Ausgabe Januar Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co.

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1 Ergänzende Hinweise zur Technischen Richtlinie des BDEW "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz - TAB Mittelspannung 2008" Ausgabe Januar 2017 Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG, Elxlebener Weg 8, Arnstadt Stand Januar 2017, Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis Ziffer und Inhalt gemäß TAB Mittelspannung 2008 Seite Vorwort 3 1 Grundsätze 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Inbetriebsetzung 3 2 Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Betriebsspannung am Netzanschluss Netzrückwirkungen Tonfrequenz-Rundsteuerung 4 3 Übergabestation 3.1 Baulicher Teil Einzelheiten zur baulichen Ausführung Elektrischer Teil Allgemeines Schutz gegen Störlichtbögen Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Ausführung Kennzeichnung und Beschriftung Betriebsmittel Schaltgeräte Sternpunktbehandlung Sekundärtechnik Fernsteuerung Schutzeinrichtungen Erdungsanlage 7 4 Abrechnungsmessung 4.1 Allgemeines Vergleichsmessung Datenfernübertragung 8 5 Betrieb 5.1 Blindleistungskompensation 8 7 Erzeugungsanlagen 8 Anlagen - Übersichtspläne 1 bis 8 - Stromlaufplan MS-Messung Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG, Elxlebener Weg 8, Arnstadt Stand Januar 2017, Seite 2 von 8

3 Vorwort Diese Hinweise ergänzen die BDEW-Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz - TAB Mittelspannung 2008 und gelten für die Bauausführung, Ausrüstung, Eigentums- und Verfügungsbereichgrenzen von Kundenanlagen im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG (nachfolgend SWANKG genannt). Weichen die o. a. BDEW-Richtlinie und die Hinweise der SWANKG voneinander ab, so gelten die vorliegenden Hinweise der SWANKG. ERGÄNZENDE HINWEISE ZU DEN PUNKTEN 1 BIS 7 DER BDEW-RICHTLINIE TAB MITTELSPANNUNG Grundsätze 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung von MS-Netzanschlüssen im Netzgebiet der SWANKG sind die auf der Internetseite der SWANKG (derzeit veröffentlichten Formulare zu benutzen. Die Anschlussanlage wird grundsätzlich von der SWANKG bzw. deren Beauftragten hergestellt, unterhalten, erneuert, abgetrennt und beseitigt. Abweichend hiervon kann im gegenseitigen Einvernehmen der Anlagenteil Übergabeschaltanlage auch vom Anschlussnehmer geplant und errichtet werden und verbleibt in dessen unterhaltspflichtigem Eigentum. 1.4 Inbetriebsetzung Für den Inbetriebsetzungsauftrag ist das auf der o. a. Internetseite der SWANKG veröffentlichte Formular zu benutzen. Folgende vertragliche Voraussetzungen sind für die Inbetriebsetzung zu erfüllen: rechtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und der SWANKG, rechtsverbindlich unterzeichneter Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer und der SWANKG, Mitteilung des Stromlieferanten zur Versorgung der Entnahmestelle an die SWANKG. 2. Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Die Bemessungsspannung der von der SWANKG betriebenen Netze beträgt 12 kv bzw. 24 kv. Der Netzanschluss erfolgt standardmäßig über eine Einschleifung (zwei Kabelsysteme). Die Anschlussebene wird entsprechend den technischen Randbedingungen (welche Netzebene ist vorhanden) und dem Leistungsbedarf von der SWANKG festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Netzanschlusskapazitäten als Orientierungswerte für den Netzanschlusspunkt einzelner Kundenanlagen. Im Einzelfall kann auf Grund einer erfolgten Netzanschlussbeurteilung hinsichtlich der Netzrückwirkungen von den genannten Werten abgewichen werden. Netzanschlusspunkt Anschlussleistung der einzelnen Kundenanlage [kva] Einbindung in das 10 kv-netz Anschluss an 10 kv-sammelschiene im UW Einbindung in das 20 kv-netz Anschluss an 20 kv-sammelschiene im UW Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG, Elxlebener Weg 8, Arnstadt Stand Januar 2017, Seite 3 von 8

