Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS)
|
|
- Nelly Berger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS) 104. Bibliothekartag Nürnberg Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen 27. Mai 2015 Helmut Weichsel (Bundeskanzleramt Österreich - IT-Abteilung)
2 Was ist das RIS? Eine vom Bundeskanzleramt (BKA) betriebene elektronische Datenbank Dient zur Information über das Recht (Rechtsnormen und Judikatur) der Republik Österreich Dient zur rechtlich verbindlichen Kundmachung des Bundes- und der neun Landesgesetzblätter Ist kostenlos ohne Zugangsbeschränkung verfügbar
3 Entwicklung des RIS 1983 Entscheidung für ein Rechtsinformationssystem im Bundeskanzleramt Folgejahre Entwicklung des Systems am Großrechner Juni 1997 RIS im Internet Seither laufende Erweiterungen
4 RIS Inhalt 1 Bundesrecht Bundesrecht konsolidiert Bundesgesetzblätter Gesetzes- und Verordnungssammlungen (externer link zur Österreichischen Nationalbibliothek) Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblätter Deutsches Reichsgesetzblatt (externer link zur Österreichischen Nationalbibliothek) Bundesgesetzblätter nicht authentische Fassung Bundesgesetzblätter authentische Fassung (elektronisch signiert) seit 2004
5 RIS Inhalt 2 Bundesrecht Begutachtungsentwürfe von z.b. Gesetzesvorschlägen der Bundesministerien (ab 2004) Regierungsvorlagen (ab 2004) Rechtsvorschriften in englischer Sprache (Austrian Laws)
6 RIS Inhalt 3 Landesrecht Landesgesetzblatt authentisch (elektronisch signiert) seit 2014 bzw (alle 9 Bundesländer) Landesgesetzblätter nicht authentisch (8 Bundesländer; Wien - externer link) Landesrecht konsolidiert (alle 9 Bundesländer) Historische Landesgesetzblätter (externe links zur Österreichischen Nationalbibliothek)
7 RIS Inhalt 4 Gemeinderecht (einige Gemeinden) Kärnten Niederösterreich Salzburg Steiermark Wien
8 RIS Inhalt 5 EU-Recht Externer link zu EUR-Lex
9 RIS Inhalt 6 Judikatur Gerichtshöfe öffentlichen Rechts Verfassungsgerichtshof (VfGH) Verwaltungsgerichtshof (VwGH) (Normenliste des VwGH) Asylgerichtshof - bis 12/2013 Verwaltungsgerichte Bundesverwaltungsgericht Bundesfinanzgericht (externer Link zur Findok des BMF) 9 Landesverwaltungsgerichte
10 RIS Inhalt 7 Judikatur Judikatur Justiz Oberster Gerichtshof (OGH) Oberlandesgerichte (OLG) Landesgerichte (LG) Bezirksgerichte (BG) Ausländische Gerichte (ausgewählte Entscheidungen)
11 RIS Inhalt 8 Judikatur Disziplinarkommissionen (Disziplinaroberkommission, Berufungskommission bis 12/2013) Datenschutzbehörde Personalvertretungsaufsichtsbehörde Gleichbehandlungskommissionen seit 2014 Gleichbehandlungskommissionen seit externer link
12 RIS Inhalt 9 Judikatur - bis 12/2013 aktiv Unabhängige Verwaltungssenate Unabhängiger Finanzsenat (externer Link zur Findok des BMF) Unabhängiger Bundesasylsenat (bis 06/2008) Umweltsenat Bundeskommunikationssenat Vergabekontrollbehörden (Bund; Salzburg, Wien) Personalvertretungs-Aufsichtskommission Datenschutzkommission
13 RIS Inhalt 10 Judikatur - externer Link zur Österr. Nationalbibliothek Entscheidungen des Obersten Gerichts- und Cassationshofes in Civil- und Strafsachen (in der Beilage zum Verordnungsblatt des Justizministeriums) Sammlung der Erkenntnisse des österreichischen Reichsgerichts Sammlung der Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichtshofes Sammlung der Erkenntnisse des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes
14 RIS Inhalt 11 Erlässe Erlässe und Rundschreiben der Bundesministerien Richtlinien und Erlässe des BM für Finanzen (externer Link zur Findok des BMF)
