Religiöses und ethnisches Mobbing an Schulen des Landes?

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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Daniel Rottmann u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Religiöses und ethnisches Mobbing an Schulen des Landes? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Grundschulen im Land ihr in welchen Städten bekannt sind, in denen Schüler mit Migrationshintergrund über 40 Prozent der Schüler ausmachen; 2. wie viele Grundschulen im Land ihr in welchen Städten bekannt sind, in denen Lehrer mit Migrationshintergrund über 20 Prozent ausmachen; 3. ob und ggf. wie viele Vorfälle aus welchen Grundschulen ihr oder den Schul - aufsichtsbehörden bekannt sind, in denen Grundschüler wegen ihrer anderweitigen Religion oder Areligiosität von islamischen Grundschülern beleidigt, bedroht oder körperlich angegangen wurden (religiöses Mobbing), falls möglich differenziert nach der Religion der Gemobbten ; 4. welche Hilfestellung für Schulen und deren Lehrerkollegien geplant sind, in denen religiöses Mobbing auftritt; 5. welche Hilfestellung für Schulen und deren Lehrerkollegien geplant sind, in denen Nationalismus, auch türkischer oder arabischer Nationalismus, und Deutschenfeindlichkeit auftreten; 6. ob sie es wenn Vorfälle religiösen Mobbings wie oben genannt bekannt werden für aussichtsreich hält, auf gläubige islamische Eltern und Schüler mit pädagogischen Gesprächen und Toleranzprojekten einwirken zu wollen; 7. ob und welche Programme es im Land gegen religiös intolerantes Verhalten von islamischen Schülern gibt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. ob und aufgrund welcher Umstände bzw. Lehrinhalte der islamische Reli - gionsunterricht in Baden-Württemberg die Gewähr dafür bietet, religiöses Mobbing zu verhindern; 9. ob sie die Aussagen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus für glaubhaft hält, wonach die unmittelbar von antisemitischen Drohungen oder Tätlichkeiten Betroffenen, nämlich jüdische Mitbürger, auf Befragung besonders häufig muslimische Personen als Täter angegeben haben sollen (48 Prozent der verdeckten Andeutungen, 62 Prozent der Beleidigungen und 81 Prozent der körperlichen Angriffe gingen nach dieser Einschätzung von muslimischen Personen aus); 10. ob die Schulen im Land verpflichtet werden sollen, antisemitische Vorfälle und anderes religiöses Mobbing zu erfassen und unter Angabe des religiösen Hintergrunds dem neuen Antisemitismusbeauftragten des Landes zu melden; 11. ob es demgemäß zu den Aufgaben des Antisemitismusbeauftragten gehören wird, eine Statistik antisemitischer Vorfälle und anderen religiösen Mobbings an den Schulen im Land unter Angabe des religiösen Hintergrunds zu veröffentlichen; 12. ob sie für den Fall, dass der Antisemitismusbeauftragte für anderes als antisemitisches Mobbing nicht zuständig sein sollte, eine Verpflichtung für die Schulen und eine Meldestelle für Meldungen religiösen und ethnischen Mobbings anderer Art plant, an die sich auch Eltern wenden können, wenn ihre Kinder in der Schule religiösem oder nationalistischem Mobbing ausgesetzt sind, und ggf. warum nicht Rottmann, Dr. Balzer, Dürr, Berg, Palka AfD Begründung Wie die Berliner Zeitung am 24. März 2018 berichtete, kommt es in Schulen des Landes Berlin, die von islamischen Kindern dominiert werden, zunehmend zu religiösem Mobbing gegen anders- oder nichtgläubige Mitschüler. So sei an der Paul-Simmel-Grundschule an der 70 Prozent der Schüler einen meist islamischen Migrationshintergrund haben eine Schülerin mit dem Tod bedroht worden, weil sie nicht an Allah glaube. Dieser und andere Vorfälle seien vom Schulleiter bestätigt worden. Als Gegenmaßnahme seien die Eltern eingeladen und ein Projekt Toleranz durchgeführt worden. Ähnliche Missstände wurden jüngst aus dem Saarland berichtet. Als Reaktion auf diese Presseberichte ließ sich Bundeaußenminister Heiko Maas wie folgt vernehmen: Wenn ein Kind antisemitisch bedroht wird, ist das beschämend und unerträglich. Jeder Form von Antisemitismus müssen wir uns entschieden entgegenstellen. Weltweit müsse alles getan werden, um jüdisches Leben zu schützen. Eine deutsch-jüdische Initiative forderte, solche Vorfälle dem Antisemitismusbeauftragten zu melden. Es werden jedoch zunehmend auch Fälle von antideutschem Nationalismus