Tel / Fax 0511 /

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tel / Fax 0511 /"

Transkript

1 Wie füge ich messtechnisch ein PV-Speichersystem mit einem BHKW zusammen Das EEG ist eines der komplexesten Gesetze in Deutschland. Was wird vergütet und in welcher Höhe und mit welchen anderen Energieträgern kann ich kombinieren, all diese Fragen gilt es zu beachten, wenn Investitionen von mehreren Tausend Euro getätigt werden. Leider spielen die Netzbetreiber oft ihre Macht aus, denn ohne sie erfolgt keine Abnahme und demzufolge auch keine Vergütung. Auch in diesem Fall trafen zwei verschiedene Meinungen zur technischen Umsetzung im Sinne des EEGs aufeinander. Der zuständige Mitarbeiter des Netzbetreibers, in diesem Fall AVACON, forderte eine weitere Zähleinrichtung für das Be- und Entladen eines Batteriespeichers. Der Kunde, die Stadtwerke Wunstorf, betreibt seit längerem am Standort zwei ältere Photovoltaikanlagen, die zu 100 % einspeisen und zwei BHKWs, die vorrangig die Energie zur Eigenversorgung bereitstellen. Das Energiesystem sollte um eine zusätzliche 24 kwp große Photovoltaikanlage erweitert werden, die mit einem Lithiumspeicher mit einer Kapazität von 20 kwh ausgestattet ist. Augenmerk lag insbesondere in der Nutzung des Speichers, der auch in sonnenschwachen Monaten vom BHKW gespeist werden sollte. GermanPV erhielt den Auftrag zur Umsetzung. Dazu gehörte u. a. auch die Erstellung des Messkonzeptes. Dieses Messkonzept akzeptierte der Netzbetreiber nicht und verwehrte die Abnahme. Zwei Lösungen standen zur Diskussion: dem Netzbetreiber in seiner Meinung folgen, auch wenn sie aus unserer Sicht falsch ist und einen weiteren Zähler installieren oder gutachterlich den Sachverhalt prüfen zu lassen. Wir haben uns für die zweite Variante entschieden. Es wurden die verschiedenen Facetten des EEGs beleuchtet und eine Empfehlung zur Umsetzung gegeben, die uns in unserer logischen Herangehensweise gestärkt hat. Das GermanPV- Messkonzept wurde bestätigt. Bitte lesen Sie das Ergebnis im angehängten Gutachten.

2 Dipl.-Ing. HEINZ ULLRICH BROSZIEWSKI Kraft-Wärme-Kopplung Beratung Projektierung Gutachten Kurzbericht zur messtechnischen Konfiguration an Eigenerzeugungsanlagen mit Stromspeicher im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wunstorf Hannover, Tel / Fax 0511 / post@brosziewski.de Leinaustr Hannover

3 Die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co.KG (im weiteren SW Wunstorf) haben mir einen Konfigurationsplan der German PV zur Einbindung eines Stromspeichers vorgelegt und um Beurteilung gebeten. Es sind folgende Fragen gestellt: 1. Ist der Einbindeort des Batteriesystems an der von German PV vorgeschlagenen Stelle günstig? 2. Ist ein anderer Einbindeort besser? 3. Welche Messtechnik muss vorgesehen werden? Ausgangslage SW Wunstorf betreibt im Verwaltungsgebäude zwei Anlagen zur Stromerzeugung (Anlage 1 und Anlage 2) und plant, diese um eine weitere Erzeugungsanlage 3 in Verbindung mit einem Stromspeicher (Anlage 4) zu erweitern. Die Anlagen sind in der Übersichtszeichnung angegeben und haben die Kerndaten: inst. Leistung i.s. 3 Nr. 31 EEG 2017 Inbetriebnahme Zuordnung Schaltung Anlage 1 KWK-Anlage 2*4,7 kw vor 2012 Erdgas KWKG 2009 EV mit Ü Anlage 2 PV-Anlage 1*4,68 kw p % & & Solar EEG 2009 Einspeisung 1* 12,69 kw p 2011 Anlage 3 PV-Anlage 23,4 kw p 2018 (geplant) Solar EEG 2017 EV mit Ü Anlage 4 Stromspeicher max Entnahme 15,9 kwh/h 2018 (geplant) EEG 2017 EV EV: Eigenverbrauch, Ü: Überschusseinspeisung Die Versorgung Dritter i.s. 60 EEG 2017 ist für keine der Stromerzeugungsanlagen gegeben. Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski Kurzbericht Stromspeicher SW Wunstorf 2

