Digitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf
|
|
- Fabian Biermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Digitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf Stand 2008 Aktuelle Situation Seit dem müssen alle neu zugelassenen Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen mit einem digitalen Tachografen ausgerüstet sein. Falls ein Fahrzeug einschließlich Anhänger von mehr als 2,8 Tonnen zur Güterbeförderung eingesetzt wird und nicht unter die Ausnahmetatbestände des 18 Absatz 1 Fahrpersonalverordnung fällt, so ist das eingebaute Kontrollgerät, auch wenn dies freiwillig erfolgt, ordnungsgemäß zu betreiben. Da das digitale Kontrollgerät nur für neu zugelassene Fahrzeuge vorge- schrieben wird und keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht, wird sich die Einführung über Jahre erstrecken. Kontrollgerät Das Kontrollgerät ermöglicht das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers für 365 Tage sowie der gefahrenen Geschwindigkeiten für die letzten 24 Stunden. Mit scheckkartengroßen Plastikkarten, die einen Mikrochip enthalten, werden die Geräte bedient und kontrolliert. Je nach Bedarf werden verschiedene Karten eingesetzt: Fahrer-, Unternehmer-, Werkstatt- und Kontrollkarten. Da nur Neufahrzeuge bzw. neu zugelassene Fahrzeuge mit dem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden müssen, wird es noch mehrere Jahre lang einen Parallelbetrieb mit analogen Kontrollgeräten geben. Quelle: Siemens VDO Karten Neben dem digitalen Kontrollgerät umfasst das neue System vier verschiedene Karten. Die Fahrerkarte dient zur Identifikation des jeweiligen Fahrers. Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und dient dem Zugriff auf die im Gerät gespeicherten Daten durch das Transportunternehmen. Die Werkstatt hat für den Einbau und die Einstellung des Kontrollgeräts entsprechende Werkstattkarten. Die Kontrollkarte nutzen die Kontrollbehörden zum Auslesen der im Gerät gespeicherten Daten bei Fahrzeugkontrollen. Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax info@hanau.ihk.de Internet 1/5
2 Fahrerkarte Die Fahrerkarte enthält Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung aller Fahreraktivitäten, Ereignisse und Störungen. Die Karte ist personenbezogen und darf nur von der für den Wohnsitz des Fahrers zuständigen Stelle (in Hessen TÜH) ausgegeben werden. Zur Vermeidung von Missbrauch darf jeder Fahrer nur im Besitz einer Fahrerkarte sein und diese auch keinem Dritten zur Nutzung überlassen. Sie ist in allen Tachografen einsetzbar und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Unternehmenskarte Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Der Unternehmer hat die Daten der Fahrerkarte und des Massenspeichers in regelmäßigen Abständen zu kopieren bzw. auszulesen. Entsprechende Hard- und Software wie z. B. ein sog. Downloadkey, der eine Übertragung der Daten auf den PC per USB-2.0-Schnittstelle ermöglicht, wird von den Kontrollgeräteherstellern angeboten. Die Auswertung der Daten (ggf. in Kombination mit einer Auswertung der Schaublätter-Daten aus den analogen EG-Kontrollgeräten) erfordert eine entsprechende Software im Unternehmen oder die Inanspruchnahme eines entsprechenden externen Dienstleisters. Werkstattkarte Werkstätten, die Digitale Kontrollgeräte einbauen und warten wollen benötigen eine Werkstattkarte. Spätestens zwei Wochen nach der Zulassung und vor dem ersten Einsatz muss das Kfz- Kennzeichen in einer autorisierten Werkstatt elektronisch im Tachografen gespeichert werden. Das Kalibrieren, Parametrieren und Warten des digitalen Kontrollgerätes bleibt ausschließlich den ermächtigten Werkstätten vorbehalten. Werkstattkarten werden qualifiziertem Werkstattpersonal ausgestellt, das die digitalen Kontrollgeräte im Rahmen autorisierter Werkstätten einbaut und kalibriert und sich einer entsprechenden Ausbildung unterzogen hat. Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax Internet 2/5