bekannt. Es gibt Hinweise, dass auch christliche Kinder und Kinder aus areligiösen und liberalen Elternhäusern Opfer von Mobbing vonseiten islamischer Schüler werden. Die Möglichkeiten, hierfür Hilfestellung zu bieten, möchte dieser Antrag erfragen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 20. April 2018 Nr. RA /51 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration und dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Grundschulen im Land ihr in welchen Städten bekannt sind, in denen Schüler mit Migrationshintergrund über 40 Prozent der Schüler ausmachen; In der Anlage ist die Zahl der öffentlichen Grundschulen (einschließlich Grundschulen im Verbund mit Gemeinschaftsschulen) je Gemeinde bzw. Stadt dargestellt, die im Schuljahr 2016/2017 einen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 40 Prozent aufwiesen. Die Bestimmung des Migrationshintergrundes der Schüler erfolgt nach der Definition der Kultusminis - terkonferenz. Demnach liegt ein Migrationshintergrund vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Keine deutsche Staatsangehörigkeit (Schülerinnen und Schüler mit deutscher und zugleich ausländischer Staatsangehörigkeit zählen als deutsch), nichtdeutsches Geburtsland, überwiegende Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld nichtdeutsch. (Die überwiegende Verkehrssprache ist die Sprache, der sich der Schüler in der alltäglichen Kommunikation in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld überwiegend bedient.) 2. wie viele Grundschulen im Land ihr in welchen Städten bekannt sind, in denen Lehrer mit Migrationshintergrund über 20 Prozent ausmachen; In der amtlichen Schulstatistik wird der Migrationshintergrund der Lehrkräfte nicht erfasst. Es liegen Angaben zu ausländischen Lehrkräften vor. An einer öffentlichen Grundschule des Landes Baden-Württemberg lag der Anteil der ausländischen Lehrkräfte über 20 Prozent. 3. ob und ggf. wie viele Vorfälle aus welchen Grundschulen ihr oder den Schul - aufsichtsbehörden bekannt sind, in denen Grundschüler wegen ihrer anderweitigen Religion oder Areligiosität von islamischen Grundschülern beleidigt, bedroht oder körperlich angegangen wurden (religiöses Mobbing), falls möglich differenziert nach der Religion der Gemobbten ; Den Schulaufsichtsbehörden und dem Kultusministerium sind keine derartigen Vorfälle an Grundschulen gemeldet worden. 4. welche Hilfestellung für Schulen und deren Lehrerkollegien geplant sind, in denen religiöses Mobbing auftritt; 5. welche Hilfestellung für Schulen und deren Lehrerkollegien geplant sind, in denen Nationalismus, auch türkischer oder arabischer Nationalismus, und Deutschenfeindlichkeit auftreten; 7. ob und welche Programme es im Land gegen religiös intolerantes Verhalten von islamischen Schülern gibt; Für den schulischen Bereich kann festgestellt werden: Das Kultusministerium prüft aufmerksam, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um insbesondere Lehrkräfte zu unterstützen, religiös, politisch 3

4 oder ethnisch motivierten Anfeindungen und Übergriffen vorzubeugen. Beispielsweise sind Dienstbesprechungen für Mitglieder von Schulleitungen geplant, in denen Maßnahmen gegen antisemitische oder andere religiös, politisch oder ethnisch bedingte diskriminierende Haltungen und Übergriffe besprochen werden. Mit der Handreichungsreihe Jugendliche im Fokus salafistischer Propaganda erhalten Schulen wichtige Informationen zur schulischen Präventionsarbeit im Zusammenhang mit Extremismus. Die aktuell entstehende Broschüre Prävention von Antisemitismus an Schulen soll Antisemitismus als gesamtgesellschaftliches bzw. strukturelles Problem behandeln. Die Ziele der Lehrerausbildung und Lehrkräftefortbildung stehen in engem Zusammenhang mit Artikel 12 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Landesverfassung). Er benennt unterschiedliche Ziele, denen die Erziehung der Jugend dienen soll, darunter befinden sich u. a. die Erziehung zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit sowie die Erziehung zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung. Zur Sensibilisierung und Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer wurden bereits in allen Regierungsbezirken von Landeskriminalamt und Regierungspräsi - dien gemeinsame Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten. Diese fanden