BSI TL Allgemeiner Teil. Für staatliche VS zugelassene abstrahlgeprüfte Hardware
|
|
- Anna Neumann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BSI TL Allgemeiner Teil Für staatliche VS zugelassene abstrahlgeprüfte Hardware
2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach Bonn Tel.: Internet: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2018
3 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze von Vermessung, Handhabung und Vertrieb abstrahlgeprüfter IT-Produkte und Komponenten 4 2. Antragstellung auf Zulassung, Prüfgrundlagen und Verfahren 6 3. Anerkannte Abstrahlprüflabor Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Zulassungsmessungen Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Zulassungsmessungen nach SDIP 27 Level A (früher AMSG 720) Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Zulassungsmessungen nach dem Nationalen Zonenmodell Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Kurzmessverfahren Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Zonenkurzmessverfahren (Zonen-KMV) Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von geräte-spezifischen Kurzmessverfahren 10 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik III
4 1. Grundsätze von Vermessung, Handhabung und Vertrieb abstrahlgeprüfter IT-Produkte und Komponenten Es werden in diesem Abschnitt allgemeine Grundsätze zusammengestellt, welche bei allen Abstrahlprüfungen Gültigkeit haben, unabhängig vom angestrebten Grad der Zulassung. Beim Einsatz und Vertrieb abstrahlgeprüfter IT-Produkte sind die hier genannten Grundsätze ebenfalls zu beachten. 1. Abstrahlgeprüfte IT-Produkte werden im Fall von Computern, Workstations oder vergleichbaren IT-Produkten -jeweils bestehend aus Grundgerät, Tastatur, Monitor und Maus und ggf. KVM-Switch- immer als Computer-System in der zusammengehörenden Konfiguration abstrahlgeprüft und zugelassen. 2. Der Gerätestand aller abstrahlgeprüften Komponenten einschließlich Verkabelung wird festgeschrieben und dokumentiert. 3. Erst nach einem Kurzmessungverfahren ist ein Gerät bzw. Computer-System für die Verarbeitung von Verschlussachen freigegeben. Daher ist jedes VS-verarbeitende Gerät vor seinen operativen Einsatz einem Kurzmessverfahren zu unterziehen. Diese Konfiguration des einzeln abstrahlgeprüften Computer-Systems muss bis zum Endkunden beibehalten werden. Die Zulassung wird ansonsten ungültig. 4. Die Prüfdokumentation muss die Zusammengehörigkeit von Komponenten wie Grundgerät, Monitor und Tastatur, ggf. auch Maus erkennen lassen. Die Auslieferung muss so erfolgen, dass der Empfänger einen solchen zusammengehörigen Gerätesatz direkt erkennen kann. 5. Nur wenn die Komponente in der BSI TL ausdrücklich als erkennbares Einzelgerät aufgeführt ist (z.b. Drucker oder Scanner) ist das Kurzmessungverfahren und Auslieferung als Einzelgerät möglich. 6. Sofern eine abstrahlgeschützte Computer-System aus bereits in anderen Computer-Systemen zugelassenen Komponenten aufgebaut wird, entsteht ein neues IT-Produkt mit einer anderen Produktbezeichnung, das erneut einer Zulassungsmessung unterzogen, vom BSI zugelassen und vor Auslieferung dem Kurzmessverfahren unterzogen werden muss. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Komponenten von einem oder mehreren Anbietern stammen. Für den Auftraggeber besteht nicht die Möglichkeit, aus unterschiedlichen, ggf. bereits abstrahlgeprüften IT-Produkten die eigene Wunschkonfiguration zusammenzustellen, es sei denn, es erfolgt eine Neuzulassung. 7. Der Austausch von einzelnen Komponenten ist nur bei Verwendung von in dem Gerätestand aufgeführten Komponenten und anschließendem Kurzmessverfahren zulässig. Wird eine dieser Komponenten geändert und somit der Gerätestand verändert, so handelt es sich um ein anderes, neues IT-Produkt ohne Zulassung. Damit ist dann eine Neuentwicklung der Abstrahlschutzmaßnahmen für die geänderte Komponente erforderlich, welche die Prüfung der Abstrahlsicherheit im Zusammenspiel mit den übrigen Komponenten des Originalproduktes gewährleistet. Daraus entsteht ein neues IT-Produkt mit einer anderen Produktbezeichnung, das als Ganzes einem neuen Zulassungsverfahren unterzogen werden muss. 8. Der oben beschriebene Prozess beim Austausch von Komponenten ist auch dann durchzuführen, wenn im Fall einer Ersatzbeschaffung eine Komponente identischen Typs, wie sie im Originalprodukt eingesetzt ist, nicht mehr zur Verfügung steht oder gegen eine höherwertige ausgetauscht werden soll. 9. Für im Betrieb befindliche zugelassene IT-Produkte kann im Reparaturfall eine Ersatzkomponente auch an einem sonst in allen Einzelheiten mit dem Originalprodukt identischen Referenzprodukt abstrahlgeprüft werden. Hinweis: Die Anwendung dieser Regelung ist nur im Reparaturfall einzelner, im Betrieb befindlichen, Geräte zulässig. Die Regelung darf nicht zum Zwecke der Modernisierung verwendet werden. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 4
