Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF)

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1 Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) Entsorgung von Asbest und KMF in Pforzheim und im Enzkreis Beschreibung von Asbest und KMF Abfallwirtschaftliche Kennzeichnung Was ist vor der Entsorgung zu beachten? Transport und Entsorgung Beseitigung von Asbest und KMF Praktisches Beispiel 1

2 Was ist Asbest? Asbest ist ein Sammelbegriff für natürlich vorkommende, faserartige Silikatmaterialien. Verwendung von Asbest: Asbestzementhaltige Materialien mit fester Einbindung der Fasern Sie zeichnen sich durch hohe Zugfestigkeit und Beständigkeit gegen Feuer, Säuren und Laugen aus. Schwach gebundene Asbestprodukte (Spritzasbest) Isoliermaterial elektrischer Geräte (z.b. Nachtspeicheröfen) 2

3 Was sind KMF? Künstliche Mineralfasern sind Glas-, Steinund Schlackenwollen. Mineralwollen nehmen ca. 60% des gesamten Dämmstoffmarktes ein. Verwendung von KMF: Wärme- und Schallisolierung Brandschutz im Hochbau Technische Isolierung (z.b. Rohre, Schiffbau) Gartenbau Reibbelagherstellung 3

4 Gefahrenpotentiale von Asbest und KMF Grenzwert für Asbestfasern in der Luft gibt es nicht Orientierungswert liegt bei 1000 Fasern/m³ Luft in Innenräumen Freie Asbestfasern- und KMF können bei hoher Konzentration Krebs der Atmungsorgane und des Brust- und Bauchraumes hervorrufen. Von der Einatmung bis zum Ausbruch der Krankheit können Jahre vergehen. Die Fasern sind so klein, dass sie wie Staub ständig in der Luft gehalten werden. Dadurch ändert sich die Belastung in Innenräumen im Laufe der Zeit fast nicht. 4

5 Gesetzliche Vorgaben Emissionen aus der Verarbeitung von Asbesterzeugnissen sind auf eine Konzentration von 0,01 mg/m³ zu begrenzen. Nach 1 der Chemikalienverbotsverordnung ist das Inverkehrbringen von Asbest verboten Abfallrecht Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen Technische Anleitung Abfall Technische Anleitung Siedlungsabfall LAGA-Merkblatt Entsorgung asbesthaltiger Abfälle Arbeitsschutz/Chemikalienrecht (z.b. TRGS 519) Bauordnungsrecht Immissionsschutzrecht 5

6 Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Seit sind alle asbesthaltigen Abfälle und KMF als besonders überwachungsbedürftig einzustufen Beispiele zu: *: großformatige Platten, kleinformatige Fassaden- und Dachplatten, Pflanzschalen, Ascher, Blumenkästen, Rohre *: Spritzasbest, Schnüre, Bänder, Schläuche, Hitzeschutzkleidung, Asbestpappen und -papiere * Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse * Abfälle aus der Asbestverarbeitung * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.b. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse (z.b. Acetylen-Gasflaschen) * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten (ohne Brems- und Kupplungsbeläge) * asbesthaltige Bremsbeläge * asbesthaltige Baustoffe * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschl. gemischter Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten * Dämmmaterial, das Asbest enthält * Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält (z.b. Mineralfaserabfälle)

7 Nachweisverordnung (NachwV) Obligatorisches Nachweisverfahren Entsorgungsnachweis (Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung) Abfallerzeuger, bei denen nicht mehr als insgesamt 2 Tonnen/Jahr besonders überwachungsbedürftiger Abfälle anfallen, müssen keine Nachweise führen Sammelentsorgungsnachweis (nur für denselben Abfallschlüssel, den gleichen Entsorgungsweg und die gleiche Zusammensetzung und nicht mehr als 20 t/jahr und Abfallschlüssel je Abfallerzeuger) Privilegiertes Verfahren Nur für die Entsorgung in freigestellten Entsorgungsanlagen bzw. Entsorgungsfachbetrieben, sofern die Behandlung zertifiziert ist. 7

8 Praktisches Vorgehen Hinweise: Beim Sammelentsorgungsnachweis übernimmt der Einsammler die Stellung des Abfallerzeugers Für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung besteht die Pflicht zur Andienung an die Sonderabfallagentur (SAA) mit Sitz in Fellbach 8 1. Überprüfung, ob der Abfall asbesthaltig ist Materialanalyse im Labor (Kosten ca. 100 Euro) 2. Wenn ja, ungefähre Menge bestimmen < 2 Tonnen/Jahr (z.b. einzelne Dach-, Wandplatten) kein Nachweis erforderlich 2 20 Tonnen/Jahr Sammelentsorgungsnachweis möglich, sonst Entsorgungsnachweis > 20 Tonnen/Jahr Entsorgungsnachweis 3. Wenn die Menge 20 Tonnen übersteigt bzw. kein Sammelentsorgungsnachweis möglich ist Entsorgungsanlage freigestellt bzw. Entsorgungsfachbetrieb mit zertifizierter Behandlung Privilegiertes Verfahren in allen anderen Fällen Entsorgungsnachweis

9 Verfahren Entsorgungsnachweis EN Abfallerzeuger 1 Deckblatt 2 VE + DA 3 AE Kopie Beförderer Hinweise: 1: Deckblatt Entsorgungsnachweis 2: Verantwortliche Erklärung (VE) und Deklarationsanalyse (DA) 3: Annahmeerklärung (AE) 4: Behördenbestätigung (BB) Original des EN 4 BB Abfallentsorger 1 Deckblatt 2 VE + DA 3 AE 4 BB SAA, Fellbach 1 Deckblatt 2 VE + DA 3 AE 4 BB Kopie der AE Kopie des EN 9

