Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Überlegungen zu einer Bundesverordnung
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- Guido Lang
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1 Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Überlegungen zu einer Bundesverordnung Referent: Dr. Willi Nonte, LUWG, Ref. 52, Sonderabfallwirtschaft
2 Übersicht 2 Der Weg hin zu einer Bundesverordnung Die LAGA-Mitteilungen 20 Das LAGA-Eckpunktepapier Das BVerwG-Urteil Der BMU-Workshop Wie geht es weiter?
3 LAGA Mitteilungen 20 3 LAGA Mitteilungen 20 Technische Regeln, November 1997 Teil I : Allgemeiner Teil Teil II : Technische Regeln Teil III : Probenahme und Analytik Aufbau des Regelwerkes Geltungsbereich Begriffe Rechtliche Grundlagen Anforderungen an - die Verwertung - die Untersuchung - die Bewertung Qualitätssicherung Dokumentation Kraftwerksabfälle Gießereiabfälle Schlacken/ Aschen aus der thermischen Abfallbehandlung Mineralische Abfälle aus dem Baubereich Boden Straßenaufbruch Bauschutt Allgemeine Grundsätze Probenahme Probenbehandlung Analysenverfahren Ergänzende Regelungen Boden Straßenaufbruch Bauschutt HMV-Schlacken Gießereiabfälle Kraftwerksabfälle Quelle: Bertram, Nds. Umweltministerium
4 4 LAGA Mitteilungen 20 Zuordnungswert (Obergrenze der Einbauklasse) Z O Z 1 Z 2 Z 3 Z 4 Z 5 uneingeschränkter Einbau Verwertung eingeschränkter offener Einbau eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen Einbau/Ablagerung in Deponien Deponieklasse I (AbfAblV) Deponieklasse II (AbfAblV) Deponieklasse III (DepV)
5 LAGA Mitteilungen 20 5 Vorteile des Regelwerkes: Einheitliches Instrument für die Bewertung Im Regelfall keine weiteren Gutachten Transparentes Verfahren für alle Beteiligten Die Technischen Regeln waren Stand der Technik; auch die Rechtsprechung bezog sich auf die Regeln; zuletzt Beschluss des BGH vom (Tenor: Die Technischen Regeln definieren die Grenzen, innerhalb derer eine Verwertung nach wissenschaftlichem Kenntnisstand ohne erhebliche Gefahr für die Rechtsgüter des 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB möglich ist.)
6 LAGA Mitteilungen 20 6 Fortschreibung der LAGA-Mitteilungen: Anpassung an das BBodSchG und die BBodSchV (z.b. Schutz der natürlichen Bodenfunktionen, Vorsorge, Nachsorge) Anpassung an die Grundsätze des Grundwasserschutzes bei Abfallverwertung und Produkteinsatz der LAWA (GAP-Konzept mit Ort der Beurteilung, Geringfügigkeitsschwellen) Anpassung an das KrW-/AbfG (z.b. keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf) Redaktionelle Überarbeitung (z.b. übergreifende Anforderungen im Allgemeinen Teil bündeln)
7 LAGA Mitteilungen 20 7 LAGA Mitteilungen 20 Technische Regeln, November 2004 Teil I : Allgemeiner Teil Aufbau des Regelwerkes Geltungsbereich Begriffe Rechtliche Grundlagen Anforderungen an - die Verwertung - die Untersuchung - die Bewertung Qualitätssicherung Dokumentation Neu! Quelle: Bertram, Nds. Umweltministerium Teil II : Technische Regeln Kraftwerksabfälle Gießereiabfälle Schlacken/ Aschen aus der thermischen Abfallbehandlung Mineralische Abfälle aus dem Baubereich Boden Straßenaufbruch Bauschutt Einführung war in 11 Bundesländern geplant! Teil III : Probenahme und Analytik Allgemeine Grundsätze Probenahme Probenbehandlung Analysenverfahren Ergänzende Regelungen Boden Straßenaufbruch Bauschutt HMV-Schlacken Gießereiabfälle Kraftwerksabfälle
8 LAGA Mitteilungen 20 8 Technische Regeln - Boden (Teil II) und Probenahme und Analytik (Teil III) wurden überarbeitet; Kenntnisnahme durch die 63. Umweltministerkonferenz am mit: Protokollerklärung von 11 Bundesländern: Veröffentlichung der Technischen Regeln Boden und Übernahme in den Vollzug der jeweiligen Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Protokollerklärung von 8 Bundesländern: Der Bund wird gebeten eine Verordnung zur Verwertung von mineralischen Abfällen zu erarbeiten, in der die stoffliche Verwertung allgemeingültig und rechtsverbindlich geregelt wird.
