WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK

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1 CURRICULUM für das DIPLOMSTUDIUM DER STUDIENRICHTUNG WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK (K170) gültig ab 01. Oktober 2007 Die Studienkommission für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik an der Johannes Kepler Universität Linz erlässt mit Beschluss vom 06. Juni 2007 und Umlaufbeschluss vom 12. Juli 2007 und mit Genehmigung des Senates der Johannes Kepler Universität Linz vom 19. Juni 2007 und Umlaufbeschluss vom 14. September 2007 das vorliegende Curriculum für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik. 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 0 von 18 In-Kraft-Treten:

2 QUALIFIKATIONSPROFIL Das Diplomstudium der Wirtschaftspädagogik eröffnet seinen Absolventinnen und Absolventen ein breites Qualifikations- und Einsatzspektrum und sichert in hohem Maße Polyvalenz und berufliche Flexibilität. Durch die Integration wirtschaftswissenschaftlicher und pädagogischer Studieninhalte und die Einbeziehung weiterer berufsfeldrelevanter Disziplinen sowie durch eine prinzipielle Praxisorientierung der Ausbildung qualifiziert das Studium insbesondere für die Lehrtätigkeit in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung, die Lehr- und Organisationstätigkeit im Bildungsbereich von Unternehmen, die Lehr- und Organisationstätigkeit im Bildungsbereich von Behörden, Kammern, Vereinen, Verbänden, die Tätigkeit in kaufmännischen Berufen höheren Niveaus, die selbstständige Tätigkeit im Bereich der Unternehmens-, Organisations-, Management- und Personalberatung. Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich traditionellerweise etwa gleichermaßen auf die schulischen und außerschulischen Tätigkeitsfelder. Diese Breite des Tätigkeitsfeldes bietet nicht nur den Vorteil ausgezeichneter Arbeitsmarktchancen, sondern begünstigt auch die immer wichtiger werdende Kooperation mit Expertinnen und Experten aus anderen Disziplinen zur Lösung komplexer Praxisprobleme. Neben den klassischen Anforderungen an eine gefestigte Persönlichkeit sowie ein grundständiges fachliches Wissen und darauf bezogenes didaktisches Know-how sind in der beruflichen Praxis der Wirtschaftspädagogin und des Wirtschaftspädagogen auch Vielseitigkeit, Flexibilität und innovative Offenheit gefragt. Die für die Wahrnehmung der berufseinschlägigen Aufgaben erforderlichen Kompetenzen beruhen weniger denn je auf einfachen Rezepten, sondern vor allem auf einer fundierten Ausbildung, die gleichermaßen wissenschafts- wie situationsorientiert ausgelegt ist. Die beruflichen Anforderungen an Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen, wirtschaftlich orientiertes Lehren und Lernen in Schule, Betrieb oder im Rahmen der Bildungsverwaltung zu planen, zu realisieren und zu evaluieren und entsprechende Curricula oder berufsbildungstheoretische und -politische Konzepte erstellen, umsetzen und bewerten zu können, setzt eine komplex strukturierte Handlungsbereitschaft und -fähigkeit voraus, die sich im Schnittpunkt einer fachwissenschaftlichen, einer erziehungswissenschaftlichen, insbesondere berufsbildungstheoretischen, und einer praktischen Ausrichtung des Studiums konkretisiert. Die erforderlichen Teilkompetenzen werden zum einen in besonderen Fächern und en vermittelt. Dies gilt vor allem für die Fähigkeit und Bereitschaft, das erworbene Fachwissen auf komplexe praktische Anforderungssituationen zu beziehen: problemlösungsbezogene Fachkompetenz, die Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden sowie zur Teilnahme an der bildungspolitischen Diskussion: kritische Fachkompetenz, die Fähigkeit und Bereitschaft, das Fachwissen in Bezug auf die Lernbedürfnisse der jeweiligen Adressatinnen und Adressaten aufzuarbeiten, zu reflektieren, zu vermitteln sowie die Lehr-Lernprozesse im Hinblick auf Kontrolle und Verbesserung zu evaluieren: didaktisch-methodische Kompetenz, die Fähigkeit und Bereitschaft, Lern-, Persönlichkeitsbildungs-, und -entwicklungsprozesse bei den jeweiligen Lernenden zu initiieren, zu gestalten und zu sichern: pädagogische Kompetenz, 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 1II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 1 von 18 In-Kraft-Treten:

3 die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mitgestaltung und zum Gebrauch des relevanten informationstechnologischen Instrumentariums in Lehr- und Lernprozessen: Technik- und Medienkompetenz. Zum anderen zielt das Studium in seiner Gesamtwirkung auf die Förderung fachübergreifender Schlüsselkompetenzen, und zwar insbesondere die Fähigkeit und Bereitschaft zu selbstgesteuertem Lernen und die Verfügung über grundlegende Lern-, Arbeits- und Denkstrategien: Lern- und Methodenkompetenz, die Fähigkeit und Bereitschaft, den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt im Auge zu behalten, diesen auf die Entwicklungen in der beruflichen und sozialen Umwelt zu beziehen und jenseits rezeptologischer Dogmatisierung in je spezielle Situationsanforderungen auf Grund von reflektierten eigenen schulischen und außerschulischen Praxiserfahrungen umzusetzen: Weiterbildungskompetenz, die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigen- und sozialverantwortlichen Lebens- und Berufsgestaltung einschließlich deren Reflexion: Selbstkompetenz, die Fähigkeit und Bereitschaft, im privaten wie beruflichen Lebenszusammenhang mit anderen Menschen zu kommunizieren, auf sie einzugehen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und mit ihnen zu kooperieren: Soziale Kompetenz. Vorbemerkung Die in diesem Curriculum beschriebenen Studien berücksichtigen durchgängig die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Gleichwertigkeit der Frauen- und Geschlechterforschung mit anderen Forschungsbereichen. Dies kommt auch in der Einbeziehung der Thematik der Gender-Studies bei der Ausgestaltung aller inhaltlich betroffenen Fächer zum Ausdruck. 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 2II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 2 von 18 In-Kraft-Treten:

4 1 Gegenstand Das vorliegende Curriculum legt auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz UG 2002) und der Satzung der Johannes Kepler Universität Linz Qualifikationsprofil, Inhalt, Studienaufbau und Prüfungsordnung für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz fest. 2 Ziel des Studiums (1) Das Diplomstudium der Wirtschaftspädagogik vermittelt gemäß oben stehendem Qualifikationsprofil die Qualifikation zu einer auf wissenschaftlichen Kenntnissen und Methoden sowie sachlicher und moralischer Verantwortlichkeit beruhenden Diagnose, Analyse und Lösung wirtschaftspädagogischer und wirtschaftspädagogisch bedeutsamer Problemstellungen im Berufsbildungssystem und in der Wirtschaft selbst. (2) Aufbauend auf einem fachwissenschaftlichen Studienteil und einem profilbestimmenden Integrationsfach Wirtschaftspädagogik gewährleistet das Studium insbesondere eine polyvalente und flexible Kompetenz für die Tätigkeit in schulischen und betrieblichen einschließlich erwachsenenbildnerischen Wirkungsfeldern sowie in affinen Bereichen von Verwaltungs- und Verbandsinstitutionen. Wesentliches Kennzeichen dieser Kompetenz ist, in Verbindung mit einem umfangreichen Schulpraktikum und unbeschadet ihres Ausbaus im Rahmen der späteren beruflichen Sozialisation und einer ständigen Erneuerung im Zuge der Fort- und Weiterbildung, eine elementare Berufsfertigkeit im pädagogischen Bereich. (3) Darüber hinaus eröffnet das Studium der Wirtschaftspädagogik den Absolventinnen und Absolventen aufgrund der engen Verwandtschaft des Curriculums mit den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen auch den Zugang zum gesamten Feld der höheren kaufmännischen Berufe. 3 Studienbeginn Das Diplomstudium der Wirtschaftspädagogik an der Johannes Kepler Universität Linz kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 4 Aufbau des Studiums (1) Das Diplomstudium der Wirtschaftspädagogik dauert neun Semester und gliedert sich in zwei Studienabschnitte. (2) Der erste Studienabschnitt umfasst vier Semester, der zweite fünf. (3) Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. (4) Die Gesamtstundenzahl des Studiums beträgt 143 Semesterstunden. Davon entfallen auf die schulpraktische Ausbildung 12 Semesterstunden. (5) Von den insgesamt 143 Semesterstunden (270 ECTS) sind im ersten Studienabschnitt 51 Stunden (98 ECTS), im zweiten Studienabschnitt 77 Stunden (162 ECTS) aus den in diesem Curriculum festgelegten Pflicht- und Wahlfächern zu absolvieren. Unabhängig von den Studienabschnitten sind darüber hinaus 15 Stunden (10 ECTS) aus den in diesem 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 3II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 3 von 18 In-Kraft-Treten:

5 Curriculum nicht festgelegten freien en zu absolvieren. Einstiegskurse von betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern gemäß 12 Z. 2 und Z. 8 lit. c), d) und e), die besucht, dann aber nicht zu einem Schwerpunktfach ausgebaut werden, können im Rahmen der freien en verwendet werden. Diese Möglichkeit gilt auch für die Vorkurse, die für ein nach diesem Curriculum erforderliches Einstiegsniveau zu absolvieren sind. 5 Studieneingangsphase Die Studieneingangsphase umfasst folgende en aus den einführenden und das Diplomstudium der Wirtschaftspädagogik besonders kennzeichnenden Fächern: a) den Kurs (KS) Individuum/Gruppe/Organisation gem. 10 Z. 1 lit. b) b) den Kurs (KS) Unternehmensrechnung gem. 10 Z. 1 lit. d) c) das Repetitorium (RE) Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt gem. 10 Z. 1 lit. g) d) die Übung (UE) Einführung in die Didaktik gem. 10 Z. 2 lit. a) e) den Kurs (KS) Einführung in die Wirtschaftspädagogik gem. 10 Z. 2 lit. c) f) die Übung (UE) Arbeitstechniken und Technik wissenschaftlichen Arbeitens gem. 10 Z. 7 lit. b) 6 en (1) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in en vermittelt, die zum einen die Vermittlungstätigkeit der sleiterin oder des sleiters besonders akzentuieren und die zum anderen die aktive, selbstständige Mitarbeit der Studierenden in Form jeweils explizit festgelegter Beiträge in den Mittelpunkt stellen. (2) en, in denen die Vermittlungstätigkeit der sleiterin oder des sleiters im Vordergrund steht, sind insbesondere Vorlesungen (VO) und Kurse (KS). (3) en, die die Mitarbeit der Studierenden in besonderer, jeweils explizit festgelegter Weise fordern und fördern, sind Kurse (KS), Intensivierungskurse (IK), Übungen (UE), Proseminare (PS) und Seminare (SE). Die Teilnehmer/innen/zahl ist in der Regel beschränkt. Veranstaltungen dieser Art haben immanenten Prüfungscharakter und es können aufgrund regelmäßiger Teilnahme und einer erfolgreich abgeschlossenen, individuellen Studienleistung Leistungsnachweise (Scheine) erworben werden. Die sleiterin oder der sleiter bestimmt auf der Basis des vorliegenden Curriculums die Art der Leistung sowie die Kriterien und Modalitäten des Erwerbs von Leistungsnachweisen und gibt diese Festlegungen jeweils bei der Anmeldung bekannt. (4) en, die aufgrund der Spezifika einzelner Fächer erforderlich sein können, sind insbesondere Praktika (PR), Vorlesungen mit Übung (VU), Kompetenztrainings (KT), Konversatorien (KO), Vorkurse (VK), Repetitorien (RE), Projektstudien (PJ) und Arbeitsgemeinschaften (AG). Diese en haben in der Regel immanenten Prüfungscharakter und eine beschränkte Teilnehmer/innen/zahl. (5) en können auch als Fernstudium angeboten werden. (6) Alle en können durch Tutorien (TU) ergänzt und unterstützt werden. Tutorien dienen insbesondere dazu, den gelernten Stoff zu üben, vor allem in den Bereichen, die formale Techniken erfordern. 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 4II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 4 von 18 In-Kraft-Treten:

6 7 Anmeldemodus für en (1) Für die Anmeldung zu den en ist es erforderlich, dass die in diesem Curriculum festgelegten nachgewiesen werden. (2) Wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, entscheidet das Los. (3) Studierende, die bereits im letzten Semester durch Losentscheid keinen Platz bekommen haben, sind beim nächsten Angebot der jeweiligen in der durch das Los festgelegten Reihenfolge jedenfalls vorrangig zu berücksichtigen. Studierende, die einen Platz zugeteilt bekommen haben, diesen aber ohne Nachweis eines wichtigen Grundes nicht in Anspruch genommen oder die ohne Nachweis eines wichtigen Grundes abgebrochen haben, sind nachrangig zu behandeln. 8 sprüfungen (1) Die Durchführung von sprüfungen obliegt den sleiter/inne/n. (2) Studierende, die sich zu einer mit immanentem Prüfungscharakter anmelden, haben damit die Prüfung begonnen. Ein Fernbleiben ohne fristgerechten Nachweis triftiger Gründe führt in der Folge zu einer negativen Beurteilung. 9 ECTS-Anrechnung Im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System ECTS) werden für alle im Curriculum enthaltenen Studienleistungen Credits festgelegt. 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 5II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 5 von 18 In-Kraft-Treten:

7 10 ERSTER STUDIENABSCHNITT Im ersten Studienabschnitt sind aus den folgenden Fächern zu absolvieren: 1. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologie a) KS Strategie und Marketing b) KS Individuum/Gruppe/Organisation c) KS Investition, Finanzierung und Steuern d) KS Unternehmensrechnung e) KS Produktion/Logistik/Umweltwirtschaft f) KS Informationsverarbeitung I g) RE Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt * Summe * Das RE Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt dient der Wiederholung der Schulstoffes aus den Fächern Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen. Im Rahmen des RE Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt ist eine vierstündige, schulstofforientierte Klausur aus Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen vorzusehen. : KS Strategie und Marketing KS Individuum/Gruppe/Organisation KS Investition, Finanzierung und Steuern KS Unternehmensrechnung Einstufungstest Buchhaltung/Kostenrechnung ** KS Produktion/Logistik/Umweltwirtschaft KS Informationsverarbeitung I RE Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt ** Für jene Studierenden, die keinen positiv absolvierten Einstufungstest vorweisen können, sind Vorkurse anzubieten. Die positive Beurteilung aus dem Vorkurs gilt als positiver Einstufungstest. 2. Erziehungswissenschaft und Wirtschaftspädagogik a) UE Einführung in die Didaktik b) KS Pädagogische Psychologie: Person Schule Gesellschaft c) KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik d) UE Unterrichtsplanung und präsentation Summe 8 16 : UE Einführung in die Didaktik * KS Pädagogische Psychologie: Person Schule Gesellschaft KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik UE Unterrichtsplanung und -präsentation RE Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt (Z. 1 lit. g) 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 6II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 6 von 18 In-Kraft-Treten:

8 * Die UE Einführung in die Didaktik ist spätestens zeitgleich mit dem Schulpraktikum I zu absolvieren. 3. Schulpraktikum I (3 Wochen) a) PR Schulpraktikum I 2 4 b) AG Universitäre Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums I Summe 4 8 * Die AG Universitäre Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums I ist zeitgleich mit dem PR Schulpraktikum I zu absolvieren. : Schulpraktikum I UE Unterrichtsplanung und Präsentation (Z. 2 lit. d) * * Die UE Einführung in die Didaktik ist spätestens zeitgleich mit dem Schulpraktikum I zu absolvieren. 4. Volkswirtschaftslehre a) KS Einkommen, Inflation und Arbeitslosigkeit b) KS Ökonomische Entscheidungen und Märkte c) KS Marktwirtschaft und Staat Summe 7 14 : keine 5. Bürgerliches Recht und Handelsrecht a) KS Recht I b) KS Recht II Summe 4 6 : KS Recht II KS Recht I 6. Englisch a) KS Kommunikation b) KS Einführung in Fachsprache c) KS Textproduktion I Summe 6 9 : KS Kommunikation Einstufungstest * KS Einführung in Fachsprache KS Kommunikation KS Textproduktion I KS Einführung in Fachsprache 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 7II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 7 von 18 In-Kraft-Treten:

9 * Für jene Studierenden, die diese Vorkenntnisse nicht nachweisen können, sind Vorkurse anzubieten. Die positive Beurteilung aus dem Vorkurs gilt als positiver Einstufungstest. 7. Grundzüge der Forschungsmethodik und des wissenschaftlichen Arbeitens a) KS Wissenschaftsphilosophie der Sozialwissenschaften b) UE Arbeitstechniken und Technik wissenschaftlichen Arbeitens c) UE Einführung in die Methodenlehre der Statistik d) UE Einführung in die Methodenlehre der Statistik : Summe 8 16 KS Wissenschaftsphilosophie der Sozialwissenschaften UE Arbeitstechniken und Technik wissenschaftlichen Arbeitens UE Einführung in die Methodenlehre der Statistik 1 UE Einführung in die Methodenlehre der Statistik 2 UE Einführung in die Methodenlehre der Statistik 1 (lit. c) 11 Erste Diplomprüfung (1) Der erste Studienabschnitt wird mit der ersten Diplomprüfung abgeschlossen. (2) Die erste Diplomprüfung erstreckt sich auf die Fächer gem. 10 dieses Curriculums. (3) Die erste Diplomprüfung besteht aus sprüfungen. Sie gilt als bestanden, wenn die sprüfungen über alle en gem. 10 erfolgreich absolviert sind. 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 8II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 8 von 18 In-Kraft-Treten:

10 12 ZWEITER STUDIENABSCHNITT Im zweiten Studienabschnitt sind aus den folgenden Fächern zu absolvieren: 1. Betriebswirtschaftslehre einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologie a) VU Rechnungswesen unter didaktischem Aspekt * b) UE Wirtschaftsinformatik unter didaktischem Aspekt c) KS Informationsverarbeitung II d) 6 SWS aus jenen besonderen Betriebswirtschaftslehren, die nicht lt. Z. 2 bzw. Z. 8 gewählt wurden ** 6 11 Summe * Im Rahmen der VU Rechnungswesen unter didaktischem Aspekt ist eine zweistündige schulstofforientierte Klausur aus Rechnungswesen vorzusehen. ** Die Teilungsziffer liegt bei KS 200, bei IK 30 und bei SE 25 Studierenden. : VU Rechnungswesen unter didaktischem Aspekt UE Wirtschaftsinformatik unter didaktischem Aspekt KS Investition, Finanzierung und Steuern ( 10 Z. 1 lit. c) KS Unternehmensrechnung ( 10 Z. 1 lit. d) RE Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt ( 10 Z. 1 lit. g) UE Unterrichtsplanung und -präsentation ( 10 Z. 2 lit. d) KS Informationsverarbeitung I ( 10 Z. 1 lit. f) UE Unterrichtsplanung und -präsentation ( 10 Z. 2 lit. d) KS Informationsverarbeitung II KS Informationsverarbeitung I ( 10 Z. 1 lit. f) Einstiegskurs aus jenen besonderen Betriebswirtschaftslehren, die nicht lt. Z. 2 bzw. Z. 8 gewählt wurden KS Strategie und Marketing ( 10 Z. 1 lit. a) KS Individuum/Gruppe/Organisation ( 10 Z. 1 lit. b) KS Investition, Finanzierung und Steuern ( 10 Z. 1 lit. c) KS Unternehmensrechnung ( 10 Z. 1 lit. d) KS Produktion/Logistik/Umweltwirtschaft ( 10 Z. 1 lit. e) KS Informationsverarbeitung I ( 10 Z. 1 lit. f) 2. Eine Besondere Betriebswirtschaftslehre nach Wahl studierbar als SSt ECTS Schwerpunktfach gem. Curriculum Wirtschaftswissenschaften in der je gültigen Fassung Spezialisierungsfach in Verbindung mit dem Wahlfach gem. Z. 8 lit. c) gem. Curriculum Wirtschaftswissenschaften in der je gültigen Fassung Summe 8 15 Summe Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 9II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 9 von 18 In-Kraft-Treten:

11 : Einstiegskurse alle anderen en KS Strategie und Marketing ( 10 Z. 1 lit. a) KS Individuum/Gruppe/Organisation ( 10 Z. 1 lit. b) KS Investition, Finanzierung und Steuern ( 10 Z. 1 lit. c) KS Unternehmensrechnung ( 10 Z. 1 lit. d) KS Produktion/Logistik/Umweltwirtschaft ( 10 Z. 1 lit. e) KS Informationsverarbeitung I ( 10 Z. 1 lit. f) 1. Studienabschnitt aus Wirtschaftspädagogik 3. Wirtschaftspädagogik a) VO Wirtschaftspädagogik b) UE Wirtschaftspädagogik I * c) UE Wirtschaftspädagogik II d) UE Komplexe Lehr-Lern-Arrangements e) KS Schulische Leistungsbeurteilung f) PS Wirtschaftspädagogik ** g) SE Wirtschaftspädagogik ** Summe * Im Rahmen der UE Wirtschaftspädagogik I ist eine zweistündige schulstofforientierte Klausur aus Betriebswirtschaftslehre vorzusehen. ** Anstelle des sverbunds aus PS und SE Wirtschaftspädagogik kann der sverbund aus PS und SE Betriebliche Bildung und Berufspädagogik gem. Z. 4 lit. c) und d) gewählt werden. In diesem Fall beträgt der Umfang des Faches Wirtschaftspädagogik 10 SSt (16 ECTS). : UE Wirtschaftspädagogik I sowie UE Komplexe Lehr-Lern-Arrangements VO Wirtschaftspädagogik sowie KS Schulische Leistungsbeurteilung sowie PS Wirtschaftspädagogik UE Einführung in die Didaktik ( 10 Z. 2 lit. a) KS Pädagogische Psychologie: Person Schule Gesellschaft ( 10 Z. 2 lit. b ) KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik ( 10 Z. 2 lit. c) UE Unterrichtsplanung und -präsentation ( 10 Z. 2 lit. d) Schulpraktikum I ( 10 Z. 3 lit. a) AG Universitäre Vor- u. Nachbereitung des Schulpraktikums I ( 10 Z. 3 lit. b) UE Einführung in die Didaktik ( 10 Z. 2 lit. a) KS Pädagogische Psychologie: Person Schule Gesellschaft ( 10 Z. 2 lit. b ) KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik ( 10 Z. 2 lit. c) UE Unterrichtsplanung und -präsentation ( 10 Z. 2 lit. d) UE Wirtschaftspädagogik II UE Wirtschaftspädagogik I (lit. b) SE Wirtschaftspädagogik PS Wirtschaftspädagogik (lit. f) 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 10II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 10 von 18 In-Kraft-Treten:

12 4. Betriebliche Bildung und Berufspädagogik ** a) VO Betriebliche Bildung und Berufspädagogik b) UE Betriebliche Bildung und Berufspädagogik c) PS Betriebliche Bildung und Berufspädagogik * d) SE Betriebliche Bildung und Berufspädagogik * Summe 8 16 * Anstelle des sverbunds aus PS und SE Betriebliche Bildung und Berufspädagogik kann der sverbund aus PS und SE Wirtschaftspädagogik gem. Z. 3 lit. f) und g) gewählt werden. In diesem Fall beträgt der Umfang des Faches Betriebliche Bildung und Berufspädagogik 4 SSt (8 ECTS). ** Das Fach kann in Verbindung mit den en aus Z. 8 lit. a) als Spezialisierung Betriebliche Bildung und Berufspädagogik studiert werden. In diesem Fall sind die beiden en PS und SE Betriebliche Bildung und Berufspädagogik verpflichtend zu absolvieren. : VO Betriebliche Bildung und Berufspädagogik sowie UE Betriebliche Bildung und Berufspädagogik sowie PS Betriebliche Bildung und Berufspädagogik UE Einführung in die Didaktik ( 10 Z. 2 lit. a) KS Pädagogische Psychologie: Person Schule Gesellschaft ( 10 Z. 2 lit. b ) KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik ( 10 Z. 2 lit. c) UE Unterrichtsplanung und -präsentation ( 10 Z. 2 lit. d) SE Betriebliche Bildung und Berufspädagogik PS Betriebliche Bildung und Berufspädagogik (lit. c) 5. Erziehungswissenschaft und Psychologie a) UE Pädagogik b) UE Pädagogische Psychologie c) UE Entwicklungspsychologie unter dem Aspekt geschlechtsspezifischer Sozialisation d) SE Schwerpunkt e) UE Kommunikation und Interaktion : Summe UE Pädagogik sowie UE Pädagogische Psychologie sowie UE Entwicklungspsychologie unter dem Aspekt geschlechtsspezifischer Sozialisation KS Individuum/Gruppe/Organisation ( 10 Z. 1 lit. b) KS Unternehmensrechnung ( 10 Z. 1 lit. d) RE Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt ( 10 Z. 1 lit. g) UE Einführung in die Didaktik ( 10 Z. 2 lit. a) KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik ( 10 Z. 2 lit. c) UE Arbeitstechniken und Technik wissenschaftlichen Arbeitens ( 10 Z. 7 lit. b) 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 11II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 11 von 18 In-Kraft-Treten:

13 SE Schwerpunkt UE Kommunikation und Interaktion UE Einführung in die Didaktik ( 10 Z. 2 lit. a) KS Pädagogische Psychologie: Person Schule Gesellschaft ( 10 Z. 2 lit. b ) KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik ( 10 Z. 2 lit. c) UE Unterrichtsplanung und -präsentation ( 10 Z. 2 lit. d) UE Pädagogik oder UE Pädagogische Psychologie oder UE Entwicklungspsychologie unter dem Aspekt geschlechtsspezifischer Sozialisation (lit. a bis c) UE Einführung in die Didaktik ( 10 Z. 2 lit. a) KS Pädagogische Psychologie: Person Schule Gesellschaft ( 10 Z. 2 lit. b ) KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik ( 10 Z. 2 lit. c) UE Unterrichtsplanung und -präsentation ( 10 Z. 2 lit. d) 6. Schulpraktikum II (9 Wochen) * a) PR Schulpraktikum II b) AG Universitäre Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums II (Begleitlehrveranstaltung) Summe * Die AG Universitäre Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums II ist zeitgleich mit dem PR Schulpraktikum II zu absolvieren. : PR Schulpraktikum II KS Strategie und Marketing ( 10 Z. 1 lit. a) KS Individuum/Gruppe/Organisation ( 10 Z. 1 lit. b) KS Investition, Finanzierung und Steuern ( 10 Z. 1 lit. c) KS Unternehmensrechnung ( 10 Z. 1 lit. d) KS Produktion/Logistik/Umweltwirtschaft ( 10 Z. 1 lit. e) KS Informationsverarbeitung I ( 10 Z. 1 lit. f) RE Wirtschaftslehre unter didaktischem Aspekt ( 10 Z. 1 lit. g) VU Rechnungswesen unter didaktischem Aspekt (Z. 1 lit. a) UE Wirtschaftsinformatik unter didaktischem Aspekt (Z. 1 lit. b) VO Wirtschaftspädagogik (Z. 3 lit. a) UE Wirtschaftspädagogik I (Z. 3 lit. b) UE Wirtschaftspädagogik II (Z. 3 lit. c) UE Komplexe Lehr-Lern-Arrangements (Z. 3 lit. d) KS Schulische Leistungsbeurteilung (Z. 3 lit. e) UE Pädagogik (Z. 5 lit. a) UE Pädagogische Psychologie (Z. 5 lit. b) UE Entwicklungspsychologie unter dem Aspekt geschlechtsspezifischer Sozialisation (Z. 5 lit. c) 7. Forschungsmethodik a) AG Quantitative Methoden b) AG Qualitative Methoden Summe Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 12II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 12 von 18 In-Kraft-Treten:

14 : AG Quantitative Methoden AG Qualitative Methoden KS Wissenschaftsphilosophie der Sozialwissenschaften ( 10 Z. 7 lit. a) UE Arbeitstechniken und Technik wissenschaftlichen Arbeitens ( 10 Z. 7 lit. b) UE Einführung in die Methodenlehre der Statistik 1 ( 10 Z. 7 lit. c) UE Einführung in die Methodenlehre der Statistik 2 ( 10 Z. 7 lit. d) Arbeitstechniken und Technik wissenschaftlichen Arbeitens ( 10 Z. 7 lit. b) 8. Eines der folgenden Fächer nach Wahl a) Spezialisierung Betriebliche Bildung und Berufspädagogik * aa) ab) ac) SE SE SE Vertiefungsseminar I Betriebliche Bildung und Berufspädagogik Vertiefungsseminar II Betriebliche Bildung und Berufspädagogik Vertiefungsseminar III Betriebliche Bildung und Berufspädagogik ad) PJ Projektstudium Betriebliche Bildung und Berufspädagogik * Dieses Fach kann nur als Spezialisierung in Kombination mit den en aus dem Fach Betriebliche Bildung und Berufspädagogik gem. Z. 4 lit. a) bis d) gewählt werden. für die Vertiefungsseminare I bis III: UE Einführung in die Didaktik ( 10 Z. 2 lit. a) KS Pädagogische Psychologie: Person Schule Gesellschaft ( 10 Z. 2 lit. b ) KS Einführung in die Wirtschaftspädagogik ( 10 Z. 2 lit. c) UE Unterrichtsplanung und -präsentation ( 10 Z. 2 lit. d) Wahl der en PS und SE Betriebliche Bildung und Berufspädagogik gem. Z. 4 lit. c) und d) für das Projektstudium: positive Absolvierung mindestens zweier Vertiefungsseminare gem. aa) bis ac) b) Wirtschaftsinformatik und Informationstechnologie ba) KS/IK Kurse bzw. Intensivierungskurse 6 11 bb) SE Seminar 2 4 Die in diesem Fach studierbaren en sind von der Studienkommission für jedes Studienjahr jeweils gesondert festzulegen (Anhang B zum Curriculum Wirtschaftspädagogik). c) Eine Besondere Betriebswirtschaftslehre nach Wahl Die Besondere Betriebswirtschaftslehre kann nach Maßgabe des Curriculums Wirtschaftswissenschaften als Schwerpunktfach studiert werden oder als Spezialisierungsfach in Verbindung mit der Besonderen Betriebswirtschaftslehre nach Wahl gem. Z. 2. für den Einstiegskurs: siehe 12 Z Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 13II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 13 von 18 In-Kraft-Treten:

15 d) Eine Besondere Volkswirtschaftslehre nach Wahl Das Studium der Besonderen Volkswirtschaftslehre umfasst ein Schwerpunktfach. Es gelten die Bestimmungen des Curriculums für Wirtschaftswissenschaften. für den Einstiegskurs: KS Einkommen, Inflation und Arbeitslosigkeit KS Ökonomische Entscheidungen und Märkte KS Marktwirtschaft und Staat 8 15 e) Vertiefung in Englisch oder eine andere lebende Fremdsprache Das Studium der Sprachen umfasst ein Schwerpunktfach. Es gelten die Bestimmungen des Curriculums für Wirtschaftswissenschaften f) Psychologie fa) KS Kurse fb) SE Seminar : Die positive Absolvierung von Kursen aus Psychologie im Umfang von mindestens 4 Semesterstunden ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. Die in diesem Fach studierbaren en sind von der Studienkommission für jedes Studienjahr jeweils gesondert festzulegen (Anhang B zum Curriculum Wirtschaftspädagogik). g) eine spezielle Soziologie nach Wahl ga) VU Allgemeine Soziologie: Grundbegriffe, Arbeitsfelder, Probleme gb) VU Grundlagen der gewählten speziellen Soziologie ,5 gc) SE Zentrale Themen der gewählten speziellen Soziologie ,5 gd) VU Ausgewählte Aspekte der gewählten speziellen Soziologie Eingangsvoraussetzung für VU Grundlagen der gewählten speziellen Soziologie: VU Allgemeine Soziologie Eingangsvoraussetzung für SE Zentrale Themen der gewählten speziellen Soziologie und VU Ausgewählte Aspekte der gewählten speziellen Soziologie: VU Grundlagen der gewählten speziellen Soziologie h) Soziale Kompetenz Das Wahlfach Soziale Kompetenz besteht insbesondere aus trainingsund übungsorientierten en (z. B. Präsentation, Moderation und Gruppenarbeit, Interaktion und Kommunikation, Selbst-, Projekt- und Konfliktmanagement, Selbsterfahrung). Die in diesem Fach studierbaren en sind von der Studienkommission für jedes Studienjahr jeweils gesondert festzulegen (Anhang B zum Curriculum Wirtschaftspädagogik) i) Wirtschafts- und Sozialgeschichte einschließlich Gender Studies 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 14II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 14 von 18 In-Kraft-Treten:

16 Das Wahlfach Wirtschafts- und Sozialgeschichte besteht insbesondere aus Kursen (KS) und Seminaren (SE) zu den Grundlagen, zentralen Fragestellungen und vertiefenden Aspekten des Faches mit dem Schwerpunkt Gender Studies. Die Studienkommission kann im Fall eines veränderten Lehrangebots auch andere im 6 dieses Curriculums genannte stypen zulassen. Die in diesem Fach studierbaren en sind von der Studienkommission für jedes Studienjahr jeweils gesondert festzulegen (Anhang B zum Curriculum Wirtschaftspädagogik) Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 15II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 15 von 18 In-Kraft-Treten:

17 13 Diplomarbeit (1) Im zweiten Studienabschnitt ist eine Diplomarbeit als schriftliche Hausarbeit vorzulegen. (2) Das Thema kann frühestens nach der positiven Absolvierung des ersten Studienabschnitts sowie des Faches Forschungsmethodik gem. 12 Z. 7 dieses Curriculums vergeben werden. (3) Das Thema ist den Fächern und Studiengebieten gem. 12 dieses Curriculums zu entnehmen und muss jedenfalls in einem engen thematischen Zusammenhang mit dem Ziel des Studiums gem. 2 stehen. Die Studierenden haben in diesem Rahmen das Recht, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. (4) Ein Thema kann durch mehrere Studierende gemeinsam bearbeitet werden. In diesem Fall muss die Leistung der einzelnen Bearbeiter gesondert beurteilbar bleiben. (5) Die Diplomarbeit wird mit 21 Credits bewertet. 14 Zweite Diplomprüfung (1) Der zweite Studienabschnitt gilt als abgeschlossen, wenn die zweite Diplomprüfung erfolgreich abgelegt und die Diplomarbeit approbiert wurde sowie auch die freien en vollständig und erfolgreich absolviert sind. (2) Die zweite Diplomprüfung erstreckt sich auf die Fächer gem. 12 dieses Curriculums. (3) Die zweite Diplomprüfung besteht in den Fächern Betriebswirtschaftslehre einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologie, Betriebliche Bildung und Berufspädagogik (im Ausmaß von 4 bzw. 8 SWS gem. 12 Z. 4), Schulpraktikum II, in den Wahlfächern gem. 12 Z. 8 lit. b), f), g), h) und i) sowie im Fach Forschungsmethodik aus sprüfungen. Sie gilt als bestanden, wenn die sprüfungen über alle en in diesen Fächern erfolgreich absolviert sind. (4) Die zweite Diplomprüfung im Fach Besondere Betriebswirtschaftslehre gem. 12 Z. 2 sowie in den Wahlfächern gem. 12 Z. 8 lit. c), d) und e) richtet sich nach dem Curriculum Wirtschaftswissenschaften in der je gültigen Fassung. (5) Die zweite Diplomprüfung im Fach Wirtschaftspädagogik (5 ECTS) sowie im Fach Erziehungswissenschaft und Psychologie (5 ECTS) besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Fachprüfung, wobei im Fach Erziehungswissenschaft und Psychologie die im Rahmen der sprüfungen über die en gem. 12 Z. 5 lit. a) bis d) erzielten Noten mit einem Gewicht von insgesamt 50% in der Gesamtnote über die Diplomprüfung im Fach Erziehungswissenschaft und Psychologie zu berücksichtigen sind. Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist in beiden Fächern die positive Absolvierung aller en mit Prüfungscharakter im betreffenden Fach sowie des Schulpraktikums II. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist in beiden Fächern von der positiven Beurteilung der schriftlichen Prüfung abhängig. (6) Wird das Fach Betriebliche Bildung und Berufspädagogik als Spezialisierung gem. 12 Z. 8 lit. a) studiert, besteht die zweite Diplomprüfung (3 ECTS) aus einer schriftlichen Diplomprüfung im Umfang von 120 Minuten unter Einbeziehung des arithmetischen Mittels der sprüfungen aus dem Fach Betriebliche Bildung und Berufspädagogik gem. 12 Z. 4 sowie aus dem Spezialisierungsbereich gem. 12. Z. 8 lit. a), wobei die im Rahmen der sprüfungen über die en gem. 12 Z. 4 und gem. 12 Z. 8 lit. a) erzielten Noten mit einem Gewicht von insgesamt 50% in der Gesamtnote über die schriftliche Diplomprüfung zu berücksichtigen sind. Für eine positive Beurteilung der Diplomprüfung müssen beide Leistungsbestandteile positiv sein, wobei die positive Absolvierung der en als Zulassungsvoraussetzung für den 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 16II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 16 von 18 In-Kraft-Treten:

18 schriftlichen Teil der Diplomprüfung gilt. Auf die schriftliche Diplomprüfung folgt nur dann eine verpflichtende mündliche Diplomprüfung, wenn die beiden Leistungsbestandteile der schriftlichen Diplomprüfung eine Gesamtnote schlechter als Gut (> 2) ergeben. Im Fall einer besseren Gesamtnote auf die schriftliche Diplomprüfung ( 2) ist den Studierenden ein Antritt zur mündlichen Diplomprüfung freigestellt. 15 Prüfungen in den freien en Die Prüfungen in den freien en (insgesamt 10 ECTS) richten sich nach Maßgabe der jeweiligen Fächer. 16 Akademischer Grad An die Absolvent/inn/en des Diplomstudiums der Wirtschaftspädagogik wird der akademische Grad Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften beziehungsweise Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, lateinische Bezeichnung Magistra rerum socialum oeconomicarumque bzw. Magister rerum socialum oeconomicarumque, abgekürzt Mag. rer. soc. oec., verliehen. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Die Bestimmungen dieses Curriculums treten mit dem 1. Oktober 2007 in Kraft. (2) Das vorliegende Curriculum ist auf der Basis der in Anhang A angeführten Anerkennungsbestimmungen auch für jene Studierenden ab 1. Oktober 2007 anzuwenden, die ihr Studium bereits auf der Grundlage eines älteren Curriculums begonnen haben. 25. Sitzung des Senats Mitteilungsblatt vom , 39.Stk. Pkt. 311 Version 17II.1 1_CURRICULUM_WIPAED_MTB39_ Seite 17 von 18 In-Kraft-Treten:

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