großen Anklang und sollen in den kommenden Jahren vergleichbar fortgesetzt werden. Es geht dabei vor allem um salafistischen Extremismus, aber auch um andere Formen des religiösen oder politischen Extremismus. Derzeit wird ein zentrales Fortbildungsangebot zur Prävention gegen salafistischen Extremismus entwickelt. Die Fortbildungsmaßnahme wird im nächsten Schuljahr bereitgestellt und konzentriert sich auf die Prävention von Extremismus im Unterricht der Fächer Sachunterricht, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Ethik, Religion und Deutsch durch den Erwerb von Wissen und Werten. Die Fortbildungsinhalte werden mit den im Rahmen der Bildungsplanreform stattfindenden zentralen Fortbildungen verknüpft und erfolgen in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung. Ferner fanden in den letzten Schuljahren Fortbildungen u. a. zu den Themen Rechtspopulismus sowie Veranstaltungen zur Friedenssicherung und Friedensbildung, zur Demokratiebildung und zur Thematik Toleranz und Vielfalt statt. Im Rahmen der zentralen und regionalen Lehrkräftefortbildung werden für Lehrkräfte, die in Vorbereitungsklassen bzw. VABO (Vorqualifizierung Arbeit und Beruf ohne Deutschkenntnisse der beruflichen Schulen) unterrichten, Fortbildungsmodule zur Demokratiebildung angeboten. Darüber hinaus finden regionale Fortbildungen zum No Blame Ansatz statt. Ziel des Ansatzes ist, Mobbing unter Schülerinnen und Schülern zeitnah und nachhaltig zu beenden. Es geht dabei um eine generelle Intervention gegen Mobbing innerhalb der Klassen. Ferner finden im Bereich der regionalen Lehrkräftefortbildung Vorträge, Präventionsveranstaltungen und Pädagogische Tage zum Bereich Extremismus, islamischer Extremismus und Rechtsextremismus statt. In der mehrtägigen Fortbildungsmaßnahme Phänomen Extremismus Unterstützung durch das System der Schulpsychologie werden Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Psychologische Schulberaterinnen und Psychologische Schulberater u. a. zu den Themen Salafismus und Antisemitismus geschult. Diese Fortbildung erfolgt mit Unterstützung des Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW), das beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration angesiedelt ist. Hilfestellung bei der Unterbindung von Mobbing erfahren die Schulen und Lehrerkollegien im Rahmen von Präventionsprogrammen. Das Präventionsrahmenkonzept stark.stärker.wir. erlaubt es, Präventionsthemen in der Schule auf allen sozialen Ebenen (Ebene der Schule, Ebene der Klasse und Ebene der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers) zu verankern. Die Leitperspektive verankert Prävention und Gesundheitsförderung im Unterricht. Besonders erwähnt werden kann in diesem Zusammenhang das Präventionsprogramm Mobbingfreie Schule Gemeinsam Klasse sein, das allen weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg zur Verfügung steht. Die Programmmaterialien erhalten die Schulen im Zuge einer Fortbildung. 4

5 Im Rahmen des vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gemeinsam initiierten Programms Prävention auf dem Stundenplan bietet die Polizei landesweit u. a. das modu lare Präventionsprogramm Herausforderung Gewalt für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen an. In die Durchführung entsprechender Veranstaltungen sind auch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer eingebunden. Ergänzt werden die Schülerworkshops durch speziell auf die Zielgruppen Eltern und Lehrkräfte zugeschnittene Präventionsveranstaltungen. Die Aufklärung über intolerantes Verhalten bis hin zum Mobbing und das Aufzeigen von Konfliktlösungsmöglichkeiten sowie praktische Tipps für das respektvolle Miteinander im Alltag sind Bestandteil dieses Programms. Im vergangenen Jahr 2017 hat die Polizei für Schülerinnen und Schüler zu den Themen Gewaltkriminalität und Extremismus landesweit Veranstaltungen durchgeführt und Teilnehmer erreicht. Ebenfalls Teil des polizeilichen Angebots im Rahmen des Konzepts Prävention auf dem Stundenplan ist das vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) herausgegebene Medienpaket Verklickt!. Es vermittelt Kindern und Jugendlichen sicherheitsbewusstes und kompetentes Verhalten in ihrer digitalen Alltagswelt, u. a. im Umgang mit intoleranten oder extremistischen Inhalten. Darüber hinaus bietet die Polizei schulische