5 10. Das Hinzufügen von Komponenten führt zum Verlust der Zulassung, z. B. führt die Erweiterung eines Computer-Systems um einen weiteren Monitor oder einer Netzwerkkarte zum Verlust der Zulassung. 11. Das Entfernen von Komponenten ist zulässig, setzt jedoch eine ordnungsgemäße Verschließung der eventuell entstandenen Öffnung von z. B. einer Netzwerkkarte oder DVD Brenner voraus. Ein Kurzvermessung ist erforderlich. 12. Eine Komponentenliste des im Rahmen der Zulassungsmessung geprüften Gerätes einschließlich der Verkabelung ist immer dem IT-Produkt beizulegen. 13. Nicht abstrahlgeprüfte Komponenten und Kabel dürfen grundsätzlich nicht im Paket beigelegt werden. 14. Eventuell beiliegende Komponenten, die nicht in der genannten Komponentenliste oder im Prüfbericht aufgeführt sind, müssen als Nicht zulässig gekennzeichnet werden, um eine irrtümliche Verwendung beim Anwender zu vermeiden. 15. Geräte, die erkennbare Mängel wie zum Beispiel lose Dichtungen oder nicht fixierte Ferrite aufweisen dürfen nicht als abstrahlgeprüftes Gerät ausgeliefert werden und sind zurückzuweisen. 16. Abstrahlgeprüfte Produkte müssen gegen unbefugten Zugriff geschützt sein (um mögliche Manipulationen zu verhindern); ggf. sind sie vor einem erneuten Einsatz einer weiteren Abstrahlprüfung zu unterziehen. 17. Abstrahlgeprüfte Hardware kann auch außerhalb des Verschlusssachen- bzw. Behördenbereichs vertrieben und eingesetzt werden. 18. Bei der Beschaffung von Geräten, die nicht in der Liste aufgeführt sind, insbesondere bei Angeboten ausländischer Anbieter ist die beschaffende Stelle gehalten, die Zulassung solcher Geräte für den Einsatz zur Bearbeitung nationaler VS beim BSI zu verifizieren. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 5
6 2. Antragstellung auf Zulassung, Prüfgrundlagen und Verfahren Anträge auf Zulassung sind zu richten an: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach Bonn Fax: Dem Antrag ist ein Bedarfsnachweis einer Bundesbehörde für eine Zulassung des Produktes beizufügen; andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. Beispielsweise können Ausschreibungsunterlagen einer Bundesbehörde als Bedarfsnachweis verwendet werden. Erfolgt die Beauftragung des BSI durch eine Bundesbehörde, so ist die Bearbeitung kostenfrei; ansonsten entstehen Kosten gem. der BSI-Kostenverordnung. Details der Prüfgrundlagen sind teilweise als Verschlusssache eingestuft. Sie werden dem Hersteller bei Bedarf bekannt gegeben, wenn dieser gegenüber dem Bundesamt ein berechtigtes Interesse nachweist und die notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt; dies muss durch einen Sicherheitsbescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bestätigt sein. Die Prüfung erfolgt an einem Seriengerät, welches zusammen mit geeigneter Peripherie bereitzustellen und beim BSI in Betrieb zu nehmen ist. Für eine Zulassung gem. SDIP 27 Level A ist von dem Hersteller ein technischer Bericht sowie weitere Hardware wie z.b. Adaptionen und Testsoftware nach Absprache bereitzustellen. Eine Übersicht zu diesem Bericht (sog. Tempest Firmenbericht TFB ) kann bei Bedarf beim BSI angefordert werden. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 6
7 3. Anerkannte Abstrahlprüflabor 3.1 Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Zulassungsmessungen Diese Abstrahlprüflabore sind berechtigt, Untersuchungen mit dem Ziel der Zulassung (z. B. einer Erstzulassung /Typprüfung) durchzuführen. Unterschieden wird zwischen Zulassung nach SDIP 27 Level A und einer Zulassung nach dem nationalen Zonenmodell. Die Prüfpläne werden dem BSI zur Genehmigung vorgelegt, die Prüfergebnisse werden vom BSI begutachtet und zur Zulassung verwendet. Die Zulassung wird vom BSI ausgesprochen Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Zulassungsmessungen nach SDIP 27 Level A (früher AMSG 720) Die nachfolgend aufgeführten Abstrahlprüflabore sind berechtigt, Untersuchungen mit dem Ziel der Zulassung nach SDIP 27 Level A durchzuführen. Abstrahlprüflabor CORDSEN Engineering GmbH Am Klinggraben Seligenstadt Prüfgruppe F 17 Tel: Fax: GBS TEMPEST & Service GmbH Von Braun-Straße Diepholz Prüfgruppe F 16 Tel: Fax: SIEMENS AGI IA CE SE DS DST 3 Breslauer Str Fürth Prüfgruppe F 5.2 Tel: Fax: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 7
