Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen einschließlich Entgeltverzeichnis vom 1. September 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen einschließlich Entgeltverzeichnis vom 1. September 2017"

Transkript

1 8.3 Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen einschließlich Entgeltverzeichnis vom 1. September 2017 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Schulordnung) und das Entgeltverzeichnis sind Bestandteile der Unterrichtsverträge des Magistrats der Stadt Langen, Fachdienst Kulturelle Bildung, Musikschule Langen. 1 Aufgabe der Musikschule Die Musikschule Langen erfüllt eine kultur- und bildungspolitische Aufgabe in der Stadt Langen. Sie ist eine öffentliche Bildungseinrichtung, die über die Sensibilisierung für das Musizieren, die Auseinandersetzung mit Musik und das Erlernen musikalischer Fertigkeiten hinaus einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Konzentration. Sie ist auch ein Ort der Integration, des Aufeinanderzugehens, der Öffnung für Unbekanntes und des Miteinanders auch unterschiedlicher sozialer beziehungsweise ethnischer Gruppen sowie Kulturen. Die Musikschule Langen macht auf breiter Basis Kinder, Jugendliche und interessierte Erwachsene mit Musik vertraut und bildet sie musikalisch aus. Sie führt zum gemeinsamen Musizieren und bildet den Nachwuchs für das Laien- und Liebhabermusizieren heran. Sie fördert musikalische Begabung und bereitet auf eine eventuelle musikalische Berufsausbildung vor. 2 Organisation der Musikschule, Geschäftsstelle Die Musikschule ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Langen. Die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aufgaben werden vom Magistrat der Stadt Langen, Fachdienst Kulturelle Bildung, Geschäftsstelle der Musikschule, wahrgenommen. Vereinbarungen zwischen den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften, die den Unterrichtsvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Schulordnung) und das Entgeltverzeichnis betreffen, haben keine verbindliche Wirkung für die Musikschule, sofern sie nicht schriftlich durch die Geschäftsstelle bestätigt werden. 3 Schuljahr, Ferien und Geschäftsjahr Das Schuljahr der Musikschule besteht aus zwei Halbjahren à sechs Monaten. Das Sommerhalbjahr beginnt am 1. März, das Winterhalbjahr beginnt am 1. September. Der Unterricht findet wöchentlich statt. Im Übrigen richtet es sich nach der hessischen Ferienordnung. Grundsätzlich findet während der Ferien kein Unterricht statt; dies gilt ebenso für den Rosenmontag und den Faschingsdienstag. Am letzten Schultag vor den Ferien findet der Unterricht statt. Das Haushaltsjahr der Musikschule Langen ist das Kalenderjahr. 4 Unterrichtsstätten Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule Langen (Kulturhaus Altes Amtsgericht, Darmstädter Straße 27), in den allgemein bildenden Schulen sowie in anderen, von der Musikschule bestimmten Räumlichkeiten in Langen statt. Die jeweils gültigen Hausordnungen, Benutzungsordnung und Satzungen sind einzuhalten.

2 8.3 Seite 2 5 Anmeldung Die Anmeldung zum Unterricht der Musikschule Langen erfolgt schriftlich. Sie ist nur dann verbindlich, wenn sie gegenüber der Geschäftsstelle der Musikschule erklärt wird. Sie wird bei Minderjährigen von der Erziehungsberechtigten oder dem Erziehungsberechtigten unterschrieben. Eine Anmeldung ist auch online über die Homepage der Stadt Langen, Musikschule, möglich. Die Anmeldung wird durch die Bestätigung seitens der Musikschule rechtswirksam. Die Aufnahme richtet sich nach den freien Unterrichtsplätzen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme, sollten keine Unterrichtsplätze verfügbar sein, besteht nicht. 6 Unterricht Die Schülerin oder der Schüler verpflichtet sich mit der Anmeldung, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und an den gestellten Aufgaben nach bestem Vermögen zu arbeiten. Die Musikschule Langen ist berechtigt, in Ausnahmefällen die Unterrichtsform sowie die Unterrichtsdauer vorübergehend zu ändern, wenn dies organisatorisch notwendig ist (z. B. durch Veränderung der Gruppenzusammensetzung). 7 Kündigung Die Kündigung des Unterrichtsvertrages kann grundsätzlich nur 4 Wochen zum Halbjahresende erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Magistrat der Stadt Langen, Fachdienst Kultur und Stadthalle, Musikschule Langen, schriftlich zu erklären. Der Magistrat der Stadt Langen, Fachdienst Kulturelle Bildung, Musikschule Langen, ist auch dann zu einer fristgerechten Kündigung berechtigt, wenn durch Magistratsbeschluss eine Unterrichtsform aufgehoben wird. Bei Umzug (Nachweis) oder längerer Krankheit (Attest) kann die Schülerin oder der Schüler zum Ende des folgenden Monats innerhalb des Halbjahres abgemeldet werden. Der Magistrat der Stadt Langen, Fachdienst Kulturelle Bildung, Musikschule Langen, ist berechtigt, den Unterrichtsvertrag in folgenden Fällen fristlos zu kündigen: 1. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht nicht oder nur sehr unregelmäßig besucht, 2. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht fortgesetzt stört, 3. Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler die Eignung für die jeweilige Unterrichtsform fehlt, 4. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit mehr als drei Monaten im Zahlungsrückstand ist. Das Vorliegen dieser Kündigungsgründe wird durch die Leitung der Musikschule Langen, in Abstimmung mit der jeweiligen Lehrkraft, festgestellt und aktenkundig gemacht. 8 Schulentgelt Das Entgelt für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Langen richtet sich nach dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entgeltverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung (Anlage).

