6. Soziales Inhaltsverzeichnis

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2 Inhaltsverzeichnis Tabellen T 1: Ausgewählte Kennzahlen zu sozialen Leistungen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland T 2: Soziale Mindestsicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Bundesländern T 3: Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung T 4: Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Geschlecht und Nationalität T 5: Empfänger/-innen von Leistungen der Sozialhilfe Kapitel (SGB XII) T : Bruttoausgaben für die Sozialhilfe nach dem 3. sowie Kapitel (SGB XII) T 7: Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz T 8: Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz T 9: Haushalte mit Wohngeld T 10: Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2017 nach Alter und Geschlecht des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens T 11: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II im Dezember 2017 nach Verwaltungsbezirken T 12: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem 3. sowie Kapitel (SGB XII) 2017 nach Verwaltungsbezirken T 13: Sozialhilfen nach dem Kapitel (SGB XII) 2017 nach Hilfearten und Verwaltungsbezirken T 14: Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2017 nach Verwaltungsbezirken T 15: Jugendhilfe am 31. Dezember 2017 nach ausgewählten Hilfen und Verwaltungsbezirken T 1: Ausgaben und Einnahmen der Jugendhilfe 201 nach Verwaltungsbezirken Grafiken G 1: Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung G 2: Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung 201 nach Bundesländern G 3: Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung G 4: Empfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz G 5: Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2017 nach Leistungsarten G : Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2017 nach dem Ergebnis des Verfahrens Übersichten Ü 1: Soziale Leistungen der Mindestsicherung im Überblick Ü 2: Struktur der Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung für Arbeitsuchende im Dezember Karten K 1: SGB II-Quote im Dezember 2017 nach Verwaltungsbezirken K 2: Bruttoausgaben örtlicher Träger für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 2017 nach Verwaltungsbezirken K 3: Bruttoausgaben örtlicher Träger für Hilfen nach dem Kapitel (SGB XII) 2017 nach Verwaltungsbezirken K 4: Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2017 nach Verwaltungsbezirken K 5: Hilfen zur Erziehung 2017 nach Verwaltungsbezirken K : Bruttoausgaben der örtlichen Träger für die Jugendhilfe 201 nach Verwaltungsbezirken Metadaten Datenquellen Statistiken Glossar Internet

3 Kernaussagen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, das sogenannte Hartz IV, ist die am häufigsten gewährte soziale Unterstützung. Die rund Empfängerinnen und Empfänger dieser Unterstützung im Dezember 2017 entsprechen etwa sieben Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung unterhalb der Regelaltersgrenze, die zu diesem Zeitpunkt bei 5 Jahren Monaten lag. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Hilfebedürftige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder Menschen zwischen 18 und der Regelaltersgrenze, die in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind. Dies betrifft Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer. Ende 2017 erhielten rund Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen ein Rückgang um Personen bzw. 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund rheinland-pfälzische Haushalte erhalten Wohngeld das sind,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Rheinland-pfälzische Jugendämter haben 2017 insgesamt 7 00 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In rund einem Drittel der Fälle wurde eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung erkannt. Die Summe der rheinland-pfälzischen Sozialhilfeausgaben nach dem SGB XII belief sich 2017 auf fast 1,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 24 Prozent gegenüber dem Jahr G 1 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung Personen Sozialgeld 22,4% Anteile in % Arbeitslosengeld II 54,7% Regelleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz,3% Grundsicherung im Alter 7,% Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung 7,3% Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 1,% Die Mindestsicherung umfasst die Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII und die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende macht den größten Teil der sozialen Mindestsicherung aus (77 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger). 209

4 T 1 Ausgewählte Kennzahlen zu sozialen Leistungen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland Merkmal Einheit Rheinland-Pfalz Deutschland Mindestsicherung Empfänger/-innen Anzahl Mindestsicherungsquote (je 100 Einwohner/-innen) in %..,5 7,8 7, 7, 9,5 Sozialhilfe (Hilfearten nach SGB XII) Bruttoausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) EUR je Einwohner/-in EUR.. 9,7 13,5 14,0 14,2 19, Hilfearten nach Kapitel EUR je Einwohner/-in EUR.. 234,1 285,2 302,1 309,4 285,7 Empfänger/-innen Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) Anzahl je Einwohner/-innen Anzahl.. 3,2 3,9 3, 3,5 4,5 4,5 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) Anzahl je 100 Einwohner/-innen ab 18 Jahren Anzahl.. 10,7 1,3 1,3 1,3 1,5 1,5 Hilfearten nach Kapitel p Anzahl je Einwohner/-innen p Anzahl.. 10,5 12,2 12,1 11,5 13, Wohngeld Empfängerhaushalte Anzahl je Einwohner/-innen Anzahl.. 10, 5,3 7,0,5 7,7 7,2 Gezahlte Wohngeldbeträge Mill. EUR je Einwohner/-in EUR.. 18,0 7,9 12,2 12,2 14,0 Mietzuschuss Mill. EUR.. 1,1 2,5 41,3 41,3 Lastenzuschuss Mill. EUR.. 10,9 5,2 8,1 8,4 210

