Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell)"

Transkript

1 Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell) Am fand im St. Marien-Krankenhaus Ratingen ein Austausch zwischen den Delegierten des Fachbereichs 7 und Herrn Stefan Lenzen (MdL), Sprecher des Ausschusses für Arbeit und Soziales NRW und Fraktionsmitglied für die FDP, statt. Die Delegierten diskutierten über zwei Stunden intensiv über ihre Bedenken zum im Koalitionsvertrag von CDU und FDP festgelegten Ziel, im Jahr 2018 eine Pflegkammer oder eine Pflegevereinigung in Nordrhein-Westfahlen auf Grundlage einer Umfrage etablieren zu wollen.1 Zunächst wurden die Vorbehalte zu einer geplanten rev.li.n.re, Herr Hahne, Herr Lenzen präsentativen Umfrage von beispielsweise 5000 Pflegen den im Verhältnis zu ca in Pflegeberufen Beschäftigen diskutiert. Ebenso kritisch äußerten sich die Delegierten über den intransparenten Auswahlmodus der zu befragenden Kolleginnen und Kollegen. Klarer Appell an die politischen Entscheidungsträger war, dass nur eine Umfrage mit hoher Beteiligung als umzusetzendes Votum zu verstehen sein kann. Im Weiteren kritisierten die Delegierten, dass in bisherigen Informationsveranstaltungen in Kliniken viel zu einseitig pro einer Pflegekammer berichtet wurde. Hier wünschen sich die Interessensvertreter eine objektive und unabhängige Aufklärungskampagne, die die Zuständigkeit einer Pflegekammer bzw. einer Pflegevereinigung genauso offen darstellt, wie die Kosten, die für Pflegende entstünden und die politischen Ziele, die die beiden Modelle verfolgen würden. Bedenken wurden seitens der Delegierten formuliert, dass eine mögliche Pflegekammer in ihren Spitzenämtern von Pflegedirektoren und Pflegedienstleitungen besetzt werden könnten. So könnte der Eindruck entstehen es entstünde ein Gremium, das hauptsächlich die Der im Gespräch mit der Politik Interessen der Dienstgeber vertrete. Genauso dringlich wurde formuliert, dass es zwingend einer Beteiligung der betrieblichen Interessensvertreter (MAV, Betriebs- und Personalräte) bei den in eine Pflegekammer zu entsendenden Personen bedürfe. Eine weitere Forderung war, dass eine Pflegekammer oder Pflegevereinigung die Interessen aller an der Pflege von bedürftigen Menschen 1 Einen grundsätzlichen Überblick zur Unterscheidung von Pflegekammer und Pflegevereinigung finden Sie in der Anlage dieses Berichts

2 beteiligten Berufsgruppen vertreten möge. Eine Einschränkung auf mindestens dreijährig ausgebildete Kolleginnen und Kollegen wurde entschieden abgelehnt, sie steht grundsätzlich im Widerspruch zum gelebten Gedanken einer Wertegemeinschaft in Pflegeberufen. Die Diskussion endete mit einem ein direkten Appell an Herrn Lenzen, dass die gerade in der Wahlkampfperiode aufkommende und medial drastisch geführte Diskussion über den Pflegenotstand, den Fachkräftemangel und die Bezahlung in Pflegeberufen nicht durch die Gründung einer Pflegekammer bzw. einer Pflegevereinigung als gelöst angesehen werden kann. Vielmehr sei es eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe, die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels, in unserem Land zu regeln und politisch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bedingungen sowohl für die Bedürftigen als auch für die Pflegenden erheblich verbessert werden müssen. Jean Paul Hahne Fachbereichssprecher

3 Pflegekammer Mitgliedschaft & Beiträge Pflichtmitgliedschaft Pflegefachkräfte, die in NRW arbeiten, müssen sich registrieren Pflichtbeitrag / Höhe wird in der Satzung festgelegt Arbeit der Kammer wird zu 100% aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert Aufgaben Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Gutachten erstellen und Sachverständige benennen (auf Verlangen von Behörden) Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben Erstellung einer Berufsordnung und Überwachung der Einhaltung o Fortbildung fördern und betreiben o Weiterbildung regeln o Qualifikationsbescheinigungen ausstellen o Daten zu Fort- und Weiterbildung sowie fachlichen Qualifikationen erfassen o Regelung und Überwachung der Berufspflichten Vertretung der Gesamtinteressen der Pflege Errichtung und Rechtsform Aufnahme ins Heilberufegesetz NRW (hier sind auch Aufgaben und Aufbau der Ärztekammer geregelt) Körperschaft des öffentlichen Rechts

