Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau

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1 Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Informationsveranstaltung Ressourceneffizienz im Straßenbau Aktualisierung der Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe (BTR RC-StB 14) 5. März 2015 in Potsdam

2 Umweltrelevante Anforderungen für den Einbau Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling- Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB) Ausgabe Einbau 7.1 Umweltrelevante Anforderungen für den Einbau Einbauklassen Straßenunterbau und begleitende Erdbaumaßnahmen Straßenoberbau Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch

3 Einbauklassen Einbauklassen nach LAGA M20 (2004) Einbauklasse 0 Uneingeschränkter Einbau Kap Einbauklassen Einbauklasse 1 Eingeschränkter offener Einbau Die BTR RC-StB regeln in der Einbauklasse 1 nur den Einbau bei ungünstigen hydrogeologischen Standortbedingungen (Einhaltung der Zuordnungswerte 1.1). Der Einbau bei günstigen Standortbedingungen (Einhaltung der Zuordnungswerte 1.2) ist im Einzelfall mit dem örtlich zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt abzustimmen. Einbauklasse 2 Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen

4 Einbauklassen Einbauklasse 0: Uneingeschränkter Einbau Kap Einbauklassen Der Einbau des Materials kann uneingeschränkt in technischen Bauwerken oder als Rohbodenböschung erfolgen. Bei der Verwertung in einer bodenähnlichen Anwendung muss das Bodenmaterial im Endzustand natürliche Bodenfunktionen erfüllen können. Dies ist bei der Verfüllung von Senken und bei Geländenivellierungen außerhalb technischer Bauwerke der Fall. nur für die Abfallart/Materialgruppe Boden bei Einhaltung der Zuordnungswerte Z 0 (Anhang A 1)

5 Einbauklassen Einbauklasse 1: Eingeschränkter offener Einbau: Kap Einbauklassen Materialien dürfen in technischen Bauwerken so eingebaut werden, dass diese von Wasser durchsickert werden können (ungebundene oder wasserdurchlässige Bauweise). Der Einbau erfolgt unter den in Abschnitt und genannten Einschränkungen. Die zur Verwertung vorgesehenen Materialien müssen die Zuordnungswerte für die Einbauklasse 1 einhalten (Anhänge A1- A3).

6 Einbauklassen Einbauklasse 2: Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen Kap Einbauklassen Definierte technische Sicherungsmaßnahmen müssen eine Durchsickerung des Materials mit Wasser verhindern bzw. auf ein geringfügiges Maß beschränken Einbau in nicht oder nur gering wasserdurchlässige Bauweise bzw. unter einer wasserundurchlässigen Deckschicht. Der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand soll mindestens 1 m betragen. Die zur Verwertung vorgesehenen Materialien müssen die Zuordnungswerte für die Einbauklasse 2 einhalten (Anhänge A1- A3).

7 Einbauklassen Einbauklasse 2: Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen bevorzugter Einbau: in Großbaumaßnahmen (< Mg), unvermischt Kap Einbauklassen Einschränkungen: sollte nicht auf Flächen eingesetzt werden, bei denen mit häufigen Aufbrüchen zu rechnen ist Einschränkungen gemäß Abschnitt und Einsatzverbot: in Zone III A von Trinkwasser- und Zone III von Heilquellenschutzgebieten in Wasservorranggebieten in Gebieten mit häufigen Überschwemmungen (z.b. Flussauen, Außendeichflächen, Hochwasserrückhaltebecken) in Dränschichten zur Verfüllung von Leitungsgräben

8 Verwertung im Straßenunterbau (unterhalb Planum) Kap Einbauklasse 1: Bodenmaterial und sonstige RC-Baustoffe müssen unabhängig von der Abfallart die Z 1.1-Werte der Materialgruppe Boden einhalten (Anhang A1) Straßenunterbau Einbauklasse 2: Abhängig von der Abfallart des Ausgangsmaterials sind die Zuordnungswerte Z2 nach Anhang A1, A2 bzw. A3 einzuhalten. MTSE-Bauweisen A bis E sind möglich

