Versicherung und Gesundheit: Informationen für internationale Studierende

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1 Versicherung und Gesundheit: Informationen für internationale Studierende

2 Kranken- und Haftpflichtversicherung 1. Krankenversicherung während des Studiums Generell gilt die Versicherungspflicht: alle Studierenden unter 30 Jahren, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, sind verpflichtet, Mitglied in einer Krankenkasse (einschließlich Pflegeversicherung) zu sein. Das heißt, du kannst dich nur immatrikulieren, wenn du einen Versicherungsnachweis vorlegst! Eine Reisekrankenversicherung ist für ein Studium in Deutschland in jedem Fall nicht ausreichend! 1.1. Reicht die gesetzliche Krankenversicherung, die ich in meinem Heimatland habe aus? Studierende aus der EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island (EU und EWR): Grundsätzlich besteht für diese Studierende die Versicherung aus ihrem Heimatland auch in Deutschland fort der Versicherungsschutz muss lediglich von einer deutschen Krankenkasse anerkannt werden In der Regel benötigst du eine EHIC-Karte ( European Health Insurance Card ) oder das Formular E128/E111 aus deinem Heimatland, das du bei der Immatrikulation vorlegen musst. Die EHIC-Karte kannst du bei deiner Krankenkasse beantragen: Achtung: Nicht immer übernehmen ausländische Versicherungen alle Kosten einer medizinischen Behandlung in Deutschland. Dann musst du die Mehrkosten selbst tragen. Tipp: Kläre eventuelle Fragen am besten mit deiner Versicherung zu Hause, bevor du nach Deutschland kommst Studierende aus Nicht-EU-Ländern: Deutschland unterhält mit einigen Ländern außerhalb der EU Sozialversicherungsabkommen. Das heißt, dass die Versicherungen aus den entsprechenden Ländern auch in Deutschland anerkannt werden können. Sie sind aber nicht immer ausreichend für den Versicherungsschutz in Deutschland. Eine Liste der bestehenden Abkommen findest du hier: Wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht, muss der Versicherungsschutz allerdings noch von einer deutschen Krankenkasse anerkannt werden. 2 Tipp: Kläre in jedem Fall vor deiner Einreise ab, welche Leistungen du in Deutschland in Anspruch nehmen kannst. Eventuell werden nicht alle üblichen Kosten oder Behandlungen dadurch abgedeckt. Die Beibehaltung der Versicherung im Heimatland ist daher nicht immer unbedingt von Vorteil. Überlege daher gut, welche Variante für dich besser ist Wie kann ich mich in Deutschland bei einer Krankenkasse versichern? In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und Private Krankenversicherungen (PKV)! Grundsätzlich ist die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten günstiger als die private Krankenversicherung.