4 Pflegekammer Organe und Aufbau Die Mitglieder der Kammerversammlung werden über Listen- und Einzelwahlvorschläge gewählt Die Größe der Kammerversammlung ist im Heilberufegesetz geregelt Die Kammerversammlung wählt aus ihren Reihen den Kammervorstand o Präsident/in o Vizepräsident/in o mindestens 3 Beisitzer Präsident vertritt die Kammer nach außen und leitet die Geschäfte

5 Pflegevereinigung Mitgliedschaft & Beiträge Mitgliedschaft ist freiwillig Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung können Mitglied werden Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei Die Pflegevereinigung wird aus dem Landeshaushalt finanziert Aufgaben Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Gutachten erstellen und Sachverständige benennen (auf Verlangen von Behörden) Anhörung in Pflegeangelegenheiten Qualitätsrichtlinie entwickeln und fortschreiben Fortbildung fördern und Angebote entwickeln Wahrnehmung der beruflichen Belange Vertretung der Interessen der Pflegekräfte Errichtung und Rechtsform Eigenständiges Gesetz Körperschaft des öffentlichen Rechts

6 Pflegevereinigung Organe und Aufbau Mitgliederversammlung Delegiertenversammlung unter 1000 Mitglieder über 1000 Mitglieder o von Mitgliedern gewählt o von Berufsfachverbänden entsendet (auch Verbandsvertreter müssen Pflegekräfte sein) wählt den Vorstand wählt den Vorstand Der Vorstand besteht aus Präsident, zwei Stellvertretungen und acht weiteren Mitgliedern Präsident vertritt die Pflegevereinigung nach außen und leitet die Geschäfte Beirat aus acht Mitgliedern und Vorsitzendem 4 Mitglieder aus der Versammlung / 4 Mitglieder von den Trägern der Einrichtungen benannt Vorsitz wird vom Ministerium gestellt Bei Fragen zu Fort- und Weiterbildung wird der Beirat gehört und sein Votum berücksichtigt

Herzlich willkommen zum Dialog Pflegekammer!

Herzlich willkommen zum Dialog Pflegekammer! Herzlich willkommen zum Dialog Pflegekammer! Warum der Dialog Pflegekammer? In Brandenburg wurde noch nicht entschieden, ob eine Pflegekammer gegründet werden soll. Beschluss des Brandenburger Landtags

Mehr

Ihre Stimme ist gefragt

Ihre Stimme ist gefragt DIALOG Pflegekammer Ihre Stimme ist gefragt Machen Sie mit beim Dialog Pflegekammer. Herzlich willkommen zum Dialog Pflegekammer, die Gründung von Landespflegekammern wird in Deutschland derzeit engagiert

Mehr

ERRICHTUNGSAUSSCHUSS. offen. kundig. gut.

ERRICHTUNGSAUSSCHUSS. offen. kundig. gut. ERRICHTUNGSAUSSCHUSS offen. kundig. gut. Liebe Kollegin, lieber Kollege, die Pflegeberufekammer braucht Sie! Bitte registrieren Sie sich. Beteiligen Sie sich aktiv an der Wahl zur ersten Kammerversammlung!

Mehr

PFLEGE BEWEGT // PFLEGE MACHT ZUKUNFT. Informieren

PFLEGE BEWEGT // PFLEGE MACHT ZUKUNFT. Informieren PFLEGE BEWEGT // PFLEGE MACHT ZUKUNFT Informieren INFORMATIONS- VERANSTALTUNG DIE PFLEGEKAMMER NIEDERSACHSEN KOMMT GLIEDERUNG 1. Pflege bewegt: Das ist unsere Vision, das bewegt uns 2. Unser Weg zur Pflegekammer

Mehr

Hessen braucht eine Pflegeberufekammer

Hessen braucht eine Pflegeberufekammer Hessen braucht eine Pflegeberufekammer Befragung der Pflegefachpersonen www.landespflegerat-hessen.de Agenda Was ist eine Pflegeberufekammer? Ziele einer Pflegeberufekammer Aufgaben einer Pflegeberufekammer

