Annahme und Aufbereitung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen zur thermischen Verwertung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Annahme und Aufbereitung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen zur thermischen Verwertung"

Transkript

1 Musterrahmenvertrag Annahme und Aufbereitung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen zur thermischen Verwertung zwischen dem vertreten durch das dieses vertreten durch den Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung [im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt] und der TEWE... Bauchemiegesellschaft mbh... Gewerbegebiet Waldsiedlung. Eichendamm Vierlinden / Diedersdorf... [im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt]. 1 Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand sind pechhaltige Straßenausbaustoffe, die auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Der Ausbau von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und der Transport vom Ort der Ausbaumaßnahme zur Annahmestelle sind nicht Vertragsgegenstand. Pechhaltige Straßenausbaustoffe sind Stoffe, die beim Aufnehmen alter Straßenbefestigungen anfallen und pechtypische Bestandteile im Bindemittel enthalten. Pechtypische Bestandteile sind die 16 nach U.S. EPA 610 festgelegten polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK nach EPA) 1 sowie 1 EPA=Environmental Protection Agency

2 Phenole (Phenolindex). Bereits die Überschreitung eines Richtwertes klassifiziert den Straßenaufbruch als pechhaltigen Straßenausbaustoff. Für die thermische Verwertung sind nur pechhaltige Straßenausbaustoffe der Wiederverwendungsbereiche 3 und 4 entsprechend den Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - (BTR RC StB 04) mit einem Gehalt von weniger als 50 mg/kg Benzo[a]pyren 2 zur Aufbereitung zu übergeben. Diese Abfälle zur Verwertung sind unter Berücksichtigung des Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV) und der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages nicht ü- berwachungsbedürftige Abfälle. Danach gilt gemäß BTR RC - StB 04 folgende abfallrechtliche Zuordnung: Pechhaltige Straßenausbaustoffe mit einem Gehalt von weniger als 50 mg/kg Benzo[a]pyren Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 2 Rechtsgrundlagen Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel vom 28. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) - Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - (BTR RC StB 04), eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5 - Nr. 10/ Straßenbau - vom 13. Mai 2005 (ABl. S. 719) - Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 38/ Straßenbau - vom 21. November 2003 Umgang mit pechhaltigen Straßenbau- und Straßenausbaustoffen - Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Vorschriften zum Abfallverzeichnis vom 24. Juli 2002 (BGBl. I. S. 2833) - Runderlass des MLUR Nr. 6/8/02 vom 18. November 2002 (ABl. S. 1141), Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) 2 Für Benzo[a]pyren als Leitsubstanz für die Gruppe der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe legt 35 Gefahrstoffverordnung fest, dass Zubereitungen mit einem Gehalt > 0,005 % als krebserzeugend, also gefährlich eingestuft sind. 2

3 - Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758) 3 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der AN verpflichtet sich, nur pechhaltige Straßenausbaustoffe entsprechend der Einstufung in die Wiederverwendungsbereiche 3 und 4 gemäß den BTR RC - StB 04 und einem Gehalt von weniger als 50 mg/kg Benzo[a]pyren für die thermische Verwertung anzunehmen und aufzubereiten. (2) Der AN verpflichtet sich dem AG gegenüber, die nach 4 BImSchG und der 4. BImSchV notwendige Genehmigung für das Betreiben von Anlagen für die Aufbereitung und Zwischenlagerung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen nachzuweisen. Bei Wegfall der Genehmigung ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich darüber zu informieren. 4 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers (1) Die Niederlassung des AG übergibt mit dem Abschluss der Vereinbarung für die Anlieferung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen für die thermische Verwertung, Abfallschlüssel ( siehe Anlage 1) gleichzeitig die Ergebnisse der Deklarationsanalyse (entsprechend der Anlage 2). Die Deklarationsanalyse ist von einem im Landesbetrieb Straßenwesen in der Liste der Laboratorien für die Durchführung von umweltrelevanten Prüfungen im Sinne der brandenburgischen Anforderungen im Straßenbau für wiederverwertbare Straßenbaustoffe, Recyclingbaustoffe und industrielle Nebenprodukte geführten Labor durchzuführen. 5 Annahme (1) Die Anlieferung pechhaltiger Straßenausbaustoffe ist in der Regel eine Woche vorher durch den AG oder seinen Beauftragten anzukündigen. Die Vereinbarung für die Anlieferung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen für die thermische Verwertung (siehe Anlage 1) ist vor Anlieferung zu unterzeichnen. (2) Der AN darf nur pechhaltige Straßenausbaustoffe mit Vereinbarung annehmen. Bei Anlieferungen fertigt der AN eine Wiegekarte bzw. einen Annahmeschein für jede Anlieferung aus und übergibt sie dem AG oder dessen Beauftragten. (3) Mit Anlieferung und Annahme der angelieferten pechhaltigen Straßenausbaustoffe geht das Material in Eigentum des AN über. (4) Das angelieferte Material darf nicht verunreinigt sein. Es darf insbesondere nicht Holz, Plastik, Papier, Ziegel, Gasbeton oder humose Anteile (Oberboden) enthalten. Die Anlieferung verunrei- 3

4 nigten Materials darf der AN zurückweisen. Nimmt der AN dennoch verunreinigtes Material an, so ist jede Haftung des AG für Beschädigungen der Aufbereitungsanlagen des AN ausgeschlossen. (5) Eine Verpflichtung des AG, pechhaltige Straßenausbaustoffe anzuliefern, besteht nicht. 6 Nachweisführung (1) Als Nachweisführung dienen die Vereinbarung für die Anlieferung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen für die thermische Verwertung (siehe Anlage 1) sowie die Wiegekarte bzw. Annahmescheine des AN. (2) Der AN belegt die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen dem AG nach Anlieferung dieser Straßenausbaustoffe zur thermischen Verwertungsanlage anhand von Lieferscheinen. (3) Die Führung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises ist bei einer Verwertung nicht erforderlich, da diese pechhaltigen Straßenausbaustoffe abfallrechtlich nicht überwachungsbedürftig sind. 7 Vergütung (1) Für nachfolgend aufgeführte Leistungen gelten folgende Preise (1.1) Annahme und Verwertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe: Einheitspreis gesamt (1.2) Bei Erreichen einer Jahrestonnage von mehr als... t angelieferten pechhaltigen Straßenausbaustoffen wird ein Nachlass von vereinbart. /t (netto) /t (netto) (2) Grundlage der Abrechnung sind die Vereinbarung in Zusammenhang mit den entsprechenden Wiegescheinen bzw. Lieferscheinen (siehe 6 Nachweisführung). (3) Mit der o.g. Vergütung sind alle erforderlichen Aufwendungen einschließlich etwaig erforderlicher Zwischenlagerung, Eigenüberwachungsprüfungen, usw. abgegolten. 4

5 8 Laufzeit, Kündigung (1) Der Vertrag gilt ab... und endet am... Die Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, soweit keine der Parteien dem spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht. (2) Jeder Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn eine Partei ihre Verpflichtungen schuldhaft in solchem Maße verletzt, dass der anderen Partei eine Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. (3) Der AG kann den Vertrag insbesondere auch dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der AN wiederholt eine Lieferung nicht annimmt. (4) Der AN kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat bei Aufgabe des Standortes kündigen. Im Falle einer Kündigung bleibt der AN noch zur Verwertung der Menge verpflichtet, die bereits durch den AG zuvor angeliefert worden ist. Ort, Datum Ort, Datum Auftraggeber Auftragnehmer Landesbetrieb Straßenwesen TEWE Brandenburg Bauchemiegesellschaft mbh Niederlassung... Vierlinden/Diedersdorf 5

6 Anlagen zum Muster Rahmenvertrag zur Annahme und Aufbereitung zur thermischen Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen Anlage 1: Anlage 2: Vereinbarung für die Anlieferung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen für die thermische Verwertung, Abfallschlüssel Mindestuntersuchungsprogramm (Deklarationsanalyse) für pechhaltige Straßenausbaustoffe für die thermische Verwertung und deren Grenzwerte 6

7 Anlage 1 V E R E I N B A R U N G für die Anlieferung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen für die thermische Verwertung Abfallschlüssel: Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen Niederlassung BRANDENBURG Baumaßnahme (Entnahmestelle): Straßenbezeichnung: Abschnitt:... Station: Auftrag Nr.:.../... 3 Das pechhaltige Straßenaufbruchmaterial wird als Fräsgut*/Schollen* angeliefert. Wiederverwendungsbereich: Zuordnung nach BTR RC-StB 04 WVB 3* WVB 4* (* ungültiges streichen) Hinweis: Die Deklarationsanalyse (Anlage 2) ist mit dieser Vereinbarung zu übergeben. Voraussichtliche Menge:...t 4 Auftragnehmer: Aufbereitungsanlage: Verwertungsanlage: TEWE Bauchemiegesellschaft mbh Gewerbegebiet, Eichendamm Vierlinden/Diedersdorf Rüdersdorfer Zement GmbH Transporteur: Bauausführende Firma: Bemerkungen: Datum/Unterschrift des Auftraggebers Datum/Unterschrift der Aufbereitungsanlage (Auftragnehmer) 7

8 Anlage 2 Mindestuntersuchungsprogramm (Deklarationsanalyse) für pechhaltige Straßenausbaustoffe für die thermische Verwertung und deren Grenzwerte Lfd.-Nr. Parameter Einheit Meßwert Grenzwert 1. Arsen mg/kg Blei mg/kg Cadmium mg/kg Chrom ges. mg/kg Kupfer mg/kg Nickel mg/kg Quecksilber mg/kg 1,5 8. Zink mg/kg 9. Chlor M.-% Schwefel ges. M.-% Cobalt mg/kg Beryllium mg/kg 13. Selen mg/kg 14. Thallium mg/kg PCP mg/kg PCB mg/kg PAK (EPA) mg/kg Benzo[a]pyren mg/kg < Brennwert kj/kg 20. Trockenrückstand M.-% 21. MKW mg/kg Es sind alle Parameter unabhängig von festgelegten Grenzwerten zu bestimmen. 8

Muster der Vereinbarung. Annahme und Aufbereitung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen zur thermischen Verwertung

Muster der Vereinbarung. Annahme und Aufbereitung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen zur thermischen Verwertung Bearbeitungsstand: 13.03.2013 Muster der Vereinbarung Annahme und Aufbereitung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen zur thermischen Verwertung zwischen dem vertreten durch das dieses vertreten durch den

Mehr

Mustervereinbarung. zur Annahme, Lagerung, Aufbereitung und Abgabe pechhaltiger Straßenbau- und Straßenausbaustoffe

Mustervereinbarung. zur Annahme, Lagerung, Aufbereitung und Abgabe pechhaltiger Straßenbau- und Straßenausbaustoffe Bearbeitungsstand: 13.03.2013 Mustervereinbarung zur Annahme, Lagerung, Aufbereitung und Abgabe pechhaltiger Straßenbau- und Straßenausbaustoffe zwischen dem vertreten durch das dieses vertreten durch

Mehr

Einführung bautechnischer Regelungen für das Straßenwesen in Brandenburg

Einführung bautechnischer Regelungen für das Straßenwesen in Brandenburg Einführung bautechnischer Regelungen für das Straßenwesen in Brandenburg Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur

Mehr

Abfallwirtschaftliche Bewertung im Straßenbau

Abfallwirtschaftliche Bewertung im Straßenbau Brandenburgische Technische Richtlinien für RecyclingBaustoffe im Straßenbau (BTR RCStB) 2014 Abfallwirtschaftliche Bewertung im Straßenbau Prof. Dr. Rüdiger SchultzSternberg Landesamt für Umwelt, Gesundheit

Mehr

Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe

Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe von Straßenausbaustoffen Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe - Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung

Mehr

Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen - Land Brandenburg -

Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen - Land Brandenburg - Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen - Land Brandenburg - Regelwerk Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von RC-Baustoffen im

Mehr

Anforderungen an eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Ausbaustoffe

Anforderungen an eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Ausbaustoffe Anforderungen an eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Ausbaustoffe Aktualisierung der techn. Regeln für Recycling-Baustoffe (BTR RC-StB 14) Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft

Mehr

Umsetzung des Regelwerks zur Verwertung teer-/pechhaltiger Straßenausbaustoffe

Umsetzung des Regelwerks zur Verwertung teer-/pechhaltiger Straßenausbaustoffe Umsetzung des Regelwerks zur Verwertung teer-/pechhaltiger Straßenausbaustoffe Dipl.-Ing. André Täube Deutscher Asphaltverband (DAV) e.v., Bonn Asphaltseminar Willingen 2003 2 Einführung Gliederung Einführung

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Mehr

AllMBl S I. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Verwertung. von Asphaltgranulat im Straßenbau in Bayern, ZTV VAG-StB 02

AllMBl S I. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Verwertung. von Asphaltgranulat im Straßenbau in Bayern, ZTV VAG-StB 02 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Verwertung von Asphaltgranulat im Straßenbau in Bayern, ZTV VAG-StB 02 und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen

Mehr

Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden

Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden 1 Workshop Pechhaltiger Straßenaufbruch Mainz, 19. März 2009 Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden Dr. Barbara Zeschmar-Lahl BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH Schwerpunkte

Mehr

Anlage zur Bekanntmachung vom 18. Juni 2003, Az.: IID /90 mit den Änderungen der Bekanntmachung vom 19. Juli 2006

Anlage zur Bekanntmachung vom 18. Juni 2003, Az.: IID /90 mit den Änderungen der Bekanntmachung vom 19. Juli 2006 Anlage zur Bekanntmachung vom 18. Juni 2003, Az.: IID9-43433-001/90 mit den Änderungen der Bekanntmachung vom 19. Juli 2006 Für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen

Mehr

Tabelle II : Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei unspezifischem Verdacht ( durch PAK ergänzt)

Tabelle II : Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei unspezifischem Verdacht ( durch PAK ergänzt) Tabelle II. 1.2-1: Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei unspezifischem Verdacht ( durch PAK ergänzt) Parameter Boden ohne Boden mit mineralischen Fremdbestandteile Fremdbestandteilen (bis 10 Vol.-%)

Mehr

Geltende Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen ungefährliche Abfälle im Straßenbau in Berlin

Geltende Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen ungefährliche Abfälle im Straßenbau in Berlin Geltende Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen ungefährliche Abfälle im Straßenbau in Berlin Schichten im klassifizierten Straßenbau gebundene Schichten Ł Bauweise mit Asphalt als

Mehr

Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau

Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Kreisverkehrswirtschaft Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen Veranstaltung der SBB mbh am 9.6.2010 Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Spezielle Regelungen im Land Brandenburg

Mehr

- Anlage 1 - Arten von Straßenaufbruch zur Entsorgung

- Anlage 1 - Arten von Straßenaufbruch zur Entsorgung - Anlage 1 - Arten von Straßenaufbruch zur Entsorgung 1. Ungebundener Straßenaufbruch Ungebundener Straßenaufbruch ist ein aus Oberbauschichten ohne Bindemittel (DIN 18315) stammendes Gemisch aus natürlichen

Mehr

Umgang mit teerhaltigen Straßenausbaustoffen

Umgang mit teerhaltigen Straßenausbaustoffen Umgang mit teerhaltigen Straßenausbaustoffen 16. Oktober 2012 Sitzung der LFA Leitungsbau RA Dr. Harald Freise Stellv. Hauptgeschäftsführer Rechtsgrundlagen zum Umgang mit teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch

Mehr

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017

Mehr

Informationsblatt Abfall - Nr. 4 Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle - (ausgenommen Asphalt bzw. teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch)

Informationsblatt Abfall - Nr. 4 Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle - (ausgenommen Asphalt bzw. teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch) Informationsblatt Abfall - Nr. 4 Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle - (ausgenommen Asphalt bzw. teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch) 0 Geltungsbereich Das vorliegende Informationsblatt Nr.

Mehr

Spezifikation für ablagerungsfähige Abfälle Bodendeponie Borgholzhausen, Barenbergweg 47a, Borgholzhausen (Stand: August 2015)

Spezifikation für ablagerungsfähige Abfälle Bodendeponie Borgholzhausen, Barenbergweg 47a, Borgholzhausen (Stand: August 2015) Öffnungszeiten Entsorgungsverbund Westfalen GmbH April bis Oktober Westring 10 Montag bis Freitag: 7.00 16.30 Uhr 59320 Ennigerloh November bis März Montag bis Freitag: 7.30 16.00 Uhr Ansprechpartner:

Mehr

Informationsblatt Abfall

Informationsblatt Abfall Informationsblatt Abfall - Nr. 4 Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle - (ausgenommen Asphalt bzw. teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch) 0 Geltungsbereich Das vorliegende Informationsblatt Nr.

Mehr

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.

Mehr

- Abfalleinstufung - Beispiele aus der Praxis der Berliner Abfallbehörde

- Abfalleinstufung - Beispiele aus der Praxis der Berliner Abfallbehörde - Abfalleinstufung - Beispiele aus der Praxis der Berliner Abfallbehörde 02./03.09.2004 1 I. Fragestellungen II. Wege III. Ablauf Dipl.-Ing. Ulf Berger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Tel.: (030)

Mehr

Umgang mit pechhaltigem Straßenaufbruch Berlin,

Umgang mit pechhaltigem Straßenaufbruch Berlin, Umgang mit pechhaltigem Straßenaufbruch Berlin, 21.06.2016 Bernhard Gerstmayr, Referent im Referat 78 Produktverantwortung, Wertstoffrückgewinnung Inhalte Begriffsbestimmungen und Hintergründe Wassergefährdungspotenzial

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Geltungsbereich 2 3. Inkraftsetzung Regelungen 2. Anlage. Intranetanzeige

Inhaltsverzeichnis. 1. Geltungsbereich 2 3. Inkraftsetzung Regelungen 2. Anlage. Intranetanzeige Dienstanweisung Landesbetrieb Bau Titel: Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau

Mehr

Tabelle 0: Einstufung und Kennzeichnung nach geltendem Chemikalienrecht

Tabelle 0: Einstufung und Kennzeichnung nach geltendem Chemikalienrecht Tabelle 0: Einstufung und Kennzeichnung nach geltendem Chemikalienrecht Substanz ist Gegenstand EINECS /ELINCS Einstufung nach 5 GefStoffV 1 R-Sätze S-Sätze Nummer Benzylnicotinat (BNI) C 13 H 11 NO 2

Mehr

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam Tel.

Mehr

Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 1368)

Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 1368) Anhang - Verzeichnis der Fundstellen und Abkürzungen Stand: Dezember 2005 AltölV ArbSchG Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 16.4.2002 (BGBl. I S. 1368) Gesetz über die Durchführung

Mehr

Verantwortliche Erklärung bei Anlieferung gegenüber:

Verantwortliche Erklärung bei Anlieferung gegenüber: Verantwortliche Erklärung bei Anlieferung gegenüber: e-mail: info@mueller-klueber.de Internet: www.muellerklueber.de Hiermit erkläre(n) ich (wir) folgendes Material im Tagebau Ried angeliefert zu haben:

Mehr

beiliegend übersende ich Ihnen den Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einsatz

beiliegend übersende ich Ihnen den Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einsatz Antragsteller: Datum: Ansprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen

Mehr

Qualitätsklassen für Recycling-Baustoffe Parameter und Grenzwerte

Qualitätsklassen für Recycling-Baustoffe Parameter und Grenzwerte Kurztitel Recycling-Baustoffverordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 181/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 290/2016 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 2 Inkrafttretensdatum 28.10.2016 Abkürzung RBV Index

Mehr

Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga

Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga - Rechtliche Rahmenbedingungen Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga Gliederung Begriffsbestimmungen Gesetzliche Grundlagen Materielle Anforderungen Sonstige Zulassungen Praxisumsetzung Literatur

Mehr

Sonderabfall oder nicht? So entscheiden Sie richtig!

Sonderabfall oder nicht? So entscheiden Sie richtig! Sonderabfall oder nicht? So entscheiden Sie richtig! Informationsveranstaltung Die korrekte Einstufung von Abfällen Datum 02./03. September 2004 Thema Praktische Beispiele zur Zuordnung von Abfällen anhand

Mehr

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand:

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: 17.07.2017 1 Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen

Mehr

Richtwerte zur Entsorgung

Richtwerte zur Entsorgung 701 Stand: März 2004 Richtwerte zur Entsorgung A) Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen (Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen

Mehr

Vorschlag für die Bewertung von See- und Teichschlamm

Vorschlag für die Bewertung von See- und Teichschlamm Vorschlag für die Bewertung von See- und Teichschlamm als organische Bodenhilfsstoffe bzw. Dünger nach Düngemittelverordnung und für die Abgrenzung zum Baggergut nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Mehr

Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser

Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und Messverfahren für Abwasser AllMBl. 2015 S. 349 7531-U Vollzug des Wasserrechts; Analysen- und

Mehr

BAUGRUNDINSTITUT RICHTER

BAUGRUNDINSTITUT RICHTER Baugrunduntersuchungen Gründungsberatung Prüfungen im Erdbau Baugrundinstitut Richter Pfaffendorfer Straße 12 04105 Leipzig ERGEBNISBERICHT Büro Bautzen: Liselotte-Herrmann-Straße 4 02625 Bautzen Telefon:

Mehr

Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung

Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung 26.04.2007 Beispiele aus der Praxis 1 Dipl.-Ing. Ulf Berger Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Tel.: (030) 9025 2192 Fax: (030) 9025 2979

Mehr

Behandlung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen

Behandlung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen Behandlung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen VSVI Hessen, Asphaltstraßentag, 18.01.2017 Dipl.-Ing. BD'in Uta Etienne 1 Inhalt - Übersicht Beschreibung Verwendung ( Erst-Einbau)

Mehr

Abfallentstehung und Abfallentsorgung im Tätigkeitfeld von Hessen Mobil. Inhalt. Abfallaufkommen Art und Menge. Gesetzliche Grundlagen

Abfallentstehung und Abfallentsorgung im Tätigkeitfeld von Hessen Mobil. Inhalt. Abfallaufkommen Art und Menge. Gesetzliche Grundlagen Abfallentstehung und Abfallentsorgung im Tätigkeitfeld von Hessen Mobil BD in Uta Etienne Dezernat BA 3, Team Entsorgungsmanagement Wiesbaden, 1 Inhalt Abfallaufkommen Art und Menge Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Anlage 1. Dortmund Logistik GmbH Flächenentwicklung ehemalige Sinteranlage Westfalenhütte in Dortmund. Bodenchemie nach Dortmunder Liste. FreigabeNr.

Anlage 1. Dortmund Logistik GmbH Flächenentwicklung ehemalige Sinteranlage Westfalenhütte in Dortmund. Bodenchemie nach Dortmunder Liste. FreigabeNr. Eluat Analyse Feststoff Analyse Flächenentwicklung ehemalige Sinteranlage Bodenchemie nach Dortmunder Liste Anlage 1 FreigabeNr. Dortmunder Liste "Techn. Regeln für die Verwertung mineralischer Reststoffe

Mehr

Das A und O der Entsorgung von Bausonderabfällen

Das A und O der Entsorgung von Bausonderabfällen Das A und O der Entsorgung von Bausonderabfällen Thema Entsorgungsnachweise erfolgreich beantragen Datum 01. Dezember 2004 Referent Dr. Volker Döring Zentrale Stelle SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin

Mehr

Ansprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1.

Ansprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1. Antragsteller: Datum: Ansprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen

Mehr

Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV

Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV SBB 14. April 2016 Wie praktisch vorgehen Dipl.-Ing. Ulf Berger SenStadtUm Berlin IX B 2 Beispiele /Änderungen 1 Vollzugshinweise

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Ingenieurbüro Abbruch- u. Entsorgungs-Konzepte

Ingenieurbüro Abbruch- u. Entsorgungs-Konzepte Inhaber: Ingenieurbüro Abbruch- u. Entsorgungs-Konzepte Dipl.-Ing. Jürgen Wischnewsky Sachverständiger für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle Hufenkampweg 9 46514 Schermbeck Tel. 0 28 53 60 40 150 Fax.

Mehr

IID /90 München, NSt. 3565

IID /90 München, NSt. 3565 IID9-43433-001/90 München, 18.06.03 NSt. 3565 1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen

Mehr

Hinweise für die Entsorgung von Dachpappenabfällen mit karzinogenen Fasern (Stand )

Hinweise für die Entsorgung von Dachpappenabfällen mit karzinogenen Fasern (Stand ) LANDESVERWALTUNGSAMT Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz Hinweise für die Entsorgung von Dachpappenabfällen mit karzinogenen Fasern (Stand 18.02.2019) I. Einleitung Dachpappenabfälle können

Mehr

4.3.2 FB KS-Negativliste. Stoffe und Zubereitungen oder Stoffe und Zubereitungen in Erzeugnissen

4.3.2 FB KS-Negativliste. Stoffe und Zubereitungen oder Stoffe und Zubereitungen in Erzeugnissen Ersteller: UMB Index: 09 Datum: 02.03.2010 Seite: 1 von 5 1 Zweck Verbot oder Beschränkung von Stoffen Dieses Dokument hat das Ziel, einen umwelt- und arbeitsschutzgerechten Umgang mit Stoffen, Zubereitungen

Mehr

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Umweltrahmengesetz URaG Ausfertigungsdatum: 29.06.1990 Vollzitat: "Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990

Mehr

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber

Mehr

Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III

Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III Bei der Zuordnung von Abfällen und von Deponieersatzbaustoffen zu Deponien oder Deponieabschnitten der Klasse 0, I, II oder III sind die Zuordnungswerte

Mehr

Vollzugshilfe zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrags

Vollzugshilfe zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrags Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2 Inkrafttreten AVV 8 Vorüberlegungen 3 Definition Spiegeleintrag 9 Systematik 4 Differenzierung bü - nbü 10 Variante 1: Vollzugserfahrungen 2. Übernahme Gefahrstoffregel.

Mehr

Rückbau- und Entsorgungskonzept -Tabellen-

Rückbau- und Entsorgungskonzept -Tabellen- Rückbau und Entsorgungskonzept Tabellen Anfallende Abfallarten ggfls. ergänzen (zutreffendes ankreuzen) Asbesthaltige Abfälle o Dämm oder Brandschutzmaterialien o Dacheindeckung o Fassadenplatten Dämm

Mehr

6,

6, ph-wert 10,00 9,50 9,00 8,50 8,00 7,50 7,00 6,50 U:\13h\U135009_DGW_Änderung_Planfeststellung\02_Daten\Chemie\Wasser\Analyseberichte_neu\Sickerwasse_v03.xls Seite 1/18 Leitfähigkeit µs/cm 20000 15000 10000

Mehr

Herrn Thiel, AG Herrn Stubenvoll, Mitarbeiter IFB Gauer Werk Attenkofen, Halden

Herrn Thiel, AG Herrn Stubenvoll, Mitarbeiter IFB Gauer Werk Attenkofen, Halden Institut Dr.Ing. Gauer GmbH, Gutenbergstr. 9, D93128 Regenstauf Majuntke GmbH & Co KG Professionelles Grün Ebrantshauserstr. 4a 84048 Mainburg www.ifbgauer.de Prüfung, Überwachung, Zertifizierung, Beratung,

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 193 x Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg 14. Jahrgang Potsdam, den 26. Februar 2003 Nummer 8 Inhalt Seite Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Mehr

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach Wartungsvertrag Zwischen dem Auftraggeber: Firma Und dem Auftragnehmer: SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße 4 61449 Steinbach wird auf der Grundlage der vereinbarten Wartungsbedingungen ein Vertrag

Mehr

Vom Abfall zum Baustoff

Vom Abfall zum Baustoff Vom Abfall zum Baustoff Eigen- und Fremdprüfung zur Qualitätskontrolle Chemische Untersuchungen wasserwirtschaftlicher Merkmale Chemische Untersuchungen wasserwirtschaftlicher Merkmale Eigenprüfungen:

Mehr

Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde

Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde Hans-Arno Wietschel-Ulrich Bundesstadt Stadt Bonn Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda

Mehr

Mindestumfang der Untersuchungsparameter und -verfahren für die Notifizierung von Untersuchungsstellen nach 25 des Landesabfallgesetzes

Mindestumfang der Untersuchungsparameter und -verfahren für die Notifizierung von Untersuchungsstellen nach 25 des Landesabfallgesetzes Mindestumfang der Untersuchungsparameter und -verfahren für die Notifizierung von Untersuchungsstellen nach 25 des Landesabfallgesetzes Anlage 1 zum RdErl. vom 27.8.2015 Die Gliederung der nachfolgend

Mehr

Rechtsquellen der Recycling- und Entsorgungslogistik - Fundstellen

Rechtsquellen der Recycling- und Entsorgungslogistik - Fundstellen Rechtsquellen der Recycling- und Entsorgungslogistik - Fundstellen Seite 1 von 6 Rechtsquellen der Recycling- und Entsorgungslogistik - Fundstellen Ausgewählte Rechtsgrundlagen, Stand 2006-03-01 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau

Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Informationsveranstaltung Ressourceneffizienz im Straßenbau Aktualisierung der Brandenburgischen Technischen

Mehr

Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder

Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder zwischen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V Herr Martin Wißkirchen Oranienburger Str.

Mehr

Wild ist, nachhaltig zu handeln.

Wild ist, nachhaltig zu handeln. Wild ist, nachhaltig zu handeln. Für Baden-Württemberg und Bayern Einbaumöglichkeiten Grenzwerttabellen Zuordnungswerte www.maxwild.com Baden-Württemberg Baden-Württemberg Wild ist, den Baustoffkreislauf

Mehr

Franken Baustoff Recycling GmbH & Co. KG

Franken Baustoff Recycling GmbH & Co. KG Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 121297742 Name des Entsorgungsfachbetrieb: Franken Baustoff Recycling GmbH & Co. KG 1. Standort (bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

Mehr

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen

Mehr

Anlage 45 52a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Anlage 45 52a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Anlage 45 52a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice Nord GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

Mehr

Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O

Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 06 Seite 1 von 5 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Zertifizierter Standort des Efb Firmenname Ganz Rohstoffe GmbH (Firmenbezeichnung) Strasse Fritschlachweg

Mehr

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen [Signature] [QR Code] Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Abfallverordnung, VVEA vom Entwurf vom 14.03.2019 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 4. Dezember

Mehr

Hygiene-Institut des Ruhrgebiets

Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Direktor: Prof. Dr. rer. nat. L. Dunemann Hygiene-Institut, UMWELT - Postfach 10 12 55 45812 Gelsenkirchen Euroquarz GmbH Herrn Jarecki Kirchhellener Allee 53 46282 Dorsten

Mehr

Wohin mit den gefährlichen Brandabfällen? Was tun, wenn s gebrannt hat? 23. November Ariane Blaschey Leiterin Anlagentechnik

Wohin mit den gefährlichen Brandabfällen? Was tun, wenn s gebrannt hat? 23. November Ariane Blaschey Leiterin Anlagentechnik Wohin mit den gefährlichen Brandabfällen? Was tun, wenn s gebrannt hat? Ariane Blaschey Leiterin Anlagentechnik SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Berliner Str. 27a, 14467 Potsdam Tel.

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: EGSH Entsorgergemeinschaft Schleswig-Holstein e.v. 1.2 Straße: Ottostraße 5 1.3 Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: 24145 Ort:

Mehr

3 Steckbrief Bituminöser/teerhaltiger Abfall

3 Steckbrief Bituminöser/teerhaltiger Abfall 3 Steckbrief Bituminöser/teerhaltiger Abfall Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere Grenzwertiger

Mehr

Neues zum Europäischen Abfallkatalog

Neues zum Europäischen Abfallkatalog Umwelt aktuell 12: Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht am 18.06.2013 in Hannover Niedersächsisches Ministerium Neues zum Europäischen Abfallkatalog - Dipl.-Ing. Gunther Weyer - Der bestehende Europäische

Mehr

zwecks Beseitigung (Nr.2.6) 2.4. Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr.2.5)

zwecks Beseitigung (Nr.2.6) 2.4. Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr.2.5) Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 2AU-16544-090-2018 1. Standort (bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1. Bezeichnung des Standorts: Unternehmenshauptsitz 1.2.

Mehr

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:

Mehr

nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AW)

nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AW) Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Kltmaschutz Postfach 41 07, 30041 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Untere

Mehr

Vom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite

Vom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserverordnung) Vom 18.

Mehr

Entsorgung von gefährlichen Baustoffen

Entsorgung von gefährlichen Baustoffen Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Denkmalpflege Entsorgung von gefährlichen Baustoffen - Abfallrechtliche Rahmenbedingungen - Dipl.-Geol. Volker Heilbrunn Geschäftsführer Folie 1 / 24 Entsorgung

Mehr

Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV

Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV X Beschränkung auf angekreuzte Abfallarten gemäß nachfolgender Tabelle ( und ) Bitte Zutreffendes in der Spalte der Standort-Nr. ankreuzen (1 bis 4)

Mehr

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt

Mehr

Seite 2 von 188 zu ZZBE

Seite 2 von 188 zu ZZBE Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBE002000116002 / 2018/013a Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice West GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage

Mehr

Anlage 32-40a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Anlage 32-40a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Anlage 32-40a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Veolia Umweltservice Nord GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort

Mehr

Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr 4 4 Bekanntmachung von Mustern zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach 8 des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im

Mehr

V e r t r a g über die Lieferung und Abnahme von Fernwärme Nummer

V e r t r a g über die Lieferung und Abnahme von Fernwärme Nummer V e r t r a g über die Lieferung und Abnahme von Fernwärme Nummer 012.345.6789 Zwischen Herrn Max Mustermann Musterstraße 1 01234 Musterhausen nachfolgend "Kunde" genannt und den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für die Verwertung und den Einbau von RC-Material

Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für die Verwertung und den Einbau von RC-Material Name, Vorname (Grundstückseigentümer = Antragsteller) Straße Untere Abfallwirtschaftsbehörde Brückstraße 45 44135 Dortmund PLZ/Ort Tel. Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für

Mehr

Gefährliche Abfälle in Hamburg 2014

Gefährliche Abfälle in Hamburg 2014 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q II 11 - j 14 HH Gefährliche Abfälle in Hamburg 2014 Herausgegeben am: 2. Februar 2016 Impressum Statistische Berichte

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.

Mehr

Inhaltsverzeichnis Klärschlammverwertung ( )

Inhaltsverzeichnis Klärschlammverwertung ( ) Inhaltsverzeichnis Klärschlammverwertung 2018-2019 (2017-10-02) Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 2 00.01 Beladung und Transport 3 00.02 Verwertung und Entsorgungsnachweis 5 Zusammenfassung

Mehr

Wann ist ein Abfall gefährlich?

Wann ist ein Abfall gefährlich? Wann ist ein Abfall gefährlich? Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231

Mehr

Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt

Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt Inhalt 1. Umweltschutz / umweltrelevante Merkmale 2. Wiederverwendung und Einsatzmöglichkeiten im Erdbau in Schichten ohne Bindemittel

Mehr

RÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN

RÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN RÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN TR-Boden / Deponieverordnung Klarheit bei Verwertung / Entsorgung? Vortrag 06.02.2014 in Duisburg TR Boden / Deponieverordnung Klarheit bei Verwertung / Entsorgung?

Mehr

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Für die Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen der nach der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden

Mehr

Name des Entsorgungsfachbetriebes: RWG I/ Schicht Baustoffaufbereitung, Logistik + Entsorgung GmbH

Name des Entsorgungsfachbetriebes: RWG I/ Schicht Baustoffaufbereitung, Logistik + Entsorgung GmbH ANLAGE 4 ZUM ZERTIFIKAT MIT DER NUMMER R2017oec015 Name des Entsorgungsfachbetriebes: RWG I/ Schicht Baustoffaufbereitung, Logistik + Entsorgung GmbH 1. STANDORT (bei mehreren Standorten ist für jeden

Mehr