Siegener Familienratgeber
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- Oldwig Becker
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Siegener Familienratgeber
2 Vorwort Die Angebote für Familien in der Stadt Siegen sind zahlreich und es ist nicht immer leicht, sich im Dschungel dieser Angebote zurecht zu finden. Informationen über Kosten und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sind für Familien wichtig und werden im Familienbüro vielfach nachgefragt.. Dieser Wegweiser bietet eine erste Hilfestellung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Familienbüros gerne zur Verfügung. Das Familienbüro berät, wenn es um Unterstützungs - und Betreuungsleistungen für Familien geht und vermittelt an entsprechende Institutionen. Ihre Ansprechpartnerinnen im Familienbüro der Stadt Siegen: Annette Lambeck Susanne Wüst-Dahlhausen Weidenauer Str Siegen Telefon: (0271) und
3 Kinderbetreuung in Siegen in Kindertageseinrichtungen In Siegen gibt es mehr als 60 Kindertageseinrichtungen in breit gefächerter Trägerschaft. Grundsätzlich ist die Aufnahme eines Kindes ab dem 4. Lebensmonat möglich, jedoch nicht in jeder Einrichtung. Jedes Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder. Die Betreuungs und Öffnungszeiten sind unterschiedlich und reichen von mindestens 25 Wochenstunden bis zu über 45 Wochenstunden. In fast allen Tageseinrichtungen unterstützen spezielle Sprachförderangebote die sprachliche Entwicklung der Kinder. Viele Einrichtungen haben qualifizierte Förderangebote für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder. Das Jugendamt berät sie gerne, bei der Wahl der passenden Tageseinrichtung. Auskünfte und eine aktuelle Liste aller Kindertageseinrichtungen Fachberatung Kindertageseinrichtungen der Stadt Siegen Weidenauer Str Siegen Weidenau Heidi Dreisbach, Tel.: 0271 / Heidemarie Wagner, Tel.: 0271 / Judith Wagener, Tel.: 0271 / und auf der Internet-Seite 3
4 Kinderbetreuung in Siegen in Kindertagespflege Kindertagespflege ist eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und besonders geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Auch ergänzend zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Schule kann eine Betreuung in Kindertagespflege notwendig sein. Betreuung in Kindertagespflege ist eine regelmäßige, auf Dauer angelegte Betreuung von mindestens 6 Stunden pro Woche. Die Kindertagespflege ist im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen möglich. Vorraussetzung für die Bewilligung von Tagespflegeleistungen ist die Notwendigkeit und die Geeignetheit des Angebotes im individuellen Fall. Die Eltern können diese Leistung beim Jugendamt beantragen. Tagespflegepersonen brauchen eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Über die Vorraussetzungen für die Tätigkeit in der Kindertagespflege informieren die Mitarbeiterinnen des Tagespflegebüros Sie gerne. Siehe auch: oder Ansprechpartnerinnen sind die Mitarbeiterinnen im Tagespflegebüro der Stadt Siegen Rathaus Weidenau, Zimmer 343 Weidenauer Str Siegen-Weidenau Vermittlung, Begleitung und Pflegeerlaubnis Brigitte Hennemann, Anke Meineke und Pia Becker Tel: 0271 / oder a_meineke@siegen.de und b_hennemann@siegen.de Elternbeiträge und Kostenerstattung Simone Nassauer, Tel: 0271 / Susanne Dietrich, Tel: 0271 / s_nassauer@siegen.de und s_dietrich@siegen.de 4
5 Kinderbetreuung in Siegen in Grundschulen Alle Grundschulen in Siegen haben ein verlässliches Betreuungsangebot am Vormittag. An 17 Schulen besteht die Möglichkeit der Betreuung auch am Nachmittag, (Offene Ganztagsgrundschule oder verlässliche Ganztagsbetreuung). Ihre Ansprechpersonen für Ganztagsangebote an Grundschulen finden Sie in den Grundschulen selbst oder bei der Schulverwaltung der Stadt Siegen, Haus Seel, Kornmarkt 20 Andrea Gieseler, Tel.: 0271 / Vanessa Dancker, Tel.: 0271 / Steffen Söder, Tel.: 0271 / In den Oster, Sommer und Herbstferien können Grundschulkinder zu Betreuungsangeboten ebenfalls in Grundschulen angemeldet werden. Die Schulen stimmen ihre Angebote aufeinander ab und nehmen auch Kinder anderer Schulen auf, soweit freie Plätze vorhanden sind. Im Familienbüro der Stadt Siegen erhalten Sie aktuelle Informationen zu den Betreuungsangeboten aller Schulen und zur Ferienbetreuung. Ihre Ansprechpartnerinnen: Annette Lambeck und Susanne Wüst-Dahlhausen Tel.: 0271 / o familienbuero@siegen.de Weitere Infos: 5
