Die Dokumentation bei juris- Ihr Garant für rechtssichere Informationen

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1 Feb Die Dokumentation bei juris- Ihr Garant für rechtssichere Informationen Die enge Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Gerichtshöfe sowie mit dem Bundesamt für Justiz und dem Bundeszentralamt für Steuern gewährleistet die hohe Qualität unseres Informationsangebotes. Damit stehen jedem juris-anwender dieselben Rechtsinformationen zur Verfügung wie den Richtern. Wie die Daten in die juris Datenbanken kommen. Bundesrecht Hier werden die vom Bundesamt für Justiz mit einem dokumentarischen Überbau (dokumentarische Metadaten und Hinweise) versehenen Normen unverändert eingestellt. (Dokumentationshoheit des Bundes). Die Dokumentationsstelle dokumentiert das gesamte innerstaatliche Bundesrecht (Gesetze und Rechtsverordnungen sowie sonstige Vorschriften) und die aufgrund des (in der Datenbank nachgewiesenen) Einigungsvertrages fortgeltenden Vorschriften der ehemaligen DDR sowie die so genannten konsolidierten Fassungen der Gesetzestexte (unmittelbar les- und anwendbarer Text). Dazu wertet die Dokumentationsstelle aus: Das Bundesgesetzblatt Teil I mit den dort amtl. verkündeten Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Bestimmungen des innerstaatlichen Bundesrechts sowie den Nachweisen der Entscheidungsformeln des Bundesverfassungsgerichts nach 31 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG), den Verkündungsteil des Bundesanzeigers, amtlicher Teil das Verkehrsblatt das Bundesgesetzblatt Teil II, insoweit als die darin veröffentlichten Vorschriften innerstaatliche Bestimmungen enthalten, die nicht nur in Übergangs- und Ermächtigungsnormen in Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verträgen bestehen. 1/8

2 Feb Rechtsprechung Bei der juris Rechtsprechungs-Datenbank stützt sich juris bei der Dateneingabe auf die Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Bundesgerichte sowie weitere Dokumentationsstellen. D.h. die Gerichte selbst liefern die Daten. Die jeweilige Dokumentationsstelle wählt die Entscheidungen für die Rechtsprechungsdatenbank aus. Über die vollständige Auswertung von über 600 juristischen Fachzeitschriften gelangen auch solche Entscheidungen in die Datenbank, die nicht von Gerichten oder Richtern an die Dokumentationsstellen weitergeleitet wurden. Verzeichnis der ausgewerteten Fachzeitschriften für die juris online Datenbank Rechtsprechung Verzeichnis der ausgewerteten Fachzeitschriften für die juris online Datenbank Aufsätze Für die Rechtsprechungsdatenbank wird somit die gesamte veröffentlichte Rechtsprechung ausgewertet. Weitere Dokumentationsstellen befinden sich beim: Bundeszentralamt für Steuern (für die steuerrechtlichen Verwaltungsvorschriften) Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (für die Instanzrechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit), Bundespatentgericht (für die eigene Rechtsprechung), 2/8

3 Feb die kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden (für Teile der Rechtsliteratur) und bei der juris GmbH selbst (für Teile der Rechtsliteratur). Im Einzelnen werden ausgewertet vom: Bundesverfassungsgericht eigene Rechtsprechung (im Langtext ab 1991): Leitsatzentscheidungen alle zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidungen sonstige zur Dokumentation freigegebene Entscheidungen in Periodika veröffentlichte Entscheidungen Entscheidungen anderer Gerichte: Entscheidungen der Verfassungsgerichte und Staatsgerichtshöfe der Länder, soweit sie zur Veröffentlichung vorgesehen sind in Periodika veröffentlichte Entscheidungen supranationaler und ausländischer Verfassungsgerichte Fachzeitschriften 3/8

