Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich"

Transkript

1 Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Selbständigerwerbende Gültig ab 1. Januar Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

2 Sie haben sich bei uns als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender angemeldet und sind nun Mitglied unserer Ausgleichskasse. Das heisst: Ab sofort sind wir für Sie da.

3 Dieses Heft gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, was für Sie als Selbständigerwerbende oder Selbständig erwerbender besonders wichtig ist: P Personen, Beitragspflicht und Vorsorge P Geld, das bezahlt werden muss P Termine, die Sie einhalten P Ereignisse, die Sie beachten sollten P Dienstleistungen, die Sie nutzen könnten P Antworten auf Fragen, die immer wieder auftauchen Als Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen betreuen wir Sie in allen Fragen zur Abwicklung der Sozialversiche rungen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und laden Sie ein, uns anzurufen, wann immer Sie Informationen oder Unterstützung brauchen. Die Direktwahl Ihrer Kundenberaterin, Ihres Kundenberaters bei der SVA Zürich finden Sie auf unseren Briefen. Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

4 Die Sozialversicherungen sind für alle da. Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert.

5 Das Wichtigste über Personen und Beiträge Beitragspflicht für Selbständigerwerbende Sie beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag und gilt für Frauen bis 64 und für Männer bis 65 Jahre. Wer über das AHV-Alter hinaus arbeitet, bleibt beitragspflichtig, solange die Erwerbstätigkeit besteht. Selbständigerwerbende bezahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge vollumfänglich selbst. Obligatorisch und nicht obligatorisch Obligatorisch sind die Beiträge an AHV, IV und EO. Nicht obligatorisch sind hingegen Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit und Unfall und die berufliche Vorsorge. Das heisst: Selbständigerwerbende müssen sich bei Bedarf aktiv um diese nicht obligatorischen Versicherungen bemühen. Vorsorge selber planen Besonders bei der Altersvorsorge empfehlen wir Ihnen, sich vom ersten Tag der Selbständigkeit an damit zu befassen und die Ausgaben dafür zu budgetieren. Wir betonen das deshalb, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass viele Selbständige vor allem am Anfang ihr Geld lieber ins Unternehmen als in die Vorsorge stecken. Unsere Empfehlung: Vorsorge früh planen und die Kosten dafür als normale Ausgaben einfach ins Budget aufnehmen dann sind Sie auf der sicheren Seite. Mitarbeitende Falls Sie Mitarbeitende beschäftigen, werden Sie automatisch zum Arbeitgeber mit allen diesbezüglichen Aufgaben und Verpflichtungen. Das heisst: Sie müssen für Ihre Mitarbeitenden AHV/IV/EO/ALV- und Familienzulagen-Beiträge bezahlen, sie gegen Unfall und Berufskrankheit versichern und sind ausserdem für die berufliche Vorsorge verantwortlich. Familienzulagen Seit 1. Januar 2013 erhalten im Kanton Zürich Selbständigerwerbende auch ausserhalb der Landwirtschaft Familien zulagen. Dafür sind sie in jedem Fall beitragspflichtig. Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

6 Die Beiträge an die Sozialversicherungen tragen Selbständigerwerbende selbst.

7 Ihre AHV/IV/EO-Beiträge hängen vom Einkommen bzw. Reingewinn ab. P Der Beitragssatz für jährliche Einkommen ab CHF beträgt 9.65 %, davon 7.8 % für die AHV, 1.4 % für die IV und 0.45 % für die EO. P Für geringere Einkommen gelten Abstufungen bis minimal %. Der Mindestbeitrag ist CHF im Jahr. P Hinzu kommt noch ein Verwaltungskostenbeitrag von maximal 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge. Bei der Beitragsberechnung zieht die Ausgleichskasse einen Prozentsatz (zurzeit 0 %) des im Betrieb investierten Eigenkapitals vom Erwerbseinkommen ab. Massgebend dafür ist jeweils der 31. Dezember des Beitragsjahres. Selbständige im AHV-Alter Für Selbständigerwerbende im AHV-Alter gilt ein Freibetrag von CHF im Jahr. Beiträge müssen nur für den Teil des Einkommens bezahlt werden, der diesen Freibetrag übersteigt. (Beträgt das danach bleibende Einkommen weniger als CHF , gilt dafür der niedrigste Beitragssatz von %.) Familienzulagen Alle Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft sind verpflichtet, einen prozentualen Beitrag auf das AHVpflichtige Einkommen zu bezahlen, wobei der Einkommensanteil über CHF beitragsfrei ist. Der Beitragssatz hängt von der Familienausgleichskasse ab (SVA Zürich: 1.2 %). Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

8 Damit Sie besser planen können, finden Sie hier die wichtigsten Termine und Fälligkeiten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie uns mitgeteilt, wie hoch Sie Ihr Einkommen einschätzen. Aufgrund dieser Angaben werden wir Ihnen provisorische Beiträge in Rechnung stellen. Die definitiven Beiträge legen wir fest, sobald wir im Besitz der jeweiligen definitiven Steuermeldungen sind.