4 Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag festgelegt. Sie befindet sich an den Schraubverbindungen am Kabelendverschluss der beiden Kabelabgangszellen, an welche die Netzanschlusskabel angeschlossen werden. 2.3 Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt Das Netz der SWANKG wird mit einer Spannung von 10 kv oder 20 kv nach DIN EN betrieben. Die Betriebsspannung am vorgesehenen Netzanschlusspunkt sowie gegebenenfalls vorgesehene Änderungen (Umstellung von 10 kv auf 20 kv) werden dem Kunden im Rahmen des Anmeldeverfahrens mitgeteilt. 2.4 Netzrückwirkungen Tonfrequenz-Rundsteuerung Derzeit betreibt die SWANKG keine Rundsteueranlagen. 3. Übergabestation 3.1 Baulicher Teil Allgemeines Fabrikfertige Stationen gemäß DIN EN (VDE ) müssen die Störlichtbogenqualifikation IAC-AB unter Beachtung der unter aufgeführten Kurzschlusströme aufweisen. In Gebäude zu integrierende Übergabestationen müssen ebenerdig an Außenwände angeordnet werden. Der Zugang zur Übergabeschaltanlage muss direkt von außen möglich sein. Ein Nachweis für die Störlichtbogensicherheit des Gebäudes ist zu erbringen und der SWANKG vorzulegen Einzelheiten zur baulichen Ausführung Folgende fabrikgefertigte Kabeleinführungssysteme zum Einbau in die Gebäudeaußenwand sind für die Kabel der SWANKG zugelassen: Hersteller Firma Langmatz Firma Hauff Typ EK HSI Beleuchtung, Steckdosen Unmittelbar neben dem Messschrank ist eine Schutzkontakt-Steckdose für die Datenfernauslesung erforderlich. 3.2 Elektrischer Teil Allgemeines Übersichtsschaltpläne für den Anschluss von Kundenanlagen sind für die gebräuchlichsten Übergabestationen in den Blättern 1 bis 8 der Anlage 1 dargestellt. Die Betriebsmittel der Übergabestation sind für nachfolgend aufgeführte Kenngrößen auszulegen: Kenngröße Einheit Netzanschluss 10 kv Netzanschluss 20 kv Nennspannung U n [kv] Bemessungsspannung U r [kv] Bemessungsfrequenz f r [Hz] Bemessungsstrom Kabelabgang I r [A] Bemessungs-Kurzzeitstrom (1 s) I th, 1 s [ka] Bemessungs-Stoßstrom I p [ka] Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG, Elxlebener Weg 8, Arnstadt Stand Januar 2017, Seite 4 von 8

5 3.2.4 Schutz gegen Störlichtbögen Folgende Parameter gelten für Schaltanlagen gemäß DIN EN hinsichtlich der IAC- Klassifizierung: Aufstellungsort 10 kv-schaltanlage 20 kv-schaltanlage nicht begehbare Station / begehbare Station bei Wandaufstellung IAC AFL 20 ka, 1 s IAC AFL 16 ka, 1 s begehbar Station bei Raumaufstellung IAC AFLR 20 ka, 1 s IAC AFLR 16 ka, 1 s Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Grundlage für den Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage ist die Summe der Bemessungs- Scheinleistung aller angeschlossenen Transformatoren (unter Berücksichtigung ggf. erfolgter Zwangsbelüftung) des Anschlussnehmers. Folgende weitere Anforderungen gelten: Einzeltransformatoren mit einer Bemessungs-Scheinleistung < 1 MVA sind mit einem Lasttrennschalter mit untergebauten