Unterrichtsangebot Schuljahr 2018/19
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- Kevin Brahms
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1 MUSIKSCHULE SCHENKENBERGERTAL Gemeinden Auenstein, Schinznach, Thalheim, Veltheim und Villnachern Unterrichtsangebot Schuljahr 2018/19 Tel Postfach 105, 5107 Schinznach-Dorf Internet:
2 Liebe Kinder und Jugendliche geschätzte Eltern Musik prägt unser Leben wie kaum ein anderes Medium und begleitet uns in vielfältigen Formen durch den Alltag. Der Musikunterricht bietet die einmalige Chance, sich aktiv mit Musik zu beschäftigen und nicht nur zu konsumieren. Als wichtiges Element einer ganzheitlichen Bildung legt er das Fundament für ein Mitwirken in Musikvereinen, Bands und vermittelt ebenfalls Grundkenntnisse, um unser reichhaltiges Kulturangebot noch intensiver und umfassender zu geniessen. Die Musikschule Schenkenbergertal bietet allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Freude an der Musik aktiv zu leben und ein Instrument zu lernen. Der Instrumentalunterricht spielt in der menschlichen Entwicklung eine prägende Rolle und gehört aus diesem Grund zum erweiterten Bildungsangebot im Schenkenbergertal. Wir laden Sie ein, mit uns in die Musikwelt einzutauchen. Sie finden alle Informationen in dieser Broschüre oder auf unserer Website MUSIKSCHULE SCHENKENBERGERTAL Roger Wüthrich Präsident Musikschulkommission Christoph Bolliger Musikschulleitung 3
3 Instrumente Holzblasinstrumente Blockflöte Querflöte Klarinette Saxophon Blechblasinstrumente Trompete Cornet Posaune Schlaginstrumente Schlagzeug (Drumset) Tasteninstrumente Klavier Keyboard Akkordeon Schwyzerörgeli Saiteninstrumente Violine / Viola Cello Ukulele Akustische Gitarre E-Gitarre / E-Bass Fächerangebot Gruppenunterricht Blockflöte Die Musikschule bietet Gruppenunterricht im Fach Blockflöte an. Die Unterrichtsdauer beträgt je Gruppengrösse 30 Min. (2er-Gruppe) oder 45 Min. (3er-Gruppe). Im Vordergrund steht das gemeinsame Erleben und Kennenlernen des Instrumentes. Durch längere Unterrichtszeit und den günstigen Preis, ist dies eine attraktive Unterrichtsmöglichkeit für den Einstieg in den Musikunterricht. Natürlich kann dieses Instrument mit all seinen Facetten auch später im Einzelunterricht noch weiter entdeckt werden. Einzelunterricht Unser Instrumentalunterricht wird hauptsächlich im Einzelunterricht erteilt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Spielfertigkeit und Ausdrucksfähigkeit. Dabei steht die individuelle Förderung im Vordergrund. Die Instrumentallehrpersonen können auf die Bedürfnisse, Begabungen und Neigungen jedes Einzelnen eingehen. Grundsätzlich kann jedes Instrument ab der 1. Klasse belegt werden. Eine Entscheidungshilfe und unverbindliche Beratung bieten wir Ihnen anlässlich der Instrumentenvorstellung oder direkt durch die betreffende Instrumentallehrperson. Die häufigste gewählte Unterrichtsdauer ist die Standardlektion von 25 Minuten pro Woche. 4 Chor- und Ensembleunterricht Das Musizieren in Gruppen ist das höchste Ziel jedes Instrumentalspiels! Gemeinsames Musizieren fordert heraus, motiviert, lehrt zuzuhören, erfordert aber ebenso Toleranz, Teamgeist und Bereitschaft, auch in schwierigen Zeiten dabei zu sein. Gleichzeitig ist es die schönste Art, Musik zu entdecken. Beim gemeinsamen Musizieren entstehen neue Klänge, wird Musik neu und anders wahrgenommen. 5
