschlussnehmer und on werden Zeitpunkt und Umfang der notwendigen Maßnahmen abgesprochen. Wenn sowohl die Arbeitssicherheit als auch die sichere Betriebsführung für beide Seiten gewährleistet ist, beträgt die Abstimmungszeit in der Regel 3 Monate für Anlagenumbauten und 1 Jahr für komplette Anlagenerneuerungen. Die Kosten trägt jeder Eigentümer für seine Anlagenteile selbst. 5.5 Betrieb bei Störungen Jeder Erdfehler ist unverzüglich zu lokalisieren und frei zu schalten. 5.6 Blindleistungskompensation Der zulässige Arbeitsbereich des Verschiebungsfaktors (Verbraucherzahlpfeilsystem) befindet sich für Bezugskunden zwischen 0,9ind. < cos φ < 1 und Einspeisekunden im Normalbetrieb zwischen 0,95ind. < cos φ < 1. (Siehe hierzu auch Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz und die Ergänzungen der on zu dieser Richtlinie Die Ermittlung des cos φ erfolgt aus dem Verhältnis des 1/4-Std.-Mittelwerts zwischen Wirk- und Blindleistungsbezug/-lieferung. Der zulässige Verschiebungsfaktor cos φ ist auf den Netzanschlusspunkt bezogen. Ergeben sich z. B. durch kundeneigene Anschlussleitungen und/oder kundeneigene Mittelspannungsverteilanlagen kapazitive Ladeleistungen sind diese durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Für Einspeiseanlagen werden von Seiten on gegebenenfalls abweichende Verschiebungsfaktoren bzw. eine cos φ - Kennlinie vorgegeben (siehe Ziffer der Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz und die Ergänzungen der on zu dieser Richtlinie). 7. Erzeugungsanlagen Bei Netzanschlüssen mit Erzeugungsanlagen ist zusätzlich die technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW), sowie die diesbezügliche Ergänzung der on zu beachten. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 25 von 41 August 2014

26 Anhang A Netz-/Anlagendaten Alle Betriebsmittel müssen für die durch den Kurzschlussstrom auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. Unabhängig von den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindestens für nachfolgende Kenngrößen zu dimensionieren: Nennspannung des MS-Netzes U n = 20 kv Maximale Spannung für die verwendeten Betriebsmittel U r = 24 kv Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung S k = 500 MVA Stoßkurzschlussstrom I p = 40 ka Störlichtbogenfestigkeit entsprechend 500 MVA bei 20 kv und 1 s Kurzschlussstrom (Anfangs-Kurzschlusswechselstrom) I k = 20 ka Bemessungs-Stehblitzstoßspannung U p = 125 kv Erdschlussreststrom I RES 60 A Erdungsanlage: Erdungsimpedanz der MS-Schutzerdung 1) Erdungsimpedanz der Gesamterde 2,3) 2,50 Ohm 1,25 Ohm Doppelerdschlussstrom I kee = 5 ka/1 s Tonfrequenz der Rundsteueranlage 180Hz Auf Anfrage stellt on dem Anlagenerrichter zur Einstellung der kundeneigenen Schutzeinrichtungen und für Netzrückwirkungsbetrachtungen folgende Daten zur Verfügung: Anfangs-Kurzschlusswechselstrom aus dem Verteilnetz am Netzanschlusspunkt (ohne Berücksichtigung des Kurzschlussstrombeitrages der dezentralen Erzeugungsanlagen) Unter Berücksichtigung der Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes im Verteilnetz werden die Einstellwerte für die Netzschutzeinrichtungen in der Kundenanlage zwischen dem Anlagenerrichter und on abgestimmt (siehe Ziffer ). Im MS-Netz der on werden 3-polige automatische Wiedereinschaltungen (AWE) durchgeführt. Die Pausenzeit beträgt mindestens 0,40 s. Zur Fehlereingrenzung sind im MS- Netz Lokalisierungsschaltungen erforderlich, die zu kurzzeitigen Wiederzuschaltungen und Unterbrechungen am MS-Anschluss führen können. 1) Mit Potentialsteuerung (Ringerder) ist eine Erdungsimpedanz < 5 Ohm erforderlich. 2) Versorgung NS-Anlagen außerhalb der MS-Erdungsanlage. Verbundene MS- und NS-Erde (Schutz- und Betriebserde). 3) Bei mehreren Erdungspunkten Erdungsimpedanz 2,5 Ohm oder globales Erdungssystem. Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 26 von 41 August 2014

27 B Übergabeformen Die Übergabeform wird in Abstimmung mit on festgelegt. Nachfolgend sind Übergabeformen für den Anschluss an das MS-Netz der on dargestellt. B 1 Übergabeform mit einem Transformatorschaltfeld - Typ A B 2 Übergabeform mit einem separaten Übergabefeld und Sicherungs- Lasttrennschalter - Typ B B 3 Übergabeform mit einem separaten Übergabefeld und Leistungsschalter - Typ C B 4 Übergabeform mit on-eigener Stichanbindung - Typ D1 B 5 Übergabeform mit kundeneigener Stichanbindung ab Freileitung - Typ D2 B 6 Übergabeform mit kundeneigener Stichanbindung ab Schaltanlage - Typ D3 B 7 Übergabeform für kombinierte Netz-/Übergabestationen - Typ E B 8 Übergabeform mit mehreren Anschlussnutzern - Typ F Ergänzungen zur TAB MS 2008 Seite: 27 von 41 August 2014

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