4 Anlage 1: Die KWK-Anlage ist vor dem in Betrieb gesetzt worden. Die Stromerzeugung genießt deswegen bzgl. des Eigenverbrauchs das Privileg des 61c Abs. 1 i.v. mit Abs. 2 Nr. 1 lit a EEG Sollte die Anlage vor dem in Betrieb gesetzt worden sein, gelten die (sachlich analogen) Bestimmungen des 61d EEG Unterschiede bestehen u.a. in der Frage, wann die Anlage ggfs. erneuert, erweitert oder ersetzt worden ist. EEG-Umlage auf Strom, den der Eigenerzeuger in dieser Anlage erzeugt und selbst verbraucht, fällt nicht an. Anlage 2: Der PV-Strom aus dieser Anlage wird zu 100% in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist, EEG-Umlage fällt nicht an. Anlage 3: Der PV-Strom aus dieser Anlage soll zur Abdeckung des Eigenbedarfs dienen, Überschuss wird in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist. Für eingespeisten Strom fällt keine EEG-Umlage an. Für selbst genutzten Strom fällt die reduzierte EEG-Umlage in Höhe von 40% des jeweiligen Umlagesatzes i.s. 61b Nr. 1 EEG 2017 an. Anlage 4: Hier ist bzgl. des Stromspeichers eine etwas genauere Betrachtung erforderlich. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Stromspeicher nicht verlustfrei arbeiten können und die ursprünglich starre Regelung, dass der Einspeicherungsvorgang Letztverbrauch (i.s. der EEG- Umlagepflicht) darstellt, mit dem EEG 2017 aufgehoben. Die entsprechende Regelung in 61k EEG 2016 lautet sinngemäß nun, dass die Stromeinspeicherung selbst nicht Umlage unterliegt, sondern erst die Ausspeicherung in Verbindung mit dem Selbstverbrauch. Vereinfachend muss hier unterstellt werden, dass die Ausspeicherung in der Anlage 4 nicht derart erfolgt, dass zum Zweck der Netzeinspeisung ausgespeichert wird, sondern nur zum Zweck des tatsächlichen Selbstverbrauchs. In dieser Konstellation besteht die Herausforderung, dass bei dem vorgeschlagenen Einbindeort sowohl vollständig von der Umlage freier Strom aus der Anlage 1 als auch der reduzierten Umlage unterliegender Strom aus der Anlage 3 eingespeichert werden kann. Messtechnisch ist selbst bei extrem hoher zeitlicher Auflösung der Messung nicht exakt zu unterscheiden, ob umlagefreier KWK-Strom aus Anlage 1 oder umlagebehafteter PV-Strom aus Anlage 3 eingespeichert wird. Selbst mit sog. Energieflussrichtungssensoren ist nicht mit 100%-iger Genauigkeit möglich. Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski Kurzbericht Stromspeicher SW Wunstorf 3