4 Preisliste: 1. bis 5. Klasse / Schulentlassene bis zum 20. Altersjahr Die Vertragsgemeinden der Musikschule Schenkenbergertal beteiligen sich zur Hälfte an den Unterrichtskosten des Instrumentalunterrichts. Ab dem zweiten Instrument pro Schüler wird der volle, kostendeckende Ansatz verrechnet (ausg. Chor- und Ensembleunterricht). Geschwisterrabatt ab 2 Kinder (siehe Musikschulordnung, Seite 9). Chor- und Ensembleunterricht Hast du Interesse in der Gruppe zu Musizieren? Erkundige dich bei deiner Instrumentallehrperson über das aktuelle Angebot der verschiedenen Ensembles. Die Durchführung findet wöchentlich oder mit zeitlicher Begrenzung projektweise und abschliessendem Konzert statt. Elternbeiträge pro Semester: 15 Min. Gruppenunterricht Blockflöte/Woche CHF (entspr /mt.) 25 Min. Einzelunterricht/Woche CHF (entspr /mt.) 35 Min. Einzelunterricht/Woche CHF (entspr /mt.) 50 Min. Einzelunterricht/Woche CHF (entspr /mt.) 6. bis 9. Klasse Ab der 6. Klasse ist der Instrumentalunterricht Teil der Volksschule Aargau und kann von SchülerInnen als Wahlfach besucht werden. Der Kanton übernimmt die Kosten für eine Drittelslektion (15 Min.). Dieses Angebot gilt ausschliesslich für ein Instrument pro SchülerIn. Jedes weitere Instrument wird zum Tarif wie 1. bis 5. Klasse (siehe oben) verrechnet. Aus methodisch/didaktischen Gründen empfehlen wir, die Lektion auf die Gesamtdauer von 25 Min. zu ergänzen. Elternbeiträge pro Semester: 25 Min. Einzelunterricht/Woche CHF (entspr /mt.) 35 Min. Einzelunterricht/Woche CHF (entspr /mt.) 50 Min. Einzelunterricht/Woche CHF (entspr /mt.) Allgemein Alle Anmeldungen sind verbindlich und gültig für das ganze Schuljahr 2018/19 (2 Semester). Eine Rückerstattung des Jahresbeitrags ist nicht möglich. Bitte beachten Sie auch die Musikschulordnung auf den Seiten 8 und 9. Ratenzahlungen Semesterrechnungen können auf Wunsch in Raten bezahlt werden. Dafür bitten wir Sie nach erfolgter Anmeldung um persönliche Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat der Musikschule. Unterstützungsbeitrag Ein Unterstützungsbeitrag für interessierte und motivierte Kinder aus finanziell schwächeren Verhältnissen, mit gesetzlichem Wohnsitz in einer der Vertragsgemeinden der Musikschule, kann durch Eltern oder Erziehungsberechtigte schriftlich beantragt werden. Die Vergabungsrichtlinien sowie das Beitragsgesuch sind auf der Website verfügbar. Das Gesuch ist zusammen mit der Anmeldung zum Instrumentalunterricht einzureichen. 6 7
5 Musikschulordnung Ziel Die Musikschule fördert die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre musikalischen Anlagen und Fähigkeiten zu entfalten. Die Musikschule stellt sich die Aufgabe, Interesse und Verständnis für die Musik von früher Kindheit an zu wecken und zu fördern und gleichzeitig eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen. Aufgaben der Musikschule Die Musikschule - will die Freude an der Musik fördern - bietet Unterricht auf hohem Niveau - will das Erlernen von Musikinstrumenten ermöglichen - fördert das Musizieren in Gruppen Anmeldung Die Anmeldung erfolgt auf Beginn des Schuljahres und wird Anfang März des vorangehenden Schuljahres publiziert und verteilt. Anmeldeschluss ist Ende März / Anfang April. Die Anmeldung ist verbindlich, gilt für das ganze Schuljahr (2 Semester) und muss jährlich erneuert werden! Anmeldeformulare werden in der Schule (Neuanmeldung) sowie durch die Instrumentallehrpersonen (Wiederanmeldung) verteilt, können auf dem Sekretariat der Musikschule Schenkenbergertal in