Wasserentnahme für Bewässerung

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1 Wasserentnahme für Bewässerung Antrag und Genehmigungsverfahren BD Christian Leeb

2 Themen Wasserhaushalt in der Hallertau Bewässerung ein Konfliktthema? Wie komme ich zum Wasserrecht? Entnahme aus Flüssen und Bächen Entnahme aus dem Grundwasser Speicherung von Niederschlagswasser Zusammenfassung Folie 2

3 Themen Wasserhaushalt in der Hallertau Bewässerung ein Konfliktthema? Wie komme ich zum Wasserrecht? Entnahme aus Flüssen und Bächen Entnahme aus dem Grundwasser Speicherung von Niederschlagswasser Zusammenfassung Folie 3

4 Wasserhaushalt in der Hallertau Jahresniederschlag (Station LBP Hüll) mm mm mm mm mm mm Folie 4

5 Wasserhaushalt in der Hallertau Niederschlag in den Sommermonaten Mai Juni Juli August Folie 5

6 Bäche und Flüsse: Situation 2015 Verfügbarkeit von Wasser Wasserbedarf Folie 6

7 Bäche und Flüsse: Situation 2015 Verfügbarkeit von Wasser Wasserwirtschaftsamt Jeweils 10 cm Absenkung Entnahme Paar (Pegel Manching) Wasserbedarf Entnahme Ach (Pegel Pöttmes) Folie 7

8 Situation Grundwasser Wasserwirtschaftsamt Verfügbarkeit von Wasser Wasserbedarf Folie 8

9 Klimaänderung in der Hallertau Prozentuale Veränderung der mittleren Niederschläge in Bayern bis 2050, Vergleich des Zeitraums 2021 bis 2050 mit dem Zeitraum 1971 bis 2000: Folie 9

10 Klimaänderung und Grundwasser Wasserwirtschaftsamt Grundwasserneubildung (mm/a) Absolute Änderung Folie 10

11 Themen Wasserhaushalt in der Hallertau Bewässerung ein Konfliktthema? Wie komme ich zum Wasserrecht? Entnahme aus Flüssen und Bächen Entnahme aus dem Grundwasser Speicherung von Niederschlagswasser Zusammenfassung Folie 11

12 Bewässerung ein Konfliktthema Wasserwirtschaftsamt These: Akzeptanz für Bewässerung in Bevölkerung und Politik ist gering. Warum? Unkenntnis für fachliche Hintergründe Schlechte Beispiele (leer gepumpte Bäche) Trinkwasser als Lebensmittel Nummer 1 hat hohen Stellenwert, Nahrungsmittelproduktion nicht Bewässerung wird oft als Intensivierung verstanden Weltweite Überproduktion von Nahrungsmitteln Folie 12

13 Bewässerung ein Konfliktthema Wie wirkt sich das aus? Neue Projekte finden keine Unterstützung Schwierige Wasserrechtsverfahren, ablehnende Behandlung, viele Auflagen Gesellschaftliches Phänomen Landwirtschaftiche Bewässerung wird abgelehnt Freiflächenberegnung (Sportplätze, Gärten) wird akzeptiert Folie 13

14 Themen Wasserhaushalt in der Hallertau Bewässerung ein Konfliktthema? Wie komme ich zum Wasserrecht? Entnahme aus Flüssen und Bächen Entnahme aus dem Grundwasser Speicherung von Niederschlagswasser Zusammenfassung Folie 14

15 Rechtliche Grundlagen Allgemeine Sorgfaltspflicht nach 5 Abs. 1 WHG Jede Person ist verpflichtet, eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen. Quelle: Steinfurt/Steinfurt/Wasser-und-Landwirtschaft-Ist-Guelle-gutfuers-Klima Quelle: durstiger-planet-un-bericht-warnt-vor-wasserknappheit/ Folie 15

16 Rechtliche Grundlagen Wasserrechtlicher Tatbestand nach WHG: - die Entnahme aus oberirdischen Gewässern (inkl. Uferfiltrat) oder das zutage Fördern von Grundwasser aus einem Brunnen stellt eine Gewässerbenutzung nach 9 Abs. 1 WHG dar. - Benutzung im Sinne des Gesetzes sind Nr. 1 das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Nr. 5 das Entnehmen und zutage Fördern von Grundwasser. - nach 8 Abs.1 WHG bedarf die Benutzung eines Gewässers einer zeitlich befristet beschränkten Erlaubnis. Folie 16