6 Kinderbetreuung in Siegen Was kostet eine Kinderbetreuung? Kindertagesbetreuung im Land NRW wird öffentlich gefördert. Daneben werden Elternbeiträge erhoben, die sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Familie berechnen. In der Elternbeitragssatzung der Stadt Siegen sind die Kosten für Kinderbetreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege geregelt. siehe auch: Der Elternbeitrag enthält keine Verpflegungskosten. Nehmen 2 Kinder einer Familie gleichzeitig die Betreuung in einer Tageseinrichtung, einer Kindertagespflege oder das ganztägige Angebot einer Grundschule in Anspruch, entfällt der geringere Elternbeitrag. Nehmen 3 oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig eine Betreuung in Anspruch, entfallen alle Elternbeiträge. Nähere Angaben enthält die Beitragstabelle auf der folgenden Seite. 6
7 Kostenbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen (Eckwerte) gültig ab 1. August 2009 Beiträge (Eckwerte)* Bruttoeinkommen im Jahr Kindertageseinrichtung 45 Stunden Kindertageseinrichtung 35 Stunden Kindertageseinrichtung 25 Stunden Kindertagespflege bis 50 und mehr Stunden Kindertagespflege bis 40 Stunden Kindertagespflege bis 30 Stunden Bis ,00 0, , ,00 48,00 34,56 31, ,00 56,00 40,32 36, ,00 64,00 46,08 41, ,00 80,00 57,60 52, ,00 96,00 69,12 62, ,00 136,00 97,92 88, ,00 184,00 132,48 119, ,00 200,00 144,00 130, ,00 216,00 155,52 140, ,00 224,00 161,28 145, ,00 232,00 167,04 150,80 über ,00 172,80 156,00 *Werte zwischen den Einkommensstufen werden durch lineare Interpolation ermittelt Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege Betreuungsstunden pro Woche 6 bis 10 Stunden Kostenbeitrag, wenn ausschließlich Kindertagespflege Hälfte des Tabellenwertes 25 Stunden in Tageseinrichtungen 11 bis 30 Stunden Entsprechend Tabellenwert 25 Stunden in Tageseinrichtungen 31 bis 40 Stunden Entsprechend Tabellenwert 35 Stunden in Tageseinrichtungen Kostenbeitrag, wenn Tagespflege zusätzlich zur Tageseinrichtung oder Offenen Ganztagsgrundschule Kostenbeitrag entsprechend dem zeitlichen Gesamtumfang (siehe 5 der Satzung) s. o. s. o. 41 bis 50 Stunden und mehr Entsprechend Tabellenwert 45 Stunden in Tageseinrichtungen s. o. 7
8 Elternbeiträge an Offenen Ganztagsgrundschule Bruttojahreseinkommen Elternbeitrag bis ,00 bis ,00 bis ,00 bis ,00 über ,00 Elternbeiträge in Ganztagsangeboten an anderen Grundschulen Der jeweilige Träger setzt den Elternbeitrag eigenverantwortlich fest. Bei Angeboten an mindestens 4 Wochentagen bis mindestens 15:00 Uhr werden Elternbeiträge bei einem monatl. Bruttojahreseinkommen von bis zu von der Stadt Siegen übernommen. Die Geschwisterkinderregelung (s. S. 6) findet auch in diesen Angeboten Anwendung. Kosten für Vormittagsbetreuungsangebote an Grundschulen Die Elternbeiträge für verlässliche Betreuungsangebote an Grundschulen am Vormittag (in der Regel bis oder Uhr) legt der jeweilige Träger des Angebotes fest ( in der Regel Förderverein der Grundschule oder freier Träger der Jugendhilfe). Sie sind an der jeweiligen Schule zu erfragen. Die Betreuungsangebote werden zusätzlich durch Landesmittel und einen kommunalen Zuschuss gefördert. Wenn Eltern die Beiträge für die Betreuung nicht selbst tragen können, die Betreuung aber erforderlich ist, können sie eine Kostenübernahme bis zur Höhe von 30 beantragen. Die Berechnungsgrundlage für die Einkommensgrenze der Eltern ergibt sich aus Bestimmungen des SGB XII. Diese Regelung gilt ebenso für die Ferienbetreuung. Information und Antragstellung Abt. 5/3, Soziale Dienste - Wirtschaftliche Jugendhilfe Rathaus Weidenau, Zimmer 329 Weidenauer Str , Siegen 8