9 Rechnungen und Zahlungen Ihre persönlichen Beiträge bezahlen Sie in der Regel vierteljährlich. Im Monat vor der Fälligkeit erhalten Sie jeweils eine Rechnung, die bis zum 10. Tag des Folgemonats beglichen werden muss. Wir empfehlen Ihnen, diesen Termin einzuhalten, damit Ihnen keine Verzugszinsen (zurzeit 5 %) entstehen. Unser Tipp: Lassen Sie uns den Rechnungsbetrag per Lastschriftverfahren (LSV) oder Debit Direct abbuchen. Unsere Rechnungen sind fortlaufend nummeriert. Bitte achten Sie auch beim Onlinebanking auf die korrekte Reihenfolge und die Referenznummer, damit Umbuchungen vermieden werden können. Falls Sie Personal beschäftigen, erhalten Sie jeweils eine separate Akontorechnung für die Lohnbeiträge Ihrer Mitarbeitenden. Online-Rechner Die voraussichtlichen Beiträge können Sie mit dem Online-Rechner auf unserer Website abfragen. Neue und austretende Mitarbeitende Melden Sie uns innert Monatsfrist Zuzüger aus dem Ausland und Grenzgänger, die noch keine AHV-Nummer besitzen: Austretende Mitarbeitende müssen Sie uns nur dann melden, wenn diese Familienzulagen beziehen. Wichtiger Hinweis Wenn Sie während des Jahres feststellen, dass sich Ihr Einkommen vergrössern oder verkleinern wird (± 10 %), sollten Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Benützen Sie dafür das Formular Anpassung der Akontobeiträge, das Sie auf der Seite finden. Die Anpassung ist wichtig, weil sich durch die verzögerte Meldung des Steueramtes die definitive Beitragsfestsetzung hinausziehen kann und in dieser Zeit möglicherweise Verzugszinsen auflaufen. Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

10 Es gibt einige Ereignisse, bei denen Sie aktiv werden sollten.

11 Mutterschaft Selbständigerwerbende Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Während des Mutterschaftsurlaubs werden sie während höchstens 14 Wochen nach der Geburt des Kindes für den Erwerbsausfall entschädigt. Diese Entschädigung müssen Sie wie alle Leistungen der Sozialversicherungen selber beantragen. Über die voraussichtlichen Beträge können Sie sich mit unserem Online-Rechner informieren. Familienzulagen Wenn Sie für Kinder unter 16 Jahren sorgen oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützen, haben Sie eventuell Anspruch auf Familienzulagen. Je nach familiärer und wirtschaftlicher Situation kann es sein, dass der andere Elternteil die Zulagen zu beantragen hat. Bitte beachten Sie die Hinweise auf und auf dem dort ver linkten Anmeldeformular. Die Familienzulagen verrechnen wir mit Ihren Beiträgen. Militär Wenn Sie Militärdienst leisten, erhalten Sie die sogenannte EO-Meldekarte. Senden Sie uns diese vollständig ausgefüllt, damit wir die Entschädigung berechnen und auszahlen können. Krankheit und Unfall Wenn Sie während längerer Zeit krank sind, erfüllen Sie unter Umständen die AHV-Beitragspflicht nicht. Damit Ihnen keine Beitragslücken entstehen, sollten Sie die Situation mit der Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons klären. Wenn Sie länger als 30 Tage oder immer wieder krank sind, sollten Sie sich unbedingt bei unserer IV-Stelle melden, damit wir gemeinsam mögliche Massnahmen besprechen können. Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

12 Als Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen tun wir alles dafür, dass Sie Ihren Beitrag effizient und komfortabel leisten können. Dazu bieten wir Ihnen auch besondere Services und attraktive Sparmöglichkeiten.

13 Ihr persönlicher Kontakt bei der SVA Zürich: Ihre Kundenberaterin, Ihr Kundenberater engagiert sich für alle Ihre Anliegen. Die Direktwahl finden Sie auf unseren Briefen. AHVeasy: Online Zeit und Kosten sparen Falls Sie Arbeitnehmende beschäftigen, können Sie unser Onlineportal nutzen. Es erleichtert Ihnen die Administration und hilft Ihnen, Kosten zu sparen: Ab jährlichen AHV/IV/EO-Lohnbeiträgen von total CHF reduziert sich Ihr Verwaltungs kostenbeitrag spürbar. Mehr dazu finden Sie unter: Lastschriftverfahren: Bequemer und oft günstiger Wenn Sie Ihre persönlichen Beiträge bzw. die Beiträge Ihrer Arbeitnehmenden per Lastschriftverfahren (LSV) oder Debit Direct abbuchen lassen, kommen wir Ihnen ebenfalls mit tieferen Verwaltungskostensätzen entgegen (ab einer jährlichen AHV/IV/EO-Beitragssumme von CHF ). Das Anmeldeformular finden Sie unter: Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

14 Wenn Sie Dokumente, Formulare, Merkblätter suchen, gehen Sie am besten auf unsere Website: Unter dem Menüpunkt Formulare & Merkblätter finden Sie alles nach Kategorien geordnet.

