ASTV-KOORDINATION. BMWFW - Verwaltungsbereich Wirtschaft.

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1 ASTV-KOORDINATION BMWFW - Verwaltungsbereich Wirtschaft

2 Vorwort Die Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union ist ein Prozess in drei Phasen. In der ersten Phase leisten die Experten in den Arbeitsgruppen (RAG) die fachliche Arbeit und in der dritten Phase treffen die Minister im Rat die Entscheidungen. Dazwischen steht der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), der sich bemüht schon auf seiner Ebene Einvernehmen zu den einzelnen Dossiers zu erzielen oder dafür zu sorgen, dass der politischen Ebene Optionen bzw. Lösungsvorschläge vorgelegt werden. In diesem Sinne ist der AStV in gewisser Weise der Katalysator des Rates. Darüber hinaus ist der AStV das bevorzugte Gremium für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die Mitglieder des AStV sind Vertreter der Mitgliedstaaten im Rang eines Botschafters. Der AStV besteht aus zwei Formationen, dem AStV I (Themen: Binnenmarkt, Industrie, Energie, usw.) und dem AStV II (Themen: Allgemeine Angelegenheiten, Außenbeziehungen, Außenhandelspolitik, Wirtschaft und Finanzen sowie Justiz und Inneres). Die Wahrung der österreichischen Wirtschaftsinteressen im Rahmen des AStV und sohin der europäischen Gesetzgebung ist von essentieller Bedeutung für den Standort Österreich. Die vorliegende Broschüre stellt den AStV-Koordinierungsprozess im BMWFW dar. SC Mag. Bernadette M. Gierlinger

3 Die AStV-Koordination der Abt. C2/4 im BMWFW Aufgabe der Abteilung C2/4 ist es, eine Gesamtposition des BMWFW / Österreichs zu sämtlichen Tagesordnungspunkten (TOP) aus dem Bereich Wirtschaft, die im AStV I und II auf der Tagesordnung (TO) stehen, spätestens am Vortag des jeweiligen AStV, an das BMEIA zu übermitteln. Der Prozess der AStV-Koordination im BMWFW beginnt mit dem Einlangen der TO. Die TO wird in der Regel vom Ratssekretariat freitags, vor der Woche der Tagung des AStV versendet und von der Abt. C2/4 an die Sektionen im BMWFW und das Kabinett HBM weitergeleitet. Ist das BMWFW federführend für einen TOP des AStV zuständig, hat die zuständige Sektion den von ihr koordinierten Weisungsvorschlag an die Abt. C2/4 zu übermitteln. Ist das BMWFW hingegen von einem TOP aus dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Ressorts betroffen, wird der Weisungsvorschlag des zuständigen Fremdressorts der im BMWFW zuständigen Sektion zur Stellungnahme übermittelt. Zwei verschiedene Abläufe sind somit bei der AStV-Koordination denkbar: Erstellung des Weisungsvorschlags durch das BMWFW; Übermittlung des Weisungsvorschlags durch die Abt. C2/4 an das BMEIA. Koordination des Weisungsvorschlags des zuständigen Fremdressorts mit dem BMWFW durch die Abt. C2/4.

4 I. Der AStV-Prozess in der Europäischen Union Veröffentlichung der Tagesordnung freitags in der Vorwoche des AStV durch das Sekretariat des Rates. Die einzelnen Mitgliedsstaaten übermitteln ihre jeweiligen Weisungsvorschläge an ihre Ständigen Vertretungen in Brüssel. Im Rahmen der Sitzungen des AStV I und des AStV II bringen die Ständigen Vertreter ihre Weisungen vor. Es wird versucht Einvernehmen zu erzielen. Weiterleitung an den EU-Ministerrat. Fortsetzung der Arbeiten, z.b. in einer RAG.

