BTR RC-StB 14. Bautechnische Anforderungen an RC-Baustoffe und den Einbau
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- Karoline Kranz
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1 BTR RC-StB 14 Bautechnische Anforderungen an RC-Baustoffe und den Einbau Dipl.-Ing. Thomas Plehm Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau, Bauwerkserhaltung
2 BTR RC-StB 14 Baustoffgemische und Konstruktionsschichten Bodenmaterial Gesteinskörnungen Asphaltgranulat pechhaltige Straßenausbaustoffe Erdbauwerke Unterbau ungeb.tragsch. Frostschutzsch. Bankettschichten hydr. geb. Verfest. Heißeinbau in Trag,- Binder u. Deckschichten Kalteinbau in Tragschichten pechhaltige Verfestigung (hydraulische und / oder bitumenemulsionsgebunden) Informationsveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB
3 Bautechnische Anforderungen TL BuB E StB Bodenmaterial Erdbauwerke Unterbau Einteilung des Bodenmaterials in Bodengruppen nach DIN muss güteüberwacht sein (Nachweis über Liste oder Prüfzeugnisse) ZTV E StB Einbauklasse Z 2 technische Sicherungsmaßnahmen Einhaltung der Maßnahmen nach M TS E prüfen.
4 Bautechnische Anforderungen Asphaltgranulat (Verwertungsklasse A) Anpassung an TL AG-StB und TL Asphalt-StB Verwertungsklassen Max. Zugabemengen nach BTR entsprechen denen der TL Asphalt Eignung für Verwertung im Heißmischgut ist gegeben, wenn: - Erweichungspunkt Ring und Kugel 70 C (Mittelwert 77 C) Überschreitungen sind möglich, wenn: - Brechpunkt nach Fraaß < 0 C ist oder - vergleichbare Untersuchungsergebnisse vorliegen z.b. Nadelpenetration z.b. mit Bending Beam Rheometer (BBR) Grundsätzlich ist die Herstellung von ungebundenen Trag- und Deckschichten vorwiegend aus Ausbauasphalt im Straßenbauregelwerk (einschließlich BTR RC-StB) nicht vorgesehen. Ein temporärer oder dauerhafter Einbau ist nur mit Zustimmung des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zulässig. Heißeinbau in Trag,- Binder- u. Deckschichten Kalteinbau in Tragschichten Es gilt ZTV Asphalt-StB (unabhängig davon, wieviel Asphaltgranulat vorhanden ist) Es gilt ZTV Beton-StB oder ZTV LW (hydraulische Verfestigung)
5 Bautechnische Anforderungen pechhaltige Straßenbaustoffe Verwertungsklassen B und C Die bautechnischen Anforderungen aus der BTR RC-StB 04 wurden unverändert übernommen. Durch neue Grenze (PAK 100 mg/kg) für gefährlichen Abfall verbleibt nur wenig Material in der Verwertungsklasse B und C. Es wird über den vollständigen Verzicht des Wiedereinbaus pechhaltiger Ausbaustoffe nachgedacht. pechhaltige Verfestigung (hydraulische und / oder bitumenemulsionsgebunden) hydraulische Verfestigung: Es gilt ZTV Beton-StB oder ZTV LW mit Bitumenemulsion gebundene Verfestigung: Anforderungen in Tabelle 12 der BTR RC-StB 14
6 Bautechnische Anforderungen Gesteinskörnungen ungeb.tragsch. Frostschutzsch. Bankettschichten hydr. geb. Verfest.
7 Ergebnisse der RC-Erprobungsstrecke Seelow Erprobungsstrecke OU Seelow Bau: 2006 Verkehrsfreigabe: 2007 Konstruktionsaufbau Bauklasse IV (< Bk1,8) Verkehrsbelastung Bauklasse III/IV Neu: Bk1,8
8 Gemischvarianten der ToB Variante Material Zusammensetzung 0 FSS 0/22 STS 0/45 1 FSS 0/22 STS 0/45 2 FSS 0/22 STS 0/45 3 FSS 0/22 STS 0/45 4 FSS 0/22 STS 0/45 5 FSS 0/22 STS 0/45 nat. Gesteinskörnung (Grauwacke) RC mit 10% Ziegelanteil RC mit 20% Ziegelanteil RC mit 30% Ziegelanteil RC mit 40% Ziegelanteil Kiessand 0/8 ca. 60% RC > 8 mm ca. 40% 8
9 [M.-%] Ergebnisse der RC-Erprobungsstrecke Seelow Ergebnisse von Aufgrabungen 2,5 Veränderung der Feinkornanteile nach 5 - jähriger Nutzungsdauer 2 1,5 1 0,5 0-0,5-1 -1,5-2 V1 V2 V3 V4 V5 Gemischvarianten FSS STS Verfeinerung unkritisch bis 30 M.-% Ziegelanteil (SZ32 nach BTR RC eingehalten, entspricht nicht TL SoB-StB)
10 Ergebnisse der RC-Erprobungsstrecke Seelow Einsenkungsmessergebnisse FWD Tragfähigkeitsabfall unkritisch auch bis 30 M.-% Ziegelanteil
