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1 Die Musikschule Kulm stellt sich vor. Informationen zu Angebot und Unterricht Musikschule Kulm (MSK) Ausgabe Februar 2018

2 Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Unterkulm, Oberkulm, Gontenschwil, Teufenthal und Zetzwil dem Einzugsgebiet der Musikschule Kulm Diese Info-Broschüre informiert Sie über das Angebot der Musikschule Kulm. Die Musikschule Kulm steht allen Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden sowie Erwachsenen aus Unterkulm, Oberkulm, Teufenthal, Gontenschwil und Zetzwil offen. Sie setzt sich zum Ziel, qualitativ hochstehenden Instrumental- und Gesangsunterricht anzubieten und Freude an der Musik zu vermitteln. Das Erlernen eines Instrumentes ist eine wertvolle Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche, es fördert die emotionale Entwicklung, Sozialkompetenz, Selbstdisziplin und Konzentrationsfähigkeit und macht vor allem Spass. Auch Erwachsene profitieren durch das Spielen eines Instrumentes und das Auffrischen ihrer musikalischen Fähigkeiten. Die Musiklehrpersonen und die Leitung der Musikschule Kulm wünschen Ihrem Kind und Ihnen viel Spass beim Musizieren. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Februar 2018, Sarah Fischer, Musikschulleiterin MSK

3 Informationen zum Instrumental-Angebot und zum Unterricht 1. Instrumental-Angebot Folgende Instrumente können an der Musikschule Kulm bei unseren qualifizierten Musiklehrkräften erlernt werden: Akkordeon Blockflöte (Sopran-, Alt- und Tenorblockflöte) Cello Gitarre (akustisch/elektrisch) E-Bass Keyboard Klarinette Klavier Posaune Querflöte Saxophon Schlagzeug Sologesang Trompete Violine (Geige) 2. Gruppenangebot und Ensembleunterricht Blockflöte wird auch in Zweier- oder Dreiergruppen unterrichtet (siehe Übersicht Kosten). Für Schülerinnen und Schüler, welche den Instrumental- und Gesangsunterricht besuchen und fortgeschritten sind, wird bei genügend Anmeldungen eine Ensemblestunde (Orchester, Band, Instrumentalensemble) angeboten. Diese Zusammenspielstunden sind kostenlos und fördern das lustvolle gemeinsame Musizieren und Aufeinanderhören. Die Musiklehrpersonen und die Musikschulleitung geben gerne weitere Auskünfte. 3. Wahl des Instruments und Einstiegsalter Die Wahl des Instruments ist frei. Ihr Kind muss die Möglichkeit haben, auf einem eigenen Instrument zu Hause zu üben (auch Klavier und Schlagzeug). Für den Akkordeon-, den Schlagzeug- und den Klavierunterricht stehen Instrumente in der Schule zur Verfügung. Für den Blockflötenunterricht braucht der Schüler/die Schülerin eine einwandfreie Flöte mit barocker Bohrung. Es besteht die Möglichkeit, diese bei der Musiklehrperson zu kaufen. Für Klavierschüler sind elektronische Tasteninstrumente zum Üben ungeeignet. Wichtig: Die Instrumente sollen erst nach Rücksprache mit der Lehrperson angeschafft werden. Beim Instrumentenvorstellen im März besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Instrumentenbörse gebrauchte Instrumente anzubieten. Bitte wenden Sie sich mit einem Inserat an die Musikschulleiterin.

