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1 874 austoff: Wälzschlacke aus der ntzinkung (ZNWS) S T ß N O U 8 D U lfd. Nr insatz To unter wasserundurchlässiger Deckschicht (sphalt, eton, Pflaster mit abgedichteten Fugen) To unter teildurchlässiger Deckschicht (Pflaster, Platten) To unter wasserdurchlässiger Deckschicht (asengittersteine, Deckschicht ohne indemittel) ußerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender u. empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete (Spalten 2-7) nlage 1 zum Gem. drl. vom V e r w e r t u n g s g e b i e t e Innerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete Porengrundwasserleiter und wenig durchlässige Kluftgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten gut durchlässige Kluftgrundwasserleiter einschl. Karstgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten 20 m breite andstreifen an kleinen Gewässern; Hochwasser- etentionsräume WSG III HSG IV WSG III HSG III ereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht Tragschicht bitumengebunden Tragschicht hydraul. gebunden Decke bitumen- oder hydraul. gebunden Deckschicht ohne indemittel insatz lfd. Nr. 1,4,5,6 in Straßen mit ntwässerungsrinnen + + D D D D D D D D D D D Unterbau unter sphalt oder 9 eton (einschl. Fundament-/odenplatten) Unterbau bis 1 m mit kulturf Damm gemäß ild Damm gemäß ild C Damm gemäß ild Lärmschutzwall mit kulturf Lärmschutzwall gem. ild 4 od

2 875 nhang: bkürzungen, Definitionen und rläuterungen zu nlage 1 bis 5 1 Verwertungsgebiete Zu Spalte 2: Porengrundwasserleiter und wenig wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten Wenig wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter sind - Tonschiefer, - Schieferton, - Tonstein, - Tonmergelstein, - Wechsellagerung von Sandstein/Tonschiefer, Kalkstein/Mergelstein, Quarzit/Glimmerschiefer, - Mergelstein, - Kalkmergelsteine der Trias und der Oberkreide, - Sandsteine des Devons im Sauer- und Siegerland. nhaltspunkte über die Gesteinsverteilung von Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern liefert die Karte der Grundwasserlandschaften des geologischen Dienstes NW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen. Nicht ausreichende Deckschichten sind natürliche Deckschichten mit einer Mächtigkeit < 1 m und einem k f -Wert > 10-7 m/s oder mit einer Mächtigkeit von < 0,5 m und einem k f -Wert > 10-8 m/s. nhaltspunkte über die k f -Werte in den oberen zwei Metern der öden liefern die odenkarten (Maßstab 1:50000) des geologischen Dienstes NW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen. Zu Spalte 3: Gut wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter einschließlich Karstgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten Gut wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter einschließlich Karstgrundwasserleiter sind Mittel- und oberdevonischer Kalkstein, Kalkstein des Karbons und Zechsteins, Kalk- und Sandsteine, untergeordnet Vulkanite, des Devons und Karbons, Kalk- und Sandsteine der Trias, Kalksandsteine des Obercampans, Kalkstein, Sandstein, Sandmergelstein des Jura und der Kreide. nhaltspunkte über die Gesteinsverteilung von gut wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern einschl. Karstgrundwasserleitern liefert die Karte der Grundwasserlandschaften des geologischen Dienstes NW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen.

3 876 Zu Spalte 4: 20 m breite andstreifen an kleinen Gewässern; Hochwasser-etentionsräume Kleine Gewässer sind Gewässeroberläufe mit einem oberirdischen inzugsgebiet von < 5 km². Die Größe der Gewässer ist den Stationierungskarten des Landesumweltamtes NW (1:25000) sowie dem zugehörigen Tabellenwerk "Gebietsbezeichnung und Verzeichnis der Gewässer in NW" zu entnehmen. Straßenseitengräben zählen hier nicht zu den Gewässern. eim insatz der hier angesprochenen Mineralstoffe im Straßenbau innerhalb eines 20 m breiten andstreifens parallel zu den kleinen Gewässern sind die in den nlagen 1 bis 10 eingetragenen nforderungen zu beachten. Kreuzungen zwischen Straßen und Gewässern sind ausgenommen. Hochwasser-etentionsräume sind Gebiete, die zur ückhaltung von Hochwasserabflüssen dienen. Zu Spalte 5: WSG III : HSG IV: WSG III, HSG IV Schutzzone III von festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten Schutzzone IV gegen qualitative eeinträchtigungen von festgesetzten oder geplanten Heilquellenschutzgebieten Festgesetzte WSG und HSG werden in den mtsblättern der ezirksregierungen veröffentlicht. Geplante WSG und HSG sind bei den unteren Wasserbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) und den zuständigen Staatlichen Umweltämtern NW zu erfragen. Zu Spalte 6: WSG III : HSG III: Zu Spalte 7: WSG III, HSG III Schutzzone III von festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten Schutzzone III gegen qualitative eeinträchtigungen von festgesetzten oder geplanten Heilquellenschutzgebieten ereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht Nach Landesplanungsrecht können solche Gebiete noch zu Wasserschutzgebieten erklärt werden. Hinsichtlich Flächengröße und Schutzwürdigkeit entsprechen sie den Schutzzonen III von Trinkwasserschutzgebieten. Die Lage der künftigen Fassungsanlage ist noch frei wählbar. Diese Gebiete sind in den Gebietsentwicklungsplänen der ezirksregierungen ausgewiesen. Unterspalten 1 bis 7: Gw > 0,1 < 1; Gw >1 Gw > 0,1 1: Gw > 1: bstand zwischen höchstem zu erwartenden Grundwasserstand und Planum/Schüttkörperbasis zwischen mehr als 0,1 m und 1 m. Wichtig ist hier, dass der eingebaute Stoff dauerhaft oberhalb des höchsten Grundwasserstandes liegt. bstand zwischen höchstem zu erwartendem Grundwasserstand und Planum/Schüttkörperbasis von mehr als 1 m.