Mehr

Für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal und höhere Löhne

Für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal und höhere Löhne Für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal und höhere Löhne - Gegen teure Symbolpolitik! Die Zeit ist reif Aufwertung der Pflege bessere Rahmenbedingungen drastische Anhebung der Krankenhausinvestitionen

Mehr

PFLEGEKAMMER. Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, Neuwied

PFLEGEKAMMER. Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, Neuwied PFLEGEKAMMER 1 Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, 56626 Neuwied 2 Überblick Pflegekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie vertreten die Interessen der Pflege zum Wohle der

Mehr

PFLEGEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG

PFLEGEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG PFLEGEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG Agenda Definition einer Pflegekammer Welche Aufgaben übernimmt eine Pflegekammer Welche Aufgaben übernimmt eine Pflegekammer nicht Was macht eine Pflegekammer für mich Gründe

Mehr

100% DEINE KAMMER DIE STARKE STIMME FÜR DEN PFLEGEBERUF

100% DEINE KAMMER DIE STARKE STIMME FÜR DEN PFLEGEBERUF Pflegekammer Rheinland Pfalz Nicht mehr für die Pflege, sondern mit der Pflege sprechen! Mainz, 30.09.2016 Prof. Brigitte Anderl Doliwa Mitglied der Vertreterversammlung 100% DEINE KAMMER DIE STARKE STIMME

Mehr

Die Pflegekammer im Kontext pflegepolitischer Entwicklungen

Die Pflegekammer im Kontext pflegepolitischer Entwicklungen Die Pflegekammer im Kontext pflegepolitischer Entwicklungen Andreas Westerfellhaus Präsident des Deutschen Pflegerates e.v., Berlin Deutsches Pflegeforum, 15. Juni 2011 Pflegedialog Die Entwicklung bis

Mehr

In Rheinland-Pfalz nimmt 2016 die Pflegekammer ihre Arbeit auf?

In Rheinland-Pfalz nimmt 2016 die Pflegekammer ihre Arbeit auf? In Rheinland-Pfalz nimmt 2016 die Pflegekammer ihre Arbeit auf? Landespflegekonferenz 2014 Landespflegerat Sachsen-Anhalt Sandra Postel Marienhaus Stiftung Geschäftsstelle der Gründungskonferenz zur Errichtung

Mehr

Pflegekammern was das für die Pflege bedeutet

Pflegekammern was das für die Pflege bedeutet Pflegekammern was das für die Pflege bedeutet DBfK Bundesverband e.v. Alt-Moabit 91 10559 Berlin Tel. 030-2191570 dbfk@dbfk.de www.dbfk.de Franz Wagner Bundesgeschäftsführer DBfK Pflegekammer Chance oder

Mehr

Zukunft der Pflege in Berlin Frauenarbeit neu bewerten!

Zukunft der Pflege in Berlin Frauenarbeit neu bewerten! Stellungnahme des Landesfrauenrats Berlin zum Thema Zukunft der Pflege in Berlin Frauenarbeit neu bewerten! Pflegearbeit wird in Deutschland nach wie vor gesellschaftlich wenig anerkannt und gering bezahlt.

Mehr

Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Das Land Brandenburg, das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat

Mehr

Wer macht was? Aufgaben und Grenzen einer Pflegekammer Burkhardt Zieger - DBfK Nordwest

Wer macht was? Aufgaben und Grenzen einer Pflegekammer Burkhardt Zieger - DBfK Nordwest Wer macht was? Aufgaben und Grenzen einer Pflegekammer Burkhardt Zieger - DBfK Nordwest DBfK Nordwest e.v. Lister Kirchweg 45 30163 Hannover Tel.: 0511 6968440 Email: nordwest@dbfk.de Ziele der Pflegekammer

Mehr

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeitigen Fassung

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DBfK Nordwest e.v Lister Kirchweg 45 30163 Hannover Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales -per E-Mail- Geschäftsstelle Lister Kirchweg 45 30163 Hannover Regionalvertretung

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/4350 A01

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/4350 A01 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/4350 ver.di NRW Kartstr. 123-127 40210 Düsseldorf A01 Frank Bethke Stellvertretender Landesbezirksleiter Vereinte Dienstleistungs gewerkschaft