3 8.3 Seite 3 Das Entgelt ist monatlich im Voraus durch Bankeinzug oder Dauerauftrag zu zahlen. Das monatliche Entgelt errechnet sich aus einem Zwölftel des jeweiligen im Entgeltverzeichnis bestimmten Jahresentgelts. 9 Ermäßigung der Entgelte für Familien Im Instrumentalunterricht wird für das erste Mitglied einer Familie das volle Entgelt erhoben; für das zweite ermäßigt sich das Entgelt um 25 Prozent, für jedes weitere Mitglied einer Familie werden nur noch 50 Prozent des Entgelts erhoben. Die Reihenfolge der Familienmitglieder bestimmt sich dabei nach der Höhe des jeweils zu zahlenden Unterrichtsentgelts, wobei das erste Familienmitglied jenes ist, welches das höchste Unterrichtsentgelt zu zahlen hat. 10 Befreiung und Ermäßigung von den Entgelten (1) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können in nachgewiesenen sozialen Härtefällen, d.h. wenn die Erziehungsberechtigten Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII sind, auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 75 % auf das jeweils nach dem gültigen Entgeltverzeichnis zu zahlende Entgelt gewährt bekommen. Die anfallenden Honorarkosten werden in diesen Fällen anteilig von der Stadt Langen Musikschule Langen getragen. Die Befreiung ist auf jeweils sechs Monate bzw. ein Semester befristet. Nach dieser Zeit erlischt der Anspruch, falls vor Halbjahresbeginn keine aktuelle Bescheinigung über den fortdauernden Bezug von Leistungen nach SGB XII vorgelegt wird. Die Entgeltbefreiung erlischt überdies auch während des Bewilligungszeitraumes mit Wegfall der Anspruchsberechtigung auf Leistungen nach SGB XII. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Wegfall des Leistungsbezuges unverzüglich der Musikschule Langen mitzuteilen. Die Befreiung wird nur an Personen mit Hauptwohnsitz in Langen gewährt. Die Befreiung gilt jeweils nur für ein Unterrichtsangebot. Außerdem ist im Instrumental- und Vokalunterricht die jeweils günstigste Unterrichtsform zu wählen; in Fällen besonderer Begabung kann die Leitung der Musikschule hiervor Ausnahmen zulassen. Diese Entscheidungen sind schriftlich zu dokumentieren. (2) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Erziehungsberechtigten Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach dem Sozialgesetzbuch SGB II sind, können auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung von 50 % des jeweils nach dem gültigen Entgeltverzeichnis zu zahlenden Entgeltes erhalten. Die Ermäßigung ist auf jeweils 6 Monate bzw. ein Halbjahr befristet. Nach dieser Zeit erlischt der Anspruch, falls vor Halbjahresbeginn keine aktuelle Bescheinigung über den fortdauernden Bezug von ALG II vorgelegt wird. Der Ermäßigungsanspruch erlischt überdies auch während des Bewilligungszeitraumes mit Wegfall der Anspruchsberechtigung auf ALG II. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Wegfall des Bezuges von ALG II unverzüglich der Musikschule Langen mitzuteilen.

4 8.3 Seite 4 Die Ermäßigung wird nur an Personen mit Hauptwohnsitz in Langen gewährt. Die Ermäßigung gilt jeweils nur für ein Unterrichtsangebot. Außerdem ist im Instrumental- und Vokalunterricht die jeweils günstigste Unterrichtsform zu wählen; in Fällen besonderer Begabung kann die Leitung der Musikschule hiervor Ausnahmen zulassen. Diese Entscheidungen sind schriftlich zu dokumentieren. Zusätzliche Ermäßigungen für Familienmitglieder werden nicht gewährt. 11 Unterrichtsausfall Von der Schülerin oder dem Schüler nicht wahrgenommene Stunden sind ausnahmslos gebührenpflichtig. Entfallen Unterrichtsstunden aus Gründen, die eine Lehrkraft zu vertreten hat, werden diese, sofern dies organisatorisch möglich ist, in Absprache mit der Schülerin oder dem Schüler nachgeholt. 12 Krankheit einer Lehrkraft Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird sich diese bemühen, den Unterricht nachzuholen. Ein Anspruch auf Nachholung der krankheitsbedingt ausgefallenen Stunden besteht nicht. Werden mehr als 3 Unterrichtseinheiten innerhalb eines Semesters nicht erteilt, besteht Anspruch auf Rückerstattung des Unterrichtsentgeltes. 13 Höhere Gewalt Bei Unterrichtsausfall, der durch höhere Gewalt bewirkt wird, erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte. 14 Wechsel der Lehrkraft oder des Unterrichtsfachs Ein Wechsel der Lehrkraft oder des Unterrichtsfachs ist bei der Geschäftsstelle der Musikschule Langen zu beantragen. Dieser wird, soweit dies die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Unterrichtskapazitäten zulassen, zum Beginn des übernächsten Monats ermöglicht. In Ausnahmefällen kann die Leitung der Musikschule einen kurzfristigen Wechsel ermöglichen. 15 Beschwerden Beschwerden sind der Geschäftsstelle der Musikschule persönlich oder schriftlich mitzuteilen. 16 Informationspflichten des 36 und 37 VSBG Die Stadt Langen ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen VSBG).

5 8.3 Seite 5 17 Inkrafttreten Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen einschließlich Entgeltverzeichnis treten zum in Kraft. Langen, DER MAGISTRAT DER STADT LANGEN Gebhardt Bürgermeister