15 RIS Allgemeine Informationen Datenhaltung in XML WAI konform Darstellung der Dokumente in drei Dokumentenformate (HTML, PDF, RTF) Einfache Verlinkung zu RIS-Dokumenten möglich
16 RIS Judikatur 2 Dokumentarten Textdokumente (beinhaltet den vollständigen Text der Entscheidung) Rechtssatzdokumente (kurzes Dokument mit wesentlicher rechtlicher Aussage einer Entscheidung) Keine vollständige Dokumentation (teilweise gesetzliche Grundlage vorhanden) Anonymisierung (der Parteien aber nicht der Richter) Im RIS erst nach Zustellung der Entscheidung an die Parteien
17 RIS Dateneinbringung 1 Dezentrale Dateneinbringung über 35 Stellen im Bund und in den Ländern Schnittstelle für die Übermittlung der Dokumente; pro Gerichtsentscheidung 3 Dokumente: XML: beinhaltet die Metadaten DOCX (ODT), PDF: Text der Gerichtsentscheidung
18 RIS Dateneinbringung 2
19 RIS Open Government Data RIS-Bundesrecht konsolidiert im Datenkatalog vertreten (Ausweitung bis Herbst 2015 vorgesehen) RIS:App Für Apple IOs im App-Store und für Android-Geräte in Google Play kostenlos verfügbar
20 RIS Kooperation mit Verlagen, etc. Bundeskanzleramt Verlag Abo Service Einmallieferung (XML, RTF, PDF) EUR 110,-- pro Anwendung Tägliche Lieferung (mit Vertrag) EUR 1.000,-- pro Anwendung und Jahr zb LexisNexis, Manz Verlag Bundeskanzleramt/Bundesministerien Manz Verlag (Rechtsdatenbank) LexisNexis (andere Bundesministerien)
21 Elektronische Angebote von Verlagen (Auszug) 1 Manz Rechtsdatenbank LexisNexis LexisNexis Online Verlag Österreich teilw. Inhalte in LexisNexis; PDF-Versionen in eigener elibrary
22 Elektronische Angebote von Verlagen (Auszug) 2 WEKA Online Portal LexUnited Online-Produkt Linde Linde Online
23 RIS Statistische Daten Anzahl der RIS-Dokumente Bundesgesetzblätter (authentisch) Dokumente (seit 2004) Bundesgesetzblätter (nicht authentisch) Dokumente ( ) Bundesrecht konsolidierte Fassung Dokumente Entscheidungen der 3 Höchstgerichte (VfGH, VwGH, OGH) Dokumente (Rechtssätze und Texte) Gesamt: etwa 1,4 Mio Dokumente
24 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Helmut Weichsel Sektion I/Abteilung 13 Ballhausplatz 2 A-1010 Wien Tel: Fax: helmut.weichsel@bka.gv.at
E-Government - Rechtsinformationssystem (RIS)
E-Government - Rechtsinformationssystem (RIS) Verwaltungsakademie des Bundes/Steiermärkischer Gemeindebund E-Government-Ausbildung Liezen, Wagna, Oberaich, Edelsbach 9. bis 11. Jänner 2012 Mag. Helmut
MehrRIS-ABFRAGEHANDBUCH GESAMTABFRAGE
RIS-ABFRAGEHANDBUCH GESAMTABFRAGE 1 Überblick Mit Hilfe der Gesamtabfrage ist es möglich, die eingegebenen Begriffe in allen RIS- en zu suchen. Es stehen zwei Versionen zur Verfügung: Eintragen des Suchbegriffes
MehrRIS-ABFRAGEHANDBUCH LANDESGESETZBLATT AUTHENTISCH
RIS-ABFRAGEHANDBUCH LANDESGESETZBLATT AUTHENTISCH 1 Überblick Im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde in das Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG) der neue Artikel 101a eingefügt, der den
MehrRechtsverbindliches Publizieren in Österreich
Rechtsverbindliches Publizieren in Österreich Produktion, Signieren und Archivierung der elektronischen Rechtsdaten harald.hoffmann@metadat.com friedrich.lachmayer@uibk.ac.at 20110328!29 Produktion Signatur
MehrRIS-ABFRAGEHANDBUCH REGIERUNGSVORLAGEN
RIS-ABFRAGEHANDBUCH REGIERUNGSVORLAGEN 1 Überblick Die Dokumentation der Regierungsvorlagen ist eine Teilapplikation des Rechtsinformationssystems der Republik Österreich (RIS) und wird vom Bundeskanzleramt
MehrRedesign des Rechtsinformationssystems RIS Datenerfassung und Abfrage
Redesign des Rechtsinformationssystems RIS Datenerfassung und Abfrage 23. Februar 2007 Dr. Helga Stöger / Helmut Weichsel Bundeskanzleramt, Wien 1 Ausgangslage Übersicht Neuerungen im RIS - allgemein Neuerungen