5 T 2 Soziale Mindestsicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Bundesländern Bundesland Mindestsicherungsquote SGB II- Qutote 2 Mindestsicherungsquote 1 Mindestsicherungsquote 1 SGB II- Qutote 2 Baden-Württemberg 4,8 4,8,0 4,9 5,9 5,1 1,1 0,3 Bayern 4,2 4,0 5,2 4,0 5,1 4,2 0,9 0,2 Berlin 19, 21,3 19,4 19,4 18,8 18,8-0,8-2,5 Brandenburg 11,3 13,2 11,0 11,4 10,2 10,9-1,1-2,3 Bremen 1,4 17,5 18,5 18,2 18,0 18,5 1, 1,0 Hamburg 13,0 13,0 13,9 12,4 13,7 12,4 0,7-0, Hessen 8,0 8,1 9,3 8,4 9,4 8,5 1,4 0,4 Mecklenburg-Vorpommern 13,1 15,0 13,1 13,3 11,8 12,9-1,3-2,1 Niedersachsen 8, 9,1 9,8 8,9 9,7 9,2 1,1 0,1 Nordrhein-Westfalen 10,2 10,8 12,0 11,4 12,0 11, 1,8 0,8 Rheinland-Pfalz,3,5 7,8,8 7, 7,2 1,3 0,7 Saarland 8, 9,1 10,7 10,3 10,8 11, 2,2 2,5 Sachsen 10,8 13,3 10,3 11,1 9,4 10, -1,4-2,7 Sachsen-Anhalt 13,4 1,2 13,4 14, 12,5 14,4-0,9-1,8 Schleswig-Holstein 9,0 9, 10,3 9,7 10,3 9,9 1,3 0,3 Thüringen 9,2 10,8 9,4 9,5 8,5 9,5-0,7-1,3 Deutschland 8,7 9,2 9,7 9,1 9,5 9,2 0,8-1 Empfänger/-innnen je 100 der Bevölkerung. 2 Empfänger/-innnen von Grundsicherung für Arbeitsuchende je 100 der Bevölkerung unter der Regelaltersgrenze (Altersgrenze nach 7a SGB II) % SGB II- Qutote 2 Mindestsicherungsquote 1 SGB II- Qutote Veränderung zu 2011 Prozentpunkte G 2 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung 201 nach Bundesländern Baden-Württemberg Bayern Saarland Rheinland-Pfalz Hessen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Niedersachsen Bremen Deutschland Hamburg Berlin Thüringen 1 Brandenburg Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Sachsen -8,1-8,1-8, -9,8-12,4 Veränderung zu 2011 in % 3,0 28,7 28,2 25,5 23,0 22,2 20,5 17,2 14,4 14,3 12,9 10, Die Mindestsicherung ist keine eigenständige soziale Leistung. Sie stellt vielmehr eine zusammenfassende Betrachtung mehrerer unterschiedlicher finanzieller Hilfen des Staates dar, die zur grundlegenden Sicherung des Lebensunterhalts für bedürftige Menschen geleistet werden. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger der sozialen Mindestsicherung ist in Rheinland-Pfalz mittelfristig überdurchschnittlich gestiegen. 1 Untererfassung aufgrund fehlender Daten zu Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem AsylG in Aufnahmeeinrichtungen. 211

6 Ü 1 Soziale Leistungen der Mindestsicherung im Überblick 2017 Soziale Leistungen im Rahmen der Mindestsicherung Personen (=100%) Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II Personen (=77%) Arbeitslosengeld II Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis unter der Regelaltersgrenzen nach 7a SGB II Sozialgeld Nichterwerbsfähige Personen unter der Regelaltersgrenzen nach 7a SGB II, die mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Kinder und zeitweise Erwerbsgeminderte unter der Regelaltersgrenze nach 41 Abs. 2 SGB XII, die nicht mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben Personen Sozialhilfe nach SGB XII Personen (=17%) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft erwerbsgemindert sind und Personen ab der Regelaltersgrenze nach 41 Abs. 2 SGB XII Personen Asylbewerberleistungen Personen (=%) Asylbewerber/-innen und sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigte Personen 212

7 T 3 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung Leistungsart insgesamt % Gesamtregelleistungen nach dem SGB II ,1-3,5 1,1 Arbeitslosengeld II ,2-4,5-0,0 Sozialgeld ,9-0,8 4,1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ,0 40,7 3,9 Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung ,8 48,1 3,5 Grundsicherung im Alter ,1 34,4 4,4 Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen , 59,7 -,8 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ,3 25,3-40,1 Anzahl Anteil 2017 Veränderung zu Insgesamt ,2-2,9 1 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. G 3 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Gesamtregelleistungen nach dem SGB II 213

8 Ü 2 Struktur der Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung für Arbeitsuchende im Dezember 2017 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften Leistungsberechtigte Regelleistungsberechtigte Nicht Leistungsberechtigte 10 5 Sonstige Leistungsberechtigte 1 49 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte T 4 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Geschlecht und Nationalität Merkmal % Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung insgesamt ,7 3,9 Frauen ,9 27,5 3,4 Männer ,1 59,3 4,5 je 100 Einwohner/-innen ab 18 Jahren 1,3 x Deutsche , 35,8 3,1 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter ,4 4,4 Frauen ,3 17, 3, Männer ,7 71,4 5, je 100 Einwohner/-innen ab der Regelaltersgrenze 1 2,1 2,5 2,7 2,8 x 31,2 2,0 Deutsche ,9 27,4 3,4 Empfänger/-innen von Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung ,1 3,5 Frauen ,1 44, 3,3 Männer ,9 51,1 3, je 100 Einwohner/-innen ab 18 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze 1 0, 0,8 0,8 0,9 x 42,7 7,0 Deutsche , 44,7 2,8 1 Altersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII. insgesamt Anzahl Anteil 2017 Veränderung zu 214