15 Merkblätter und Dokumente (z. B. Vollmachten) können Sie herunterladen und ausdrucken. Die meisten Formulare lassen sich am Computer ausfüllen. Im Übrigen finden Sie auf umfassende Informationen zu fast allen Themen für Selbstän dig erwerbende. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Werkzeug möglichst ausgiebig nutzen. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Liste der wichtigsten Dokumente, die Ihnen über kurz oder lang einmal begegnen werden: Merkblätter P Beiträge an AHV, IV und EO P Information zur Beitragsverfügung P Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung P Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WSN) P Familienzulagen Formulare P Vollmacht (zum Beispiel für Treuhänder) P Anmeldung bei der SVA Zürich P Anpassung der Akontobeiträge P Anmeldung und Änderungsmeldung für Familienzulagen Formulare für Selbständigerwerbende mit Personal P Austrittsmeldung für Mitarbeitende mit Familienzulagen P Anpassung der Lohnsummen für Akontobeiträge P Lohndeklaration P Anmeldung und Änderungsmeldung für Familienzulagen Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

16 Fragen Sie, wann Sie wollen, was Sie wollen. Wir sorgen gerne dafür, dass Sie die richtigen Antworten erhalten.

17 Wenn mein Einkommen höher als erwartet ausfällt, sieht man das doch an der Steuermeldung. Warum soll ich die Akontobeiträge jetzt schon anpassen? Weil es zwischen den provisorisch geleisteten Beiträgen und den definitiv geschuldeten grosse Abweichungen geben kann: Dann müssen Sie nicht nur viel Geld nachzahlen, sondern auch noch die Verzugszinsen berappen. Was muss ich tun, wenn ich für ein zwei Monate dauerndes Projekt Temporärmitarbeitende anstelle? Wenn die Entschädigung in dieser Zeit pro mitarbeitende Person CHF übersteigt, ist sie Ende Jahr in der Lohndeklaration aufzuführen. Einkommen unter diesem Wert müssen nur auf Verlangen der betroffenen Mitarbeitenden abgerechnet werden. Ist es eine gute Idee, möglichst niedrige Akontobeiträge zu bezahlen und das Geld fürs Geschäft zu verwenden? Das denken viele, aber sie täuschen sich selbst. Es geht nämlich nicht lange und dann kommt die Quittung: viel Geld innert kürzester Frist nachzahlen! Es lohnt sich also nicht. Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich als Selbständigerwerbender eine Zeit lang im Ausland arbeite? Dies lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Je nach Nationalität und Erwerbsort ergeben sich andere Sachverhalte. Schweizer und EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich für eine begrenzte Zeit in einen EU-Staat entsenden. In dieser Zeit bleiben sie in der AHV versichert. Gleiches gilt auch für EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, die vorübergehend in einem anderen EFTA-Staat arbeiten. Zudem gibt es zwischen einzelnen Ländern und der Schweiz Sozialversicherungsabkommen, die diesen Sachverhalt regeln. Konsultieren Sie dazu auch unsere Website oder rufen Sie uns ganz einfach an. Ich brauche eine Bürohilfe für einige Stunden pro Woche. Muss ich für sie Pensionskassengelder bezahlen? Die Anmeldung an eine Pensionskasse ist erst notwendig, wenn der Lohn der Bürohilfe CHF im Jahr bzw. CHF im Monat übersteigt. Antwort auf weitere Fragen finden Sie auf unserer Website. Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

18 Perspektiven für alle

19 Die SVA Zürich ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich. Unsere Kundinnen und Kunden stehen im Zentrum unseres Unternehmens. In ihrem Dienst betreuen wir sieben verschiedene Sozialversicherungsprodukte als Kerngeschäft: P Alters- und Hinterlassenenversicherung P Invalidenversicherung P Zusatzleistungen zur AHV / IV P Erwerbsersatz für Dienstleistende P Mutterschaftsentschädigung P Familienzulagen P Individuelle Prämienverbilligung Zu unseren Kundinnen und Kunden zählen wir alle Versicherten, die im Kanton Zürich wohnen oder arbeiten, Selbständigerwerbende, Arbeitgebende, Sozialversicherungspartner und alle anderen internen und externen Kontaktpersonen. Beratung, Begleitung und Information sind untrennbare Elemente unseres Kerngeschäfts. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit fördern wir als strategischen Faktor für die nachhaltige Sicherung der Sozialwerke. Was immer wir tun, tun wir zum Nutzen unserer Anspruchsgruppen und der Gesellschaft, mit dem Ziel, Perspektiven für alle zu bieten. Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

20 SVA Zürich Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich Röntgenstrasse 17 Postfach 8087 Zürich Telefon Fax Ausgleichskasse IV-Stelle Familienausgleichskasse Prämienverbilligung

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Arbeitgebende Gültig ab 1. Januar 2018 123 Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ >

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Selbständigerwerbende Gültig ab 1. Januar 2015 123 Sie haben sich bei uns als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender angemeldet und sind

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Nichterwerbstätige Gültig ab 1. Januar 2018 123 Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Nichterwerbstätige Gültig ab 1. Januar 2016 123 Sie haben sich bei uns als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger angemeldet und sind nun Mitglied

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Arbeitgebende Gültig ab 1. Januar 2015 123 Sie haben sich bei uns als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber angemeldet und sind nun Mitglied unserer Ausgleichskasse.

