Grund- und Oberflächenwasser Schutzgebiete Situation und Überwachung in OWL. 54. Detmolder Gespräch CVUA-OWL 15. April 2015
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- Hennie Grosser
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1 Grund- und Oberflächenwasser Schutzgebiete Situation und Überwachung in OWL 54. Detmolder Gespräch CVUA-OWL 15. April 2015 Erich Hormann Inhalt Wasserhaushalt Überblick nachhaltige Wasserbewirtschaftung Entnahmen - Wasserrecht Wasserschutzgebiete Heilquellenschutzgebiete Wasserrahmenrichtlinie Grundwasser - Datenbank HYGRIS-C (Überwachung, Zustand.) Oberflächenwasser (qualitativ) (GÜS-Datenbank, Überwachung, Zustand. ) 1
2 Wasserhaushalt - Grundwasserneubildung 3 Wasserhaushalt Niederschlag??? mm Verdunstung??? mm Abfluss??? Oberirdisch? Unterirdisch? 4 2
3 Klimawandel?? Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz WHG Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung (1) Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, 1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften, 2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen, 4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen, 5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen,
4 Gewässerbenutzungen 8 - Erlaubnis, Bewilligung (1) Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. 9 - Benutzungen (1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, 2. das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern, 3. das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt, 4. das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer, 5. das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser Wasserrechte werden von den unteren/oberen Wasserbehörden gem. Zuständigkeitsverordnung erteilt -- Kataster im Wasserbuch (Führung durch BezReg) Wasserrechte in ELWAS- WEB LVN 4
5 Wasserschutzgebiete Rechtliche Grundlagen (WHG, LWG) Technische Richtlinien Ermittlung der Einzugsgebiete und Schutzzonen Verfahren zur Festsetzung Genehmigungen und Verbote im WSG Überwachung MKULNV hat die zentrale Speicherung von GIS-Daten zu WSG/HSG beschlossen Alle Anwendungen des Landes bedienen sich dieses Dienstes, z. B. ELWAS, HYGRIS-C.. Pflege und Fortschreibung der Daten durch die BezReg erfolgt in einer GIS-Datenbank (IT.NRW) in Verbindung mit HYGRIS-C 9 Wasserhaushaltsgesetz 51 Wasserschutzgebiete (1) Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, 1. Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen. (2) WSG sollen nach Massgabe der a.a.r.d.t. in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. (2) In den Wasserschutzgebieten können, soweit der Schutzzweck dies erfordert: 1. bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und 10 5
6 Übermaßverbot In jedem Fall ist davon auszugehen, daß das Wohl der Allgemeinheit und vor allem die Belange der Volksgesundheit bei der Wasserversorgung stets gewahrt bleiben müssen. Schon bei der Planung ist darauf zu achten, daß trotz Wahrung des allgemeinen Wohls die Interessen der voraussichtlich Betroffenen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Um dies zu erreichen, kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: a) Beschränkung der Ausdehnung des WSG auf das unbedingt nötige Maß, b) für die Betroffenen möglichst schonende Abstufung der Schutzzoneneinteilung, c) Begrenzung der den Betroffenen aufzuerlegenden Duldungspflichten, Beschränkungen und Verbote auf das unumgänglich nötige Maß, d) Genehmigungsvorbehalte statt der in Buchst. c bezeichneten Maßnahmen. 11 DIN 2000 Oktober 2000 Schutz der Trinkwasserressourcen Zum vorbeugenden Schutz vor Verunreinigungen der Grundwasservorkommen..., sind grundsätzlich Wasserschutzgebiete festzusetzen und zu überwachen. Die Träger der Wasserversorgung wirken am Schutz der Trinkwasserressourcen mit Die Mitwirkung kann folgende Aufgabenfelder betreffen: - Kooperation mit dem Ziel der Minimierung von Belastungen - Beobachtung der Gewässer... im Einzugsgebiet (Menge + Beschaffenheit) - Beteiligung an der Festsetzung + Überwachung von Schutzgebieten 12 6
