Trinkwasserschutz und Wasserschutzzonen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Trinkwasserschutz und Wasserschutzzonen"

Transkript

1 Trinkwasserschutz und Wasserschutzzonen

2 Gesetzliche Grundlagen EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vom 23. Oktober EU-Grundwasserrichtlinie (Richtlinie 2006/118/EG) vom 12. Dezember Das darauf abgestimmte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vom 31. Dezember Das nachgeordnete Hessische Wassergesetz vom 14. Dezember Diese geben insgesamt vor: Verbot der Verschlechterung von Qualität und Quantität oberirdischer Gewässer und des Grundwassers sowie der angeschlossenen aquatischen Systeme (Feuchtwiesen, Quelltümpel u. a.) an der Erdoberfläche.

3 Wasserschutzgebiete (WSG) und Brunnen im Windpark Weilrod Wasserschutzzone I Fassungsbereich Wasserschutzzone II Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III Weiteres Schutzgebiet

4 Wasserschutzzone I Fassungsbereich Sie schützt die eigentliche Fassungsanlage (Brunnen) im Nahbereich und hat in der Regel einen Radius von mindestens 10 m, unter bestimmten Voraussetzungen auch von mindestens 20 m. Bei Talsperren soll die Schutzzone 1 den Stausee, die Vorsperren, die Uferflächen sowie die Krone des Absperrbauwerks umfassen. Jegliche anderweitige Nutzung und das Betreten für Unbefugte sind verboten. Wasserschutzzone II Engeres Schutzgebiet Vom Rand der engeren Schutzzone soll die Fließzeit zu den Brunnen mindestens 50 Tage betragen, um Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen zu schützen. Die Verletzung der Deckschicht ist verboten, deshalb gelten Nutzungsbeschränkungen unter anderem für: Bebauung Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten Landwirtschaft, besonders bzgl. Düngung Straßenbau Tourismus Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wasserschutzzone III Weiteres Schutzgebiet Sie umfasst das gesamte Einzugsgebiet der geschützten Wasserfassung. Hier gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen wie: Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Massentierhaltung, Kläranlagen, Sand- und Kiesgruben Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

5 Amtlich Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS)

6 Digitales Höhen-Modell (DHM) Grundwasser

7 Ausschlusskriterien für Vorrangflächen zur Nutzung von Windkraft

8 Wasserschutzgebiete (WSG) und Brunnen im Windpark Weilrod

9 Der Genehmigungsbescheid für den Windpark Weilrod Feststellung: Die Windkraftanlage WKA 1 liegt in der Schutzzone III des mit Verordnung vom festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage Tiefbrunnen Am Langhecker Bach der Stadt Bad Camberg/Stadtteil Dombach, Landkreis Limburg-Weilburg (StAnz. 36/1990, S. 1808), geändert durch Verordnung vom (StAnz. 12/1991, S. 804). Nach 8 Abs. 2 dieser Verordnung kann das Regierungspräsidium Gießen als obere Wasserbehörde das Einvernehmen zum Bau und Betrieb der WKA erteilen. Die WKA 3 und die WKA 4 liegen in der Schutzzone III des mit Verordnung vom festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen des Wasserbeschaffungsverbandes Tenne, Sitz in Waldems, Rheingau-Taunus-Kreis (StAnz. 52/1988, S. 2832). Nach 8 Abs. 2 dieser Verordnung kann das Dezernat IV /Wi41.1 als obere Wasserbehörde das Einvernehmen zum Bau und Betrieb der Windkraftanlagen einschließlich der infrastrukturellen Maßnahmen erteilen. Die WKA 6 liegt in der Schutzzone III, die WKA 5 liegt in der Schutzzone II des zur Festsetzung vorgesehenen Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen insbesondere für den Flachbrunnen II Altwiese der Gemeinde Weilrod. Die WKA 2 und 7 liegen außerhalb von Wasserschutzgebieten.