3 A. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Als Student zahlst du hier 61,01 Euro/Monat plus einen geringen individuellen Beitrag der jeweiligen Krankenkasse für die Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlst du, solange du unter 23 Jahre bist, 14,03 Euro/Monat. Bist du älter als 23 Jahre, zahlst du 15,52 Euro/Monat. In der Regel gilt dieser Beitrag bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum 14. Fachsemester Man kann die Krankenversicherung bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abschließen. Die Leistungen und Schwerpunkte der Krankenkassen können sich unterscheiden. Einen Vergleich der verschiedenen Kassen findest du hier: Du bekommst eine Versichertenkarte, die du bei Arztbesuchen vorlegen musst Wenn du eine Krankenversicherung abschließen willst, brauchst du: o Pass bzw. Personalausweis o Meldebescheinigung der Stadt Frankfurt o Nachweis über die vorläufige Immatrikulation (Semesterunterlagen) o Eine deutsche Bankverbindung oder eine IBAN-Nummer o Ein Passbild (Wichtig!) Wer während seiner Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester überschreitet, kann die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag freiwillig weiterführen, sofern die jeweilige Versicherung dies anbietet. In Ausnahmefällen kann auch weiterhin ein vergünstigter Tarif gewährt werden. Nähere Informationen dazu bekommst du bei der jeweiligen Krankenkasse. Wer bei Studienbeginn bereits älter als 30 Jahre ist, kann sich nur noch privat versichern. Bist du zu Beginn deines Studiums privat versichert, hast du 3 Monate Zeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Reichst du deinen Antrag später ein, wird er abgelehnt und du musst privat versichert bleiben. Familienversicherung (nur wenn Eltern oder der Ehegatte in einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert sind): Studierende können sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über ihre Eltern/Ehegatte unentgeltlich mitversichern lassen, wenn ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht höher als 395 Euro (2014), bei Ausübung eines Minijobs 450 EUR ist. B. Private Krankenversicherung (PKV) Bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum 14. Fachsemester ist eine private Krankenversicherung für Studenten nur in Ausnahmefällen möglich es muss ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer der gesetzlichen Krankenkassen (z.b. AOK, DAK, BEK, TK etc.) gestellt werden. Bei einer privaten Krankenkasse zahlst du in der Regel die Kosten für Arztbesuche und Medikamente selbst und stellst dann eine Rechnung an die Krankenkasse. Die Leistungen der privaten Krankenkasse müssen während der Versicherungspflicht mindestens denen der gesetzlichen Versicherung entsprechen ( Vollversicherung ) Beachte: wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest, kannst du während deines Studiums nur noch in Ausnahmefällen in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden! Private Krankenversicherung im Heimatland (keine Reiseversicherung!): Du kannst abklären, ob diese in Deutschland anerkannt wird. Wenn ja brauchst du für deine Immatrikulation eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte beachte: eine Reiseversicherung zählt nicht als private Krankenversicherung! Nach dem Ende der Versicherungspflicht für Studenten können besondere Angebote der privaten 3

4 Versicherungen genutzt werden die günstiger sind als die gesetzliche Krankenversicherung, die z.b. aber nur die nötigsten Gesundheitsbehandlungen bei Krankenhausaufenthalten, Operationen, Zahnschmerzen etc. abdecken Hinweis: Wenn du dich gesetzlich oder privat in Deutschland versichern willst, ist dies in der Regel erst möglich, wenn du eine Adresse in Deutschland und eine deutsche (oder europäische) Bankverbindung hast. Meistens schließen Studierende kurz nach ihrer Einreise in Deutschland eine Versicherung für das Studium ab. Sonderfall 1: Krankenversicherung während der Studienvorbereitung bzw. dem Studienkolleg Wer in Deutschland an einem studienvorbereitenden Sprachkurs teilnimmt, kann sich nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, da keine Versicherungspflicht entsteht. Sie können sich nur privat versichern und das auch unterhalb des Umfangs einer gesetzlichen Versicherung. Sie dürfen auf Zeit (befristet) versichert werden (das ist bei Studierenden nicht möglich), dazu benötigt wird eine Deckungssumme der Krankenversicherung von mindestens Euro. Ausnahmefall ist: Wer nebenbei arbeiten geht und mehr als 450 Euro verdient, muss sich eine gesetzliche Krankenversicherung suchen und wird dort als Arbeitnehmer (Achtung!)versichert, mit entsprechend höheren Beiträgen. Wer lediglich das Studienkolleg besucht oder einen Sprachkurs macht, muss sich eine Teil-/Vollprivate Versicherung suchen. Ist der Sprachkurs beendet, können Studierende, die jünger als 30 sind, für ihr Studium in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Teilnehmer des Studienkollegs Frankfurt müssen sich privat versichern. Weitere Informationen zur Krankenversicherung während der Studienvorbereitung: 4 Sonderfall 2: Krankenversicherung und Jobben im Studium Grundsätzlich können Studenten während ihrem Studium einen Minijob mit einem regelmäßigen monatlichen Entgelt von nicht mehr als 450 EUR, kurzfristig (max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage)oder in den Semesterferien auch mehr ausüben. Die studentische Krankenversicherung besteht auch dann weiter, wenn während der Vorlesungszeit eine Beschäftigung an nicht mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt wird (ab 21 Arbeitsstunden pro Woche, ist man als Arbeitnehmer zu versichern). Bei Fragen sprich einfach Deine Krankenkasse an. Werden diese Vorgaben überschritten, musst du dich als Arbeitnehmer versichern. Die Höhe des Beitrags ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. 14,6% ist der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung, hier wird die Hälfte bereits vom Arbeitgeber übernommen. Für dich als Arbeitnehmer gibt es bei einigen Krankenkassen noch den Zusatzbeitrag zusätzlich zu zahlen. Dies ist auch der einzige Unterschied bei den gesetzlichen Krankenkassen, was die Beiträge betrifft. In der Arbeitnehmerversicherung ist u.a. auch eine Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung noch mit enthalten. Sonderfall 3: Krankenversicherung bei Praktika Während Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums besteht die studentische Krankenversicherung weiter. Für freiwillige Praktika gelten die Regelungen für beschäftigte Studenten (siehe Sonderfall 2). Wenn deine Arbeitszeit während des Praktikums aber regelmäßig 20 Stunden pro Woche überschreitet und länger als drei Monate am Stück dauert, wirst du als Arbeitnehmer angesehen und musst volle Beiträge für die gesetz-

