Kostgeldliste der Berner Vollzugseinrichtungen
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1 Amt für Justizvollzug Office de l exécution judiciaire Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Direction de la police et des affaires militaires du canton de Berne Kostgeldliste der Berner Vollzugseinrichtungen 2018
2 Inhaltsverzeichnis 1 Justizvollzugsanstalt Thorberg Justizvollzugsanstalt Witzwil Justizvollzugsanstalt St. Johannsen Justizvollzugsanstalt Hindelbank Regionalgefängnisse Bewährungs- und Vollzugsdienst Bewachungsstation Transportdienst Zusatzkosten Bedingungen... 9 Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 2 von 10
3 1 Justizvollzugsanstalt Thorberg 1.1 Geschlossener Normalvollzug Art. 64 (ohne Behandlung) und Art. 77 StGB 1.2 Geschlossener Behandlungsvollzug Art. 60, Art. 63 und Art. 64 StGB 1.3 Sicherheitsvollzug A (höchste Sicherheit) Sicherheitsvollzug B Untersuchungshaft in Sicherheitsabteilung Justizvollzugsanstalt Witzwil 2.1 Geschlossener Normalvollzug Art. 77 StGB 2.2 Geschlossener Behandlungsvollzug Art. 63 StGB 2.3 Offener Normalvollzug Art. 77 StGB 2.4 Offener Behandlungsvollzug Art. 63 StGB , , Strafvollzug Arbeitsexternat Anteil zu Lasten der Einweisungsbehörde oder Dritte Anteil zu Lasten der eingewiesenen Person bis Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft Art. 75, Art. 76, Art. 77 und Art. 78 AuG Vollzugsform wird noch bis am angeboten Justizvollzugsanstalt St. Johannsen 3.1 Strafvollzug mit ambulanter Behandlung Art. 63 StGB Die Ziffern in dieser Spalte verweisen auf nachfolgende Kapitel Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 3 von 10
4 3.2 Behandlungsvollzug Art. 59, Art. 60, und Art. 64 StGB 3.3 Behandlungsvollzug in der Beobachtungs- und Triageabteilung 3.4 Massnahmenvollzug Wohn- und Arbeitsexternat Betreuung durch Anstalt und externer ambulanter Behandlung 3.5 Massnahmenvollzug Wohn- und Arbeitsexternat Betreuung durch Anstalt und interner ambulanter Behandlung Massnahmenvollzug Wohnexternat Massnahmenvollzug Arbeitsexternat Justizvollzugsanstalt Hindelbank 4.1 Normalvollzug (Strafvollzug) Art. 77 StGB 4.2 Normalvollzug (Strafvollzug) in der Mutter/Kind- Abteilung Art. 77 StGB 4.3 Behandlungsvollzug (Strafvollzug mit vollzugsbegleitender Behandlung) Inkl. Behandlungsvollzug in der Mutter/Kind- Abteilung Art. 63 und Art. 64 StGB (mit Behandlung) 4.4 Sicherheitsvollzug A (höchste Sicherheit) Sicherheitsvollzug B Sicherheitsvollzug mit psychiatrischer Begleitung (Integration) 4.7 Stationärer Behandlungsvollzug mit psychiatrischer Begleitung Art. 59, Art. 60 und Art StGB Strafvollzug Arbeitsexternat Anteil zu Lasten der Einweisungsbehörde oder Dritte Anteil zu Lasten der eingewiesenen Person bis 50.- Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 4 von 10
5 4.9 Strafvollzug mit vollzugsbegleitenden Massnahmen Arbeitsexternat Art. 63 StGB 4.10 Massnahmenvollzug Arbeitsexternat Art. 59, Art. 61 und Art. 64 StGB 4.11 Massnahmenvollzug Wohn- und Arbeitsexternat Art. 59, Art. 61 und Art. 64 StGB Betreuung durch Justizvollzugsanstalt und ambulante Behandlung extern 4.12 Fürsorgerische Unterbringung Art. 426 ZGB Regionalgefängnisse 5.1 Untersuchungs- und Sicherheitshaft Art. 220 ff StPO Inklusive Auslieferungshaft Untersuchungshaft Jugendliche Haft von Personen, die sich im Transit befinden 5.2 Geschlossener Normalvollzug nach konkordatlichen Richtlinien in der Vollzugsabteilung im Regionalgefängnis Burgdorf Art. 77 StGB und Art. 236 StPO (vorzeitiger Strafantritt) Kurzstrafen Art. 77 StGB Geschlossener Normalvollzug Tageweiser Vollzug Vollzug von Militärgerichtsurteilen Gemeindearrest Straf- und Massnahmenvollzug Jugendliche Militärarrest 5.4 Strafvollzug (aufgrund von Rückführungen aus JVA) Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 5 von 10