10 Fundamentgrube

11 Daten und Fakten Gewicht des Fundamentes ca t Stahlbeton Durchmesser ca. 22 m Stahlmenge ca. 83 t Betonmasse ca. 614 m³

12 Bewehrung (Armierung) des Fundamentes

13 Der Genehmigungsbescheid für den Windpark Weilrod Begründung: Das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien ist im vorliegenden Fall höher zu bewerten als die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege (S.44). Widersprüche: Die Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten zu erwarten sind. Gemäß den Nummern 1.2 bis 1.5 der Anlage 2 UVPG sind keine schädlichen Beeinträchtigungen und Belästigungen bezüglich Wasser, Boden, Luft, Natur und Landschaft zu erwarten (S. 35) Zum Bau und Betrieb der Windkraftanlagen einschließlich der notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen sind hier Konflikte mit dem Grundwasser- und Bodenschutz zu lösen. Zum einen im empfindlichen Bereich eines Grundwassereinzugsgebietes für die öffentliche Wasserversorgung, dessen Festsetzung als Wasserschutzgebiet planreif ist, zum anderen in einem Bereich, der bereits als Wasserschutzgebiet festgesetzt ist.... um speziell das Grundwasser im Einzugsgebiet von Brunnen und Quellen vor Einflüssen, die seine Qualität und Quantität mindern können, zu schützen (S ). Genehmigung nach Bundes- bzw. Hess. Wasserrecht fehlt (S. 2).

14 Forderungen für den Trinkwasserschutz Wir fordern eine Überprüfung und bedarfsgerechte Bewertung der Trinkwasserschutzgebiete durch einen erfahrenen Hydrogeologen. Wir fordern, auch unter Berücksichtigung neuer hydrogeologischer Erkenntnisse von Windkraftanlagen Abstand zu nehmen, diese haben in Trinkwasserschutzgebieten und in der näheren Umgebung nichts zu suchen. Die (lokale) Gewinnung von Trinkwasser muss Vorrang haben vor allen anderen Interessen, so fordern das auch die relevanten EU-Richtlinien und die novellierten deutschen Wassergesetze. Es wird gefordert, dass keine Trinkwassergewinnungsanlage im vorauseilenden Gehorsam abgeschaltet wird. Es wird gefordert, die Bedenken ernst zu nehmen und spezielle Untersuchungen durch qualifizierte Fachleute durchführen zu lassen sowie beweissichernde Grundwassermessstellen einzurichten. Hände weg vom Wald, Hände weg vom Boden. Die Böden sichern unser Überleben und schützten in Verbindung mit dem Wald insbesondere in Steillagen vor verheerenden Hochwässern.

15 Wasser ist Leben, ohne Wasser kein Leben, wer den Menschen das Wasser nimmt, der nimmt ihnen auch ihr Leben. Tote Menschen brauchen keine erneuerbaren Energien Die Natur kommt ohne den Menschen aus, nicht aber der Mensch ohne die Natur, da er selbst Teil der Natur ist. Die Zerstörung des Umfeldes des Menschen, auf das er angewiesen ist, kann nicht dem Allgemeinwohl dienen, sondern einzig und allein den hoch subventionierten Investoren und den von den Pachtgebühren lebenden Bürgermeistern bankrotter Gemeinden und Landwirten. Insofern müsste Gemeinwohl mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe neu definiert werden.

Trinkwasserschutz in der Regionalplanung

Trinkwasserschutz in der Regionalplanung Trinkwasserschutz in der Regionalplanung Das Multi-Barrieren-Prinzip Ausweisung von Wasserschutzgebieten Gewässerschutz in der Regionalplanung Frau Ohlhoff Dez. 54 www.brd.nrw.de Das Multi-Barrieren-Prinzip

Mehr

Aufbau und Funktion eines Wasserschutzgebietes

Aufbau und Funktion eines Wasserschutzgebietes Aufbau und Funktion eines Wasserschutzgebietes Andreas Dietrich 11.09.2013 Auf die Verschmutzung des Grundwassers hat die Natur die Todesstrafe gesetzt. Max von Pettenkofer, Begründer der wissenschaftlichen

Mehr

Festsetzung von Wasserschutzgebieten

Festsetzung von Wasserschutzgebieten Regierungspräsidium Gießen Festsetzung von Wasserschutzgebieten Gießen, 10.09.2013 Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.1 - Grundwasserschutz/Wasserversorgung Andreas Fuchs Gliederung Bedeutung von

Mehr

Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Windkraftanlagen

Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Windkraftanlagen Wasserschutzgebiete Grundlagen und Problemfelder Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten Dr. Bernd Leßmann, HLUG, Dezernat W4 Hydrogeologie, Grundwasser Gliederung

Mehr

Trinkwasserschutz und Windkraftanlagen!!!!!