9 T 5 Empfänger/-innen von Leistungen der Sozialhilfe Kapitel (SGB XII) Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt (3.Kapitel) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) Hilfearten in besonderen Lebenslagen (5.-9. Kapitel) p zusammen in Einrichtungen zusammen in Einrichtungen zusammen in Einrichtungen Anzahl der Empfänger/-innen Messzahl: 2012= ,8 111,4 105,3 103,3 102,1 101, ,3 112,8 108,2 103,7 104,4 102, ,0 112,4 111, 102,4 108,3 104, , 101,7 109,7 95,4 107, 10, ,3 100, 114,0 92,3 102, 105,4 T Bruttoausgaben für Sozialhilfen nach dem 3. sowie Kapitel (SGB XII) Jahr zusammen Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) in Einrichtungen außerhalb Einrichtungen zusammen Hilfen in besonderen Lebenslagen (5.-9. Kapitel) in Einrichtungen außerhalb Einrichtungen Bruttoausgaben (1 000 EUR) Messzahl: 2012= ,1 101,3 107, 103,5 105,2 93, ,9 108,1 123, 109,5 111,1 100, ,7 114,7 133,2 113,0 113,8 109, , 114,0 145,4 120,5 120,7 120, ,1 114,5 150,3 123,8 123,1 12,4 EUR je Fall

10 T 7 Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Jahr Insgesamt Grundleistungsempfänger/-innen Davon und zwar nach der Form der Leistung 1 Sachleistung Wertgutschein Geldleistung Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt Anzahl Messzahl: 2012= ,8 149,2 159,9 14,2 148,7 87, ,4 274,1 310,0 298,8 2,0 83, , 791,0 113,2 397,,0 33, 201 4,5 430,9 524,1 205,9 431,1 7, ,3 178,5 279,3 34,9 138,2 847,8 je Einwohner/-innen ,7 1,5 0,5 0,1 1,2 0, ,4 2,2 0,8 0,1 1,8 0, ,2 4,0 1, 0,3 3,3 0, ,2 11,4 5,7 0,3 8,1 0, ,9,2 2, 0,2 5,2 1, ,7 2,5 1,4 0,0 1,7 2,1 1 Leistungsarten auch nebeneinander möglich. G 4 Empfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Männer Frauen 32,4 20,4 17,1 10,4 11,5 12,4 3,9 5,,4,7 2,9 3, Zur Sicherung ihres täglichen Lebensunterhalts erhalten Asylbegehrende Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen ist seit 2015 rückläufig und belief sich Ende 2017 auf rund Personen. 21

11 T 8 Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Jahr Bruttoausgaben Bruttoausgaben für Leistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Grundleistungen ( 3 AsylbLG) Bruttoausgaben für Leistungen in besonderen Fällen ( 2 AsylbLG) Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Sonstige Leistungen ( 4- AsylbLG) Nettoausgaben EUR Messzahl: 2012= ,3 148,5 175,0 12,4 107, 77,4 154,0 152, ,8 228,9 389,5 279,2 114,5 93,5 22,0 253, , 41, 1 219,0 7,0 293,8 188,5 485,8 572, ,5 815, ,8 91,1 728,4 389,3 9,8 841, ,3 500,5 7,1 41,3 99,1 898,2 478,7 494,9 je Einwohner/-in ,5 9,0 1,5,5 1,3 0,2 2,5 10, ,9 13,3 2, 10,5 1,4 0,1 3,9 15, ,3 20,5 5,8 18,0 1,5 0,1, 25, ,0 41,0 18,0 42,7 3,8 0,3 12,2 57, ,5 72,0 1,5 1,1 9,3 0, 17,4 84, ,3 44,1 11,2 29,3 12,7 1,4 11,9 49,7 G 5 Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2017 nach Leistungsarten Anteile in % Grundleistungen ( 3 AsylbLG) 53,0% Sonstige Leistungen ( 4- AsylbLG) 21,% Hilfe zum Lebensunterhalt 22,9% Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2,5% Die Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich 2017 auf rund 225 Millionen Euro, das waren 134 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Mit einem Anteil von 53 Prozent entfiel der Großteil der Ausgaben auf die Grundleistungen. 217

12 T 9 Haushalte mit Wohngeld Merkmal Einheit Reine Wohngeldhaushalte insgesamt Veränderung zu % Empfängerhaushalte Anzahl ,4-5,8 Durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen Euro ,0 3,3 Durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete/Belastung Euro ,1 2,0 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Euro ,9-3,1 Darunter Mietzuschuss Empfängerhaushalte Anzahl ,9-5,9 Durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen Euro ,3 3,4 Durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete/Belastung Euro , 2,4 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Euro ,2-2,0 Darunter Lastenzuschuss Empfängerhaushalte Anzahl ,2-5,2 Durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen Euro ,4 2,4 Durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete/Belastung Euro ,3-1,2 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Euro ,0 -,8 Wohngeldrechtliche Teilhaushalte Empfängerhaushalte Anzahl ,9-17,3 Durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen Euro ,7 7,7 Durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete/Belastung pro Kopf Euro ,9 4,3 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Euro ,8-4,5 218

