Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen - Land Brandenburg -

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1 Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen - Land Brandenburg -

2 Regelwerk Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von RC-Baustoffen im Straßenbau Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau (BTR RC-StB 04) Regelwerk der Straßenbau- und Umweltverwaltung Regelungen für Ausbauasphalt und pechhaltige Straßenbaustoffe Erlass zum Umgang mit pechhaltigen Straßenbaustoffen Kostenregelung Ausbau/Einbau Baustoffmanagement

3 BTR RC-StB 04 Ausbauasphalt Grundsätze; Ordnungsgemäße und schadlose Verwertung Bauphysikalische Anforderungen Asphaltgranulat im Heißmischgut Asphaltgranulat im Kaltmischgut Pechhaltige Straßenbaustoffe Grundsätze; Ordnungsgemäße und schadlose Verwertung Bautechnische Anforderungen Ausführungen, Prüfungen Hydraulische Verfestigung pechhaltiger Straßenausbaustoffe Verfestigung pechhaltiger Straßenausbaustoffe mit Bitumenemulsion Dokumentation

4 BTR RC-StB 04 - Definition Straßenaufbruch Richtwerte für das Gesamtgemisch PAK nach EPA (Feststoff) 25 mg/kg Phenolindex (Eluat) 0,1 mg/l Ausbauasphalt Überschreitung eines Wertes Pechhaltiger Straßenausbaustoff

5 Abfallrechtliche Zuordnung (AVV) (1) Die mit (*) versehenen gefährlichen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Sinne des 41 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. (2) Von als besonders überwachungsbedürftig eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der aufgeführten Eigenschaften oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen. Dieses sind zum Beispiel: 1. Flammpunkt 55 C 2. Gesamtkonzentration von 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen Konzentration von 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2

6 Abfallrechtliche Zuordnung - Benzo[a]pyren ist Leitsubstanz der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK nach EPA). - Pechhaltige Straßenausbaustoffe mit einem Benzo[a]pyren 50 mg/kg gelten entsprechend der Gefahrstoffverordnung als krebserzeugend. Diese werden in Brandenburg erst dann den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zugeordnet. Die in den BTR RC-StB 04 außerdem geregelten Baustoffe wie - mineralische Recyclingbaustoffe - Asphaltgranulat sind nach Abfallrecht nicht überwachungsbedürftig.

7 BTR RC-StB 04 Überwachungsbedürftigkeit von Abfällen Zuordnung ergibt sich aus 41 KrW-/AbfG in Verbindung mit der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) Nach AVV werden pechhaltige Straßenausbaustoffe der Abfallart * - kohleteerhaltige Bitumengemische zugeordnet.

8 Wiederverwendungsbereiche WVB 1 WVB 3 WVB 4 Ausbauasphalt pechhaltiger Straßenbaustoff mit Überschreitung des PAK-Gehaltes pechhaltiger Straßenbaustoff mit Überschreitung des Phenolindexes, ggf. des PAK- Gehaltes Zusatzmaterial bei der Heißmischgutherstellung Kaltbauweise - Einbindung mit: hydraulischen Bindemitteln oder kationischer (saurer) Bitumenemulsion oder Kombination beider Kaltbauweise Einbindung mit: kationischer (saurer) Bitumenemulsion oder kationischer Bitumenemulsion und hydraulischen Bindemitteln oder hydraulischen Bindemitteln

9 Grundsätze Vermeidung Ausbau möglichst vermeiden Verwertung von Material aus Baumaßnahmen Bund/Land und Baumaßnahmen Dritter in eigenen Baumaßnahmen; Material anderer Baulastträger nur in Landesstraßen; andere Verwertungsverfahren möglich Beseitigung pechhaltige Ausbaustoffe mit Benzo[a]pyrengehalt von 50 mg/kg

10 Verwertungsverfahren Wiedereinbau in Straßenbaumaßnahmen: Einbindung gemäß BTR RC-StB 04 hat Vorrang thermische Verwertung: Zerkleinerung des pechhaltigen Materials im Wirbelschichtofen bei 950 C und Weiterverwendung als Zumahlstoff biologische Vorbehandlung: PAK- und Phenolindexgehalt soll durch Beimpfen des gebrochenen pechhaltigen Materials mit Mikroorganismen gesenkt werden (Erprobung)

11 Thermische Verwertung ausgebrannte Rückstände = Gesteinskörnungen zur Weiterverarbeitung in der Zementherstellung

12 [1000 t] 120 Mengenbilanz Wiederverwertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe in Straßenbaumaßnahmen des Bundes und Landes Brandenburg Ausbau Einbau

13 Feststellung des BRH Nachweisführung der Ausbau- / Einbaumengen Maßnahmen der Straßenbauverwaltung nachträgliche Mengenermittlung 1997 bis 2002 (BRH) seit 2003 Führung einer jährlichen Ausbau-Einbau-Bilanz, differenziert nach Bund und Land sowie Verwertungsarten, Lagermengen Dokumentation der neuen Einsatzorte in der Straßeninformationsbank

14 Mengenermittlung Aus- und Einbaubilanz / Lagerbestand pechhaltiges Material im Land Lagermengen 2003 Aus- und Einbau in 2004 Bund und Land und Dritte t t t Lagermengen Stand 11/03 Bund t Bund Ausbau t t t t t Bund Einbau t Lagermengen Stand 11/03 Land + Dritte 577 t Land Ausbau 8408 t t Land Einbau t t t t t t 4189 t Dritte (z.t. erst 2004 angefallen) 7031 t 2842 t

15 Straßeninformationsbank

16 Grafische Darstellung des Aufbaubandes (BB SIB) - Beispiel pechhaltige Verfestigung

17 Feststellung des BRH Mehreinbau in Bundesfernstraßen Maßnahmen der Straßenbauverwaltung Mengenausgleich des Mehreinbaus: Mehreinbau in Landesmaßnahmen; Einbau in Bundesmaßnahmen nur mit Einzelgenehmigung Finanzierung einzelner Maßnahmen des Bundes aus dem Landeshaushalt Ablösebetrag an den Bund veränderte Kostenregelung: nach dem Verursacherprinzip vor dem Hintergrund der geänderten Ausbau-Einbau-Mengen Bund/Land

18 Kostenregelung Auftraggeber Ausbaumaßnahme Transport AG Einbaumaßnahme Transport Ausbaumaßnahme Zwischenlager, Aufbereitungsanlage Einbaumaßnahme Aufbruch Transport andere Verwertung, z. B. thermische Beseitigung Lagerung, Aufbereitung Einbau

19 Kostenregelung mobile Anlage Auftraggeber Ausbaumaßnahme AG Einbaumaßnahme Ausbaumaßnahme Einbaumaßnahme Aufbruch vor Ort: Aufbereitung in mobiler Aufbereitungsanlage Einbau Transport ggf. Material aus dem Zwischenlager

20 Feststellung des BRH Planung der Baumaßnahmen Maßnahmen der Straßenbauverwaltung Baustoffmanagement: Nachtragsvolumen senken laufender Mengenausgleich Bund/Land innerhalb eines Zeitraumes bis zu 3 Jahren; kein Material anderer Baulastträger in Bundesmaßnahmen Vorentwurfsunterlagen: Bewertung der Eignung von Straßenbaumaßnahmen für den Wiedereinbau pechhaltigen Materials Pech-Pool : Steuerung der Ausbau-, Einbau- und Lagermengen künftiger Baumaßnahmen

21 Planung Entwurfsplanung Bewertung der Eignung eines Einbauortes für die Wiederverwertung pechhaltigen Materials (unabhängig von Herkunft) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Ermittlung der möglichen Einbaumenge und der substituierten Baustoffmenge Kostenansatz Lageplan - Ausbaulänge, Sonderquerschnitt Ausführungsplanung Festlegung zum Umfang des pechhaltigen Materials

22 Pech-Pool Niederlassungsübergreifende Koordinierung der Wiederverwendung von pechhaltigen Straßenausbau- und Straßenbaustoffen 2007 Planung Einbaumaßnahmen 2007 (Straße, Abschnitt, von Station nach Station, Zeitraum, Bauweise, Menge, Möglichkeit des Einbaus von Material anderer NL) Ausbaumaßnahmen 2007 (Straße, Abschnitt, von Station nach Station, Zeitraum, auszubauende Schicht, Menge) Abschluss der Rahmenvereinbarung bzw. -verträge zwischen NL des Landesbetrieb Straßenwesen und Zwischenlager und/oder Aufbereitungsanlage (Kopie an Zentrale ) Pech-POOL 2007 Lagerbestand 2007 (Standort, Menge, Herkunft, Straßenbezeichnung, gesamte Lagerungskosten auch für den Lagerbestand aus 2006) Ausführung Ausbaumaßnahmen 2007 (Straße, Abschnitt, von Station nach Station, Menge, zeitnahe Ergänzung) Einbaumaßnahmen 2007 (Straße, Abschnitt, von Station nach Station, Menge, gesamte Aufbereitungskosten, zeitnahe Ergänzung) Beseitigung/Verwertung 2007 (Straße, Abschnitt, von Station nach Station, Zeitraum, Menge, Art der Beseitigung bzw. Verwertung, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage, gesamte Kosten)

23 Pech-Pool Ausführung-Einbau 2006 Station Niederlassung Baumaßnahme Straße Abschnitt Baubeginn Bauende Gesamt Bund von nach [ t ] [ t ] Einbau im Süd/Wünsdorf Radweg Blankenfelde - Jühnsdorf L ,724 5,988 Nov 05 Ende Juni Süd/Wünsdorf Einbau durch NL Cottbus L Süd/Wünsdorf West/Potsdam L 40n; 1. BA 2. TA L 40n 170 noch ohne Okt 06 Dez West/Potsdam L 982; BW 1 bei B L ,030 4,300 Aug 06 Nov West/Potsdam Nov West/Potsdam Radweg LG Sachsen Anhalt - B ,000 2, West/Kyritz Glöwen 1.BA

24 Feststellung des BRH Verträge mit und ohne Rücknahmeverpflichtung Maßnahmen der Straßenbauverwaltung Abschluss von Vereinbarungen zur Annahme, Lagerung, Aufbereitung und Abgabe pechhaltiger Straßenbau- und Straßenausbaustoffe auf Grundlage der BTR RC-StB 04 mit Rücknahmeverpflichtung, Auftraggeber bleibt Eigentümer Nachweis der Liefermenge an AG und Wiederverwerter; Mustervereinbarung Mengenbilanz

25 Liefervereinbarung

26 Rahmenvereinbarung zur Annahme, Lagerung, Aufbereitung und Abgabe pechhaltiger Straßenbau- und Straßenausbaustoffe Jährliche Vereinbarung für folgende Bedingungen: - Vertragsgegenstand, Rechtsgrundlagen, Allgemeine Pflichten des AN, Annahme, Lagerung, Aufbereitung, Auslieferung, Mängelansprüche, Laufzeit - Vergütung (Kosten für Annahme, Zwischenlagerung, Herstellung des Kaltmischgutes, usw.) Bauvertrag Ausbau: Liefervereinbarung für pechhaltige Straßenausbaustoffe Einbau: Liefervereinbarung für pechhaltiges Kaltmischgut

27 Rahmenvertrag Annahme und Aufbereitung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen zur thermischen Verwertung Jährlicher Vertrag für folgende Bedingungen: - Vertragsgegenstand, Rechtsgrundlagen, Allgemeine Pflichten des AN, Allgemeine Pflichten des AG, Annahme, Nachweisführung, Laufzeit, Kündigung - Vergütung (Kosten für Annahme und Verwertung als Einheitspreis je Tonne) Bauvertrag - Vereinbarung für die Anlieferung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen für die thermische Verwertung - Deklarationanalyse

28 Feststellung des BRH Abrechnung der Baumaßnahmen Maßnahmen der Straßenbauverwaltung Abrechnung der Ausbauleistung nach Einbaugewicht des Kaltmischgutes Abrechnung der Einbauleistung zzt. nach Einbaugewicht Überwachung der Lieferungen durch Bauüberwachung; Kontrollprüfungen

29 Regionalleistungskatalog LB 912 Pechhaltige Straßenbaustoffe Standardtexte für - aufbrechen und aufnehmen einer pechhaltigen Befestigung - abfräsen und aufnehmen einer pechhaltigen Befestigung - pechhaltige Befestigung aufbrechen / fräsen und aufnehmen und beseitigen (besonders überwachungsbedürftig) - pechhaltige hydraulisch gebundene Verfestigung herstellen - Verfestigung mit bitumenemulsionsgebundenem pechhaltigen. Kaltmischgut herstellen Standardtexte für den Einbau mit mobilen Aufbereitungsanlagen in der gleichen Maßnahme werden in diesem Jahr vorbereitet. Die Zwischenlagerung und Aufbereitung wird über Rahmenvereinbarungen geregelt.

30 Feststellungen des BRH Umweltgefährdende Lagerung Maßnahmen der Straßenbauverwaltung Zwischenlagerung auf der Baustelle: befestigte Unterlage Dokumentation und Sanktionen bei Verstoß gegen die Vorschriften - offen Lagerung gemäß BTR RC-StB 04

31 BTR RC-StB 04 - Lagerung Material Anforderungen an die Lagerung außerhalb von Trinkwasser-, Heilquellen-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten mit Zulassung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den Schutzgebieten nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aus- und Einbau des Materials Ausbauasphalt pechhaltiger Straßenausbaustoff gebunden befestigte Lagerplätze gebunden befestigter Untergrund, dauerhafte Abdeckung evtl. auftretende Sickerwässer sind zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen Dokumentation von Anlieferung und Verbleib

32 Fremdüberwachung der Zwischenlager und Aufbereitungsanlagen - Überwachungsvertrag mit einer nach RAP Stra anerkannten Prüfstelle - Erstprüfung (Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Art der Lagerung, Typ der Aufbereitungsanlagen, usw.) - Regelprüfung (Kontrolle Eigenüberwachung, Materialbuch, Wiegekarten, usw.) - ggf. Sonderprüfung (wenn Regelprüfung nicht bestanden wird, z.b. fehlende Eintragung im Materialbuch) Liste der güteüberwachten Werke, die pechhaltige Straßenausbaustoffe nach BTR RC-StB 04 lagern und verarbeiten

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