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Arbeitgebende von Angestellten im Privathaushalt und Arbeitgebende mit vereinfachtem Abrechnungsverfahren Gültig ab 1. Januar 2015 123 Sie haben sich

Mehr

2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO

2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2017 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV)

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand )

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand ) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 01.01.2017) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht Ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand )

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand ) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 01.01.2012) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht Ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres

Mehr

Familienzulagen ab 2016

Familienzulagen ab 2016 Familienzulagen ab 2016 Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken Geburtszulage Einmalige Zulage bei Geburt eines Kindes. 1 000 Franken Adoptionszulage Einmalige Zulage bei der Adoption eines Kindes. 200

Mehr

Mutterschaftsentschädigung

Mutterschaftsentschädigung Mutterschaftsentschädigung Was lange währt, wird endlich gut! POA/JP/01.06.2005 1 Übersicht Benutzte Quellen Rückblick Anspruchsberechtigte Frauen Anspruchsvoraussetzungen Dauer des Anspruchs Höhe und

Mehr

MITTEILUNG 2016 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2016 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2016 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2016 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

2.02 Stand am 1. Januar 2013

2.02 Stand am 1. Januar 2013 2.02 Stand am 1. Januar 2013 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Selbständige Erwerbstätigkeit 1 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

MITTEILUNG 2017 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2017 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2017 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2017 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung enthält auch allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2017

Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichen innert 30 Tagen! BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005 6.02 Stand am 1. Juli 2005 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005 2.02 Stand am 1. Juli 2005 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 1 Selbständige Erwerbstätigkeit Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen 1.2008 Stand am 1. Januar 2008 Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-6 Leistungen der IV 7 Berufliche Vorsorge 8 Erwerbsersatz 9 Auskünfte und weitere

Mehr

Unsere Werte zeigen sich in dem, was wir tun. Und wie wir es tun.

Unsere Werte zeigen sich in dem, was wir tun. Und wie wir es tun. Charta Wir sind das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen. Unsere Werte zeigen sich in dem, was wir tun. Und wie wir es tun. persönlich umsichtig effizient initiativ zuhören, nachfragen, verstehen

Mehr

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2015 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2015 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung 2015 enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 08.12.2011)

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 08.12.2011) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 08.12.2011) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht 17. Altersjahres Als Arbeitnehmende oder

Mehr

Vorsorgecheckliste für Firmengründer. Sicherheit und Vorsorge für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden

Vorsorgecheckliste für Firmengründer. Sicherheit und Vorsorge für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden Vorsorgecheckliste für Firmengründer Sicherheit und Vorsorge für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden 2 Vorsorgecheckliste für Firmengründer Vorsorge- und Versicherungswelt für Firmengründer Für

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

Human Resources Frühpensionierung und ordentliche Pensionierung Frauen und BVK

Human Resources Frühpensionierung und ordentliche Pensionierung Frauen und BVK Human Resources Frühpensionierung und ordentliche Pensionierung Frauen und BVK Marianne Frischknecht, Fachexpertin Sozialversicherungen Frühpensionierung / ordentliche Pensionierung an der UZH Statistische

Mehr

Familienzulagen im Kanton Zug

Familienzulagen im Kanton Zug Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,

Mehr

Änderungen ab 1. Januar 2001 bei den Beiträgen von Arbeitgebenden an die AHV, die IV, die EO und die ALV

Änderungen ab 1. Januar 2001 bei den Beiträgen von Arbeitgebenden an die AHV, die IV, die EO und die ALV Gültig ab 1. Januar 2001 Änderungen ab 1. Januar 2001 bei den Beiträgen von Arbeitgebenden an die AHV, die IV, die EO und die ALV Ab 1. Januar 2001 erfolgen verschiedene Neuerungen bei der Abrechnung und

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r AHV-Beitragspflicht Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldungen mit allen Unterlagen können verarbeitet werden. 1. Angaben

Mehr

2.07 Stand 1. Januar 2011

2.07 Stand 1. Januar 2011 2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mehr

Merkblatt 8006 Zürich, Sumatrastrasse 15 gültig ab 1. Januar 2009 Tel /77 Fax

Merkblatt 8006 Zürich, Sumatrastrasse 15 gültig ab 1. Januar 2009 Tel /77 Fax Familienausgleichskasse des Kantons Zürich Gruppe Bau- und Zimmergewerbe Geschäftsstelle: Ausgleichskasse Schweiz. Baumeisterverband Merkblatt 8006 Zürich, Sumatrastrasse 15 gültig ab 1. Januar 2009 Tel.

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r AHV-Beitragspflicht Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldungen mit allen Unterlagen können verarbeitet werden. 1. Angaben

Mehr

Mutterschaftsentschädigung

Mutterschaftsentschädigung Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Mutterschaftsentschädigung Verwaltung Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab neu 2005-09 Überarbeitung IKS-2 Übergangsregelung gelöscht, aktuelle

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende 1 / 6 Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende Angaben zur Einzelfirma Name: UID-Nummer: C H E- Datum Erwerbsaufnahme: Branche: Handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb? Ja Nein Bisheriger

Mehr

Zuschlag für Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)

Zuschlag für Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) ALE SECO-TC AVIG-Praxis ALE/C80-C82 Zuschlag für Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) Art. 22 Abs. 1 AVIG; Art. 34 AVIV Anspruch auf Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) C80 Zum

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2015

Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2016 BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie

Mehr

Familienausgleichskasse

Familienausgleichskasse Familienausgleichskasse Was ist neu per 1.1.2009? Zulage von mindestens 200.-- / 250.-- Anspruchskonkurrenz der Zulagenberechtigung Ungekürzte Zulagen für Teilzeitangestellte Einheitliche Verjährungsfrist

Mehr

Gemeinsam besser versichert.

