Das Wichtigste für Versicherte Gültig ab 1. Januar 2019

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1 Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Versicherte Gültig ab 1. Januar 2019

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3 Inhalt Ausgleichskasse Beitragslücken vermeiden Familie entlasten Auszeit nehmen Krankenkassenprämien reduzieren Selber Arbeitgeber werden Ruhestand planen IV-Stelle 7 Arbeitsplatz erhalten Kontakt 8 Sozialversicherungen verstehen

4 Willkommen bei der SVA Zürich Die Abzüge für die Sozialversicherungen auf der Lohnabrechnung sind nicht beliebt. Das Geld ist nicht verfügbar, die AHV-Rente noch in weiter Ferne. Hoffentlich haben wir früher miteinander Kontakt, denn wir können viel mehr für Sie tun. Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Überblick über Ihren Leistungsanspruch. Die SVA Zürich ist das Kompetenz zentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich und vereint sieben Sozial ver sicherungen unter einem Dach. AHV und IV sind die bekanntesten Produkte. Dazu kommen Erwerbsersatz (EO), Prämienverbilligung (IPV), Mutterschaftsleistungen, Familienzulagen und Ergänzungs - l eistungen (EL). Wir wissen natürlich: Bei dieser Aufzählung schlägt das Herz nicht höher, denn unsere Versicherungsprodukte sind abstrakt und komplex. Unsere Empfehlung? Fragen Sie uns, schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir beraten Sie gerne.

5 Ausgleichskasse 1 Beitragslücken vermeiden AHV-Kontoauszug Eine volle AHV-Rente erhält nur, wer 44 Jahre lang AHV-Beiträge gezahlt hat (Frauen 43 Jahre). Die Beitragspflicht beginnt im Jahr nach dem 20. Geburtstag, bei Erwerbstätigkeit 3 Jahre früher, und endet mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters: bei Frauen mit 64, bei Männern mit 65. Wer Anspruch auf eine volle AHV-Rente hat, bekommt nicht automatisch die maximale AHV-Rente in der Höhe von 2370 Franken. Dies setzt voraus, dass jemand während der gesamten Beitragsdauer ein durchschnittliches Jahreseinkommen von Franken hatte. AHV-Kontoauszug bestellen Wir emp fehlen, alle drei bis fünf Jahre einen AHV-Kontoauszug zu bestellen. Kontrollieren Sie, ob die eingetragenen Einkommen mit dem Bruttolohn gemäss Lohnausweisen Ihres Arbeitgebers übereinstimmen. Wenn etwas nicht stimmt, nehmen Sie mit unserer Aus gleichskasse Kontakt auf. Sie haben fünf Jahre Zeit, allfällige Beitragslücken zu schliessen. Der AHV-Kontoauszug ist kostenlos und kann online bestellt werden. «Lücken bei den AHV-Beiträgen können zu einer Rentenkürzung führen. Bestellen Sie alle drei bis fünf Jahre einen Auszug aus Ihrem AHV-Konto.» SVA Zürich

6 Ausgleichskasse 2 Familie entlasten Mutterschaft, Familienzulagen und Erwerbsersatz Erwerbstätige Frauen sind bei Mutter - schaft versichert. Der gesetzliche Mutterschafts urlaub beträgt 14 Wochen. Für jedes Kind können Eltern zudem Familienzulagen geltend machen. Damit wir Leistungs anträge speditiv bearbeiten können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Familienzulagen abfragen Welcher Elternteil die Familienzulagen beantragen muss, hängt von der familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Änderungen melden Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über relevante Ereignisse wie die Geburt eines Kindes. Melden Sie aber auch Beginn, Abbruch oder Abschluss von Ausbildungen Ihrer Kinder. Zu Unrecht ausbezahlte Leistungen müssen wir immer zurückfordern. Anspruch auf Mutterschafts - entschädi gung berechnen Grundlage für die Berechnung ist das letzte AHV-pflichtige Ein kommen vor der Geburt des Kindes. «Wir sind in allen Lebenslagen für Sie da. Fragen Sie uns nach unseren Leistungen.» SVA Zürich

7 3 4 Ausgleichskasse Auszeit nehmen Auslandsaufenthalt und Beitragspflicht Krankenkassenprämien reduzieren Individuelle Prämienverbilligung Auf und davon wer träumt nicht davon? Wenn aus Traum Realität wird, vergessen Sie die Sozialversicherungen nicht. Klären Sie mit uns vorher, ob und wie Sie weiter - hin bei AHV und IV versichert sind. Beitragslücken vermeiden Die AHV-Beitragspflicht bleibt, ob Sie arbeiten oder nicht. Fragen Sie bei unserer Ausgleichs kasse nach, ob eine Anmeldung für Nicht erwerbstätige notwendig wird. Wir klären im Gespräch mit Ihnen, ob die AHV-Beitragspflicht für das Jahr erfüllt ist oder nicht. Anspruch auf Familienzulagen bleibt Familienzulagen erhalten Sie auch während eines unbezahlten Urlaubs vom letzten Arbeitgeber, längstens für den laufenden und die folgenden drei Kalendermonate. Wenn der andere Elternteil erwerbstätig ist, muss der Anspruch über dessen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wir beraten Sie zum Vorgehen. Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Wir überweisen die Prämienverbilligung für Sie und Ihre Familie direkt an die Krankenkasse. Anspruch prüfen Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, entscheidet Ihre Wohngemeinde aufgrund Ihrer Steuerfak toren und informiert die SVA Zürich. Wir stellen Ihnen im Frühling das Antragsformular für das Folgejahr zu. Wenn Sie bis Mitte Jahr kein Antragsformular erhalten, wenden Sie sich an Ihre Wohn gemeinde. Sie klärt den Anspruch auf Prämienverbilligung ab.

