Beregnungspraxis und Vollzug der Beregnungsrechte
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- Ferdinand Weiss
- vor 7 Jahren
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1 Beregnungspraxis und Vollzug der Beregnungsrechte Praxis der Wasserrechtsgewährung aus Sicht einer unteren Wasserbehörde
2 Wie viel Wasser haben wir für die Verteilung? Welche weiteren Maßnahmen sind nötig?
3 Inhalt: Wasserressourcen Wasserverteilung Aktuelle Fragen
4 Wasserressourcen Wie viel Wasser haben wir für die Verteilung? Grundsätze der Wasserbewirtschaftung Wasserhaushaltsgesetz Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften und (...) Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt von wasserabhängigen Landökosystemen und Feuchtgebieten (...) zu vermeiden ( 6 WHG). Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen Zustands vermieden wird ( 47 WHG).
5 Wasserressourcen Wie viel Wasser haben wir für die Verteilung? Grundsätze der Wasserbewirtschaftung Runderlass MU: Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers Nutzbares Grundwasserdargebot im Grundwasserkörper Prüfung der örtlichen Auswirkungen bei der Entnahme von Grundwasser im Einzelfall Der Wasserbedarf ist vorrangig aus entsprechend leistungsfähigen Oberflächengewässern oder oberflächennahem Grundwasser zu decken
6 Das Grundeigentum berechtigt nicht zur einer erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzung: Grundwasser ist nicht eigentumsfähig! Bei der Gewährung von Benutzungsbefugnissen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) zu wahren. Die öffentliche Wasservorsorgung hat vorrangige Bedeutung.
7 Die Erlaubnis gewährt die widerrufliche Befugnis das Wasser zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen ( 10, 18 WHG). Bohrungen sind einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen ( 49 WHG).
8 Aktuelle Praxis der Wasserrechtsgewährung- Bodenschätzkarte Die Die Bemessung Bemessung des des Zusatzregens Zusatzregens richtet richtet sich sich nach nach den den anstehenden Böden. anstehenden Böden. Die Die Bodenpunkte Bodenpunkte werden werden aus aus den den Daten Daten der der Bodenschätzungen entnommen, von der ein Ausschnitt hier dargestellt Bodenschätzungen entnommen, von der ein Ausschnitt hier dargestellt ist. ist.
9 Aktuelle Praxis - Auszug aus der Liegenschaftskarte Die Die Bodenarten Bodenarten und und die die Bodenpunkte Bodenpunkte werden werden in in der der Amtlichen Liegenschaftskarte recherchiert. Amtlichen Liegenschaftskarte recherchiert. Da Da ein ein Flurstück Flurstück oft oft inhomogene inhomogene Böden Böden aufweist, aufweist, ist ist das das Flurstück auf seiner Gesamtheit einzuschätzen. Flurstück auf seiner Gesamtheit einzuschätzen. In Zweifelsfällen wird auch mit dem Antragsteller Rücksprache gehalten und die Landwirtschaftskammer um In Zweifelsfällen wird auch mit dem Antragsteller Rücksprache gehalten und die Landwirtschaftskammer um Stellungnahme Stellungnahme gebeten. gebeten.
10 Aktuelle Praxis Einhaltung der Erlaubnis Aktuelle Praxis - Einhaltung der Erlaubnis Folie 9 Anhand der Zusatzregenmenge und der Beregungsfläche wird die Anhand der Zusatzregenmenge und der Beregungsfläche wird die innerhalb innerhalb von von 7 7 Jahren Jahren zur zur Verfügung Verfügung stehende stehende Wassermenge Wassermenge berechnet. berechnet. Die Die Bewirtschaftung Bewirtschaftung des des Wassers Wassers wird wird dem dem Nutzer Nutzer überlassen. überlassen. Art Art der Feldkulturen und (vorübergehende) Brachflächen werden nicht der Feldkulturen und (vorübergehende) Brachflächen werden nicht berücksichtigt. berücksichtigt.
11 Erfahrungen mit der aktuellen Wasserverteilungspraxis: - Durch Verzicht auf jährliche Höchstmengen ist in niederschlagsarmen Jahren eine höhere Beregnung möglich - Wasserentnahmen in niederschlagsarmen und niederschlagsreichen Jahren gleichen sich aus - Eine vorausschauende Wirtschaftsweise ist erforderlich -Eine Vollausnutzung der zulässigen Höchstmengen kann schnell zu Überschreitungen des erlaubten Entnahme- Kontingents führen
12 Grundsatz ( 12 WHG): Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn schädliche, nicht vermeidbare oder ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind, Andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden. Im Übrigen gilt das Bewirtschaftungsermessen.
13 Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften Verschlechterungsverbot nach WRRL ( 47 Abs.1 Nr. 1 WHG, 87 NWG, NWasOrdVO) Keine Schädigung grundwasserabhängiger Landökosysteme Keine Zerstörung, Veränderung oder erhebliche Beeinträchtigung von - besonders geschützten Biotopen - Natura-2000 Gebieten - Naturschutzgebieten Beachtung der Eingriffsregelung Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG
14
15 Moratorium zwischen dem Umweltministerium und den Wassernutzern: Fortsetzung der bisherigen Vollzugspraxis bis 2013 Umsetzung durch die untere Wasserbehörde: Vorbehalt zur Untersuchung der Umweltauswirkungen bei den laufenden Verfahren Nachweis der Umweltverträglichkeit bis Ende 2013 auf der Grundlage der Erfahrungen und Ergebnisse der derzeit laufenden Projekte
16 Aktuelle Fragen Welche Maßnahmen sind nötig? Wie viel Wasser haben wir für die Verteilung? max. mögliche Entnahmemengen (Erlassmengen, Umweltverträglichkeit) Bewirtschaftungsspielräume (Bilanzzeitraum, Höchstentnahmemenge statt Gesamtentnahmemenge) Welche weiteren Maßnahmen sind möglich? flankierende Maßnahmen (Grundwassersubstitution, Grundwasseranreicherung) Anpassung der Flächenbewirtschaftung (Sortenauswahl, wasserhaltende Maßnahmen, Flächenberechnung...)
17 Vielen Dank
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