Verwertungshemmnisse bei Boden- materialien durch TOC-Begrenzung?
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- Lilli Straub
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1 Verwertungshemmnisse bei Boden- materialien durch TOC-Begrenzung? Fachtagung Bodenmanagement am in Hamburg Rechtsanwalt Nikolaus Steiner Fachanwalt für Verwaltungsrecht
2 wissenschaftlich-technischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling nachsorgender Boden- und Grundwasserschutz, Flächenrecycling, Sanierung von Bestandsflächen und -gebäuden Mitwirkung bei Gesetzesvorhaben, technischer Normen, Regelwerken zahlreiche Fachausschüsse und Regionalgruppen Fachausschuss C6: Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Stoffen
3 Gliederung 1. Was ist der TOC und wie wird er bestimmt? 2. Geltende Regelungen zur TOC-Begrenzung 3. Künftige Regelungen zur TOC-Begrenzung 4. Gründe für die TOC-Begrenzung 5. TOC-Gehalte in Böden 6. Resümee
4 Was ist TOC? TOC Summenparameter zur Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs Total Organic Carbon Ziel der TOC-Bestimmung: Überblick über die Belastung von Materialien mit organischen Inhaltsstoffen Methoden zur TOC-Bestimmung in Abfällen, Sedimenten und Schlämmen: DIN EN Standardverfahren: Verbrennung des Proben- Materials und anschließende CO 2 -Berechnung
5 Überblick Gesamtgehalte Kohlenstoff TC TIC gesamter gesamter anorganischer Kohlenstoff Kohlenstoff (Karbonate) C org TOC AOC organischer gesamter organischer abbaubare organische Kohlenstoff Kohlenstoff Kohlenstoffverbindungen (Humusgehalt = C org x 1,72) Quelle für DOC in Eluaten RC elementarer Kohlenstoff (z.b. Graphit, Kohle, Koks u.a.) DOC DIN EN (Abfall) DIN ISO (Boden) VGB-Methode für MVA- Rostaschen Basis: Fraunhofer Institut UMSICHT, Dr. Th. Marzi / Dr. E. Möhle
6 Geltende Regelungen zur TOC-Begrenzung BBodSchG, BBodSchV ( - ) Kreislaufwirtschaftsgesetz ( - ) DepV, Anhang 3 LAGA M 20 TR Boden (2004) Zuordnungswerte für Deponieklassen 1 M% TOC (DK O), 3 M% TOC (DK II), 6 M% TOC (DK III) ist von der LAGA nicht veröffentlicht bei bodenähnlichen Anwendungen: 0,5 M% TOC 1 M% TOC bei C:N-Verhältnis > 25 in technischen Bauwerken: Z1: 1,5 M%, Z2: 5 M%
7 Geltende Regelungen für TOC-Begrenzung NRW-Erlass gilt für bodenähnliche Anwendungen grds.: 1 M% TOC Ausnahmeregelungen für Gebiete mit erhöhten TOC-Gehalten oder erhöhten mineralischen Fremdbestandteilen (Stadtböden), wenn die natürlichen und bestimmte Nutzungsfunktionen des Bodens nicht zusätzlich beeinträchtigt werden Merkblatt HH gilt für durchwurzelbare Bodenschicht und für Ober- und Unterböden keine starren TOC-Begrenzungen, sondern differenzierte Regelungen mit Öffnungsklauseln für verschiedene Anwendungen in Anlehnung an LAGA M 20 TR Boden (2004)
8 Künftige Regelungen für TOC-Begrenzung 3. AE MantelVO vom Art. 2: ErsatzbaustoffV Art. 3: Novellierung BBodSchV in technischen Bauwerken Anlage 1 Tabelle 3: 5 M% TOC Anlage 5 Tabelle 1: bis zu 30 % Überschreitung (1,5 M%) zulässig in- und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht 6 Abs. 8 und 8 Abs. 2: grds. 1 M% TOC 6 Abs. 8 und 8 Abs. 8: Überschreitungen in best. Fällen zulässig
9 Gründe für die TOC-Begrenzung Ausschluss von Siedlungsabfällen bei der Verwertung von Bodenmaterialien (BMU) Vermeidung, Verminderung der Zersetzung organischer Bestandteile in Bodenmaterialien Verhinderung von Gasbildung und Stickstoffaustrag Vermeidung von Setzungen und Standsicherheitsproblemen
10 Daten zu TOC-Gehalten in Böden unterschiedliche Datenkollektive, z.b. von BGR und ITVA BGR-Untersuchung von Humusgehalten in Unterböden: 85 % < 1 % Humus bzw. < 0,3 M% TOC Proben entstammen v.a. Acker-, Grünland und Forstflächen ITVA-Untersuchung anhand von Proben aus Baumaßnahmen: nur 32 % < 0,5 M% TOC; ca. 50 % > 1 M% TOC; 7 % > 6 M% Proben entstammen v.a. urbanen Gegenden
11 TOC-Gehalte in Böden Aufteilung von Bodenmassen nach TOC-Gehalten: (76 Mio. t/a) TOC 3-6; 10 % 7,60 Mio t/a TOC > 6; 7 % 5,32 Mio t/a TOC < 0,5; 32 % 23,56 Mio t/a TOC 1-3; 31 % 23,56 Mio t/a (Quelle: ITVA, W. Marbach, REMEX) TOC 0,5-1; 21 % 15,96 Mio t/a
12 Resümee Standardverfahren zur TOC-Bestimmung durch Verbrennung der Probe und CO 2 -Messung erfassen nicht nur die organischen Anteile, sondern auch den elementaren Kohlenstoff (RC) Ersatzverfahren wie z.b. AT 4 und GB 21 sind in der praktischen Anwendung problematisch: falsch positiv Norm-Entwurf DIN (TOC 400 ) zur differenzierten Bestimmung des organischen Kohlenstoffs liegt seit Juli 2015 vor diverse Forschungsprojekte zu mikrobiellen Abbauversuchen laufen solange keine sicheren Bestimmungsverfahren vorliegen: keine starren TOC-Begrenzungen
13 V i e l e n D a n k f ü r I h r e A u f m e r k s a m k e i t Huyssenallee Essen Tel.: (02 01) Fax: (02 01) steiner@verwaltungsrecht.de Internet:
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