Information zur Einführung neuer Regelwerke in Brandenburg
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- Axel Schenck
- vor 7 Jahren
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1 Information zur Einführung neuer Regelwerke in Brandenburg Thomas Plehm Allgemeine Rundschreiben des Bundes (ARS) ZTV... / TL... Runderlasse des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (RE) ZTV... / TL... Leistungsbeschreibung im Bauvertrag zwischen Landesbetriebes Straßenwesen (LS) und Baubetrieb für Maßnahme... gültig für Bundesfernstraßen für Bundesfernstraßen: möglichst unverändert für Landesstraßen: spezielle Regelungen möglich für Straßen der Kreise u. Gemeinden: Anwendung empfohlen Spezielle Festlegungen für die konkrete Baumaßnahme Musterbaubeschreibung als Vorlage 2 1
2 straßenbautechnische Regelwerk des Jahres 2009 ARS Runderlass Hinweise Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau Ausgabe 2009 (ZTV E-StB 09) 9/ / Ersetzt ZTV E-StB 94 Fassung 1997 Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus Ausgabe 2009 (TL BuB E-StB 09) 8/ / dafür gab es noch keine Regelung Technischen Lieferbedingungen für flüssige Beton- Nachbehandlungsmittel Ausgabe 2009 (TL NBM-StB 09) 10/ / Ersetzt Ausgabe 1996 Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat Ausgabe 2009 (TL AG-StB 09) 13/ / Verwendung von AG ist in TL Asphalt geregelt (BTR RC-StB beachten) Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaues von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht Ausgabe 2009 (RDO Asphalt 09) 15/ für A- und F-Modelle - Funktionsbauverträge sonst nur außerhalb des Wettbewerbes 3 ZTV E StB 07 TL BuB E StB 07 Qualität der auszuführende Arbeiten auf der Baustelle Qualität der anzuliefernden Materialien (nur für gebrauchte Böden und Baustoffe) Lösen, Laden, Fördern Einbauen, Verdichten Qualitätsanforderungen an Erdbauwerke (Untergrund und Unterbau) Prüfungen gilt nicht für Boden u. Fels aus Gewinnungsbetrieben gilt nicht für Boden u. Fels, die bei anderen Baumaßnahmen gewonnen werden. 4 2
3 ZTV E StB 07 TL BuB E StB 07 keine gesonderten Festlegungen Kontrollprüfungen - RAP Stra Prüfstelle - Prüfplan definiert Umfang - Preise nach Preisliste (Ausgabe 2009) es gilt nicht Anhang A: (Grenzwerte für umweltrelevante Parameter) dafür gilt: für Böden: LAGA Boden (2004) für Böden mit Fremdbestandteilen und RC: BTR RC-StB 04 (entspr. LAGA Bauschutt (1997)) für industriell hergestellte Gesteinskörnungen: produktspezifische Festlegungen des Landesumweltamtes Produkte in Liste der güteüberwachten Gesteinskörnungen, Baustoffgemische und Böden 5 6 3
4 7 TL NBM-StB 09 keine gesonderten Festlegungen Anwendung TL / ZTV Beton: - nur im Zuständigkeitsbereich NL Autobahn - spezielle Regelungen nicht durch Runderlasse des MIL - umweltrelevante Festlegung (pechhaltige Straßenbaustoffe) nach BTR RC-StB Durch Leistungsbeschreibung werden alle Ergänzungen geregelt. z.b. gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich der Alkalireaktivität aller Gesteinskörnungen ist zu erbringen (strengere Vorgaben als nach Alkali-Richtlinie des DAfStb) 8 4
5 TL AG StB 07 keine gesonderten Festlegungen RE zur Einführung der TL Asphalt gibt bereits Hinweise: Bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat sind die... BTR RC-StB 04 zu beachten (Formblatt Klassifizierung von Asphaltgranulat ) zu beachten. Formblatt ist mit dem Eignungsnachweis dem AG vorzulegen
6 11 Maximal mögliche Asphaltgranulatzugabe in Abhängigkeit von der Gleichmäßigkeit Max. mögl. Zugabemengen Deck- und Binderschichten M.-% entspr. der Gleichmäßigkeit zum Asphaltmischgut für Trag- und Tragdeckschichten M.-% Zulässige Asphaltgranulatzugabemenge M.-% 12 6
7 Typ der Mischanlage und Art der Zugabe Chargenmischanlage Kaltzugabe max. 30 M.-% (Erwärmung durch die heißen Gesteinskörnungen) Warmzugabe max. 40 M.-% 32 Anlagen 7 Anlagen (Erwärmung gemeinsam mit den heißen Gesteinskörnungen) Durchlaufmischanlage Warmzugabe max. 40 M.-% 1 Anlagen (Erwärmung gemeinsam mit den heißen Gesteinskörnungen) Paralleltrommel max. 80 M.-% (Erwärmung in gesonderten Vorrichtungen) 13 Verwertung von Asphaltgranulat im Heißmischgut Brandenburg Asphaltgranulatmengen [ t ] Jahr Asphalttragschichten Asphaltbinderschichten M.-% M.-% (Mittel 27 M.-%) (Mittel 16 M.-%)
