Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell)
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- Hartmut Schmitz
- vor 5 Jahren
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1 Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell) Am fand im St. Marien-Krankenhaus Ratingen ein Austausch zwischen den Delegierten des Fachbereichs 7 und Herrn Stefan Lenzen (MdL), Sprecher des Ausschusses für Arbeit und Soziales NRW und Fraktionsmitglied für die FDP, statt. Die Delegierten diskutierten über zwei Stunden intensiv über ihre Bedenken zum im Koalitionsvertrag von CDU und FDP festgelegten Ziel, im Jahr 2018 eine Pflegkammer oder eine Pflegevereinigung in Nordrhein-Westfahlen auf Grundlage einer Umfrage etablieren zu wollen.1 Zunächst wurden die Vorbehalte zu einer geplanten rev.li.n.re, Herr Hahne, Herr Lenzen präsentativen Umfrage von beispielsweise 5000 Pflegen den im Verhältnis zu ca in Pflegeberufen Beschäftigen diskutiert. Ebenso kritisch äußerten sich die Delegierten über den intransparenten Auswahlmodus der zu befragenden Kolleginnen und Kollegen. Klarer Appell an die politischen Entscheidungsträger war, dass nur eine Umfrage mit hoher Beteiligung als umzusetzendes Votum zu verstehen sein kann. Im Weiteren kritisierten die Delegierten, dass in bisherigen Informationsveranstaltungen in Kliniken viel zu einseitig pro einer Pflegekammer berichtet wurde. Hier wünschen sich die Interessensvertreter eine objektive und unabhängige Aufklärungskampagne, die die Zuständigkeit einer Pflegekammer bzw. einer Pflegevereinigung genauso offen darstellt, wie die Kosten, die für Pflegende entstünden und die politischen Ziele, die die beiden Modelle verfolgen würden. Bedenken wurden seitens der Delegierten formuliert, dass eine mögliche Pflegekammer in ihren Spitzenämtern von Pflegedirektoren und Pflegedienstleitungen besetzt werden könnten. So könnte der Eindruck entstehen es entstünde ein Gremium, das hauptsächlich die Der im Gespräch mit der Politik Interessen der Dienstgeber vertrete. Genauso dringlich wurde formuliert, dass es zwingend einer Beteiligung der betrieblichen Interessensvertreter (MAV, Betriebs- und Personalräte) bei den in eine Pflegekammer zu entsendenden Personen bedürfe. Eine weitere Forderung war, dass eine Pflegekammer oder Pflegevereinigung die Interessen aller an der Pflege von bedürftigen Menschen 1 Einen grundsätzlichen Überblick zur Unterscheidung von Pflegekammer und Pflegevereinigung finden Sie in der Anlage dieses Berichts
2 beteiligten Berufsgruppen vertreten möge. Eine Einschränkung auf mindestens dreijährig ausgebildete Kolleginnen und Kollegen wurde entschieden abgelehnt, sie steht grundsätzlich im Widerspruch zum gelebten Gedanken einer Wertegemeinschaft in Pflegeberufen. Die Diskussion endete mit einem ein direkten Appell an Herrn Lenzen, dass die gerade in der Wahlkampfperiode aufkommende und medial drastisch geführte Diskussion über den Pflegenotstand, den Fachkräftemangel und die Bezahlung in Pflegeberufen nicht durch die Gründung einer Pflegekammer bzw. einer Pflegevereinigung als gelöst angesehen werden kann. Vielmehr sei es eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe, die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels, in unserem Land zu regeln und politisch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bedingungen sowohl für die Bedürftigen als auch für die Pflegenden erheblich verbessert werden müssen. Jean Paul Hahne Fachbereichssprecher
3 Pflegekammer Mitgliedschaft & Beiträge Pflichtmitgliedschaft Pflegefachkräfte, die in NRW arbeiten, müssen sich registrieren Pflichtbeitrag / Höhe wird in der Satzung festgelegt Arbeit der Kammer wird zu 100% aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert Aufgaben Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Gutachten erstellen und Sachverständige benennen (auf Verlangen von Behörden) Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben Erstellung einer Berufsordnung und Überwachung der Einhaltung o Fortbildung fördern und betreiben o Weiterbildung regeln o Qualifikationsbescheinigungen ausstellen o Daten zu Fort- und Weiterbildung sowie fachlichen Qualifikationen erfassen o Regelung und Überwachung der Berufspflichten Vertretung der Gesamtinteressen der Pflege Errichtung und Rechtsform Aufnahme ins Heilberufegesetz NRW (hier sind auch Aufgaben und Aufbau der Ärztekammer geregelt) Körperschaft des öffentlichen Rechts
4 Pflegekammer Organe und Aufbau Die Mitglieder der Kammerversammlung werden über Listen- und Einzelwahlvorschläge gewählt Die Größe der Kammerversammlung ist im Heilberufegesetz geregelt Die Kammerversammlung wählt aus ihren Reihen den Kammervorstand o Präsident/in o Vizepräsident/in o mindestens 3 Beisitzer Präsident vertritt die Kammer nach außen und leitet die Geschäfte
5 Pflegevereinigung Mitgliedschaft & Beiträge Mitgliedschaft ist freiwillig Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung können Mitglied werden Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei Die Pflegevereinigung wird aus dem Landeshaushalt finanziert Aufgaben Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Gutachten erstellen und Sachverständige benennen (auf Verlangen von Behörden) Anhörung in Pflegeangelegenheiten Qualitätsrichtlinie entwickeln und fortschreiben Fortbildung fördern und Angebote entwickeln Wahrnehmung der beruflichen Belange Vertretung der Interessen der Pflegekräfte Errichtung und Rechtsform Eigenständiges Gesetz Körperschaft des öffentlichen Rechts
6 Pflegevereinigung Organe und Aufbau Mitgliederversammlung Delegiertenversammlung unter 1000 Mitglieder über 1000 Mitglieder o von Mitgliedern gewählt o von Berufsfachverbänden entsendet (auch Verbandsvertreter müssen Pflegekräfte sein) wählt den Vorstand wählt den Vorstand Der Vorstand besteht aus Präsident, zwei Stellvertretungen und acht weiteren Mitgliedern Präsident vertritt die Pflegevereinigung nach außen und leitet die Geschäfte Beirat aus acht Mitgliedern und Vorsitzendem 4 Mitglieder aus der Versammlung / 4 Mitglieder von den Trägern der Einrichtungen benannt Vorsitz wird vom Ministerium gestellt Bei Fragen zu Fort- und Weiterbildung wird der Beirat gehört und sein Votum berücksichtigt
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