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Interessenvertretung der Pflege Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Interessenvertretung der Pflege Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Interessenvertretung der Pflege Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Dezember 2018 Inhalt Untersuchungsdesign Summary Strukturdaten Interesse am

Mehr

Statuten von Basel Tourismus

Statuten von Basel Tourismus Statuten von Basel Tourismus Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Basel Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister

Mehr

Interessen der Beschäftigten konsequent vertreten

Interessen der Beschäftigten konsequent vertreten Wahl zur Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein 2018 PFLEGE: Interessen der Beschäftigten konsequent vertreten» Wahl zur Pflegeberufekammer 2018 ver.di-listen wählen Anerkennung und Respekt Die Pflege

Mehr

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im

Mehr

Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal

Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal vom 13.07.2009 (Amtliche Bekanntmachung 01/2009) in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 05.03.2012 (Amtliche Bekanntmachung vom 08.03.2012, lfd. Nr. 05/2012)

Mehr

PFLEGEBÜNDNIS UNTERMAIN Pflege hat WERT!

PFLEGEBÜNDNIS UNTERMAIN Pflege hat WERT! PFLEGEBÜNDNIS UNTERMAIN Pflege hat WERT! aus der berufspolitischen Sicht 1 Aschaffenburg, 22. November 2017 Judith Seidel Altenpflegerin M.A. Pflege- und Gesundheitsmanagement Leiterin Geschäftsbereich

Mehr

Ausbildung und Beruf Pflege

Ausbildung und Beruf Pflege TB 7 2 2. Beruf konkret 1. In welchen Arbeitsfeldern können die Pflegekräfte tätig sein? a) Arbeitsfelder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege b) Arbeitsfelder der Altenpflege TB 7 1. a) Arbeitsfelder

Mehr

Statuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland

Statuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland vom 27.4.2010 Inhalt 1. Allgemeines...3 1.1. Name, Rechtsform und Sitz...3 1.2. Zweck...3 2. Mitgliedschaft...3 2.1. Aufnahme...3 2.2. Mitgliederbeiträge...3 2.3.

Mehr

Senioren-Union der CDU des Rhein-Erft-Kreises

Senioren-Union der CDU des Rhein-Erft-Kreises Senioren-Union der CDU des Rhein-Erft-Kreises Satzung 1 Name, Sitz (1) Die Senioren-Union der CDU des Rhein-Erft-Kreises ist als Vereinigung gem. 38 und 39 des Statutes der CDU Deutschlands sowie 24 der

Mehr

Aufgaben und Ziele der Pflegekammer

Aufgaben und Ziele der Pflegekammer Aufgaben und Ziele der Pflegekammer Pflege im Wandel? Notwendigkeit der Pflegekammer Kreis Segeberg 9. März 2015 Prof. Dr. iur. Gerhard Igl Übersicht Stand der Gesetzgebung zum Entwurf eines Pflegekammer-

Mehr

Geschäfts-Ordnung vom Inklusions-Beirat Wandsbek

Geschäfts-Ordnung vom Inklusions-Beirat Wandsbek Geschäfts-Ordnung vom Inklusions-Beirat Wandsbek In einer Geschäfts-Ordnung sind Regeln. Hier sind die Regeln vom Inklusions-Beirat Wandsbek In Wandsbek wurde ein Inklusions-Beirat gegründet. Die Leitung

Mehr

Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung

Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SVP Bischofszell und Umgebung besteht eine selbständige politische Partei in der Rechtsform eines Vereins. Die SVP Bischofszell

Mehr

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer

Mehr

STELLUNGNAHME 16/2347

STELLUNGNAHME 16/2347 Bundesverband für freie Kammern e.v.*theaterstr. 1*34117 Kassel Die Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf 16 18. 11. 2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin, STELLUNGNAHME

Mehr

Pflege führt. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Peter Bechtel Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement e. V.

Pflege führt. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Peter Bechtel Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement e. V. Pflege führt. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Peter Bechtel Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement e. V. Aktuelle Aspekte der Berufspolitik Landespflegekonferenz 2014 Peter Bechtel

Mehr

Satzung der Tierärztekammer Brandenburg

Satzung der Tierärztekammer Brandenburg Satzung der Tierärztekammer Brandenburg Vom 27. Oktober 1990 Auf Grund von 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Berufsvertretungen und die Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker - Kammergesetz

Mehr

Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom *

Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom * Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom 31.03.2008* 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v." 2. Sitz des Vereins ist Münster. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Eckpunktepapier zur Pflegekammer. Inhalt

Eckpunktepapier zur Pflegekammer. Inhalt Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 30.07.2014 Eckpunktepapier zur Pflegekammer Inhalt I. Einleitung II. Rechtsform und Struktur III. Mitglieder IV. Aufgaben V. Berufspflichten,

Mehr

1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Waldorfpädagogik Herrenberg.

