Frau Staatsministerin Melanie Huml Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz München
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- Christoph Wagner
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1 Frau Staatsministerin Melanie Huml Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz München Vorsitzende Edith Dürr Generaloberin Tel.: Fax: info@swmbrk.de U.Z.: ED/Rp München, Stellungnahme der BAY.ARGE zum Konzept einer Interessensvertretung Pflege und Einladung zur Gründungskonferenz Ihr Schreiben vom , G32a-G /8-29 Sehr geehrte Frau Staatsministerin, an erster Stelle möchten wir Ihnen unsere herzlichsten Glückwünsche zur Geburt Ihres Sohnes aussprechen, Ihnen und Ihrer Familie auf diesem Wege alles Gute. Für Ihre Einladung an der Gründungskonferenz für eine Interessensvertretung der Pflege in Bayern mitzuwirken, möchten wir uns vielmals bedanken. Ihr Anliegen, durch eine Interessensvertretung die Berufsgruppe Pflege zu stärken und in den Fokus zu rücken, begrüßen wir sehr. Gleichwohl können wir dem von Ihnen präferierten Modell Pflegering, wenn auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts geplant, nicht zustimmen und nehmen darum wie folgt Stellung: Als Hauptkritikpunkt stellt sich die fehlende Legitimation der angedachten Vertretung dar, da diese nur durch die verpflichtende Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen zu gewährleisten ist. Damit ist de facto der grundlegenden Forderung der Profession Pflege nicht entsprochen worden.
2 Eine Pflichtmitgliedschaft stellt weniger eine Belastung für die Pflegefachkräfte dar, vielmehr markiert sie die Basis für eine demokratisch legitimierte Selbstverwaltung mit Anspruch auf umfassende Repräsentation. Standesaufsicht oder Aufgaben der Standesförderung etwa, die hoheitliches Handeln voraussetzen, bleiben damit ausgeschlossen. Selbst die Mitwirkung von Pflegeverbänden, wie im vorgeschlagenen Modell angedacht, kann nicht als basisdemokratische Legitimation zur Vertretung des gesamten Berufsstandes gelten, da die Mitgliedschaft hier auf freiwilliger Basis beruht. Die BAY.ARGE kann im vorgeschlagenen Modell keinen Fortschritt im Bemühen der Bayerischen Staatsregierung erkennen, durch die Stärkung einer beruflichen Interessensvertretung, die pflegerische Gesamtsituation zu verbessern. Die Informationen aus Ihrem Schreiben vom und unser gemeinsames Gespräch am haben die zahlreichen Unklarheiten und, aus unserer Sicht kritischen Punkte, nicht zufriedenstellend ausräumen und klären können, und lassen insgesamt in maßgeblichen Bereichen zu viele Fragen offen. Bei der Schaffung einer berufsständischen Vertretung ist die eindeutige Definition ihrer Mitglieder unbedingte Voraussetzung 1. Da die Zielgruppe dieser Interessensvertretung die Profession Pflege sein soll, wird diese von dreijährig- und akademisch ausgebildeten Pflegefachkräften vertreten und repräsentiert. Es besteht keine Notwendigkeit für alle anderen in der beruflichen Pflege Tätigen primär den ordentlicher Mitgliederstatus vorzusehen. Mögliche Lösungen können durch die konstituierende Satzung zu gegebener Zeit gefunden werden. Kritisch sehen wir die Zusammensetzung der angedachten Gründungskonferenz. Da augenscheinlich alle Mitglieder des Runden Tisches hierzu geladen wurden, sind hier von vornherein mehrheitlich andere Professionen und Interessensgruppen, als die Berufsgruppenangehörigen selbst, vertreten. Aus dieser Gewichtung und Zusammensetzung lässt sich somit nur schwerlich eine substantielle Interessensvertretung für die beruflich Pflegenden erkennen. Wie sollen die Interessen der Berufsgruppe innerhalb der Gründungskonferenz, zu der u. a. Trägerverbände und Wirtschaftsverbände geladen sind, gewahrt werden? Welche Rollen spielen die diversen Akteure im Gründungsgremium und welcher Art gestaltet sich das Mitspracherecht? Aus unserer Sicht wird dem Konstrukt durch 1 Siehe Aufbauschema Interessensvertretung: Mitglieder der Körperschaft sind: Bayerische Pflegekräfte.