8 3.1.2 Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Zulassungsmessungen nach dem Nationalen Zonenmodell Die nachfolgend aufgeführten Abstrahlprüflabore sind berechtigt, Abstrahlprüfungen mit dem Ziel der Zulassung nach dem nationalen Zonenmodell durchzuführen. Die Prüfergebnisse werden vom BSI begutachtet und zur Zulassung verwendet. Die Zulassung wird vom BSI ausgesprochen. Abstrahlprüflabor Hensoldt Sensors GmbH HOHME Wörthstr ULM Prüfgruppe F 13 CORDSEN Engineering GmbH Am Klinggraben Seligenstadt Prüfgruppe F 17 Tel: Fax: Tel: Fax: DSI Datensicherheit GmbH (DSI-DS) (ehemals ETG) Henleinstraße Stuhr Prüfgruppe F 18 GBS TEMPEST & Service GmbH Von Braun-Straße Diepholz Prüfgruppe F 16 SIEMENS AGI IA CE SE DS DST 3 Breslauer Str Fürth Prüfgruppe F 5.2 Tel: Fax: Tel: Fax: Tel: Fax: Airbus Defence and Space Claude Dornier Straße D Immenstaad Prüfgruppe F14.1 Tel: Fax: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 8
9 3.2 Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Kurzmessverfahren Abstrahlgeprüfte Hardware kann ihre Abstrahlsicherheit durch Fertigungsfehler, Defekte, Alterung oder Manipulation verlieren - auch ohne dass die Funktion erkennbar beeinträchtigt wird. Um dennoch die Abstrahlsicherheit gewährleisten zu können, regelt die VSA 39 Abs. 1 die Durchführung von Überprüfungen vor dem Ersteinsatz und in bestimmten Abständen. Für derartige Überprüfungen werden Kurzmessverfahren erarbeitet. Die Kurzmessverfahren ermöglichen es, mit vergleichsweise geringem Zeit- und Materialaufwand eine Prüfung am Seriengerät nach Fertigung, Wartung und Reparatur durchführen zu können. Unterschieden wird zwischen Zonenkurzmessverfahren (Zonen-KMV) und Geräte-spezifischen Kurzmessverfahren (KMV) Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von Zonenkurzmessverfahren (Zonen-KMV) Das Zonenkurzmessverfahren ist eine komprimierte Version des Messverfahrens zur Zonenzulassung. Dieses Messverfahren ist produktunabhängig mit fest vorgegebenen Messgeräten und Messgeräteeinstellungen. Die nachfolgend aufgeführten Abstrahlprüflabore sind berechtigt Zonenkurzmessungen an, vom BSI nach dem nationalen Zonenmodell für die Zonen 1-3, zugelassenen Produkten durchzuführen Abstrahlprüflabor Hensoldt Sensors GmbH HOHME Wörthstr ULM Prüfgruppe F 13 ATM Computer Systeme GmbH Produktengineering Max-Stromeyer-Straße Konstanz Prüfgruppe F 15 Airbus Defence and Space Claude Dornier Straße D Immenstaad Prüfgruppe F14.1 Tel: Fax: Tel: Tel: Fax: CORDSEN Engineering GmbH Am Klinggraben Seligenstadt Prüfgruppe F 17 Tel: Fax: EGL Elektronik Vertrieb GmbH Odenwaldstr Linsengericht Prüfgruppe F 8 Tel: Fax: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 9
10 Abstrahlprüflabor DSI Datensicherheit GmbH (DSI-DS)(ehemals ETG) Henleinstraße Stuhr Prüfgruppe F 18 GBS TEMPEST & Service GmbH Von-Braun-Str Diepholz Prüfgruppe F 1 steep GmbH EMV-Zentrum Bonn Justus-von-Liebig-Straße Bonn Prüfgruppe F 9 SIEMENS AGI IA CE SE DS DST 3 Breslauer Str Fürth Prüfgruppe F 5.2 Tel: Fax: Tel: Fax: Tel: Fax: Tel: Fax: THALES Electronic Systems GmbH Thalesplatz Ditzingen Prüfgruppe F 4 Tel: Fax: Abstrahlprüflabor mit der Berechtigung zur Durchführung von gerätespezifischen Kurzmessverfahren Für diejenigen Produkte, die gem. SDIP 27 Level A (früher AMSG-720) abstrahlgeprüft und national zugelassen sind, wird grundsätzlich ein gerätespezifisches Kurzmessverfahren erarbeitet. Diese Kurzmessverfahren sind spezielle Messverfahren, mit denen für den jeweiligen Gerätetyp kritische Bereiche gezielt überprüft werden. Diese Messverfahren erfordern spezielle Messausrüstung und spezielle Messverfahren und sind daher nur für den vorgesehenen Gerätetyp verwendbar. Abstrahlprüflabor ATM Computer Systeme GmbH Produktengineering Max-Stromeyer-Straße Konstanz Prüfgruppe F 15 Hensoldt Sensors GmbH HOHME Wörthstr ULM Prüfgruppe F 13 Tel: Fax: Tel: Fax: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 10
11 Abstrahlprüflabor CORDSEN Engineering GmbH Am Klinggraben Seligenstadt Prüfgruppe F 17 Tel: Fax: GBS TEMPEST & Service GmbH Von Braun-Straße Diepholz Prüfgruppe F 16 Tel: Fax: Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG Service Operations West Abt. 5TSC4 Graf Zeppelinstraße Köln Tel: Rohde & SchwarzMeßgerätebau GmbH Abt: ME2C/Endfertigung Rohde-und-Schwarz-Str Memmingen Prüfgruppe F 2.2 SIEMENS AGI IA CE SE DS DST 3 Breslauer Str Fürth Prüfgruppe F 5.2 Tel: Tel: Fax: THALES Electronic Systems GmbH Thalesplatz Ditzingen Prüfgruppe F 4 Tel: Fax: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 11