4 877 Der höchste zu erwartende Grundwasserstand im ereich einer aumaßnahme ergibt sich aus den langjährigen Messungen des Landesgrundwasserdienstes NW anhand der verfügbaren Messstellen im Umfeld. uskunft geben die zuständigen Staatlichen Umweltämter. 2 insatz Lfd. Nr. 1 bis 3: To To: Tragschicht ohne indemittel Lfd. Nr. 8: insatz lfd. Nr. 1, 4, 5, 6 in Straßen mit ntwässerungsrinnen Gemeint sind hier z.. Stadtstraßen. Die intragungen in dieser Zeile ergeben sich aus den intragungen in den lfd. Nrn. 1, 4, 5 und 6. Lfd. Nr.10: Lfd. Nr.14: Unterbau bis 1 m mit kulturfähigem oden Lärmschutzwall mit kulturfähigem oden Der kulturfähige oden nach lfd. Nr. 10 und 14 muss die nforderungen an die Herstellung einer durchwurzelbaren odenschicht gemäß 12 der undes-odenschutz- und ltlastenverordnung, insbesondere die Vorsorgewerte (in mg/kg Trockenmasse) des nhanges 2, Nr. 4 in Verbindung mit den nwendungsregelungen einhalten: odenart Cadmium lei Chrom Kupfer Quecksilber Nickel Zink Ton 1, Lehm/Schluff , Sand 0, , öden polychlorierte iphenyle (PC 6 ) enzo(a)pyren Humusgehalt >8% 0, Humusgehalt 8% 0,05 0,3 3 polycycl. arom. Kohlenwasserstoffe (PK 16 ) 3 intragungen +: Zugelassen -: Nicht zugelassen (betr. Spalten 1): Zugelassen auf Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern (entsprechend rläuterungen zu Spalte 2). (betr. Spalte 3): Zugelassen auf folgenden paläozoischen Karstgrundwasserleitern:

5 878 Devonische Massenkalke Wülfrather Massenkalk Massenkalkzug Heiligenhaus Wuppertaler Massenkalk ttendorn-lsper Doppelmulde (Massenkalk) Warsteiner Massenkalk riloner Massenkalk emscheid-ltenaer Sattel (Massenkalk) Sötenicher Mulde (Dolomit) lankenheimer Mulde (Massenkalk und Dolomit) Dollendorfer Mulde (Massenkalk) Kalkzüge achen-stolberg (Kohlenkalk) von Velbert bis Wülfrath Heiligenhaus von Mettmann über Wuppertal bis Schwelm ttendorn, Finnentrop, Lennestadt Warstein, Suttrop, Kallenhardt zwischen ltenbüren, rilon, lme, leiwäsche und Madfeld zwischen Hagen und Hönnetal (Hagen, Hohenlimburg, Lethmathe, Iserlohn, Hemer, Volkringhausen, alve, Garbeck, Höveringhausen) Sötenich, Marmagen, Urft, Nöthen, rloff Kronenburg, Dahlem, Schmidtheim, lankenheim, Tondorf, uir von Landesgrenze über ipsdorf, Lommersdorf bis Landesgrenze achen bis Haaren/Landesgrenze, Kornelimünster, Stolberg, Hastenrath C (betr. Spalte 5): Zugelassen auf Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern (entsprechend rläuterungen zu Spalte 2) im bstand von mindestens 1 km zur Fassungsanlage. D (betr. lfd. Nr. 8): Zugelassen wie in den lfd. Nrn. 1, 4, 5, 6 ausgeführt. K (betr. lfd. Nr. 7): Zugelassen außerhalb von Wohngebieten. (= Kreis, betr. Spalten 5, 6, 7): Während der auphase darf die offene Fläche folgende Werte nicht überschreiten: WSG III /HSG IV: (Spalte 5) 5000 m 2 WSG III /HSG III: (Spalte 6) 2000 m 2 ereiche zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht: (Spalte 7) 2000 m 2

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