4 Feb Bundesarbeitsgericht eigene Rechtsprechung (im Langtext ab 1980): Leitsatzentscheidungen sonstige dokumentationswürdige Entscheidungen Entscheidungen anderer Gerichte: Rechtsprechung der Instanzgerichte (ab 1998 im Langtext) in Periodika veröffentlichte Instanzrechtsprechung (ab 1998 im Langtext) supranationale und ausländische Entscheidungen mit Bezug zur Arbeitsgerichtsbarkeit Literatur: Fachzeitschriften Festschriften, Dissertationen, Habilitationsschriften, Sammelwerke Verwaltungsanweisungen bibliografische Angaben zu arbeitsrechtlichen Verwaltungsanweisungen Bundesfinanzhof alle Urteile und Beschlüsse im Langtext, mit Ausnahme der Entscheidungen, die nicht anonymisierbar sind (Steuergeheimnis) 4/8

5 Feb keinerlei rechtlichen Gehalt aufweisen Entscheidungen anderer Gerichte: Entscheidungen der Finanzgerichte, soweit sie veröffentlicht sind oder im Original eingesendet werden (ab 1998 überwiegend im Langtext) steuerrechtliche Entscheidungen des EuGH Literatur: Fachzeitschriften Festschriften Bundesgerichtshof eigene Rechtsprechung (im Langtext ab 1991): Leitsatzentscheidungen wichtige, durch die Dokumentationsstelle ausgesuchte Entscheidungen alle in Periodika veröffentlichten Entscheidungen Entscheidungen anderer Gerichte: von Instanzgerichten eingesandte Entscheidungen (OLG-Entscheidungen ab 1998 überwiegen im Langtext) die gesamte in Periodika veröffentlichte Instanzrechtsprechung (OLG-Entscheidungen ab 1998 überwiegen im Langtext) supranationale und ausländische Entscheidungen mit Bezug zur ordentlichen Gerichtsbarkeit 5/8

6 Feb Bundessozialgericht eigene Rechtsprechung (im Langtext ab 1980): alle Urteile Beschlüsse soweit veröffentlicht oder dokumentationswürdig Entscheidungen anderer Gerichte: von Instanzgerichten eingesandte Entscheidungen (seit 1998 überwiegend im Langtext) die gesamte in Periodika veröffentlichte Instanzrechtsprechung (seit 1998 überwiegend im Langtext) sozialrechtliche Entscheidungen ausländischer und supranationaler Gerichte Literatur Fachzeitschriften selbstständige Literatur (Fachbücher, Kommentare, Monografien, Festschriften) Verwaltungsanweisungen bibliografische Angaben zu sozialrechtlichen Verwaltungsanweisungen 6/8

7 Feb Bundesverwaltungsgericht eigene Rechtsprechung (im Langtext): Leitsatzentscheidungen veröffentlichte Entscheidungen sonstige dokumentationswürdige Entscheidungen Entscheidungen anderer Gerichte: veröffentlichte Entscheidungen des Bundesdisziplinargerichts Instanzrechtsprechung zum Vermögensrecht verwaltungsrechtliche Entscheidungen supranationaler Gerichte Oberverwaltungsgericht NRW eigene Rechtsprechung: alle Entscheidungen, soweit dokumentationswürdig oder in Periodika veröffentlicht (im Langtext seit 1998) andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen: soweit von anderen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingesandt oder in Periodika veröffentlicht (überwiegend im Langtext seit 1998) Bundespatentgericht eigene Rechtsprechung (im Langtext seit 1998): soweit von den Senaten für die Dokumentation bestimmt veröffentlichte Entscheidungen des Bundespatentgerichts 7/8

8 Feb Entscheidungen anderer Gerichte ausgewählte Entscheidungen des Deutschen und des Europäischen Patentamtes Bundeszentralamt für Steuern Verwaltungsanweisungen (im Langtext): steuerrechtliche Verwaltungsvorschriften, die im Bundessteuerblatt oder in den Karteien der Länder veröffentlicht werden, dokumentationswürdige Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, Erlasse der obersten Finanzbehörden und Verfügungen der Oberfinanzdirektionen juris GmbH Literatur: Fachzeitschriften, soweit sie nicht von den Dokumentationsstellen der Gerichte ausgewertet werden 8/8

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