Gemeinsam besser versichert. Gemeinsam besser versichert. Ausgleichskasse / Familienausgleichskasse / Personalvorsorge PROMEA 1 Sozialversicherungen PROMEA. Mit dem Ziel, ein versiertes, vielseitiges Kompetenzzentrum im Sozialversicherungs

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Quellenverweis Einleitung 1 Lohnzusammensetzung 21 1.1 Lohn und Gehalt 22 Zulagen 22 Abzüge 23 2 Lohnabrechnung 25 2.1 AHV, IV, EO 25 2.1.1 Geschichte der AHV, IV und EO 25 2.1.2 Versicherungspflicht

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2017

Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 Achtung! Rücksendefrist bis 30. Januar 2018 BEITRAGSPFLICHT AHV / IV / EO UND ALV In der Schweiz erwerbstätige Personen müssen ab dem 1. Januar nach vollendetem

Mehr

Familienzulagen im Kanton Schwyz

Familienzulagen im Kanton Schwyz Familienzulagen im Kanton Schwyz Familienzulagen für Arbeitnehmende Familienzulagen für Nichterwerbstätige Familienzulagen für Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Gültig ab 1. Januar 2015

Mehr

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 25. November 2015

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 25. November 2015 SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND FINANZTAGUNG vom 25. November 2015 Referent Thomas De Micheli dipl. Wirtschaftsprüfer Kassier 1998 bis 2008 vom FC Deitingen Direktwahl +41 (0)32 624 63 26 E-Mail: thomas.demicheli@bdo.ch

Mehr

Sozialversicherungs- Beiträge 2009

Sozialversicherungs- Beiträge 2009 Sozialversicherungs- Beiträge 2009 Beitragspflicht Unselbständigerwerbende und Arbeitnehmer je hälftig vom massgebenden Lohn (Beitragsbezug durch Ausgleichskasse voll bei ) Arbeitnehmende Sozialversicherung

Mehr

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Ausgleichskasse «Versicherung» Caisse de compensation «Assurance» Cassa di compensazione «Assicurazione» Wengistrasse 7, 8004 Zürich IBAN CH90 0900 0000 8001 2950 7 043 336 50 00 043 336 50 01 Website

Mehr

MITTEILUNG 2013 LOHNBESCHEINIGUNG (LB) 1. Die Firmen, die keine eigenen EDV- Lohnbescheinigungen erstellen, ergänzen die von uns

MITTEILUNG 2013 LOHNBESCHEINIGUNG (LB) 1. Die Firmen, die keine eigenen EDV- Lohnbescheinigungen erstellen, ergänzen die von uns Steinbockstrasse 8 Postfach 7002 Chur Tel: +41-81 258 31 41 Fax:+41-81 258 31 49 www.ak87.ch info@ak87.ch MITTEILUNG 2013 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2013 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende

Mehr

SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT

SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT Leitbild SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT Seit dem Start der AHV im Jahre 1948 hat sich das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz zu einer modernen Sozialversicherung weiterentwickelt. Die soziale Sicherheit

Mehr

Leitfaden 1. Säule. Musterseiten AHV IV EO EL FZ. herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV

Leitfaden 1. Säule. Musterseiten AHV IV EO EL FZ. herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV Leitfaden 1. Säule AHV IV EO EL FZ herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV 8. Auflage 2016 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 47 1. Erfasste Personen 47 1.1 Allgemeines 47 1.2 Obligatorische

Mehr

Informationen der Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2018

Informationen der Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2018 Nr. 3 vom 20. Januar 2018 155 '!&o%.':'%"!äj»» ">'W&i y.- "",? %' -.?'hg JA"? 'i"!!" a"?s, 'i Ausgleichskasse Informationen der Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2018 Vereinfachfes Abrechnungsverfahren

Mehr

Verordnung zum Gesetz über Familien- und Sozialzulagen (FSV)

Verordnung zum Gesetz über Familien- und Sozialzulagen (FSV) 86.0 Verordnung zum Gesetz über Familien- und Sozialzulagen (FSV) vom 9. Dezember 008 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 7 des Gesetzes über Familien- und Sozialzulagen (FSG)

Mehr

Anmeldung Familienzulagen für Selbständigerwerbende

Anmeldung Familienzulagen für Selbständigerwerbende Anmeldung Familienzulagen für Selbständigerwerbende 1. Angaben zum / zur Antragsteller/in Betreff-Nr. / Kunden-Nr. Arbeitskanton Name, Vorname Versichertennummer der AHV Geburtsdatum Geschlecht Staatszugehörigkeit

Mehr

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden

Mehr

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Mitteilung Nr. 200 An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Zürich, im Dezember 2017 Informationen und Änderungen per 1. Januar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Nachstehend

Mehr

Vorsorge im 3-Säulen-System. 2. Säule: Berufliche Vorsorge. Instrument: BVG. Ziel: Fortsetzung Lebensstandard. Alter Invalidität Tod Krankheit Unfall