7 DVGW - Regelwerk Technische Regel, Arbeitsblatt W Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete 1. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung und Schutz des Grundwassers 2 Normative Verweisungen (WHG, TVO, DIN, DVGW, DWA 142, RiStWag) 3 Das Wasserschutzgebiet und seine Gliederung 3.1 Weitere Schutzzone (Zone III) 3.2 Engere Schutzzone (Zone II) 3.3 Fassungsbereich (Zone I) 13 4 Bemessung der Schutzzonen 4.1 Allgemeines (Hydrogeologie, Boden, Wasserrechte, Dargebot etc.) 4.2 Fassungsbereich (Zone I) 4.3 Engere Schutzzone Besonderheiten im Karst 4.4 Weitere Schutzzone (Zone III) (IIIA bis ca.2 km, III B bei mächtigen Deckschichten ) 4.5 Abgrenzung von WSG in besonderen Fällen (Teilnutzung, Stockwerksgliederung, Uferfiltrat, Gw-Anreicherung) 5 Festsetzung der Schutzzonengrenzen (Grundlage hydrogeologisches Gutachten, markante Grenzen, Flurstücksscharf) 14 7
8 Beispiel eines Schutzgebietes in einem Karstgrundwasserleiter mit hohen Abstandsgeschwindigkeiten 15 6 Gefährdungen für das Grundwasser Industrie und Gewerbe Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen Abfallentsorgung und Verwertung Siedlung und Verkehr Eingriffe in den Untergrund Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Nutzung Sonstige Nutzungen 7 Handlungen, Einrichtungen mit Prüfungs- und Regelungsbedarf 16 8
9 Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom WHG Festsetzung von Wasserschutzgebieten BezReg bei Entnahmen > m³/a sonst Kreise und kreisfreie Städte Entscheidungen aufgrund von WSG-VO KrOrdB (Untere Wasserbehörde) 17 Ablaufplan Verfahren WSG Gutachtenvergabe durch BezReg (Mitwirkung / Finanzierung durch WVU) Vorbesprechungen des Gutachten (Beteiligung GD, LWK, WV, UWB, Kommune) Zwischenbericht + Begehung des WSG (Beteiligung GD, LWK, WV, UWB) Abgabe des Gutachtens Prüfung durch BezReg (Stellungnahme GD) Erstellung der Karten und der Verordnung durch BezReg als Entwurf Optional: Abstimmungstermin mit den maßgeblich Betroffenen (LWK, UWB, WV, Kommune) 18 9
10 Förmlichen Verfahrens Beteiligung betroffener Behörden / TÖB Öffentliche Auslegung der Planunterlagen bei den betroffenen Städten / Gemeinden Bearbeitung der Einwendungen Erörterungstermin (optional) Niederschrift Evtl. Überarbeitung des Schutzgebietes und der Verordnung Festsetzung des Schutzgebietes mit Verordnung Veröffentlichung im Amtsblatt Beschilderung durch die Verkehrsbehörden 19 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für den Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen Delbrück-Ostenland der Stadt Delbrück - Wasserschutzgebietsverordnung Delbrück-Ostenland vom 04. April Inhalt: 1 Räumlicher Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Schutz in den Zonen III - I 4 Militärische Übungen und Liegenschaften 5 Duldungspflichten 6 Düngung in Wasserschutzgebieten 7 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) 8 Genehmigungen 9 Befreiungen 10 Vorrang der Kooperation 11 Ordnungswidrigkeiten 12 Überwachung 13 Andere Rechtsvorschriften 14 Entschädigungs- und Ausgleichszahlung 15 Inkrafttreten Anlage A zur Wasserschutzgebietsverordnung Genehmigungspflichtige und verbotene Handlungen und Maßnahmen 20 10
11 Kooperation Landwirtschaft / Wasserwirtschaft Rahmenvereinbarung seit 1991 Gründung durch das 12-Punkte-Programm Erarbeitung durch Vertreter der Landesregierung, der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft Zusammenarbeit in Fragen des Gewässerschutzes Verbesserung durch kooperatives Handeln der Zusammenarbeit zwischen Land- und Wasserwirtschaft Ziel ist die Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) in Gewässern + Grundwasser Entschärfung von Nutzungskonflikten Freiwillige Kooperation statt Ordnungsrecht Vorrang der Kooperation in WSG-Verordnungen In NRW gibt es zur Zeit mehr als 117 Kooperationen 21 Grundwassergleichenpläne im Porenaquifer 22 11
12 Wasserschutzgebiet im Münsterland Nutzungskonflikt Landwirtschaft, Abgrenzung 23 WSG Zone II mit 50-Tage-Linie und parzellenscharfer Abgrenzung nach dem Einzugsgebiet 24 12
13 Wasserschutzgebiet im Lippegebiet Nutzungskonflikt Baggerseen 25 WSG Paderborn März 2013 Geologische Karte und Einzugsgebiete 26 13
14 WSG Paderborn März 2013 Hydrogeologischer Schnitt 27 WSG Paderborn März 2013 Grundwasserleiter Karst und Quartär 28 14
