Kreis Coesfeld, Coesfeld Coesfeld Az./Nr.: 66-II/4.0/K13IIIBA. Aufforderung zur Angebotsabgabe

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1 Der Landrat Kreis Coesfeld, Coesfeld Coesfeld (Ort) (Datum) Az./Nr.: 66-II/4.0/K13IIIBA An Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Eröffnungs-/Einreichungstermin Datum Uhrzeit :00 Aufforderung zur Angebotsabgabe Bezeichnung der Bauleistung Erneuerung der K 13 AN 23.3 in Billerbeck Aulendorf III. BA Inhalt dieser Heftung Angebotsaufforderung (bleibt beim Bieter) Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck HVA B-StB-Mindestanforderungen für Nebenangebote Vordruck HVA B-StB-Bewerbungsbedingungen Vordruck HVA B-StB-Angebotsschreiben Vordruck HVA B-StB Eigenerklärung Eignung Vordruck HVA B-StB-Nachunternehmerleistungen Vordruck HVA B-StB-Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Vordruck HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen Vordruck HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen Vordruck TVgG-NRW Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung Leistungsbeschreibung Anlage: Heftung Angebot (dem Auftraggeber einzureichen) Inhalt: Vordruck HVA B-StB-Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung Vordruck HVA B-StB-Nachunternehmerleistungen Vordruck HVA B-StB-Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Vordruck HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen Vordruck HVA B-StB Eigenerklärung Eignung Vordruck TVgG-NRW Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung Konten der Kreiskasse Coesfeld: Sie erreichen uns... Sparkasse Westmünsterland (BLZ ) Mo. Do Uhr und Uhr VR-Bank Westmünsterland eg (BLZ ) Fr Uhr Postbank Dortmund (BLZ ) und nach Terminabsprache

2 HVA B-StB-Aufforderung (05/12) 2 1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung des Kreis Coesfeld, Abt. 66 Straßenbau u. unterhaltung zu vergeben. 2 Die anliegenden Bewerbungsbedingungen sind zu beachten. 3 Auskünfte/Einsicht in nicht beigefügte Unterlagen bei (Ansprechpartner, Ort, Telefon-Nr., usw.): Herr Tegeler, Abt. 66, Kreish. I, EG, Zi. 001 (Tel / , Fax 02541/ ) 4 Ort des Eröffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.): Kreis Coesfeld Abt Submissionsstelle Kreishaus I, 1.OG, Zimmer 130 Friedrich-Ebert-Str Coesfeld 5 Vorlage von Nachweisen und Angaben und Unterlagen: 5.1 Präqualifizierte Unternehmen haben im Angebotsschreiben unter Nr. 8 die Nummer anzugeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen (auch innerhalb einer Bietergemeinschaft) haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck HVA B-StB Eigenerklärung Eignung vorzulegen. 5.2 Weitere Nachweise, Angaben und Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: Angabe der Leistungen die von Nachunternehmern ausgeführt werden sollen. 5.3 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen : Angaben und Nachweise nach 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer. Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) 5.4 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in Nr. 12 genannten Wertungskriterien: 6 Losweise Vergabe vorbehalten: nein ja, Angebote können abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose 7 Nebenangebote 7.1 Nebenangebote zugelassen Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen erwünscht. Weiteres siehe Nr. 7.4 Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen jedoch nicht zugelassen. Nebenangebote nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht Nebenangebote bedingt zugelassen: Stand: 05/12