5 liche Krankenversicherung bezahlen. Im Zweifelsfall frage Deine Krankenkasse. Praktika vor und nach dem Studium gegen Entlohnung gelten als berufsausbildende Beschäftigung und fallen nicht unter die studentische Versicherung. Wird kein Gehalt gezahlt, muss sich der Praktikant selbst versichern. Sonderfall 4: Krankenversicherung während der Promotion Internationale Promotionsstudierende können sich in Deutschland meistens nur privat versichern. Aber: Waren sie vor der Promotion in Deutschland oder der EU gesetzlich versichert, ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Versicherung grundsätzlich auch während der Promotion möglich. Dann können Sie sich entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Waren sie vor der Promotion noch nie in Deutschland oder der EU versichert, dürfen sie sich nur privat versichern, sofern parallel kein Arbeitsvertrag über 450 Euro/Monat besteht (sonst sind sie als Arbeitnehmer zu versichern). Eine Befreiung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Wenn sie für ihre Promotion ein Stipendium aus dem In- oder dem Ausland erhalten und ein Aufenthaltstitel über 12 Monate vorliegt, müssen sie von dem Stipendium Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Stipendiums. Wenn ein Stipendium nach 3 des Einkommensteuergesetzes von der Einkommenssteuer befreit ist, eine Ehe besteht und der Ehegatte gesetzlich versichert ist, dann ist grundsätzlich eine Familienversicherung (kostenlos für den Promovierenden) möglich. Weitere Informationen und Quellen zur Krankenversicherung für internationale Studierende: Krankenkassen in Deutschland: Deutsches Studentenwerk: DAAD: Studieren in Deutschland: 2. Versicherungen durch die Universität und das Studentenwerk Über die Universität bzw. das Studentenwerk bestehen verschiedene Versicherungen für alle Studierende die hier eingeschrieben sind. Dadurch bist du in der Regel bei Aktivitäten versichert, die du im Rahmen deines Studiums unternimmst. Vor allem wenn dir etwas passiert, während du dich auf dem Gelände der Universität befindest, aber unter Umständen auch, wenn du auf dem Weg dorthin bist Gesetzliche Unfallversicherung durch die Universität Alle Studierenden der Goethe-Universität Frankfurt sind gesetzlich gegen Hochschulunfälle versichert. Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Hochschule und ihren Einrichtungen verrichtet werden und die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen sind.