MehrElektronischer Verkehr mit Gerichten
Elektronischer Verkehr mit Gerichten Elektronische Lernprogramme Mag. Christian Gesek Bundesministerium für Justiz 04.05.2005 1 Programm für 4. 5. 2005 des Bundes Übersicht Geschichtliche Entwicklung der
MehrENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird
Beilage Nr. 1/2005 LG 00204-2005/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener
MehrBewertung österreichischer Rechtsdatenbanken
Bewertung österreichischer Rechtsdatenbanken Ein Update Doris Liebwald University of Wroclaw, ECLET d.liebwald@prawo.uni.wroc.pl Dr. Doris Liebwald University of Wroclaw, ECLET Was gibt es Neues? RDB Online-Bibliothek
MehrHerzlich Willkommen zum Informations-Frühstück EPSA 2015
Herzlich Willkommen zum Informations-Frühstück EPSA 2015 Innovationsleistungen der öffentlichen Verwaltung Wettbewerbe und Best Practices Österreichische Verwaltungspreis: Auszeichnung zukunftsweisender
MehrNeu am USP: Die elektronische Rechnung an den Bund
Neu am USP: Die elektronische Rechnung an den Bund e-rechnung - Rechtlicher Rahmen IKTKonsolidierungs Gesetz (IKTKonG) Eine elektronische Rechnung (e-rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten
Mehr10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6
10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern
MehrLandesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten. Vom 9. Januar 2008 1
Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten Vom 9. Januar 2008 1 Aufgrund des 55 a Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrRIS-ABFRAGEHANDBUCH REICHS-, STAATS- UND BUNDESGESETZBLATT 1848 1940
RIS-ABFRAGEHANDBUCH REICHS-, STAATS- UND BUNDESGESETZBLATT 1848 1940 1 Überblick Die Dokumentation der Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblätter 1848 bis 1940 ist eine Teilapplikation des Rechtsinformationssystems
MehrEinführung in die juristischen Datenbanken, insbesondere in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Einführung in die juristischen Datenbanken, insbesondere in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I Bruno Binder, Carsten Roth, Gudrun Trauner Rechtsinformationssystem
MehrSPOCS. Simple Procedures Online for Cross-border Services. Klaus Stranacher Wien, 15. März 2012
SPOCS Simple Procedures Online for Cross-border Services Das E-Government Innovationszentrum ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundeskanzleramtes und der TU Graz Inhalt Motivation Dienstleistungsrichtlinie
MehrFindok, die WAI konforme Finanzdokumentation. Ein Zusammenspiel der Kräfte. Margit Siegl
Findok, die WAI konforme Finanzdokumentation Ein Zusammenspiel der Kräfte. Margit Siegl Inhalt Auslegungsbehelfe des BMF Richtlinien Erlässe Informationen Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats Texte
MehrRIS-ABFRAGEHANDBUCH BUNDESKOMMUNIKATIONSSENAT
RIS-ABFRAGEHANDBUCH BUNDESKOMMUNIKATIONSSENAT 1 Überblick Die Judikaturdokumentation des Bundeskommunikationssenates ist eine Teilapplikation des Rechtsinformationssystems der Republik Österreich (RIS)
Mehr4888/AB. vom 20.07.2015 zu 5064/J (XXV.GP)
4888/AB vom 20.07.2015 zu 5064/J (XXV.GP) 1 von 6 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 16. Juli 2015 GZ. BMF-310205/0119-I/4/2015 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf
MehrGläubiger- Identifikationsnummer (CI)
Gläubiger- Identifikationsnummer (CI) 1 verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers im SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend beim Einzug einer
MehrFrühjahr-Session des VfGH
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Frühjahr-Session
MehrSammlungen ins Netz!