3 HVA B-StB-Aufforderung (05/12) Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau zugelassen nicht zugelassen 7.3 Nebenangebote, soweit in 7.1 und 7.2 zugelassen, müssen die geforderten Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 erfüllen und im Vergleich mit der ausgeschriebenen Leistung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Nebenangebote, soweit in 7.1 und 7.2 zugelassen, müssen die geforderten Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die einschlägigen Regelwerke gemäß anliegendem Vordruck HVA B-StB Mindestanforderungen für Nebenangebote erfüllen. Der Nachweis der qualitativen und quantitativen Gleichwertigkeit entfällt. 7.4 Weitere Bedingungen: 8 Angebote können abgegeben werden schriftlich elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, elektronisch mit qualifizierter Signatur, 9 Falls Sie bereit sind, die Leistung auszuführen, werden Sie bei schriftlicher Angebotsabgabe gebeten, die anliegende Heftung Angebot ausgefüllt mit unterschriebenem Angebotsschreiben in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Termin an die Vergabestelle: Kreis Coesfeld Abt. 66 Straßenbau u. unterhaltung Kreishaus I, 1EG, Zimmer Friedrich-Ebert-Str Coesfeld Submissionsstelle (siehe auchziffer 4): Kreis Coesfeld Abt. 01 Submissionsstelle Kreishaus I, 1.OG, Zimmer 130 Friedrich-Ebert-Str Coesfeld einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe Angebot für Erneuerung der K 13 AN 23.3 in Billerbeck Aulendorf III. BA zu bezeichnen. 10 Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle davon umgehend zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). 11 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebe- stimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Bezirksregierung Münster, Dezernat 34 Domplatz 36, Münster Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20 v. H. - Kontingent für nicht EG-weite Vergabeverfahren ( 2 Nr. 6 VgV) Vergabekammer ( 104 GWB, 21a VOB/A): Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Str. 9, Münster Stand: 05/12

4 HVA B-StB-Aufforderung (05/12) 4 12 Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung der Haupt- und Nebenangebote gemäß 16 Abs. 6, Nr. 3 VOB/A: Preis Der Preis (in, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen (in, netto) werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, preislich günstigste Grund- oder Wahlposition. Weiterhin werden bei der Ermittlung der Wertungssumme berücksichtigt: Die Wertungsregelungen des (ARS) Nr. 05/2005 vom (Wertungsvorteil der Beton- bzw. Gussasphaltbauweise von 1,80 (netto)/m 2 gegenüber der Splittmastixbauweise) für den Fall, dass entsprechende Nebenangebote zugelassen sind und die Anwendungskriterien des ARS erfüllt sind. Wertungsbonus für Nebenangebote für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen in Höhe von (netto)/kalendertag. Der Wertungsbonus wird auf max. 5 v. H. der Wertungssumme begrenzt. Der Zuschlag erfolgt bei alleinigem Wertungskriterium Preis auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehender Regelungen die niedrigste Wertungssumme aufweist. Weitere Kriterien: 13 entfällt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dammers (Unterschrift) Stand: 05/12

5 5 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) Stand: 04/10 Mindestanforderungen für Nebenangebote Stand (Redaktionsschluss): 24. Februar 2010 Technische Regelwerke, Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS), Erlasse, die von Bietern bei Abgabe einschlägiger Nebenangebote zusätzlich zu den in den Vergabeunterlagen benannten Regelwerken zu beachten sind: 1. Verkehrsführung und Verkehrssicherheit Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA-95) Ausgabe 1995, 4. überarbeitete Auflage 2001 ARS Nr. 10/2000 vom (Änderung der RSA-95) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Ausgabe 1997, Berichtigter Nachdruck Juni 2001 ARS Nr. 18/1999 vom (Änderung der ZTV-SA 97) Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken (TL-Absperrschranken) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (TL-Leitbaken) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln (TL-Absperrtafeln) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen (TL-Aufstellvorrichtungen) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel 94) Ausgabe 1994 Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile (TL-BSWF 96) Ausgabe 1996 Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente (TL-Leitelemente) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen) Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL-Transportable Lichtsignalanlagen) Ausgabe 1997 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV-PS 98) Ausgabe 1998