6 8.3 Seite 6 Entgeltverzeichnis (gültig ab 1. September 2017) Die Entgelte sind in ihrer monatlichen Höhe angegeben; die Höhe des monatlichen Entgeltes errechnet sich aus einem Zwölftel des jeweiligen Jahresentgeltes. Elementare Musikerziehung Musik für Mäuse Musikalische Früherziehung (MFE) Musikalische Grundausbildung (MGA) Instrumentales Orientierungsjahr Karussell Instrumental- und Vokalunterricht Einzelunterricht (45 Minuten) Einzelunterricht (30 Minuten) 2er-Gruppenunterricht (45 Minuten) 2er-Gruppenunterricht (30 Minuten) 3er-Gruppenunterricht (45 Minuten) 4er-Gruppenunterricht (45 Minuten) 25,00 Euro 25,00 Euro 25,00 Euro 51,00 Euro 88,00 Euro 67,00 Euro 51,00 Euro 34,00 Euro 34,00 Euro 26,00 Euro Ensembles, Orchester, Vocalensemble, Musiktheorie, Band-Coaching Ensembles und Musiktheorie 6,00 Euro Ensembles und Musiktheorie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keinen Unterricht an der Musikschule erhalten 13,00 Euro Vocalensemble Langen, Chor der Musikschule 6,00 Euro Vocalensemble für Teilnehmerinnen, Teilnehmer, die keinen Unterricht an der Musikschule erhalten 12,00 Euro Bandcoaching 17,00 Euro Orchester unentgeltlich Ermäßigungen Entgeltermäßigungen für weitere Familienmitglieder Zweites Familienmitglied - Ermäßigung 25 % Jedes weitere Familienmitglied Ermäßigung 50 % Sonderregelungen bei Bezug von Leistungen nach SGB XII und SGB II sind der Ziffer 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule zu entnehmen. Mietinstrumente stehen in begrenzter Zahl zur Verfügung. Monatsmiete für Instrumente Tarif 1 Tarif 1 gilt für folgende Instrumente: Violine, Blockflöte, Trompete, Posaune, Tenorhorn, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Drumset 10,00 Euro Monatsmiete für Instrumente Tarif 2 15,00 Euro Tarif 2 gilt für folgende Instrumente: Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Horn, Euphonium, Tuba, Harfe

7 8.3 Seite 7 Honorarordnung der Musikschule Langen 1 Honorarverträge des Magistrats der Stadt Langen (1) Der Magistrat der Stadt Langen, dieser vertreten durch die jeweiligen Unterzeichnungsberechtigten des Fachdienstes Kulturelle Bildung, Musikschule Langen, schließt mit allen Lehrkräften, die in seinem Auftrag tätig werden, Honorarverträge ab. Vertragsgrundlage sind die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die inhaltliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit und das Rechtsverhältnis zwischen Musikschule Langen und den Lehrkräften ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Vereinbarungen im Honorarvertrag. (2) Die Lehrkräfte der Musikschule Langen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Namen der Musikschule Langen Vereinbarungen zu treffen, Anmeldungen und Abmeldungen entgegenzunehmen und Zusagen über die Aufnahme in den Unterricht abzugeben. 2 Honorarzahlungen (1) Von der Musikschule Langen wird nur dann Unterrichtshonorar gezahlt, wenn mit den Lehrkräften ein gültiger Honorarvertrag besteht und die unterschriebene Anmeldung der Schülerin oder des Schülers der Musikschule vorliegt und ihrerseits bestätigt worden ist. Soweit im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Regelungen für die Honorarzahlungen der Musikschule Langen: (2) Das Honorar wird für jeweils ein Halbjahr monatlich pauschaliert ausgezahlt. Grundlage hierfür sind die monatlichen Anwesenheitslisten (Stundenpläne) und Honorarabrechnungen, die bis zum 5. des folgenden Monats bei der Geschäftsstelle der Musikschule einzureichen sind. Die pauschalen Zahlungen werden einmal im Halbjahr überprüft und gegebenenfalls angepasst. In jedem Halbjahr erfolgt eine Spitzabrechnung. (3) Die Höhe der Honorare je Unterrichtseinheit wird vom Magistrat der Stadt Langen festgesetzt. Das Honorar beträgt brutto - für eine Unterrichtseinheit (UE) mit 45 Minuten 23,70 Euro - für eine Unterrichtseinheit mit 30 Minuten 15,80 Euro - für eine Unterrichtseinheit mit 60 Minuten 31,60 Euro - für eine Unterrichtseinheit in den Elementarfächern Musik für Mäuse, MiniMusik und Musikalische Früherziehung mit 45 Minuten 31,60 Euro - für eine Unterrichtseinheit in der Instrumentalen Orientierungsstufe Instrumenten-Karussell mit 60 Minuten 39,50 Euro - für eine Unterrichtseinheit Ensembleprobe - mit 60 Minuten 31,60 Euro - mit 90 Minuten 47,40 Euro

8 8.3 Seite 8 (4) Lehrkräfte, die seit 5 Jahren und länger an der Musikschule Langen tätig sind, erhalten höhere Honorare. Das Honorar beträgt für diese Lehrkräfte brutto - für eine Unterrichtseinheit mit 45 Minuten 24,60 Euro - für eine Unterrichtseinheit mit 30 Minuten 16,40 Euro - für eine Unterrichtseinheit mit 60 Minuten 32,80 Euro - für eine Unterrichtseinheit in den Elementarfächern Musik für Mäuse, MiniMusik und Musikalische Früherziehung mit 45 Minuten 32,80 Euro - für eine Unterrichtseinheit in der Instrumentalen Orientierungsstufe Instrumenten-Karussell mit 60 Minuten 41,00 Euro - für eine Unterrichtseinheit Ensembleprobe - mit 60 Minuten 32,80 Euro - mit 90 Minuten 49,20 Euro (5) Lehrkräfte, die seit 10 Jahren und länger an der Musikschule Langen tätig sind, erhalten höhere Honorare. Das Honorar beträgt für diese Lehrkräfte brutto - für eine Unterrichtseinheit mit 45 Minuten 25,80 Euro - für eine Unterrichtseinheit mit 30 Minuten 17,20 Euro - für eine Unterrichtseinheit mit 60 Minuten 34,40 Euro - für eine Unterrichtseinheit in den Elementarfächern Musik für Mäuse, MiniMusik und Musikalische Früherziehung mit 45 Minuten 34,40 Euro - für eine Unterrichtseinheit in der Instrumentalen Orientierungsstufe Instrumenten-Karussell mit 60 Minuten 43,00 Euro - für eine Unterrichtseinheit Ensembleprobe - mit 60 Minuten 34,40 Euro - mit 90 Minuten 51,60 Euro Die erhöhten Honorare werden ab dem Folgehalbjahr nach Erreichen der 5jährigen bzw. 10jährigen Tätigkeit an der Musikschule Langen gezahlt. (6) Weitere Regiezeiten in den Elementarfächern können unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit individuell vereinbart werden, wenn die Mehrbelastung und der Mehraufwand dies erfordern und die besondere Qualifikation der Lehrkraft gegeben ist. (7) Zusätzliche Honorierungen, z.b. für Extraproben sowie Vorbereitungen von Wettbewerben und Konzerten der Schülerinnen und Schüler, müssen von der Lehrkraft bei der Musikschulleitung beantragt werden. (8) Fahrtkosten werden nur dann übernommen, wenn dies einzelvertraglich vereinbart worden ist. Die Höhe der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach den jeweils aktuellen Sätzen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Erhöhungen der RMV-Sätze werden ab dem Folgehalbjahr an die Lehrkräfte der Musikschule Langen weitergereicht. 3 Vertrauenspersonen der Fächer; Honorierung Die Leitung der Musikschule Langen kann für die Fächer Elementare Musikerziehung ( Musik für Mäuse, MiniMusik, MFE) Blockflöte Tasteninstrumente Streich-/Holzblasinstrumente/Kammermusik (ohne Blockflöte) sowie Orchester/Big Band Rock/Pop/Academy