13 T 10 Altersgruppen Insgesamt unter 3 Jahre 3 Jahre 10 Jahre Jahre Jahre männlich unter 3 Jahre 3 Jahre 10 Jahre Jahre Jahre weiblich unter 3 Jahre 3 Jahre 10 Jahre Jahre Jahre Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2017 nach Alter und Geschlecht des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens Verfahren insgesamt Anzahl Kindeswohlgefährdung Keine Kindeswohlgefährdung akut latent aber Hilfebedarf kein Hilfebedarf 13,4 13,0 11,9 11,2 14,9 17,5 13,4 14,1 10,9 11,5 14, 17,5 13,5 11,7 13,1 10,9 15,2 17, Anteil in % 19,3 17,4 18, 21,2 19,3 20,0 19,1 1,1 19,4 21,5 19,5 19,0 19,5 19,0 17, 20,8 19,1 20,8 37,8 3,9 38,5 39,1 38, 35,2 37,7 37,8 38,1 38,3 39,5 33,1 37,9 35,9 38,8 40,1 37,7 3,9 29,5 32,7 31,0 28,5 27,2 27,3 29,9 32,0 31, 28,7 2,5 30,3 29,2 33,5 30,4 28,2 28,0 24,7 G Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2017 nach dem Ergebnis des Verfahrens Kindeswohlgefährdung latent 19,3% Keine Kindeswohlgefährdung, kein Hilfebedarf 29,5% Anteile in % Kindeswohlgefährdung akut 13,4% Die rheinland-pfälzischen Jugendämter haben 2017 auf der Grundlage von Verdachtsmeldungen mehr als 7 00 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. In rund einem Drittel der Fälle wurde eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls erkannt Verfahren Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf 37,8% 219

14 T 11 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II im Dezember 2017 nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Bedarfsgemeinschaften insgesamt Veränderung zum Vorjahr Anzahl % zusammen Personen in Bedarfsgemeinschaften darunter Leistungsberechtigte darunter Regelleistungsberechtigte zusammen erwerbsfähig (Arbeitslosengeld II) nicht erwerbsfähig (Sozialgeld) Anzahl insgesamt Leistungsberechtigte (SGB II- Quote) Hilfequoten¹ erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte Frankenthal (Pfalz), St , , 8,9 Kaiserslautern, St , ,4 12,2 Koblenz, St , ,4 9,5 Landau i. d. Pfalz, St , ,7,5 Ludwigshafen a. Rh., St , ,8 13,3 Mainz, St , ,4 7,8 Neustadt a. d. Weinstr., St , , 8,2 Pirmasens, St , ,7 15,8 Speyer, St , ,8 7,8 Trier, St , ,7, Worms, St , ,0 10,9 Zweibrücken, St , ,5 8,1 Ahrweiler , ,2 5,2 Altenkirchen (Ww.) , ,2 5,4 Alzey-Worms , , 4,7 Bad Dürkheim , ,3 4,5 Bad Kreuznach , , 7,4 Bernkastel-Wittlich , , 3,7 Birkenfeld , ,4 7,0 Cochem-Zell , , 4,0 Donnersbergkreis , ,1 5,2 Eifelkreis Bitburg-Prüm , ,9 3,1 Germersheim , ,9 5,0 Kaiserslautern , ,7 5, Kusel , ,1,1 Mainz-Bingen , ,5 4,7 Mayen-Koblenz , ,3 5,3 Neuwied , ,0,7 Rhein-Hunsrück-Kreis , ,2 4,4 Rhein-Lahn-Kreis , ,9 4,7 Rhein-Pfalz-Kreis , ,4 3,8 Südliche Weinstraße , ,2 4,4 Südwestpfalz , ,5 3,0 Trier-Saarburg , , 3,0 Vulkaneifel , ,1 4,3 Westerwaldkreis , ,9 4,1 Rheinland-Pfalz , ,3,1 kreisfreie Städte , Landkreise , Leistungsberechtigte insgesamt bzw. Regelleistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze (erwerbsfähig) je 100 der jeweiligen Bevölkerung. Quote 220

15 K 1 SGB II-Quote 1 im Dezember 2017 nach Verwaltungsbezirken Die SGB II-Quote bezieht die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II auf 100 Personen unter der Regelaltersgrenze. Ende 2017 waren von 100 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern 7,3 auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz je 100 Einwohner/-innen unter der Regelaltersgrenze unter 4,3 (3) 4,3 bis unter 5,8 (10) 5,8 bis unter 7,3 (8) 7,3 bis unter 8,8 (5) 8,8 bis unter 10,3 (4) 10,3 und mehr () ( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 7,3 Veränderung zu 2012 Zunahme Abnahme Trier Trier-Saarburg 1 Empfänger/-innen von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II je 100 Einwohner/-innen unter der Regelaltersgrenze. Birkenfeld Zwei- brücken Bad Kreuznach Alzey-Worms Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern Bad Dürkheim thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Germersheim 221