6 6 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken (TL-SP 99) Ausgabe 1999 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 02) Ausgabe 2002 ARS Nr. 23/2004 vom (Änderung der ZTV M 02) Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06) Ausgabe 2006 Technische Lieferbedingungen für weiße Markierungsmaterialien (TL-M 97) Ausgabe 1997 ARS Nr. 18/2006 vom Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06) Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL-M 06) Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten, Ausgabe 1991 (TL Warnleuchten 90) Richtlinien für die Markierung von Straßen; Teil 1: Abmessungen und geometrische Anordnung von Markierungszeichen (RMS-1) Ausgabe 1993 ARS Nr. 10/1998 vom Ergänzungsprüfung von Warnleuchten gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL-Warnleuchten 90) ARS Nr. 05/1999 vom Ergänzung zu den Technischen Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97) ARS Nr. 27/1999 vom Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000) ARS Nr. 21/2000 vom Grundsätze für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Bundesfernstraßen ARS Nr. 26/2000 vom Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000) ARS Nr. 09/2001 vom Verwendung von zusätzlichen grafischen Symbolen gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000) ARS Nr. 49/2001 vom Zusätzliche Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV-PS 98) Stand: 04/10

7 7 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) ARS Nr. 03/2002 vom Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 02) ARS Nr. 17/2009 vom Arbeitsstellen an Bundesautobahnen Regelungen für Nachtbaustellen 2. Erd- und Grundbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB 09) Ausgabe 2009 Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus (TL BuB E- StB 09) Ausgabe 2009 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau (ZTV Ew-StB 91) Ausgabe 1991 Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues (TL Geok E-StB 05) Ausgabe 2005 Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) Teil: Entwässerung (RAS-Ew) Ausgabe 2005 Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) Ausgabe Oberbau Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) Ausgabe 2001 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht (RDO Asphalt 09) Ausgabe Mineralstoffe im Straßenbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV-SoB-StB 04) Ausgabe 2004/Fassung 2007 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL SoB-StB 04) Ausgabe 2004/Fassung 2007 Stand: 04/10

8 8 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (TL G SoB-StB 04) Ausgabe 2004/Fassung 2007 Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau (RuA-StB 01) Ausgabe 2001 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04) Ausgabe 2004/Fassung Asphaltstraßen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07) Ausgabe 2007 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (TL Asphalt-StB 07) Ausgabe 2007 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 98/03) Ausgabe 1998, Fassung 2003 Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen (RPE-Stra 01) Ausgabe 2001 Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01) Ausgabe 2001/Fassung 2005 ARS Nr. 29/2004 vom (Änderung der RuVA-StB 01) Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau Teil: Güteüberwachung, Teil: Mischgut für Dünne Schichten im Kalteinbau (TL G Asphalt-DSK-StB 98/03) Ausgabe 2003 Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen (TLG Asphalt-OB-StB 04) Ausgabe 2004 Technische Lieferbedingungen für Porenfüllmassen und Regeneriermittel auf Bitumenbasis (TL Sbit) Ausgabe 2001 ARS Nr. 11/2002 vom (Änderung der TL Sbit) Stand: 04/10

9 9 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen (TL BE-StB 07) Ausgabe 2007 Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG-StB 09) Ausgabe 2009 Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen (TL Bitumen-StB 07) Ausgabe 2007 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 99/01) Ausgabe 1999/Fassung 2001 Änderungen und Ergänzungen, Ausgabe 2007, zu den ZTV LW 99/01, Ausgabe 1999, Fassung Betonstraßen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 07) Ausgabe 2007 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB 07) Ausgabe 2007 ARS Nr. 12/2006 vom (Änderung der ZTV Beton-StB 01; Vermeidung von Schäden wegen Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweise (ZTV BEB-StB 02) Ausgabe 2002 Technische Lieferbedingungen für Grundierungen und Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen (TL BEB RH-StB 02) Ausgabe 2002 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen (ZTV Fug-StB 01) Ausgabe 2001 Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen (TL Fug-StB 01) Ausgabe 2001 Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel (TL NBM-StB 09) Ausgabe 2009 Stand: 04/10