8 Ausgleichskasse 5 Selber Arbeitgeber werden Hausangestellte und verein fachtes Abrechnungsverfahren Wer in der Schweiz arbeitet, ist obligatorisch gegen Invalidität, Todesfall und Armut im Alter versichert unabhängig vom Einkommen. Das gilt auch für den eigenen Haushalt. Sichern Sie Ihre Haushaltshilfe ab das ist einfacher und günstiger als gedacht. Hausangestellte anmelden Jede bezahlte Tätigkeit im Privathaushalt ist beitragspflichtig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in sechs Schritten Arbeitgeber werden. Einfach kalkulieren Mit unserem Online-Rechner können Sie die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abschätzen. Abrechnen mit direktem Steuerabzug Das vereinfachte Verfahren ist ideal für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse. Sie ziehen die Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung sowie den Steuerabzug vom Bruttolohn ab und rechnen mit der SVA Zürich jeweils per Ende Jahr ab. Wir senden Ihrer Haushaltshilfe eine Bescheinigung für die Steuererklärung. Sie brauchen keinen Lohnausweis auszufüllen. Sackgeldjob vergeben Nur Sackgeldjobs sind nicht beitragspflichtig. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: Einkommen bis 750 Franken pro Privat haushalt und Kalenderjahr, sofern der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr höchstens 25-jährig wird und keine Sozialversicherungsbeiträge verlangt. Pensionäre beschäftigen Für Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren gilt ein Freibetrag: 1400 Franken monatlich oder Franken jährlich.

9 Ausgleichskasse 6 Ruhestand planen Pensionierung und AHV-Rente So spannend sie ist, so viele Fragen sind damit verbunden die Pensionierung. Wer früh mit der Planung beginnt, sieht dem Altersrücktritt entspannter entgegen. AHV-Rente rechtzeitig anmelden Schicken Sie uns Ihren Antrag vier bis sechs Monate vor der Pensionierung. Zuständig ist in der Regel die Ausgleichskasse, bei der Ihr aktueller Arbeitgeber abrechnet. Ausnahme: Bezieht Ihr Ehepartner bereits eine Rente, ist dessen Ausgleichskasse auch für die Berechnung Ihrer Rente zuständig. Betreuungsgutschriften beantragen Haben Sie Verwandte mit Anspruch auf Hilflosenentschädigung gepflegt? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Rentenberatungstage nutzen Experten aus unseren Nachbarländern informieren Sie, welchen Rentenanspruch Sie aufgrund einer Erwerbstätigkeit in einem Nachbarland haben. Rentenbeginn individuell wählen Der Rentenbezug kann um ein oder zwei ganze Jahre vorgezogen oder um bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden. Das müssen Sie wissen: Online-Rechner nutzen Der Renten rechner auf unserer Website zeigt Ihnen auf, mit welcher Rente Sie ungefähr rechnen können.

10 IV-Stelle 7 Arbeitsplatz erhalten Prävention und Wiedereinstieg Krankheit und Unfall können jeden treffen. Wir sind im Kanton Zürich die Partnerin für Prävention und berufliche Eingliederung. Unsere Beraterinnen und Berater sind für Sie da, wenn sich gesundheitliche Probleme auf den Job auswirken. Das Ziel ist immer der Arbeitsplatzerhalt oder der Wiedereinstieg nach Krankheit. Die Möglichkeiten, wie wir Sie und Ihren Arbeitgeber unterstützen können, sind vielfältig.

11 8 Kontakt Sozialversicherungen verstehen Öffentliche Kundenberatung Unsere Sozialversicherungsprodukte sind komplex und abstrakt. Deshalb ist uns die persönliche Beratung so wichtig. Wir sind für Ihre Fragen und Anliegen da. Persönliche Beratung nutzen Sie möchten eine Spontanberatung ohne Voranmeldung? Dafür ist die öffentliche Kundenberatung der SVA Zürich da. Wir haben von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr durchgehend für Sie geöffnet. Sie finden uns an der Röntgenstrasse 17, in Fussdistanz zum Hauptbahnhof Zürich. «Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.» SVA Zürich

12 SVA Zürich Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich Telefon Ausgleichskasse IV-Stelle Familienausgleichskasse Prämienverbilligung

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