Präventionsveranstaltungen auf Grundlage des ebenfalls von ProPK herausgegebenen Medienpakets Mitreden Kompetent gegen Islamfeindlichkeit, Islamismus und dschihadistische Internetpropaganda an. Das Programm setzt sich zielgruppenorientiert u. a. mit Erscheinungsformen und Gefahren verschiedener Extremismusformen auseinander. Speziell für Kinder und Jugendliche bietet die Polizei auf der Website umfangreiche Informationen und Handlungsmöglichkeiten zu jugendspezifischen Fragen und Themen, wie auszugsweise Mobbing, verbale Gewalt, Hasskriminalität, gruppenbezogen Menschenfeindlichkeit oder islamistisch motivierter Kriminalität, an. Das vom Polizeipräsidium Ludwigsburg entwickelte und dort seit 2016 erfolgreich umgesetzte Projekt ACHTUNG?! Gegen Extremismus und Radikalisierung wird ab Herbst 2018 landesweit an Schulen angeboten. Derzeit sind 51 Veranstaltungen vorgesehen. Kernmodul des Projekts ist ein interaktives Theaterstück für Schülerinnen und Schüler, das von der Landeszentrale für politische Bildung direkt im Anschluss in den einzelnen Schulklassen nachbereitet und von der Stiftung Weltethos und der Polizei mit Informationsveranstaltungen für Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern abgerundet wird. Mit seinem Programm Vielfaltcoach bietet das vom Ministerium für Soziales und Integration und aus Bundesmitteln geförderte Demokratiezentrum Baden- Württemberg eine Mentorenausbildung an, die sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 und 9 aller allgemeinbildenden Schulen richtet. In einer viertägigen Qualifizierung beschäftigen sich die Jugendlichen dabei mit den Themen Vorurteile, Diskriminierung, Ausgrenzung und Menschenrechte. Sie lernen auf diesem Weg vielfältige Methoden kennen, wie sie ihr Wissen anderen Jugend - lichen weitergeben und Projekte in ihrer Schule anstoßen können. Im Fokus der Ausbildung stehen persönliche Erfahrungswerte sowie praktische Übungen, ein Planspiel und die Umsetzung eigener Projektideen. Der Workshop Jugend unter Strom Jugendliche im Spannungsfeld extremistischer und populistischer Ideologien des Demokratiezentrums Baden-Württemberg richtet sich an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und thematisiert ak - tuell gesellschaftlich relevante extremistische und populistische Ideologien und deren Attraktivitätsmomente für junge Menschen mit besonderem Fokus auf (digitale) Rekrutierungsstrategien. Diese Attraktivitätsmomente werden anhand extremistischer Propagandamaterialien herausgearbeitet, um gemeinsam Strategien und Herangehensweisen für die Präventionsarbeit und vor allem für den pädagogischen Alltag herauszuarbeiten. Das Planspiel Flüchtlinge an unserer Schule des Demokratiezentrums Baden- Württemberg bietet Schulklassen (ab der 8. Jahrgangsstufe) und Jugendgruppen einen Anlass sich mit dem Thema Integration in der Praxis auseinander zu setzen. 5

6 Fiktiver Anlass ist eine Schulversammlung anlässlich der anstehenden Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung. Dabei übernehmen die Teilnehmenden unterschiedliche Rollen, um die Integrationsdebatte aus einer neuen Perspektive zu erleben. Anhand von Übungen und einer angeleiteten Gesprächsrunde werden die Jugendlichen im Nachgang dazu befähigt, ihren eigenen Standpunkt zu reflektieren. Sie eignen sich außerdem Basiswissen zur Situation geflüchteter Menschen hierzulande an und setzen sich mit rechtspopulistischen Forderungen kritisch auseinander. Das Planspiel eignet sich für alle weiterführenden Schulformen sowie für Berufsschulen. Die Unterrichtseinheit mein.dein.unser wurde vom Demokratiezentrum Baden- Württemberg mit dem Ziel der Demokratiebildung in Schulklassen für die Klassen 7 bis 10 entwickelt. Die jeweilige Klasse wird dabei anhand von mittelbaren und für sie nachvollziehbaren Sachverhalten an demokratische Prozesse heran - geführt. Es wird thematisiert, welche Rolle Gesetze spielen und in welchen gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen diese entstehen. Ziel ist es, die Jugend - lichen mit politischer Teilhabe vertraut zu machen und dafür zu sensibilisieren, dass Regeln sowohl universellen, als auch anfechtbaren Charakter haben können. Aufbauend auf diesen Grundblock können je nach Bedarf unterschiedliche weitere Module folgen. Das Angebot Homemade Extremismus?! Die Wechselwirkung von religiös begründeter