Sammlungen ins Netz! Kooperation bei der Digitalisierung von Kulturgut am Beispiel des IDS und von DigiBern Christian Lüthi, Leiter Abt. Ressourcen, Universitätsbibliothek Bern 30./31.8.2007 IDS und regionales
MehrSpringer Notes Rechtswissenschaft
Springer Notes Rechtswissenschaft Elisabeth Staudegger Recht online gratis. RIS/EUR-Lex Unentgeltliche juristische Datenbanken im Internet 2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2010 SpringerWienNewYork
MehrErfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden
Konfliktmanagement-Kongress 2014 Forum 2 - Güterichtermethodik von der gesetzlichen Etablierung zur Professionalisierung Erfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden Prof. Dr. Martin Notthoff
MehrSemantic Web im Rechtswesen
Semantic Web im Rechtswesen Ausgangslage, Fallstudien, Bewertung Anton Geist Arbeitsgruppe Rechtsinformatik 15.1.2007 Semantic Web im Rechtswesen Ausgangslage Das Rechtswesen 35.000 Juristinnen und Juristen
MehrPatent- und Markenrechts-Novelle 2014. Änderung der Struktur des Rechtszuges
Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 Änderung der Struktur des Rechtszuges Auflösung des Obersten Patent- und Markensenates - OPM der Rechtsmittelabteilung des Patentamtes durch BVG-Novelle Betroffene
MehrService-Center Anonymverfügungen bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor
Service-Center Anonymverfügungen bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor Verwaltungsreform dort wo es Sinn macht, Kompetenzen bündeln dezentrale Standorte stärken! Als Teil der Verwaltungsreformbemühungen
MehrDOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang
MehrAlfred Dittrich, BMF V/2. e-billing aus Sicht der öffentlichen Verwaltungen
Alfred Dittrich, BMF V/2 e-billing aus Sicht der öffentlichen Verwaltungen 25.05.2007 Rechtsgrundlagen Ausgangspunkt: Vorsteuerabzug bei B2B - Rechnungen Rechtliche Rahmenbedingungen um den Vorsteuerabzug
Mehre-rechnung an den Bund
e-rechnung an den Bund Wie lief die Umsetzung? - wo stehen wir? Christian Ihle, BMF, Abteilung V/3 Mag a Sabine Gorgosilich Thomas Palmetzhofer BMF, Abteilung V/3, HV e-rechnung Rechtlicher Rahmen IKTKonsolidierungs
MehrElektronischer Empfang von Zwischenverfügungen
Elektronischer Empfang von Zwischenverfügungen und Beschlüssen 1. Allgemeines... 1 2. Prüfung der Signatur der elektronisch übermittelten Entscheidung... 2 3. Elektronische Rücksendung des Empfangsbekenntnisses...
MehrReform der Landesfinanzen. Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger
Reform der Landesfinanzen Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Inhalt A. Sind die Landesfinanzen 1. Der Zustand der Landesfinanzen 2. Bundes- und Landesfinanzen im Vergleich B. Reformen der Landesfinanzen 1.