1. Hardware nach SDIP 27 Level A
Für staatliche VS zugelassene abstrahlgeprüfte Hardware 1. Hardware nach SDIP 27 Level A Im nachfolgenden Verzeichnis sind die vom BSI im Grundsatz ohne Zusatzforderungen für die Verarbeitung von Verschlusssachen
Mehr1. Hardware nach SDIP 27 Level A
Für staatliche VS zugelassene abstrahlgeprüfte Hardware 1. Hardware nach SDIP 27 Level A Im nachfolgenden Verzeichnis sind die vom BSI im Grundsatz ohne Zusatzforderungen für die Verarbeitung von Verschlusssachen
MehrZertifikat. Zertifizierungsbericht. SCA-85 (Einwegfunktion) Siemens Nixdorf Informationssysteme AG
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Zertifikat BSI-ITSEC-0011-1992 mit Zertifizierungsbericht zu SCA-85 (Einwegfunktion) der Siemens Nixdorf Informationssysteme AG BSI - Bundesamt für Sicherheit
MehrSchützen Sie Ihre vertraulichen Daten. Abhörsichere Geräte stoppen Spionage SITEMP. Answers for industry.
Schützen Sie Ihre vertraulichen Daten Abhörsichere Geräte stoppen Spionage SITEMP Answers for industry. SITEMP abhörsichere Geräte für höchste Sicherheitsansprüche SITEMP Komplettsystem Zone 1/SDIP 27B
MehrKBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer
Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum
MehrEMV-Service. EMV-Prüfungen, -Engineering, -Härtung. Akkreditierte Kalibrierung. EMVU-Messungen NEMP. Tempest Prüfungen
EMV-Service EMV-Prüfungen, -Engineering, -Härtung Akkreditierte Kalibrierung EMVU-Messungen NEMP Tempest Prüfungen Das EMV-Expertenteam der steep GmbH begleitet Kunden während des gesamten Entstehungsprozess
MehrCardOS/M4.01A mit Applikation für digitale Signatur. Anhang Nr. 2 vom zum Zertifizierungsreport
Anhang Nr. 2 vom 30.09.2004 zum Zertifizierungsreport T-Systems-DSZ-ITSEC-04084-2002 vom 24.09.2002 und zum Anhang Nr. 1 vom 30.04.2004 1 Gegenstand des Anhangs 1 Dieser Anhang beschreibt - alle vom Hersteller
MehrQualitätsmonitoring PrüfVO Überprüfung der Prüfsachverständigen
Qualitätsmonitoring PrüfVO 2012 Überprüfung der Prüfsachverständigen Nachdem bereits in den Jahren 2004 und 2008 ein Qualitätsmonitoring (QM) durchgeführt wurde, erfolgte nun, wie bereits beim letzten
MehrEinbruchhemmende Türschilder
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2113 Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2113 : 2012-07 (05) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172 174 50735
MehrFür staatliche VS zugelassene abstrahlgeprüfte Hardware
BSI - Technische Leitlinie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 228 99 9582-5673 Internet: https://www.bsi.bund.de Bundesamt für Sicherheit in der
MehrDER HESSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
STELLUNGNAHME DES HESSISCHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ZUM EINSATZ VON MICROSOFT OFFICE 365 AN HESSISCHEN SCHULEN 1. Kernpunkte Der Einsatz von Microsoft Office 365 in der sog. Deutschland-Cloud durch hessische
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2016 BAnz AT B4 Seite 1 von 8
Seite 1 von 8 BSI Technische Richtlinie Bezeichnung: Anwendungsbereich: Identitätsbestätigungsdienst IT-Sicherheit De-Mail Kürzel: BSI TR 01201 Teil 4.3 Version: 1.2 Seite 2 von 8 Bundesamt für Sicherheit
MehrDämmschichtbildende Brandschutzanstriche
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio BRANDSCHUTZERLÄUTERUNG Dämmschichtbildende
MehrBSI TR (RESISCAN) Ersetzendes Scannen einfach und sicher
BSI TR-03138 (RESISCAN) Ersetzendes Scannen einfach und sicher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0 E-Mail: resiscan@bsi.bund.de Internet:
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrMerkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von bome.net werden von der
Datenschutz Unsere Datenschutzbestimmungen 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von bome.net werden von der BOME Unternehmensberatung GmbH Landgrafenstraße 14-16 DE-37235 Hessisch
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz
MehrA. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher
A. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher Diese Herstellererklärung ist ausschließlich für Komplettsysteme, d.h. Batteriespeichersysteme zur Nutzung
MehrGütesiegel Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Informationstechnische Produkte sind vorrangig einzusetzen, wenn deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit in einem Prüfverfahren festgestellt wurde. Das Prüfverfahren
MehrBaumer SSI Drehgeber Typ BMA am SSI Geber Modul Anwendungshinweis