10 10 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) 7. Pflaster Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster StB 06) Ausgabe 2006 Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster StB 06) Ausgabe Ingenieurbauten ARS Nr. 14/2003 vom (Einführung ZTV-ING) ARS Nr. 13/2007 vom (Fortschreibung ZTV-ING) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) ARS Nr. 10/2005 vom (TL/TP FÜ) ARS Nr. 18/1997 vom (Einführung RBA-Brü 97) Richtlinie für die bauliche Durchbildung und Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (RBA-Brü 97) Ausgabe 1997 ARS Nr. 02/1995 vom Kreuzungen zwischen Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen mit Radarschifffahrt; Maßnahmen an Brücken ARS Nr. 25/1996 vom Leitungen an Brücken Richtlinien für das Verlegen von Leitungen an Brücken (RI-LEI-BRÜ) Ausgabe 1996 ARS Nr. 20/1997 vom Wellstahlrohre; Bedingungen für die Anwendung von Wellstahlrohren, Ausgabe 1997 Richtlinie für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-BRÜ zukünftig RAB-ING) ARS Nr. 12/1991 vom (Entwurfsgrundsätze: Lichte Weiten und Lichte Höhen) ARS Nr. 08/1995 vom (Fortschreibung der RAB-BRÜ) Stand: 04/10

11 11 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) ARS Nr. 08/1994 vom (Gestaltung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken) ARS Nr. 25/2003 vom (Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundesfernstraßen) ARS Nr. 11/2006 vom (Richtlinie für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten, RI-ERH-KOR) ARS Nr. 8/2003, 10/2003, 11/2003, 12/2003 und 13/2003 vom (Umstellung auf europäische Regelungen, DIN-Fachberichte) ARS Nr. 16/2006 vom (DIN Fachbericht 100, Ausgabe 2005) DIN-Fachbericht 100 Beton Ausgabe 2005 DIN-Fachbericht 101 Einwirkungen auf Brücken Ausgabe 2003 DIN-Fachbericht 102 Betonbrücken Ausgabe 2003 DIN-Fachbericht 103 Stahlbrücken Ausgabe 2003 DIN-Fachbericht 104 Verbundbrücken Ausgabe 2003 ARS Nr. 04/1985 vom (Bedingungen für die Anwendung des Bauverfahrens Bewehrte Erde) ARS Nr. 23/1993 vom (Verwendung von Spannlitzen-Fertigteilträgern für Brücken der Bundesfernstraßen) ARS Nr. 22/2008 vom (Richtzeichnungen für Ingenieurbauten) Richtzeichnungen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke(RiZ-ING) Ausgabe 08/ Lärmschutz ARS Nr. 03/2009 vom (Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte D StrO für offenporigen Asphalt) Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) Ausgabe 2006 Stand: 04/10

12 12 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) ARS Nr. 06/1989 vom (Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten - Ausgabe (RiZaK-88) ARS Nr. 14/1991 vom (Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte D StrO für unterschiedliche Straßenoberflächen) ARS Nr. 30/1997 vom (Ergänzungen: Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Bohrpfahlgründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden an Straßen) ARS Nr. 04/1998 vom (Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten RiZak-88; Änderungen) ARS Nr. 05/2002 vom (Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte D StrO für offenporigen Asphalt (OPA)) ARS Nr. 08/2004 vom (Verwendung von offenporigem Asphalt auf Bundesfernstraßen) ARS Nr. 05/2006 vom (Änderung des ARS Nr. 14/1991; Betone mit Waschbetonoberfläche statt Betone mit Jutetuch- Längstexturierung) 10. Landschaftsbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB 05) Ausgabe 2005 [1] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau (ZTV Baum-StB 04) Ausgabe 2004 [2] 11. Weitere Regelwerke und Erlasse (z. B. Länderregelung) Stand: 04/10

13 13 HVA B-StB-Mindestanforderungen Nebenangebote (04/10) 12. Bezugsquellen: Alle ARS, Nr. 8-9: Nr. 1 7, 10 [1]: Nr. 10 [2]: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39 D Dortmund Tel.: (0231) Fax: (0231) FGSV-Verlag Konrad-Adenauer-Straße Köln Tel.: 0221 / Fax: 0221 / koeln@fgsv.de FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v. Colmantstr Bonn Telefon: 0228 / Telefax: 0228 / info@fll.de Stand: 04/10