Radikalisierung und antimuslimischem Rassismus des Demokratiezentrums Baden-Württemberg verfolgt die Zielsetzung, präventiv gegen Radikalisierung und religiös begründeten Extremismus vorzugehen und auf diesem Weg Jugendliche davor zu bewahren, einer Ideologie anheim zu fallen, die von der Abwertung anderer und einer Ideologie der Ungleichheit geprägt ist. Ausgangspunkt ist dabei der Umstand, dass allzu oft der Blick auf konkrete Faktoren von Radikalisierung, darunter Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus, vernachlässigt wird. Der Workshop zeigt anhand von extremistischem Propagandamate - rial, wie Diskriminierungserfahrungen junger Muslime instrumentalisiert werden und macht deutlich, wo sich antimuslimische Ressentiments in der Gesellschaft manifestieren. Zusätzlich werden Wechselwirkungen der gemeinsam herausgearbeiteten Radikalisierungsfaktoren aufgezeigt. Die Teilnehmenden werden aktiv in die Diskussion und die Erarbeitung der Ergebnisse eingebunden und haben so die Möglichkeit, eigene Erfahrungen einzubringen und darüber hinaus über verschiedene Themenkomplexe zu diskutieren. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ist im Bereich der Präven - tionsarbeit vielfältig aktiv und versteht sich als Informationsdienstleister. In diesem Zusammenhang bietet das LfV auf Anfrage auch für Lehrerinnen und Lehrer der unterschiedlichen Schulformen verschiedene Fortbildungsformate an und stellt dabei Referentinnen und Referenten aus den jeweiligen Phänomen - bereichen zur Verfügung. Weiter unterstützt das LfV beispielsweise das Projekt Team mex. Mit Zivilcourage gegen islamistischen Extremismus der Landeszentrale für politische Bildung beratend und im Rahmen von Schulungen der Beschäftigten. Im Zuständigkeitsbereich der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) werden folgende Programme geführt: Die LpB bietet im Bereich Prävention von islamistischem Extremismus für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren die Fortbildung Jugendszenen zwischen Islam und Islamismus an. Behandelt werden folgende und inhaltlich verwandte Fragestellungen: Wie leben junge Musliminnen und Muslime in Deutschland heute? Wie unterscheidet man religiöse Überzeugungen von islamistischen Positionen? Wie können Jugendliche vor islamistischer Propaganda geschützt werden? Außerdem bietet die LpB die Projekttage Wie wollen wir leben? für Jugend - liche an. Die Projekttage bieten Raum für Gespräche und Auseinandersetzungen mit Fragen über Religion, Identität und Zugehörigkeit und fördern die Teilhabe von jungen Musliminnen und Muslimen in der Gesellschaft. Der E-Learning-Kurs Believe it or not! Glaube. Gesetz. Gesellschaft. richtet sich an Jugendliche ab Klasse 7. Der E-Learning-Kurs vermittelt Grundkennt - nisse über Alltagspraxis im Islam und Christentum und fragt nach dem Verhältnis von Staat, Religion und Gesellschaft. 6

7 Zudem bietet die LpB unter anderem die Fachvorträge Jugendszenen zwischen Islam und Islamismus, Radikalisierungsverläufe in islamistischen Kontexten und Islamistische Organisationen in Deutschland an. 6. ob sie es wenn Vorfälle religiösen Mobbings wie oben genannt bekannt werden für aussichtsreich hält, auf gläubige islamische Eltern und Schüler mit pädagogischen Gesprächen und Toleranzprojekten einwirken zu wollen; Bestandteil einer verantwortungsvollen Demokratieerziehung und einer demokratischen Schulkultur ist die Fähigkeit zum interkulturellen und interreligiösen Dialog sowie zum dialogorientierten, friedlichen Umgang mit unterschiedlichen Positionen. Bei Fragen von Intoleranz und Diskriminierung sollte prinzipiell zwischen Maßnahmen der Prävention, wie unter Ziffer 4, 5 und 7 aufgeführt, und Maßnahmen der Intervention unterschieden werden. Beide Elemente sind unerlässlich für ein demokratisches und friedliches Zusammenleben an der Schule. Bei einem konkreten Fall von Diskriminierung liegt es zunächst in der Verantwortung der Schule gegebenenfalls in Abstimmung mit der Schulaufsicht, geeignete Interventionsmaßnahmen zu ergreifen. 