3 die Mitwirkung professionsfremder Verbände, wozu wir auch die Einrichtungsträger zählen, ein Ungleichgewicht quasi in die Wiege gelegt. Die Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts entspricht zwar der Rechtsform, wie sie auch bei der von uns angestrebten Heilberufekammer üblich ist, allerdings bleibt die Frage nach der Verortung bisher ungeklärt. Ist eine Integration dieser Körperschaft in das Heilberufe-Kammergesetz geplant? Aus unserer Sicht ließe sich nur so die lang geforderte Augenhöhe mit den anderen Akteuren der Heilberufe garantieren. Ein Sonderweg für den Heilberuf Pflege macht aus unserer Sicht wenig Sinn. Damit wird die einmalige Chance verschenkt, der beruflichen Pflege in Bayern erstmalig eine wirkliche Augenhöhe zuzugestehen und ihr eine gleichwertige Stellung mit anderen Heilberufen zu garantieren. Die bestehenden Herausforderungen fordern neue Wege und Strukturen und machen eine grundlegende Modernisierung der Pflegeberufe notwendig. Diese verlangt die Anerkennung als selbstverwaltender Heilberuf und folgt damit der wachsenden Verantwortung der Berufsangehörigen bei der professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Die personelle Ausgestaltung der Geschäftsstelle wurde von Herrn Marschall bei unserem Gespräch am mit ca. sechs Personen anvisiert. In Beziehung zu den vielfältig angedachten Aufgaben der Interessensvertretung (Mitwirkung Gesetzgebungsverfahren, Vollzugsaufgaben etc.) gesetzt, entspräche dies nicht einmal einer Person pro Regierungsbezirk Bayerns und wird als äußerst rudimentär und keinesfalls ausreichend angesehen. Die in der Geschäftsführung geplanten Stellen für Jurist, IT und Verwaltung, lassen die Frage nach der pflegefachlichen Expertise an dieser signifikanten Stelle unbeantwortet. Insgesamt sollte die letztendliche Größe, Struktur und Ausstattung der Geschäftsstelle von einer Berufskammer selbst bestimmt werden. Unklar bleibt, trotz intensiven Diskurses, die eindeutige Zusammensetzung, Zuständigkeit, Aufgabenstellung und der Wirkungsgrad des sog. Beirats. Obwohl der Beirat nicht als originäres Organ der Körperschaft gesehen wird, ist laut Übersichtsschema Mitentscheidung in definierten Bereichen geplant. Üblicherweise wird ein Beirat, neben diversen Ausschüssen, zur beratenden Funktion in speziellen Fragestellungen herangezogen. Ob diese Entscheidung über eine Mitwirkung vom Vorstand, entsprechend der Notwendigkeit im Einzelfall, getroffen werden soll, bleibt ebenso unklar. Starke Irritation löst die angedachte paritätische Besetzung mit Vertretern der Pflegeeinrichtungen einerseits und Pflegefachkräften andererseits aus. Da der Wirkungsgrad
4 bis zur Entscheidungskompetenz, in noch zu definierenden Bereichen, reicht, kann hier keinesfalls von einer tatsächlichen und effektiven Interessensvertretung für die berufliche Pflege gesprochen werden. Die Erfahrungen aus der AG zum Runden Tisch haben gezeigt, dass die paritätische Besetzung als kaum konsensfähig eingestuft werden muss. Vertreter von Einrichtungsträgern zeichnen sich ab initio stets durch gänzlich andere Interessensschwerpunkte aus als die Berufsgruppe selber. Die angedachte Einschränkung auf Themen, die die Interessen der Pflegeeinrichtungen grundlegend betreffen, bedeutet einen grundlegenden Eingriff in die autonome, sachgerechte Vertretung der Interessen der Pflegeberufe. Es ist davon auszugehen, dass von Kernthemen der Profession Pflege, beispielsweise die Sicherung der Pflegequalität u. ä., die Pflegeeinrichtungen zwangsläufig mitbetroffen sind. Die Etablierung eines Gremiums, in welchem den bereits stark politisch agierenden Arbeitgeberverbänden ein weiteres Forum zur Durchsetzung ihrer Interessen bereitgestellt wird, können wir unter diesen Voraussetzungen keinesfalls unterstützen. Wie sollen hier konsens- und tragfähige Lösungen im Sinne der Profession und, im Sinne des gesamtgesellschaftlichen Auftrags, die Sicherung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, gefunden werden? Der angedachte Wirkungsgrad und die Zusammensetzung kommen einem Zugeständnis an die professionsfremden Akteure gleich und festigen den Eindruck, die Berufsgruppe könne ihre Angelegenheiten nicht selbstverwaltend und autonom lösen. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, die BAY.ARGE sieht sich im Wort stehend mit dem eindeutigen Auftrag, sich in Bayern für eine optimale Standesvertretung der Berufsgruppe stark zu machen. Die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen (Anstieg Pflegebedürftigkeit, akuter Fachkräftemangel, mangelnde Wertschätzung der Berufsangehörigen etc.) signalisieren deutlich, es braucht die Unterstützung der politisch Verantwortlichen um den Pflegenden eine Vertretung auf Augenhöhe zu zuerkennen. Gemäß dem Sozialstaatsprinzip liegt die Förderung der Pflegeberufe unbestritten im Allgemeininteresse. Damit sollten auch das Gesamtinteresse und die Forderungen der Berufsangehörigen bei der Schaffung einer Interessensvertretung eine Rolle spielen. Die Berufsgruppe kann ihrer Verantwortung in der öffentlichen Gesundheitsversorgung nur durch
5 die Schaffung der entsprechenden Instrumente gerecht werden. Das angedachte Modell trägt zu einer weiteren Schwächung der beruflichen Pflege bei und manifestiert die jahrzehntelange Fremdbestimmung des Berufes. Wir erkennen aus dem Konstrukt weder die Aufwertung der Berufsgruppe noch grundlegende Entwicklungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, sodass dies nur als Rückschritt in der Professionsentwicklung bezeichnet werden kann. Einen bayerischen Sonderweg einzuschlagen halten wir ebenso für das falsche Signal, wie an den bundesweiten Entwicklungen (Ankündigung der 3. Pflegekammergründung in Deutschland) vorbei, einen so wenig klaren und erfolgsversprechenden Weg einzuschlagen. Da bisher keine verbindlichen rechtlichen Ausführungen vorliegen, bleibt es aus unserer Sicht problematisch, das geplante Konstrukt aus pflegefachlicher Perspektive abschließend zu bewerten. Dafür möchten wir um Verständnis bitten. Gerne sind wir bereit auch weiterhin unsere fachliche Expertise zur Verfügung zu stellen und Ihnen und Ihrem Ministerium beratend und mitwirkend zu Seite stehen. Wir hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Edith Dürr Vorsitzende der BAY.ARGE
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