1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Waldorfpädagogik Herrenberg. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Waldorfpädagogik Herrenberg. 1.2 Der Verein hat den Sitz in Herrenberg und ist im Vereinsregister eingetragen. 1.3 Das Geschäftsjahr

Mehr

Gegenüberstellung: Pflegekammer Vereinigung der Pflegenden in Bayern 1

Gegenüberstellung: Pflegekammer Vereinigung der Pflegenden in Bayern 1 Gegenüberstellung: Pflegekammer Vereinigung der Pflegenden in Bayern 1 Mit diesem Arbeitspapier möchte der Bayerische Landespflegerat (BLPR) zur Klärung von offenen Fragen bzgl. Pflegekammer einerseits

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

Fördergesellschaft e. V.

Fördergesellschaft e. V. Fördergesellschaft e. V. Satzung der Fördergesellschaft Fachhochschule Dortmund e. V. Satzung der Fördergesellschaft Fachhochschule Dortmund e. V. (Stand 1995) 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr 1.

Mehr

Aufgabenumverteilung im Krankenhaus - Haftung und Effizienz - aus Sicht der Pflege. Renate Heinzmann

Aufgabenumverteilung im Krankenhaus - Haftung und Effizienz - aus Sicht der Pflege. Renate Heinzmann Aufgabenumverteilung im Krankenhaus - Haftung und Effizienz - aus Sicht der Pflege Aufgabenumverteilung im Krankenhaus Haftung und Effizienz - aus Sicht der Pflege Wandel des Gesundheitswesens Neue Aufgabenfelder

Mehr

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee

Mehr

HAUPTSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN

HAUPTSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN DIESE HAUPTSATZUNG TRITT MIT WIRKUNG VOM 1. JANUAR 2005 IN KRAFT. HAUPTSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat am 25.09.2004

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Einführungsbeitrag im Rahmen der Beratung Bürgerschaftlich engagierte SeniorInnen in ihren Kommunen 30. Juni 2009 Jens Graf Städte-

Mehr

π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt»

π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt» π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt» 1. Name, Zweck, Sitz und Dauer des Vereins 1.1. Unter dem Namen «Musikschule Knonauer Amt» besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im

Mehr

Perspektive Pflege? Andreas Westerfellhaus. Deutsches Pflege Forum 2010

Perspektive Pflege? Andreas Westerfellhaus. Deutsches Pflege Forum 2010 Perspektive Pflege? Andreas Westerfellhaus Präsident des Deutschen Pflegerates e.v., Berlin Deutsches Pflege Forum 2010 Der Deutsche Pflegerat (DPR) als Bundesarbeits- gemeinschaft der Pflegeorganisationen

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 8 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 06.05.2014 Inhalt: Satzung für die zentrale wissenschaftliche Einrichtung Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen

Mehr

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO)

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO) Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO) 1. Juli 2001 Revision: 11. Juni 2015 1 I Name, Sitz und Zweck 3 Art. 1 Name und Sitz 3 Art 2 Zweck 3 Art 3 Aufgaben 3 II Mitgliedschaft 3 Art.

Mehr

Ursula Hubertus und Professor Robert Roßbruch Landespflegerat Saarland

Ursula Hubertus und Professor Robert Roßbruch Landespflegerat Saarland Stellungnahme zur Einführung einer saarländischen Pflegekammer zur Anhörung des Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landtages des Saarlandes am 05.11.2014 Ursula Hubertus und Professor

Mehr

Begrüßung neuer Kammermitglieder

Begrüßung neuer Kammermitglieder 27. März 2010 Haus der Ärzteschaft Düsseldorf Begrüßung neuer Kammermitglieder Begrüßung neuer Kammermitglieder der Ärztekammer Nordrhein Düsseldorf, 27. März 2010 1 Entstehung der Ärztekammern frühe Anfänge:

Mehr

Elisabeth Scharfenberg. Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Matthias M.