Vorsorge im 3-Säulen-System. 2. Säule: Berufliche Vorsorge. Instrument: BVG. Ziel: Fortsetzung Lebensstandard. Alter Invalidität Tod Krankheit Unfall Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Überblick über die Sozialversicherungen

Mehr

Richtlinie für die Abrechnung von Honoraren und Spesen (Version 2011/1)

Richtlinie für die Abrechnung von Honoraren und Spesen (Version 2011/1) Seite: 1 von 5 1. Abrechnung von Honoraren und Spesen von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz 1. Für Mitarbeitende mit einer aktiven Voll- oder Teilzeit-Anstellung an der Universität Basel darf kein Honorar

Mehr

SVA Zürich Aktuell Editorial. Guten Tag

SVA Zürich Aktuell Editorial. Guten Tag www.svazurich.ch..................................................... Editorial Guten Tag Auf Neujahr ändern diverse Beitragssätze, Renten- und Grenzbeträge. Die wichtigsten Neuerungen beleuchten wir in

Mehr

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen 1. Personalien der Mutter 1.1 Name Auch Name als ledige Person 1.2 Alle Vornamen Rufname in Grossbuchstaben 1.3

Mehr

Anmeldung Selbständigerwerbende/r

Anmeldung Selbständigerwerbende/r Anmeldung Selbständigerwerbende/r 1 Personalien Selbständigerwerbende/r Familienname Vorname(n) Geburtsdatum Anrede Frau Herr Titel Aktueller Zivilstand Ledig Verheiratet Verwitwet Gerichtlich getrennt

Mehr

Kundenorientierung 2012

Kundenorientierung 2012 www.baettigtreuhand.ch Ettiswilerstr. 4 Tel. 041 970 44 10 6130 Willisau Fax 041 970 44 40 Kundenorientierung 2012 1. Steuern (Kanton Luzern) Der Jahreszinsfuss für die Vorauszahlungen der Steuern sinkt

Mehr

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Mitteilung Nr. 195 An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Zürich, im November 2016 Informationen und Änderungen per 1. Januar 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Nachstehend

Mehr

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit»

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit» Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit» Ist jeder Franken beitragspflichtig? Vom Lohn, der Fr. 2'200. pro Jahr und Arbeitgeber nicht übersteigt, werden die Beiträge

Mehr

aktuell Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2012 die wichtigsten änderungen bei der ahv per 1. 1. 2012 finden sie auf der rückseite. 1. Säule, AHV/IV/EO Beiträge Unselbstständigerwerbende Ab

Mehr

AHV-Beiträge. Quelle.

AHV-Beiträge. Quelle. AHV-Beiträge Merkblätter 1.01 Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) 1.02 Splitting bei Scheidung 1.03 Betreuungsgutschriften 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, IV und EO 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich müssen von jeder Lohnzahlung

Mehr

Familienzulagen im Kanton Zug

Familienzulagen im Kanton Zug Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,

Mehr

Tabelle zu Fallbsp. 4 (IK) Tabelle zu Fallbsp. 5 (Hinterlassenenrente)

Tabelle zu Fallbsp. 4 (IK) Tabelle zu Fallbsp. 5 (Hinterlassenenrente) Berufsprüfung Prüfungsteil 1: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Prüfungsdauer 80 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 17 Beilagen Tabelle zu Fallbsp.

Mehr

Wissenswertes für Neuzugezogene

Wissenswertes für Neuzugezogene 1 Stadt Zürich Stadtentwicklung Integrationsförderung Stadthaus, Stadthausquai 17 Postadresse: Postfach, 8022 Zürich Tel. 044 412 37 37 Fax 044 412 37 42 www.stadt-zuerich.ch/integration integrationsfoerderung@zuerich.ch

Mehr

Kreisschreiben über die Beitragspflicht der Erwerbstätigen im Rentenalter in der AHV, IV und EO (KSR)

Kreisschreiben über die Beitragspflicht der Erwerbstätigen im Rentenalter in der AHV, IV und EO (KSR) Kreisschreiben über die Beitragspflicht der Erwerbstätigen im Rentenalter in der AHV, IV und EO (KSR) Gültig ab 1. Januar 1994 Stand 1. Januar 2011 318.102.07 d KSR 11.10 Vorbemerkung zum Nachtrag 1, gültig

Mehr

Ihre Sozialversicherungen unser Metier.

Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Schwyzer Schlüssel zur sozialen Sicherheit Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Wir sind für Sie da. Als kantonal verankertes Kompetenzzentrum sichern wir der gesamten Schwyzer Bevölkerung den Zugang

Mehr

Anmeldung für Nichterwerbstätige

Anmeldung für Nichterwerbstätige Anmeldung für Nichterwerbstätige Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich an Ihre Gemeindezweigstelle SVA oder direkt an die Sozialversicherung Aargau SVA. 1. Grund der Anmeldung vorzeitige Pensionierung

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

Finanzperspektiven der EO : Lesehilfe

Finanzperspektiven der EO : Lesehilfe Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Mathematik, Analysen, Statistik und Standards Bereich Mathematik Finanzperspektiven der EO 2017-2035: Lesehilfe 29.06.2017

Mehr

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005 1.2005 Stand am 1. Januar 2005 Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-2 Leistungen der AHV 3-5 Leistungen der IV 6-7 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters, Witwen und Waisenrenten. Schutz gegen die Folgen von Erwerbsunfähigkeit

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters, Witwen und Waisenrenten. Schutz gegen die Folgen von Erwerbsunfähigkeit 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung Abkürzung Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes Arbeitnehmer Arbeitgeber Total AHV EO Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters,

Mehr

Pensionskassenstiftung der Schweizerischen Landwirtschaft (PKSL) Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2010

Pensionskassenstiftung der Schweizerischen Landwirtschaft (PKSL) Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2010 Pensionskassenstiftung der Schweizerischen Landwirtschaft (PKSL) Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2010 PLAN A Anwendung Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern

Mehr

CH-Nummer (UID) Branche. Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl.

CH-Nummer (UID) Branche. Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl. ABC SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT BASEL-LANDSCHAFT AHV-Beitragspflicht Anmeldung Gesellschaft Angaben zur Firma Name der Gesellschaft CH-Nummer (UID) Datum Handelsregistereintrag / Gründungsdatum Branche

Mehr

Orientierung über Beitrags- und Abrechnungspflicht, Beitragsbezug und Leistungen

Orientierung über Beitrags- und Abrechnungspflicht, Beitragsbezug und Leistungen Orientierung über Beitrags- und Abrechnungspflicht, Beitragsbezug und Leistungen Selbständigerwerbende Inhaltsübersicht 1. Beitragspflicht 2 1.1 Allgemeines 2 1.2 AHV/IV/EO-Beiträge der Selbständigerwerbenden

Mehr

Familienausgleichskasse des Kantons Schwyz Gruppe Bau- und Zimmergewerbe

Familienausgleichskasse des Kantons Schwyz Gruppe Bau- und Zimmergewerbe Familienausgleichskasse des Kantons Schwyz Gruppe Bau- und Zimmergewerbe Geschäftsstelle: Ausgleichskasse Schweiz. Baumeisterverband Merkblatt 8006 Zürich, Sumatrastrasse 15 gültig ab 1. Januar 2009 Tel.

Mehr

Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Welche Ereignisse müssen der Agrisano Pencas gemeldet werden? Grenzbeträge 2017

Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Welche Ereignisse müssen der Agrisano Pencas gemeldet werden? Grenzbeträge 2017 Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2017 Plan C Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Die Versicherungspflicht beginnt ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und endet am letzten

Mehr

Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Welche Ereignisse müssen der Agrisano Pencas gemeldet werden? Grenzbeträge 2017

Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Welche Ereignisse müssen der Agrisano Pencas gemeldet werden? Grenzbeträge 2017 Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2017 Plan B Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Die Versicherungspflicht beginnt ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und endet am letzten

Mehr

4 Die Unterstellung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen

4 Die Unterstellung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen 4 Die Unterstellung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen Versicherungszweig Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Invalidenversicherung (IV) Ergänzungsleistungen (EL) Berufliche Vorsorge

Mehr

Abb Gini-Koeffizient

Abb Gini-Koeffizient Abb. 13.1 Gini-Koeffizient Der Gini-koeffizient ist ein mass für die Ungleichverteilung von Einkommen oder Vermögen innerhalb einer Bevölkerung. Dabei werden auf der Abszisse die Anzahl der Familien geordnet

Mehr

Ihre soziale Sicherheit im Wallis

Ihre soziale Sicherheit im Wallis Ihre soziale Sicherheit im Wallis Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis das Herz der Walliser Sozialversicherung Jeden Monat überweisen wir an die Walliser Gesellschaft 74 Millionen Franken für Alters-

Mehr

Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende

Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldungen mit allen Unterlagen können verarbeitet werden.. Angaben des Arbeitgebers Name

Mehr

Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung für Auslandschweizer

Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung für Auslandschweizer Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung für Auslandschweizer (VFV) Änderung vom 18. Oktober 2000 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 26.

Mehr

2.06 Stand am 1. Januar 2005. Hausdienstarbeit. Was gilt als Hausdienstarbeit? 1 Darunter sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten zu verstehen:

2.06 Stand am 1. Januar 2005. Hausdienstarbeit. Was gilt als Hausdienstarbeit? 1 Darunter sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten zu verstehen: 2.06 Stand am 1. Januar 2005 Hausdienstarbeit Was gilt als Hausdienstarbeit? 1 Darunter sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten zu verstehen: Raumpflegerin/Raumpfleger; Kindermädchen (Au-pair-Mädchen/-Mann;

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende

Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende AUSGLEICHSKASSE LUZERN Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 041 375 05 05 www.ahvluzern.ch Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende 1. Angaben zur Einzelfirma Firmenname CH-Nummer (UID) Datum

Mehr

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Merkblatt für Arbeitgeber / Auftraggeber betreffend Erhebung

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen 1.2007 Stand am 1. Januar 2007 Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

2.03 Beiträge Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

2.03 Beiträge Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO 2.03 Beiträge Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und