4 Das Einstiegsalter ist für die meisten Instrumente ab dem 1. Schuljahr. Für die Blasinstrumente Trompete, Posaune, Klarinette, Saxophon und Querflöte empfiehlt sich der Einstieg erst ab der 3. Klasse. Der Gesangsunterricht eignet sich für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse. Halten Sie jederzeit Rücksprache, falls ein Kind früher einsteigen möchte. Die Musiklehrpersonen beraten Eltern und Kinder gerne individuell über das richtige Einstiegsalter. Zur Abklärung der physischen Voraussetzungen der Kinder und zum Kennenlernen der Instrumente bieten sich die Besuchswochen und das Instrumentenvorstellen an. 4. Unterrichtsorte Der Blockflöten- und Klavierunterricht wird an allen fünf Schulstandorten angeboten (Mindestanzahl an Lektionen/Dorf: 2 SchülerInnen). Der Unterricht der übrigen Instrumente richtet sich nach der Zahl der Anmeldungen und findet schwerpunktmässig in Unterkulm sowie Oberkulm statt. 5. Unterrichtszeiten und Stundenplaneinteilung Der Musikunterricht findet in der unterrichtsfreien Zeit oder in den Poolstunden (während der regulären Schulunterrichtszeit) statt. Bei der Festsetzung der Unterrichtszeit wird auf den regulären Stundenplan der Volksschule Rücksicht genommen. Der Musikunterricht kann auch auf einen unterrichtsfreien Nachmittag angesetzt werden. Die Einteilung erfolgt spätestens in der ersten Woche nach den Sommerferien. Der Instrumentalunterricht beginnt spätestens am Montag der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien. 6. Musikmorgen, Besuchswochen, Instrumentenvorstellen Der Monat März bietet verschiedene Gelegenheiten, die Musikschule Kulm und ihr Instrumentalangebot kennenzulernen und mit den Musiklehrpersonen in Kontakt zu treten. Der Musikmorgen an den Schulen (alternierend in den Dörfern) bietet den Schülerinnen und Schülern einen Überblick über das Instrumental-Angebot. Gleichzeitig kann der Instrumentalunterricht im Rahmen der Besuchswochen während zwei Wochen unverbindlich besucht werden. Im Laufe des Musikmonats März können Eltern und ihre Kinder das Instrumental-Angebot ausprobieren und sich von den Musiklehrpersonen beraten lassen. Das Instrumentenvorstellen findet an einem Samstagmorgen im März in Unterkulm oder Oberkulm statt. Die genauen Daten und Orte können zu gegebener Zeit unserer Homepage entnommen werden.

5 Anmeldung und Abmeldung an der Musikschule Kulm Der An- und Abmeldetermin ist immer der letzte Schultag vor den Frühlingsferien (6. April 2018, 12. April 2019, 3. April 2020 etc.). Abmeldungen auf das 2. Semester müssen bis zum 30. November mit einem Begründungsschreiben bei uns eintreffen. Eine verspätete Abmeldung hat zur Folge, dass ein weiteres Semester bezahlt werden muss, auch wenn die Schülerin/der Schüler den Instrumentalunterricht nicht mehr besucht. Das aktualisierte An-/Abmeldeformular können Sie auf unserer Homepage herunterladen. 1. Neuanmeldung Ihr Kind möchte sich NEU für den Musikschulunterricht anmelden: Bitte informieren Sie sich über das Angebot der MSK (Besuchswochen, Instrumentenvorstellung, Musikmorgen). Studieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen in dieser Broschüre. Füllen Sie das An-/Abmeldeformular aus. Der Anmeldeschluss für Neuanmeldungen ist jeweils der Freitag vor den Frühlingsferien. WICHTIG: Die Anmeldung gilt grundsätzlich bis zum Austritt aus der Volksschule, kann aber jeweils auf den An- bzw. Abmeldetermin (s. oben) gekündigt werden. Bitte notieren Sie sich diesen Termin. 2. Instrument wie bisher, kein Schulstufenwechsel Ihr Kind ist schon angemeldet und möchte weiterhin den Instrumental- oder Gesangsunterricht bei seiner Musiklehrperson besuchen: Es braucht keine Anmeldung mehr, das Angebot läuft weiter. Anfangs Juni erhalten alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler eine Anmeldebestätigung per Mail. Bis Ende Juni: Die Kinder geben ihre Stundenpläne des neuen Schuljahres an die betreffende Musiklehrperson ab. 3. Instrumentenwechsel oder Zweitinstrument gewünscht Ihr Kind ist schon angemeldet und möchte ein zusätzliches oder anderes Instrument belegen: Füllen Sie das An-/Abmeldeformular aus. Der Anmeldeschluss für Neuanmeldungen ist jeweils der Freitag vor den Frühlingsferien.