Trinkwasserschutz und Windkraftanlagen!!!!! Trinkwasserschutz und Windkraftanlagen!!!!! Aufgrund der Verwendung größerer Mengen von Getriebeöl (bis zu 1200 Liter bis WGK 2), Hydraulik-ölen und Schmiermitteln (bis zu 300 Liter) für verschiedenste

Mehr

Tipps & Tricks. Texte in Legenden mit Beschreibungen erweitern. Schutzzone I. Schutzzone II. Schutzzone III. von Jens Kügl

Tipps & Tricks. Texte in Legenden mit Beschreibungen erweitern. Schutzzone I. Schutzzone II. Schutzzone III. von Jens Kügl Tipps & Tricks Texte in Legenden mit Beschreibungen erweitern von Jens Kügl Copyright 2008 alta4 Geoinformatik AG In ArcGIS lässt sich das Aussehen von Legenden im Layout über Styles oder individuelle

Mehr

STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS

STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS KREIS: STADT: GEMARKUNG: BÖBLINGEN RUTESHEIM RUTESHEIM / PEROUSE K M B STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Ostumfahrung Perouse gem. 11 des Gesetzes

Mehr

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Trinkwasserschutzgebiete

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Trinkwasserschutzgebiete Trinkwasserschutzgebiete Grundlagen der hydrogeologischen Abgrenzung von Wasserschutzgebieten (DVGW-Regelwerk W 101) Dr. Dieter Kämmerer, 29.08.2013 DVGW Regelwerk W 101 wird in fast allen Bundesländern

Mehr

Die geplante Ausweitung der Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach

Die geplante Ausweitung der Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach Die geplante Ausweitung der Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach 1. Allgemeine Grundlagen Wasser ist die Grundlage unseres Lebens. Ohne einwandfreies Trinkwasser würde unser ganzes System des Lebens

Mehr

Einführung in das Workshop-Thema Renaturierung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebieten

Einführung in das Workshop-Thema Renaturierung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebieten Einführung in das Workshop-Thema Renaturierung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebieten Anlass: Veränderungsdruck auf die IST-Situation von Oberflächengewässern in den Zonen II und III von WSG

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Information zum geplanten Wasserschutzgebiet Schwarzenbek Frank Grewsmühl, MELUR-SH, 19. Januar 2017 * Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Verfahren einer Schutzgebietsausweisung

Mehr

Das Wasserbuch. Regierungspräsidium Darmstadt

Das Wasserbuch. Regierungspräsidium Darmstadt Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis aller bestehenden Wasserrechte für Grund- und Oberflächenwasser und gibt Auskunft über Art und Umfang der Wasserrechte. Eingetragen wird u. a. das (flurstücks-)genaue

Mehr

Wasserschutzgebiet Bergheim-Bruck Wasserversorgung 971

Wasserschutzgebiet Bergheim-Bruck Wasserversorgung 971 1 Verordnung über die Sicherung des Wasserschutzgebietes Bergheim/Bruck im Gebiet der Stadt Ingolstadt und den Gemeinden Bergheim und Bruck (LandkreisNeuburg- Schrobenhausen) Vom 4. Oktober 1979 (AM Nr.