5 Entscheidung des Anlagenbetreibers Der Anlagenbetreiber sollte daher entscheiden, zu welchem wesentlichen Zweck der Stromspeicher installiert werden soll. a) Soll nur PV-Strom aus Anlage 3 eingespeichert werden, ist die Einbindung in dem Ast zu Anlage 3 zwischen PV-Generator und Zähler richtig. b) Soll aber auch Strom aus Anlage 1 eingespeichert werden, ist nur der vorgeschlagene Einbindeort möglich. Der Fall a) ist selbsterklärend, die Änderung der Einbindung müsste erfolgen. Die Frage, ob ggfs. Netzstrom zur Vermeidung von Tiefenentladung bezogen werden muss, ist hier ausgeklammert, sie den Abschnitt Empfehlungen am Schluss. Im Fall b) kommt der Anlagenbetreiber nicht umhin, einen Wermutstropfen zu ertragen. Da sowohl der Umlagepflicht unterliegender Strom als auch umlagebefreiter Strom eingespeichert werden können, muss messtechnisch so genau wie möglich erfasst werden, in welchem Verhältnis die beiden Mengen eingespeichert werden. Bzgl. der Befreiung des Speicherverlustes von der Umlage muss dann im Verhältnis der beiden Mengen zueinander abgerechnet werden (letzter Satz von 61k Abs. 1 EEG 2017). Es stellt sich jedoch die Frage, ob der messtechnische und abrechnungstechnische Aufwand angemessen ist. Angesichts tatsächlich zu erwartender relativ geringer Speicherverluste (Daten dazu liegen mir jedoch nicht vor) dürfte der Aufwand einer möglichst exakten messtechnischen Erfassung und Auswertung unangemessen hoch sein. Der Betreiber darf und sollte entscheiden, auf den durchaus überschaubaren Vorteil der Umlagebefreiung für Speicherverluste zu verzichten. Dann würde die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch i.s. 61b Nr. 1 EEG 2017 vollständig für den Strom deklariert, der als Eigenverbrauch inkl. Evtl. Speicherverluste aus der Anlage 3 bezogen wird. Strom, der eingespeichert wird und bereits mit Umlage belastet wurde, wird in dieser Konfiguration nicht ein zweites Mal mit Umlage belastet. Aus Sicht der Erhebung der EEG-Umlage ist es dann nicht mehr beachtlich, ob umlagebefreiter Strom aus Anlage 1 oder umlagebehafteter Strom aus Anlage 3 eingespeichert und später wieder ausgespeichert wird. Entsprechend ist es dann nicht erforderlich, an dem Stromspeicher eine aufwändige Messtechnik mit hoher zeitlicher Auflösung in der Erfassung zu installieren und diese laufend auszuwerten. Messtechnik, die dem Informationsbedürfnis des Anlagenbetreibers nach Optimierung des Anlagenbetrieb genügt, reicht dann vollkommen aus. Ermittlung der relevanten Mengen Stromerzeugung Anlage 1: G1 Überschusseinspeisung aus Anlage 1: E1 Eigenverbrauch aus Anlage 1: G1 E1 Stromerzeugung Anlage 3: G3 Überschusseinspeisung aus Anlage 3: E0 E1 Eigenverbrauch aus Anlage 3: G3 E0 = Z1 Z0 à red. Umlage n. 61b Nr. 1 Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski Kurzbericht Stromspeicher SW Wunstorf 4

6 Vorteil des in der Skizze von GermanPV vorgeschlagenen Einbindeortes Der Stromspeicher speichert nicht nur den mit reduzierter Umlage belegten Strom aus Anlage 3, sondern auch den umlagebefreiten Strom aus der Bestands-Anlage (KWK-Anlage). Da das Erzeugungskonzept vorsehen sollte, dass PV- und KWK-Strom zu unterschiedlichen Zeiten anfallen, ist die gemeinsame Speicherung offensichtlich die bessere Variante, zumal die KWK- Anlage mit der Zuschlagsförderung nach dem KWKG 2009 auch für den Eigenverbrauch gefördert wird. Nachteil des in der Skizze von GermanPV vorgeschlagenen Einbindeortes Sollten mögliche Fördermittel für den Speicher an den Umstand gebunden sein, dass ausschließlich PV-Strom eingespeichert werden kann, kommt diese Lösung nicht in Frage. Empfehlung Unter der Maßgabe, dass keine Fördermittel mit o.g. Restriktion in Anspruch genommen werden, ist der vorgeschlagene Einbindeort zu bevorzugen, wenn auf die Umlagebefreiung von Speicherverlusten verzichtet wird. Da der Anteil an Speicherverlusten, der der PV-Anlage Nr. 3 zuzuordnen ist, relativ gering sein dürfte, überwiegt dann jedoch der Vorteil, dass aus Sicht der korrekten Abrechnung der EEG- Umlage am Speicher selbst keine Messung mehr erforderlich ist, da die umlagebehafteten Mengen durch den Saldo Z1 Z0 ermittelt erden. Etwaige Messungen müssen dann nur noch dem Bedürfnis des Anlagenbetreibers nach Transparenz der Energieströme in seiner Anlage entsprechen. In dieser Konstellation würde der Strom, der zur Vermeidung von evtl. Tiefenentladung benötigt wird, bevorzugt aus dem Anlage Nr. 1 gedeckt. In jedem Fall sollte das gesamte Messkonzept mit dem VNB abgestimmt werden, der VNB sollte wenn auf die aufwändige Messung am Speicher verzichtet werden soll darauf hingewiesen werden, dass der Anlagenbetreiber von der Bestimmung des 61k Abs. 1 EEG 2017 keinen Gebrauch zumachen gedenkt. Hannover, Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski Kurzbericht Stromspeicher SW Wunstorf 5

