FAQ zu Sozialvorschriften

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1 FAQ zu Sozialvorschriften Wer ist für was bei Fahrten im Geltungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) zuständig/verantwortlich (Unternehmer/Fahrer)? Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Unternehmer Einbau, ordnungsgemäßer Betrieb, Prüfung Kontrollgerät Zurverfügungstellung aller erforderlichen Materialien zum ordnungsgemäßen Betrieb des Kontrollgerätes sowie der Bescheinigungen über lenkfreie Tage sowie Tageskontrollblätter Rechtskonforme Disposition zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Ruhe-, und Pausen- sowie Arbeitszeiten (tägliche/wöchentliche/doppelwoche). Überwachung der Fahrer hinsichtlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Zeiten sowie des ordnungsgemäßen Betriebs der Kontrollgeräte Datensicherungs- und Aufbewahrungspflicht Fahrer Ordnungsgemäßer Betrieb des Kontrollgerätes bzw. Führung der Aufzeichnungen Mitführungsplicht aller notwendigen Unterlagen (28 Vortage) Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Ruhe-, und Pausenzeiten Abgabe der Diagrammscheiben und Tageskontrollblätter nach Ablauf der Mitführungspflicht an den Unternehmer Wann ist ein eingebautes Kontrollgerät (analog oder digital) zu benutzen/einzuschalten? Immer, wenn man dem Anwendungsbereich der EG-Verordnung Nr. 561/2006 und EWG Nr. 3821/85 sowie der FPersV unterliegt. Ist man vom Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften ausgenommen (z. B. Handwerkerregelung), ist das digitale Kontrollgerät in der Funktion out of scope zu betreiben bzw. ist im analogen Kontrollgerät kein Schaublatt einzulegen. Was sind Fahrten im Bereich der Ausnahmeregelungen der FPersV (Handwerkerfahrten)? Fahrten mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zgm) von nicht mehr als 7,5 t zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, soweit ein Umkreis von 50 km um den Standort des Unternehmens nicht überschritten wird und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Hinweise: In Betracht kommen also notwendige Beförderungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen von Werkzeugen, Ersatzteilen, Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen, Geräten und sonstigem Zubehör. Ebenfalls erfasst sind der An- und Abtransport sowie Transporte im Rahmen des Fertigungsprozesses von Waren und Geräten, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert werden. Reine An-, oder Auslieferungsfahrten erfüllen nicht den Ausnahmetatbestand! Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern Bierstadter Straße Wiesbaden Seite 1 von 5

2 Hinsichtlich des Begriffs Haupttätigkeit ist darauf zu achten, wie viel Zeit der Transport von Gütern neben den übrigen Aufgaben regelmäßig in Anspruch nimmt. Als weitere Indizien kommen auch die Branchenzugehörigkeit und eine besondere über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation in Betracht. Wie muss ein digitales Kontrollgerät bei Ausnahmefahrten eingestellt sein? Ist man vom Anwendungsbereich ausgenommen (Ausnahmefahrten), ist das digitale Kontrollgerät in der Funktion out of scope zu betreiben. Darf die Einhaltung von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes über Aufzeichnungen des digitalen Aufzeichnungsgerätes überprüft werden? Wie müssen lenkfreie Tage dokumentiert werden (Bescheinigung über lenkfreie Tage)? Lenkfreie Tage sind bei Kontrollen über einen Zeitraum von 28 Tagen zu dokumentieren, sofern man nicht einem Ausnahmetatbestand unterliegt. Dies kann erfolgen durch: Dokumentation durch den Fahrer im digitalen Kontrollgerät oder auf der Rückseite der Diagrammscheiben (vor Fahrtantritt). Maschinengeschriebene Bescheinigung des Unternehmers nach 20 FPersV für lenkfreie Tage, Erkrankungen, Urlaub. Die Bescheinigung ist vor Fahrtantritt auszustellen und dem Fahrer auszuhändigen. Die Bescheinigung ist von dem Unternehmer oder einem Beauftragten und dem Fahrer zu unterzeichnen. Muss man ein digitales Kontrollgerät prüfen lassen, wenn man ausschließlich unter den Ausnahmeregelungen der FPersV fährt? Nein Woher bekommt man die Unternehmer- und Fahrerkarten für das digitales Kontrollgerät? In Hessen können alle Kartentypen unter der Voraussetzung, dass sich der Firmensitz sowie der Wohnsitz des Fahrers in Hessen befindet, bei allen Stellen der Technischen Überwachung Hessen (TÜH) beantragt werden. Sind Fahrerkarten personenbezogen? Muss man nach einer Fahrt unter den Bedingungen der FPersV das digitale Kontrollgerät immer einschalten, obwohl man dann ausschließlich unter die Ausnahmen fällt? Das Kontrollgerät ist immer nur dann zu betreiben, wenn ich bei der konkreten Fahrt den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliege (d. h., wenn keine Ausnahmeregelung greift). Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern Bierstadter Straße Wiesbaden Seite 2 von 5

