Digitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf

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1 Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Digitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf Stand 2008 Aktuelle Situation Seit dem müssen alle neu zugelassenen Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen mit einem digitalen Tachografen ausgerüstet sein. Falls ein Fahrzeug einschließlich Anhänger von mehr als 2,8 Tonnen zur Güterbeförderung eingesetzt wird und nicht unter die Ausnahmetatbestände des 18 Absatz 1 Fahrpersonalverordnung fällt, so ist das eingebaute Kontrollgerät, auch wenn dies freiwillig erfolgt, ordnungsgemäß zu betreiben. Da das digitale Kontrollgerät nur für neu zugelassene Fahrzeuge vorge- schrieben wird und keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht, wird sich die Einführung über Jahre erstrecken. Kontrollgerät Das Kontrollgerät ermöglicht das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers für 365 Tage sowie der gefahrenen Geschwindigkeiten für die letzten 24 Stunden. Mit scheckkartengroßen Plastikkarten, die einen Mikrochip enthalten, werden die Geräte bedient und kontrolliert. Je nach Bedarf werden verschiedene Karten eingesetzt: Fahrer-, Unternehmer-, Werkstatt- und Kontrollkarten. Da nur Neufahrzeuge bzw. neu zugelassene Fahrzeuge mit dem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden müssen, wird es noch mehrere Jahre lang einen Parallelbetrieb mit analogen Kontrollgeräten geben. Quelle: Siemens VDO Karten Neben dem digitalen Kontrollgerät umfasst das neue System vier verschiedene Karten. Die Fahrerkarte dient zur Identifikation des jeweiligen Fahrers. Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und dient dem Zugriff auf die im Gerät gespeicherten Daten durch das Transportunternehmen. Die Werkstatt hat für den Einbau und die Einstellung des Kontrollgeräts entsprechende Werkstattkarten. Die Kontrollkarte nutzen die Kontrollbehörden zum Auslesen der im Gerät gespeicherten Daten bei Fahrzeugkontrollen. Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax info@hanau.ihk.de Internet 1/5

2 Fahrerkarte Die Fahrerkarte enthält Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung aller Fahreraktivitäten, Ereignisse und Störungen. Die Karte ist personenbezogen und darf nur von der für den Wohnsitz des Fahrers zuständigen Stelle (in Hessen TÜH) ausgegeben werden. Zur Vermeidung von Missbrauch darf jeder Fahrer nur im Besitz einer Fahrerkarte sein und diese auch keinem Dritten zur Nutzung überlassen. Sie ist in allen Tachografen einsetzbar und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Unternehmenskarte Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Der Unternehmer hat die Daten der Fahrerkarte und des Massenspeichers in regelmäßigen Abständen zu kopieren bzw. auszulesen. Entsprechende Hard- und Software wie z. B. ein sog. Downloadkey, der eine Übertragung der Daten auf den PC per USB-2.0-Schnittstelle ermöglicht, wird von den Kontrollgeräteherstellern angeboten. Die Auswertung der Daten (ggf. in Kombination mit einer Auswertung der Schaublätter-Daten aus den analogen EG-Kontrollgeräten) erfordert eine entsprechende Software im Unternehmen oder die Inanspruchnahme eines entsprechenden externen Dienstleisters. Werkstattkarte Werkstätten, die Digitale Kontrollgeräte einbauen und warten wollen benötigen eine Werkstattkarte. Spätestens zwei Wochen nach der Zulassung und vor dem ersten Einsatz muss das Kfz- Kennzeichen in einer autorisierten Werkstatt elektronisch im Tachografen gespeichert werden. Das Kalibrieren, Parametrieren und Warten des digitalen Kontrollgerätes bleibt ausschließlich den ermächtigten Werkstätten vorbehalten. Werkstattkarten werden qualifiziertem Werkstattpersonal ausgestellt, das die digitalen Kontrollgeräte im Rahmen autorisierter Werkstätten einbaut und kalibriert und sich einer entsprechenden Ausbildung unterzogen hat. Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax Internet 2/5

3 Kontrollkarte Mit der Kontrollkarte können die im Kontrollgerät gespeicherten Daten von Kontrollbeamten der zuständigen Behörden und Kontrollorgane (Polizei, Gewerbeaufsicht, Bundesamt für Güterverkehr) geprüft werden. Kosten in Hessen Die Gebühren für Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte finden Sie auf der Seite des TÜH. Antragstellung In Hessen können bei der TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen die Anträge für die Fahrerkarte, die Unternehmenskarte und die Werkstattkarte gestellt werden. Die Anträge können im Internet unter heruntergeladen werden. Dort finden sich auch Informationen über die Unterlagen, die bei der Antragstellung vorzulegen sind. Die Anträge können hessenweit in über 30 Regionalstellen des TÜH abgegeben werden. Unter finden sich auch viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den verschiedenen Karten, wie z.b. was zu tun ist bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte. Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax Internet 3/5

4 TÜH Service-Center in Hessen Quelle: TÜH Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax Internet 4/5

5 Suche nach Werkstätten Bei der Suche nach Werkstätten, die bereits eine Werkstattkarte erhalten haben und somit berechtigt sind digitale Kontrollgeräte einzubauen und zu warten, kann eine Liste des Kraftfahrtbundesamtes weiterhelfen. Die Liste findet sich unter in der Rubrik Digitales Kontrollgerät / Werkstattkarten. Weiterführende Informationen Hersteller digitaler Kontrollgeräte Actia GmbH, Braunschweig Grundig-Delphi; Grundig Car Media System GmbH, Nürnberg Siemens VDO Trading GmbH, Frankfurt Stoneridge Electronics GmbH; Rodgau Öffentliche Stellen TÜH Hessen Kraftfahrtbundesamt Bundesamt für Güterverkehr Hessisches Sozialministerium Presse Verkehrs Rundschau Ansprechpartner Ass. Martin Vosseler Tel m.vosseler@hanau.ihk.de Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel Fax info@hanau.ihk.de Internet 5/5

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