Mehr

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der

Mehr

VERORDNUNG. in Kraft seit

VERORDNUNG. in Kraft seit VERORDNUNG des Landratsamtes Neu-Ulm über das Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Gannertshofen und Dietershofen (Landkreis Neu-Ulm) für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Buch im Gemeindeteil

Mehr

Verordnung: 1 Allgemeines

Verordnung: 1 Allgemeines Verordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Puchheim für die öffentliche Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Puchheim-Ort in der Fassung vom 23.4.1980

Mehr

WasserschutzgebietV Seite 1

WasserschutzgebietV Seite 1 Seite 1 Verordnung der Stadt Weiden i. d. OPf. über das Wasserschutzgebiet für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Weiden i. d. OPf. vom 24.03.1983 Die Stadt Weiden i. d. OPf. erlässt aufgrund des

Mehr

Fachliche Grundlagen zur Abgrenzung und Bemessung von Wasserschutzgebieten in Lockergesteinen. Hans Eckl

Fachliche Grundlagen zur Abgrenzung und Bemessung von Wasserschutzgebieten in Lockergesteinen. Hans Eckl Fachliche Grundlagen zur Abgrenzung und Bemessung von Wasserschutzgebieten in Lockergesteinen Hans Eckl Regelwerke, Arbeitshilfen, Leitfäden DVGW- Arbeitsblatt W 101 (Juni 2006) Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete;

Mehr

Verordnung: 1 Allgemeines

Verordnung: 1 Allgemeines Verordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Germering (Landkreis Fürstenfeldbruck) für die öffentliche Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Germering

Mehr

VERORDNUNG. in Kraft seit

VERORDNUNG. in Kraft seit VERORDNUNG des Landratsamtes NeuUlm über das Wasserschutzgebiet in dem gemeindefreien Gebiet Auwald (Landkreis NeuUlm) für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Illergruppe

Mehr

Wasserschutzgebiet Billstedt

Wasserschutzgebiet Billstedt Wasserschutzgebiet Billstedt Freie und Hansestadt Hamburg Umweltbehörde Sie wohnen oder arbeiten im Wasserschutzgebiet Billstedt. Was bedeutet das für Sie? Verkehrsschilder weisen Sie auf die Sonderstellung

Mehr

V e r o r d n u n g :

V e r o r d n u n g : Anhang zum Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 23 vom 10. Juni 1977 Verordnung des Landratsamtes Günzburg über das Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Reisensburg (Landkreis Günzburg) für die öffentliche

Mehr

Trinkwasser in Schleswig-Holstein Entstehung und Gewinnung

Trinkwasser in Schleswig-Holstein Entstehung und Gewinnung Trinkwasser in Schleswig-Holstein Entstehung und Gewinnung Forum Trinkwasserversorgung November 2010 Dipl.-Geol. Carsten Wieger - MLUR www.bmu.de Carsten Wieger - V421 - MLUR 1 Gliederung Wasserversorgung

Mehr

Aktualisiertes Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein

Aktualisiertes Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein Aktualisiertes Maßnahmenprogramm für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen

Mehr

V e r o r d n u n g. 2 Fassungsbereiche = Zone 1 (Brunnen V und Brunnen VI) 1 engeren Schutzzone = Zone 2 1 weiteren Schutzzone = Zone 3

V e r o r d n u n g. 2 Fassungsbereiche = Zone 1 (Brunnen V und Brunnen VI) 1 engeren Schutzzone = Zone 2 1 weiteren Schutzzone = Zone 3 Verordnung des Landratsamtes Landshut über das Wasserschutzgebiet für den Brunnen VI für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Isargruppe I vom 02.07.1990 Das Landratsamt

Mehr

VERORDNUNG. in Kraft seit

VERORDNUNG. in Kraft seit VERORDNUNG des Landratsamtes Neu-Ulm über das Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Buch (Landkreis Neu-Ulm) für die Wasserversorgung des Marktes Buch vom 27.11.1979 in Kraft seit 22.12.1979 Das Landratsamt

Mehr

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/135 Landtag 19. Wahlperiode 10.11.15 Mitteilung des Senats vom 10. November 2015 Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven Mitteilung

Mehr

Nr Pfarrkirchen, I n h a l t

Nr Pfarrkirchen, I n h a l t Amtsblatt des Landkreises Rottal-Inn Nr. 22+23 Pfarrkirchen, 09.11.2017 I n h a l t Seite Wesentliche Änderung zur Erweiterung der Biogasanlage der Unertl Max Biogas, Steinberg 7, 94137 Bayerbach 97 Vollzug

Mehr

BAYREUTHER STADTRECHT 167

BAYREUTHER STADTRECHT 167 Regierungsbezirksverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wasserversorgungsanlage "Pumpwerk Eichelacker" der Stadtwerke Bayreuth Vom 17. Oktober 1969 Aufgrund des 19 Abs. 1 Nr.