14 HVA B-StB-Bewerbungsbedingungen (04/10) 14 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: April 2010 A Einheitliche Fassung (Februar 2010) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. 3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertig und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulation auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 1 Nr. 1c) 1. Halbsatz VOB/A). Stand: 04/10

15 HVA B-StB-Bewerbungsbedingungen (04/10) Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Stand: 04/10

16 HVA B-StB-Bewerbungsbedingungen (04/10) Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (April 2010) (Aufgestellt vom BMVBS, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Zu 3 Angebote 3.8 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. 3.9 Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Ansonsten gilt Nummer 3.7 Teil A letzter Satz sinngemäß. Zu 5 Nebenangebote 5.5 Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die betroffene OZ (Position) als Pauschale angeboten wird. 5.6 Sind Nebenangebote zugelassen und wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass - die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, - die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, - die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, - die erforderliche Transportgenehmigung ( 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die vom Auftraggeber unmittelbar zu tragen sind. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Nebenangebot vorzulegen; unvollständige Nebenangebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Stand: 04/10

17 HVA B-StB Angebotsschreiben (05/12) 1 Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: Coesfeld (Ort) (Datum) An Nr.: Kreis Coesfeld Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist Abt Submissionsstelle am: Coesfeld Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Erneuerung der K 13 AN 23.3 in Billerbeck Aulendorf III. BA Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom Anlagen: Leistungsbeschreibung Selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses HVA B-StB Nachunternehmerleistungen HVA B-StB Leistungen anderer Unternehmer HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft HVA B-StB Eigenerklärung Eignung TVgG-NRW Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung Nebenangebote 1 Ich biete die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2 Die Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote: v.h. Stand: 02/11

18 HVA B-StB Angebotsschreiben (05/12) 2 5 Bestandteil meines Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich Anlagen) folgende Unterlagen: die Leistungsbeschreibung, die Besonderen Vertragsbedingungen, die ZVB/E-StB 2011: Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2011, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die VOB Teil C in der Fassung des vom Beuth-Verlag für das DIN herausgegebenen VOB-Ausgabe 2009, die VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN Ausgabe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), ich/wir bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkenne(n), ich/wir bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von Preisgleitklauseln betroffen sind, eine entsprechende Regelung in meine/unsere Verträge mit etwaigen Nachunternehmern bzw. anderen Unternehmen aufnehme(n). das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. Falls ich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter zu benennen habe, verfügen diese über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt 8 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Name: Name: Name: PQ-Nummer: PQ-Nummer: PQ-Nummer: PQ-Nummer: Ich/Wir bin/sind nicht präqualifiziert, versichere(n) jedoch, dass ich/wir nur Nachunternehmer/andere Unternehmen einsetzen werde(n), die ihrerseits präqualifiziert sind. (Stempel und Unterschrift) Stand: 02/11

19 HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 3 Bezeichnung der Bauleistung Erneuerung der K 13 AN 23.3 in Billerbeck Aulendorf III. BA (Wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Besondere Vertragsbedingungen Inhalt 1 Vergütung 2 Vertragsfristen 3 Vertragsstrafen 4 Beschleunigungsvergütung 5 Mängelansprüche 6 Abrechnung mit IT-Anlagen 7 Sicherheitsleistung 8 Rechnungen 9 Preisgleitklauseln Anlagen: HVA B-StB Lohngleitklausel HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel HVA B-StB Beschleunigungsvergütung Stand: 02/11

20 HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 4 1 Vergütung Besondere Bedingungen: 2 Vertragsfristen 2.1 Beginn der Ausführung Spätestens Werktage nach Aufforderung Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens, Spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am, Spätestens am (Datum) 2.2 Vollendung der Ausführung nach Werktagen Spätestens 250 Werktage nach Zuschlagserteilung Einzelfristen für = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung 2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am (Datum) Einzelfristen für = spätestens (Datum) = spätestens (Datum) = spätestens (Datum) 2.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen = Kalendertage = Kalendertage = Kalendertage von bis (Datum) von bis (Datum) von bis (Datum) 3 Vertragsstrafen Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung EUR (netto)/werktag EUR (netto)/kalendertag Stand: 02/11