Messkonzept 1 Volleinspreisung EEG-Anlagen (Bsp. PV)

Messkonzept 1 Volleinspreisung EEG-Anlagen (Bsp. PV) Messkonzept 1 Volleinspreisung EEG-Anlagen (Bsp. PV) Die Einspeisung der gesamterzeugten Energiemenge erfolgt direkt in das Netz der TWO / des VNB und wird getrennt von der bestehenden Kundenanlage für

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht MVV Netze GmbH Team Einspeiser Luisenring 49 68159 Mannheim Telefon: 0621 / 290-2662 Telefax: 0621 / 290-2994 E-Mail: einspeiser@mvv-netze.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH EEG-Management Bullachstr. 27 82256 Fürstenfeldbruck Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr

1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

1. Angaben zum Anlagenbetreiber: An: Stadtwerke Lemgo GmbH Bruchweg 24 32657 Lemgo Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG- Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis Bitte ausgefüllt zurück an: ENA Energienetze Apolda GmbH Tel.: 03644 502835 Heidenberg 52 Fax: 03644 502838 99510 Apolda E-Mail: info@en-apolda.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen

Mehr

Strom- und Gasnetz Wismar GmbH

Strom- und Gasnetz Wismar GmbH Anlage 5 Fragebogen EEG-Umlage Erklärung zur EEG-Umlage Als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, die EEG-Umlagepflicht zu prüfen und die EEG- Umlage bei Eigenversorgung einzubehalten und dann an den

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte

Mehr

ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN

ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN oder per E-Mail an: einspeisung@do-netz.de Dortmunder Netz GmbH Netzvertrieb Günter-Samtlebe-Platz 1 44135 Dortmundax a: 0 n nnetzvertrieb231. 544 1963 ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen! 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.)

Mehr

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

LSW STANDARD MESSKONZEPTE

LSW STANDARD MESSKONZEPTE LSW STANDARD MESSKONZEPTE LSW-Standard-Messkonzepte Stand 0.05.08 INHALTSVERZEICHNIS M. Volleinspeisung mit EEG/KWKG 3 M. Selbstverbrauch mit Erzeugungsmessung 4 M3. Selbstverbrauch mit gemeinsamer Erzeugungsmessung

Mehr

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 bzw. weitere Bestandsanlagen 61c und 61d EEG 2017 Bitte den Fragebogen zurücksenden an: Avacon

Mehr

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 EEG- Umlagepflicht Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2017 E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil:

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil: Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Neuanmeldung (die Anlage war bisher noch nicht in Betrieb) Umstellung der

Mehr

Stellungnahme StoREgio Energiespeichersysteme e.v. zu Empfehlungsverfahren Anwendungsfragen des 61k EEG 2017 für EEG- Anlagen - Teil 1

Stellungnahme StoREgio Energiespeichersysteme e.v. zu Empfehlungsverfahren Anwendungsfragen des 61k EEG 2017 für EEG- Anlagen - Teil 1 Stellungnahme StoREgio Energiespeichersysteme e.v. zu Empfehlungsverfahren Anwendungsfragen des 61k EEG 2017 für EEG- Anlagen - Teil 1 Frage 1: Welche Anforderungen hinsichtlich der mess- und eichrechtskonformen

Mehr

Speicher und PV aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

Speicher und PV aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber 1 Speicher und PV aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Speicher und EEG 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 22.02.2017 BSW-Solar Speicher rechtliche Definition? Keine eindeutige

Mehr

Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden!

Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden! Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden! Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht (Zutreffendes bitte

Mehr

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ?

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ? Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem 01.08.2014? Künftig müssen sich auch Betreiber von neuen EEG- und hocheffizienten KWKG-Anlagen mit Eigenversorgung anteilig an der EEG-Umlage

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH EEG-Management Bullachstr. 27 82256 Fürstenfeldbruck Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht An: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Frau Jazmin Dominguez Toral Theodor-Heuss-Allee 110 60486 Frankfurt E-Mail: j.dominguez.toral@nrm-netzdienste.de Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden.

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden. Einleitung Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich.

Mehr

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden.

Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden. Einleitung Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein

Mehr

Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp

Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Alter Eigentümer / Anlagenbetreiber Name Anlagenanschrift Straße Straße Telefon Anlagenleistung Übergabedatum E-Mail Zähler-Nr. Zählerstand Vertragskonto Zähler-Nr. Zählerstand 1. Neuer Eigentümer / Anlagenbetreiber

Mehr

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31)

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31) Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG ( ) Clearingstelle EEG 23. September 2015 1 / 27 Inhalt 1 2 Befreiung bei vollständiger mit Strom aus Erneuerbaren Energien, 61 Abs.

Mehr

Auswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten):

Auswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten): Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Formular Auswahl der Messkonzepte Zum Anschluss von Erzeugungsanlagen geben EEG und KWKG keine verbindlichen Messkonzepte vor. Der Anlagenbetreiber ist

Mehr

Auswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten):

Auswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten): Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Formular Auswahl der Messkonzepte Zum Anschluss von Erzeugungsanlagen geben EEG und KWKG keine verbindlichen Messkonzepte vor. Der Anlagenbetreiber ist

Mehr

Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen. Ergänzung: Speicher

Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen. Ergänzung: Speicher Messkonzepte und Abrechnungshinweise Ergänzung: Ausgabe 12.2016 Inhalt Vorwort... 3 2. Allgemeines... 4 2.1. Anforderungen an Zählerplätze... 4 2.2. Kundeneigene Zähler... 4 MK : Einspeisung mit (keine

Mehr

Messung und Abrechnung bei Mieterstromprojekten aus Sicht eines Netzbetreibers

Messung und Abrechnung bei Mieterstromprojekten aus Sicht eines Netzbetreibers Messung und Abrechnung bei Mieterstromprojekten aus Sicht eines Netzbetreibers 29. Fachgespräch der Clearingstelle EEG KWKG am 2. März 2018 Marc Behnke E.DIS Netz GmbH KK EEG KWKG Agenda 1. E.DIS Netz

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG- Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG- Umlagepflicht Anlagenanschrift Straße/Hausnummer Gemarkung/Flur/Flurstück PLZ/Ort Anlagenbetreiber(in) Vorname/Name/Firmenname Straße/Hausnummer Telefon/Fax PLZ/Ort E-Mail Technische Daten kw (p) Installierte Leistung

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung

Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung Prof. Dr. Christian Buchmüller 1. EE.SH-Werkstatt: Produzieren mit Erneuerbaren Energien 9. März 2017 in Fedderingen 1 Übersicht I. Eigenverbrauch

Mehr

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017 EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Zurück an: regionetz GmbH Telefon: 02403/701-5830 NM-D / Einspeisung Fax: 02403/701-5000 Zum Hagelkreuz 16 Email: einspeisung@regionetz.de 52249 Eschweiler Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- konventionellen

Mehr

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Stand: 2015

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Stand: 2015 Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Stand: 2015 1. Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Mehr

Messkonzepte SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Messkonzepte SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH Messkonzepte SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH Der Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen eines Anlagenbetreibers an das Verteilnetz der Netzbetreiber erfordert teilweise komplexe Schaltungen

Mehr

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG Die EEG-Umlage auf die Eigenversorgung aus Sicht des BDEW, LL.M. Fachgebietsleiterin EEG, BDEW www.bdew.de EEG-Umlage