Mehr

Stand und Fortschreibung der Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden

Stand und Fortschreibung der Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fachgespräch Erdwärmenutzung in Hessen 17. September 2013, Stadthalle Idstein Stand und Fortschreibung der Anforderungen

Mehr

Verordnung. zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) Vom 7.

Verordnung. zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) Vom 7. Verordnung 753 1 7 zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) Vom 7. Januar 1975* Auf Grund des 19 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli

Mehr

Wasserschutzgebiet Fuhrberger Feld: Das 3D - Modell als Bewirtschaftungswerkzeug. Katja Fürstenberg , Hannover

Wasserschutzgebiet Fuhrberger Feld: Das 3D - Modell als Bewirtschaftungswerkzeug. Katja Fürstenberg , Hannover Wasserschutzgebiet Fuhrberger Feld: Das 3D - Modell als Bewirtschaftungswerkzeug Katja Fürstenberg 20.02.2014, Hannover Gliederung Veranlassung Fuhrberger Feld - Gebietsbeschreibung Eingangsdaten - Umfang

Mehr

V e r o r d n u n g. 1 Allgemeines

V e r o r d n u n g. 1 Allgemeines Verordnung des Landratsamtes Landshut über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Essenbach (Landkreis Landshut) für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe

Mehr

Anträge zur Gewässerbenutzung

Anträge zur Gewässerbenutzung Anträge zur Gewässerbenutzung Erlaubnis und Bewilligung zur Grundwasserentnahme für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb über 2000 m 3 /a sowie zur Entwässerung von Flächen über 1000 m² 49 ThürWG i.v. m.

Mehr

Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen

Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen Vorgabe WRRL: Art. 11 Abs. 3 Bstb. a: Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften einschließlich

Mehr

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2015-2021 Information der Kommunen der Landkreise Limburg-Weilburg und Marburg- Biedenkopf sowie des Lahn-Dill-Kreises 01.

Mehr

Wasserschutzgebiet - 1 -

Wasserschutzgebiet - 1 - Wasserschutzgebiet - 1 - Verordnung über das Wasserschutzgebiet des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in der Stadt Herzogenaurach und der Gemeinde Aurachtal (Landkreis Erlangen-Höchstadt) für die öffentliche

Mehr

Verordnung: 1 Allgemeines

Verordnung: 1 Allgemeines Verordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck über das Wasserschutzgebiet für die öffentlichen Wasserversorgung des Zweckverbandes der Gruppe Wenigmünchen Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erlässt aufgrund

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Trinkwasserschutzgebiet Reisach-Gotzing-Thalham. Geplante Anpassung. M-Wasser

Trinkwasserschutzgebiet Reisach-Gotzing-Thalham. Geplante Anpassung. M-Wasser Trinkwasserschutzgebiet Reisach-Gotzing-Thalham Geplante Anpassung M-Wasser 2 3 Ohne Wasser gibt es kein Leben. Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut. Europäische Wassercharta

Mehr

Entwurf Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Flatow

Entwurf Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Flatow Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Flatow Auf Grund des 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 und Absatz 2 und des 52 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.

Mehr

Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Schleswig-Holstein) Landesrecht (Schleswig-Holstein)

Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Schleswig-Holstein) Landesrecht (Schleswig-Holstein) MNP Eider Anlage 2b_SH Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Schleswig-Holstein) EU-Richtlinien Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a): Maßnahmen zur Umsetzung

Mehr

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 397 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 196. Jahrgang Düsseldorf, den 4. September 2014 Nummer 36 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 300 Anerkennung

Mehr

Verordnung. zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) Vom 1.