9 8.3 Seite 9 Vertrauenspersonen benennen und ihnen durch einen gesonderten Honorarvertrag folgende Aufgaben übertragen: Beratung der Leitung der Musikschule Langen, Mitwirkung bei der Stundenplaneinteilung, Beratung der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, Koordinierung der Facharbeit (Konferenzen, Fachkonzerte). Vertrauenspersonen erhalten pro Unterrichtswoche ein pauschales Honorar in Höhe von gegenwärtig brutto einer Unterrichtseinheit (UE 45 Min.), aber keine Fahrtkostenerstattung. 4 Honorarzahlung bei Unterrichtsausfall (1) Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler unentschuldigt, wird der Lehrkraft das Honorar für die Stunde gezahlt. Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler entschuldigt, wird der Lehrkraft das Honorar für die Stunde gezahlt. Die Stunden bei entschuldigtem und unentschuldigtem Fehlen einer Schülerin oder eines Schülers müssen von der Lehrkraft nicht nachgeholt werden. (2) Die Lehrkraft erhält pro Halbjahr einmal den durch Krankheit ausgefallenen Unterricht honoriert (pro Schülerin und Schüler eine Unterrichtseinheit je Halbjahr). Fällt Unterricht durch Krankheit oder Verschulden der Lehrkraft darüber hinausgehend aus, wird dafür kein Honorar gezahlt. Der Unterricht soll in diesen Fällen nachgeholt werden, sofern dies organisatorisch möglich ist. (3) Fällt der Unterricht länger als drei Wochen in einem Halbjahr aus, haben die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, entweder ein Storno für das zu zahlende Entgelt zu erhalten oder, falls die Musikschule dazu in der Lage ist, eine geeignete Ersatzlehrkraft zu bekommen, die den Unterricht vorübergehend fortführt. 5 Honorarzahlung bei Veranstaltungen der Musikschule (1) Die Teilnahme von Lehrkräften an Veranstaltungen sowie Konferenzen der Musikschule Langen wird honoriert. (2) Es wird begrüßt, dass sich die Lehrkräfte der Musikschule wenigstens einmal jährlich mit Schülerbeiträgen an öffentlichen oder internen Veranstaltungen der Musikschule beteiligen. Für die Betreuung der eigenen Schülerinnen oder Schüler während eines öffentlichen Konzertes oder einer anderen Veranstaltung erhalten die Lehrkräfte jeweils zwei Unterrichtseinheiten (UE 45 Min.) honoriert, interne Klassenvorspiele, die von der Lehrkraft einmal jährlich durchgeführt werden sollen, honoriert die Musikschule ebenfalls mit zwei Unterrichtseinheiten (UE 45 Min.). Wenn eine zusätzliche Anfahrt notwendig sein sollte, werden die Fahrtkosten gemäß Ziffer 2 erstattet. (3) Für die Teilnahme an Vollversammlungen und Fachbereichskonferenzen wird den Lehrkräften eine Unterrichtseinheit (45 Min.) vergütet.

10 8.3 Seite 10 6 Zuschüsse zu Fortbildungsveranstaltungen (1) Lehrkräfte, die mehr als vier Unterrichtseinheiten je Unterrichtswoche erteilen, erhalten auf schriftlichen Antrag einen Zuschuss für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von höchstens 60 Euro je Veranstaltung. Ein solcher Zuschuss kann maximal für zwei Veranstaltungen je Kalenderjahr gezahlt werden. (2) Auf diese Zuschüsse besteht kein Anspruch. Die Entscheidung über die Gewährung dieser Zuschüsse trifft die Leitung der Musikschule Langen. 7 Inkrafttreten Die Honorarordnung der Musikschule Langen tritt zum 1. September 2017 in Kraft. Langen, DER MAGISTRAT DER STADT LANGEN Gebhardt Bürgermeister

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen Entgeltverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen Entgeltverzeichnis 8.3 Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen Entgeltverzeichnis Aufgrund der 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I,

Mehr

Entgeltordnung für die Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde

Entgeltordnung für die Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde Entgeltordnung für die Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde Auf der Grundlage des 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg vom 18. Dezember 07, (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Schulordnung. der Richard-Trunk-Musikschule

Schulordnung. der Richard-Trunk-Musikschule Schulordnung der Richard-Trunk-Musikschule vom 29. Mai 1991 zuletzt geändert am 16. Mai 2018 1 (Aufgabe) 1. Die Richard-Trunk-Musikschule der Stadt Tauberbischofsheim ist eine öffentliche Einrichtung für

Mehr

Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen

Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen 3.6.1 Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen vom 05.06.1990 in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen Änderungen: 1. Änderungssatzung vom 13.05.2004 (In Kraft getreten

Mehr

Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde

Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde Auf der Grundlage des 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg vom 18. Dezember 2007, (GVBl. I S.286), zuletzt geändert

Mehr

Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen

Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen Seite 01 Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen 1.0 Aufgabe Die Musikschule der Stadt Ehingen dient als öffentliche Bildungseinrichtung einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden Musikausbildung.