Schinznach-Dorf bezogen oder von der Website heruntergeladen werden. Die Neuanmeldung ist direkt an die Musikschule Schenkenbergertal, Postfach 105, 5107 Schinznach-Dorf, zu senden. Die Wiederanmeldung der Instrumentallehrperson abzugeben. Eine Abmeldung mittels Formular (bei der Instrumentallehrperson erhältlich) ist erwünscht und erleichtert den administrativen Prozess. Zuständigkeit Die Organisation der Musikschule obliegt der Sitzgemeinde Schinznach. Die Kommission, welche sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Vertragsgemeinden zusammensetzt, stellt den Betrieb sicher. Die Ausführung im Rahmen des Vertrages überwacht der Gemeinderat Schinznach. Mindestalter Um der unterschiedlichen Entwicklung der Kinder Rechnung zu tragen, können alle schulpflichtigen Kinder ab der 1. Klasse vom Instrumentalangebot profitieren. Eine Entscheidungshilfe und unverbindliche Beratung bieten wir Ihnen anlässlich der Instrumentenvorstellung. Sie können sich jederzeit direkt an die Musikschulleitung oder die betreffende Instrumentallehrperson wenden. Unterricht von Jugendlichen (Schulentlassene) Jugendliche bis zum 20. Altersjahr können das Instrumentalangebot nutzen und bezahlen denselben Elternbeitrag wie Schüler von der 1. bis zur 5. Klasse. Stundenplan Die Eltern sind verpflichtet, den Stundenplan für das neue Schuljahr sofort an die Instrumentallehrperson weiterzuleiten. Ausserschulische Lern- und Freizeitangebote (z.b. Trainings) sind darauf zusätzlich einzutragen. Unterrichtszeitpunkt Der Unterricht kann von Montag bis Freitag an allen Wochentagen stattfinden (inkl. Mittwochnachmittag). Auf die Wünsche der Schülerinnen und Schüler wird Rücksicht genommen, soweit dies von den verschiedenen Stundenplänen, Raumbelegungen und den Lehrpersonen her möglich ist. Unterricht / Verhinderung Mit der Anmeldung bietet die Musikschule den Unterricht regelmässig an. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, zu den vereinbarten Zeiten pünktlich und vorbereitet zu erscheinen. Bei Verhinderung seitens der Schülerin oder des Schülers ist die Absenz frühestmöglich direkt der Lehrperson mitzuteilen. Dies gilt auch im Falle von Schulausflügen und Ähnlichem. Unterrichtsort In der Regel wird der Instrumentalunterricht ab 3 SchülerInnen pro Instrument in jeder Gemeinde angeboten. Bei Unterschreitung dieser Mindestzahl erfolgt ein örtlicher Zusammenzug, wobei auf möglichst kurze Schulwege geachtet wird. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können betreffend Unterrichtsort zwischen Wohn- und Schulort wählen, sofern ein Angebot besteht. Unterrichtsbeginn ab 2. Semester Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, erst auf Beginn des 2. Semesters einzutreten, jedoch nur in Absprache mit der Musikschulleitung. Unterrichtsdauer ab der 6. Klasse Die ersten 15 Minuten Unterrichtszeit wird vom Kanton subventioniert und ist gratis (1 Instrument/Schüler). Aus methodischen und didaktischen Gründen wird dringend empfohlen, die Lektion auf die Gesamtdauer von 25 Minuten zu ergänzen. Unterrichtsbesuch Der Besuch anlässlich des Unterrichtes des Kindes ist jederzeit möglich. Wir empfehlen den Eltern, ihr Kind im Instrumentalunterricht gelegentlich zu besuchen. Unterrichtsbeginn Der Unterricht im 1. Semester beginnt ab der zweiten Woche im neuen Schuljahr. Im 2. Semester beginnt der Unterricht in der 1. Woche nach den Sportferien. Unterrichtsausfall Die von den Schülerinnen und Schülern nicht besuchten