Elisabeth Scharfenberg. Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Matthias M. Pflegetarif im Blickpunkt der Politik Vor der Bundestagswahl: AGV AWO befragt die zuständigen Experten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP HERZLICH WILLKOMMEN! Liebe Leserin, lieber

Mehr

Zukunft der Pflegeausbildung

Zukunft der Pflegeausbildung Zukunft der Pflegeausbildung???? Aktuelles aus der Berufspolitik Andreas Westerfellhaus Präsident Deutscher Pflegerat e.v., Berlin Landesversammlung BLGS e.v. Münster, 22. November 2012 Diskussionen Ziele.???

Mehr

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,

Mehr

Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen

Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen 1 Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen und

Mehr

Präsident. Stellvertretung des Präsidenten: Universitätsprofessor Dr. Georg Krausch. Vizepräsidentin. Universitätsprofessorin Dr.

Präsident. Stellvertretung des Präsidenten: Universitätsprofessor Dr. Georg Krausch. Vizepräsidentin. Universitätsprofessorin Dr. Präsident Universitätsprofessor Dr. Georg Krausch Stellvertretung des Präsidenten: Vizepräsidentin Universitätsprofessorin Dr. Mechthild Dreyer Vizepräsident Universitätsprofessor Dr. Stefan Müller-Stach

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

Satzung der Thüringischen Gesellschaft für Chirurgie e.v

Satzung der Thüringischen Gesellschaft für Chirurgie e.v Satzung der Thüringischen Gesellschaft für Chirurgie e.v Die Thüringische Gesellschaft für Chirurgie ist aus der 1947 gebildeten Medizinischwissenschaftlichen Gesellschaft für Chirurgie an der Friedrich

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

Deutscher Pflegerat. Satzung

Deutscher Pflegerat. Satzung Deutscher Pflegerat Satzung Satzung des Deutschen Pflegerates e.v. - DPR e.v. Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen Präambel Der Deutsche Pflegerat e.v. (DPR e.v.) als Bundesarbeitsgemeinschaft

Mehr

Statuten Gemeinnütziger Verein Togo. Statuten. Stand: Gemeinnütziger Verein Togo-Assist

Statuten Gemeinnütziger Verein Togo. Statuten. Stand: Gemeinnütziger Verein Togo-Assist Statuten Stand: 22.2. Gemeinnütziger Verein Togo-Assist 1 Art. 1 Name, Zweck und Sitz des Vereins 1. Unter dem Namen "Gemeinnütziger Verein Togo" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in der Gemeinde

Mehr

Pflegekammern in Deutschland. aktueller Stand

Pflegekammern in Deutschland. aktueller Stand Pflegekammern in Deutschland aktueller Stand Michael Breuckmann Diplom-Medizinpädagoge stellvertretender Vorsitzender BLGS Copyright Breuckmann 2015 1 Agenda Aufgaben einer Selbstverwaltung/Kammer Pro

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Schlaglichter aus der Bedarfserhebung bei den Pflegeeinrichtungen der Region Hannover

Schlaglichter aus der Bedarfserhebung bei den Pflegeeinrichtungen der Region Hannover Schlaglichter aus der Bedarfserhebung bei den Pflegeeinrichtungen der Region Hannover Vorbemerkungen Im Rahmen des Projekts Servicestellen Nachqualifizierung Altenpflege in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz

Mehr

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Ein neuer Player im Gesundheitswesen?

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Ein neuer Player im Gesundheitswesen? Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Ein neuer Player im Gesundheitswesen? Doris Bartelmes, Abteilungsleiterin Abteilung Arbeit Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Folie 1 FACHKRÄFTE

Mehr

1. Der Verein führt den Namen. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

1. Der Verein führt den Namen. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr ACV-OC Neumünster e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der ACV Automobil-Club Verkehr Bundesrepublik Deutschland Ortsclub Neumünster e. V. ist ein örtlicher Zusammenschluß innerhalb des Automobil-Clubs Verkehr

Mehr

R i c h t l i n i e für den Beirat der Menschen mit Behinderung

R i c h t l i n i e für den Beirat der Menschen mit Behinderung R i c h t l i n i e für den Beirat der Menschen mit Behinderung In Siegen gibt es einen Rat. Der Rat ist eine Gruppe von Politikern. Dieser Rat hat in einem Treffen Regeln für den Beirat der Menschen mit