HH-Sicherungen abzusichern; ein Leistungsschalter mit UMZ-Schutz ist auch zulässig, bei Einzeltransformatoren mit einer Bemessungs-Scheinleistung 1 MVA ist der Einsatz eines Leistungsschalters mit UMZ-Schutz erforderlich, bei mehreren Abgangsfeldern auf der Anschlussnehmerseite und einer installierten Bemessungs-Scheinleistung der Transformatoren kva ist ein Lasttrennschalter als Übergabeschalter, - > kva ist ein Lasttrennschalter als Übergabeschalter sowie zusätzlich ein Leistungsschalter mit UMZ-Schutz und Trennfunktion (ggf. ausfahrbar, ansonsten Sammelschienentrenner notwendig) als Kuppelschalter erforderlich. Sammelschienen und Kabelabgangsfelder sind für einen Bemessungsstrom von mindestens 630 A, Trafoabgangsfelder von 200 A, auszulegen. An jedem Sammelschienenabschnitt ist bei luftisolierten Anlagen ein Anschluss für eine Erdungsund Kurzschließvorrichtung mit nachfolgenden Bedingungen vorzusehen: Phasenanschluss über Kugelfestpunkte (Ø 25 mm), Erdungs- und Kurzschlussgarnitur 3-polig, 50 mm² Cu, mit Erdungsseil 25 mm² Cu. Bei Einsatz vollisolierter Transformatoren ist darauf zu achten, dass vor und hinter den eingebauten Mittelspannung-Wandlern eine Erdungs- und Kurzschließvorrichtung vorhanden ist Ausführung In allen im Verfügungsbereich der SWANKG stehenden Schaltanlagenfeldern (Übergabeschaltanlage) ist jeweils ein kapazitives Spannungsprüfsystem gemäß DIN EN (VDE ), Typ CAPDIS-S1+ der Firma Kries, einzubauen. Für die Erfassung von Kurz- und Erdschlüssen ist je zwei im Verfügungsbereich der SWANKG stehende Schaltfelder ein Grid-Inspector IKI-50_2F der Firma Kries einzubauen und mittels Y- Kabel mit den beiden vorgenannten Spannungsprüfsystemen zu verbinden. Folgende Einstellwerte werden vorgegeben: Ansprechwert Kurzschluss 400 A, Ansprechwert Erdschluss 30 A, Rücksetzzeit 2 h. Der Grid-Inspector ist an eine Hilfsenergiequelle ( V AC/DC) anzuschließen. Wird vom Kunden ein eigenes Mittelspannungsnetz betrieben, sind in der Übergabestation auch (n-1) der im Verfügungsbereich des Kunden stehenden Schaltanlagenfelder mit einem elektronischen Kurz- und Erdschlusserfassungssystem auzustatten. Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG, Elxlebener Weg 8, Arnstadt Stand Januar 2017, Seite 5 von 8

6 Für die Anschlussanlage der SWANKG werden aus betriebstechnischen Gründen folgende Schaltanlagenfabrikate eingesetzt: - luftisolierte Schaltanlagen Schneider / ABB / Driescher, - SF 6 -isolierte Schaltanlagen Schneider / ABB / Siemens. In gasisolierten Schaltanlagen darf die Leckrate 0,1 % p. a. nicht überschreiten. Es sind Betriebsbedingungen gemäß DIN EN einzuhalten Kennzeichnung und Beschriftung Jedes Feld der gesamten Mittelspannungs-Schaltanlage ist mit einer Feldnummerierung entsprechend dem vorher abgestimmten Übersichtsschaltbild und demzufolge entsprechend der Nennspannung (=K.. bei 10 kv bzw. =J.. bei 20 kv) zu beschriften. Die Abgangsbezeichnungen werden für die Übergabeschaltanlage durch die SWANKG angebracht. In Abstimmung mit dem Anschlussnehmer können nach Auftragserteilung auch für die im Anschlussnehmereigentum stehenden Felder die Abgangsbeschriftungen angebracht werden. Ist die Bedienbuchse für die vorhandenen Schaltgeräte nicht in das Blindschaltbild auf der Zellentür integriert, so ist separat am Blindschaltbild und an der Bedienbuchse eine Bezeichnung wiederum entsprechend dem vorher abgestimmten Übersichtsschaltbild anzubringen (z. B. -Q9 