AMNOG in der Onkologie

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1 2. Symposium Brennpunkt Haut AMNOG in der Onkologie Dr. Ariane Höer IGES Institut Berlin, 20. November 2012 I G E S I n s t i t u t G m b H w w w. i g e s. d e Friedrichstraße Berlin Germany

2 Inhalt Einführung AMNOG und frühe Nutzenbewertung Aktueller Stand der frühen Nutzenbewertung Krebstherapie in der frühen Nutzenbewertung Fazit und Ausblick 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 2 Berlin

3 Einführung AMNOG und frühe Nutzenbewertung

4 Milliarden Das AMNOG setzt eine lange Tradition von Eingriffen in den GKV-Arzneimittelmarkt fort 35 GKV WSG GKV ÄndG GKV- Neuordnungs gesetz GKV- Gesundheitsreformgesetz ABAG GMG AMNOG 20 AABG Arzneimittelausgaben Beobachtet Erwartet (4,2% p.a.) Symposium Brennpunkt Haut Seite 4 Berlin

5 Die Preise und Verordnungen von Arzneimitteln müssen wirtschaftlich und kosteneffizient sein. * Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2009 um 5,3 Prozent je Versichertem gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 1,5 Mrd. Euro. Wachstumsträger sind kostenintensive Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr Spezialpräparate 2009 um 5,3 Prozent je Versichertem mit jährlich gestiegen. zweistelligen Dies entspricht einem Zuwachs von rund 1,5 Mrd. Euro. Zuwachsraten..* Wachstumsträger sind kostenintensive Spezialpräparate mit jährlich zweistelligen 35a wird wie folgt gefasst: Zuwachsraten..* (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Hierzu gehört insbesondere die Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der Vergleichstherapie, des Ausmaßes des Zusatznutzens * *Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/2413, Symposium Brennpunkt Haut Seite 5 Berlin

6 Matrix zur Kategorisierung des Zusatznutzens Ausmaß des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie kleiner kein Zusatznutzen nicht quantifizierbar gering beträchtlich erheblich Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens Anhaltspunkt Hinweis Beleg 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 6 Berlin

7 Aktueller Stand der frühen Nutzenbewertung

8 Aktueller Stand der Verfahren zur frühen Nutzenbewertung ( ) Beschlussfassung wird vorbereitet; 5,3% wurde freigestellt; 7,9% Bis zum 31. Oktober 2012 wurden insgesamt 38 Verfahren begonnen Verfahren nach 35a SGB V begonnen; 15,8% Verfahren abgeschlossen; 71,1% 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 8 Berlin

9 Arzneimittel gegen Krebs haben einen großen Anteil Immunsuppressiva; 5,3% Knochen, Muskeln, Gelenke; 2,6% Hormone; 2,6% Stoffwechsel; 5,3% Sinnesorgane; 2,6% Krebs; 23,7% Respiratorisches System; 7,9% Kardiovaskuläre Erkrankungen; 15,8% Nervensystem; 18,4% Infektionen; 15,8% 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 9 Berlin

10 Wichtige Punkte, in denen Hersteller und IQWiG/G-BA häufig voneinander abweichen Relevante Population Vergleichstherapie Vergleichstherapie Patientenrelevante Endpunkte Patientenrelevante Validität von Surrogatendpunkten Endpunkte am Beispiel Bewertung onkologischer des Zusatznutzens Arzneimittel 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 10 Berlin

11 Krebstherapie in der frühen Nutzenbewertung

12 Verfahren Krebsarzneimittel ( ) Wirkstoff Indikation Beginn des Verfahrens Status des Verfahrens Cabazitaxel Prostata-CA abgeschlossen Eribulin Mamma-Karzinom abgeschlossen Ipilimumab Melanom abgeschlossen Abirateronacetat Prostata-CA abgeschlossen Vemurafenib Melanom abgeschlossen Vandetanib Schilddrüsenkarzinom abgeschlossen Tegafur, Gimeracil, Oteracil Magenkrebskarzinom Vorbereitung Beschlussfassung Ruxolitinib Myelofibrose begonnen Axitinib Nierenzellkarzinom begonnen 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 12 Berlin