6 5.5 Sicherheitsvollzug in der Abteilung intensive Betreuung (AiB) Einweisung erfolgt mit Verfügung durch die einweisende Behörde (Sicherheitsvollzug und Untersuchungshaft) Geschlossener Behandlungsvollzug Art. 60, Art. 63 und Art. 64 StGB (aufgrund von Rückführungen aus JVA) Halbgefangenschaft Erwachsene und Jugendliche Art. 77b StGB Kosten zu Lasten der Einweisungsbehörde oder Dritte Rückforderbarer Anteil zu Lasten der eingewiesenen Person (Art. 147 SMVV) bis Fürsorgerische Unterbringung Art. 426 ZGB 5.9 Kurzaufenthalt (Passant) Aufenthalt ohne Übernachtung, mit Kontrolle, Verpflegung und Vorbereitung für den Transport 5.10 Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft Art. 73, Art. 75, Art. 76, Art. 77 und Art. 78 AuG 5.11 Kurzaufenthalt mit Botschaftsvorführung Aufenthalt ohne Übernachtung, mit Verpflegung und begleitete Zuführung Aufenthalt mit Botschaftsvorführung Erste Übernachtung, mit Verpflegung, Koordination und Durchführung der begleiteten Zuführung Jede weitere Übernachtung Bewährungs- und Vollzugsdienste 6.1 Strafvollzug Wohn- und Arbeitsexternat Vollzug durch Bewährungshilfe Anteil zu Lasten der eingewiesenen Person 33.- bis 50.- Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 6 von 10
7 6.2 Electronic Monitoring Kostenbeteiligung der eingewiesenen Person 20.- bis Kostenbeteiligung Urteilskanton Risikosprechstunde durch die Abteilung forensische Abklärung 6.4 Abklärung Stufe 1 durch die Abteilung forensische Abklärung 6.5 Abklärung Stufe 2 durch die Abteilung forensische Abklärung CHF/Fall CHF/Fall CHF/Fall Bewachungsstation 7.1 Ambulanter Aufenthalt Tagespauschale für die Gewährleistung der Sicherheit 7.2 Stationärer Aufenthalt Tagespauschale für die Gewährleistung der Sicherheit 7.3 Medizinische Leistungen, welche nach DRG nicht durch eine Krankenkasse gedeckt sind Fallbezogene nicht gedeckte Kosten 8 Transportdienst 8.1 Transporte allgemein Transporte werden nach Distanz gemäss und Zeitaufwand (unabhängig von der Anzahl Mitarbeiter/innen) verrechnet. CHF/km CHF/h Transporte in Bern Pauschalbetrag bei Botschaftsvorführungen, Zuführungen in das Staatssekretariat für Migration und zum Migrationsdienst (Papierbeschaffung, Identitätsabklärung, Sprachanalyse, ) oder in das RGBE für den Weitertransport zur Ausschaffung. CHF Transporte zum Flughafen Zürich, Genf oder Basel CHF/ Mitarbeiter/in Transporte für die Strafvollzugsbehörde des Bundes Hin- und Rücktransport, Vereinbarung vom CHF Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 7 von 10
8 9 Zusatzkosten 9.1 Substitutionsbehandlung (z.b. Methadon, Heroin) Bei einem Aufenthalt in einer Konkordatsanstalt oder einem Gefängnis. 9.2 Suchtmittelentzug mit medizinischer Betreuung Bei einem Aufenthalt in einem Gefängnis. 9.3 Diätkost für Diabetiker Bei einem Aufenthalt in einem Gefängnis. 9.4 Behandlungsvollzug Die Einweisungsbehörde muss vorgängig über die Verrechnung der Zusatzkosten informiert werden. 9.5 Unterbringung von Kleinkindern in Hindelbank Zuschlag pro Kind Unfallversicherung SAZ-Beitrag Bildung im Strafvollzug Bei einem Aufenthalt in einer Konkordatsanstalt Fallvorlage an die konkordatliche Fachkommission CHF/Fall Entschädigung forensischer Psychiater CHF/h Arbeitsagogik Kostgeld inklusive Arbeitsagogik gemäss Beschluss der Konkordatskonferenz vom Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 8 von 10
9 10 Bedingungen 10.1 Informationspflicht Die Einweisungsbehörde muss vorgängig über die Verrechnung höherer Kostgeldansätze von den Anstalts- oder Gefängnisleitung informiert werden Zahnärztliche Behandlung Sämtliche Zahnarztkosten (Notfälle und Sanierungen) sind weder im Kostgeld noch in den Zusatzkosten enthalten Externe ärztliche Behandlung und Versorgung Anfallende Kosten aus externen ärztlichen Behandlungen sind nicht in den Kostgeldansätzen enthalten Spitalaufenthalt Der Ein- und Austrittstag wird voll berechnet AHV / IV / ALV Beiträge / Krankenversicherung Im Kostgeld und den Zusatzkosten sind diese Beiträge nicht enthalten. Die Gefangenen müssen sich an den Kosten für AHV und IV zur Hälfte beteiligen Urlaub Es erfolgt kein Unterbruch der Zahlungspflicht Arbeitsentgelt Das durchschnittliche Arbeitsentgelt beträgt CHF 26.- (Beschluss Konkordatskonferenz vom ) 10.8 Berichte von Psychologen und Psychiatern Die Kosten für diese Berichte können nur dann separat in Rechnung gestellt werden, wenn diese von den Vollzugsbehörden ausdrücklich verlangt worden sind und wenn für die eingewiesene Person nicht bereits ein erhöhtes Kostgeld (Behandlungsvollzug) in Rechnung gestellt wird. Von Untersuchungsbehörden und Gerichten in Auftrag gegebene Berichte und Gutachten werden diesen immer separat in Rechnung gestellt Reservationsgebühr Bei Verlegungen in die Bewachungsstation, in ein Spital oder eine psychiatrische Klinik sowie bei anderen Unterbrüchen im Vollzug, die 7 Tage nicht übersteigen, kann die Anstalt von der Einweisungsbehörde die Bezahlung einer Reservationsgebühr in der Höhe des bisher in Rechnung gestellten Kostgeldes verlangen. Diese ist längstens 7 Tage geschuldet. Fälle, bei denen die Abwesenheit von der Anstalt länger als 7 Tage beträgt oder die Dauer unklar ist, sind der Einweisungsbehörde unverzüglich zu melden, die darüber entscheidet, ob und allenfalls wie lange der Platz reserviert werden soll. Für die festgelegte Dauer der Reservation schuldet die Einweisungsbehörde die Reservationsgebühr Reduktion Mindestbeitrag beim Wohn- und Arbeitsexternat Der festgesetzte Mindestbeitrag pro Tag kann reduziert werden, wenn die betroffene Person nur ein bescheidenes Einkommen (materielle Grundsicherung gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe [SKOS] für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe, 5. Ausgabe, April 2005, mit den Ergänzungen 12/05, 12/07, 12/08, 12/10, 12/12 und 12/14) erzielt. Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 9 von 10
10 10.11 Inkasso Der Vollzugskanton kassiert den Kostenbeitrag der Eingewiesenen ein und stellt dem Urteilskanton für die Differenz bis zum festgesetzten Kostgeld Rechnung Kostenbeteiligung Electronic Monitoring Die Kostenbeteiligung kann unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse auf Antrag reduziert oder erlassen werden (Berechnung nach der materiellen Grundsicherung gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe [SKOS] für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe, 5. Ausgabe, April 2005, mit den Ergänzungen 12/05, 12/07, 12/08, 12/10, 12/12 und 12/14) Stationäre medizinische Behandlung im Inselspital Abrechnung erfolgt nach DRG Ambulante medizinische Behandlung im Inselspital Abrechnung erfolgt nach TARMED Transporte mit Rechnungsstellung Zuführungen in die Bewachungsstation/Spitäler/Kliniken, Transporte im Auftrag einer Behörde für U-Haft, Sicherheitshaft und Fürsorgerische Unterbringung, Transporte im Vollzug von ausserkantonalten Häftlingen welche durch eine Behörde in Auftrag gegeben werden, Transporte welche durch Eigenverschulden eines Insassen gefahren werden müssen z.b. Sanktionierungen, Rücktransporte nach Flucht, Kostenträger bei einer Substitutionsbehandlung Beim Tarif Substitutionsbehandlung handelt es sich um die Betreuungskosten bei der Abgabe unter Sicht und dem korrekten Umgang mit Betäubungsmitteln (Aufbewahrung im Tresor, Dokumentation, ). Bei einer substitutionsgestützten Behandlung können unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte die Kosten für die Medikamente mit der Krankenkasse abgerechnet werden: Originalrechnung der Apotheke, die auf den Insassen lautet (keine Sammelrechnungen) Kopie der Bewilligung vom Kantonsarztamt (GEF) Gültige und unterzeichnete Abtretungserklärung Stammblatt Zeitpunkt für eine Verrechnung des Behandlungsvollzuges Eine Verrechnung erfolgt frühestens ab dem zweiten Behandlungsmonat beim Vollzug von Freiheitsstrafen und der Verwahrung gemäss Art. 64 StGB, wenn sich eine ausserordentliche und intensive Behandlung durch einen Psychologen oder Psychiater aufdrängt. Eingewiesene im Vollzug von Freiheitsstrafen oder in der Verwahrung gemäss Art. 64 StGB, bei denen keine dauernde psychologisch-psychiatrische Betreuung und Behandlung notwendig ist, fallen nicht unter diese Kategorie. Kostgeldliste_2018_ _V06hs_d.docx Seite 10 von 10
Kostgeldliste der Berner Vollzugseinrichtungen
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