für Abgangstrenner). Die Lage der Kugelfestpunkte, der Strom- und Spannungwandler für Mess- und Schutzzwecke sowie der kapazitiven Spannungsabgriffe und der Erd-/Kurzschlussanzeiger ist ebenso im Blindschaltbild auf der Zellentür darzustellen Betriebsmittel Schaltgeräte Alle Schaltgeräte sind mit den notwendigen Hilfs- und Meldeschaltern und -kontakten auszurüsten. Zur Aufschaltung auf das Fernwirksystem sind diese Meldungen (potentialfrei) auf eine entsprechend beschriftete Klemmleiste zu führen Transformatoren Für die Anzapfungen des Transormators wird ein Einstellbereich von ± 4 %, besser jedoch noch ± 2 x 2,5 %, empfohlen. Erfolgt die Abrechnungsmessung in beiderseitigem Einvernehmen auf der Nieder- statt auf der Mittelspannungsseite, sind Transformatoren nach DIN EN (VDE ) einzusetzen, welche mindestens nachfolgend aufgeführten Verlust-Kenndaten erfüllen: Leerlaufverluste A 0, Tabelle 3 Kurzschlussverluste B k, Tabelle Sternpunktbehandlung Im Netzgebiet der SWANKG ist folgende MS-Sternpunktbehandlung und Niederspannungsnetzform (Arten der Erdverbindung) vorhanden: MS: Erdschlusskompensation NS: TT-System (neue Netze) TN-System (Altbestand) Die erforderliche Erschlussstromkompensation eines nachgelagerten, galvanisch mit dem Mittelspannungsnetz der SWANKG verbundenen anschlussnehmereigenen Mittelspannungsnetz erfolgt durch die SWANKG. Ausnahme bilden nachgelagerte weitläufige anschlussnehmereigenen Mittelspannungsnetze; hier ist die Erdschlusskompensation - in Absprache mit der SWANKG - durch den Anschlussnehmer selbst durchzuführen. Für die Sternpunktbehandlung des nachgelagerten, galvanisch getrennten anschlussnehmereigenen Mittel- und Niederspannungsnetz ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG, Elxlebener Weg 8, Arnstadt Stand Januar 2017, Seite 6 von 8

7 3.2.9 Sekundärtechnik Fernsteuerung In der Regel werden die im Verfügungsbereich der SWANKG stehenden Schaltgeräte bei Bezugsanlagen nicht ferngesteuert. Die Schaltgeräte müssen für die SWANKG jederzeit zugänglich und vor Ort zu betätigen sein. Bestehen erhöhte Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit, kann im Rahmen des individuell zu vereinbarenden Netzanschlusskonzeptes eine Fernsteuerung der im Verfügungsbereich der SWANKG stehenden Schaltgeräte sowie des Kuppelschalters (nur Ausschaltung) notwendig werden Schutzeinrichtungen Einspeise- und Übergabeschaltfelder Die Ausschaltung des Mittelspannungs-Kuppelschalters erfolgt durch elektronischen UMZ-Schutz mit Wandlerstromauslösung. Die Einstellwerte für die Schutzauslösung dieses Schalters werden nach gemeinsamer Abstimmung durch die SWANKG separat vorgegeben. Bei Veränderungen im Verteilnetz kann die SWANKG eine Anpassung der Schutzeinstellungen in der Übergabestation fordern. Prüfklemmenleiste Zur Überprüfung des UMZ-Schutzes ist in die Nischentür bzw. die Relaisnische der Schaltzelle eine Prüfsteckdose vom Typ B14 oder C14 einzubauen und zwischen Schaltanlage und Schutzrelais zu schalten. Schutzprüfung Der SWANKG wird vor Erstinbetriebnahme der Anlage ein Relaisprüfprotokoll des Schutzes vom Kuppelschalter und ggf. der anschlussnehmereigenen Transformatoren übergeben. Nach jeder Änderung von Einstellwerten, weiterhin aber auch zyklisch (mindestens alle zwei Jahre bei Einsatz elektromechanischer und alle vier Jahre bei Einsatz digitaler Schutzrelais), sind Schutzprüfungen durchzuführen. Ein Nachweis mittels entsprechender Prüfprotokolle ist der SWANKG auf deren Verlangen vorzulegen Erdungsanlage Für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen im Mittelspannungsnetz der SWANKG ist ein Erschlussreststrom von 60 A zu Grunde zu legen. Die Erdungsimpedanz der Hochspannungs-Schutzerdung soll 2 Ω nicht überschreiten. 