15 Festgesetzte und geplante Wasserschutzgebiete in OWL Auszug aus ELWAS Auszug ELWAS-WEB 15
16 Auszug HYGRIS Homepage - Bezirksregierung wird überarbeitet. 16
17 Heilquellenschutz WHG 53 (1) Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder der Erfahrung nach geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. (2) Heilquellen, deren Erhaltung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist, können auf Antrag staatlich anerkannt werden (staatlich anerkannte Heilquellen) (4) Zum Schutz staatlich anerkannter Heilquellen kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Heilquellenschutzgebiete festsetzen. In der Rechtsverordnung ist die begünstigte Person zu benennen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen. (5) 51 Absatz 2 und 52 gelten entsprechend Richtlinie Heilquellenschutz LAWA Festsetzung nur für staatlich anerkannte Heilquellen (oder Heilgas) Eindeutige Differenzierung zwischen quantitativer und qualitativer Schutzbedürftigkeit Zuordnung entsprechen der Entstehung zu einem von 3 Bildungstypen, diese Bildungstypen sind die Grundlage der Festsetzung und der festzulegenden Schutzmaßnahmen Für den qualitativen Schutz gilt DVGW W 101 Wasserschutzgebiete Heilquellen sind an eigene Fließsysteme gebunden und besitzen aufgrund besonderer geologischer und hydrogeologischer Verhältnisse eigene Bildungsgebiete, diese sind zu erhalten und zu schützen Überschneidungen von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sind möglich, weil unterschiedliche Grundwasservorkommen genutzt werden, insbesondere in quantitativen Zonen 17
18 Bildungstypen 1-3 Bemessung der Schutzzonen 18
19 Festgesetzte Heilquellenschutzgebiete in NRW Auszug aus ELWAS HSG in OWL 19
20 Geologie Bad Driburg Heilquellen Bad Driburg Wasserqualität 20
21 Geologie Bad Oeynhausen Bad Salzuflen Heilquellen Bad Oeynhausen Bad Salzuflen --- Wasserqualität 21
22 Geologie Bad Lippspringe Geologie Bad Lippspringe 22
23 Beschaffenheit Piper-Diagramm Quellen Bad Lippspringe - Paderborn Heilquellenschutzgebiet Bad Lippspringe März
24 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) EU-Richtlinie 2000 Umsetzung in nationales Recht Ziel: guter Zustand in allen Gewässern (Küsten- Oberflächengewässer und Grundwasser) Einrichtung von Messnetzen Aufstellen von Bewirtschaftungsplänen (2. BWP ) zur Zeit befindet sich der 2. BWP in der Abstimmung Umsetzung von Maßnahmenprogrammen zur Erreichung des guten Zustands OGewV Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer GrwV Verordnung zum Schutz des Grundwassers Grundwasser Blau = Porengrundwasserleiter Grün = Kluftgrundwasserleiter Braun = Karst Hydrogeologie In NRW Wasserrahmenrichtlinie Grundwasserkörper NRW Art der Grundwasserleiter 48 24
25 WRRL Quantitatives Messnetz Mengenmäßiger Zustand ist in allen GWK gut GWK 3_08 (Ems) Trendauswertung Grundwasserstand 25
26 WRRL Qualitatives Messnetz Gw-Datenbank HYGRIS-C neue Oberfläche
27 Grundwassermessstellen in NRW Grundwasserdatenbank NRW HYGRIS 53 Grundwasserstandsganglinien 54 27
28 DVGW W 108 (2003) Messnetze zur Überwachung der GwBeschaffenheit Messnetzgestaltung A=EintragsM, B=FördereinflussM, C=VorwarnM 55 WF 1 F (flach) Petershagen / Ovenstädt direkt daneben WF 1T im 2. GwStockw. 28
29 Bohrprofile und Ausbau WF 1 flach WF 1 tief Intensive Landwirtschaft, sehr hohe NO3-Werte von über 200 mg/l in WF 1Flach Kein Nitrat in der tiefen Messstelle 29
30 Oberflächengewässer GÜS-Messstellen Überblicksmessstellen GÜS - Messstellen
31 Messstellenbewertung Chemie Messstellen Chemie Bewertung Isoproturon (Monitoring )
32 Messstellen Biologie Bewertung der Fischfauna Messstellen Biologie Bewertung Makrozoobenthos
33 Bewertung Oberflächenwasserkörper (OFWK) Von der Messstelle zum OFWK Beispiel Chlorid Gesamtbewertung - OFWK chemischer Zustand ohne ubiquitäre Stoffe
34 Gesamtbewertung - OFWK Biologie Qualitätskomponenten zur Bewertung des ökologischen Zustands
35 Detaildarstellung für die Bewertung der Oberflächenwasserkörper (OFWK) Beispiel Große Aue Weitere Informationen: Gesamtbewertung - OFWK ökologischer Zustand
36 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit 36
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