9 Bauweisen des Straßenunterbaus Z2 - Einbauweisen nach MTSE MTSE 2009 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßn ahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevante n Inhaltsstoffen im Erdbau FGSV Grundsätzliches: Fahrbahndecken werden als dicht angesehen es ist durch Abdichtungen bis unter die Fahrbahndecke sicherzustellen, dass das Straßenoberflächenwasser nicht in das zu sichernde Material eindringen und es auslaugen kann, Dichtungselemente sind so tief anzuordnen, dass sie vor Durchstoßung (z.b. durch Pfosten) gesichert sind, Der Bereich zwischen Fahrbahnbefestigung und abgedichtetem Straßenseitenbereich ist mit einer Kunststoffdichtungsbahn KDB oder einer geosynthetischen Tondichtungsbahn GTD zu überbrücken. Ausnahmen bei Dichtung durch verformungsunempfindliche Baustoffen Mittelstreifen sind mit einer dichten Deckschicht oder analog dem Seitenstreifenbereich auszubilden ausreichender Abstand zum höchsten Grundwasserstand ist sicherzustellen 9

10 Bauweisen des Straßenunterbaus Z2 - Einbauweisen nach MTSE Durchlässigkeitsbeiwert k f MTSE 2009 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßn ahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevante n Inhaltsstoffen im Erdbau FGSV Intervalle Durchlässigkeit nach DIN > 10 2 m/s sehr stark durchlässig Kies Beispiele > 10 4 m/s stark durchlässig grob-mittelkörniger Sand > 10 6 m/s durchlässig feinkörniger bis schluffiger Sand > 10 8 m/s schwach durchlässig schluffiger Sand, toniger Schluff > 10 9 m/s sehr schwach durchlässig < 10 9 m/s nahezu völlig wasserundurchlässig toniger Schluff, Ton Ton 10

11 Bauweisen des Straßenunterbaus Z2 - Einbauweise MTSE A mit witterungsbedingten Dichtungselementen ohne Sickerschicht MTSE 2009 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßn ahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevante n Inhaltsstoffen im Erdbau FGSV Z2 nahezu undurchlässig k < 5x10-10 m/s k > 5x10-7 m/s schwach durchlässig 11

12 Bauweisen des Straßenunterbaus Z2 - Einbauweise MTSE B mit witterungsbedingten Dichtungselementen und Sickerschicht sehr schwach durchlässig k < 5x10-9 m/s MTSE 2009 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßn ahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevante n Inhaltsstoffen im Erdbau Z2 FGSV 12

13 Bauweisen des Straßenunterbaus Z2 - Einbauweise MTSE C mit witterungsunempfindlichen Dichtungselementen MTSE 2009 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßn ahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevante n Inhaltsstoffen im Erdbau FGSV Z2 KDB mind. 2mm Dicke 13

14 Bauweisen des Straßenunterbaus Z2 - Einbauweise MTSE D mit Kern aus Böden / Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen MTSE 2009 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßn ahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevante n Inhaltsstoffen im Erdbau Kern Z2 Planum Stützkörper FGSV Mulde, Ableitung k 1 > 50 x k 2 wenn k 1 < 10-4 ist Dammbaustoff 14

15 Bauweisen des Straßenunterbaus Z2 - Einbauweise MTSE E mit schwach durchlässigem Baukörper aus Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen Variante 1 MTSE 2009 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßn ahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevante n Inhaltsstoffen im Erdbau Z2 FGSV 15

16 Bauweisen des Straßenunterbaus Z2 - Einbauweise MTSE E mit schwach durchlässigem Baukörper aus Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen Variante 2 MTSE 2009 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßn ahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevante n Inhaltsstoffen im Erdbau Z2 FGSV 16