5 II. Erstellung des Weisungsvorschlages durch das BMWFW Einlangen der TO freitags in der Vorwoche des AStV. Erste Prüfung der Zuständigkeit des BMWFW für die TOP durch die Abt. C2/4. Übermittlung der TO an die Sektionen des BMWFW und an das Kabinett HBM durch die Abt. C2/4. Erstellung des Weisungsvorschlags durch die inhaltlich zuständige Sektion; Übermittlung an Abt. C2/4. Interministerielle Koordinierungsbesprechung montags im BMEIA, Abt. C2/4 vertritt das BMWFW. Erarbeitung aller endgültigen Weisungsvorschläge des BMWFW und Übermittlung durch die Abt. C2/4 an das BMEIA. Die Abt. C2/4 versendet die TO an die Sektionen im BM- WFW und ersucht um Übermittlung eines ersten Weisungsvorschlags zu dem TOP, für welchen das BMWFW federführend zuständig ist. Die im BMWFW federführend zuständige Sektion erstellt für den TOP (nach Rücksprache mit anderen betroffenen Ressorts) einen Weisungsvorschlag und übermittelt diesen an die Abt. C2/4. Jede Woche montags findet im BMEIA für den bevorstehenden AStV I und den AStV II eine Koordinierungsbesprechung mit allen Ressorts und Interessensvertretungen statt. Die Abt. C2/4 vertritt das BMWFW in der Besprechung, bringt den Weisungsvorschlag des BMWFW vor und nimmt allfällige Rückmeldungen anderer Ressorts oder Interessensvertretungen entgegen, und leitet diese an die zuständigen Sektionen im BMWFW weiter. Die Abt. C2/4 erstellt aus den einzelnen Beiträgen der Sektionen den endgültigen Gesamtweisungsvorschlag für das BMWFW und übermittelt diesen an das BMEIA.

6 III. Sonstige Betroffenheit des BMWFW Einlangen der TO freitags in der Vorwoche des AStV. Erste Prüfung der Betroffenheit des BMWFW für die TOP durch die Abt. C2/4. Übermittlung der TO an die Sektionen des BMWFW und an das Kabinett HBM durch die Abt. C2/4. Ersuchen der Sektionen an Abt. C2/4 um Übermittlung des Weisungsvorschlags des Fremdressorts. Interministerielle Koordinierungsbesprechung montags im BMEIA, Abt. C2/4 vertritt das BMWFW. Fremdressort übermittelt den Weisungsvorschlag an die Abt. C2/4; diese leitet ihn zur Prüfung an die betroffenen Sektionen weiter. Stellungnahmen der Sektionen an die Abt. C2/4; Weiterleitung an das Fremdressort zur Berücksichtigung der BMWFW-Position. Erstellung des Weisungsvorschlags durch das für den jeweiligen TOP zuständige Fremdressort unter Konsultation betroffener Sektionen des BMWFW. Montags findet im BMEIA eine Koordinationsbesprechung mit allen Ressorts und Interessensvertretungen statt. Die Abt. C2/4 vertritt das BMWFW in der Besprechung und ersucht um Übermittlung der Weisungsvorschläge des Fremdressorts. Die Abt. C2/4 ersucht die Sektionen um Stellungnahme zu den Weisungsvorschlägen und übermittelt diese an das Fremdressort, in Kopie an das BMEIA.

7 IV. Übermittlung der Weisung an die StVÖ und Abschlussbericht Versenden der Weisung durch das BMEIA an die StVÖ. Vortragen der Weisung im Rahmen der AStV-Sitzung. Weisungsvorschlags des Fremdressorts. StVÖ erstellt einen Bericht im Anschluss an den AStV und sendet diesen an das BMEIA. Dieses leitet den Bericht an die Abt. C2/4 weiter. Die Abt. C2/4 versendet den AStV-Bericht an die Sektionen des BMWFW und an das Kabinett HBM. Das BMEIA übermittelt die erstellte Weisung an die StVÖ und in Kopie an alle Ressorts. Die StVÖ trägt die Weisung im AStV entsprechend vor. Nach der Tagung des AStV erstellt der Referent des jeweils zuständigen Ressorts an der StVÖ einen Bericht über seinen TOP im Rahmen des AStV. Ein Gesamtbericht der StVÖ über den AStV wird dann an das BMEIA und von diesem an alle Ressorts und das Parlament versendet (Art. 23 B-VG sowie 3 Z10 EU-InfoG). Der Bericht wird von der Abt. C2/4 zur Kenntnisnahme an die für die TOP inhaltlich zuständigen Sektionen im BM- WFW und das Kabinett HBM übermittelt.

8 IMPRESSUM Herausgeber, Eigentümer und Verleger: BMWFW, EU-Koordination (Abteilung C2/4) Stubenring Wien Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung C2/4

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