Mehr

Satzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald

Satzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald Satzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald Grundlage für eine Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Satzung unseres Fördervereins, die wir Ihnen zu Informationszwecken

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW. Geschäftss t elle: Oetkerstr. 12a, Bielefeld. S a t z u n g

Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW. Geschäftss t elle: Oetkerstr. 12a, Bielefeld. S a t z u n g Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW Geschäftss t elle: Oetkerstr. 12a, 33659 Bielefeld S a t z u n g mit den auf der Mitgliederversammlung am 12. Juni 2003 beschlossenen Änderungen in roter

Mehr

Statuten der OdAS-SH. Inhalt. 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck

Statuten der OdAS-SH. Inhalt. 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck Statuten der OdAS-SH Inhalt 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck 2. Mitgliedschaft Art. 3. Mitglieder Art. 4. Aufnahme Art. 5. Mitgliederbeiträge Art. 6. Austritt Art. 7. Ausschluss 3.

Mehr

Karnevals Club Tiefenbach e.v.

Karnevals Club Tiefenbach e.v. KCT Tiefenbach - Satzung Seite 1 von 6 02.05.2016 Inhalt 1 Name, Sitz und Zweck... 3 2 Eintritt der Mitglieder... 3 3 Austritt der Mitglieder... 3 4 Ausschluss der Mitglieder... 3 5 Mitgliedsbeitrag...

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e. V. (nachfolgend IEW genannt) und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter der VR-Nr.

Mehr

Dorfverein Müselbach und Umgebung. Statuten. Rechtsform, Zweck und Sitz

Dorfverein Müselbach und Umgebung. Statuten. Rechtsform, Zweck und Sitz Dorfverein Müselbach und Umgebung Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Dorfverein Müselbach und Umgebung besteht ein Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel

Mehr

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister

Mehr

Stadtfeuerwehr-Verband Hamm e.v.

Stadtfeuerwehr-Verband Hamm e.v. Stand: 03.05.2001 Stadtfeuerwehr-Verband Hamm e.v. Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes Hamm e.v. 1 1. Der Verband ist eine Vereinigung der Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Hamm und der Werkfeuerwehren

Mehr

Satzung des Fördererkreises der DGAP e. V.

Satzung des Fördererkreises der DGAP e. V. der DGAP e. V. 2012 Satzung des Stand 28.4.2008. 2, (5): Erweiterung vom 30.4.2012. 2 Vorwort 1 Name, Sitz Der Fördererkreis der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (im folgenden Fördererkreis

Mehr

Vereins-Statuten

Vereins-Statuten Vereins-Statuten 21.06.2016 Statuten Verein venue: Ort zum Erleben 21.06.2016 1 Name, Sitz, Zweck, Tätigkeitsbereiche Art. 1 Unter dem Namen venue: ort zum erleben besteht ein nicht gewinnorientierter,

Mehr

Brauchen wir eine Therapeutenkammer? ARGUMENTE UND ENTSCHEIDUNGSHILFEN

Brauchen wir eine Therapeutenkammer? ARGUMENTE UND ENTSCHEIDUNGSHILFEN Brauchen wir eine Therapeutenkammer? ARGUMENTE UND ENTSCHEIDUNGSHILFEN Vorbemerkung Zwangsmitgliedschaften sind doof! Neue Strukturen (z. B. neue Kammer) bedeuten zusätzliche Bürokratie Zusätzliche Bürokratie

Mehr

Statuten Bernoulli- Euler- Gesellschaft

Statuten Bernoulli- Euler- Gesellschaft Statuten Bernoulli- Euler- Gesellschaft Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Bernoulli- Euler- Gesellschaft besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als Non- Profit- Organisation mit Sitz in Basel.