3 Kontrollkarte Mit der Kontrollkarte können die im Kontrollgerät gespeicherten Daten von Kontrollbeamten der zuständigen Behörden und Kontrollorgane (Polizei, Gewerbeaufsicht, Bundesamt für Güterverkehr) geprüft werden. Kosten in Hessen Die Gebühren für Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte finden Sie auf der Seite des TÜH. Antragstellung In Hessen können bei der TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen die Anträge für die Fahrerkarte, die Unternehmenskarte und die Werkstattkarte gestellt werden. Die Anträge können im Internet unter heruntergeladen werden. Dort finden sich auch Informationen über die Unterlagen, die bei der Antragstellung vorzulegen sind. Die Anträge können hessenweit in über 30 Regionalstellen des TÜH abgegeben werden. Unter finden sich auch viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den verschiedenen Karten, wie z.b. was zu tun ist bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte. Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax Internet 3/5
4 TÜH Service-Center in Hessen Quelle: TÜH Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax Internet 4/5
5 Suche nach Werkstätten Bei der Suche nach Werkstätten, die bereits eine Werkstattkarte erhalten haben und somit berechtigt sind digitale Kontrollgeräte einzubauen und zu warten, kann eine Liste des Kraftfahrtbundesamtes weiterhelfen. Die Liste findet sich unter in der Rubrik Digitales Kontrollgerät / Werkstattkarten. Weiterführende Informationen Hersteller digitaler Kontrollgeräte Actia GmbH, Braunschweig Grundig-Delphi; Grundig Car Media System GmbH, Nürnberg Siemens VDO Trading GmbH, Frankfurt Stoneridge Electronics GmbH; Rodgau Öffentliche Stellen TÜH Hessen Kraftfahrtbundesamt Bundesamt für Güterverkehr Hessisches Sozialministerium Presse Verkehrs Rundschau Ansprechpartner Ass. Martin Vosseler Tel m.vosseler@hanau.ihk.de Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax info@hanau.ihk.de Internet 5/5
ÜBERSICHT DIGITALES KONTROLLGERÄT
ÜBERSICHT DIGITALES KONTROLLGERÄT Mit der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 2135/98 hat der Rat der Europäischen Union die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
MehrDigitales Kontrollgerät seit dem 1. Mai 2006 für Neufahrzeuge Pflicht
IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18-20, 59821 Arnsberg, Digitales Kontrollgerät seit dem 1. Mai 2006 für Neufahrzeuge Pflicht Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931 / 878-253 Fax: 02931/878-8285
MehrDigitales Kontrollgerät
Digitales Kontrollgerät seit dem 01. Mai 2006 für Neufahrzeuge Pflicht Quelle: Siemens VDO Mit der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 2135/98 hat der Rat der Europäischen Union die Einführung eines digitalen
MehrEinführung des digitalen Kontrollgerätes VO(EG)Nr. 2135/98 und Nr. 1360/2002
Einführung des digitalen Kontrollgerätes VO(EG)Nr. 2135/98 und Nr. 1360/2002 Siemens-VDO DTCO 1381 ACTIA SmarTach 208 Stoneridge SE5000 Delphi-Grundig DG 100 Stand 02/2006 Folie 1 Rechtliche Grundlagen
MehrDigitaler Tachograph. TachoControl DATA Integrierte Lösungen für das Herunterladen und Speichern der Daten