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung

Mehr

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Speicher als Gegenstand des Energiewirtschaftsrechts

Speicher als Gegenstand des Energiewirtschaftsrechts Speicher als Gegenstand des Energiewirtschaftsrechts 9. Dornburger Energiegespräche Energie und Technik Jena, 23.11.2017 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,

Mehr

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Bitte beachten Sie, dass eine Meldung nur erforderlich ist wenn eine Änderung an der Anlage vorgenommen wurde. Speichereinheiten

Mehr

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14 Datenblatt Messkonzepte EEG/KWKG G Standort der Anlage Angabe zur Anlage A Betreiber Anlagenart/Energieträger Straße gesamte Modulleistung kwp PLZ Ort gesamte Wechselrichterleistung kva Flur Flurstückk

Mehr

Messkonzepte für EEG- und KWKG Anlagen sowie Speichersysteme im Niederspannungsnetz

Messkonzepte für EEG- und KWKG Anlagen sowie Speichersysteme im Niederspannungsnetz Einleitung Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein

Mehr

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen

Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen Berlin, 5. Dezember 2016 Ansgar Wetzel, Bayernwerk AG für den FNN im VDE Vom Vertrag zur korrekten Abrechnung Bierkarte Frisch vom Fass

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Anlagenanschrift 2. Anlagenbetreiber Name, Vorname bzw. Firmenname...... Telefon Fax... Mobil E-Mail 3. Zustellanschrift (sofern von oben abweichend von 2) 4.

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergieanlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergieanlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Nachtragsvertrag NACHTRAGSVERTRAG KWKG. Zwischen. Cloppenburger Str Oldenburg. ist folgender. zum Stromeinspeisevertrag vom

Nachtragsvertrag NACHTRAGSVERTRAG KWKG. Zwischen. Cloppenburger Str Oldenburg. ist folgender. zum Stromeinspeisevertrag vom Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden! Nachtragsvertrag Zwischen und der EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg ist folgender NACHTRAGSVERTRAG KWKG

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. PV-Anlagenleistung von 7,7 bis 10,0 kwp Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Eigenerzeugung und Eigenversorgung

Eigenerzeugung und Eigenversorgung Eigenerzeugung und Eigenversorgung Dr. Sebastian Bolay, Moritz Hundhausen Quo vadis Eigenerzeugung? Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen angesichts der Veränderungen in Energiewirtschaft und -politik?

Mehr

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh Betreiberwechsel Die Betreibererklärung vom ist für die EEG-Anlage am Standort: Vertragsnummer (alt) unterzeichnet worden: Anlagenbetreiber (neu): tritt mit Wirkung ab dem in alle Rechte und Pflichten

Mehr

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Messkonzepte für n September 2014 Messkonzepte für n Im Folgenden sind die am häufigsten auftretenden Messkonzepte für den Anschluss einer skizziert. Bitte geben Sie auf der An-/Fertigmeldung für n die

Mehr

Zulässige Messkonzepte. Westnetz GmbH Messkonzepte

Zulässige Messkonzepte. Westnetz GmbH Messkonzepte Zulässige Messkonzepte Messkonzept 0 (MK0): Standardfälle ohne EE/KWK ausgeliefert. Es erfolgt aber nur die Abrechnung des Bezugslaufwerks. ZP Bezug Zähler für Bezug 2 Messkonzept 1 (MK1): Volleinspeisung

Mehr

Angaben zum Anlagenbetreiber. Anschrift des Anlagenbetreibers. Zustellanschrift (wenn abweichend) Angaben zur Anlage. Standort der Anlage

Angaben zum Anlagenbetreiber. Anschrift des Anlagenbetreibers. Zustellanschrift (wenn abweichend) Angaben zur Anlage. Standort der Anlage Vergütungsantrag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG) und für den Kraft-Wärme-KopplungsZuschlag nach dem

Mehr

EEG-Umlage. Regelungen und Informationen

EEG-Umlage. Regelungen und Informationen EEG-Umlage Regelungen und Informationen Die EEG-Umlage ist ein fester Bestandteil des Strompreises. Durch sie wird die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien refinanziert und auf die Stromkunden