16 T 12 Bruttoausgaben für Sozialhilfen nach dem 3. sowie Kapitel (SGEB XII ) im Jahr 2017 nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII -3. Kapitel) Hilfe nach SGB XII Kapitel insgesamt an Empfänger/- an Empfänger/-innen innen außerhalb Je Einwohner/-in insgesamt Einrichtungen außerhalb Einrichtungen Je Einwohner/-in EUR % EUR EUR % EUR Frankenthal (Pfalz), St ,9 12, ,2 1,72 Kaiserslautern, St ,9 15, ,1 71,48 Koblenz, St ,0 8, , 4,2 Landau i. d. Pfalz, St ,0, ,7 55,05 Ludwigshafen a. Rh., St ,3 10, , 54,21 Mainz, St ,0 9, ,5 103,34 Neustadt a. d. Weinstr., St ,0 4, ,8 11,09 Pirmasens, St ,0 13, ,2 59,81 Speyer, St ,4 11, ,1 78,2 Trier, St ,0 12, ,9 83,7 Worms, St ,7 17, ,9 43,45 Zweibrücken, St ,4 10, ,1 54,15 Ahrweiler 90 94,4 5, , 11,44 Altenkirchen (Ww.) ,0 5, , 41,72 Alzey-Worms ,8 7, ,9 15,22 Bad Dürkheim ,0 3, ,0 25,4 Bad Kreuznach ,4 8, , 3,82 Bernkastel-Wittlich ,9 8, , 50,78 Birkenfeld 892 9,3 11, ,7 2,91 Cochem-Zell ,0 4, ,2 35,27 Donnersbergkreis ,0 13, ,0 24,43 Eifelkreis Bitburg-Prüm ,0 4,9 51 9,5,3 Germersheim 57 99, 4, ,1 22,50 Kaiserslautern ,0 3, ,0 30,48 Kusel 79 98,0 9, ,5 39,3 Mainz-Bingen ,0 7, ,9 4,3 Mayen-Koblenz ,4 7, ,4 39,3 Neuwied ,0 7, ,1 40,77 Rhein-Hunsrück-Kreis ,0 5, ,0 21,15 Rhein-Lahn-Kreis , 13, ,3 24,34 Rhein-Pfalz-Kreis ,0 2, ,1 33,22 Südliche Weinstraße ,0 3, ,5 38,7 Südwestpfalz ,0, , 102,2 Trier-Saarburg 535 8,0 3, ,7 33,39 Vulkaneifel 31 98,9 5, , 55,0 Westerwaldkreis ,0 7, ,3 14,73 Überörtlicher Träger ,1, ,1 2,2 Rheinland-Pfalz ,3 14, ,4 309,42 kreisfreie Städte ,3 11, ,0,3 Landkreise ,0, ,3 34,87 222

17 K 2 Bruttoausgaben örtlicher Träger für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 2017 nach Verwaltungsbezirken Ende 2017 wurden 57,8 Millionen Euro in Rheinland-Pfalz für die Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII aufgewendet. Zu den Leistungen zählen neben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit sowie sonstige Hilfen. Im Landesdurchschnitt beliefen sich die Ausgaben örtlicher Träger auf rund acht Euro je Einwohnerin und Einwohner. Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms EUR je Einwohner/-in unter 4 (5) 4 bis unter (8) bis unter 8 (7) 8 bis unter 10 (5) 10 bis unter 12 (4) 12 und mehr (7) ( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 7,73 EUR¹ Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern Bad Dürkheim thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Veränderung zu 2007 Zunahme Abnahme Germersheim 1 Ohne Ausgaben, die die kreisfreien Städte und Landkreise sowie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtliche Träger leisten. 223

18 T 13 Sozialhilfen nach dem Kapitel (SBG XII) 2017 nach Hilfearten und Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Empfänger/-innen 1, p insgesamt in Einrichtungen Anzahl % Hilfen zur Gesundheit 2 Eingliederungshilfe für Hilfe zur Pflege Behinderte EUR sonstige Hilfearten Frankenthal (Pfalz), St , Kaiserslautern, St. 50 1, Koblenz, St Landau i. d. Pfalz, St Ludwigshafen a. Rh., St , Mainz, St , Neustadt a. d. Weinstr., St , Pirmasens, St. 21 1, Speyer, St , Trier, St Worms, St , Zweibrücken, St , Ahrweiler 171 2, Altenkirchen (Ww.) , Alzey-Worms 215 8, Bad Dürkheim Bad Kreuznach , Bernkastel-Wittlich 49 82, Birkenfeld 137 4, Cochem-Zell , Donnersbergkreis , Eifelkreis Bitburg-Prüm 53 11, Germersheim , Kaiserslautern 348 0, Kusel 145 1, Mainz-Bingen 339 2, Mayen-Koblenz 582, Neuwied , Rhein-Hunsrück-Kreis 121 5, Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis 211 0, Südliche Weinstraße 207 2, Südwestpfalz 23 30, Trier-Saarburg 25 92, Vulkaneifel , Westerwaldkreis 29 7, Überörtliche Träger , Rheinland-Pfalz , kreisfreie Städte , Landkreise , Einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. Bruttoausgaben 224

19 K 3 Bruttoausgaben örtlicher Träger für Hilfen nach dem Kapitel (SGB XII) 2017 nach Verwaltungsbezirken Im Jahr 2017 lagen die Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem Kapitel SGB XII in Rheinland-Pfalz insgesamt bei 1,2 Milliarden Euro. Von örtlichen Trägern wurden rein rechnerisch im Landesdurchschnitt je Einwohnerin bzw. Einwohner rund 43 Euro aufgewendet. Zu den Leistungen nach dem Kapitel SGB XII zählen neben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit sowie sonstige Hilfen. Ahrweiler Neuwied Altenkirchen (Ww.) Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms EUR je Einwohner/-in unter 13 (3) 13 bis unter 28 (9) 28 bis unter 43 (9) 43 bis unter 58 (7) 58 bis unter 73 (4) 73 und mehr (4) ( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 43,1 EUR¹ Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern Bad Dürkheim thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Veränderung zu 2007 Zunahme Abnahme Germersheim 1 Ohne Ausgaben, die die kreisfreien Städte und Landkreise sowie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtliche Träger leisten. 225