TachoControl DATA Integrierte Lösungen für das Herunterladen und Speichern der Daten Ausgangslage nach europäischen Recht Einführung des digitalen Kontrollgerätes für neu zugelassene Fahrzeuge in Europa
MehrPikoLoad Produkt. PikoLoad. Gerät für den gesetzlich vorgeschriebenen Download des Massenspeichers des digitalen Tachographen
PikoLoad Produkt PikoLoad Gerät für den gesetzlich vorgeschriebenen Download des Massenspeichers des digitalen Tachographen Seite 1 Ist-Situation Digitaler Tacho seit Mai 2006 werden Neufahrzeuge in der
MehrDigitaler Tachograph Informationen
Digitaler Tachograph Informationen für Werkstätten und Transportunternehmen 1 Was ist ein digitaler Tachograph? ACTIA SmarTach 208 Siemens-VDO DTCO 1381 Stoneridge SE 5000 Computergestütztes Onboard-System
MehrSozialer Arbeitsschutz. Ausgabe von Kontrollgerätkarten für das digitale Kontrollgerät
Sozialer Arbeitsschutz Ausgabe von Kontrollgerätkarten für das digitale Kontrollgerät Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG) Amtsgerichtsplatz
MehrDer Weg zur Kontrollgerätkarte
Der Weg zur Kontrollgerätkarte TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen Seite 1 Ausgabestelle von Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmerkarte nach 4 Fahrpersonalgesetz ist in Hessen für hessische Bewohner
MehrLANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT. Ausgabe von kontrollgerätkarten für das digitale Kontrollgerät
LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Ausgabe von kontrollgerätkarten für das digitale Kontrollgerät Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
MehrDer digitale Tachograf löst den analogen Fahrtenschreiber ab
Der digitale Tachograf löst den analogen Fahrtenschreiber ab - Informationen für den Unternehmer - In Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t und in Fahrzeugen mit mehr als neun
MehrGloboFleet. Bedienungs- Anleitung. GloboFleet Downloadkey EAN / GTIN
GloboFleet GloboFleet Downloadkey Bedienungs- Anleitung EAN / GTIN 4260179020070 Inhalt Inhalt / Übersicht...2 Tachographendaten auslesen...3 Tachographendaten und Fahrerkarte auslesen...4 Daten auf den
MehrModernes Flottenmanagement
Modernes Flottenmanagement mit dem TachoControl DATA Center Einfaches und sicheres Datenhandling über das Internet. Informationen für Spediteure. 3 Neue Rechtsgrundlage Neue Rechtsgrundlage Einführung
MehrTÜV SÜD Auto Service GmbH
Karten für den digitalen Fahrtenschreiber Wichtige Informationen TÜV SÜD Auto Service GmbH Die Fahrerkarte Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Fahrer sein, der ein Kraftfahrzeug mit digitalem Fahrtenschreiber
MehrDigitales Kontrollgerät
MERKBLATT Standortpolitik Digitales Kontrollgerät Die Kraftfahrzeuge, die mit analogen Kontrollgeräten ausgestattet sind, werden immer weniger. Die Europäische Union hat mit der Bekanntmachung der Verordnung
MehrGloboFleet. Bedienungsanleitung. GloboFleet Downloadkey EAN / GTIN 4260179020070
GloboFleet GloboFleet Downloadkey Bedienungsanleitung EAN / GTIN 4260179020070 Inhalt Inhalt / Übersicht... 2 Tachographendaten auslesen... 3 Tachographendaten und Fahrerkarte auslesen... 4 Daten auf den
MehrDigitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und
MehrChristoph Rang. Das digitale Kontrollgerät. Alles was Sie wissen müssen. 2. Auflage 2OO6 VOGEL VERLAG HEINRICH VOGEL. www.heinrich-vogel-shop.
Christoph Rang Das digitale Kontrollgerät Alles was Sie wissen müssen 2. Auflage 2OO6 VOGEL VERLAG HEINRICH VOGEL www.heinrich-vogel-shop.de Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 I Einleitung, Einführungstermine,
MehrAuf dem Weg zum Daten-Center TachoControl DATA, Ihr Service-Partner rund um das neue digitale EG-Kontrollgerät.