Lektionen (Krankheit, Schulausflüge, Sporttage, Sammelaktionen, Schulverlegungen, kurzfristige Änderungen im Schulstundenplan etc.) gelten als erteilt. Für unverschuldete Lehrpersonenabsenzen (Krankheit, Unfall) gilt folgende Rückerstattungsregelung: Erfolgte Unterrichtsbesuche pro Jahr: Lektionen keine Rückerstattung Lektionen 20 % auf 2 Semesterbeiträge Lektionen 30 % auf 2 Semesterbeiträge Lektionen 40 % auf 2 Semesterbeiträge Lektionen 50 % auf 2 Semesterbeiträge Lektionen 60 % auf 2 Semesterbeiträge Geschwisterrabatt für den Instrumentalunterricht von der 1. bis zur 5. Klasse Bei 2 Kindern innerhalb der ersten bis fünften Klasse, wird ein Rabatt von 15 % gewährt. Bei 3 und mehr Kindern innerhalb der ersten bis fünften Klasse, wird ein Rabatt von 25 % gewährt. (Ensemble-, Band- und Chorunterricht sind vom Rabatt ausgeschlossen) Rechnungsstellung Die Elternbeiträge werden semesterweise durch die Musikschule Schenkenbergertal in Rechnung gestellt. Eltern von Schülerinnen und Schülern, welche nicht in einer Vertragsgemeinde Wohnsitz haben, müssen sich für eine allfällige Rückerstattung an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes wenden. Semesterrechnungen können auf Wunsch in Raten bezahlt werden. Bitte um persönliche Kontaktaufnahme nach erfolgter Anmeldung mit dem Sekretariat der Musikschule. Instrumente / Noten Die Anschaffung der Instrumente und des Notenmaterials gehen zu Lasten der Eltern. Wir empfehlen, ein Instrument erst nach Rücksprache mit der Lehrperson anzuschaffen. In einigen Fällen ist auch eine Miete in einem Fachgeschäft oder beim Jungendspiel Schenkenbergertal möglich und sinnvoll. Verwendung von Bildmaterial Die Musikschule Schenkenbergertal kann an Veranstaltungen entstandene Bilder für die Berichterstattung sowie in den eigenen Medien (Druckerzeugnisse, Onlinemedien) ohne weitere Rückfrage unentgeltlich verwenden. Diese Fotos vermitteln jederzeit eine positive Botschaft. Das Musizieren und das Gemeinschaftserlebnis stehen im Vordergrund. Diese generelle Einwilligung kann von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen SchülerInnen jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung an die Schulleitung aufgehoben werden. 8 9
6 Leitbild Unser Auftrag Wir bieten fachlich und pädagogisch fundierten Musikunterricht. Wir gestalten das kulturelle Leben der Gemeinden mit. Unsere Ziele Kinder und Jugendliche entfalten sich entsprechend ihren Begabungen und Neigungen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Spielfertigkeit und Ausdrucksfähigkeit. Sie werden in ihren Anlagen gefördert und gefordert. Beim Zusammenspiel in den Ensembles werden die musikalischen Fähigkeiten und die Sozialkompetenz weiterentwickelt. Freude und Erfolgserlebnisse vermitteln Selbstvertrauen und legen den Grundstein für eine dauerhafte Beziehung zur Musik. Unser Verständnis Unsere Umgangskultur Unsere Verantwortung Wir erwarten von den Lernenden regelmässiges Üben, Durchhaltewillen und zählen auf die Unterstützung der Eltern. Gemeinsam tragen wir die Verantwortung für eine erfolgreiche musikalische Ausbildung. Wir pflegen eine respektvolle und offene Kommunikation, welche gegenseitige Unterstützung und Wertschätzung einschliesst. Durch Weiterbildungen und Qualitätskontrollen entwickeln wir uns kontinuierlich weiter. Wir setzen uns für eine bestmögliche Infrastruktur mit effizientem Ressourceneinsatz ein. 10
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