4. Abrechnungsmessung 4.1 Allgemeines Die "Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und -qualität im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG" regeln die technischen Mindestanforderungen an den Ein- und Ausbau, den Betrieb und die Wartung von Mess- und Zusatzeinrichtungen, wie sie von Messstellenbetreibern nach 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sicherzustellen sind. Für den Kunden und die SWANKG ist eine eindeutige Bezeichnung des Zählpunktes (ab Messlokation und zusätzlich Marktlokations-ID), der Zählwertanforderung und der Energieflussrichtungen sicherzustellen, um Missverständnisse über zu bildende Zählwerte auszuschließen. Bereits in der Planungsphase eines neuen Netzanschlusses (Einspeise- und/oder Entnahmepunktes) muss eine rechtzeitige Abstimmung bezüglich der Zähleinrichtungen und ggf. hinsichtlich Kommunikation und Datenbereitstellung erfolgen. Es muss ein lichter Mindestabstand des Zählerschrankes zur gegenüberliegenden Wand/Schaltanlage von 1,20 m vorhanden sein. Am Anbringungsort muss eine ausreichende Be- Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG, Elxlebener Weg 8, Arnstadt Stand Januar 2017, Seite 7 von 8

8 leuchtung gewährleistet werden, die Temperatur der umgebenden Luft soll nicht unter 5 C absinken und nicht über 30 C ansteigen. 4.4 Vergleichsmessung Alternativ zum Einbau einer Vergleichsmessung besteht die Möglichkeit, dass die SWANKG auf Wunsch des Kunden für den Betrieb eines kundeneigenen Lastmanagementsystems entsprechende Impulse über zur Abrechnungszählung gehörende passive Schnittstellen (Trennrelais oder Optokoppler) zur Verfügung stellt. Der Abgriff der Impulse erfolgt über einen außerhalb des Zählerschrankes für den Anschlussnehmer frei zugänglichen Übergabeklemmkasten. Die Beistellung des Übergabeklemmkasten einschließlich Beschriftung der Klemmen erfolgt durch den Anschlussnehmer. Der Anschlussnehmer passt die Impulswertigkeit seines Lastmanagmentsystems an die Abrechnungszählung der SWANKG an. Für die zur Verfügung gestellten Impulse übernimmt die SWANKG keinerlei Haftung. 4.5 Datenfernübertragung Über die für die Datenfernübertragung genutzte Technik entscheiden Kunde und SWAN GmbH einvernehmlich. In der Regel erfolgt für die Messwertabfrage die Beistellung eines separaten, datenfähigen, durchwahlfähigen analogen Fernmeldeanschlusses (TAE-NFN-Codierung) sowie eines 230-V-Anschlusses durch den Kunden in unmittelbarer Nähe des Zählerschrankes. Ist die Bereitsstellung eines Fernmeldeanschlusses nicht möglich, erfolgt die Datenfernübertragung über ein GSM-Modem. Zu näheren Einzelheiten ist die Abstimmung mit der SWAN GmbH erforderlich. 5. Betrieb 5.1 Blindleistungskompensation Der Verschiebungsfaktor cos ϕ der Kundenanlage muss zwischen 0,93 und 1,00 induktiv liegen. 7. Erzeugungsanlagen Für Erzeugungsanlagen sind zusätzlich die Ergänzenden Hinweise der SWANKG zur BDEW- Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" zu beachten. Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG, Elxlebener Weg 8, Arnstadt Stand Januar 2017, Seite 8 von 8

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