Mehr

System der Altersvorsorge Schweiz

System der Altersvorsorge Schweiz Stuttgart, 17. Oktober 2017 System der Altersvorsorge Schweiz Vorbemerkung zu den Zahlen Wechselkurs CHF-Euro = fast Parität Kaufkraftverhältnis = 1 : 2 «Lohn» in unserem Verständnis ist immer Bruttolohn

Mehr

MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER FAK

MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER FAK MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER FAK Gültig ab 1. Januar 2017 ARTEN DER FAMILIENZULAGEN 1 Die Familienausgleichskasse (FAK) richtet folgende Familienzulagen aus: Kinderzulagen Geburtszulagen Alleinerziehendenzulagen

Mehr

Merkblatt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende über die Familienzulagen gemäss Bundesgesetz (gültig ab 1. April 2010)

Merkblatt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende über die Familienzulagen gemäss Bundesgesetz (gültig ab 1. April 2010) Haus der Wirtschaft Altmarktstr. 96 Tel. 061 927 64 21 E-Mail gefak@kmu.org 4410 Liestal Fax 061 927 65 65 www.gefak.ch Merkblatt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende über die Familienzulagen gemäss Bundesgesetz

Mehr

A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen

A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen Anmeldung zur Schwangerschaftsentschädigung MEK SKMV für Kaminfegerinnen 1. Personalien zur werdenden Mutter 1.1 Familienname: 1.2 Vorname: 1.3 Geburtsdatum:

Mehr

Kreisschreiben über die Beiträge an die obligatorische Arbeitslosenversicherung (ALV)

Kreisschreiben über die Beiträge an die obligatorische Arbeitslosenversicherung (ALV) Kreisschreiben über die Beiträge an die obligatorische Arbeitslosenversicherung (ALV) Gültig ab 1. Januar 2004 Stand: 1. Januar 2008 318.102.05 d ALV 8.08 2 Vorwort Das auf den 1. Juli 2003 in Kraft getretene

Mehr

Finanzielle Führung. Modul 4: Sozialversicherungen Referent: Markus Felber AHV. CAS-UFAI Modul 4: Finanzielle Führung 1

Finanzielle Führung. Modul 4: Sozialversicherungen Referent: Markus Felber AHV. CAS-UFAI Modul 4: Finanzielle Führung 1 Finanzielle Führung Modul 4: Sozialversicherungen Referent: Markus Felber Die verwendeten Zahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2016 1 AHV 2 CAS-UFAI 1 AHV Im Überblick Versicherung Unselbständig Selbständig

Mehr

Tabellen zu Fallbeispiel 5 (Hinterlassenenrente)

Tabellen zu Fallbeispiel 5 (Hinterlassenenrente) Berufsprüfung Prüfungsteil 1: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Prüfungsdauer 80 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 18 Beilage(n) Tabellen zu

Mehr

Anleitung zum Ausfüllen der Lohndatenvorlage

Anleitung zum Ausfüllen der Lohndatenvorlage Koordinationsstelle Berner Modell freie Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen HelpLine 031 300 33 70 info@bernermodell.ch Anleitung zum Ausfüllen der Lohndatenvorlage Inhaltsverzeichnis 1. Stammdaten...

Mehr

Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Welche Ereignisse müssen der Agrisano Pencas gemeldet werden? Grenzbeträge 2016

Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Welche Ereignisse müssen der Agrisano Pencas gemeldet werden? Grenzbeträge 2016 Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2016 Plan A Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Die Versicherungspflicht beginnt ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und endet am letzten

Mehr

Kreisschreiben über die Beitragspflicht der Erwerbstätigen im Rentenalter in der AHV, IV und EO (KSR)

Kreisschreiben über die Beitragspflicht der Erwerbstätigen im Rentenalter in der AHV, IV und EO (KSR) Kreisschreiben über die Beitragspflicht der Erwerbstätigen im Rentenalter in der AHV, IV und EO (KSR) Gültig ab 1. Januar 1994 Stand 1. Januar 2017 318.102.07 d KSR 09.16 2 von 18 Vorbemerkung zum Nachtrag

Mehr

Copyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben. rossi consulta.ch

Copyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben.  rossi consulta.ch Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben 1 Aufgabe 1 (Soziale Sicherheit) Kreuzen Sie an, ob die untenstehenden Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage RICHTIG FALSCH Sozialversicherungen

Mehr

Trainingsprüfung / Lösungen. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Lösungen 1

Trainingsprüfung / Lösungen. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Lösungen 1 Trainingsprüfung / Lösungen für Personalfachleute Sozialversicherungen Trainingsprüfung Sozialversicherungen Lösungen 1 Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen

Mehr

VERARBEITUNG VON LOHNRÜCKVERGÜTUNGEN IN DER LOHN BUCHHALTUNG von Martin Grüninger

VERARBEITUNG VON LOHNRÜCKVERGÜTUNGEN IN DER LOHN BUCHHALTUNG von Martin Grüninger LOHNFORTZAHLUNGEN PERSONAL- 10 ERWERBENDE NICHTERWERBSTÄTIG WERTE AHV RENTEN LOHNABZÜGE B LÖHNE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN LO VER SICHERUNG SELBSTÄNDIGERWER ABZÜGE SOZIALVERSICHERUNGEN K VERARBEITUNG VON LOHNRÜCKVERGÜTUNGEN

Mehr