6 4. Eintritt in die 6. Klasse der Primarschule Ihr Kind ist schon angemeldet und kommt im kommenden Schuljahr in die 6. Klasse der Primarschule: Ihr Kind erhält die reduzierten Tarife der Oberstufe wir passen es an, Sie müssen nichts unternehmen. Informieren Sie uns bitte, falls ihr Kind den Wechsel von der 5. zur 6. Primarschule nicht vollzieht. 5. Wechsel an eine weiterführende Schule Ihr Kind ist schon angemeldet (oder noch nicht angemeldet) und besucht ab August eine Lehre bzw. eine weiterführende Schule: Ihr Kind profitiert von den durch die Gemeinden subventionierten Preisen für Lehrlinge und Absolventen von weiterführenden Schulen (Berufsschulen, Kantonsschulen etc.). Füllen Sie das An-/Abmeldeformular aus. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich nicht abmelden, wenn sie aus der Volksschule kommen. Ausnahme: Ihr Kind kommt ausserterminlich aus der Schule (Internat, vorzeitige Lehre, Volksschulzeit erfüllt etc.). Der An-/Abmeldeschluss ist jeweils der Freitag vor den Frühlingsferien. 6. Abmeldung Ihr Kind möchte im kommenden Schuljahr KEINEN Instrumental- oder Gesangsunterricht mehr besuchen: Füllen Sie das An-/Abmeldeformular aus und lassen Sie das Formular durch die Musiklehrperson unterschreiben. Der Anmeldeschluss für Abmeldungen ist jeweils der Freitag vor den Frühlingsferien. Eine verspätete Abmeldung hat zur Folge, dass ein weiteres Semester bezahlt werden muss, auch wenn die Schülerin/der Schüler den Instrumentalunterricht nicht mehr besucht. 7. Anmeldung Erwachsenenunterricht Sie möchten sich als erwachsene Person für den Instrumentalunterricht an der MSK anmelden: Füllen Sie das An-/Abmeldeformular für Erwachsene aus und schicken Sie es der Musikschulleiterin zu. Dieses Formular finden Sie auf der Homepage.

7 Kosten für das Schuljahr 2018/19 Die Kosten für den Unterricht in der 1. bis 5. Primarschule werden wie folgt aufgeteilt: 50% ist der Elternbeitrag und 50% übernimmt die Wohngemeinde. Der Unterricht für Kinder der 6. Primarschule sowie der Oberstufe wird durch den Kanton und die Gemeinden subventioniert (ausser Sologesang: nur Gemeinde). Darum ist dieser finanzielle Beitrag für die Eltern geringer als derjenige der Primarschule. Bitte seien Sie sich bewusst, was unsere Gemeinden an Subventionen leisten und lassen Sie die Lektionen nicht leichtfertig ausfallen. 1. Elternbeitrag pro Semester für Einzel- bzw. Gruppenunterricht Primarschule 1. bis 5. Klasse (Subvention durch die Gemeinden) Instrumente (in alphabetischer Reihenfolge) Unterrichtsform Dauer/Woche in Minuten Akkordeon, Blockflöte, Cello, E-Bass, Gitarre (akustisch/elektrisch), Keyboard, Klarinette, Klavier, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Sologesang, Trompete, Violine (Geige) Kosten pro Semester Einzelunterricht Fr. Einzelunterricht Fr. Blockflöte Gruppe à Fr. Gruppe à Fr. Primarschule 6. Klasse und Oberstufe 7. bis 9. Klasse (Subvention durch den Kanton Aargau ausser Sologesang und die Gemeinden) Instrumente (in alphabetischer Reihenfolge) Unterrichtsform Dauer/Woche in Minuten Akkordeon, Blockflöte, Cello, E-Bass, Gitarre (akustisch/elektrisch), Keyboard, Klarinette, Klavier, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Violine (Geige) Kosten pro Semester Einzelunterricht Fr. Einzelunterricht Fr. Sologesang Einzelunterricht Fr. Einzelunterricht Fr. Blockflöte Gruppe à Fr. Gruppe à Fr. Auszubildende = Berufslernende, KantonsschülerInnen, FachmittelschülerInnen (Subvention durch die Gemeinden) Instrumente (in alphabetischer Reihenfolge) Unterrichtsform Dauer/Woche in Minuten Akkordeon, Blockflöte, Cello, E-Bass, Gitarre (akustisch/elektrisch), Keyboard, Klarinette, Klavier, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Sologesang, Trompete, Violine (Geige) Kosten pro Semester Einzelunterricht Fr. Einzelunterricht Fr.