Auf dem Weg zum Daten-Center TachoControl DATA, Ihr Service-Partner rund um das neue digitale EG-Kontrollgerät. Informationen für Werkstätten. 3 Neue Rechtsgrundlage Neue Rechtsgrundlage Einführung des
Mehr6 Digitales Kontrollgerät VO (EWG) Nr. 3821/85
32 Kapitel 1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften 6 Digitales Kontrollgerät VO (EWG) Nr. 3821/85 Die Vorschriften zur Benutzung des digitalen Kontrollgeräts und zu den Kontrollgerätekarten
MehrGloboFleet. Bedienungsanleitung. GloboFleet Downloadkey EAN / GTIN 4260179020070
GloboFleet GloboFleet Downloadkey Bedienungsanleitung EAN / GTIN 4260179020070 Inhalt Inhalt / Übersicht... 2 Tachographendaten auslesen... 3 Tachographendaten und Fahrerkarte auslesen... 4 Daten auf den
MehrKontrolle der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen (Ergänzung zu Erlass BMVIT /0005-II/ST4/2008 und BMVIT /0001-II/ST4/2010)
BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien DVR 0000175 email: st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.723/0008-II/ST4/2010
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Vollzugs-Dezernat 35.1, Sozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe Die hessische Arbeitsschutzverwaltung Hessisches Sozialministerium Abt. Arbeitsschutz
MehrGEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR
20.10.2017 03:02 1/5 Gewerblicher Güterkraftverkehr LANDKREIS AUGSBURG (DRUCKANSICHT) GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR ERLAUBNISSE UND LIZENZEN Allgemeines Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder
MehrÜBERLICK ÜBER DAS SYSTEM. Systemaufbau 2.2. UTC-Zeit 2.3. Chipkarten 2.4. Datenspeicherung 2.6. Pflichten von Fahrzeuglenkern 2.7
2 ÜBERLICK ÜBER DAS SYSTEM Seite Systemaufbau 2.2 UTC-Zeit 2.3 Chipkarten 2.4 Datenspeicherung 2.6 Pflichten von Fahrzeuglenkern 2.7 Pflichten des Unternehmens 2.9 2 ÜBERBLICK ÜBER DAS SYSTEM 1. Der Systemaufbau
MehrVorwort 5 Einführung 6 Abkürzungen 12
Vorwort 5 Einführung 6 Abkürzungen 12 Abschnitt 1 Grundlagen der Sozialvorschriften 15 1.1 Entwicklung und Zielsetzung 15 1.2 Die Bedeutung der Sozialvorschriften als Verkehrsvorschriften und ihre Anwendungsmöglichkeiten
MehrDas digitale Kontrollgerät: Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten. Hans-Gerhard Pernutz Bundesamt für Güterverkehr. www.bag.bund.de
Das digitale Kontrollgerät: Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten Hans-Gerhard Pernutz Bundesamt für Güterverkehr www.bag.bund.de 1 EU-Recht Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Vom 15. März 2006 - Aufhebung der
MehrTitelthema. Das digitale Kontrollgerät
Das digitale Kontrollgerät Gerätetypen mit Betriebserlaubnis der verschiedenen Hersteller In den vergangenen Monaten und Jahren hat der Prozess um die Einführung des digitalen Kontrollgeräts immer wieder
MehrFahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)
MehrA1 Artikel 5 Absatz 1 Nichteinhaltung des Mindestalters für Schaffner X. B3 11 Std. X. B7 12 Std. X
19.3.2016 L 74/23 ANHANG III Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG erhält folgende Fassung: ANHANG III 1. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) 561/2006 ( 1 ) A Fahrpersonal A1 Artikel 5 Nichteinhaltung
MehrGZ. BMVIT-179.738/0009-II/ST4/2005. An alle Landeshauptmänner. Wien, am 31. Mai 2005
BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postfach 3000 Stubenring 1, 1011 Wien email : st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.738/0009-II/ST4/2005 DVR:0000175 An alle Landeshauptmänner
MehrIHK-Merkblatt Stand: 29.07.2010
IHK-Merkblatt Stand: 29.07.2010 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrRechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen
Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 15.03.2006 Regelung von Lenk- und Ruhezeiten VO (EWG) Nr. 3821/85
MehrDas neue digitale EG-Kontrollgerät
Das neue digitale EG-Kontrollgerät - Download - Analyse - Speicherung TachoControl DATA, Ihr Service-Partner rund um das neue digitale EG-Kontrollgerät (Informationen für Spediteure und Werkstätten) 3
MehrGZ. BMVIT /0016-II/ST4/2005. An alle Landeshauptmänner
BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postfach 3000 Stubenring 1, 1011 Wien email : st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.738/0016-II/ST4/2005 DVR:0000175 An alle Landeshauptmänner
Mehr2.2.1. Die Komponenten im Fahrzeug