11 Ergebnisse der RC-Erprobungsstrecke Seelow Einsenkungsmesergebnisse FWD Zunahme des Wassergehaltes in der FSS
12 Die neue BTR RC-StB Ist die Frostsicherheit der Frostschutzschicht gegeben?
13 Bautechnische Eigenschaften von RC-Baustoffen für ungebundene Trag-, und Frostschutzschichten und Bankette Es gelten die Anforderungen aus TL Gestein und TL SoB mit den nachfolgenden Ergänzungen:
14 Veränderung der einzelnen Stoffgruppen BTR RC-StB 04 Stoffgruppen in Anteil > 4 mm Asphalt aus Zwangsanhaftungen BTR RC-StB 14 bzw. TL Gestein 04/07 Asphaltgranulat Stoffgruppen im Anteil > 4 mm Klinker, Ziegel und Steinzeug Material mit niedriger Festigkeit, z.b. Ziegel, Mörtel, porige mineralische Baustoffe, Gips, Anhydrit, Aschen usw. ( 10 M-%) Störstoffe im Gesamtgemisch ( 0,2 M-%) Kalksandsteine, Putze und ähnliche Stoffe ( 5 M.-%) mineralische Leicht- und Dämmbaustoffe, wie Poren- und Bimsbeton ( 1 M.-%) Fremdstoffe, wie Holz, Gummi, Kunststoffe und Textilien im Gemisch ( 0,2 M-%) neu: Sulfathaltige Bestandteile (z.b. Gips, Anhydrit sowie daraus hergestellte Gemische)
15 Veränderungen der stofflichen Zusammensetzung Änderungen oder Ergänzungen in Bezug auf die TL Gestein-StB aus BTR RC-StB 04 aus RE 27/2010 Stoffgruppen > 4 mm entsprechen jetzt TL Gestein Anteil in M.-% Kategorie TL Gestein Asphaltgranulat 20 *) R a20- Sulfathaltige Baustoffe (z.b. Gips, Anhydrit sowie daraus hergestellte Produkte) 0,5 R y0,5- TL Gestein < RStO 12 und Erprobungsstrecke Seelow Klinker, Ziegel und Steinzeug 10 Belastungsklassen Bk100 bis Bk3,2 20 R b10- < 30 für Schottertragschichten Belastungsklassen Bk1,8 bis Bk0,3 R b20- < 30 *) Für die Herstellung von Schottertragschichten unter Betondecken bei Bk100 bis Bk3,2 sind nur max. 10 M.-% Asphaltanteile zulässig. aus RE 27/2010 säurelöslicher Sulfatgehalt ist an Korngröße < 4 mm mit 1,0 M.-% nachzuweisen
16 Änderungen der TL SoB-StB Änderungen oder Ergänzungen zur TL SoB-StB BTR RC-StB 04/ TL SoB-StB 04/07 angepasst an RStO 12 aus RE 27/2010 aus Erprobungsstrecke Seelow Art der Schichten Schlagzertrümmerungswert SZ Schotterschlagwert SD 10 [M.-%] [M.-%] Schottertragschicht Bk100 bis Bk3, Schottertragschicht Bk1,8 bis Bk0,3 32 (für Größtkorn > 31,5 mm) Frostschutzschicht Verfestigungen Bankette 32 Keine Anforderungen Hydraulisch gebundene Tragschichten 28 aus RE 27/2010 Kochversuch an Körnung 4/16, Absplitterung 1,0 M.-% ist nachzuweisen geändert: Frost-Tau-Wechsel zusätzlich an feiner Gesteinskörnung 0,71/2 mm ist nicht mehr zu bestimmen - Datensammlung wurde ausgewertet, - keine Korrelation zu anderen Prüfungen, - ein Grenzwert lässt sich nicht festlegen weitere zusätzliche Anforderungen, die unverändert bleiben Wasserdurchlässigkeit von FSS kf 1x10-5 m/s CBR > 80% für Schottertragschichten und CBR > 40 % für Frostschutzschichten Lieferkörnung 0/56 ist nicht zu verwenden
17 BTR RC-StB 14 Ausschlusskriterien für RC-Einsatz als ToB beachten! ZTV SoB-StB 04/07; Abschnitt Anforderungen: Wenn Grundwasser bis in Höhe des Planums aufsteigen kann, ist der untere Teil der Frostschutzschicht in einer Dicke von mindestens 20 cm so herzustellen, dass der Feinanteil < 0,063 mm im eingebauten Zustand nicht mehr als 5 M.-% beträgt. BTR RC-StB 14, Abschnitt Wenn Stau- oder Schichtenwasser bis in Höhe des Planums aufsteigen kann, sind in die unteren 20 cm der ToB keine RC-Baustoffe einzusetzen. ZTV Pflaster-StB 06; Abschnitt Unterlage:..; insbesondere muss sie [die Unterlage] ausreichend tragfähig, wasserdurchlässig sowie profilgerecht und eben sein BTR RC-StB 14, Abschnitt Bei Pflasterbefestigungen ohne dichte Fugenausbildung ist die Wasserdurchlässigkeit einer ToB aus RC-Material in der Regel nicht ausreichend, um eine funktionierende Entwässerung zu erreichen. Daher sind diese Tragschichten unter Pflasterbefestigungen nicht geeignet.
18 Prüfungen Kontrollprüfungen für Schichten ohne Bindemittel Es gelten die Anforderungswerte der ZTV SoB-StB Güteüberwachung Eignungsbeurteilung / Listeneintrag Zusätzlich im Rahmen der Kontrollprüfungen an STS und FSS sind die nachfolgenden Anforderungswerte der BTR RC-StB zu überprüfen: Stoffliche Zusammensetzung > 4 mm immer durchzuführen säurelöslicher Sulfatgehalt bei Hinweis auf Gips oder Anhydrit umweltrelevante Parameter bei organoleptisch erkannten Verdacht
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