Mehr

4.11 Seite -1 - Musikschule. Schulordnung für die Musikschule Düren vom , in Kraft getreten am Aufgabe

4.11 Seite -1 - Musikschule. Schulordnung für die Musikschule Düren vom , in Kraft getreten am Aufgabe 4.11 Seite -1 - Schulordnung für die Düren vom 11.10.2017, in Kraft getreten am 20.10.2017 1 Aufgabe Die wesentliche Aufgabe der ist die Entwicklung und Förderung musikalischer und tänzerischer Fähigkeiten

Mehr

Entgeltordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Hannover

Entgeltordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Hannover Entgeltordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Hannover - gültig ab 01.01.2016-1 Unterricht 1.1 Unterricht an der Musikschule wird in der Regel montags bis freitags während des ganzen Jahres erteilt.

Mehr

Gebührensatzung. zur Satzung für die Städt. Musikschule

Gebührensatzung. zur Satzung für die Städt. Musikschule Gebührensatzung zur Satzung für die Städt. Musikschule Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes KAGerlässt die Stadt Eggenfelden folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung Als Beitrag zu

Mehr

Gebührenordnung der Musikschule Porta Westfalica vom zur Satzung der Musikschule Porta Westfalica vom

Gebührenordnung der Musikschule Porta Westfalica vom zur Satzung der Musikschule Porta Westfalica vom Datum der Gebührenordnung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 16.12.2010 --- 01.01.2011 14.12.2011 --- 01.01.2012 15.12.2015 1, 6, 7 01.01.2016 27.11.2017 -- 10.07.2018 1, 3, 4, 7, 8 01.08.2018

Mehr

Entgeltordnung der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.v.

Entgeltordnung der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.v. ordnung der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.v. - In der Fassung des Beschlusses des Vorstandes vom 28.09.2016-1 pflicht Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule im Landkreis St.

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

G E B Ü H R E N S A T Z U N G G E B Ü H R E N S A T Z U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE MÖRFELDEN-WALLDORF 8. Ergänzungslieferung 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Gebühren 2 - Gebührenpflicht 3 - Gebührenermäßigung/ -befreiung 4 -

Mehr

Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Recklinghausen vom

Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Recklinghausen vom Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Recklinghausen vom 20.03.2018 Aufgrund des 41 Absatz 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührenordnung für die Volkshochschule und die VHS-Musikschule Egelsbach

Gebührenordnung für die Volkshochschule und die VHS-Musikschule Egelsbach Gebührenordnung für die Volkshochschule und die VHS-Musikschule Egelsbach Aufgrund der 5, 19, 20, 93, Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl I S 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Schul- und. Gebührenordnung der. Musischen Akademie. Emden e.v.

Schul- und. Gebührenordnung der. Musischen Akademie. Emden e.v. Schul- und Gebührenordnung der Musischen Akademie Emden e.v. Brückstraße 92, 26725 Emden Tel. 04921 588495 Email: info@musiak-emden.de Stand: August 2017 Schulordnung Die Musische Akademie Emden e. V.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule. Neufassung zum

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule. Neufassung zum Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule Neufassung zum 01.08.2017 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule Neufassung Aufgrund

Mehr

S c h u l o r d n u n g der Musikschule der Gemeinde Finnentrop. 1 Rechtsstatus. 2 Aufgabe

S c h u l o r d n u n g der Musikschule der Gemeinde Finnentrop. 1 Rechtsstatus. 2 Aufgabe S c h u l o r d n u n g der Musikschule der Gemeinde Finnentrop Beschlossen durch den Rat der Gemeinde Finnentrop am 10. Dezember 2013: 1 Rechtsstatus Die Musikschule ist eine rechtlich unselbständige

Mehr

Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz

Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.06.2005 wird nachstehende Schulordnung für die Musikschule Giengen an der Brenz erlassen: 1 Aufgabe

Mehr

***** Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule Wipperfürth vom 18. Juni 1996

***** Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule Wipperfürth vom 18. Juni 1996 ***** Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule Wipperfürth vom 18. Juni 1996 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994

Mehr

Ensemblefach Lehrerwunsch Unterrichtsort. Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort:

Ensemblefach Lehrerwunsch Unterrichtsort. Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Ensemblefach Ensemblefach Lehrerwunsch Unterrichtsort Zahlungspflichtiger Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Zahlungsart O Die Unterrichtsgebühren sollen per Lastschrift eingezogen werden. Zahlungstermine:

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Musikschule Alzenau. vom 14. März 2019

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Musikschule Alzenau. vom 14. März 2019 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Musikschule Alzenau vom 14. März 2019 Die Stadt Alzenau erlässt auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - (BayRS 2024-1-I)

Mehr

S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010

S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010 S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010 Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat am 7. Dezember 2010 folgende Schulordnung für die Musikschule Pfullingen beschlossen:

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden Satzung Datum Änderung in Kraft getreten Gebührensatzung 29.01.1997 01.02.1997 1. Nachtrag 20.01.1998 2 Ziff. 1 b und c, 5 Abs.2, 10 (Tarife 3, 5-10,)

Mehr

Schulordnung der Musikschule Renningen Der Gemeinderat hat am folgende Neufassung der Schulordnung für die Musikschule Renningen

Schulordnung der Musikschule Renningen Der Gemeinderat hat am folgende Neufassung der Schulordnung für die Musikschule Renningen Schulordnung der Musikschule Renningen Der Gemeinderat hat am 22.02.2010 folgende Neufassung der Schulordnung für die Musikschule Renningen beschlossen: 1 Name und Aufgabe Die Musikschule Renningen ist

Mehr

Gebührensatzung der Kreismusikschule Friedrich von Flotow Bad Doberan

Gebührensatzung der Kreismusikschule Friedrich von Flotow Bad Doberan Gebührensatzung der Kreismusikschule Inhalt: 1 Gebührenpflicht...1 2 Gebührenschuldner...2 3 Fälligkeit...2 4 Höhe der Unterrichtsgebühren...2 5 Höhe der Gebühren für die zeitweilige Überlassung von Instrumenten,

Mehr

Studenten (nur bei Vorlage der Studienbescheinigung)

Studenten (nur bei Vorlage der Studienbescheinigung) Entgeltordnung für das Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny", Musikschule der Hansestadt Rostock (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 15 vom 5. August 2015) Die Entgeltordnung regelt

Mehr

Satzung der Stadt Guben. Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung)

Satzung der Stadt Guben. Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung) Satzung der Stadt Guben Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung) Aufgrund der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 3 2 / Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht in folgenden Stufen: - der elementaren Musikerziehung in der Grundstufe, - musikalische

Mehr

Synopse Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell

Synopse Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell Synopse Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell Bisherige Fassung Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell vom 01.06.2005, geändert am 20.05.2008, 30.03.2009, 30.08.2010, 07.11.2011

Mehr

Gebührenerhebung. Höhe der Gebühren. 2.1 Bei Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-- erhoben.