Titel animiert EFAS Training für Kontrolleure Gesetze und Vorschriften Das Tachographensystem Bedienung und Nutzung Gerätetechnik Gerätesicherheit Interpretation der Ausdrucke Fahrzeugkontrollen Manipulationen
MehrVortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007
Arbeitszeitnachweise bei der Güterbeförderung - Rechtsnormen und Dokumentationspflichten - Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007 PD Joachim Kern, FHöV NRW
MehrDigitales Kontrollgerät seit dem 1. Mai 2006 für Neufahrzeuge Pflicht
IHK - Merkblatt Stand: Juli 2007 Digitales Kontrollgerät seit dem 1. Mai 2006 für Neufahrzeuge Pflicht Das Europäische Parlament hat am 2. Februar 2006 neue Regeln für die Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern
MehrGloboFleet. Bedienungs- Anleitung EAN / GTIN GloboFleet Downloadkey II
GloboFleet GloboFleet Downloadkey II Bedienungs- Anleitung EAN / GTIN 4260179020391 Inhalt Inhalt / Übersicht...2 Tachographendaten auslesen...3 Tachographendaten und Fahrerkarte auslesen...4 Daten auf
MehrRegelungen zum digitalen Kontrollgerät
Vorwort 15 KAPITEL 1 Regelungen zum digitalen Kontrollgerät I. EU-Regelung 17 1. Regionaler Geltungsbereich 17 1.1 Verwendung von digitalen EG-Kontrollgeräten grundsätzlich nur im innergemeinschaftlichen
MehrFAQ zu Sozialvorschriften
FAQ zu Sozialvorschriften Wer ist für was bei Fahrten im Geltungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) zuständig/verantwortlich (Unternehmer/Fahrer)? Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten
MehrWICHTIGE ÄNDERUNGEN BEIM EU-KONTROLLGERÄT SOWIE BEI DEN LENK UND RUHEZEITEN
WICHTIGE ÄNDERUNGEN BEIM EU-KONTROLLGERÄT SOWIE BEI DEN LENK UND RUHEZEITEN Nach jahrelangen Verhandlungen innerhalb der Europäischen Union ist die Neuregelung des Europarechts im Bereich des Kontrollgerätes
MehrIndustrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden
Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: 0351 2802-7143 Referat Verkehr Langer Weg 4 01239 Dresden Antrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit im Güterkraftverkehr gemäß 8 Berufszugangsverordnung
MehrAntrag auf Erteilung ( 4a FPersG) einer. Werkstattkarte. gemäß VO (EG) 2135/98 sowie darauf beruhender Rechtsvorschriften
Auftrags-Nummer Kontrollgerätekarten-Nummer Antrag auf Erteilung ( 4a FPersG) einer Werkstattkarte gemäß VO (EG) 2135/98 sowie darauf beruhender Rechtsvorschriften Erstantrag Erneuerungskarte Ersatzkarte
MehrDownload-Lösungen effizient und bedienerfreundlich. www.dtco.vdo.de. Maßgeschneidert für unterschiedliche Anforderungen
Download-Lösungen effizient und bedienerfreundlich www.dtco.vdo.de Maßgeschneidert für unterschiedliche Anforderungen Downloadterminal II DLD Short Range* DLD Wide Range* Downloadkey II Mobile Card Reader
MehrTachoDrive PLUS. GloboFleet. Bedienungsanleitung
BUYOND GmbH Projensdorfer Str.324 24106 Kiel Telefon: +49(0)431 / 247 247 2 Fax: +49(0)431 / 247 247 3 mail@globofleet.com www.globofleet.com I. Konfigurationssoftware 1. Starten Sie den PC 2. Stecken
MehrDownload-Lösungen innovativ und bedienerfreundlich
Download-Lösungen innovativ und bedienerfreundlich Massgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Anwendungsfälle Downloadkey II Mobile Card Reader Card Reader Downloadterminal II DLD Short Range DLD
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 541 final Annexes 1 to 5.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. September 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0258 (NLE) 11888/16 ADD 1 TRANS 331 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 29. August 2016 Empfänger:
MehrDigitaler Tachograph DTCO 1381 Rel. 1.x
Digitaler Tachograph DTCO 1381 Rel. 1.x Komponenten im Fahrzeug DTCO Kurzbeschreibung EG- Kontrollgerät gemäß den Anforderungen der VO(EWG)3821/85,Anh. I B Dient der Registrierung, Speicherung, Anzeige,
MehrFahrertraining EFAS. Gesetze und Vorschriften. Technik und Einstellung. Bedienung und Nutzung. Sicherheitshinweise / Kontrollen.
Titel animiert EFAS Fahrertraining an EFKON company Gesetze und Vorschriften Technik und Einstellung Bedienung und Nutzung Sicherheitshinweise / Kontrollen Übungsaufgaben 2. Technik und Einstellung Theorie
MehrAusarbeitung. Digitaler Tachograph. Stand : 26.07.2006. Inhaltsverzeichnis
Ausarbeitung Digitaler Tachograph Stand : 26.07.2006 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung... 2 2 Digitaler Tachograph - Definition... 3 2.1 Hersteller... 3 2.2 Funktionen... 4 2.3 Funktionsübersicht...