20 T 14 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2017 nach Verwaltungsbezirken 1 Verwaltungsbezirk Anzahl Empfänger/-innen insgesamt bei dauerhaft voller Erwerbsminderung im Alter je je Einwohner/-innen je Einwohner/-innen ab 18 Jahren 2 Anzahl im Alter ab 18 Jahren bis Anzahl Einwohner/-innen ab der Regelaltersgrenze unter der Regelaltersgrenze Frankenthal (Pfalz), St , 293 9, ,8 Kaiserslautern, St , , ,7 Koblenz, St ,5 89 9, ,9 Landau i. d. Pfalz, St ,7 24 8, ,1 Ludwigshafen a. Rh., St , , ,8 Mainz, St , , ,5 Neustadt a. d. Weinstr., St , , 32 2,5 Pirmasens, St , , ,9 Speyer, St ,1 30 9, ,8 Trier, St , , ,3 Worms, St , ,7 9 41,3 Zweibrücken, St , , ,7 Ahrweiler ,0 493, ,9 Altenkirchen (Ww.) , 759 9, ,9 Alzey-Worms , , ,2 Bad Dürkheim 1 0 9, , ,3 Bad Kreuznach , 84 8, ,4 Bernkastel-Wittlich , , ,3 Birkenfeld , , ,5 Cochem-Zell 52 10,7 27 7, ,1 Donnersbergkreis , 453 9, ,5 Eifelkreis Bitburg-Prüm ,4 43 7, ,1 Germersheim , , ,8 Kaiserslautern 803 9,2 42, , Kusel 587 9, , ,9 Mainz-Bingen ,9 87, ,7 Mayen-Koblenz , , ,5 Neuwied , , , Rhein-Hunsrück-Kreis 92 10,7 48 7, ,8 Rhein-Lahn-Kreis , , ,2 Rhein-Pfalz-Kreis 891 7, , ,8 Südliche Weinstraße 829 8,9 430, , Südwestpfalz 709 8, 470 7, , Trier-Saarburg , , ,7 Vulkaneifel 07 11, , ,4 Westerwaldkreis , , ,5 Rheinland-Pfalz , , , 5 kreisfreie Städte , , ,9 Landkreise , , ,2 1 Einschließlich Empfänger/-innen von Leistungen, die vom überörtlichen Träger auf die Kommunen übertragen wurden. 2 Bevölkerung am Ab der Regelaltersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang. 4 Einschließlich Empfänger/-innen, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemeldet und nicht einzelnen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zugeordnet werden können. 22

21 K 4 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2017 nach Verwaltungsbezirken Rund Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten 2017 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Landesdurchschnitt kamen bei den örtlichen Trägern etwa 13 Leistungsempfängerinnen und -empfänger auf volljährige Einwohnerinnen und Einwohner. Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms je Einwohner/-innen ab 18 Jahren unter 9 (4) 9 bis unter 11 (11) 11 bis unter 13 (5) 13 bis unter 15 (4) 15 bis unter 17 (4) 17 und mehr (8) ( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 13,2 Veränderung zu 2007 Zunahme Abnahme Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- thal/pfalz Kaiserslautern Bad Dürkheim Ludwigs- hafen a. Rh. KS Kaiserslautern Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Germersheim 227

22 T 15 Jugendhilfe am 31. Dezember 2017 nach ausgewählten Hilfen und Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Beistandschaften Amtsvormundschaften Amtspflegschaften insgesamt Hilfen zur Erziehung 1 darunter Erziehungsberatung Familienhilfe 2 Hilfe zur Erziehung 3 je unter 27-Jährige Adoptierte Kinder und Jugendliche 4 Anzahl Frankenthal (Pfalz), St ,0 19,2 30, 25,8 1 Kaiserslautern, St ,7 14,8 29,5 41,7 5 Koblenz, St ,4 39,0 18,9 39, 5 Landau i. d. Pfalz, St ,0 14,9 1,2 43,8 3 Ludwigshafen a. Rh., St , 20,1 19,7 42,3 Mainz, St ,8 23,0 30,5 22,0 9 Neustadt a. d. Weinstr., St ,1 22,0 27,1 47,0 4 Pirmasens, St ,2 21,3 20,5 70,7 1 Speyer, St , 30,1 17, 51,0 - Trier, St ,1 18,4 32,3 31,1 8 Worms, St ,7 39,2 29,1 40,7 4 Zweibrücken, St ,2 18,5 34,8 32,4 4 Ahrweiler ,7 1,7 23, 12, 3 Altenkirchen (Ww.) ,8 27,8 25,7 33,4 Alzey-Worms , 24,8 28,4 31,3 3 Bad Dürkheim ,1 39,0 28,5 34, 3 Bad Kreuznach ,7 3,2 30,0 37,4 7 Bernkastel-Wittlich ,1 39,8 21,9 3,3 4 Birkenfeld , 43,9 35,9 37,7 3 Cochem-Zell ,4 15,9 35,0 30,9 1 Donnersbergkreis ,7 37,8 24,5 37,7 1 Eifelkreis Bitburg-Prüm ,5 37,7 31,4 31,8 9 Germersheim ,4 41,1 18,3 34,2 4 Kaiserslautern ,7 38,4 24,7 1 Kusel ,4 27,7 34,7 39,1 - Mainz-Bingen ,3 33,4 25,8 34,9 4 Mayen-Koblenz ,7 30,1 38,3 19,2 52 Neuwied ,9 38,4 23, 41,5 5 Rhein-Hunsrück-Kreis ,7 25, 27,4 34,5 9 Rhein-Lahn-Kreis ,1 23,7 34, 25,9 3 Rhein-Pfalz-Kreis ,1 2,4 35,0 20,2 2 Südliche Weinstraße ,0 30, 35,1 22,5 Südwestpfalz ,2 2,0 38,8 22, 5 Trier-Saarburg ,4 3,3 31,8 23,2 7 Vulkaneifel ,0 33,3 24,0 34,5 5 Westerwaldkreis ,1 29,1 29,5 20,9 11 Rheinland-Pfalz ,1 28,7 27,7 31,5 204 kreisfreie Städte ,4 23,9 24,9 3,9 50 Landkreise ,0 31,1 29,0 29, Zahl der jungen Menschen in den entsprechenden Hilfearten. 2 Sozialpädagogisch. 3 Außerhalb des Elternhauses. 4 Im Jahr 201. % Anzahl 228