Baumer SSI Drehgeber Typ BMA am SSI Geber Modul 750-630, Deutsch Version 1.0.0 ii Allgemeines Copyright 2001 by WAGO Kontakttechnik GmbH Alle Rechte vorbehalten. WAGO Kontakttechnik GmbH Hansastraße 27
Mehrnach Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Zertifikat nach Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik BSI-K-TR-0202-2015 Scan-Prozess Ersetzendes Scannen für DATEV Unternehmen online nach TR-RESISCAN bei der
MehrTechnische Richtlinie XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD) 1 Rahmenwerk
Technische Richtlinie XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD) 1 Rahmenwerk Version 1.4 18.11.2013 BSI TR-03123-1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63
MehrPrüf- und Zertifizierungswesen
PM 101 April 2011 Richtlinie für das Prüf- und Zertifizierungswesen der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH (VDE-Institut) A Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH Merianstraße 28 63069 Offenbach
MehrKalibrierung. Dok.-Nr.: Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 Nummer Verfaßt von: Genehmigung durch Apothekenleitung: Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand... 3 2. Geltungsbereich... 3 3. Zuständigkeiten... 3 4. Durchführung... 3 4.1 Allgemeines...
MehrBeschreibung zur Überprüfung einer digital signierten E-Rechnung
Beschreibung zur Überprüfung einer digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) sind ab 1.1.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen vorsteuerabzugsberechtigt,
MehrDatenaustausch über Elpro Funkmodems Anwendungshinweis
Datenaustausch über Elpro Funkmodems, Deutsch Version 1.0.0 ii Allgemeines Copyright 2003 by WAGO Kontakttechnik GmbH Alle Rechte vorbehalten. WAGO Kontakttechnik GmbH Hansastraße 27 D-32423 Minden Tel.:
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Agfa HealthCare GmbH Konrad-Zuse-Platz 1-3 53227 Bonn für das IT-System IMPAX/web.Access die Erfüllung aller
MehrReglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement)
Stadt Frauenfeld Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) vom 3. Juni 2009
Mehrder Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Zulassungsordnung der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen vom 01.07.2015 Seite 2 Zulassungsordnung Gemäß 3 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen
MehrAmtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz
Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 57/2007 Zulassungssatzung für den Master-Studiengang Soziologie Vom 16. Juli 2007 Herausgeber: Justitiariat der Universität Konstanz, 78457 Konstanz,
MehrMaßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Gasanlagenprüfung (GAP)
03-2006 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Gasanlagenprüfung (GAP) DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Zentralverband Herausgeber: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.v.
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm Rastbare, verriegelbare und verschließbare Fenstergriffe nach DIN 18267 (Stand: März 2006) DIN CERTCO Alboinstraße 56 12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail:
MehrSachgebiet T22 Technisches Personal. Umwandlungsbericht gem. Teil 66.B.300. Teil I. Bericht zur Umwandlung nationaler Qualifikationen
1 / 9 Teil I Bericht zur Umwandlung nationaler Qualifikationen 2 / 9 Inhalt Inhalt...2 1. Einleitung...3 2. Umfang der bisherigen Qualifikationen...5 2.1 Prüferlaubnis nach LuftPersV...5 2.2 JAR-66 Lizenz...5
MehrT E I L E G U T A C H T E N
Hersteller : Bridgestone 12.08.03 / Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 390TG-0007-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs.
MehrSysteme. VdS VdS-Richtlinien für Rauchschutz-Druck-Anlagen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2890 : (01)
VdS-Richtlinien für Rauchschutz-Druck-Anlagen VdS 2890 Systeme Anforderungen und Prüfmethoden Vervielfältigungen auch für innerbetriebliche Verwendung nicht gestattet. VdS 2890 : 2004-05 (01) Herausgeber
MehrAllgemeine Verkaufsbedingungen (gültig ab 01. Januar 2017)
Allgemeine Verkaufsbedingungen (gültig ab 01. Januar 2017) Für sämtliche Lieferungen von Waren durch die LEINE LINDE SYSTEMS GmbH (nachfolgend: LLS) sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen, insbesondere
MehrAnleitung. ShootMasterII - Fernwartung
Anleitung ShootMasterII - Fernwartung 06.12.2017 Bei dem nachfolgenden Dokument handelt es um eine Anleitung der MEYTON Elektronik GmbH. Das Dokument ist geistiges Eigentum von MEYTON Elektronik GmbH.