Gebührenerhebung. Höhe der Gebühren. 2.1 Bei Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-- erhoben. Seite 1 * * Aufgrund der 5, 19 Abs. 1, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I S. 11) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I S. 66), des 5 des Gesetzes über

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages Nr. 257 vom 16.10.2013 1 Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Auf der Grundlage der 98 Abs. 1, i. V. mit 87 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltverzeichnis der Musikschule Rüsselsheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltverzeichnis der Musikschule Rüsselsheim Kultur123 Stadt Rüsselsheim Betriebsteil Musikschule Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltverzeichnis der Musikschule Rüsselsheim I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen

Mehr

Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel

Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel 1. AUFGABE Das Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Frechen vom Präambel

Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Frechen vom Präambel Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Frechen vom 25.05.2016 Präambel Aufgrund der 7 und 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666)

Mehr

Ortsrecht der Stadt Hürth

Ortsrecht der Stadt Hürth Ortsrecht der Stadt Hürth Gebührensatzung für die Josef Metternich Musikschule (1), (2), (3), (4) der Stadt Hürth vom 22.03.2010 Aufgrund der 7 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Schwabach vom 20. August 2004

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Schwabach vom 20. August 2004 Die Stadt Schwabach erläßt aufgrund des Art 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4 April 1993 (BayRS 224-1-I), zuletzt geändert mit Gesetz vom 25 Juli 22 (GVBl S322)

Mehr

Musik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE.

Musik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE. Musik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE n bei omme Willk Entgeltordnung www.rastatt.de uns! Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Rastatt 1. Die Entgelte betragen je SchülerIn pro Monat: 1.1. Grundstufe

Mehr

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch 1. Aufgaben Die Musikschule der Gemeinde Haßloch ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen vom Präambel

Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen vom Präambel Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen vom 20.07.2018 Präambel Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994

Mehr

Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Lohmar vom

Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Lohmar vom IV/8/1 Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Lohmar vom 19.12.1995 I. Änderung vom 18.09.1997 Der Rat der Stadt Lohmar hat aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines

Satzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines Satzung der städtischen Musikschule (Ratsbeschluss vom 14.12.2010) 1 Allgemeines Die Musikschule ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Mettmann und trägt den Namen "Städtische Musikschule

Mehr

Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02.

Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02. Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02. April 2008 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis vom , in der Fassung der Änderungssatzung vom

Satzung. über die Erhebung von Gebühren der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis vom , in der Fassung der Änderungssatzung vom Musikschule Satzung über die Erhebung von Gebühren der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis vom 01.12.1980, in der Fassung der Änderungssatzung vom 25.09.2017. Aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der

Mehr

... G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal

... G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV NW S. 666/SGV

Mehr

Schulordnung. der Musikschule der Stadt Calw

Schulordnung. der Musikschule der Stadt Calw Schulordnung der Musikschule der Stadt Calw 21. Januar 2000 Schulordnung für die Musikschule der Stadt Calw mit den Abteilungen Instrumentalbereich, Ballett und Tanz, Aurelius-Sängerknaben vom 20. Januar

Mehr

8 Probezeit. 9 Verhalten in der Schule

8 Probezeit. 9 Verhalten in der Schule 8 8 Probezeit Die ersten 3 Monate der musikalischen Ausbildung gelten als Probezeit. Während der Probezeit ist eine Kündigung jeweils zum 10. des laufenden Monats möglich. 9 Verhalten in der Schule Die

Mehr

Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck

Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck Vom 10.11.2008 Aufgrund der 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712),

Mehr

Gebührenordnung der Musikschule 7.2.1

Gebührenordnung der Musikschule 7.2.1 Gebührenordnung der Musikschule 7.2.1 15 Änderungssatzung vom 20.12.2018 zur Gebührenordnung der Musikschule der Stadt Löhne in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 05.12.2017 Auf Grund der 7 und 8

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS - vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS - vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS - vom 10.12.2001 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 16.12.2002, 23.06.2006,

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren der Musikschule Johann Matthias Sperger des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren der Musikschule Johann Matthias Sperger des Landkreises Ludwigslust-Parchim 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren der Musikschule Johann Matthias Sperger des Landkreises Ludwigslust-Parchim Auf der Grundlage des 92 Abs.1 der Kommunalverfassung für

Mehr

Musikschul-Zweckverband Schleiden

Musikschul-Zweckverband Schleiden Musikschul-Zweckverband Schleiden Schul- und Gebührenordnung 2 0 1 6 Schulordnung 1. Aufgabe Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgabe ist die musikalische

Mehr

Gebührensatzung. der Musikschule der Stadt Königswinter. vom (zuletzt geändert durch Satzung vom )

Gebührensatzung. der Musikschule der Stadt Königswinter. vom (zuletzt geändert durch Satzung vom ) Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Königswinter vom 23.07.1991 (zuletzt geändert durch Satzung vom 25.10.2017) Aufgrund von 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der

Mehr

S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim. vom

S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim. vom 3.1 1 S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim vom 15.05.2012 hier abgedruckt in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.02.2016 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen

Mehr

MusikschulGebS Seite 1. Satzung

MusikschulGebS Seite 1. Satzung Seite 1 Satzung über die Benutzungsgebühren (Schulgeld) für den Besuch der Franz-Grothe-Schule - städt. Musikschule der Stadt Weiden i.d.opf. vom 01.09.2014 Die Stadt Weiden i.d.opf. erlässt aufgrund des

Mehr

SCHULORDNUNG Sing- und Musikschule Neusäß e.v. 1 Aufbau. 2 Singschule. 3 Musikalische Grundfächer