Verordnung. zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) Vom 1. Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) Vom 1. September 1978* Auf Grund des 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts

Mehr

VERORDNUNG. in Kraft seit

VERORDNUNG. in Kraft seit VERORDNUNG des Landratsamtes Neu-Ulm über das Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Meßhofen und Ingstetten (Landkreis Neu-Ulm) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Roggenburg vom 05.06.1986

Mehr

1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Dr. Jochen Hentschel

1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Dr. Jochen Hentschel 1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Dr. Jochen Hentschel 2 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Dr. Jochen Hentschel Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen

Mehr

Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden Erlass vom 21. März 2014

Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden Erlass vom 21. März 2014 Fachgespräch Erdwärmenutzung in Hessen am 18. September 2014, Stadthalle Idstein Andreas Gräfe, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Koalitionsvereinbarung Hessen 2014: Die Energiewende und

Mehr

(Stand: ) Abgrenzung und Gliederung des Wasserschutzgebietes

(Stand: ) Abgrenzung und Gliederung des Wasserschutzgebietes ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR ABGRENZUNG DES WASSERSCHUTZGEBIETES FÜR DAS EINZUGSGEBIET DER WASSERGEWINNUNGSANLAGE ERKER MÜHLE DER RECHTSRHEINISCHEN GAS-UND WASSERVERSORGUNG AKTIENGESELLSCHAFT (Stand: 12.11.1991)

Mehr

Hydrogeologische Beurteilung von Erdwärmesonden. Anforderungen an Erdwärmesonden

Hydrogeologische Beurteilung von Erdwärmesonden. Anforderungen an Erdwärmesonden Hydrogeologische Beurteilung von Erdwärmesonden I Grundlagen der hydrogeologischen Beurteilung Begriffsdefinition Kriterien der Standortbeurteilung Voraussetzungen für eine großflächige Beurteilung II

Mehr

VERORDNUNG. in Kraft seit

VERORDNUNG. in Kraft seit VERORDNUNG des Landratsamtes Neu-Ulm über das Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Herrenstetten (Landkreis Neu-Ulm) für die Wasserversorgung des Marktes Altenstadt in den Ortsteilen Bergenstetten und Dattenhausen

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

Maßnahmenprogramm deutscher Teil FGE Oder Anhang A2-1, Brandenburg

Maßnahmenprogramm deutscher Teil FGE Oder Anhang A2-1, Brandenburg Anhang A2-1: Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen - Verankerung von grundlegenden Maßnahmen auf Länderebene (Land Brandenburg) Art. 11 Abs. 3 Buchstabe

Mehr

1.2 Düngen mit mineralischen. sonstigen organischen Stickstoffdüngern. 1.3 Lagern und Ausbringen

1.2 Düngen mit mineralischen. sonstigen organischen Stickstoffdüngern. 1.3 Lagern und Ausbringen A M T S B L A T T Landratsamt Pfaffenhofen Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm Verantwortlich: Helga Gassner Tel. 08441/27-205 Fax: 08441/27-271 amtsblatt@landratsamt-paf.de - www.landkreis-pfaffenhofen.de

Mehr

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115 Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten

Mehr

Stellungnahme. zum Gesetzentwurf. zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes/Fracking [Stand: ]

Stellungnahme. zum Gesetzentwurf. zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes/Fracking [Stand: ] Berlin, den 20.03.2013 An das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Referat WA I 2 - Recht der Wasserwirtschaft WAI2@bmu.bund.de Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des

Mehr

M e r k b l a t t. für Beteiligte in Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten

M e r k b l a t t. für Beteiligte in Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten (Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten 1. Bedeutung von Wasserschutzgebieten

Mehr

Verordnung: 1 Allgemeines

Verordnung: 1 Allgemeines Nr. 169 Verordnung des Landratsamtes Nürnberger Land über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Rückersdorf (Landkreis Nürnberger Land) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Rückersdorf. Das

Mehr

1.2 Düngen mit mineralischen. sonstigen organischen Stickstoffdüngern. 1.3 Lagern und Ausbringen

1.2 Düngen mit mineralischen. sonstigen organischen Stickstoffdüngern. 1.3 Lagern und Ausbringen A M T S B L A T T Landratsamt Pfaffenhofen Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm Verantwortlich: Helga Gassner Tel. 08441/27-205 Fax: 08441/27-271 amtsblatt@landratsamt-paf.de - www.landkreis-pfaffenhofen.de