Mehr20-686. B e s c h l u s s
B e s c h l u s s 20-686 des Burgenländischen Landtages vom.., mit dem die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Mehrvertreten durch Wegen: EUR 40.000,00 samt Anhang (Sonstiger Anspruch - allgemeine Streitsache) Zu: SchrMax/Facebook
[Bereitgestellt: 11.08.2014 14:52] LANDESGERICHT FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN (Bitte in allen Eingaben anführen) Schmerlingplatz 11 1011 Wien Tel.: +43 1 52152 3542 Personenbezogene Ausdrücke in diesem Schreiben
MehrPDA für Printmedien. Andrea de Groot / Bibliothekartag Nürnberg, Mai 2015
Andrea de Groot / Bibliothekartag Nürnberg, Mai 2015 Eine Erweiterung des Serviceangebots Textmasterformate Was spricht für PDA durch Print? Klicken bearbeiten Langerprobte Dritte Ebene und erfolgreiche
MehrEinführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
MehrBetreff: Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz
7/SN-5/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 An das Präsidium des Nationalrates per Email an: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Stubenring 1, 1010 Wien DVR:
MehrVortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen -
Veranstaltung Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Referent Markus Schließ Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für IT-Recht Lehrbeauftragter
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrRIS-ABFRAGEHANDBUCH DISZIPLINARKOMMISSIONEN, BERUFUNGSKOMMISSION, DISZIPLINAROBERKOMMISSION
RIS-ABFRAGEHANDBUCH DISZIPLINARKOMMISSIONEN, BERUFUNGSKOMMISSION, DISZIPLINAROBERKOMMISSION 1 Überblick Die Judikaturdokumentation der Disziplinarkommissionen (zb jene in den Bundesministerien, den Landesschulräten
MehrAktuelles zum Zentralen Personenstandsregister
Aktuelles zum Zentralen Personenstandsregister Mag. Michael Fuchs / Mag. Markus Popolari BM.I Bundesministerium für Inneres LSZ Branchenkonferenz Versicherung, Wolfgang Rasser 29.11.2011 1 Projektauftrag
MehrWeil Ihre Sicherheit für uns an erster Stelle steht.
Weil Ihre Sicherheit für uns an erster Stelle steht. phototan und mobiletan die innovativen Sicherheitsverfahren der Commerzbank Die Bank an Ihrer Seite Online Banking. Aber sicher. 2 Online Banking. Aber
MehrFragebogen. zur Erschließung und Sicherung von Online-Dokumenten. Auswahl von elektronischen Publikationen
Fragebogen zur Erschließung und Sicherung von Online-Dokumenten I. Angaben zum Ansprechpartner Nachname Vorname Institution E-Mail-Adresse II. Auswahl von elektronischen Publikationen 1a) Wertet Ihre Institution
MehrElektronische Amtswege mit dem Unternehmensserviceportal (USP) usp.gv.at. JUNGUNTERNEHMERTAG, 13. Oktober 2015, 8.30-17.30 MESSE WIEN CONGRESS CENTER
Elektronische Amtswege mit dem Unternehmensserviceportal (USP) usp.gv.at JUNGUNTERNEHMERTAG, 13. Oktober 2015, 8.30-17.30 MESSE WIEN CONGRESS CENTER Auf einen Blick Das Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at
MehrGebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster
Gebrauchtsoftware Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster 1 2 Viel versprechende Werbung... Das Geschäftsmodell: 3 Unternehmen kaufen Softwarelizenzen
Mehr(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009
(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet
Mehrtsmanagementsystem für r das Veterinärwesen
Qualitätsmanagementsystem tsmanagementsystem für r das Veterinärwesen rwesen und die Lebensmittelüberwachung Birgit Neuking, Landes-QMB Tangermünde, den 26.03.2010 QMS Themenübersicht QMS - Warum? Audit