6 Organisatorischer Verantwortungsbereich die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen einschließlich der Pausen, das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen (Universitätsbibliotheken, Seminare), die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport, die Beteiligung an Exkursionen unter der Leitung eines Hochschullehrers, der Weg von oder nach dem Ort, an dem die Hochschulveranstaltung stattfindet. Nicht versichert sind Studien und Arbeiten in der privaten bzw. häuslichen Sphäre, auch wenn sie als Vorbereitung für das Examen erforderlich sind. Die Meldestellen für Hochschulunfälle sind in den Studierendensekretariaten der Hochschulen angesiedelt. Die unverzügliche, schriftliche Anzeige des Unfalls ist für die Leistungserbringung erforderlich. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach Prüfung des Unfalles die Kosten der Heilbehandlung und erbringt gegebenenfalls Entschädigungen durch Geldleistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Sterbegeld Versicherungen durch das Studentenwerk Frankfurt Das Studentenwerk Frankfurt am Main hat für alle Studierende der Goethe-Universität mit einem privaten Versicherungsunternehmen eine Gruppenunfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Voraussetzung für Versicherungsleistungen ist die unverzügliche Meldung des Unfalles oder Schadensfalles beim Studentenwerk. Kontakt: Abt. Versicherungen, Telefon: 069/ , Telefax: 069/ A. Gruppenunfallversicherung Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung der Universität gedeckt sind, soweit kein Ausschluss vorliegt. Mitversichert sind auch Unfälle bei Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe, sofern diese Tätigkeiten zur Examensvorbereitung gehören. Versicherungsschutz besteht auch bei studienbezogenen Praktika und als Werkstudierende/r. Mitversichert ist auch die An- und Abreise zum Ort des Studiums. Weitere Informationen: gruppenunfallversicherung.html 6 B. Haftpflichtversicherung durch das Studentenwerk Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Personenkreises wegen Personen- und Sachschäden aus der Teilnahme am Studium, insbesondere am Lern- und Forschungsbetrieb, während ihrer berufspraktischen Tätigkeit und ihres Praktikums. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an zur Verfügung gestellten Sachen, die Eigentum der Hochschule oder des Betriebes sind, bei denen das Praktikum durchgeführt wird, durch eine Tätigkeit der Studierenden während ihrer berufspraktischen Ausbildung und ihres Praktikums entstanden sind. Weitere Informationen: haftpflichtversicherungen.html

7 3. Private Haftpflichtversicherung Für Personen- und Sachschäden, welche man verursacht, haftet man nach allgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst. Missgeschicke, die sehr viel Geld kosten können, passieren schnell: man zerbricht versehentlich eine Glasscheibe, stößt eine Vase in einem Geschäft herunter oder verursacht als Fußgänger bzw. Fahrradfahrer einen Verkehrsunfall. Wenn eine Person dabei verletzt wird, muss der Verursacher nicht nur für den materiellen Schaden aufkommen, sondern auch Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Rehabilitationskosten und das Gehalt des Geschädigten zahlen. Für solche Fälle wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die nach der Klärung der Umstände für die Kosten aufkommen könnte. Dies sind einige Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen und Versicherungspaketen für internationale Studierende: Ärzte und Gesundheit (Notruf in Deutschland: 112) 1. Das deutsche Gesundheitssystem Was mache ich, wenn ich krank bin und einen Arzt aufsuchen möchte? Gehe am besten zu einem Arzt für Allgemeinmedizin oder einen praktischen Arzt - auch Hausarzt genannt: Google-Suche Allgemeinmediziner Frankfurt am Main oder Wenn du zu einem Allgemeinmediziner/Hausarzt gehst, hat das folgende Vorteile: o Bei leichten Erkrankungen wie Erkältung oder Kopfschmerzen hilft dir der Hausarzt und du musst nicht ins Krankenhaus o Der Allgemeinmediziner hat eine breite Ausbildung für verschiedenste Krankheiten und kann dadurch gut beurteilen, wann er dich an einen Facharzt überweisen sollte o Ein Hausarzt behält den Überblick über deine Krankheitsgeschichte Frage eventuell deine Mitstudierenden, ob sie dir einen Arzt empfehlen können Vereinbare auf jeden Fall telefonisch einen Termin und nehme zu jedem Arztbesuch deine Versichertenkarte mit Bei Unfällen und akuten Erkrankungen solltest du sofort oder am selben Tag einen Termin bekommen ansonsten musst du meist mehrere Tage oder Wochen auf einen Termin warten Bei Bedarf kann dich der Allgemeinmediziner an einen Facharzt (oder ins Krankenhaus) überweisen, du kannst dich aber auch direkt an einen Facharzt wenden Sprachprobleme? Unter diesem Link findest du unter anderem eine Liste von Ärzten in Frankfurt, die Englisch sprechen: Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert bist bzw. eine EHIC-Kate hast, übernimmt diese die Kosten für die medizinische Behandlung. Der Arzt wird die Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Grundsätzlich werden folgende Leistungen abgedeckt: 7