10 Privilegiertes Verfahren Hinweise: 1: Deckblatt Entsorgungsnachweis 2: Verantwortliche Erklärung (VE) und Deklarationsanalyse (DA) Original des EN Abfallerzeuger 1 Deckblatt 2 VE + DA 3 AE Abfallentsorger 1 Deckblatt 2 VE + DA 3 AE Kopie Kopie SAA Beförderer 3: Annahmeerklärung (AE) 10

11 Entsorgungsanlage Einheitliche Annahmebedingungen für asbesthaltige Stoffe und KMF auf der Deponie Hamberg für Pforzheim und Enzkreis Anlieferungspreis beträgt 150,- Euro je Tonne Asbesthaltige Abfälle und KMF mit schädlichen Verunreinigungen, die in Pforzheim und im Enzkreis anfallen, sollen der Hausmülldeponie Hamberg in Maulbronn angedient werden. Nach der Chemikalien-Verbotsverordnung dürfen asbesthaltige Abfälle und KMF mit schädlichen Verunreinigungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Keine Anlieferung an Sortier- und Aufbereitungsanlagen 11

12 Verladung und Transport von Asbest und KMF Beachtung beim Transport insbesondere: Gefahrstoffverordnung TRGS 519 Geeignete Verpackungen: Gut verschließbare Kunststoffgewebesäcke Einlagige PE-Kunststofffolien (Mindestdicke 0,4 mm, Stöße sind zu überlappen und zu verkleben) 12 Asbesthaltige Stoffe und KMF dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Transportgenehmigung eingesammelt und befördert werden. Beförderung und Sammlung nur in sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen (z.b. keine offene Absetzmulden) Kein Werfen oder Schütten Sicherung der asbesthaltigen Abfälle während des Transportes Kennzeichnung der (gewerblichen) Transportfahrzeuge durch Warntafeln mit einem schwarzen A

13 Anlieferung auf der Deponie Asbesthaltige Abfälle und KMF müssen auf der Deponie in Monobereichen eingebaut werden. Beachtung bei der Anlieferung: Mengen < 0,5 m³ können ohne Anmeldung angeliefert werden Mengen > 0,5 m³: Anlieferung nur mittwochs Vorsichtiges Abladen der Abfälle ohne Werfen oder Abkippen Großformatige Asbestzement- und Leichtbauplatten sollen vor der Ablagerung nicht zerkleinert werden Anlieferung größerer Mengen am besten auf Einwegpaletten 13

14 Beispiel: Neueindeckung eines Daches Formulare für die Entsorgung sind erhältlich bei: Formular-Verlage, Schreibwarenhandel In Einzelexemplaren bei der Stadt Pforzheim, Amt für Stadtentsorgung und beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Enzkreises gegen Kostenersatz Herr Müller beauftragt Dachdecker Meier mit der Neueindeckung eines Daches. Das Dach ist mit Zementfaserplatten im Jahr 1970 gedeckt worden. Dachfläche: 200 m² Geschätzte Menge: 8,5 t Transporteur: Containerdienst Mustermann Entsorger: Hausmülldeponie Hamberg in Maulbronn (nicht freigestellt, d.h. das privilegierte Verfahren ist nicht möglich) 14

15 Beispiel: Neueindeckung eines Daches Dachdecker Meier braucht einen Sachkundenachweis für die Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen (vgl. TRGS 519). Der Containerdienst Mustermann hat einen Sammelentsorgungsnachweis, braucht eine Transportgenehmigung sowie den entsprechenden Sachkundenachweis. 15

16 Musteranschreiben an die SAA zur Freistellung von der Andienungspflicht Containerdienst Mustermann Pforzheim, den Pforzheimer Str Pforzheim An die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH Welfenstr Fellbach Sammelentsorgungsnachweis Sehr geehrte Damen und Herren, Als Anlage erhalten Sie die Entsorgungsnachweise mit der Bitte um Freistellung von der Andienungspflicht. Mit freundlichen Grüßen Mustermann Hans Mustermann

17 Deckblatt Sammelentsorgungsnachweis vom Antragsteller auszufüllen X X X X Containerdienst Mustermann Pforzheimer Straße Pforzheim Hans Mustermann 07231/ /

18 Verantwortliche Erklärung (VE), Seite 1 vom Antragsteller auszufüllen X 1 Stadt Pforzheim, Enzkreis H Containerdienst Mustermann Pforzheimer Str Pforzheim Hans Mustermann 07231/ /98765

19 Verantwortliche Erklärung (VE), Seite 2 vom Antragsteller auszufüllen 1 Dacheindeckung aus Faserasbestplatten * Asbesthaltige Baustoffe X X geruchlos grau X X Pforzheim Mustermann

20 Annahmeerklärung (AE), Seite 1 füllt Abfallentsorger aus X 1 Landratsamt Enzkreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Zähringerallee Pforzheim 1 Mülldeponie H Hamberg Maulbronn Herr Walter 07231/ / X

21 Annahmeerklärung (AE), Seite 2 füllt Abfallentsorger aus 1 1 Pforzheim Walter

22 Behördenbestätigung (BB) füllt SAA aus SAA SNH24B4023 X 1 1 X Siehe Beiblatt Siehe Beiblatt Fellbach

23 Behördenbestätigung (BB), Beiblatt erstellt SAA

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