Mehrebinterface 4.0 AK Meeting 29. Jänner 2013
ebinterface 4.0 AK Meeting 29. Jänner 2013 Philipp Liegl Marco Zapletal Agenda ebinterface Umfrage für weitere Dokumenttypen Anpassung des Standards Input BMD Abbildung von GLNs in ebinterface 3.x Diskussion:
MehrTheorie & Praxis in der Bekämpfung des illegalen Glücksspieles in Österreich
Theorie & Praxis in der Bekämpfung des illegalen Glücksspieles in Österreich Jugendtagung LINZ - 08.11.2011 Franz Marton - LKA NÖN EB 05-Betrug Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
MehrDigitalisieren mit Google
Digitalisieren mit Google Austrian Books Online: Public Private Partnership der Österreichischen Nationalbibliothek in der Massendigitalisierung Max Kaiser Leiter Forschung & Entwicklung Österreichische
MehrMediation im Pflegebereich
www.pwc.de Klagen vermeiden: Konflikten mit Mitarbeitern erfolgreich begegnen Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sabine Grabolle 28. Mai 2013 Konflikte unter Mitarbeitern Mögliche Konfliktparteien
MehrM.SecureTrade / Gelangensbestätigung
M.SecureTrade / Gelangensbestätigung Grundidee & Nutzen M.SecureTrade/Gelangensbestätigung ist das zentrales Programm für die Erstellung und Verwaltung von Gelangensbestätigungen (GBs) bzw. deren Alternativnachweisen
MehrKonradinHeckel intelligent. Medien. produzieren
KonradinHeckel intelligent. Medien. produzieren 5 Jahre JDF in der Praxis Andreas Mohl, Leiter Druckvorstufe KonradinHeckel Leinfelden Nürnberg www.konradinheckel.de Konradin Mediengruppe 1 KonradinHeckel
MehrOnline Marketing Einstieg für Gründer
Online Marketing Einstieg für Gründer Gründertag Hannover, 7. November 2009 Dr. Elmar Weißnicht begin E-Business-Beratungszentrum der IHK Hannover Das E-Business-Beratungszentrum Gefördert vom BMWi Netzwerk
MehrZweisprachigkeit im Dokumentationsportal https://doc.itc.rwth-aachen.de
Zweisprachigkeit im Dokumentationsportal https://doc.itc.rwth-aachen.de Inhalt Go Live des Dokumentations-Portals Wer pflegt die Dokumentation Zweisprachigkeit Eckdaten zum Projekt Bereichszahlen Ausblick
MehrMindmapping. emindmap und InfoRapid KnowledgeMap. von Niels Wiedemann und Florian Schwerin
Mindmapping emindmap und InfoRapid KnowledgeMap von Niels Wiedemann und Florian Schwerin emindmap Übersicht Einleitung Autor & Lizenz Installation & Anforderungen Beschreibung und Funktionen des Programms
MehrInklusives E-Government
Inklusives E-Government Beirat für Informationsgesellschaft Peter KUSTOR Wien, 21. November 2011 peter.kustor@bka.gv.at Reduktion des Digital Gap Inclusive E-Government 21.11.2011 2 Internetnutzung 2010
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06.
Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06.2015 Langtitel Abkommen zwischen der Regierung der Republik
MehrDigitales Urheberrecht - eine Gefahr für die Bibliotheken?
Recht THEMEN Mit der Ratifizierung des Vertrages ist noch 1998 zu rechnen, wobei die Umsetzung in nationales Recht dann meist noch ein bis zwei Jahre beansprucht, so daß es sehr spannend sein dürfte, ob
MehrDas e-learning-konzept des österreichischen Justizressorts. 19. Deutscher EDV-Gerichtstag, Saarbrücken
Lernen mit ELAN Das e-learning-konzept des österreichischen Justizressorts 19. Deutscher EDV-Gerichtstag, Saarbrücken 16. September 2010 ELAN Die Entwicklung 1998 ELAN-VJ (IT-Schulung zur Registerführung)
MehrIn S-Firm wird nur angeboten die Datei auf Diskette zu exportieren; die Einstellung für HBCI ist ausgegraut.
S-Firm/StarMoney/StarMoney Business mehrere Stapel über HBCI Problembeschreibung: Die oben genannten Produkte der Star Finanz GmbH, Hamburg nachfolgend Banking Software genannt, erlauben in der aktuellen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 7. September 2000 Teil III
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 7. September 2000 Teil III 146. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens
MehrWeb-Services - die GIS-Zukunft?
Web-Services - die GIS-Zukunft? Übersicht Was sind Web-Services? Wie kann ein Web-Service aussehen? Wie nutzt man einen Web-Service? Die Vorteile von Web-Services Ausblick Vergleich Die Just in Time-Produktion
MehrWiderrufsrecht im ecommerce
Widerrufsrecht im ecommerce Sascha-Ulf Habenicht www.sascha.habenicht.name Universität Oldenburg Departement für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften 12. Dezember 2007 1 Europäische Union EG-Richtlinie
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
10 Ob 40/15b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm und die Hofrätinnen Dr. Fichtenau
MehrWdF Manager Monitoring Büroarbeitsplätze 2014
WdF Manager Monitoring Büroarbeitsplätze November Projektnummer: 62/ UNTERSUCHUNGSDESIGN Auftraggeber: WdF Wirtschaftsforum der Führungskräfte Methode: Web-gestützte Befragung (WAPI) Grundgesamtheit: WdF
MehrWas leistet ein Content Management System?
Produkte Oliver SUCKER 13.10.2002 18:45 Inhaltsverzeichnis I Was leistet ein Content Management System? 1 1 Trennung von Layout, Programmierung und Inhalten 2 2 Rechtevergabe, Personalisierung 2 2.1 Abbildung
MehrEZB-Zinssatzstatistik (EZB-ZINSSTAT)
EZB-statistik EUR / Mai 24 / 14KI EZB-statistik (EZB-ZINSSTAT) Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates der Europäischen Union vom 23.11.1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank
MehrEntwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG
Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz
MehrMEDIADATEN. +++ BREAKING NEWS 2015/16 +++ Ab September 2016: Mountains4U als App und Web-Magazin www.mountains4u.de
MEDIADATEN +++ BREAKING NEWS 2015/16 +++ Ab September 2016: Mountains4U als App und Web-Magazin www.mountains4u.de Deutschlands erstes, bislang einziges Tablet-Magazin für Bergsport und Outdoor geht mit
MehrUrheberrecht im Internet
Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
4 Ob 94/12w Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere
MehrKandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag. Bundestagswahl 2013
Kandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag Bundesverband WindEnergie e. V. Neustädtische Kirchstraße 6 10117 Berlin politik@wind-energie.de Bundestagswahl 2013 Sehr
MehrI N H A L T S V E R Z E I C H N I S
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Kauf- und Nutzungsbedingungen Geleitwort 1. Zum Umgang mit der CD-ROM 2. AGB 3. VOB (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)) 4. Musterverträge
MehrICT-Anleitung: Office 365 ProPlus auf privaten Geräten
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Kantonsschule am Burggraben St.Gallen Untergymnasium, Gymnasium ICT-Anleitung: Office 365 ProPlus auf privaten Geräten 1. Ausgangslage Microsoft gibt Organisationen
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrErwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015
29. Oktober 2015 Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Berichtserstattung über den 3. Quartalsbericht der BAW Bürgerinitiative
Mehr152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)
152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten
MehrVorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders. Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner
Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner Chart 2 Hintergründe Auswirkungen von Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen entstehen
MehrNT ME GEBÄUDEMANAGE Stadt Remscheid
GMRSWIKI Eine kurze Einführung... Thomas Judt Gebäudemanagement der drittgrößte im Bergischen Land 110.000 Einwohner auf 75 km² zentrum Historische Ortskerne Lennep Lüttringhausen Dezernate der Verwaltung
MehrRechts-Kompetenz 2016/17. Die gewerberechtliche Geschäftsführung. Stand: April 2016 Änderungen und Druckfehler vorbehalten!