23 K 5 Hilfen zur Erziehung 2017 nach Verwaltungsbezirken Im Jahr 2017 wurden in Fällen Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe geleistet. Dazu zählen verschiedene individuelle bzw. therapeutische Maßnahmen, die sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden können. In 17 Prozent der Fälle wurde Hilfe in Form einer Erziehungsberatung gewährt. Im Jahr 2017 wurde je unter 27-Jährige 31,5 mal Hilfe zur Erziehung geleistet. Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms je junge Menschen unter 27 Jahren unter 21 (4) 21 bis unter 2 (7) 2 bis unter 31 (1) 31 bis unter 3 (10) 3 bis unter 41 (7) 41 und mehr (7) ( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 31,5 Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern Bad Dürkheim hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Veränderung zu 2008 Zunahme Abnahme Germersheim 229

24 T 1 Ausgaben und Einnahmen der Jugendhilfe 201 nach Verwaltungsbezirken 1 Verwaltungsbezirk insgesamt je Einwohner/in EUR EUR Bruttoausgaben aus öffentlichen Mitteln Einzel- und Gruppenhilfen darunter: Hilfen zur Erziehung Einrichtungen EUR Einnahmen Reine Ausgaben Frankenthal (Pfalz), St Kaiserslautern, St Koblenz, St Landau i. d. Pfalz, St Ludwigshafen a. Rh., St Mainz, St Neustadt a. d. Weinstr., St Pirmasens, St Speyer, St Trier, St Worms, St Zweibrücken, St Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Alzey-Worms Bad Dürkheim Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Germersheim Kaiserslautern Kusel Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Überörtlicher Träger Rheinland-Pfalz kreisfreie Städte Landkreise Einschließlich kreisangehörige Gemeinden, Gemeindeverbände ohne eigenes Jugendamt sowie Zweckverbände. 230

25 K Bruttoausgaben der örtliche Träger für die Jugendhilfe 201 nach Verwaltungsbezirken Die Bruttoausgaben für die Jugendhilfe beliefen sich 201 auf insgesamt 2,23 Milliarden Euro. Ein Drittel der Ausgaben entfiel auf Einzel- oder Gruppenhilfen, rund zwei Drittel auf Einrichtungen der Jugendhilfe. Die Ausgaben der örtlichen Träger lagen im Landesdurchschnitt bei 549 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner. Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms EUR je Einwohner/-in unter 450 (5) 450 bis unter 500 () 500 bis unter 550 (13) 550 bis unter 00 (5) 00 bis unter 50 (3) 50 und mehr (4) ( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 549 Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern Bad Dürkheim hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Veränderung zu 200 Zunahme Germersheim 231

26 Metadaten Datenquellen Statistik Tabelle Grafik Karten Übersicht Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe T 1, T, T 12, T 13, T 14 - K 2, K 3 - Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt T 1, T Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel T 1, T 5, T SGB XII Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung T 1, T 4, T 5, T 14 - K 4 - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II T 2, T 11 - K 1 Ü 2 Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen T 8 G Statistik der Empfänger von Asylbewerberleistungen T 7 G Wohngeldstatistik T 1, T Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik T 1, T 2, T 3 G 1, G 2, G 3 - Ü 1 Statistik der erzieherischen Hilfe, der Eingliederungshilfe für T 15 - K 5 - seelisch Behinderte und der Hilfe für junge Volljährige Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung T 10 G - - Statistik der Adoptionen T Statistik der Pflegeerlaubnis, Pflege-, Vormund, Beistandschaften, Sorgerecht, Sorgeerklärungen T Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe T 1 - K - Statistiken Das Sozialhilfesystem hat mit den sogenannten Hartz-IV- Reformen einschneidende Strukturänderungen erfahren. Die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige wurden zu einer neuen Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II) zusammengefasst. Dieser Personenkreis erhält seit dem 1. Januar 2005 Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für die Durchführung der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Zahl der Empfänger/-innen der Hilfeart Hilfe zum Lebensunterhalt hat sich durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II erheblich verringert. Zudem hat es Verschiebungen in der Bewilligungspraxis zwischen den Hilfearten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gegeben. Zeitreihen in einer vergleichbaren Abgrenzung können erst nach dem Jahr 2005 dargestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Sozialhilfestatistiken finden sich im Wesentlichen im SGB XII. Die Angaben werden durch die örtlichen Träger (kreisfreie Städte und Landkreise) und überörtlichen Träger (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) bereitgestellt. Die verschiedenen Sozialhilfestatistiken untergliedern sich wie folgt: Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt: Gegenstand der Statistik sind im Wesentlichen Personen, die keine Ansprüche auf Leistungen anderer Sozialleistungssysteme haben. 232 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Es handelt sich um eine eigenständige soziale Leistung zur Sicherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt für Ältere und Personen mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese Sozialleistung gibt es seit Die Statistik wird seit dem Erhebungsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt durchgeführt. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII: Hierbei geht es um Hilfen, die aus einem besonderen Anlass gewährt werden, u. a. um Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder Hilfen zur Gesundheit. Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe: Bis zum Jahr 201 wurden die gesamten Ausgaben für die Sozialhilfen nach dem Kapitel 3 9 SGB XII erfasst. Ab dem Berichtsjahr 2017 werden aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage keine Daten zu den Ausgaben und Einnahmen bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (Kapitel 4 SGB XII) erhoben. Die Asylbewerberleistungsstatistiken liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger/-innen. Die jährlich durchgeführte Statistik umfasst die Statistik der Empfänger von Asylbewerberleistungen (Regelleistungen und besondere Leistungen) und die