3 Wie lange muss man Tageskontrollblätter/Fahrerkartendaten usw. aufbewahren? Der Unternehmer hat von den Fahrerkarten und den Massenspeichern ausgelesene Daten ein hr ab dem Zeitpunkt des Auslesens zu speichern. Schaublätter und Tageskontrollblätter sind nach Aushändigung durch den Fahrer (unmittelbar nach Ablauf dessen Mitführpflicht) 1 hr lang in zeitlich geordneter Reihenfolge außerhalb des Fahrzeuges aufzubewahren. Achtung: Der Unternehmer hat die Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres zu vernichten, soweit z. B. erweiterte Aufbewahrungspflichten des Arbeitszeitgesetzes dem nicht entgegenstehen. Sofern die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden überschreitet, hat der Arbeitgeber die darüber hinausgehende Arbeitszeit nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes aufzuzeichnen und 2 hre aufzubewahren. Woher bekommt man weitere Infos zum Thema FPersV? Bei den jeweils zuständigen Arbeitsschutzdezernaten der Regierungspräsidien sowie dem Fachzentrum für Sozialvorschriften im Straßenverkehr beim Dezernat 25.3 des Regierungspräsidiums Gießen in Hadamar und natürlich auf der Seite der Beratungsstelle. Wo steht etwas über die Ausnahmeregelungen im Handwerk? Nach welchen Rechtsvorschriften muss man handeln? Nach 1 Abs. 2 und 18 Abs.1 FPersV Hinweise des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Leitfäden Rechtsvorschriften und Kontrollgeräte Bürger; siehe auch Homepage BAG/Rechtsvorschriften/Lenk- und Ruhezeiten). Was versteht man unter Baustellenversorgung im Handwerkerbetrieb? Als Baustellenversorgung versteht man, wenn notwendiges Material der Baustelle zugeführt werden soll. Die Ausnahmeregelung für Handwerker kann nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden: Fahrten mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zgm von nicht mehr als 7,5 t zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, soweit ein Umkreis von 50 km um den Standort des Unternehmens nicht überschritten wird und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Hinweise: In Betracht kommen also notwendige Beförderungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen von Werkzeugen, Ersatzteilen, Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen, Geräten und sonstigem Zubehör. Ebenfalls erfasst sind der An- und Abtransport sowie Transporte im Rahmen des Fertigungsprozesses von Waren und Geräten, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert werden. Reine An-, oder Auslieferungsfahrten erfüllen nicht den Ausnahmetatbestand. Hinsichtlich des Begriffs Haupttätigkeit ist darauf abzustellen, wie viel Zeit der Transport von Gütern neben den übrigen Aufgaben regelmäßig in Anspruch nimmt. Als weitere Indizien kommen auch die Branchenzugehörigkeit und eine besondere über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation in Betracht. Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern Bierstadter Straße Wiesbaden Seite 3 von 5

4 Wie wird der Radius (derzeit 50 km) für die Inanspruchnahme von Ausnahmen nach FPersV berechnet? Als Standort des Unternehmens gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug regelmäßig einsetzt. Für die Berechnung des Umkreises von diesem Ort wird derzeit die politische Gemeindegrenze zugrunde gelegt. Muss man die Bedingungen der FPersV auch beim Nutzen von Mietfahrzeugen einhalten? Muss man sein analoges Kontrollgerät gegen ein digitales austauschen oder welche Erstzulassungen der Fahrzeuge sind hier entscheidend? Ein Austausch ist nicht erforderlich. Allerdings müssen Fahrzeuge, welche ab dem 1. Mai 2006 erstmals in Verkehr gebracht wurden über ein digitales Kontrollgerät verfügen, sofern dies erforderlich ist. Was muss man bei der Neuanschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs für die Einhaltung der Vorschriften nach FPersV beachten? Diese Fragestellung ist in erster Linie eine unternehmerische Entscheidung, welche z. B. daran orientiert werden kann, welche Auftragsentwicklung bei welchem Kundenstamm zu erwarten ist. Kann man bei jeder gewerblichen Fahrt von einem maximalen Aktionsradius von 50 km ausgehen und ist das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers, kann bei einer zgm bis zu 7,5 t (für Zugmaschine plus Anhänger) der Handwerker alle notwendigen Beförderungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen von Werkzeugen, Ersatzteilen, Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen, Geräten und sonstigem Zubehör durchführen, ohne die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beachten zu müssen. Ebenfalls erfasst sind der An- und Abtransport sowie Transporte im Rahmen des Fertigungsprozesses von Waren und Geräten, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert werden. In diesem Fall ist das Führen von Aufzeichnungen nach der FPersV bzw. der Betrieb von Kontrollgeräten nicht erforderlich. Bei jeder anderen Einzelfahrt, welche die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, sind hingegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr zu beachten. In diesem Fall empfiehlt es sich ein Fahrzeug zu erwerben, welches ein Kontrollgerät verbaut hat, sofern nicht das Führen von Aufzeichnungen (bis max. 3,5 t zgm) ausreichend ist. Was muss ich im Bezug zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachten? Es ist zu beachten, dass insbesondere für den Fahrer auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Fahrer dürfen eine tägliche Gesamtarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschreiten. Dies gilt nur dann, wenn die über 8 Stunden hinausgehende tägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern Bierstadter Straße Wiesbaden Seite 4 von 5

5 Was ist an Maßnahmen zu erwarten, wenn entgegen der Vorschriften der FPersV weder Aufzeichnungen noch technische Einrichtungen (Tachografen) oder erlaubte Fahrzeugklassen eingesetzt werden? Werden bei Straßen- oder Betriebskontrollen folgende Verstöße festgestellt, sieht der bundesweit abgestimmte Buß- und Verwarnungsgeldkatalog bei Vorsatz folgende Bußgeldhöhen vor: Fehlendes Kontrollgerät: Euro Fehlende Aufzeichnungen: Fahrer: 250 Euro/Tag Fehlende Aufzeichnungen: Unternehmer: 250 Euro/Tag jeweils bei entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen. Weitere Fragestellungen zum Thema nehmen wir gerne entgegen. Ansprechpartner: Holger Jensen Telefon Telefax Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern Bierstadter Straße Wiesbaden Seite 5 von 5

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