SCHULORDNUNG Sing- und Musikschule Neusäß e.v. 1 Aufbau. 2 Singschule. 3 Musikalische Grundfächer 693 SCHULORDNUNG Sing- und Musikschule Neusäß e.v. geändert durch Beschluss vom 01.12.2011 (in Kraft ab 01.12.2012) 1 Aufbau Die Sing- und Musikschule Neusäß e.v. gliedert sich in a) Singschule b) musikalische

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Schlitz

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Schlitz 1 Schulordnung für die Musikschule der Stadt Schlitz Aufgrund der 5,19,20,51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Unterrichts- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ulm

Unterrichts- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ulm vom 15. Juli 2015 Der Gemeinderat hat am 15. Juli 2015 folgende Unterrichts- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ulm beschlossen: 1. Aufgabe Die Musikschule der Stadt Ulm ist eine Bildungseinrichtung

Mehr

- Gebührenordnung für die Volkshochschule und die VHS-Musikschule Egelsbach

- Gebührenordnung für die Volkshochschule und die VHS-Musikschule Egelsbach 1 - Gebührenordnung für die Volkshochschule und die VHS-Musikschule Egelsbach Aufgrund der 5, 19, 20, 93, Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl I S 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter

Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter Anlage 1 Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter Aufgrund der 6,8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 28.10.2006

Mehr

Satzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2

Satzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2 Satzung der Musikschule Ettlingen () Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 2 II. Aufgaben der Musikschule... 2 III. Aufbau der Musikschule / Verwaltungsrat... 2 IV. Unterricht, Gebühren und Gebührenmaßstab...

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Plattling. Vom 08. Juni 2010 I N H A L T S Ü B E R S I C H T. 3 Entstehen der Gebührenschuld

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Plattling. Vom 08. Juni 2010 I N H A L T S Ü B E R S I C H T. 3 Entstehen der Gebührenschuld Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Plattling Vom 08. Juni 2010 I N H A L T S Ü B E R S I C H T 1 Gebührenerhebung 2 Gebührenschuldner 3 Entstehen der Gebührenschuld 4 Gebührenabrechnung und

Mehr

Anmeldung zum Musikschulunterricht. Unterrichtsvertrag

Anmeldung zum Musikschulunterricht. Unterrichtsvertrag Anmeldung zum Musikschulunterricht Unterrichtsvertrag Ich erkenne die Bedingungen der Schulordnung und die Gebührenordnung als rechtsverbindlich an und bitte, meine Tochter / meinen Sohn in den Musikunterricht

Mehr

Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim. hier abgedruckt in der Neufassung vom

Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim. hier abgedruckt in der Neufassung vom 3.2 1 Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim hier abgedruckt in der Neufassung vom 11.02.2016 Aufgrund der 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom

Gebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom Gebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom 27.07.2016 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Schulordnung der Musik- und Kunstschule (MKS) der Stadt Wesel

Schulordnung der Musik- und Kunstschule (MKS) der Stadt Wesel Schulordnung der Musik- und Kunstschule (MKS) der Stadt Wesel 1. Aufgabe Die MKS ist eine Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt Wesel und soll die musikalischen Fähigkeiten der Musikinteressierten

Mehr

( Fotoleiste v. l.) 3. und 5. Ferdinand Ullrich, 4. Anna-Lisa Konrad, 8. Pedro Malinowski

( Fotoleiste v. l.) 3. und 5. Ferdinand Ullrich, 4. Anna-Lisa Konrad, 8. Pedro Malinowski ( Fotoleiste v. l.) 3. und 5. Ferdinand Ullrich, 4. Anna-Lisa Konrad, 8. Pedro Malinowski Die Musikschule. Leitlinien und Hinweise Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen, die über die Sensibilisierung

Mehr

Änderung und Neufassung der. GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

Änderung und Neufassung der. GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner 694 Änderung und Neufassung der GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom 04.05.2016 1 Gebührenerhebung Der Verein erhebt für die Leistungen der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. Gebühren.

Mehr

Schulordnung der Musikschule Coburg e.v.

Schulordnung der Musikschule Coburg e.v. Schulordnung der 1. Allgemeine Ziele und Aufgaben Die Musikschule als öffentliche, gemeinnützige Einrichtung mit ausgeprägtem bildungs-, kultur- und sozialpolitischem Auftrag, gewährleistet einen wesentlichen

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Dingolfing zur Musikschulsatzung

Gebührensatzung der Stadt Dingolfing zur Musikschulsatzung Gebührensatzung der Stadt Dingolfing zur Musikschulsatzung Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 23.05.1990 Geändert durch 2. Änderungssatzung vom 06.04.1992 Geändert durch 3. Änderungssatzung vom 01.03.1993

Mehr

ENTGELT WIDERRUF - SCHULORDNUNG

ENTGELT WIDERRUF - SCHULORDNUNG ENTGELT WIDERRUF - SCHULORDNUNG Entgelte, Instrumentenmiete und Zuschläge 1) Da die Musikschule Unterrichtsinstrumente bereitstellen muss, wird bei Klavier- und Keyboardunterricht ein Aufschlag erhoben.

Mehr

Verordnung zum Reglement der Musikschule Cham. vom 29. September in Kraft ab 1. August 2016

Verordnung zum Reglement der Musikschule Cham. vom 29. September in Kraft ab 1. August 2016 Einwohnergemeinde Cham 0. Verordnung zum Reglement der Musikschule Cham vom 9. September 0 in Kraft ab. August 0 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf des Reglements der Musikschule Cham vom. Dezember

Mehr

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des Landkreises Zwickau

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen Inhaltsverzeichnis 1 Trägerschaft 2 2 Aufgaben 2 3 Schuljahr 2 4 Anmeldungen 2 5 Aufnahme 2 6 Abmeldungen 3 7 Entlassungen 3 8 Unterricht 3 9 Studienvorbereitende

Mehr

Musikschule der Stadt Fulda MUS K fulda.de. Schulgeldordnung KULTURSTADT FULDA MUSIKSCHULE