MehrMP-Konformitätsvereinbarung
Juni 2008, Version 1.1, 23.06.08 Seite 1 / 7 Revision / Datum: 1.0 / 02.03.07 Dokument erstellt / M. Keel 1.1 / 23.06.08 Abschnitt 2.3 angepasst / A. Marty Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen
MehrGS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten Stand 09.2015 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel
MehrFreigabemitteilung 1 DFBnet Pass, Lizenz, Verband Version: 3.90
Freigabemitteilung 1 DFBnet Pass, Lizenz, Verband Version: 3.90 System: Speicherpfad/Dokument: DFBnet integrierte Adressvalidierung Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 16.04.2012 16.04.2012
MehrRegeln zur Anerkennung von Prüflaboren
Vorwort Die nachfolgenden Regeln gelten für die Anerkennung von Prüflaboren im Rahmen der Durchführung von EG-Baumusterprüfungen (Modul B), EG-Einzelprüfungen (Modul G) und EG-Prüfung der Produkte (Modul
MehrPCI-Netzwerkkarte 10MBit "Micronet SP2082A"
B E D I E N U N G S A N L E I T U N G Version 06/99, Serie 04 PCI-Netzwerkkarte 10MBit "Micronet SP2082A" Best.-Nr. 97 34 83 Diese Bedienungsanleitung gehört zu diesem Produkt. Sie enthält wichtige Hinweise
MehrMerkblatt: Spezielle Anforderungen an Kryptografiemodule
Arbeitsgruppe 8.51 Metrologische Software Stand: 25.07.2018 Merkblatt: Spezielle Anforderungen an Kryptografiemodule Ergänzung zu den messtechnischen und sicherheitstechnischen Anforderungen bei Konformitätsbewertungen
MehrDGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung
300-004 DGUV Grundsatz 300-004 DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 2: Zertifizierung von Personen Juli 2018 Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV)
MehrRichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zur technischen Sicherung und Bewachung von Verschlusssachen (VS-Sicherungsrichtlinien VSSR)
Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zur technischen Sicherung und Bewachung von Verschlusssachen (VS-Sicherungsrichtlinien VSSR) - 1 - Inhalt Eingangsformel 1 Zweck und Anwendungsbereich 2 VS-Sicherungskonzept
MehrDiagnose-Bits / -507 im Adressraum einer Steuerung beim Einsatz eines WAGO Kopplers Anwendungshinweis
Diagnose-Bits 750-506 / -507 im Adressraum einer Steuerung beim Einsatz eines WAGO Kopplers 750-303, Deutsch Version 1.0.0 ii Allgemeines Copyright 001 by WAGO Kontakttechnik GmbH Alle Rechte vorbehalten.
MehrIR-COM-Port-Adapter. Impressum B E D I E N U N G S A N L E I T U N G. Best.-Nr CONRAD IM INTERNET:
CONRAD IM INTERNET: http://www.conrad.de B E D I E N U N G S A N L E I T U N G Version 04/2000 IR-COM-Port-Adapter Best.-Nr. 99 55 78 100% Recycling- Papier. Chlorfrei gebleicht. Impressum Diese Bedienungsanleitung
MehrAusführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit 23.12.2016 Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen
MehrZylinderschlösser. VdS VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2201 : (02)
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2201 Zylinderschlösser Anforderungen und Prüfmethoden Vervielfältigungen auch für innerbetriebliche Verwendung nicht gestattet. VdS 2201 : 2004-02
MehrAbnahmeprotokoll. über die Neuausstattung eines Fachraumes für den Computereinsatz. Auftraggeber (vertreten durch): Auftragnehmer (vertreten durch):
über die Neuausstattung eines Fachraumes für den Computereinsatz (Schule) Auftraggeber (vertreten durch): Auftragnehmer (vertreten durch): Tag der Abnahme: Basis der Abnahme ist die erbrachte Leistung
MehrTeilnahmeerklärung zu den Verträgen der KVB nach 73c, 140a SGB V zur Durchführung einer Früherkennungsuntersuchung (U10/U11/J2)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Referat Vertragspolitik & Arzneimittel Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 0 89 / 5 70 93 61218 Teilnahmeerklärung zu den Verträgen der KVB nach 73c, 140a SGB V zur
MehrINVENTORY360. Barcode-Scanner & Drucker. EntekSystems GmbH VERSION Inventory360 Support
INVENTORY360 Barcode-Scanner & Drucker VERSION 1.1 26.06.2018 EntekSystems GmbH info@enteksystems.de Inventory360 Support Großmannstraße 17 63808 Haibach Amtsgericht Aschaffenburg HRB 13797 Inhaltsverzeichnis
MehrServicevertrag. Vertragsnummer: SV Kundennummer: Zwischen: Auftraggeber (AG): und Auftragnehmer (AN):
Servicevertrag Vertragsnummer: SV Kundennummer: Zwischen: Auftraggeber (AG): und Auftragnehmer (AN): TTService Optical Technologie Tisinstraße 1 82041 Oberhaching wird über die Inspektion und präventive
MehrSchritt für Schritt Anleitung für Patienten
Schritt für Schritt Anleitung für Patienten Version 1.1, Stand 25.05.2016 Copyright 2015 by Orange Innovations Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise... 3 Installation... 4 Registrierung und Anmeldung...
