Aufgaben und Ziele der Pflegekammer

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1 Aufgaben und Ziele der Pflegekammer Pflege im Wandel? Notwendigkeit der Pflegekammer Kreis Segeberg 9. März 2015 Prof. Dr. iur. Gerhard Igl

2 Übersicht Stand der Gesetzgebung zum Entwurf eines Pflegekammer- Errichtungsgesetzes Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer Was können und was sind Pflegekammern (nicht)? Zwischenbilanz: Argumente Pro und Contra zur aktuellen rechtlichen und politischen Debatte Anhang: Fragen aus der Diskussion 2

3 Stand der Gesetzgebung 3

4 Stand der Gesetzgebung Aktuell: 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Kammer für Heilberufe in der Pflege (Schleswig-Holsteinischer Landtag 18. WP 78. Sitzung Mittwoch, 21. Januar 2015, Drucksache _01-15, S. 6507) im Landtag Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/2569 an den Sozialausschuss (Schleswig-Holsteinischer Landtag 18. WP 78. Sitzung Mittwoch, 21. Januar 2015, Drucksache _01-15, S. 6518) Sozialausschuss: Einholung der Stellungnahmen bis zum 13. März

5 Stand der Gesetzgebung Aktuell: Bereits eingerichtet: Vorbereitende Arbeitsgemeinschaft Pflegeberufekammer mit allen Beteiligten (Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) 5

6 Stand der Gesetzgebung Weitere Planungen: Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2015 Gründung des Errichtungsausschusses bis Ende 2015 Maximaler Zeitraum für die Vorbereitung der Errichtung einer Pflegekammer: 30 Monate (bis Mitte 2017) 6

7 Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer: Gesetzentwurf zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege 7

8 Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer Wer soll (Pflicht-)Mitglied einer Pflegekammer werden ( 2 E-PBKG)? Altenpflegerinnen und Altenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/-pfleger Wenn sie im Besitz der Berufsbezeichnungsführungserlaubnis sind Wenn sie einen dieser Berufe in S-H ausüben 8

9 Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer Wer soll freiwilliges Mitglied einer Pflegekammer werden können ( 2 E-PBKG)? Berufsangehörige, die ihren Beruf nicht, nicht mehr oder außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes ausüben Altenpflegehelferinnen/-helfer Pflegeassistentinnen/-assistenten Personen in Alten-/Krankenpflegeausbildung Personen in Altenpflegehilfeausbildung Personen in einer Ausbildung nach der Landesverordnung über die Berufsfachschule (BSFVO) Durch Satzung: weitere Mitglieder 9

10 Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer Aufgaben allgemein ( 3 Abs. 1 Satz 1 E-PBKG): Mitwirkung bei den Aufgaben des öffentlichen Gesundheits- und Pflegewesens Wahrnehmung der beruflichen und sozialen Belange der Kammermitglieder in ihrer Gesamtheit > Doppelter Auftrag: Gemeinwesen - Berufswesen 10

11 Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer Aufgaben besonders ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 7 E-PBKG): Mitwirkung an der Erhaltung eines sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Berufsstandes mit, auch durch Förderung der beruflichen Fortbildung und der Qualitätssicherung im Gesundheitsund Pflegewesen, Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Pflegewesens bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung, Vorschläge für alle den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen und Erstattung von Gutachten, Regelung der Berufspflichten der Kammermitglieder und Überwachung deren Einhaltung, 11

12 Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer Aufgaben besonders ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 7 E-PBKG): Regelung der Weiterbildung der Kammermitglieder in einer Weiterbildungsordnung Angebot von Anpassungslehrgängen und Eignungsprüfungen im Rahmen der Anerkennung ausländischer Weiterbildungsnachweise an, Wahrnehmung der beruflichen Belange aller Kammermitglieder im Gesamtinteresse Einsatz für eine langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege und damit auch der Pflegesituation aller Bürgerinnen und Bürger 12

13 Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer Aufgaben besonders ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 7 E-PBKG): Hinwirken auf ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander sowie zu Dritten, Einsatz für eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe, Ausstellen von Berufsausweisen und sonstige Bescheinigungen. 13

14 Aufgaben und Ziele einer Pflegekammer Weitere Aufgaben: Fortbildung ( 4 Abs. 1 E-PBKG) Qualitätssicherung ( 4 Abs. 2 E-PBKG) Errichtung einer Ethikkommission ( 5 E-PBKG) Errichtung einer Schlichtungskommission ( 6 E-PBKG) Führung von Verzeichnissen der Kammermitglieder und Dienstleistungserbringer ( 7 Abs. 2 E-PBKG) 14

15 Was können und was sind Pflegekammern (nicht)? 15

16 Was können und was sind Pflegekammern nicht? Was können Pflegekammern nicht? Pflegekammern sind keine Wunderwaffen für alle Probleme der Pflege Pflegekammern können einem Pflegenotstand nicht abhelfen Was sind Pflegekammern nicht? Sie sind keine Gewerkschaften, sind also nicht für Tarifverträge zuständig Sie sind keine Pflegekassen, sind also nicht für die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen zuständig 16

17 Was sind Pflegekammern? Pflegekammern sind Berufskammern zur Selbstverwaltung der Anliegen des Berufsstandes Organisiert als öffentlichrechtliche Körperschaft mit den Mitgliedern der Pflegeberufe Errichtet durch Gesetz (wie jetzt in Schleswig-Holstein geplant) Finanziert durch Pflichtbeiträge 17

18 Warum Pflegekammern? Warum nicht private Berufsverbände? Warum können nicht die bisherigen Berufsverbände der Pflege die Arbeit der Pflegekammern übernehmen? Berufsverbände haben keine breite Finanzierungsbasis Berufsverbände haben keine breite Legitimationsbasis Berufsverbände sind in den Führungspositionen meist mit Ehrenamtlichen besetzt Berufsverbände haben keine Einwirkungsmöglichkeiten auf ihre Mitglieder (Freiwilligkeitsprinzip) Berufsverbände sind privatrechtlich organisiert (Vereine) Pflegekammern sind öffentlich-rechtlich organisiert (Körperschaften des öffentlichen Rechts) 18

19 Warum Pflegekammern? Warum nicht private Berufsverbände? Warum können nicht die bisherigen Berufsverbände der Pflege die Arbeit der Pflegekammern übernehmen? Berufsverbände der Pflege haben es bisher vermocht, die Interessen der Pflegefachpersonen gut zu vertreten Aber: Berufsverbände der Pflege können keine hoheitlichen Befugnisse ausüben: Keine Satzungsbefugnis für Berufsordnungen und Weiterbildungsordnungen Keine Einwirkungsmöglichkeiten auf Berufsangehörige bei Verletzung des Standesrechts So lange es Kammern der Heilberufe gibt, sollten für die Wahrnehmung der heilberuflichen Belange Kammern tätig werden (die Abschaffung der Kammern für andere Heilberufe wird bisher nicht diskutiert) 19

20 Zwischenbilanz: Argumente Pro und Contra 20

21 Zwischenbilanz: Argumente Pro und Contra Vergleich mit den Ärztekammern: Ärztekammern und die Bundesärztekammer sind erfolgreich und nicht mehr aus der Gesundheitspolitik wegzudenken. Warum sollte es bei Pflegekammern / einer Bundespflegekammer anders sein? Dazu im Folgenden einige Argumente und Gegenargumente 21

22 Zur aktuellen rechtlichen Debatte über Pflegekammern 22

23 Zwischenbilanz: Argumente Contra Pflegekammern sind verfassungswidrig, weil Angehörige der Pflegeberufe ganz überwiegend nicht freiberuflich tätig sind die Pflegeausbildung nicht akademisch ist die Heranziehung zu einem Kammerbeitrag finanziell zu stark belastend wäre staatliche Behörden insbesondere die Berufsordnung und die Weiterbildung auch selbst per Gesetz und Verordnung regeln können Alle diese Argumente sprechen nicht für die Verfassungswidrigkeit von Pflegekammern 23

24 Zur aktuellen rechtlichen Debatte Es gibt keine allgemeine aktuelle rechtliche Debatte über Pflegekammern Es gibt (nur) eine Debatte zu einigen rechtlichen Einzelfragen zu Pflegekammern 24

25 Zur aktuellen politischen Debatte über Pflegekammern 25

26 Zur aktuellen politischen Debatte Welche politischen Argumente werden für Pflegekammern ins Feld geführt? Aufwertung der Pflegenden und Sicherung der hohen Qualität bei den Pflegeleistungen durch eine Berufs- und Weiterbildungsordnung Pflegekammer verleiht dem Berufsstand mehr Attraktivität und Ansehen / verstärkte Gewinnung junger Menschen für den Pflegeberuf Einheitliche Interessenvertretung für ausgebildete Pflegekräfte Pflegekräfte erhalten eine eigene Stimme und mehr Gewicht und Schlagkraft gegenüber Politik und den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen Erfahrungen mit den bestehenden Heilberufekammern bestätigen, dass Kammern den Berufsstand aufwerten und für Professionalität und Qualität sorgen (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vom zur Errichtung einer Pflegekammer in Bayern) 26

27 Zur aktuellen politischen Debatte Welche politischen Argumente werden gegen Pflegekammern ins Feld geführt? Das Argument der vergeblichen Hoffnung Das Argument des Placebo-Effektes Das Argument: Mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegeberufe sind wichtiger als Pflegekammern Das Argument der mangelnden Freiberuflichkeit der Pflegeberufe 27

28 Zur aktuellen politischen Debatte Welche unausgesprochenen Argumente werden von den Gegnern der Pflegekammern nicht ins Feld geführt? Die anderen Akteure im Gesundheitswesen haben kein Interesse an einem neuen Player, der mit institutioneller Macht ausgestattet ist Es besteht die Sorge, dass der quantitativ größte Gesundheitsberuf zu einem großen mächtigen Player im Gesundheitswesen wird, mit dem man sich auseinandersetzen muss Vielleicht besteht die Sorge, dass sich die anderen Heilberufe auch verkammern wollen Speziell die größte Dienstleistungsgewerkschaft hat die Sorge, dass noch weniger Angehörige der Pflegeberufe der Gewerkschaft beitreten als bisher 28

29 Zur aktuellen politischen Debatte Politische Argumente gegen Pflegekammern: Das Argument der vergeblichen Hoffnung : Mehr berufliche Wertschätzung Zumindest deutlichere Wahrnehmung des Berufes Möglicherweise mehr Identitätsbildung Bessere Pflegequalität Über ethische Standards Über Weiterbildung 29

30 Zur aktuellen politischen Debatte Politische Argumente gegen Pflegekammern: Das Argument des Placebo-Effektes: Heilung wird versprochen für Probleme der Pflegeberufe Niemand erwartet eine Heilung für alle Probleme der Pflegeberufe Kammern können nicht einem Pflegenotstand abhelfen 30

31 Zur aktuellen politischen Debatte Politische Argumente gegen Pflegekammern: Das Argument: Mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegeberufe sind wichtiger als Pflegekammern Pflegekammern sind nicht Tarifvertragspartner Gewerkschaften sind Tarifvertragspartner und damit für Verhandlungen über Entgelt und Arbeitsbedingungen zuständig Gewerkschaften und Pflegekammern könnten in ihren jeweiligen Aufgabenfelder zusammen die Interessen der Pflegeberufe wahrnehmen 31

32 Zur aktuellen politischen Debatte Politische Argumente gegen Pflegekammern: Das Argument der mangelnden Freiberuflichkeit der Pflegeberufe: Freiberuflichkeit ist keine Voraussetzung für Zulässigkeit der Verkammerung eines Berufes Auch angestellte Ärzte sind Pflichtmitglieder von Ärztekammern 32

33 Zur aktuellen politischen Debatte Eigenartige Koalitionen gegen Pflegekammern: größte Dienstleistungsgewerkschaft Unternehmer von Alten- und Pflegeeinrichtungen (die Positionen der großen politischen Parteien sollen hier nicht aufgeführt werden) Ärztekammern wohl überwiegend für Pflegekammern Bundesärztekammer verhält sich neutral Angelegenheit der Pflegeberufe 33

34 Zusammenfassung zur aktuellen rechtlichen und politischen Debatte über Pflegekammern 34

35 Zusammenfassung Eine allgemeine rechtliche Debatte über die grundsätzliche Zulässigkeit von Pflegekammern mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen wird nicht mehr geführt Pflegekammern sind grundsätzlich zulässig 35

36 Zusammenfassung Debatte wird nicht mehr primär rechtlich, sondern interessenpolitisch geführt Debatte um Einführung von Pflegekammern war lange Zeit sehr fremdbestimmt Dem soll entgegenwirken: Befragung der Angehörigen der Pflegeberufe 36

37 Zusammenfassung Zum Schluss: Folgendes wird von den Gegnern einer Pflegekammer nicht thematisiert: Warum keine Pflegekammern, wenn doch die bestehenden Berufskammern (Ärztekammern) beibehalten werden sollen? Warum keine Befragung bei Ärzten, ob eine Ärztekammer beibehalten werden soll? 37

38 Anhang: Fragen aus der Diskussion zum Vortrag 38

39 Fragen aus der Diskussion zum Vortrag Wie sind Pflegekammern demokratisch legitimiert? Die Errichtung der Pflegekammern erfolgt durch Gesetz (Errichtungsgesetz) Die Aufgabenwahrnehmung durch die Pflegekammern ist gesetzlich bestimmt Die Organe der Pflegekammer (Kammerversammlung und Vorstand) werden demokratisch gewählt Die Pflegekammern und ihre Aufgabenwahrnehmung sind also dreifach demokratisch legitimiert 39

40 Fragen aus der Diskussion zum Vortrag Welche Aufgaben der Pflegekammern können durch staatliche Behörden nicht ausgeführt werden? Die Wahrnehmung der beruflichen Angelegenheiten der Pflegefachpersonen Stellungnahmen zur Gesetzentwürfen etc. und Einbringung der Belange der Pflege z.b. bei der Qualitätssicherung Die Einrichtung von Ethikkommissionen Die eigenständige und selbstverantwortete Erarbeitung einer Berufsordnung Die Funktion des Ansprechpartners für Belange der Pflegefachpersonen 40

41 Fragen aus der Diskussion zum Vortrag Welche konkreten Aufgaben haben Pflegekammern? Die Aufgaben der Pflegekammern sind im Gesetzentwurf beschrieben, zum Teil auch sehr detailliert Daraus folgt dann die Aufgabenwahrnehmung im Einzelnen 41

42 Ende 42

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