13 Abgeschlossene Verfahren Krebsarzneimittel ( ) Wirkstoff Indikation Teil-Population Ausmaß Wahrscheinlichkeit Vemurafenib Melanom keine beträchtlich Hinweis Ipilimumab Melanom keine beträchtlich Hinweis Abirateronacetat Prostata-Ca Eribulin Mamma-Ca Cabazitaxel Prostata-Ca Re-Therapie nicht möglich beträchtlich Hinweis Re-Therapie möglich nicht belegt nicht belegt Taxane, Anthrazykl. nicht mögl. gering Anhaltspkt. Taxane, Anthrazykl.mögl. Nutzen geringer Anhaltspkt. Re-Therapie nicht möglich gering Hinweis Re-Therapie möglich nicht belegt nicht belegt Vandetanib Schilddrüsen-Ca keine nicht belegt nicht belegt 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 13 Berlin

14 Bei onkologischen Arzneimitteln wurde bislang häufiger ein Zusatznutzen anerkannt Onkologische Arzneimittel (6 abgeschlossene Verfahren) Übrige Arzneimittel (21 abgeschlossene Verfahren) nicht belegt; 16,7 nicht belegt; 9,5 beträchtlich; 9,5 gering; 33,3 beträchtlich; 50,0 kein; 38,1 gering; 28,6 nicht quantifizierbar; 14,3 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 14 Berlin

15 Relevante Populationen Population wurde vom pu aus der Gesamtpopulation nicht abgegrenzt Wirkstoff Population in Studien des pu: Patienten mit.. Cabazitaxel mit metastasiertem Prostata- Ca, vorbehandelt mit Docetaxel Eribulin Ipilumumab Abirateronacetat Vemurafenib fortgeschrittenem Mamma-Ca nach mind. 2 Chemotherapie-Regimen (incl. Anthrazyklin und Docetaxel) fortgeschrittenem Melanom (nicht resezierbar oder metastasiert) progredientem Prostatakarzinom (metastasiert, kastrationsresistent) während/nach Docetaxel Melanom (BRAF-V600-positiv; nicht resezierbar oder metastasiert) Vandetanib medullärem Schildrüsen-Ca (nicht resezierbar, metastasiert) Relevante Population lt. IQWiG/G- BA Weitere Therapie mit Docetaxel nicht möglich Weitere Therapie mit Docetaxel möglich Pat. mit fortgeschrittenem Mamma-Ca nach mind. 2 Chemotherapie-Regimen (incl. Anthrazyklin und Docetaxel) Pat. mit fortgeschrittenem Melanom (nicht resezierbar oder metastasiert) Weitere Therapie mit Docetaxel nicht möglich Weitere Therapie mit Docetaxel möglich Melanom (BRAF-V600-positiv; nicht resezierbar oder metastasiert) Medulläres Schildrüsen-Ca (nicht resezierbar, metastasiert); aggressiver und symptomatischer Verlauf Folgen für die Bewertung Nutzen nicht belegt Nutzen nicht belegt Nutzen nicht belegt 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 15 Berlin

16 Vergleichstherapie deckt sich nicht immer mit Komparatoren in Studien Wirkstoff Vergleichstherapie in Studien ZVT (G-BA) Folgen für Bewertung Cabazitaxel Cabazitaxel+Prednison vs. Mitoxantron+Prednison Cabazitaxel+Prednison+ BSC vs. Mitoxantron+Prednison+BSC Eribulin Eribulin vs. TPC (Capecitabin, Vinorelbin oder vorherigestaxan- oder Anthrazyklin-haltiges Regime) Eribulin vs. Capecitabin/Vinorelbin Eribulin vs. Taxane/Anthrazykline Ipilimumab a) Ipilimumab/gp100/BSC b) Ipilimumab/Plazebo/BSC c) Plazebo/gp100/BSC OS/QoL: b vs. c UE: (a+b) vs. c? Abirateronacetat Abirateronacetat+ Prednison/Prednisolon vs. Placebo+Prednison/Prednisolon Abirateronacetat+Prednison+ BSC vs. Prednison+BSC Abirateronacetat + Prednison / Prednisolon vs. Docetaxel + Prednison / Prednisolon Nutzen nicht belegt Vemurafenib Vemurafenib vs. Dacarbazin Vemurafenib vs. Dacarbazin Vandetanib Vandetanib+BSC vs. Plazebo+BSC Vandetanib vs. BSC 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 16 Berlin

17 Prinzipielle Bewertung patientenrelevanter Endpunkte durch den G-BA (abgeschlossene Verfahren) Endpunkt* Onkologische Arzneimittel Übrige Arzneimittel Mortalität 5 von 6 Fällen ausgewertet 6 von 21 Fällen ausgewertet Morbidität 3 von 6 Fällen ausgewertet 11 von 21 Fällen ausgewertet Lebensqualität 1 von 6 Fällen ausgewertet 8 von 21 Fällen ausgewertet * UE werden hier nicht analysiert, da eine Auswertung immer möglich ist, wenn Daten vorliegen 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 17 Berlin