8 2. Ärztliche Notdienste o Ambulante ärztliche Behandlungen, zum Beispiel in Arztpraxen o Zahnärztliche Versorgung o Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel (nur wenn sie verschrieben wurden + Eigenanteil von max. 5 Euro) o Stationäre Aufenthalte und Behandlungen, zum Beispiel in Krankenhäusern o Medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen o Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung Am Wochenende und an Feiertagen kannst du im Ernstfall einen ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst aufsuchen. Hier findest du aktuelle Informationen: Bei schweren Unfällen und Lebensgefahr, wähle im Zweifel den Notruf 112. Er gilt in ganz Deutschland und ist kostenlos. Nach spätestens 15 Minuten ist ein Rettungswagen da! Bei nicht so schweren Fällen, kannst du auch selbst in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses fahren. Die Notaufnahmen sind rund um die Uhr geöffnet. Unter der Nummer kannst du überall in Deutschland einen Arzt erreichen. Dies ist für alle Krankenversicherten in Deutschland kostenlos. 3. Krankenhäuser in Frankfurt In Frankfurt gibt es öffentliche Krankenhäuser, private Kliniken, karitative Krankenhäuser von kirchlichen Hilfswerken und natürlich eine Universitätsklinik. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt. Da diese aber sehr hoch sein können, solltest du im Zweifel bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob alle Behandlungskosten erstattet werden. Unfallklinik Frankfurt am Main Friedberger Landstraße 430, Frankfurt Tel: / 4750 Universitätsklinikum Theodor-Stern-Kai 7, Frankfurt am Main Tel: / Weitere Krankenhäuser findest du hier: 8 Allgemeine Notdienste Frankfurt: 4. Apotheken und Apotheken-Notdienst Medikamente und Arzneien bekommst du in Deutschland grundsätzlich nur in Apotheken. Dort bekommst du durch die fachkundigen Apotheker auch eine Beratung zu den Medikamenten und ihrer Einnahme. Medikamente, die in anderen Ländern frei verfügbar sind, sind in Deutschland unter Umständen verschreibungspflichtig. Wenn du z.b. Antibiotika brauchst, muss dir ein Arzt ein Rezept dafür geben. Damit gehst du dann

9 in die Apotheke und erhältst das vermerkte Medikament. Eine gesetzliche Zuzahlung zum verschriebenen Medikament muss in jedem Fall gezahlt werden: mind. 5 Euro, max. 10 Euro. In einigen Fällen kann auch die Zuzahlung noch höher sein. Wenn du nachts oder am Wochenende Medikamente brauchst, kannst du über den Apothekennotdienst nach einer geöffneten Apotheke in deiner Nähe suchen: Google-Suche: Apothekennotdienst oder oder Alle Angaben ohne Gewähr! - Herausgeber: International Office, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Campus Westend, PEG-Gebäude Postfach 3, Theodor-W.-Adorno-Platz 6, Frankfurt am Main international@uni-frankfurt.de, 069/ [Stand: Mai 2015]

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