Musikschule der Stadt Fulda MUS K fulda.de. Schulgeldordnung KULTURSTADT FULDA MUSIKSCHULE Musikschule der Stadt Fulda MUS K CHULE @ fulda.de Schulgeldordnung KULTURSTADT FULDA MUSIKSCHULE Schulgeldordnung für die Musikschule der Stadt Fulda Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

e. V.. Die Musikschule Städtische Musikschule Oberhausen

e. V.. Die Musikschule Städtische Musikschule Oberhausen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen vom 22.06.2015 Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 22.06.2015 folgendee Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel

Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel Aufgrund der 3, 28 Abs. 2 Ziff. 9,131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung der Kreismusikschule Teltow-Fläming

Satzung der Kreismusikschule Teltow-Fläming Satzung der Kreismusikschule Teltow-Fläming Aufgrund 2 Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz BbgMSchulG -) vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 178),

Mehr

Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald Präambel Die Kreismusikschulen sind öffentliche Einrichtungen

Mehr

Schulordnung. der Städtischen Musikschule Tettnang. Lindauerstraße Tettnang Telefon: Fax:

Schulordnung. der Städtischen Musikschule Tettnang. Lindauerstraße Tettnang Telefon: Fax: Schulordnung der Städtischen Musikschule Tettnang Lindauerstraße 48 88069 Tettnang Telefon: 07542 93160 Fax: 07542 931619 musikschule@tettnang.de Schulleitung: Wolfram Lutz Sekretariat: Monika Brugger

Mehr

Schulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht

Schulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht - 1 - Schulordnung für die Musikschule Drolshagen Inhaltsübersicht 1. Aufgabe 2. Trägerschaft und Schulleitung 3. Zuständigkeit 4. Aufbau der Musikschule /Ausbildungsschema 5. Unterrichtsart 6. Unterrichtszeiten

Mehr

Gebührensatzung des Landkreises Celle für die Kreismusikschule Celle. vom Gebührenpflicht

Gebührensatzung des Landkreises Celle für die Kreismusikschule Celle. vom Gebührenpflicht Seite 1 von 7 Gebührensatzung des Landkreises Celle für die Kreismusikschule Celle vom 04.03.2014 Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds.

Mehr

Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS)

Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS) 8.4.2 Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS) vom 17. Juni 2005 (AMBl. Nr. 28 vom 11. Juli 2005, geändert durch Satzung vom 11.

Mehr

Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom zuletzt geändert am , ,

Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom zuletzt geändert am , , Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom 16.12.92 zuletzt geändert am 20.05.2008, 07.11.2011, 05.12.2016 Auf Grund 6 Abs. 1 der Satzung über die Einrichtung und den Betrieb einer

Mehr

Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom Gebühren

Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom Gebühren Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom 28.09.2015 Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Satzung für die Conrad-Hansen-Musikschule

Mehr

UNTERRICHTS- UND ENTGELTORDNUNG DER MUSIKSCHULE BREMEN - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen -

UNTERRICHTS- UND ENTGELTORDNUNG DER MUSIKSCHULE BREMEN - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - UNTERRICHTS- UND ENTGELTORDNUNG DER MUSIKSCHULE BREMEN - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - 1 Status, Aufgaben, Ziel und Lernmittel 1. Die Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen,

Mehr

Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau (SuMGS)

Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau (SuMGS) Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule (SuMGS) vom 21.07.2016 Die Gemeinde Horgau und der Markt Zusmarshausen erlassen aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes

Mehr

und Erwachsene im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Joseph-Haydn-Gymnasium Senden

und Erwachsene im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Joseph-Haydn-Gymnasium Senden Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Joseph-Haydn-Gymnasium Senden Jederzeit kostenlose Probestunden

Mehr

A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen

A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen Rechtsgrundlagen: Gemeinderatsbeschluss Beschluss: 01.01.2015 Gemeinde Langenargen Musikschule Gebührenordnung G e b ü h r e n o r d n u n g für die

Mehr

Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung

Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung 1 Entgeltstruktur Das Unterrichtsentgelt der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten (JMS Bretten) ist ein privatrechtliches

Mehr

Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule Wedel

Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule Wedel Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule Wedel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert

Mehr

Informationen zum Musikschuljahr 2018 / 2019 (mit Anmeldeformular)

Informationen zum Musikschuljahr 2018 / 2019 (mit Anmeldeformular) Informationen zum Musikschuljahr 2018 / 2019 (mit Anmeldeformular) Unsere Musikschule Allgemeines An unserer Musikschule werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet. Der Unterricht für Kinder

Mehr

Richtlinien für das "Jugendwerk für bildende Kunst"

Richtlinien für das Jugendwerk für bildende Kunst Richtlinien für das "Jugendwerk für bildende Kunst" 5/2 Richtlinien für das Jugendwerk für bildende Kunst 1. Ziele und Aufgaben Das Jugendwerk für bildende Kunst bietet jungen Menschen die Möglichkeit,

Mehr

Schulordnung der Musikschulen des Landkreises Barnim

Schulordnung der Musikschulen des Landkreises Barnim der Musikschulen des Landkreises Barnim Auf der Grundlage der 4 Pkt. 2, 10 Pkt. 1 der Satzung der Musikschulen des Landkreises Barnim vom 28.11.2001 wird folgende erlassen: 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung für die Sing- und Musikschule im Landkreis Kronach. 1 Gebührenpflicht

Gebührensatzung zur Satzung für die Sing- und Musikschule im Landkreis Kronach. 1 Gebührenpflicht Der Zweckverband Berufsfachschule für Musik und Sing- und Musikschulwerk Oberfranken erlässt aufgrund von Art. 42 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit KommZG (BayRS 2020-6-1-I) in der

Mehr

Schul- und Entgeltordnung der Jugendmusikschule vom in Kraft getreten am Änderungen

Schul- und Entgeltordnung der Jugendmusikschule vom in Kraft getreten am Änderungen Schul- und Entgeltordnung der Jugendmusikschule vom 06.11.2001 - in Kraft getreten am 01.01.2002 - Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der Änderung in Kraft getreten

Mehr

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Der Gemeinderat hat am 09.07.2015 folgende Schulgeldordnung für die Städt. Musikschule Heilbronn beschlossen: 1. Schulgeldpflicht 1.1 Die Stadt

Mehr