9 Kinderbetreuung in Siegen Verpflegungskosten in Betreuungsangeboten Elternbeiträge für Betreuungsangebote enthalten keine Verpflegungskosten. Diese sind in der Regel von den Eltern zusätzlich zu entrichten. In Kindertageseinrichtungen Laut Ratsbeschluss werden in Kindertageseinrichtungen warme Mittagsmahlzeiten mit einem Zuschuss von 2,40 durch die Stadt Siegen gefördert, wenn das Familienjahresbruttoeinkommen unterhalb von liegt. In Offenen Ganztagsgrundschulen und offenen oder gebundene Ganztagsschule der Sekundarstufe I Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (das Jahresbruttoeinkommen übersteigt nicht ) besteht die Möglichkeit am Landesprogramm Kein Kind ohne Mahlzeit teilzunehmen. Die Mittagsverpflegung wird nach aktueller Beschlusslage des Rates für die berechtigten Kinder und Jugendlichen durch das Land NRW, durch die Stadt Siegen und aus Spenden finanziert. Der Antrag muss beim Schulverwaltungsamt jeweils zu Beginn eines Schuljahres gestellt werden! Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden! Ihre Ansprechperson für Kein Kind ohne Mahlzeit Schulverwaltung, Haus Seel, Kornmarkt, 20, Siegen Steffen Söder, Tel.: 0271 / In den anderen Betreuungsangeboten (Kindertagespflege, schulische Ganztagsbetreuungsangebote außer OGS) sowie in den Schulferien sind die Verpflegungskosten von den Eltern selbst zu übernehmen. 9
10 Informationen zu Elternzeit Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal drei Jahre ganz oder teilweise um ihr Kind zu kümmern, ohne dass ihnen gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist. Eltern haben die Möglichkeit, die Elternzeit untereinander zu teilen. Während der Elternzeit kann auch in Teilzeit (bis zu 30 Std.) gearbeitet werden. Die Elternzeit muss 7 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Informationen erhalten Sie in der Gleichstellungsstelle der Stadt Siegen Die Gleichstellungsstelle bietet ausserdem Beratung und Unterstützung u. a. beim beruflichen Wiedereinstieg. Markt 2, Siegen Katja Flender, Tel.: 0271 / Martina Kratzel, Tel.: 0271 /
11 Finanzielle Leistungen für Familien Elterngeld Ab der Geburt eines Kindes können Eltern bis zu 14 Monate lang das Elterngeld erhalten, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens 2 und maximal 12 Monate beziehen. Für zusätzliche 2 Monate wird das Elterngeld gezahlt, wenn der Partner vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch macht und in dieser Zeit im Job pausiert oder die Arbeitszeit reduziert (Partnermonate). Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können volle 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Weiterführende Informationen und Antragstellung Kreis Siegen Wittgenstein -Jugend und Familie- Petra Baronowsky Koblenzer Str Siegen Tel.: 0271 / Informationen auch auf Broschüre: Elternzeit und Elterngeld, BMFSFJ 11
12 Finanzielle Leistungen für Familien Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten können steuerlich berücksichtigt werden. Wenn beide Eltern berufstätig oder allein erziehend und berufstätig sind, können sie zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr geltend machen und das bis zu einer Höhe von 4000 pro Jahr und Kind. Wenn nur ein Partner erwerbstätig ist, gilt die Begünstigung nur für Kinder zwischen drei und fünf Jahren (3. bis 6. Geburtstag) oder für Betreuungskosten, die durch eine Betreuung im eigenen Haushalt entstehen. Weitere Informationen: 12