17 Verwertung im Straßenoberbau (oberhalb Planum) Beispielhafter Aufbau eines Straßenoberbaus Kap Straßenoberbau

18 Verwertung im Straßenoberbau (oberhalb Planum) Einbauklasse 1: Bodenmaterial und sonstige RC-Baustoffe müssen unabhängig von der Abfallart die Z 1.1-Werte der Materialgruppe Boden einhalten (Anhang A1) Kap Straßenoberbau Ausnahmen (linienhafte oder temporäre Bauwerke): Bankette Tragschichten unter Pflasterdecken ohne Fugenabdichtung, sowie das Bettungs- und Fugenmaterial der Pflasterdecke Tragschichten unter Deckschichten ohne Bindemittel aus natürlichen Gesteinskörnungen bei Geh- und Radwegen, Abstellflächen, ländlichen Straßen und Wegen temporäre Baustraßen. Einhaltung der Materialwerte für die Einbauklasse 1 entsprechend der jeweiligen Materialgruppe (Z1.1, HOS1, SWS1, SWLS z1.1, HS, SKG siehe Anhang 1-3)

19 Verwertung im Straßenoberbau (oberhalb Planum) Einbauklasse 2: Abhängig von der Abfallart des Ausgangsmaterials sind die Zuordnungswerte Z2 nach Anhang A1, A2 bzw. A3 einzuhalten Kap Straßenoberbau Aufbau des Straßenoberbaus

20 Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch Verwertungsklassen entsprechend RuVA-StB 01 kein Vermischen unterschiedlicher Verwertungsklassen kein Einsatz in ungebundenen Schichten der Z1-Bauweise Kap Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch Ausbauasphalt Verwertungsklasse A: PAK (EPA): 25 mg/kg Phenolindex 0,1 mg/l pechhaltiger Straßenaufbruch Verwertungsklasse B PAK (EPA) > 25 mg/kg und 100 mg/kg Phenolindex 0,1 mg/l Verwertungsklasse C PAK (EPA) 100 mg/kg Phenolindex > 0,1 mg/l und 50 mg/l Einbau von Heißmischgut bzw. hydraulisch oder mit Bitumenemulsion gebundene Tragschichten ohne gesonderte umweltrelevante Anforderungen nur in Kaltbauweise mit wirksamer Einbindung; kein Kontakt mit Sickerwasser oder mit aufsteigendem Wasser (z.b. über Frostschutzschicht); Probekörper müssen folgende Eluatwerte einhalten: - PAK nach EPA 0,03 mg/l - Phenolindex 0,1 mg/l

21 Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB) 2014 Abfalleinstufung zur Verwertung A 5: Verwertungsklassen und Schwellenwerte für Ausbauasphalt und pechhaltige Straßenausbaustoffe Verwertungsklassen und abfallrechtliche Zuordnung für Asphalt bzw. pechhaltige Straßenausbaustoffe Abfallart Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen Kap. 2.3 Anhang A5 Ausbauasphalt pechhaltige Straßenausbaustoffe Parameter PAK nach EPA Verwertung als Zusatzmaterial für die Asphaltheißmischgutherstellung Ausbauasphalt Verwertungsklasse A Verwertung mit hydraulischen Bindemitteln Verwertung mit kationischer (saurer) Bitumenemulsion und hydraulischem Bindemittel Thermische Verwertung als Abfall (pechhaltige Straßenausbaustoffe der Verwertungsklasse B und C) Verwertungsklasse B Pechhaltige Straßenausbaustoffe Verwertungsklasse C Feststoff Eluat Feststoff Eluat Feststoff Eluat 25 mg/kg TS ---- > 25 mg/kg TS ---- ist anzugeben ---- Benzo[a]pyren mg/kg mg/kg ---- Phenolindex ,1 mg/l ,1 mg/l ---- > 0,1 mg/l A 5 a: Umweltrelevante Anforderungswerte an pechhaltige Verfestigungen PAK nach EPA ,03 mg/l ,03 mg/l Phenolindex kein Nachweis erforderlich ,1 mg/l

22 Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB) 2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Erfolg bei der Anwendung

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