Mehr

Anhang 2.7: Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen (Stand )

Anhang 2.7: Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen (Stand ) Anhang 2.7: Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen (Stand 30.07.2014) Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a): Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften

Mehr

Nr Inhaltsverzeichnis

Nr Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Landratsamt. INHALT: Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Antrag auf Neugenehmigung

Landratsamt. INHALT: Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Antrag auf Neugenehmigung A M T S B L A T T Landratsamt Pfaffenhofen Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm Verantwortlich: Astrid Appel Tel. 08441/27-394 Fax: 08441/27-271 amtsblatt@landratsamt-paf.de - www.landkreis-pfaffenhofen.de

Mehr

Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen

Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen 1 Tabelle: Rechtliche Instrumente grundlegender Maßnahmen EG-Richtlinien Bundesrecht Landesrecht Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a) WRRL: Maßnahmen

Mehr

Natürliche Wasserspeicher Wälder und Auen

Natürliche Wasserspeicher Wälder und Auen > Natürliche Wasserspeicher Wälder und Auen Unsere Wälder und Auen sind die größten Süßwasserspeicher in Deutschland. Die grünen Bäume, Sträucher und Gräser funktionieren wie ein großer Schirm. Die einzelnen

Mehr

(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (Zone III), die engere Schutzzone (Zone II) und den Fassungsbereich (Zone I).

(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (Zone III), die engere Schutzzone (Zone II) und den Fassungsbereich (Zone I). 04.12.2014 Wasserschutzzonenverordnung Lörick Ordnungsbehördliche Verordnung im Wege der vorläufigen Anordnung zur weiteren Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage

Mehr

Räumlicher Geltungsbereich

Räumlicher Geltungsbereich Wittener Stadtwerke 331. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Witten - Wasserschutzgebietesverordnung

Mehr

Bewässerungstag Landwirtschaft Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung

Bewässerungstag Landwirtschaft Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung Bewässerungstag Landwirtschaft 11.02.2014 Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Frau Käfer 11.2.2014 Entnahmen aus Grundwasser und Oberirdischen Gewässern

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für Umwelt Bayerisches Landesamt für Umwelt Sammlung von en (Merkblätter, Schreiben, Hinweise) der Bayerischen Wasserwirtschaft (Slg Wasser) Teil 1: Grundwasserwirtschaft und Wasserversorgung Ansprechpartner: Referat

Mehr

Gewässer- und Hochwasserschutz Informationsveranstaltung am 05. September 2007 in Nossen

Gewässer- und Hochwasserschutz Informationsveranstaltung am 05. September 2007 in Nossen Landwirtschaft, Umwelt und Gesellschaft - Blick 2020 Gewässer- und Hochwasserschutz Informationsveranstaltung am 05. September 2007 in Nossen Das Instrumentarium Die Übersicht Gefahrenhinweiskarten (1

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:

Mehr

Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom *) 1)

Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom *) 1) Hessisches Wassergesetz (HWG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Wassergesetz (HWG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: 85-72 gilt ab: 24.12.2010 Normtyp: Gesetz gilt bis: [keine

Mehr

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus

Mehr

Arbeitshilfe. zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Land Sachsen-Anhalt vom

Arbeitshilfe. zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Land Sachsen-Anhalt vom Arbeitshilfe zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Land Sachsen-Anhalt vom 08.11.2013 Das als Anlage 1 beigefügte Muster einer Verordnung zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Wasserentnahme für Bewässerung

Wasserentnahme für Bewässerung Wasserentnahme für Bewässerung Antrag und Genehmigungsverfahren BD Christian Leeb Themen Wasserhaushalt in der Hallertau Bewässerung ein Konfliktthema? Wie komme ich zum Wasserrecht? Entnahme aus Flüssen

Mehr

1 Räumlicher Geltungsbereich

1 Räumlicher Geltungsbereich Bezirksregierung Detmold WSGV) Minden-Portastraße Seite 1 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Portastraße (Wasserwerk

Mehr

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013 Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01-33 Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt Postfach 28 61204 Wöllstadt Ihr

Mehr

Stand und Fortschreibung der Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden

Stand und Fortschreibung der Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fachgespräch Erdwärmenutzung in Hessen 18. September 2012, Stadthalle Idstein Stand und Fortschreibung der Anforderungen

Mehr

Verordnungen. Räumlicher Geltungsbereich

Verordnungen. Räumlicher Geltungsbereich Verordnungen 330. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerkes Witten der Gelsenwasser AG an der Ruhr - Wasserschutzgebietsverordnung

Mehr

R e c h t s v e r o r d n u n g des Regierungspräsidiums Karlsruhe. vom 3. April 1974

R e c h t s v e r o r d n u n g des Regierungspräsidiums Karlsruhe. vom 3. April 1974 3.19 R e c h t s v e r o r d n u n g des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 3. April 1974 zum Schutze des Grundwassers im Einzugsbereich der von der Stadtwerke Heidelberg AG betriebenen Wassergewinnungsanlagen

Mehr

Gem. 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Gem. 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen: Gem. 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende : 1) Deutsche Bahn AG DB Immobilien: Hinweis zum Immissionsschutz (Schienenverkehrslärm) 2) Deutscher Wetterdienst:

Mehr

Im Einzelnen sind folgende zentrale Regelungen vorgesehen:

Im Einzelnen sind folgende zentrale Regelungen vorgesehen: Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Einsatz der Fracking- Technologie Zur Umsetzung des Punkts Fracking

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Magistrat der Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Groß Karben Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01 Ihr Zeichen: Ihre

Mehr

Verordnung. V e r o r d n u n g

Verordnung. V e r o r d n u n g III/6 642/3 2.2 - A b s c h r i f t - Verordnung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld über das qualitative Quellenschutzgebiet in der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld für den Heilwasserbrunnen II (Regius-Quelle)

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

1 Räumlicher Geltungsbereich

1 Räumlicher Geltungsbereich Rechtsverordnung der Stadtverwaltung Baden-Baden vom 1. Juni 1981 zum Schutze der Wassergewinnungsanlage der Energie- und Wasserversorgung Rebland GmbH - Eigengesellschaft der Stadt Baden-Baden in der

Mehr

Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren

Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren Stand 10. Mai 2011 HLUG - Fachgespräch Erdwärmesonden 2011 Dr.-Ing. Günther Siegert, HMUELV Wiesbaden,

Mehr

Bauleitplanung und Einzelbauvorhaben in Überschwemmungsgebieten

Bauleitplanung und Einzelbauvorhaben in Überschwemmungsgebieten Bauleitplanung und Einzelbauvorhaben in Überschwemmungsgebieten Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten Amt für Wasser- und Bodenschutz 1 Überschwemmungsgebiete auch im Innenbereich Regelungsauftrag

Mehr

24.4 EINWOHNERGEMEINDE LIEDERTSWIL. Wasserschutzzonenreglement Martinsmattquelle

24.4 EINWOHNERGEMEINDE LIEDERTSWIL. Wasserschutzzonenreglement Martinsmattquelle 24.4 EINWOHNERGEMEINDE LIEDERTSWIL Wasserschutzzonenreglement Martinsmattquelle GEMEINDE LIEDERTSWIL / Wasserschutzzonenreglement Martinsmattquelle Seite 2 Gestützt auf 7 Abs. 3 der Vollziehungsverordnung

Mehr

Vom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite

Vom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserverordnung) Vom 18.

Mehr

Maßnahmenprogramm deutscher Teil FGE Oder Anhang A2-1, Mecklenburg-Vorpommern

Maßnahmenprogramm deutscher Teil FGE Oder Anhang A2-1, Mecklenburg-Vorpommern Anhang A2-1: Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen - Verankerung von grundlegenden Maßnahmen auf Länderebene (Land Mecklenburg-Vorpommern) Art. 11 Abs.

Mehr

Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)

Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Mecklenburg-Vorpommern) Anlage 3-2 Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Land Mecklenburg-Vorpommern) EU-Richtlinien Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Art. 11 Abs. 3 Buchstabe

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 20. Oktober 2014 Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn Seite 1 von 3 Aktenzeichen 25.4-36-00-08/14 bei Antwort bitte angeben Nachrichtlich: K2 Engineering

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr