Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis?
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- Johanna Neumann
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1 Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? VSVI Berlin Brandenburg 23. Januar 2018 Dipl. Wirt.-Ing. Christoph Meurer
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3 Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? 100 % Photo ABP Photo Alensys 0-60 % % Verbleiben an der Mischanlage
4 BV BAB A 10 AD Nuthetal AD Potsdam, 8 Streifiger Ausbau. Bauzeit Ausbauasphalt: Neu RC % RC t Einbau geschätzt ATS t 40% t AB t 20% t TDS t 30% 600 t MA t 0% PA t 0% SMA t 0% t Summe : t t
5 Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? Erzeuger Baulastträger Auftragnehmer Baufirma Asphalthersteller
6 Leistungsverzeichnis
7 Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? Erzeuger Baulastträger Auftragnehmer Baufirma Alternative Verwertung Deponie Wiederverwendung Asphalthersteller
8 Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? Erzeuger Baulastträger Auftragnehmer Baufirma Alternative Verwertung Wiederverwendung Asphalthersteller
9 Wiederverwendung von Ausbauasphalt Quo Vadis? Erzeuger Baulastträger Auftragnehmer Baufirma Alternative + Verwertung Wiederverwendung Asphalthersteller
10 Wiederverwendung von Asphaltgranulat im Heißeinbau hat die höchste Priorität! Ein Abbau der der Asphaltgranulat Mengen kann nur durch Neubau oder durch Alternative Verwendung erzielt werden Zugabe von Asphaltgranulat darf nicht ausgeschlossen werden Zugaberate von Asphaltgranulat muss optimiert werden Technische und rechtliche Voraussetzungen für Alternativen müssen geschaffen werden
11 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. 45 Pflichten der öffentlichen Hand (1) Die Behörden des Bundes [ ] sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung des Zweckes des 1 beizutragen.
12 Voraussetzung für die Eignung 3. Anforderungen an Asphaltmischgut 3.1 Allgemeines Verwendung von Asphaltgranulat Asphaltgranulat kann für die Herstellung von Asphaltmischgut verwendet werden, wenn die [..] festgelegten Anforderungen an die Baustoffgemische eingehalten werden, die Voraussetzungen für die Eignung erfüllt und die maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten des jeweiligen Asphaltmischwerkes beachtet werden.
13 Voraussetzung für die Eignung Gestein TL Gestein Bitumen TL Bitumen Erstprüfung Asphalt TL Asphalt Asphaltgranulat TL AG Gleichmäßigkeit Zugabemöglichkeit 13
14 Voraussetzung für die Eignung Asphaltgranulat aus: Wiederverwendung in: Deckschicht Deckschicht Binderschicht Binderschicht Tragschicht Tragschicht Schichtenweises Fräsen ist die Voraussetzung für höchstmögliche Wiederverwendung
15 Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel Bitumen Frisch Bitumen aus Asphalt granulat Resultierendes Bitumen
16 Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel TL AG-StB 09: Erweichungspunkt RuK Der Mittelwert darf 70 C nicht überschreiten. Die Einzelwerte für den Erweichungspunkt dürfen nicht größer als 77 C sein. Bitumen aus Asphalt granulat Nadelpenetration Die Nadelpenetration ist, soweit in besonderen Fällen gefordert, [...] zu bestimmen. Der Mittelwert darf 15/10 mm nicht unterschreiten. Die Einzelwerte für die Nadelpenetration dürfen nicht kleiner als 10/10mm sein.
17 Bindemittelsorten mit Erweichungspunkten von über 70 C 17
18 Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel Bitumen Frisch Bitumen aus Asphalt granulat Resultierendes Bitumen
19 TL Asphalt-StB 07 / Verwendung von Asphaltgranulat Bei Verwendung von Asphaltgranulat ist für die Berechnung des rechnerischen Erweichungspunktes folgende Gleichung anzuwenden: T R&Bmix = a x T R&B1 + b x T R&B2 1.) Bei der Zugabe von Asphaltgranulat muss T R&Bmix innerhalb der Sortenspanne des geforderten Bitumens liegen. 2.) Hierzu kann entweder ein Bitumen derselben Spezifikation wie das geforderte Bitumen oder ein Bitumen, das höchstens eine Sorte weicher ist als das geforderte Bitumen, verwendet werden. 3.) Ein weicheres Straßenbaubitumen als 70/100 darf mit Ausnahme von Asphalttragdeckschichtmischgut nicht verwendet werden.