MehrBetreff: Offene Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postfach 3000 Stubenring 1, 1011 Wien email : st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.738/0033-II/ST4/2006 DVR:0000175 Adressen lt. Verteiler Wien,
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrEU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte
EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein,
MehrEU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte
EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Anwendung und Fahrerkarte Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein,
MehrEU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Verwendung und Fahrerkarte
EU-Kontrollgerät, Fahrtenbuch: Verwendung und Fahrerkarte Seit 1994 müssen mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein: Autobusse (ab 9 Sitzplätzen) sowie Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug
MehrPrüf- und Einstellgerät MTT 2000
Prüf- und Einstellgerät MTT 2000 Anwendungsbereich: Das Universal Fahrtschreiberprüfgerät vom Typ MTT 2000 ist zur Überprüfung von Fahrtschreibern sowie EG - Kontrollgeräten nach 57b der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
MehrDigitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen. www.arbeitsschutz.nrw.de Inhalt Gründe zur Einführung des digitalen Tachografen... Seite
MehrDer Digitale Tachograph gestern heute - morgen
Der Digitale Tachograph gestern heute - morgen Walther Bernard Geschäftsführer Überblick Überblick Der digitale Tachograph gesetzlicher Hintergrund und Voraussetzungen Die Entwicklung des Digitacho von
MehrDigitale Kontrollgerätekarten
Digitale Kontrollgerätekarten Eine kurze Übersicht von autorent zu den wichtigsten Fragen rund um den digitalen Tacho. Wer benötigt digitale Kontrollgeräte? Fahrer von Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen
MehrBUNDESSPARTE TRANSPORT UND VERKEHR
STRAFEN IN ÖSTERREICH BEI VERSTÖSSEN GEGEN EUSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR I. VERSTÖSSE GEGEN LENK UND RUHEZEITEN ART DES VERSTOSSES SCHWERE DES VERSTOSSES VSI=sehr schwer SI =schwer M =geringfügig
MehrAnzeigen und Daten. Meldungen, Warnungen und Fehlfunktionen. Änderungen gespeichert. ! Datenfehler Sensor
Meldungen, Warnungen und en Änderungen gespeichert! Datenfehler Download abgeschlossen x Download fehlgeschlagen Meldung Tachograph Eingabe während der Fahrt nicht möglich. Meldung Tachograph Eine Pop-up-Meldung,
MehrVom 24. September Zuletzt geändert durch Art. 27 der VO (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 (ABl. EG Nr. L 102 S. 1)
des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und der Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85
MehrDas Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dankt für Ihr Schreiben vom 16. März 2011.
Bundesministerium für Verkehr, Technologie und Innovation Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift : Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail : servicebuero@bmvit.gv.at Internet : www.bmvit.gv.at
MehrNeun Fragen und Antworten zur Nachrüstung von Nahbereichs- und Weitwinkelspiegeln
Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung für Lkw-Fahrer und Nutzfahrzeughalter Ausgabe 01/2008 Fragen und Antworten: zur Nachrüstung von Nahbereichs- und n zum
MehrQuo vadis Digitacho? Zukunftstendenzen in der Handhabung des digitalen Tachografen
www.logistik-webinare.de Quo vadis Digitacho? Zukunftstendenzen in der Handhabung des digitalen Tachografen Quo vadis Digitacho? Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber
MehrAuf der sicheren Seite. » der DKV Tachomanager
Auf der sicheren Seite.» der DKV Tachomanager Ohne beschränkte Haftung. Die VO (EG) 561/2006. Auf die harte Tour. Kontrolle und Konsequenzen. Seit April 2007 sind Sie vom Gesetzgeber verpflichtet, nicht
MehrAnzahl der Fahrer: davon überprüft: davon selbst.:
Besichtigungsdatum: Projekt -Reisebusse 2013- Dienststelle: Bearbeiter: Name: Telefon: E-Mail Firma: Straße und Hausnummer:: PLZ / Ort ArbStNr: Anzahl der Fahrzeuge: Anzahl der Fahrer: davon überprüft:
MehrSTRAFEN IN ÖSTERREICH BEI VERSTÖSSEN GEGEN EU-SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR
BUNDESSPARTE TRANSPORT UND VERKEHR STRAFEN IN ÖSTERREICH BEI VERSTÖSSEN GEGEN EUSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR I. VERSTÖSSE GEGEN LENK UND RUHEZEITEN ART DES VERSTOSSES SCHWERE DES VERSTOSSES STRAFHÖHE
MehrWebbasierte Komplettlösung. www.tttacho.eu
Webbasierte Komplettlösung» Sichere Archivierung und Auswertung von Fahrer- und Fahrzeugdaten» Online Anzeige von Lenk- und Ruhezeiten via WebConnect» Automatischer Remote Download www.tttacho.eu 2013
MehrDigitaler Tachograph (DTCO)
Digitaler Tachograph (DTCO) 1 Einführung Digitale Tachographen Die EU Verordnungen im Detail: (EG) Nr. 2135/98 vom 24. September 1998 bestimmt, dass ein digitales Kontrollgerät eingeführt wird. (EG) Nr.