MehrProfilwechsel Sicherheitsdatei (alt) nach Sicherheitsdatei (neu)
ACHTUNG: Diese Anleitung gilt ausschließlich für Versionen ab 4.00!! Der Empfehlung der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) folgend, schalten die Volksbanken
Mehrnach Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Zertifikat nach Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik BSI-K-TR-0246-2016 Scandienstleistung der DMI GmbH & Co. KG am Produktionsstandort Leisnig und der DMI
MehrPrüfungen nach IECEx OD 024, Merkblatt für Hersteller
Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 2. Begriffe / Abkürzungen 3. Anerkennung von Herstellerlaboratorien 3.1 Auftragserteilung 3.2 Labor-Begutachtung 3.3 Vertrag 3.4 Überwachungen 3.5 Laborbegutachtungen durch
Mehrzur Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß 135 Abs. 2 SGB V
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln einerseits und der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, der IKK-Bundesverband, K.d.ö.R.,
MehrEuropäischer elektronischer Mautdienst (EETS) Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dieses vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Europäischer elektronischer Mautdienst
MehrDigitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Digitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf Stand 2008 Aktuelle Situation Seit dem 01.05.2006 müssen alle neu zugelassenen Lastkraftwagen mit
MehrTeilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine regionale ambulante Betreuung. von Palliativpatienten in Bayern mit der AOK Bayern
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 0 89 / 5 70 93 64335 Teilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine regionale ambulante Betreuung 1. Allgemeine
MehrERNEUERUNG DER AGROLAB ZERTIFIKATE
ERNEUERUNG DER AGROLAB ZERTIFIKATE Die AGROLAB GROUP benutzt Zertifikate zur digitalen Signatur von PDF-Dokumenten wie beispielsweise Prüfberichten die via E-Mail versendet werden. Der Versand des Dokumentes
MehrWärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:
01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN
MehrVorwort ist heute für Unternehmen ein häufig eingesetztes Kommunikationsmittel, das zum Austausch von Informationen verwendet wird.
Vorwort E-Mail ist heute für Unternehmen ein häufig eingesetztes Kommunikationsmittel, das zum Austausch von Informationen verwendet wird. Auch die Unternehmensgruppe ALDI Nord steht mit einer Vielzahl
MehrÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE. der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz RICHTLINIEN
ÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz RICHTLINIEN INSPEKTION VON BRANDSCHUTZANLAGEN 1 Ziel und Zweck 2 2 Definitionen und Abkürzungen 2 3 Anwendungsbereich
MehrScanner, Drucker, Plotter & Multifunktionsgeräte
Scanner, Drucker, Plotter & Multifunktionsgeräte 1. Hersteller Elektronik Vertrieb GmbH 3. 10-2018 4. 181015EG0815Z1 Elektronik Vertrieb GmbH 3. 10-2018 4. 181015EG0905Z2 Elektronik Vertrieb GmbH 3. 10-2018
MehrA701 Workstations. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Status: Ersetzt: 2.14
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A701 Workstations Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-05-19 Version: 2.15 Status: Ersetzt:
MehrAbspanngewebe zum kurzzeitigen Einsatz unter Sprinklern und Düsen
VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen VdS 3158 Anforderungen und Prüfmethoden VdS 3158 : 2011-08 (02) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon: (0221)
MehrProduktgruppe 29 Stomaartikel
Stand: 13.11.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 29 Stomaartikel Die Einhaltung aller Anforderungen ist schriftlich und/oder
MehrDie Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Spanien (im Weiteren die Parteien genannt),
BGBl. III - Ausgegeben am 28. August 2012 - Nr. 127 1 von 8 ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHS SPANIEN ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ
MehrAusbildungslehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde gem. 4 DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit (m/w/d) Prüfungsordnung
Ausbildungslehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde gem. 4 DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit (m/w/d) Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich, Grundsätze (1) Die Prüfungsordnung
MehrASF 2016_142. Gesetz. zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung)
Gesetz vom 3. November 2016 Inkrafttreten:... zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht
MehrTeilegutachten Nr. 652F Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt
Teilegutachten Nr. 652F0692-00 Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : 29 687 Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG Elsper Str. 36 57368 Lennestadt 652F0692.DOC 13.01.2001 TL_FEDER.DOT-1.5-01.06.95
MehrT E I L E G U T A C H T E N