20 EP Frischbindemittel 70/100 Resultierend 70/100 EP Frischbindemittel 70/100 Resultierend 50/70 EP Frischbindemittel 50/70 Resultierend 50/70 EP Frischbindemittel 50/70 Resultierend 30/45 TL Asphalt (gilt für alle Sorten) Ausgeschrieben ACT 70 / 100 Ausgeschrieben ACT 50/70 Ausgeschrieben ACT 30/45 ZTV Asphalt (gilt nur für diese Sorten)
21
22 Chair Stress Test 22
23 Perfomancetest Ermüdung Verformung Kälterissbildung Vierpunkt Biegeprüfung Dynamische Zugschwellversuch Dynamische Spaltzugversuch Spurbildungstest Druckschwellversuch (ein- oder triaxial) Dynamische Eindringversuch Abkühlversuch Einaxialer Zugversuch Relaxationsversuch Retardationsversuch
24 Bitumen Frisch 50/70 RuK: 49,8 C. Bitumen aus Asphaltgranulat RuK:68,55 C Resultierendes Bitumen RuK variabel
25 25
26 0 Variante Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5 Anteil RC 0 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % Res. RuK 49,8 C 54,8 C. 56,5 C. 58,1 C. 59,8 C. 61,4 C. Sorte (Spanne) [ C.] 70/100 (43 51) 50/70 (46 54) 30/45 (52 60) 30/45 (52 60) 20/30 (55 63) 30/45 (52 60) 20/30 (55 63) 30/45 (52 60) 20/30 (55 63) 20/30 (55 63) Quelle :Bachelorarbeit Hr. Ghazi
27 Kälteeigenschaften Direkter Zugversuch + Abkühlversuch Quelle :Bachelorarbeit Hr. Ghazi
28 Quelle :Bachelorarbeit Hr. Ghazi
29 Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes II. Einführung TL Asphalt StB07/13 Asphaltgranulat aus Gussasphalt sollte vorrangig nur in Gussasphaltschichten eingesetzt werden in Splittmastixasphaltdeckschichten ist im Regelfall kein Asphaltgranulat zu verwenden. Ausnahmen sind in der Leistungsbeschreibung zu vereinbaren. In diesem Fall darf nur Asphaltgranulat aus Splittmastixasphaltschichten verwendet werden. Bei der Herstellung von Asphaltmischgut für Asphalttragschichten muss T R&Bmix inner-halb der Sortenspanne des geforderten Bitumens liegen. Hierzu kann entweder ein Bitumen mit derselben Spezifikation wie das geforderte Bitumen oder ein Bitumen, das bis zu zwei Sortenspannen weicher ist, verwendet werden. Bindemittel 160/220 ist für Tragschichten zugelassen.
30
31 EP Frischbindemittel 160/220 Resultierend 50/70 EP Frischbindemittel 70/100 Resultierend 50/70 EP Frischbindemittel 50/70 Resultierend 50/70 TL Asphalt (gilt für alle Sorten) Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes Ausgeschrieben ACT 50/70 EP Frischbindemittel 50/70 Resultierend 30/45 ZTV Asphalt (gilt nur für diese Sorten)
32 Alternative Verwertung Erdbau Alternative Verwertung
33 Asphaltgranulat im Erdbau Straßendämmen mit Andeckung für Begrünung Lärmschutzwällen mit Andeckung für Begrünung Deichbau
34 Alternative Verwertung Erdbau Schichten ohne Bindemittel Alternative Verwertung
35 Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau RC Baustoffe
36 Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel RStO 12, Tafel 1
37 Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel RStO 12, Tafel 6 Rad + Gehwege
38 Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel
39 Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel
40 Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel
41 Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel
42 Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel
43 Alternative Verwertung Erdbau Schichten ohne Bindemittel Alternative Verwertung Schichten mit Bindemittel HGT
44 Asphaltgranulat in HGT
45 Asphaltgranulat in HGT
46 Asphaltgranulat in HGT TL Beton StB 07: Teil G Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemittel
47 Alternative Verwertung Erdbau Schichten ohne Bindemittel Alternative Verwertung Schichten mit Bindemittel HGT Fundationsschichten
48 Asphaltgranulat als Fundationsschichten Ausgabe 1997
49 Asphaltgranulat als Fundationsschichten MAFS-H 1997: Asphaltfundationsschichten in Heißbauweise sind mit Bitumen gebundene Schichten, an die geringere Anforderungen als an Asphalttragschichten gemäß ZTVT-StB gestellt und die im heißen Zustand eingebaut und verdichtet werden. Sie können ungebundene und/oder gebundene Tragschichten ganz oder teilweise ersetzen
50 Asphaltgranulat als Fundationsschichten MAFS-H 1997: Für Asphaltgranulat ist vorrangig eine hochwertige Verwendung innerhalb der in den Technischen Regelwerken beschriebenen Asphaltmischgutarten anzustreben. Ist zb. aufgrund großer Anfallmengen eine vollständige Verwendung in diesen Schichten nicht möglich, bietet sich der Einsatz von Asphaltgranulat in Asphaltfundationsschichten an.
51 Asphaltgranulat als Fundationsschichten
52 Asphaltgranulat als Fundationsschichten MAFS-H 1997: RStO 12 Tafel 1 Fundationsschicht
53 Asphaltgranulat als Fundationsschichten
54 Asphaltgranulat als Fundationsschichten MAFS-H 1997: RStO 12 Tafel 4 Asphalttragschicht Fundatationsschicht
55 Alternative Verwertung Erdbau Schichten ohne Bindemittel Alternative Verwertung Schichten mit Bindemittel HGT Fundationsschichten Deckschichten
56 Alternative Tränkdecken
57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Christoph Meurer DEUTAG NL Ost Zweigniederlassung der BAG Freiheit Berlin Meurer@Deutag.de
Wohin mit dem Ausbauasphalt Recycling, aber richtig. Dipl. Wirt. Ing. Christoph Meurer
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