21 HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung nach EUR (netto)/werktag nach EUR (netto)/werktag nach EUR (netto)/werktag nach nach nach EUR (netto)/werktag EUR (netto)/werktag EUR (netto)/werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag 3.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v.h. der Abrechnungssumme begrenzt. 4 Beschleunigungsvergütung Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gemäß HVA B-StB Beschleunigungsvergütung (siehe Anlage) 4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag nach EUR (netto)/kalendertag 4.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 v. H. der Abrechnungssumme begrenzt 5 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des 13 Nr. 4 VOB/B nicht, sondern für = Jahre für = Jahre für = Jahre für = Jahre Stand: 02/11

22 HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 6 6 Abrechnung mit IT-Anlagen Neben Nr. 109 ZVB/E-StB gelten folgende Bedingungen: 7 Sicherheitsleistung Abweichend von Nr ZVB/E-StB gilt: 8 Rechnungen Alle Rechnungen (siehe Nr. 12 ZVB/E-StB ) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Zeichnungen usw.) sind zweifach einzureichen, davon abweichend: Abschlagsrechnungen -fach, Teilschlussrechnungen -fach, Schlussrechnungen -fach, Unterlagen -fach. Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: Los I Los II 9 Preisgleitklauseln 9.1 Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Lohngleitklausel gemäß HVA B-StB Lohngleitklausel (siehe Anlage) Stoffpreisgleitklausel gemäß HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel (siehe Anlage) 9.2 Für die Berechnung des Selbstbehalts der Stoffpreisgleitklausel für die im Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel angegebenen Stoffe und wird zu Grunde gelegt: die Gesamtabrechnungssumme, die Abrechnungssumme des Abschnitts. die addierten Abrechnungssummen der Abschnitte. Ist vorstehend keine Angabe zur Berechnung des Selbstbehalts angekreuzt, gilt für die Berechnung des Selbstbehalts die Gesamtabrechnungssumme. Für die Berechnung des Selbstbehalts der Stoffpreisgleitklausel für die im Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel angegebenen Stoffe und wird zu Grunde gelegt: die Gesamtabrechnungssumme, Stand: 02/11

23 HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 7 die Abrechnungssumme des Abschnitts. die addierten Abrechnungssummen der Abschnitte. Ist vorstehend keine Angabe zur Berechnung des Selbstbehalts angekreuzt, gilt für die Berechnung des Selbstbehalts die Gesamtabrechnungssumme. Stand: 02/11

24 8 HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12) Bezeichnung der Bauleistung Erneuerung der K 13 AN 23.3 in Billerbeck Aulendorf III. BA (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Weitere Besondere Vertragsbedingungen 1. Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen 1.1 Mindestentgelte Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind; (2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist; (3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden; (4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie seine regulär Beschäftigten. 1.2 Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen, (2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach 4 TVgG - NRW maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und -bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können, Stand: 02/11

25 9 HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12) (3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß 4 TVgG - NRW dem Auftraggeber vorzulegen, (4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß 4 TVgG - NRW nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen, (5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, (6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden, (7) bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen. 1.3 Kontrolle Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß 7 TVgG - NRW sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des TVgG NRW vorzulegen (2) seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. 11 TVgG - NRW bei der Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des 4 TVgG - NRW bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern und die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräften vertraglich sicherzustellen. 1.4 Sanktionen Stand: 02/11 Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 TVgG - NRW gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser/diesem eingesetzten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht

26 10 HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12) kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 TVgG - NRW durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus 9 Absatz 1 TVgG - NRW berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bauvertrages. Die Bestimmungen des 11 VOB/B bleiben hiervon unberührt. Stand: 02/11