18 Anteile der Wirkstoffe mit prinzipieller Bewertung durch den G-BA Mortalität wurde bei onkologischen AM deutlich häufiger bewertet als bei anderen ,3 Krebstherapeutika Übrige Arzneimittel ,0 52, , , , Mortalität Morbidität QoL 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 18 Berlin

19 Crossover kann Bewertung des Gesamtüberlebens bei Anwendung des ITT-Prinzips erschweren Neues Medikament Progression: 0,21 vs. 0,71 RR = 0,29 1-Jahresüberleben: 0,14 vs. 0,21 RR = 0,66 Vergleichstherapie 6 Monate 12 Monate Randomisierung 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 19 Berlin

20 Ist Crossover ein häufiges Problem? Crossover-Phänomen bislang bei 2 Wirkstoffen: Vemurafenib: Crossover hat keine relevante Auswirkung auf den Endpunkt OS Vandetanib: aus anderen Gründen kein Nutzenbeleg 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 20 Berlin

21 Krankheitsspezifische Morbidität Wirkstoff Daten zu Morbidität Bewertung Morbidität Cabazitaxel ja ja Eribulin nein Kommentar Ipilimumab ja nein IQWIG: Hersteller stellt lediglich therapiebedingte Morbidität dar (UAW); keine Daten zur Morbidität im Sinne von erkrankungsbedingter Morbidität Abirateronacetat Vemurafenib ja ja ja ja Vandetanib ja Wegen inhaltlicher Unvollständigkeit keine Bewertung des Dossiers 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 21 Berlin

22 Lebensqualität wurde bei onkologischen AM seltener bewertet als bei anderen AM (17 vs. 38 % der AM) Wirkstoff Cabazitaxel Eribulin Daten zu QoL? nein nein Bewertung QoL Kommentar Ipilimumab ja ja Kein Unterschied; Verzerrung durch geringe Rücklaufquote (bedingt durch Versterben der Patienten) Abirateronacetat ja nein keine verwertbaren Daten zur QoL im Dossier verfügbar Vemurafenib ja nein Wegen der fehlenden Validität des Gesamtscores konnten die Ergebnisse des Gesamtscores nicht herangezogen werden. Vandetanib ja nein Wegen inhaltlicher Unvollständigkeit keine Bewertung des Dossiers 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 22 Berlin

23 Herabstufung des Zusatznutzens wegen Schadenpotenzial* Wirkstoff Zusatznutzen OS Herabstufung Cabazitaxel beträchtlich nein Eribulin gering nein Kommentar Ipilimumab erheblich ja Wegen negativer Effekte (Ausmaß erheblich) Herabstufung auf beträchtlich Abirateronacetat beträchtlich nein Vemurafenib erheblich ja Wegen schwerwiegender UE (Ausmaß erheblich) Herabstufung auf beträchtlich Vandetanib Entf. Entf. *Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung evtl. Teil-Populationen 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 23 Berlin

24 Fazit und Ausblick

25 Fazit Für Arzneimittel zur Krebstherapie wurde relativ häufiger ein Zusatznutzen anerkannt als für andere Arzneimittel Endpunkt Mortalität führte bei allen bewerteten AM (n=5) zur Anerkennung eines Zusatznutzens, der in zwei Fällen als erheblich kategorisiert wurden Weil der Zusatznutzen bzgl. Mortalität in zwei Fällen wegen UE herabgestuft wurde, konnte bisher maximal ein beträchtlicher Zusatznutzen insgesamt erreicht werden Zu den Endpunkten Morbidität und Lebensqualität liegt häufig keine Bewertung vor 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 25 Berlin

26 Ausblick Für Arzneimittel zur Krebstherapie ist der Nachweis eines auch erheblichen Zusatznutzens möglicherweise einfacher als für andere Arzneimittel: Überleben ( starker Endpunkt, einfach zu erheben) ist immer relevant Überlebenszeiten sind relativ kurz In Bezug auf die Endpunkte (krankheitsbedingte) Morbidität und Lebensqualität gibt es Verbesserungspotenzial, das sich in künftigen Studien vermutlich durch ein entsprechend angepasstes Studiendesign umsetzen lässt IQWiG bzw. G-BA sollten die Anforderungen an die Daten zur Lebensqualität klar formulieren 2. Symposium Brennpunkt Haut Seite 26 Berlin

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