13 Finanzielle Leistungen für Familien Kindergeld Kindergeld wird monatlich gezahlt. Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 184, für das dritte Kind 190 und für jedes weitere Kind 215. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben und das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder in Ausbildung wird bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt, für Kinder ohne Ausbildung bis zum 21. Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderungen gelten besondere Bestimmungen. Informationen unter In Siegen stellen Sie Ihren Antrag auf Kindergeld bei der Agentur für Arbeit Siegen Familienkasse Emilienstr Siegen Kinderzuschlag Eltern mit geringem Einkommen können einen Kinderzuschlag von monatlich bis zu 140 beantragen. Das Kind muss in ihrem Haushalt leben und für dieses Kind muss Kindergeld gezahlt werden. Hier sind sowohl eine Mindest als auch eine Höchsteinkommensgrenze zu berücksichtigen. Zusätzlich umfasst der Kinderzuschlag auch Leistungen für eintägige Schulausflüge Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Information und Beantragung bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, Emilienstr. 45, Siegen, Tel.: 0271 / Weitere Infos:
14 Finanzielle Leistungen für Familien Siegener Ausweis Personen, die den Hauptwohnsitz in Siegen haben und über ein geringes Einkommen verfügen, können den Siegener Ausweis beantragen und damit Ermäßigungen und Vergünstigungen bei verschiedenen Institutionen und Einrichtungen in der Stadt Siegen bekommen. Information und Antragstellung im Fachbereich Jugend, Familie, Soziales und Wohnen Cornelia Baier, Tel.: 0271 / Informationen zu Themen rund um die Familie bieten auch folgende Internetseiten: Lernmittelfreiheit / Schulbuchkosten Die Kosten für Schulbücher, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit für den Unterricht benötigt werden, tragen zu 2/3 die Stadt Siegen und zu 1/3 die Eltern (sog. Eigenanteil). Empfängern von Leistungen nach SGB II kann der Eigenanteil auf Antrag ab dem zweiten Kind erlassen werden. Info und Antragstellung bei Schulverwaltung, Kornmarkt, Siegen Angelika Klur, Tel.: 0271 /
15 Finanzielle Leistungen für Familien ALG II Das Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II) ist in Deutschland die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. ALG II kann auch ergänzend bei geringem Einkommen gewährt werden. Zuständig für Antragsannahme und Bearbeitung sind die Agenturen für Arbeit in Kooperation mit den Kommunen. Im Stadtgebiet Siegen gibt es zwei Regionalstellen der Arbeitsgemeinschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Agentur für Arbeit Siegen, um so einen wohnortnahen Service zu gewährleisten. Agentur für Arbeit Siegen, Emilienstraße 45, Siegen-Mitte Leistungsberechtigte A-K (Leistungsfragen), Tel. 0180/ Leistungsberechtigte A-K (Vermittlungsangelegenheiten), Tel: ARGE im Rathaus Siegen-Weidenau Weidenauer Straße 215, Siegen-Weidenau Leistungsberechtigte L-Z (Leistungsfragen), Tel oder -157 Leistungsberechtigte L-Z (Vermittlungsangelegenheiten), Tel. 0180/ Ansprechpartenr für weitere Soziale Leistungen Stadt Siegen Abteilung Sozialleistungen 5/1 Rathaus Weidenauer Straße Siegen-Weidenau Tel. 0271/
16 Angebote für Kinder und Jugendliche Jugendfreizeiteinrichtungen Kinder und Jugendtreff Blue Box Sandstr. 54, Siegen Tel: 0271 / info@bluebox-siegen.de Jugendtreff Eiserfeld Marktplatz 16, Siegen Tel: 0271 / info@jugendtreff-eiserfeld.de Jugendtreff Fischbacherberg Breslauer Str. 2-4, Siegen Tel: 0271 / jtfibaberg@gmx.de Jugendtreff Geisweid Hüttenstr. 14, Siegen Tel: 0271 / jtgeisweid@gmx.de Jugendtreff Westhang Am Westhang 14, Siegen Tel: 0271 / jtwesthang@gmx.de Kindertreff Lindenberg Westerwaldstr. 52, Siegen Tel: 0271 / info@kindertreff-lindenberg.de Kindertreff Weidenau Gärtnerstr. 24, Siegen Tel: 0271 / kindertreff.weidenau@gmx.de 16