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Hersteller: METZELER Reifen GmbH Teilegutachten Nr. TÜH -TB 2001-37.00 17.04.2001 Blatt 1 von 3 T E I L E G U T A C H T E N Nr. TÜH -TB 2001-37.00 über die Vorschriftsmäßigkeit
MehrStandard IP-Adressen von Geräten in einem Meyton Netzwerk
Anleitung Standard IP-Adressen von Geräten in einem Meyton Netzwerk 06.12.2017 Bei dem nachfolgenden Dokument handelt es um eine Anleitung der MEYTON Elektronik GmbH. Das Dokument ist geistiges Eigentum
MehrDatenschutzzertifizierung Datenschutzmanagementsystem
Datenschutzzertifizierung Datenschutzmanagementsystem Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit DIN NIA 27 AK 1 & 5 ad hoc Meeting Datenschutzmanagementsystem 15. Juli 2016, Bonn 2016
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH
MehrANHANG 17-A SCHUTZ- UND SICHERHEITSVERFAHREN
ANHANG 17-A SCHUTZ- UND SICHERHEITSVERFAHREN Stand November 2017 Dieses Dokument enthält vertrauliche und firmeneigene Informationen der MAN. Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen dürfen
MehrZurücksetzung eines ORGA Kartenterminals mit Hilfe eines Reset-Codes
Zurücksetzung eines ORGA Kartenterminals mit Hilfe eines Reset-Codes Version 9.2.2 Hinweise zur Zweckbestimmung dieser Bedienungsanleitung Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, vielen Dank,
MehrBeschreibung des Prüfungsverfahrens
Beschreibung des Prüfungsverfahrens Inhaltsverzeichnis 1 UMFANG DES PRÜFVERFAHHRENS... 2 2 PRÜFGRUNDLAGE... 2 3 PRÜFGEGENSTAND... 2 4 GELTUNGSBEREICH... 3 5 AUFGABEN, LEISTUNGEN UND PFLICHTEN DER PRÜFENDEN
MehrGl.-Nr.: Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H S Bekanntmachung des Innenministers vom 25. Juli IV 120 m
Vereinbarung nach 59 Mitbestimmungsgesetz (MBG) vom 12. Juli 1995 betr.: Richtlinien für die Nutzung privater Datenverarbeitungsanlagen (DVA) zu dienstlichen Zwecken außerhalb der Diensträume Gl.-Nr.:
MehrVersendung von Protokollen bei elektronischer Kommunikation mit Ehrenamtlichen
Versendung von Protokollen bei elektronischer Kommunikation mit Ehrenamtlichen Das Bild auf der Vorderseite ist von William Iven. Lizenz: CC0 Public Domain Original Bild unter: https://pixabay.com/de/b%c3%bcro-notizen-notizblock-unternehmer-620817/
MehrTeilegutachten Nr. 642F Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Typ : Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Lennestadt
Teilegutachten Nr. 642F0423-00 Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung Antragsteller : H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG Elsper Str. 36 57368 Lennestadt Word-Dokument in Ohne Namen 31.05.1999 TL_FEDER.DOT-1.2
MehrTransaction Reporting gem. Art. 26 MiFIR Online Registrierungs-Tool
Transaction Reporting gem. Art. 26 MiFIR Online Registrierungs-Tool Version 1.1 Stand 08.09.2017 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. REGISTRIERUNG... 3 1.1. Beantragung eines Accounts... 3 1.2. Vergabe eines Passworts...
Mehrnach Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Zertifikat nach Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik BSI-K-TR-0230-2016 Scan-Dienstleistung der Enteos GmbH der Enteos GmbH Konformität zu: BSI TR-03138 Technische
MehrZulässige Rad-/Reifenkombinationen für die GL *) - und GLS-Klasse (Baureihe X166)
Rad-/Reifenkombinationen 18" Verkaufsbez., Baumuster (erste 6 Ziffern der FIN) GL 350 BLUETEC 4MATIC GL 400 4MATIC GLS 350 d 4MATIC GLS 400 4MATIC 265/60 R18 110V 8Jx18H2 ET: 56,5 X 4) X 4) X 4) X 4),
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Vom 23. Dezember 1999 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
MehrEINBAUSATZ BELEUCHTUNG LEXAN-PANEL CRISTALLO EVO INSTALLATION UND BETRIEB
EINBAUSATZ BELEUCHTUNG LEXAN-PANEL CRISTALLO EVO INSTALLATION UND BETRIEB ACHTUNG: Die Anleitungen in diesem Handbuch sind ausschließlich für Personal mit entsprechender Fachausbildung bestimmt. DE TEILE
MehrArchive Container Utility
Archive Container Utility Copyright 2011 by REDDOXX GmbH REDDOXX GmbH Neue Weilheimer Str. 14 73230 Kirchheim Fon: +49 (0)7021 92846-0 Fax: +49 (0)7021 92846-99 E-Mail: info@reddoxx.com Internet: http://www.reddoxx.com
MehrKontaktdaten aller liefernden Betriebsstandorte mit Ansprechpartnern/Erreichbarkeit
Datum:... 1. Angaben zum Unternehmen 1.1 Anschrift Vollständiger Name des Unternehmens: Geschäftsadresse: (Straße/Nr./Postleitzahl/Ort) 1.2 Kontaktdaten aller liefernden Betriebsstandorte mit Ansprechpartnern/Erreichbarkeit
MehrCheckliste. Technische und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit (TOMs)
Checkliste Technische und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit (TOMs) Art. 32 DSGVO verpflichtet jeden Betrieb zu Maßnahmen, die die Integrität und Vertraulichkeit der Datenverarbeitung gewährleisten.
MehrTeilegutachten Nr. 37TG Aktiengesellschaft Köln. : Ford Cougar/Typ BCV. : 16 Zoll Rad/Reifenkombinationen
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombination Hersteller Fahrzeuge Radgrößen : Ford-Werke Aktiengesellschaft 50725 Köln : Ford Cougar/Typ BCV : 16 Zoll Rad/Reifenkombinationen Institut für Verkehrssicherheit
Mehr