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1 SAA Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung VCI/LVI-Informationsveranstaltung zu aktuellen Entwicklungen im Abfallrecht, Ostfildern, Dr. Andreas Walter SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH Welfenstr Fellbach Tel.: 0711/ Fax.: 0711/ Aufgaben der SAA Landesabfallgesetz, Sonderabfallverordnung Zentrale Stelle in BW für Vollzug Andienungspflicht (gefährliche Abfälle zur Beseitigung) Vollzug Nachweisverordnung Vollzug grenzüberschreitende Abfallverbringung Vollzug freiwillige Rücknahme bei gef. Abfällen Auswertung der Nachweise SAA ist als beliehenes Unternehmen Behörde Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 2

2 Themen: Bund: KrWG Vermischungsverbot Registerpflichten Erlaubnispflichten Land: SAbfVO Auslaufen des sog. Hamburg-Vertrags zum Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 3 Gefährliche Abfälle Definition in 3 Abs. 5 KrWG Im Ergebnis: Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten in der Abfallverzeichnisverordnung sind gefährlich 405 gefährliche Abfallarten 232 eindeutig 173 Spiegeleinträge Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 4

3 Allgemeine Überwachung 47 Abs. 2 KrWG Die zuständige Behörde überprüft in regelmäßigen Abständen und in angemessenem Umfang Erzeuger von gefährlichen Abfällen Anlagen und Unternehmen, die Abfälle entsorgen sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 5 9 Abs. 2 KrWG Vermischungsverbot Die Vermischung, einschließlich der Verdünnung, gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien ist unzulässig Vermischung ausnahmsweise zulässig, wenn sie in einer hierfür zugelassenen Anlage erfolgt Anforderungen an ordnungsgemäße und schadlose Verwertung eingehalten und schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht verstärkt werden das Vermischungsverfahren dem Stand der Technik entspricht Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 6

4 49 Abs. 3 KrWG Registerpflichten Die Pflicht, ein Register zu führen, gilt (außer für Entsorger) auch für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen NachwV: Erzeuger, Einsammler, Beförderer, Entsorger Händler und Makler keine elektronische Registerführung freiwillig möglich entscheidend ist, dass die geforderten Angaben jederzeit vorgelegt werden können Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 7 54 Abs.1 KrWG Erlaubnispflicht Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis Bisher Maklergenehmigung, Transportgenehmigung Beförderer: EfB wie bisher TG gilt als BE weiter Übergangsfrist von 2 Jahren für Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 8

5 55 Abs. 1 KrWG A-Schild A-Schild für alle Abfalltransporte (auch EfB) Einzige Ausnahme: Sammler und Beförderer, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 9 Bund: KrWG Vermischungsverbot Registerpflichten Erlaubnispflichten Themen: Land: SAbfVO Auslaufen des Hamburg-Vertrags zum Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 10

6 Sonderabfallverordnung Verordnung des Umweltministeriums über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung (Sonderabfallverordnung SAbfVO) Vom 23. Oktober 2008 (GBl. Nr. 15, S. 405) in Kraft getreten am 1. Dezember 2008 Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 11 Zentrale Einrichtung Sonderabfalldeponie Billigheim ( 1 Abs.1 SAbfVO) Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 12

7 1994 geschlossen AVG-Vertrag Lieferrecht t/a Abfälle aus Baden- Württemberg in die SAV Lieferpflicht t/a Laufzeit 15 Jahre > t insgesamt entsorgt Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 13 In der Entsorgungspraxis Sonderabfallverordnung ist aktuell Andienungspflicht für gefährliche Abfälle zur Beseitigung Zuweisung i.d.r. dem Wunsch des Antragstellers entsprechend Prinzip der Nähe Ordnungsgemäßheit der Entsorgung Lenkende Andienungspflicht nur zur SAD Billigheim Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 14

8 Landesabfallgesetz 13 Abs. 1 LAbfG Das Land schafft zusammen mit den Erzeugern und Besitzern gefährlicher Abfälle zur Beseitigung zentrale Einrichtungen zur Entsorgung dieser Abfälle Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 15 Entsorgungssicherheit Land schließt Kooperationsvereinbarung mit GSB (Bayern) und HIM (Hessen) Verbrennungskontingent jeweils t/a Laufzeit 10 a im Fall eines Entsorgungsnotstandes keine Lieferpflicht Verlässlichkeit ohne finanzielles Risiko wichtiger Baustein der langfristigen Entsorgungssicherheit für die Wirtschaft im Land Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 16

9 Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung 17

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