17 Beratungsangebote für Familien Wenn Sie Schulden haben und alleine keinen Ausweg aus den finanziellen Belastungen sehen, hilft der Weg in eine Schuldnerberatungsstelle. Sie können sich Rat und Hilfe holen bei: Caritasverband Siegen-Wittgenstein e.v. Häutebachweg 5, Siegen-Mitte Tel. 0271/ Diakonie in Südwestfalen ggmbh D-Punkt: Schuldnerberatung Friedrichstraße 27, Siegen-Mitte Tel. 0271/ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen verschwiegen mit den anvertrauten Informationen um. Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Siegen Friedrichstr Siegen-Mitte Tel / Einen Ratgeber "Recht und Finanzen für die Familie" gibt es in der Verbraucherberatung. Familien sollten sich nicht nur beim Windelkauf und dem Kindergartenplatz gut auskennen, sondern auch wenn es um die finanzielle Vorsorge und Rechtsfragen geht. Die Broschüre ist für 9,90 zu erhalten und wird auch gegen Rechnung zugeschickt (Portokosten: 2,50 ) 17
18 Beratungsangebote für Familien Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) bietet Hilfen für Familien Die Erziehung von Kindern ist in unserer komplizierten Gesellschaft eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die Eltern zu bewältigen haben. Es kann vorkommen, dass Erziehungsschwierigkeiten oder Probleme auftreten. Beim ASD der Stadt Siegen erhalten betroffene Familien, Kinder und Jugendliche Beratung und Unterstützung bei der Suche nach Lösungen aus der Krise. Der ASD vermittelt bei Bedarf auch geeignete Beratungsstellen oder intensivere Hilfen zur Erziehung. Sind Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert, kann es passieren, dass die Kinder Probleme in ihrer Entwicklung oder im Verhalten zeigen. Befindet sich die Familie in einer schweren Krise, so haben diese Familien einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung. Der ASD berät und gewährt bei Bedarf die geeignete Hilfe, die ambulant, teilstationär oder stationär sein kann. Weiterhin vermittelt der ASD die Einrichtungen und Fachkräfte, die die Hilfe durchführen. Die Hilfe zur Erziehung wird individuell auf die Problemlage der Familienmitglieder abgestimmt, nach Bedarf verändert und beendet, sobald sie die Unterstützung nicht mehr benötigen. Kindeswohlgefährdung Besteht der Eindruck, ein Kind wird vernachlässigt, misshandelt oder sexuell missbraucht, ist es wichtig, nicht wegzuschauen, sondern aktiv zu werden. Beim ASD können sich Eltern, Kinder, Nachbarn, Verwandte oder Lehrer beraten lassen und sie können dort auch eine mögliche Kindeswohlgefährdung melden. Diese Meldung kann auch anonym gemacht werden. Eine solche Meldung hilft den betroffenen Kindern und schützt sie. Allgemeiner Sozialdienst (ASD) der Stadt Siegen Rathaus Weidenauer Straße , Siegen-Weidenau Sekretariat: Tel. 0271/ oder Nummer gegen Kummer Kinder und Jugendtelefon 0800/ Elterntelefon 0800/
19 Bürgerbüros der Stadt Siegen Service aus einer Hand bieten die vier Bürgerbüros der Stadtverwaltung Siegen kundennah und mit teilweise erweiterten Öffnungszeiten in den Stadtteilen Geisweid, Weidenau und Eiserfeld und im Rathaus Siegen, Markt 2. Von An- und Abmeldungen über Führungszeugnisse, Änderungen der Lohnsteuerkarten bis hin zur Annahme von Fundsachen, verschiedenen Anträgen (Rundfunkgebührenbefreiung) und der Ausstellung von Pässen, Ausweisen und Schwerbehindertenausweisen reicht das breite Spektrum der Bürgerbüros. Rathaus Markt 2, Siegen-Mitte Tel. 0271/ Rathaus Weidenauer Straße , Siegen-Weidenau Tel. 0271/ Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, Siegen-Geisweid Tel. 0271/ (Öffnungszeit dienstags und donnerstags wie unten angegeben) Bürgerbüro Eiserfeld (im Gebäude der Sparkasse) Eiserfelder Str. 474, Siegen Eiserfeld Tel: 0271/ Öffnungszeit montags Uhr und mittwochs Uhr) Öffnungszeiten der Bürgerbüros: montags und dienstags 8.00 bis Uhr mittwochs und freitags 8.00 bis Uhr donnerstags 8.00 bis Uhr samstags (nur Rathaus Siegen) 9.00 bis Uhr 19
20 Impressum Familienbüro der Stadt Siegen Weidenauer Str Siegen Telefon: (0271) und 2958 Telefax: (0271) Stand November
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