27 Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen. Gegenstand der Wohngeldstatistik sind Zahl und Struktur der Haushalte, die Wohngeld beziehen, sowie über die mit den Wohngeldleistungen verbundenen finanziellen Aufwendungen. Die Rechtsgrundlage ist im Wohngeldgesetz geregelt. Auskunftspflichtig sind die Wohngeldbehörden. Die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe umfassen ein breites Spektrum der im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelten Aufgaben. Die Erhebungen liefern u. a. Ergebnisse über die Zahl der erzieherischen Hilfen, die Situation der Hilfeempfänger/-innen sowie über die finanziellen Auswirkungen. Das neunte Kapitel des SGB VIII bestimmt in den u. a. den Zweck und den Umfang der Erhebung, die Erhebungsmerkmale und die Periodizität der Statistiken. Im Einzelnen sind dies: Statistik der erzieherischen Hilfe, der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte und der Hilfe für junge Volljährige Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Glossar Asylbewerber/-innen Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber/-innen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden die Asylbewerber/-innen seit dem Berichtsjahr 1994 anstatt in der Sozialhilfestatistik in einer eigenständigen Statistik nachgewiesen. Der Personenkreis erhält seit dieser Zeit ausschließlich Leistungen gemäß dem AsylbLG. Empfänger/-innen Personen mit Leistungen zum Stichtag ; Ausnahme bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Dezember d. Jahres. Grundsicherung für Arbeitsuchende Einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten. Mit der Revision der Grundsicherungsstatistik SGB II im April 201 wurden die Definitionen für Bedarfsgemeinschaften, Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Personen in Bedarfsgemeinschaften angepasst. Die Leistungsberechtigten setzen sich nun aus den Regelleistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sowie den sonstigen Leistungsberechtigten (z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung oder Leistungen für Auszubildende erhalten) zusammen. Da sich die Revision auch auf frühere Ergebnisse bezieht, sind Zeitvergleiche mit revidierten Daten möglich. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bei der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel (SGB XII) haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Soziales Metadaten Statistik über Adoptionen Statistik der Pflegeerlaubnis, Pflege-, Vormund-, Beistandschaften, Sorgerecht, Sorgeerklärungen Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen Statistik der Maßnahmen der Jugendarbeit Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen Statistik der Einrichtungen und tätigen Personen ohne Tageseinrichtungen Statistik der Kinder und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Die Statistiken werden zum größten Teil jährlich, teilweise aber auch in mehrjährigen Abständen durchgeführt. Die Ergebnisse zu den Statistiken der Kindertagesbetreuung (Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege), werden im Kapitel Familien und Lebensformen dieser Veröffentlichung dargestellt. bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, wenn sie die Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang nach 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Hintergrund der Gewährung nach dieser Gesetzesregelung, ist die Tatsache, dass vor allem ältere Menschen bestehende Sozialhilfeansprüche oftmals nicht geltend machen, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels sehen in der Regel keinen Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern vor. Der Nachweis der Empfänger/-innen erfolgt seit 2015 für den Monat Dezember (davor zum Stichtag ). Kinder- und Jugendhilfe Im SGB VIII sind alle Hilfen für junge Menschen zusammengefasst, die außerhalb von Schule und Beruf zur Erziehung beitragen und der Entfaltung der Persönlichkeit dienen. Statistisch erfasst werden vor allem die Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe, aber auch bestimmte Aktivitäten der Träger der freien Jugendhilfe und privat gewerblicher Träger. Die verschiedenen Teilstatistiken geben Aufschluss über die auf Grund des SGB VIII getroffenen behördlichen Maßnahmen (erzieherische Hilfen) und den Kreis der betreuten jungen Menschen, die Angebote der Jugendarbeit, die von den verschiedenen Trägern geführten Einrichtungen der Jugendhilfe sowie die aus öffentlichen Mitteln geleisteten Aufwendungen. Nach einer Reform der Statistiken zur Kindertagesbetreuung werden seit dem Erhebungsjahr 200 jährlich Angaben über die betreuten Kinder einschließlich der in öffentlich geförderter Tagespflege betreuten Kinder erhoben. Mindestsicherung Die Mindestsicherung ist keine eigenständige soziale Leistung. Sie stellt vielmehr eine zusammenfassende Betrachtung mehrerer unter- 233

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