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Biomasse-Anlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Biomasse-Anlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

NEWSLETTER NR. 11/2014

NEWSLETTER NR. 11/2014 Simone Binder Von: Simone Binder Gesendet: Donnerstag, 28. August 2014 10:31 Betreff: Newsletter Nr. 11/2014 vom 28.08.2014 - HEIDER ENERGIE NEWSLETTER NR. 11/2014 Hier erfahren Sie alles Aktuelle rund

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003699 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): GELSENWASSER Energienetze

Mehr

UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL)

UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL) Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH Sedanstraße 19 88161 Lindenberg info@e-netzeallgaeu.de UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL) 1. Folgende Eigenerzeugungsanlage wird von dem unter Punkt

Mehr

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M./ BDEW 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Technische Aspekte im EEG: Messung & Technik www.bdew.de Eigenversorgung und EEG-Umlagepflicht

Mehr

Energierechtliche Hürden für Stromspeicher

Energierechtliche Hürden für Stromspeicher Energierechtliche Hürden für Stromspeicher 1 Agenda I. Einführung II. III. Modell 1: Eigenversorgung + Speicher in KA 1. Planungs- und Genehmigungsrecht 2. Anschluss und Zugang 3. Belastungen bei Ein-

Mehr

Stromspeicher Netzentgelte und Umlagen Energiespeicher als wesentlicher Baustein der Energiewende

Stromspeicher Netzentgelte und Umlagen Energiespeicher als wesentlicher Baustein der Energiewende Stromspeicher Netzentgelte und Umlagen Energiespeicher als wesentlicher Baustein der Energiewende Referent: Rechtsanwalt Finn Streich Tätigkeitsschwerpunkt: Recht der Erneuerbaren Energien Einleitung &

Mehr

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung Photovoltaik-Anlagen nach EEG Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung September 2016 Vier Einspeise-Arten 1. Volleinspeisung (ab 10 kwp nur bis zum 31.3.2012) Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen

Mehr

VBEW-Messkonzepte. Handout zur Auswahl der Messkonzepte. Ausgabe:

VBEW-Messkonzepte. Handout zur Auswahl der Messkonzepte. Ausgabe: VBEW-Messkonzepte Handout zur Auswahl der Messkonzepte Ausgabe: 08.2018 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte Vorwort: Die VBEW-Messkonzepte

Mehr

1. Vollständige Eigenversorgung nach 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014

1. Vollständige Eigenversorgung nach 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 11019 Berlin Clearingstelle EEG Herrn Dr. Sebastian Lovens LL.M. Charlottenstraße 65 10117 Berlin TEL.-ZENTRALE +49 30 18615 0 FAX +49 30 18615 7010 INTERNET

Mehr

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2014 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2014 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Stellungnahme des BSW-Solar zum Empfehlungsverfahren Anwendungsfragen des 61k EEG 2017

Stellungnahme des BSW-Solar zum Empfehlungsverfahren Anwendungsfragen des 61k EEG 2017 Berlin, 1.9.2017 Mit nachfolgender Stellungnahme antwortet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf die Fragen zum Empfehlungsverfahren Anwendungsfragen des 61k EEG 2017 für EEG-Anlagen Teil 1

Mehr

INFORMATIONEN FÜR BETREIBER VON STROMERZEUGUNGSANL AGEN

INFORMATIONEN FÜR BETREIBER VON STROMERZEUGUNGSANL AGEN DIE EEG-UMLAGE I N F O R M AT I O N E N F Ü R BE T R E I BE R V O N ST RO M E R Z E U G U N G SA N L AG E N Niedersachsen Niederlande DORTMUND Nordrhein- Westfalen KÖLN Hessen Belgien FRANKFURT AM MAIN

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 EEG Einspeisungen im Jahr 2017 Netzbetreiber (VNB): GELSENWASSER Energienetze GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003699 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber

Mehr

Datenblatt für Anlage/n zur Erzeugung von Strom aus Windenergie

Datenblatt für Anlage/n zur Erzeugung von Strom aus Windenergie Anlage 2 Datenblatt für Anlage/n zur Erzeugung von Strom aus Windenergie Anlagenbetreiber Errichter der Anlage Fa./Name:.. Fa./Name:.. Straße:.. Straße:.. PLZ, Ort:.. PLZ, Ort:.. Telefon: Telefon Fax:

Mehr

Erläuterungen zum "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" der Stadtwerke Emsdetten GmbH

Erläuterungen zum Datenblatt Speichersystem Niederspannung der Stadtwerke Emsdetten GmbH Erläuterungen zum "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" der Stadtwerke Emsdetten GmbH 1 (5) Form: E-0001-A10.1 17-2 Auszug aus: Erläuterungen zum BDEW-Formular Datenblatt Speichersystem Niederspannung

Mehr

Energieforum Session 3 Mieterstrommodell. Einführung

Energieforum Session 3 Mieterstrommodell. Einführung Energieforum 2017 Session 3 Mieterstrommodell Einführung Thomas Schomerus Tallinn, 3 July 2017 Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vom 17. Juli 2017 trat am 25. Juli 2017 in Kraft. Anspruchsvoraussetzungen

Mehr

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen Der Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen () eines Anlagenbetreibers an das erfordert teilweise komplexe Schaltungen der Messeinrichtungen (Messkonzepte), um den Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Gesetz

Mehr

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe 1. Angaben zur Anlage Straße PLZ Ort Installierte Leistung [kw] Inbetriebnahmedatum Anlagentyp Solar Wind Wasser Hocheffiziente KWK-Anlage Konventionelle Erzeugungsanlage

Mehr

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur EEG-Umlage bei Eigenversorgung mit Photovoltaik(PV)-Anlagen (nach EEG 2017, Stand 22.12.2016) Begriffsdefinitionen:

Mehr

Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung mit Erklärung zur Besteuerung der Umsätze

Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung mit Erklärung zur Besteuerung der Umsätze Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung mit Erklärung zur Besteuerung der Umsätze Anlagenbetreiber: Vorname, Name Straße, Hausnr., PLZ, Ort Für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-2014 EEG-Strommengen im Jahr 2015 Daten des Verteilnetzbetreibers (VNB) Netzbetreiber: SWE Netz GmbH Sitz des Unternehmens: Magdeburger Allee

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach EEG 2012-II um das Thema PV-Anlagenerweiterungen.

Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach EEG 2012-II um das Thema PV-Anlagenerweiterungen. Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II Vorwort Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II um das Thema. Begriffsdefinitionen 2009 = Anlagen, die nach

Mehr

Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV

Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Betreiber von vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen EEG-Anlagen (Bestandsanlagen) im Geltungsbereich des

Mehr

VBEW-Messkonzepte. Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen. Ausgabe:

VBEW-Messkonzepte. Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen. Ausgabe: VBEW-Messkonzepte Messkonzepte und Abrechnungshinweise Ausgabe: 08.2018 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte Inhaltsverzeichnis

Mehr

Eigenversorgung, Regelleistung, Mieterstrom, Elektromobilität was gibt s Neues für Speicher im Heimbereich?

Eigenversorgung, Regelleistung, Mieterstrom, Elektromobilität was gibt s Neues für Speicher im Heimbereich? Eigenversorgung, Regelleistung, Mieterstrom, Elektromobilität was gibt s Neues für Speicher im Heimbereich? StorageDayXXL @ Windenergietage 2017 Warnemünde, 8./9. November 2017 Dr. Bettina Hennig Über

Mehr

Stadtwerke Wernigerode GmbH. nach 77 Abs. 1 Nr. 3 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr 2015

Stadtwerke Wernigerode GmbH. nach 77 Abs. 1 Nr. 3 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Bericht der Stadtwerke Wernigerode GmbH nach 77 Abs. 1 Nr. 3 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Wernigerode GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000098 Netznummer

Mehr

19. Kulmbacher Energiegespräche

19. Kulmbacher Energiegespräche 19. Kulmbacher Energiegespräche PV Eigenstromnutzung: Wie plane ich meine Anlage sinnvoll? Lichtenfels, Sparkasse, den 01.03.2018 Jürgen Ramming; Energieberater 1 Preisentwicklung 2 Preisentwicklung 3

Mehr