Rechts-Kompetenz 2016/17 Die gewerberechtliche Geschäftsführung Stand: April 2016 Änderungen und Druckfehler vorbehalten! 1 Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent! Überblick über den rechtlichen
MehrDas öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen
Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen von Sebastian Homeier Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrFörderungsanwendung Internet
und Förderungsanwendung Internet Christof Corazza, Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Forst Das Team Analyse BICOSS GmbH Mag. Hannes Schindlauer hannes.schindlauer@bicoss.com www.bicoss.com Programmierung
MehrDie Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 744,43 EUR (darin enthalten 124,07 EUR USt) an
1 Ob 61/15z Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ. -Prof. Dr. Bydlinski, Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger
MehrOffene Plattform für alternative Zahlungssysteme in Köln Dipl.-Verw. Thomas Weil Stadt Köln
Offene Plattform für alternative Zahlungssysteme in Köln Dipl.-Verw. Thomas Weil Stadt Köln 0 11 Juli 2005 November 2006 22 Standardrahmenbedingungen für mobile Bürgerdienste am Beispiel mobile parking
MehrISMed -MDSi Strukturdaten
Inhalt: www.savedata.ch Mit den Vorgaben der SGI werden auf einer zentralen Datenbank die Strukturdaten aller anerkannten Intensivpflegestationen IPS der Schweiz mit einem Datensatz pro Jahr verwaltet.
MehrBusiness Model Canvas
Business Model Canvas Business Model Canvas ist ein strategisches Management Tool, mit dem sich neue und bestehende Geschäftsmodelle visualisieren lassen. Demnach setzt sich ein Geschäftsmodell aus neun
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK!
VERFASSUNGSGERICHTSHOF V 82/10 15 15. Juni 2011 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte
MehrDeutschlands erstes, bislang einziges Tablet-Magazin für Bergsport und Outdoor gibt es nun schon seit September 2013 und das mit sehr großem Erfolg.
MEDIADATEN Deutschlands erstes, bislang einziges Tablet-Magazin für Bergsport und Outdoor gibt es nun schon seit September 2013 und das mit sehr großem Erfolg. In das zweite Jahr startete die Mountains4U
Mehr12967/AB XXIV. GP. Eingelangt am 04.02.2013 Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
12967/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 12967/AB XXIV. GP Eingelangt am 04.02.2013 BM für Wirtschaft, Familie und Jugend Anfragebeantwortung Präsidentin des Nationalrates
MehrRechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht
Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr
MehrDer Milliarden-Effekt: Wie Sie mit intelligenter Zustellung automatisch immer mehr sparen.
Der Milliarden-Effekt: Wie Sie mit intelligenter Zustellung automatisch immer mehr sparen. Intelligent zustellen statt draufzahlen E-Zustellung setzt sich durch In immer mehr Bereichen unseres Lebens ersetzt
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen Mag. iur. Birke Schönknecht MBL-HSG Rechtsanwaltsanwärterin Über mich Abschluß Juridicum Universität Salzburg Master of European and International Business Law, Hochschule St.
MehrEinwilligungserklärung
Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung
MehrKapitel 10: Dokumentation
Kapitel 10: Dokumentation Inhalt 10.1 Stellenwert der Dokumentation 10.2 Dokumentenlenkung 10.3 Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems Schlüsselbegriffe Dokument, Dokumentenlenkung, Qualitätshandbuch
MehrDigitalisierung - und was kommt dann? Langzeitarchivierung in Deutschland und Europa
Digitalisierung - und was kommt dann? Langzeitarchivierung in Deutschland und Europa Ute Schwens Die Deutsche Bibliothek Schriftliches Kulturerbe erhalten, 1 Langzeitarchivierung Langzeitarchivierung ist
Mehr