27 11 HVA B-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung (02/11) Bezeichnung der Bauleistung Erneuerung der K 13 AN 23.3 in Billerbeck Aulendorf III. BA (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Leistungsbeschreibung Inhalt Seite/Blatt Baubeschreibung 12 Leistungsverzeichnis Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche Langtext-Verzeichnis Kurztext-/Preis-Verzeichnis Langtext-/Preis-Verzeichnis 17 Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Anlagen für Bietereintragungen Bieterangaben-Verzeichnis Sonstige Anlagen Abrechnungseinheiten Besondere Kennzeichen m M Meter t T Tonne G Grundposition km KM Kilometer m 2 M2 Quadratmeter h H Stunde d D Tag W Wahlposition km 2 KM2 Quadratkilometer Mt MT Monat ha HA Hektar kwh KWH Kilowattstunde l L Liter St ST Stück m 3 M3 Kubikmeter Psch PSCH Pauschal kg KG Kilogramm Stand: 02/11

28 12 BAUBESCHREIBUNG 1. Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Grunderneuerung des dritten Bauabschnittes der Kreisstraßen 38 AN 3 und 13 AN 23.3 und die Deckenerneuerung der K 13 AN 23.3 von Station 0+0 (Kreisverkehr K 13) bis Station 3000 durchzuführen. Die K 13 AN 23.3 ist eine verkehrswichtige Verbindung zwischen der K 38 und Billerbeck. Die Arbeiten sind in zwei Lose aufgeteilt. Los1 umfasst die Grunderneuerung des dritten Abschnittes der K 13/K 38. Los 2 umfasst die Deckenerneuerung vom Kreisverkehr bis Station Beide Lose werden vom Kreis Coesfeld vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt an den Bieter der insgesamt das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Eine getrennte Vergabe nach Losen ist nicht vorgesehen. Los1: Die K 13 soll von der Station 3000 bis zur Station 4500 (Baustationierung ) grunderneuert werden. Die Länge des Bauabschnittes beträgt ca m. Der gesamte Oberbau wird entfernt und von Grund auf erneuert. Die Fahrbahnbreite der K 13 beträgt ca. 5,0 m und solle im Zuge der Erneuerung von der Station 3000 bis zur Station 4500 auf 5,50 m verbreitert werden. Die Dicke der Asphaltbefestigung beträgt im Mittel ca. 3,0 cm, die Gesamtdicke des vorhandenen Oberbaues beträgt ca. 20 cm und ist nicht frostsicher. Die ca. 23 cm dicke Gesamtbefestigung ist pechhaltig belastet. Das pechhaltige Material wird ausgebaut und aufbereitet als HGT wieder eingebaut. Der anstehende Boden ist bis zum Planum auszubauen und größtenteils gemäß LAGA Zuordnung Z 1.2 zu entsorgen. Ein Teilbereich des anstehenden Bodens ist gemäß LAGA Zuordnung größer Z 2 zu entsorgen. Im Zuge der Baumaßnahme muss auf der nördlichen Fahrbahnseite sowie auf Teillängen der südlichen Seite der vorhandene Straßenseitengraben verschoben werde, um die Verbreitung der Fahrbahn herstellen zu können. Zusätzlich soll eine Busbucht sowie ein Buskap mit neuen Bordsteinen ausgestattet werden sowie Aufstellflächen und anschließende Gehwege in Pflasterbauweise hergestellt werden. (Baustation ). Die Abdichtung der Brücke über die Steinfurter Aa wird erneuert und die Kappen aus Stahlbeton um 50 cm von 75 cm auf 125 cm verbreitert. Die Fahrbahn der K 38 soll nach Bauklasse IV Zeile 2.1 bzw. 3 der RStO wie folgt ausgeführt werden: 4,0 cm AC 11 D N 10,0 cm AC 32 T N 18,0 cm HGT 33,0 cm Frostschutzschicht aus RC Material 0/45 65,0 cm Gesamtaufbau Um die Tragfähigkeit des Planums zu erhöhen, wird eine Bodenverbesserung mit Kalk auf dem Planum durchgeführt. Los2: Auf der K 13 AN 23.3 wird von der Station 0+0 (Kreisverkehr K13 AN 23.1,2 u.3) bis zur Station 3000 eine Deckenerneuerung durchgeführt. Die Fahrbahn soll auf der gesamten Breite 4,0 cm gefräst werden und anschließend mit einer 8

