Das EEG aus der Sicht der Umweltverbände
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- Achim Graf
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1 Berlin, 3. Dezember 2008 Das EEG aus der Sicht der Umweltverbände Michael Bender GRÜNE LIGA e.v. Bundeskontaktstelle Wasser
2 Umweltziele Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie Guter Zustand der Gewässer- Körper bis 2015 Für Oberflächengewässer: Guter chemischer und ökologischer Zustand Für Grundwasser: Guter chemischer und mengenmäßiger Zustand Für künstliche und erheblich veränderte Öberflächengewässer: Gutes ökologisches Potential Zugleich gilt ein Verschlechterungsverbot für alle Gewässer
3 Umweltziele Komponenten zur Einstufung des Ökologischen Zustands Biologische Qualitätskomponenten Flüsse und Seen Übergangsgewässer Küstengewässer Phytoplankton Makrophyten und Phytobenthos Benthische wirbellose Fauna Fischfauna Phytoplankton Großalgen Angiospermen Benthische wirbellose Fauna Fischfauna Phytoplankton Großalgen Angiospermen Benthische wirbellose Fauna Hydromorphologische Qualitätskomponenten Flüsse Seen Übergangs- und Küstengewässer Wasserhaushalt Durchgängigkeit des Flusses Morphologie Wasserhaushalt Morphologie Tidenhub Morphologie
4 Wassernutzungsentgelt: Wasserdienstleistungen Aufstauungen für Wasserkraft sind auch Wasserdienstleistungen Wasserdienstleistungen: alle Dienstleistungen, die für Haushalte, öffentliche Einrichtungen oder wirtschaftliche Tätigkeiten jeder Art folgendes zur Verfügung stellen: a) Entnahme, Aufstauung, Speicherung, Behandlung und Verteilung von Oberflächen- oder Grundwasser (...) (Art. 2 WRRL) Die Mitgliedstaaten berücksichtigen unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Analyse (...) und insbesondere unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten. (Art. 9 Abs. 1 WRRL)
5 EG-Wasserrahmenrichtlinie Verschlechterungsverbot nach WRRL: Artikel 4 (1) In Bezug auf die Umsetzung der in den Bewirtschaftungsplänen festgelegten Maßnahmenprogramme gilt folgendes: (...) Verschlechterungsverbot nach WHG: 25a Bewirtschaftungsziele (1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden wird (...) 33a Bewirtschaftungsziele (1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass 1. eine nachteilige Veränderung seines mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird, (...)
6 Fischschädigungen Die Fischschädigungen beim Turbinendurchlauf hängen ab von der Art der eingesetzten Turbine, ihrer Betriebsform... und von den Fischen Mortalität juveniler Salmoniden Peltonturbine: 100 % Francisturbine: <5% - >90% Kaplanturbine: 5% - 20% geringere Schädigungen bei Wasserrädern + Wasserkraftschnecken Aale sind besonders gefährdet
7 EEG-Novelle PAUSCHALE WASSERKRAFTFÖRDERUNG EINSTELLEN! Die Förderung kleiner Wasserkraft verbindet ökonomische Ineffizienz mit der Verletzung des Verursacherprinzips Statt wie von der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefordert einen Beitrag zur Deckung des gewässerökologischen Schadens zu leisten, streichen die Betreiber kleiner Wasserkraftwerke Subventionen ein, ohne einen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die vom Aussterben akut bedrohten Aale sind mit ihrem langen schmalen Körper besonders in Gefahr. In den Wanderzeiten werden sie regelmäßig von den Turbinen zerhäckselt, wenn sie versuchen, flussabwärts in die Meere zu gelangen. Die am 25. September 2007 in Kraft getretene Aal-Verordnung, die EU-weit eine schadlose Abwander-Quote von mindestens 40 % verbindlich vorschreibt, lässt sich am wirkungsvollsten mit dem Abbau unnötiger Querbauwerke und ökologisch unverträglicher Wasserkraftnutzung umsetzen.
8 Schwellbetrieb, eine Form der Wasserkraftnutzung mit weitreichenden Folgen! Zander, der infolge des Schwellbetriebs durch die Turbinen gesaugt wurde. (Quelle: Anglergemeinschaft Lech-Ammer)
9 Mindestwassermengen müssen nicht nur ausreichend bemessen sein, sondern auch kontrolliert werden. Report FliegenFischen 1/2001 Mindestwassermengen an Chemnitz und Flöha Und das verstehen einige Betreiber von Kleinwasserkraftwerken unter einem ausreichenden Mindestwasserabfluß, der das Überleben der Tiere und Pflanzen im Fluß unterhalb des Wehres sichern soll. So sieht Energie aus sauberer Wasserkraft in der Praxis aus. (Bild BI)
10 Projekt WRRL-Info Michael Bender GRÜNE LIGA e.v. Bundeskontaktstelle Wasser (030)
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