8 Erwachsenenunterricht Instrumente (in alphabetischer Reihenfolge) Unterrichtsform Zeit Kosten pro Semester Akkordeon, Blockflöte, Cello, E-Bass, Gitarre (akustisch/elektrisch), Keyboard, Klarinette, Klavier, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Sologesang, Trompete, Violine (Geige) Einzelunterricht Einzelunterricht Einzelunterricht 35 min, 1x pro Monat (6x pro Semester) 35 min, zweiwöchentlich, 8.5x/Semester 35 min, wöchentlich, 19x/Semester 640 Fr. 960 Fr Fr. 2. Rabatt Der Familienrabatt ist unabhängig vom steuerbaren Einkommen. 2 Kinder pro Familie 10% Schulgeldreduktion pro Kind 3 Kinder pro Familie 20% Schulgeldreduktion pro Kind 4 und mehr Kinder pro Familie 30% Schulgeldreduktion pro Kind Für das Zweitinstrument wird keine Ermässigung gewährt. Können Eltern ihren Kindern den Musikunterricht aus finanziellen Gründen nicht ermöglichen, so besteht die Möglichkeit, bei der Wohngemeinde ein Gesuch um Ermässigung des Schulgelds einzureichen (Ausnahme: Oberkulm). 3. Kosten für Notenmaterial, Miete bzw. Kauf von Instrumenten Die Anschaffung des Notenmaterials sowie die Miete oder der Kauf von Instrumenten gehen zu Lasten der Eltern. Informationen zum Instrumentenkauf finden Sie unter Instrumentenwahl und Einstiegsalter. Am Musikmorgen im März wird eine Instrumentenbörse angeboten, wo Sie allenfalls ein günstiges Instrument erwerben können. 4. Rechnungsstellung Die Elternbeiträge werden zweimal jährlich jeweils nach Semesterbeginn in Rechnung gestellt. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, den festgesetzten Elternbeitrag fristgerecht zu bezahlen.

9 Unterrichtsbesuch und Absenzenregelung 1. Unterrichtszeiten und Anzahl Lektionen Der Unterricht findet in der Regel einmal pro Schulwoche statt. Er beginnt spätestens in der zweiten Woche des Schuljahres. Der Unterricht findet normalerweise 36x pro Jahr bzw. 18x pro Semester statt. Dennoch können es aufgrund von Schulanlässen, Feiertagen, Ausfällen des Schülers/der Schülerin weniger Lektionen sein. 2. Unterrichtsbesuch und Absenzen Der Unterricht ist regelmässig und gewissenhaft zu besuchen. Es bestehen die gleichen Pflichten wie an der Volksschule. Absenzen müssen frühzeitig bei der Musiklehrperson gemeldet werden. Vorgehen bei bevorstehender Absenz (immer durch die Eltern oder erziehungsberechtigten Personen = EP zu entschuldigen): a) telefonisch durch die Eltern oder EP (mündliche Begründung) b) per SMS mit schriftlicher Begründung (Handy der Eltern oder EP) c) per Mail, Account der Eltern oder EP 3. Kompensation von ausgefallenen Lektionen, Stellvertretungen Ein Recht auf Kompensation der ausgefallenen Lektion besteht nur bei Ausfall der Musiklehrperson, und da auch nur, wenn die Musiklehrperson nicht krank war. Bei Krankheit der Musiklehrperson entfällt der Unterricht. Bei längerer Abwesenheit der Musiklehrperson durch Krankheit oder Unfall wird eine Stellvertretung angeboten. Lehrpersonen, welche aus künstlerischen Gründen Ausfälle haben (Konzerttätigkeit, Aufnahmen o. ä.), informieren die Eltern im Voraus und sind selbst um eine Stellvertretung oder um das Vor- bzw. Nachholen der Lektionen besorgt. SchülerInnen, welche längere Zeit verletzt oder krank sind, können bei der Schulleitung ein Gesuch um einen Schulgelderlass eingeben. Über die Bewilligung entscheidet die Musikschulkommission. Keine Kompensation oder kein Schulgelderlass besteht bei zu später oder nicht erfolgter Abmeldung. Bei Absenz der SchülerInnen durch Krankheit, schulische Anlässe, Vergessen etc. besteht kein Anrecht auf Nachholen der Lektion.

10 Kommunikation und Kontakt 1. Kommunikation Musikschule Kinder und Eltern Bitte zögern Sie nicht, mit der Musiklehrperson Kontakt aufzunehmen. Sie wird gerne Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Instrumentalunterricht Ihres Kindes beantworten. Auch in Bezug auf den Instrumentenkauf, den Übungsaufwand usw. kann sie Ihnen wertvolle Tipps geben. Sie können Ihr Kind auch jederzeit im Unterricht besuchen. Beschwerden, die den Unterricht betreffen, sollen in erster Linie direkt an die Musiklehrperson gerichtet werden. Kommt keine Einigung zustande, können Sie sich an die Musikschulleitung wenden. Selbstverständlich freut sich die Musiklehrperson, wenn Sie ihr mitteilen, dass Sie mit dem Unterricht zufrieden sind. 2. Kontakt Leitung Musikschule: Sarah Fischer Sekretariat Musikschule: Brigitta Bruder Büro: Kreisschule Mittleres Wynental, Hauptstrasse 30, 5726 Unterkulm Sprechstunden nach Absprache Webseite: Auf unserer Webseite finden Sie alle aktuellen Informationen, die Agenda mit Auftritten sowie alle Formulare zum Herunterladen.

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