9 LAGA Mitteilungen 20 9 Wegen diverser Schwierigkeiten, Interessenkonflikten, fehlender Bereitschaft zum Konsens und nicht enden wollender Diskussionen hat die LAGA-AG Mineralische Abfälle die LAGA um Auflösung der AG gebeten. 82. LAGA-Sitzung am 23./ : Auflösung der LAGA-AG Mineralische Abfälle ; d.h. keine Fortschreibung der LAGA-Mitteilungen 20 für weitere Technische Regeln wie z.b. Bauschutt Auftrag an den LAGA-Vorsitzenden für ein Merkblatt für eine Verordnung des Bundes für die Verwertung von mineralischen Abfällen LAGA-Eckpunkte, Stand:
10 LAGA-Eckpunktepapier 10 Ziele: Unterstützung des Bundes Weitergabe von Vollzugserfahrungen Möglichst kurze, einfache und handhabbare Regelungen Aufnahme und Weitergabe der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse z.b. aus dem BMBF- Forschungsvorhaben Sickerwasserprognose
11 LAGA-Eckpunktepapier Aufbau der LAGA-Eckpunkte Herstellung einer natürlichen Bodenfunktion Herstellung einer technischen Funktion (Einbauklassen 1 und 2) Auf- und Einbringen in oder auf eine durchwurzelbare Bodenschicht oder Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht Verwertung außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht (Einbauklasse 0) Verordnung nach BBodSchG Verordnung nach KrW-/AbfG Quelle: Bertram, Nds. Umweltministerium 11
12 LAGA-Eckpunktepapier Leitfaden Boden 12 Abfallverwertung in Technischen Bauwerken Eckpunkt 1: Anwendungsbereich - Technische Bauwerke (Straßen-, Wege-, Verkehrsflächen) - Herstellung von Bauprodukten (z.b. Betonzuschlag) - für Erzeuger, Besitzer von Abfällen, Anlagenbetreiber, Verwerter Eckpunkt 2: Begriffsbestimmungen Eckpunkt 3: Grundsätze z.b. Vermischungs-, Verdünnungsverbot Eckpunkt 4: Anforderungen an den Einbau - stoffliche Eigenschaften der Abfälle - Wasserdurchlässigkeit und Schichtdicke der Bauweise - Standorteigenschaften der Einbaumaßnahme
13 Leitfaden Boden LAGA-Eckpunktepapier 13 Eckpunkt 5: Besondere Anforderungen an die Einbauklasse 2 - Grundwasserabstand - kontrollierte Großbaumaßnahme - keine häufigen Aufbrüche Eckpunkt 6: Verwertung in Bauprodukten Eckpunkt 7: Verwertung von Gemischen Weitere Eckpunkte.
14 Leitfaden Boden LAGA-Eckpunktepapier Kern der Eckpunkte sind die Anhänge mit Zuordnungswerten für Eluat und Feststoff bestimmter Abfälle, abhängig von den Einbaubedingungen Hochofenstückschlacke Hüttensand Stahlwerksschlacken aus der Erzeugung von Massenund Qualitätsstählen (LD-Schlacken, Elektroofenschlacken) Gießerei-Kupolofenschlacke Gießereirestsand Schmelzkammergranulat aus der Schmelzfeuerung von Steinkohle Kesselasche aus der Steinkohlenfeuerung Steinkohlenflugasche aus der Trocken und Schmelzfeuerung Hausmüllverbrennungsaschen RC-Baustoff, aufbereiteter Bauschutt, aufbereiteter hydraulisch gebundener Straßenaufbruch Bodenmaterial 14
15 Leitfaden Boden LAGA-Eckpunktepapier 15 Zuordnungswerte in Tabelle 1, Anhang 1 (Auszug) Abfallspezifischer Parameterumfang Baustoff RC-1 RC-2 RC-3 BM-1 BM-2 BM-3 Kenngröße Dim. ph-wert ,5 7-12,5 6, ,5-12 El. Leitfähigk. µs/c Ammonium-N mg/l Chlorid mg/l Sulfat mg/l Cyanid ges. µg/l Phenolindex µg/l Antimon µg/l Arsen µg/l Blei µg/l Cadmium µg/l 1,5 3 6 Chrom, ges. µg/l 12, , Kupfer µg/l Nickel µg/l Quecksilber µg/l < 0,5 1 2 <0,5 1 2 Zink µg/l ??
16 Leitfaden Boden LAGA-Eckpunktepapier 16 Anhang 2 mit Einsatzmöglichkeiten in technischen Bauwerken Einbauklasse 1: 1 a) dünne Schichten ( 50 cm) 1 b) dicke Schichten (> 50 cm) offener Einbau in wasserdurchlässigen Schichten Einbauklasse 2: Einbau mit definierten Sicherungsmaßnahmen 2 a) gebunden in wasserdurchlässiger Schicht 2 b) ungebunden unter wasserundurchlässiger Schicht 2 c) Lärmschutzwälle und Dämme mit definierter Bauweise 2 d) Lärmschutzwälle und Dämme mit definierter Dichtung
17 Leitfaden Boden LAGA-Eckpunktepapier 17 Standorteigenschaften in Anhang 2 Einbau außerhalb von Wasserschutzgebieten Einbau innerhalb von Wasserschutzgebieten Einbaumöglichkeiten gemäß Tabelle 1 Eigenschaft der Grundwasserdeckschicht (s. Anlage 1) günstig ungünstig günstig* WSG IIIB,HSG IV Wasservorrangge biet WSG IIIA HSG III Einbauklasse 1: Offener Einbau 1a 1b SKG, BM-1, RC-1, HS, HOS-1, GKOS, SWS-1, BM-2, RC- 2, SWS-2 SKG, BM-1, RC-1, HS, GKOS, SWS- 1, BM-2, RC-2 SKG, BM-1, RC-1, HS, HOS-1, GKOS, SWS-1, BM-2, RC- 2, SWS-2 SKG, BM-1, RC-1, HS SKG, BM-1, RC-1, HS, HOS-1, GKOS, SWS-1, BM-2, RC- 2, SWS-2 SKG, BM-1, RC-1, HS, BM-2 SKG, BM-1, RC-1, HS, BM-2, RC-2 SKG, BM-1, RC-1, HS
18 18 BVerwG-Urteil Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom Tongruben-Urteil LAGA-Mitteilung 20 (alt) ist - eine Empfehlung eines Sachverständigengremiums - keine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift - damit rechtlich für Behörde oder Gericht nicht bindend - berücksichtigt zudem nicht das Bodenschutzrecht
19 BVerwG-Urteil 19 Konsequenz: LAGA-Mitteilungen 20 (alt) können nicht mehr die Grundlage für die Bewertung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung mineralischer Abfälle sein. BORA: Die neuen LAGA-Mitteilungen 20, TR Boden, berücksichtigen das Bodenschutzrecht (doppelte Vorsorgewerte für den Bereich der Verfüllungen!). Aber: Auch eine neue LAGA-Mitteilung bietet jedoch keine abschließende Rechtssicherheit! Das Bodenschutzrecht gilt parallel.
20 BVerwG-Urteil 20 Identische Beschlüsse der LABO, LAGA und LAWA (September 2005) zum Tongrubenurteil: 1) Es soll eine Bundesverordnung auf dem Bodenschutzund Abfallrecht erstellt werden unter Berücksichtigung - der überarbeiteten LAGA-Mitteilungen 20 ( ) -der LAGA-Eckpunkte - und des Tongrubenurteils des BVerwG 2) Die überarbeitete Technische Regel Boden v berücksichtigt die Vorgaben des Urteils des BVerwG. Sie ist daher eine geeignete Grundlage für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in dem Übergangszeitraum bis zur Verabschiedung einer Bundesverordnung.
21 Leitfaden Boden BMU-Workshop 21 BMU-Workshop am 13./ (28 Vorträge, ca. 220 Teilnehmer) - BMU will klären, ob auf dem Weg einer Verordnungslösung eine pragmatische und praktikable Regelung gefunden werden kann - Ziel ist die Förderung der Ressourcenproduktivität, d.h. der effiziente Umgang mit Ressourcen - Grenzen des Recyclings: keine schädlichen Bodenveränderungen keine Besorgnis, dass Oberflächengewässer oder das Grundwasser beeinträchtigt werden
22 22 Leitfaden BMU-Workshop Boden Ergebnisse: - überwiegende Mehrheit der Länder und der Wirtschaft wünscht sich eine Regelung des Bundes (Rechtssicherheit, einheitliche Wettbewerbsbedingungen) - tatsächliche Probleme beschränken sich vermutlich auf einige Punkte - Flexibilität für regionale und länderspezifische Besonderheiten erforderlich - LAGA-Eckpunktepapier eine Grundlage für eine Bundesregelung, aber Weiterentwicklung erforderlich
23 23 Leitfaden BMU-Workshop Boden Ergebnisse: - Qualitätssicherung und Güteüberwachung wichtig - laufende Forschungsvorhaben (Sickerwasserprognose und Aufkommen, Verbleib und Qualität mineralischer Abfälle ) werden einbezogen - Rechtssicherheit hinsichtlich Abfall-/Produkteigenschaften ist für die Erzeuger ein großes Anliegen
24 Leitfaden Boden Wie geht s weiter? 24 Zeitplanung des BMU: 3. Quartal 2006: Arbeitsentwurf, der mit den Ländern und betroffenen Kreisen beraten wird. Ende 2006: Referentenentwurf Anfang 2007: Ressortabstimmung, Anhörung, Kabinett, Bundestag, Bundesrat) Ende 2007: Verabschiedung der Bundesverordnungen
25 Wie Leitfaden geht s Boden weiter? 25 Es zeichnet sich ab: - zwei Verordnungen (bodenähnliche Anwendungen, technische Bauwerke) - Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Bauprodukten wird vermutlich nicht geregelt - Ende der Abfalleigenschaft, wenn diese bestimmten Qualitätsanforderungen genügen - abschließende Regelung zur Anforderung an Bodenund Gewässerschutz - dem Bergrecht unterliegende Betriebe ( 7 Abs. 2 KrW-/AbfG) werden mit einbezogen
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