Mehr

Diakonie fordert zukunftsfähige Ausbildungsmodelle und die ideelle und finanzielle Aufwertung des Pflegeberufs

Diakonie fordert zukunftsfähige Ausbildungsmodelle und die ideelle und finanzielle Aufwertung des Pflegeberufs Zukunftsbranche ohne Nachwuchs Diakonie fordert zukunftsfähige Ausbildungsmodelle und die ideelle und finanzielle Aufwertung des Pflegeberufs Berlin (30. Juli 2009) Die Pflegebranche ist ein Zukunftsmarkt,

Mehr

GRUNDSÄTZE DER ARBEITSGEMEINSCHAFT CHRISTLICHER KIRCHEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN

GRUNDSÄTZE DER ARBEITSGEMEINSCHAFT CHRISTLICHER KIRCHEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN Grundsätze der ACK in NRW ACK-NRW 174 GRUNDSÄTZE DER ARBEITSGEMEINSCHAFT CHRISTLICHER KIRCHEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN Zusammengestellt nach den Grundsatzbeschlüssen der Vollversammlungen 1. Anfang und Name

Mehr

Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin

Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin in der Fassung vom 11. Februar 2010 (ABl. 2010 S. 1241) I. Allgemeines 1 Errichtung Die Zahnärztekammer Berlin ist als Berufsvertretung der Berliner Zahnärzteschaft

Mehr

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf des Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf des Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf des Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Datum: 10.09.2015 Impressum

Mehr

Pflege stärken: Attraktivität steigern Pflegevertretung verbessern Handlungsplan erarbeiten Pflegende durch Urabstimmung beteiligen

Pflege stärken: Attraktivität steigern Pflegevertretung verbessern Handlungsplan erarbeiten Pflegende durch Urabstimmung beteiligen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14191 07.02.2017 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Fraktion der CDU Stärkung und

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

HUMANINSTITUT Personal und System CONSULTING Dr. Franz Witzeling

HUMANINSTITUT Personal und System CONSULTING Dr. Franz Witzeling URSACHEN DES PFLEGEHELFER(INNEN) DILEMMAS in Österreich Selbsthilfe und Selbstreflexion des Gesundheitswesens QUALITÄT steht im ZENTRUM Das Humaninstitut ist seit vier Jahren intensiv mit der Auslese von

Mehr

Viscom Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation Statuten der Sektion Bern

Viscom Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation Statuten der Sektion Bern Viscom Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation Statuten der Sektion Bern I. Name, Zweck, Sitz, Mitgliedschaft Artikel 1 Name, Sitz 1. Unter dem Namen Sektion Bern des Viscom Schweizerischer

Mehr

KATHOLISCHE ERWACHSENENBILDUNG - BILDUNGSWERK MAIN-TAUNUS STATUT

KATHOLISCHE ERWACHSENENBILDUNG - BILDUNGSWERK MAIN-TAUNUS STATUT KATHOLISCHE ERWACHSENENBILDUNG - BILDUNGSWERK MAIN-TAUNUS STATUT 1 NAME, SITZ, ZUGEHÖRIGKEIT (1) Der Zusammenschluss der Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Bezirk Main-Taunus ist eine Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Veranstaltung. Betriebs- und Personalrätetreffen der Kliniken in Oberfranken am 23. April 2013

Veranstaltung. Betriebs- und Personalrätetreffen der Kliniken in Oberfranken am 23. April 2013 Veranstaltung Betriebs- und Personalrätetreffen der Kliniken in Oberfranken am 23. April 2013 Gute Arbeit in der Gesundheitswirtschaft: Da muss noch was gehen! Gestaltungsprobleme und perspektiven aus

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 24.04.2013 NR. 348 Satzung des Institute of Sound and Vibration Engineering (ISAVE) vom 24.04.2013

Mehr

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Mehr

S A T Z U N G. der. "ELTERNINITIATIVE KREBSKRANKER KINDER IM SAARLAND e. V."

S A T Z U N G. der. ELTERNINITIATIVE KREBSKRANKER KINDER IM SAARLAND e. V. S A T Z U N G der "ELTERNINITIATIVE KREBSKRANKER KINDER IM SAARLAND e. V." 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen: "ELTERNINITIATIVE KREBSKRANKER KINDER IM SAARLAND e. V.". 2) Er hat seinen Sitz

Mehr

Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft

Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft Satzung Des Feuerwehrverbandes Kreis Aachen e.v. In der Fassung vom 27.05.1973 zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 30.10.2019 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verband

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg Geschäftsordnung für die Jugendfeuerwehr Präambel Für die Jugendfeuerwehr gilt die Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg, soweit diese Ordnung nichts anderes bestimmt. Diese Geschäftsordnung regelt

Mehr

Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v.

Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v. Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Berufsverband Hauswirtschaft e.v.. Er ist ein Arbeitnehmerverband. Sitz des Verbandes ist Stuttgart. Er ist in

Mehr