29 13 cm dicken Asphalttragschicht und einer 4,0 cm dicken Asphaltdecke wieder hergestellt werden. Punktuell sollen vorab tiefer liegende Schadstellen gefräst werden und anschließend mit eine Asphalttragschicht saniert werden. Eine beidseitige Randeinfassung aus Betonpflastersteinen entlang der der gesamten Fahrbahn soll ausgebaut werden und tragfähig wieder mit Asphalttragschicht hergestellt werden. Um einen tragfähige Asphalteinbau zu gewährleisten wird entlang des Fahrbahnrandes ein Streifen von 1,0 m Breite gefräst um anschließend in 1,16 m Breite die Tragschicht herzustellen. Im Zuge der Deckenerneuerung werden an den Zufahrten die vorhandene Stirnmauern ausgebaut und mit neuen Böschungsstücken wieder hergestellt. Die sorgfältige Entwässerung der Baustelle und das Abführen des Niederschlagwassers in jeder Bauphase ist Sache des AN. Auf ausreichendes Längs- und Quergefälle des jeweiligen Arbeitsplanums ist zu achten. Bei täglichem Arbeitsende bzw. beim Einsetzen von Regen ist das Planum abzuwalzen. Entsprechend den jahreszeitlichen Niederschlägen ist mit unterschiedlichen Grundwasserständen und unterschiedlichen Wasserständen in den Sraßenseitengräben zu rechnen. Die Wasserstandsschwankungen sind als ungünstig zu bewerten. Nach Abtrag des Oberbodens müssen Querschläge zu den Straßenseitengräben hergestellt werden, da der anstehende Boden sehr undurchlässig ist und das Niederschlagwasser über die Straßenseitengräben in die Vorflut abgeführt werden muss. Die anstehenden Böden bestehen im wesentlichen aus Geschiebemergel steif, Mergel steif, Tonmergelstein, schwach sandig halbfest bis fest. Diese Böden sind hinsichtlich ihrer Frostempfindlichkeit überwiegend als stark frostempfindlich und schlecht verdichtbar zu charakterisieren. Vorgesehen ist, dass die Ausführung der Arbeiten Zug um Zug durchgeführt wird. Da das Befahren des Untergrundes aufgrund der anstehenden Bodenschichten beeinträchtigt ist, sollte eine abschnittsweise Planums- und Schottertragschichtherstellung in Vorkopfbauweise angewendet werden. Nach Abtrag des Oberbodens müssen die Straßenseitengräben hergestellt werden, da der anstehende Boden sehr undurchlässig ist und das Niederschlagwasser über die Straßenseitengräben in die Vorflut abgeführt werden muss. Die Deckschicht ist in gesamter Fahrbahnbreite ohne Mittelnaht einzubauen. Evtl. erforderliche Baustraßen sind anzulegen, zu unterhalten und zu beseitigen. Hierbei handelt es sich um Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet werden. Zu- und Abtransport über gemeindliche Wirtschaftswege werden nicht zugelassen. Vorgesehen ist, dass die Kreisstraße 13 während der Bauarbeiten entsprechend der Los I und II gesperrt wird und eine entsprechende Umleitung ausgeschildert wird. Der Anliegerverkehr zu den Grundstücken und Anliegerstraßen sowie der Schulbusverkehr sind in allen Bauphasen aufrecht zu halten. Um den Anliegern die Zufahrt zu den Höfen zu gewährleisten, wird die Baumaßnahme in folgende 4 verkehrstechnische Abschnitte aufgeteilt: K 13 Abschnitt 1 von Station Station 890 = 610 m K 13 Abschnitt 2 von Station 890 Station 630 = 260 m K 13 Abschnitt 3 von Station 630 Station 0+0 = 630 m Gesamt = 1500 m Im allen Abschnitten befinden sich mehrere Anlieger die während der Bauausführung zugänglich bleiben müssen.

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

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