MehrTransportsicherheitstage 2013
Transportsicherheitstage 2013 Wie viel Kontrolle braucht der Gütertransport auf der Straße? Aus erster Hand: Der aktuelle Stand der EU-Verordnung über Technische Unterwegskontrollen von Schwerverkehr und
MehrTitelthema. Der manuelle Nachtrag in digitalen Kontrollgeräten
6 Der manuelle Nachtrag in digitalen Kontrollgeräten Göran Kronberg, freiberuflicher Dozent und Fahrlehrer 1. Einführung Nicht erst die Änderungen im Fahrpersonalrecht in diesem Jahr haben die Fragestellungen
MehrWissenswertes zum elektronischen Reiseausweis
Wissenswertes zum elektronischen Reiseausweis www.epass.de 2 3 Was ist ein elektronischer Reiseausweis? Ein ereiseausweis ist die Abkürzung für elektronischer Reiseausweis, also für einen Reiseausweis
MehrArt. 1. Art. 2. Art. 3
Kurztitel AETR - Arbeit des Fahrpersonals des internationalen Straßenverkehrs Kundmachungsorgan BGBl.Nr. 518/1975 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 69/2010 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum
MehrFachgruppe Rohholz Nord im GD Holz. Holztransporte sind kein Kinderspiel!
Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz Holztransporte sind kein Kinderspiel! Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz 27.09.2017, Hotel Heide-Kröpke, Esseler Damm 1, 29690 Essel Ihr Referent: Immanuel Noske freier
Mehrwww.dtco.de TIS-Compact II klein aber fein Archivierungslösung für Fuhrparks
www.dtco.de TIS-Compact II klein aber fein Archivierungslösung für Fuhrparks Was fordert das Gesetz? Seit Mai 2006 werden alle neu zugelassenen LKW mit mehr als 3,5 t und Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Mehrwww.dtco.de TIS-Compact II - klein aber fein Archivierungslösung für Fuhrparks Euro 748,00 excl.mwst.
www.dtco.de TIS-Compact II - klein aber fein Archivierungslösung für Fuhrparks Euro 748,00 excl.mwst. Was fordert das Gesetz? Seit Mai 2006 werden alle neu zugelassenen LKW mit mehr als 3,5 t und Fahrzeuge
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 29/45 RICHTLINIEN
31.1.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 29/45 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2009/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2009 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments
Mehr6.3 Digitaler Tachograph. 6.2 EG-Flach-Tachograph
EG-Flach-Tachograph, Digitaler Tachograph 65 Automatik-2-Fahrer-Kontrollgerät Bedienung (2-Fahrer-Gerät). Zwei Diagrammscheiben einlegen (auch wenn nur 1 Fahrer im Einsatz ist, da sonst die Funktionskontrolllampe
MehrRechtsgrundlagen zum Betreiben eines Fahrzeuges mit digitalem Tachografen:
DAKO-DiTach Rechtsgrundlagen zum Betreiben eines Fahrzeuges mit digitalem Tachografen: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des digitalen Tachografen zur Kontrolle der Lenk- und
MehrVom 4. Februar 2014 (ABl. L 60, S. 1) zuletzt berichtigt am 23. September 2015 (ABl. EG L 246, S. 11) in Kraft getreten am 1.
Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
MehrÄnderungen im Fahrpersonalrecht
Änderungen im Fahrpersonalrecht Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte Gewerbeaufsicht West 1 Änderungen im Fahrpersonalrecht VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 (4. Februar 2014) Änderung des Fahrpersonalgesetzes
MehrInformationen. zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund. Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende
MehrVorschrift und Toleranz Erfahrungen aus der Kontrollpraxis
Vorschrift und Toleranz Erfahrungen aus der Kontrollpraxis Andreas Marquardt Präsident 1 2 Anhang II Standardausrüstung stung der Kontrollteams Evtl. Scanner Evtl. Aus-werte SW A - D 3 Kontrolle der Lenk-
MehrAntrag auf Erteilung einer Genehmigung
Hinweis: Antrag im Original (mit Unterschrift) und allen Anlagen per Post oder per E-Mail als pdf-datei an personenbefoerderung@rpda.hessen.de Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat III 33.2 64278 Darmstadt
MehrSI 07/2008 Service-Information ACTIA SmarTach
Thema: Fehlersymptome am ACTIA SmarTach Verteiler: I+ME, ACD, ACN, ACSP Autor: Jes Christophersen Datum: 21.08.2008 Probleme/ Download Massenspeicher mit VDO Download-Key schlägt fehl Download-Dateien
MehrHans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr
Harmonisierung in Europa? Lkw-Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Hans-Gerhard Pernutz 1 Agenda 1. Aufgaben und Struktur des BAG 2. Der Straßenkontrolldienst 3. Harmonisierung auf EU-Ebene
MehrEinundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
1463 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom 17. Juni 2016 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund des 6 Absatz 1 Nummer
Mehr4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr
Anhang Berichtsmuster Teilbericht für 2010 für den Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und der Richtlinie 2002/15/EG durch die Mitgliedsstaaten
MehrA n t r a g a u f E r t e i l u n g
Antrag eingegangen am: 82467 Garmisch-Partenkirchen Den Antrag bitte mit Schreibmaschine ausfüllen! A n t r a g a u f E r t e i l u n g zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis ( 3 Abs. 1 GüKG) zusätzlicher
MehrIhre Verantwortung als Unternehmer: Der gesetzlich vorgeschriebene Download der Fahrerkarte und des Massespeichers...
Ihre Verantwortung als Unternehmer: Der gesetzlich vorgeschriebene Download der Fahrerkarte und des Massespeichers... Sie als Unternehmer sind verpflichtet, darauf zu achten, dass die gesetzlich vorgeschriebenen
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009L0005 DE 20.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 2009/5/EG DER KOMMISSION
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 30. Dezember 2009 Teil I 149. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Kraftfahrgesetzes
MehrTACHOfresh. Die unabhängige* Lösung für Ihr Datenmanagement rund um den digitalen Tachographen.
www.tachofresh.com TACHOfresh Die unabhängige* Lösung für Ihr Datenmanagement rund um den digitalen Tachographen Lenk- und Ruhezeiten online Fernauslesen Archivieren Auswerten *beim Auslesen der signierten
MehrBussgeldverordnung Transport
Bussgeldverordnung Transport (K.E. vom 19.07.2000- Mon. 26.07.2000) Abgeändert durch K.E. vom 11.12.2001- Bußgeldsätze Abgeändert durch K.E. vom 07.05.2002- Neues Transportgesetz Abgeändert durch K.E.
MehrDer Antrag ist einzureichen bei der
Eingang: Antrag auf Erteilung weiterer Ausfertigungen / beglaubigten Kopien für die bestehende Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Abs. 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) Nr.
MehrLenk- und Ruhezeiten. Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern. Hamburg
Lenk- und Ruhezeiten Informationen für Fahrerinnen und Fahrer, die Personen oder Güter befördern Hamburg Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Diese Broschüre richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von
MehrDigitaler Tachograf: Wichtiges für Unternehmer, Werkstatt-Chefs und Fahrer 1.1.51 AS 5.06. V1-ZE
Der TÜV ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen über 300 mal für Sie da. Wo der TÜV in Ihrer Nähe ist, entnehmen Sie bitte dem örtlichen Telefonbuch. Region Baden-Württemberg Nord 74076 Heilbronn
Mehr