8 ZTV Asphalt StB 07 TL Asphalt StB 07 Kompakte Asphaltbefestigungen herstellbar auch mit Einbautechnologien bei Befahrung der unteren Lage, sofern keine unzulässigen Unebenheiten auftreten (InLinePave-Verfahren) 15 L 38 bei Hangelsberg (2009) 16 8
9 17 OD Estedt (Sachsen-Anhalt) 18 9
10 ZTV Asphalt StB 07 TL Asphalt StB 07 Kompakte Asphaltbefestigungen herstellbar auch mit Einbautechnologien bei Befahrung der unteren Lage, sofern keine unzulässigen Unebenheiten auftreten (InLinePave-Verfahren) Möglichkeit für Abzugsberechnung für - Hohlraumgehalt bis zur Überschreitung von 2% -Nichteinhaltung des Schichtenverbunds Die Abzugsregelungen dazu sind in der Musterbaubeschreibung des LS enthalten (Einzelvertraglich zu regeln) Liste der zertifizierten Hersteller von Asphaltmischgut Dafür notwendig: Vorlage des Konformitätszertifikats sowie die jährlichen Überwachungsberichte für die Produkte Vorteil neben Außenwirkung: Im Rahmen des Bauvertrages wird auf Vorlage des Zertifikats über die Werkseigene Produktionskontrolle verzichtet. Spurbildungsversuch nach bisherigen Prüfbedingungen (Stahlrad, Wasserbad 50 ) < 3,5 mm bei Erstprüfung für SV und I 19 RDO Asphalt 09 in Brandenburg noch nicht eingeführt - A- und F-Modelle, sonst. ÖPP-Straßenbauprojekte, - Funktionsbauverträge - Nebenangebote konventioneller Bauverträge außerhalb des Wettbewerbs Mit Zustimmung des BMV BS aber bereits bei B 273 (Wandlitz) angewendet Nebenangebot außerhalb der Wertung des Erstplatzierten Ergänzung zu Eignungsprüfungen und Kontrollprüfungen wurden vereinbart. Werte Vorher / Nachher verglichen - E-Modulbestimmung aller Asphaltschichten - Ermüdungsfunktion für die Tragschicht - Spurbildungsversuch 20 10
11 RDO Asphalt 09 Schlussfolgerungen der ersten Anwendung: Der Aufwand für die Kontrollprüfungen ist bedeutend höher als bei konventionellen Bauverträgen Nur wenige Prüfinstitute können die Bemessungseingangsgrößen bestimmen. Die Bewertung kann von der Verwaltung schlecht nachvollzogen werden, da ohne Rechenprogramm die RDO nicht beherrschbar ist. Die Gewährleistungszeit nach ZTV Asphalt-StB 07 bleibt unverändert, obwohl in sehr langen Zeiträumen gedacht wir, aber keine Langzeiterfahrungen für die modifizierten (und meist dünneren) Schichten vorliegen. 21 BTR RC-StB 2010 Umweltrelevante Regelungen: Ersatzbaustoffverordnung verzögert sich weiter LAGA Boden 2004 noch nicht eingearbeitet berührt Anforderungen an Bankettmaterial Abstimmungen mit LUA stehen vor Abschluss Bautechnische Anforderungen: Schäden durch ToB aus RC-Material ungleichmäßige Hebungen (Beulen) Ursache liegt im Sulfatgehalt durch Gips und Anhydrit stoffliche Zusammensetzung > 4 mm soll Anteil auf 0,5 M.-% beschränken säurelöslicher Sulfatanteil am Anteil < 4 mm wird auf 1,0 M.-% beschränkt Wiedereinführung des Kochversuches bis besseres Prüfverfahren anwendbar ist zusätzlicher Frostversuch nach TP Gestein StB, Teil (Ergebnis ist anzugeben) (Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel an der feinen Gesteinskörnung 0,71/2 mm) 22 11
12 B 189 Radweg Wittstock - Heiligengrabe
13 Informationen Schäden zu an länderspezifischen Ortsdurchfahrt Regelungen Kehrberg L cm Asphalt (Decke, Binder Tragschicht) 40 cm STS (RC) 10 cm FSS (nat. Gesteinskörnungen) F3 -Boden
14 Widerstand gegen Zertrümmerung Art der Schichten Schottertragschicht Bkl. SV bis II Schottertragschicht Bkl. III bis VI SZ (8/12,5) SD 10 (35,5/45) < 33 Frostschutzschicht Verfestigung Hydraulisch gebundene Tragschichten Bankette neu! CBR-Wert Bisher: Für Frostschutzschicht > 40% Für Schottertragschicht wie bisher 80 % 28 14
15 Fremdüberwachung Bisher: 2x jährlich Untersuchung Baustoffparameter 4 x jährlich Untersuchung der Umweltparameter Neu: 3 x jährlich alle Parameter (Gültigkeit der Eignungsbeurteilung bis 6 < Monate nach Probenahme) 29 Beobachtungsstrecke OU Seelow 30 15
16 Vielen Dank! 31 16
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