K I - j/09 K
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- Clara Kneller
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1 K I - j/09 K
2 Inhalt Textteil Seite Vorbemerkungen 3 Kartogramm: Bruttoausgaben der örtlichen Träger der Sozialhilfe je Ewohner den n und kreisfreien Städten Tabellenteil A. Landesergebnisse 1. Bruttoausgaben nach Arten sowie Enahmen der Sozialhilfe 5 2. Bruttoausgaben der Sozialhilfe nach Trägergruppen 5 3. Bruttoausgaben der Sozialhilfe an Leistungsberechtigte nach Art des Trägers und sowie nach Hilfearten Bruttoausgaben und Enahmen der Sozialhilfe nach Arten, Art des Trägers und sowie nach Hilfearten B. Regionalergebnisse 5. Bruttoausgaben und Enahmen der Sozialhilfe Insgesamt Örtliche Träger Überörtliche Träger 14 C. Landesergebnis Landespflegegeldgesetz und Landesbldengeldgesetz 6. Leistungen und Empfänger nach dem Landespflegegeldgesetz und dem Landesbldengeldgesetz
3 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage der Statistik Diese Bundesstatistik basiert auf den des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495) geändert worden ist, Verbdung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Erhoben werden die Angaben zu 122 Abs. 4 SGB XII. Seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes im November 1993 werden die Aufwendungen für diesen Personenkreis ab 1994 nicht mehr dieser, sondern eer eigenen Statistik nachgewiesen. Berichtsweg Auskunftspflichtig nach 125 SGB XII Verbdung mit 15 BStatG sd die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeden und Gemedeverbände soweit sie Aufgaben dieses Buches wahrnehmen. Um die erforderlichen Ausgaben und Enahmen aus den Haushaltsplänen und Sachbüchern entnehmen zu können, war ee entsprechende Modifizierung der kommunalen Haushaltssystematik notwendig. Methodische Hweise Die Statistik über die Ausgaben und Enahmen der Sozialhilfe wird als Bestandserhebung jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Sämtliche Aufwendungen werden nachgewiesen, die aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Sozialhilfe gemäß den Kapiteln 3 bis 9 SGB XII geleistet werden. Mit dem "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 24. Dezember 2003 sowie dem "Gesetz zur Eordnung des Sozialhilferechts das Sozialgesetzbuch" traten ab 1. Januar 2005 umfangreiche Änderungen im Leistungsrecht e, die sich auch den Sozialhilfestatistiken wiederspiegeln. So wurde u. a. das Gesetz über ee bedarfsorientierte Grundsicherung, das zum 1. Januar 2003 als neues Sozialleistungsgesetz Kraft trat, gemesam mit dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) übergeleitet. Gegenstand des vorliegenden Berichtes sd somit die Ausgaben und Enahmen der Sozialhilfe für die - Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung (4. Kapitel SGB XII) - Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) - Egliederungshilfe für behderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) - Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) - Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel SGB XII). Ferner werden die Angaben der Sozialhilfeträger für Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung gemäß 264 Abs. 7 SGB V dargestellt. Bis 2004 wurden die Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung und die Ausgaben nach dem BSHG zwei verschiedenen Berichten dargestellt. Der Rückgang der Ausgaben begründet sich hauptsächlich im Rückgang der Anzahl der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Ursache dafür sd die bereits erwähnten umfangreichen gesetzlichen Änderungen. Im Zuge der "Hartz IV"-Gesetzgebung wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zusammengefasst. Dieser Personenkreis erhält ab dem 1. Januar 2005 Grundsicherung für Arbeitsuchende Form von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld. 3
4 Bruttoausgaben der örtlichen Träger der Sozialhilfe je Ewohner den n und kreisfreien Städten 2009 Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhe-Lahn- Kreis Cochem-Zell Eifelkreis Bitburg-Prüm Bernkastel-Wittlich Rhe-Hunsrück- Kreis Maz-Bgen Maz Trier Bad Kreuznach Trier-Saarburg Birkenfeld Alzey-Worms unter 30 EUR (4) 30 bis 60 EUR (20) 60 bis 90 EUR (7) 90 EUR und mehr (5) ( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Durchschnitt der kreisfreien Städte: 107 EUR der : 40 EUR des Landes: 57 EUR Zweibrücken Kusel Kaiserslautern Südwestpfalz Pirmasens Maximum: 153 EUR Mimum: 21 EUR Donnersbergkreis Kaiserslautern, St. Bad Dürkheim Landau i. d. Pf. Südliche Westraße Neustadt a. d. W. Worms Rhe-Pfalz-Kreis Germersheim Frankenthal (Pfalz) Ludwigshafen a. Rhe, St. Speyer Statistisches Landesamt Rheland-Pfalz 4
5 1. Bruttoausgaben nach Arten sowie Enahmen der Sozialhilfe Ausgaben 1) Jahr Insgesamt 2) davon Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt davon Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2) Enahmen Nettoausgaben 1000 EUR ) Ausgaben ab 2005 eschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung. - 2) Ab 2005 eschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. 2. Bruttoausgaben der Sozialhilfe nach Trägergruppen Ausgaben 1) des/der Jahr überörtlichen Trägers örtlichen davon Träger kreisfreie Städte 1000 EUR überörtlichen Trägers % des gesamten Sozialhilfeaufwandes , , , , , , , , , ,4 1) Ausgaben ab 2005 eschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung. 5
6 3. Bruttoausgaben der Sozialhilfe an Leistungsberechtigte nach Art des Bruttoausgaben Hilfeart Insgesamt 1) 1) 1 Hilfe zum Lebensunterhalt Laufende Leistungen Emalige Leistungen an Empfänger laufender Leistungen Emalige Leistungen an sonstige Leistungsberechtigte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung darunter: 6 Emalige Leistungen Hilfen zur Gesundheit zusammen (ohne Erstattungen an Krankenkassen) Vorbeugende Gesundheitshilfe Hilfe bei Krankheit Hilfe zur Familienplanung Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft Hilfe bei Sterilisation Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung 2) Egliederungshilfe für behderte Menschen zusammen Leistungen zur medizischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen anerkannten Werkstätten für behderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeschaft Hilfsmittel - ohne Hilfsmittel nach 26, 31, 33 SGB IX Heilpädagogische Leistungen für Kder Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt Hilfen bei der Beschaffung, Ausst. und Erhaltung eer Wohnung Hilfen zu selbstbestimmtem Leben betreuten Wohnmöglichkeiten Hilfen zur Teilhabe am gemeschaftlichen und kulturellen Leben Andere Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeschaft Hilfen zu eer angemessenen Schulbildung Hilfe zur schulischen Ausbildung für een angemessenen Beruf Hilfe zur Ausbildung für ee sonstige angemessene Tätigkeit Hilfe vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe des behderten Menschen am Arbeitsleben Sonstige Leistungen der Egliederungshilfe Hilfe zur Pflege zusammen Ausgaben für häusliche Pflege nach 63 SGB XII Form von 34 Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit Pflegegeld bei schwerer Pflegebedürftigkeit Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit anderen Leistungen angemessene Aufwendungen der Pflegeperson angemessene Beihilfen Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson oder der besonderen Pflegekraft für ee angem. Alterssicherung Kostenübernahme für Heranziehung eer bes. Pflegekraft Hilfsmittel Ausgaben für teilstationäre Pflege Ausgaben für Kurzzeitpflege Ausgaben für stationäre Pflege darunter: 46 Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen zusammen Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Altenhilfe Bldenhilfe Hilfe sonstigen Lebenslagen Bestattungskosten Ausgaben sgesamt 1)2)3) ) Ohne Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. - 2) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der
7 Trägers und sowie nach Hilfearten 2009 davon Euro zusammen durch örtliche Träger der Sozialhilfe außerhalb von 1) 1) zusammen durch überörtliche Träger der Sozialhilfe außerhalb von 1) 1) Krankenbehandlung können nicht nach Ort der Leistungsgewährung nachgewiesen werden. 7
8 4. Bruttoausgaben und Enahmen der Sozialhilfe nach Arten, Art des E- da- Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz Außerhalb von und Hilfeart Bruttoausgaben sgesamt Euro Ins- 1 Insgesamt Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen Hilfen zur Gesundheit eschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung Außerhalb von 1) Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen In 1) Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen Örtliche 20 Zusammen Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen Hilfen zur Gesundheit eschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung darunter: Außerhalb von 1) Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen Überörtliche 33 Zusammen Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen Hilfen zur Gesundheit eschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung darunter: In 1) Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe anderen Lebenslagen ) Ohne Hilfen zur Gesundheit und Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung 8
9 Trägers und sowie nach Hilfearten 2009 nahmen von übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen Dritter Leistungen von Sozialleistungsträgern sonstige Ersatzleistungen Euro Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zsen von Darlehen) Nettoausgaben Anteil an den Bruttoausgaben % gesamt , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8 19 Träger , , , , , , , , , , , , ,7 32 Träger , , , , , , , , , , , , ,8 45 9
10 5. Bruttoausgaben und Enahmen 5.1 Ins- Netto- da- Sitz des Trägers Bruttoausgaben Enahmen Insgesamt je Ewohner Hilfe zum Lebensunterhalt Kreisfreie Stadt 1 Koblenz Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Bad Kreuznach Birkenfeld Cochem-Zell Mayen-Koblenz Neuwied Rhe-Hunsrück-Kreis Rhe-Lahn-Kreis Westerwaldkreis Kreisfreie Stadt 12 Trier Bernkastel-Wittlich Eifelkreis Bitburg-Prüm Vulkaneifel Trier-Saarburg Kreisfreie Städte 17 Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Landau i. d. Pfalz Ludwigshafen a. Rhe Maz Neustadt a. d. Westr Pirmasens Speyer Worms Zweibrücken Alzey-Worms Bad Dürkheim Donnersbergkreis Germersheim Kaiserslautern Kusel Südliche Westraße Rhe-Pfalz-Kreis Maz-Bgen Südwestpfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (nicht delegiert) Rheland-Pfalz kreisfreie Städte ) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. 10
11 der Sozialhilfe 2009 gesamt ausgaben runter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung 1) Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfen zur Gesundheit und Erstattungen an Krankenkassen 1) Euro
12 noch: 5. Bruttoausgaben und Enahmen 5.2 Örtliche Netto- da- Sitz des Trägers Bruttoausgaben Enahmen Insgesamt je Ewohner Hilfe zum Lebensunterhalt Kreisfreie Stadt 1 Koblenz Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Bad Kreuznach Birkenfeld Cochem-Zell Mayen-Koblenz Neuwied Rhe-Hunsrück-Kreis Rhe-Lahn-Kreis Westerwaldkreis Kreisfreie Stadt 12 Trier Bernkastel-Wittlich Eifelkreis Bitburg-Prüm Vulkaneifel Trier-Saarburg Kreisfreie Städte 17 Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Landau i. d. Pfalz Ludwigshafen a. Rhe Maz Neustadt a. d. Westr Pirmasens Speyer Worms Zweibrücken Alzey-Worms Bad Dürkheim Donnersbergkreis Germersheim Kaiserslautern Kusel Südliche Westraße Rhe-Pfalz-Kreis Maz-Bgen Südwestpfalz Rheland-Pfalz kreisfreie Städte ) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. 12
13 der Sozialhilfe 2009 Träger ausgaben runter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfen zur Gesundheit und Erstattungen an Krankenkassen 1) Euro
14 noch: 5. Bruttoausgaben und Enahmen 5.3 Überörtliche Netto- da- Sitz des Trägers Bruttoausgaben Enahmen Insgesamt je Ewohner Hilfe zum Lebensunterhalt Kreisfreie Stadt 1 Koblenz Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Bad Kreuznach Birkenfeld Cochem-Zell Mayen-Koblenz Neuwied Rhe-Hunsrück-Kreis Rhe-Lahn-Kreis Westerwaldkreis Kreisfreie Stadt 12 Trier Bernkastel-Wittlich Eifelkreis Bitburg-Prüm Vulkaneifel Trier-Saarburg Kreisfreie Städte 17 Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Landau i. d. Pfalz Ludwigshafen a. Rhe Maz Neustadt a. d. Westr Pirmasens Speyer Worms Zweibrücken Alzey-Worms Bad Dürkheim Donnersbergkreis Germersheim Kaiserslautern Kusel Südliche Westraße Rhe-Pfalz-Kreis Maz-Bgen Südwestpfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (nicht delegiert) Rheland-Pfalz kreisfreie Städte ) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. 14
15 der Sozialhilfe 2009 Träger ausgaben runter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung Egliederungshilfe für behderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfen zur Gesundheit und Erstattungen an Krankenkassen 1) Euro
16 6. Leistungen und Empfänger 1996 bis 2009 nach dem Landespflegegeldgesetz und dem Landesbldengeldgesetz Jahr 1) Insgesamt Blde Sonstige a) Empfänger b) Aufwand 1000 Euro ) Am jeweiligen Jahresende. 16
17 Impressum
Kennziffer: K I - j/08 Dezember 2009 Bestellnr.: K Sozialhilfe Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII
Kennziffer: K I - j/08 Dezember 2009 Bestellnr.: K 1013 200800 Sozialhilfe 2008 Ausgaben und Enahmen nach dem SGB XII 625/09 STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ BAD EMS 2009 ISSN 1430-5143 Für nichtgewerbliche
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