8. ob und aufgrund welcher Umstände bzw. Lehrinhalte der islamische Religionsunterricht in Baden-Württemberg die Gewähr dafür bietet, religiöses Mobbing zu verhindern; Der Islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung wird in Baden-Württemberg ausnahmslos von Lehrkräften unterrichtet, die an deutschen öffentlichen Hochschulen ausgebildet wurden und in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit dem Land stehen. Sie sind zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus Landesverfassung und Schulgesetz, verpflichtet. Die Förderung der Toleranz anderer Weltsichten und religiöser Orientierungen als der eigenen gehört zu den Zielsetzungen der pädagogischen Arbeit der Lehrkräfte. Hierdurch wird ein relevanter Beitrag zur Verhinderung der Ausbildung extremistischer Haltungen bei Schülerinnen und Schülern geleistet. Die Inhalte der Bildungspläne für den Islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung spiegeln die genannten Zielsetzungen wider. Antisemitismus ist auch Thema der Fortbildung der Lehrkräfte im islamischen Religionsunterricht. Beispielsweise findet hierzu im November 2018 eine Tagung an der Akademie Bad Wildbad statt. 9. ob sie die Aussagen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus für glaubhaft hält, wonach die unmittelbar von antisemitischen Drohungen oder Tätlichkeiten Betroffenen, nämlich jüdische Mitbürger, auf Befragung besonders häufig muslimische Personen als Täter angegeben haben sollen (48 Prozent der verdeckten Andeutungen, 62 Prozent der Beleidigungen und 81 Prozent der körperlichen Angriffe gingen nach dieser Einschätzung von muslimischen Personen aus); Antisemitische wie auch andere religiös diskriminierende Haltungen und Handlungen werden aus unterschiedlichen Quellen gespeist. Dabei spielen auch die religiösen und herkunftsbedingten Orientierungen der Personen, von denen die Diskriminierung ausgeht, eine Rolle. Vor diesem Hintergrund sind auch von Muslimen ausgehende antisemitische Äußerungen oder Handlungen wie es auch der durch den Bundestag eingesetzte Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus in der Bundestagsdrucksache 18/11970, Seiten 201 ff. differenziert darlegt einzuordnen. 10. ob die Schulen im Land verpflichtet werden sollen, antisemitische Vorfälle und anderes religiöses Mobbing zu erfassen und unter Angabe des religiösen Hintergrunds dem neuen Antisemitismusbeauftragten des Landes zu melden; Die öffentlichen Schulen des Landes sowie die Schulverwaltung wurden vorläufig bis zu einer eventuellen Verabredung einheitlicher Verfahren in den Bundesländern aufgefordert, Informationen über religiös oder ethnisch motivierte Anfeindungen in schulischen Kontexten über die Schulverwaltung an das Kultusmi- 7

8 nisterium zu melden. Über die hieraus gewonnenen Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit Antisemitismus stehen, ist das Kultusministerium mit dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg im Gespräch. 11. ob es demgemäß zu den Aufgaben des Antisemitismusbeauftragten gehören wird, eine Statistik antisemitischer Vorfälle und anderen religiösen Mobbings an den Schulen im Land unter Angabe des religiösen Hintergrunds zu veröffentlichen; Das Kultusministerium und der Beauftragte gegen Antisemitismus sprechen sich dafür aus, dass zeitnah in allen Bundesländern eine Meldepflicht für Fälle religiös oder ethnisch motivierter Übergriffe an Schulen eingeführt und auf dieser Basis durch die Kultusministerien der Länder eine belastbare Datenbasis erstellt wird. 12. ob sie für den Fall, dass der Antisemitismusbeauftragte für anderes als antisemitisches Mobbing nicht zuständig sein sollte, eine Verpflichtung für die Schulen und eine Meldestelle für Meldungen religiösen und ethnischen Mobbings anderer Art plant, an die sich auch Eltern wenden können, wenn ihre Kinder in der Schule religiösem oder nationalistischem Mobbing ausgesetzt sind, und ggf. warum nicht. Es wird auf die Stellungnahme zu Ziff. 10 verwiesen. Im Übrigen können sich Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mit Informationen und Beratungsbedarf sowohl an die Zuständigen in der jeweiligen Schule (insbesondere Beratungslehrerinnen und -lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, Schulleitungen) als auch an alle Behörden der staatlichen Schulverwaltung wenden. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 8

9 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3787 Anlage

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11 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3787

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