17 Rechtliche Grundlagen Beschränkte Erlaubnis nach WHG: - beschränkte Erlaubnis nach 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG gewährt die Befugnis, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen Aber: - Erlaubnis gibt keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmten Menge und Beschaffenheit - Erlaubnis ist mit zeitlicher Geltungsdauer beschränkt - eine beschränkte Erlaubnis ist jederzeit Widerrufbar - ein Erlaubnisverfahren kann einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen Folie 17

18 Rechtliche Grundlagen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): - ab 10 Mio. m 3 Entnahmemenge pro Jahr Vorhaben ist UVP-pflichtig - ab m 3 Entnahmemenge pro Jahr allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls - ab m 3 Entnahmemenge pro Jahr standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Summenwirkung von Einzelvorhaben beachten! Zudem UVP-Pflicht: - bei besonderen örtlichen Gegebenheiten, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzkriterien (Anlage 2 Nr. 2 UVPG) zu erwarten sind Folie 18

19 Verwaltungsverfahren Zuständig für das Genehmigungsverfahren: - Kreisverwaltungsbehörde (KVB) Antragsstellung bei der KVB: - Formblätter auf Homepage der KVB online abrufbar - KVB beteiligt zuständige Behörden im Verfahren Folie 19

20 Verwaltungsverfahren Versorgung aus Oberflächengewässern und Uferfiltrat: - Wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung: 8, 10 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG Versorgung aus oberflächennahen Grundwasser: - Bohranzeige für die Brunnenbohrung zur Bewässerung: 49 WHG, Art. 30 BayWG - Wasserrechtliche Erlaubnis für das zutage Fördern von Grundwasser zur Bewässerung: 8, 10 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG Folie 20

21 Verwaltungsverfahren Angaben im wasserrechtlichen Antrag (Grundwasser): - Bohrverfahren, geodätischen Lage und Ausbau des Brunnens - Qualifikation der ausführenden Bohrfirma - Fördereinrichtungen (Pumpenleistung) und Entnahmemenge - konkurrierende Nutzungen (Wasserschutzgebiet, TW-Versorgung) - hydrogeologische Verhältnisse: - geologischer Aufbau - Schichtverzeichnis - Aussagen zum nutzbaren Wasserdargebot - mögliche Förderraten - Kultur, Fruchtfolge, Größe der Fläche Folie 21

22 Verwaltungsverfahren Weitere Forderungen: - Bestätigung Landwirtschaftsamt: - Bedarf für die Bewässerung - Einsatz sparsamer Technologie - Bauabnahme des Brunnens durch einen privaten Sachverständigen - ab 5000 m³/a Entnahme oder in sensiblen Bereichen: - hydrogeologische Fachgutachten - Umweltverträglichkeitsstudie Folie 22

23 Themen Wasserhaushalt in der Hallertau Bewässerung ein Konfliktthema? Wie komme ich zum Wasserrecht? Entnahme aus Flüssen und Bächen Entnahme aus dem Grundwasser Speicherung von Niederschlagswasser Zusammenfassung Folie 23

24 Speicherung von Niederschlagswasser Folie 24

25 Speicherung von Niederschlagswasser Folie 25

26 Speicherung von Niederschlagswasser Vorteile: Kein Aufwand für Brunnenbohrung und Wasserförderung Starkregen gehen nicht verloren Erosion wird gemindert Lokaler Rückhalt dämpft Hochwasser Aufwand: Hohe Investitionskosten Unterhaltung der Becken Standsicherheit Verkrautung / Verschlammung Folie 26

27 Speicherung von Niederschlagswasser Bildung von Wasserverbänden Sind für Beschaffung und Bereitstellung von Betriebswasser für Land- und Forstwirtschaft zugelassen (nach 1 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes) Vermindert Aufwand für den einzelnen Dienen öffentlichem Interesse Brauchen keine Sicherungen im Grundbuch Müssen Kredite nicht dinglich sichern Können hochwertige Gestattungen bekommen Folie 27

28 Themen Wasserhaushalt in der Hallertau Bewässerung ein Konfliktthema? Wie komme ich zum Wasserrecht? Entnahme aus Flüssen und Bächen Entnahme aus dem Grundwasser Speicherung von Niederschlagswasser Zusammenfassung Folie 28

29 Zusammenfassung Wasserdargebot nimmt künftig ab Erfordernis der Bewässerung steigt Akzeptanz für Bewässerung muss geschaffen werden Vor Wasserrechtsantrag Beratung durch LRA, WWA und AELF in Anspruch nehmen Speicherung von Niederschlagswasser als Alternative Wasserverbände effektiver als Einzelnutzer Folie 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 30

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