Einzelplan 04: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. Personalaufwand des Staatsbetriebes Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen

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1 Einzelplan 04: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Personalaufwand des Staatsbetriebes Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen 13 Im Barockschloss Rammenau sind Angestellte bis zu 17 Stunden täglich und 68 Stunden wöchentlich zum Dienst herangezogen worden. Leitendes Personal hat sich die Bezahlung von Überstunden selbst angewiesen. Die Personalwirtschaft des Staatsbetriebes SBG muss grundlegend verbessert werden. 1 Prüfungsgegenstand Der Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen (SBG) ist zum errichtet worden und besteht aus einer Zentrale und elf Schlossbetrieben. Im Sinne einer Vernetzung mit dem Staatsbetrieb werden von der Zentrale zusätzlich die Schlösser-gGmbH s Festung Königstein sowie Schlösser Augustusburg, Lichtenwalde und Burg Scharfenstein betreut. Der Personalaufwand des Staatsbetriebes betrug im Jahr 2005 rd. 9,3 Mio.. Im Vordergrund der Prüfung standen neben haushalts-, beamten- und tarifrechtlichen Aspekten insbesondere personalwirtschaftliche Gesichtspunkte. 2 Prüfungsergebnisse 2.1 Rahmenbedingungen Der Staatsbetrieb SBG hat die Aufgabe, die von ihm betriebenen Bau- und Kulturdenkmale zu pflegen, zu bewahren und unter Berücksichtigung kultureller, denkmalpflegerischer und historischer Belange eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Bei der Besonderheit der Aufgaben ist mit zu bedenken, dass eine Wirtschaftlichkeit im klassischen Sinne, vergleichbar mit einem Unternehmen der Privatwirtschaft, allenfalls nur eingeschränkt erbracht werden kann. Es muss aber gewährleistet sein, dass innerhalb der vorhandenen Rahmenbedingungen optimal gewirtschaftet wird. Insbesondere wird erwartet, dass der Staatsbetrieb sein Personal effektiv und effizient einsetzt. Dies gilt auch für einen Servicebetrieb im Bereich des Tourismus. Gute Servicequalität und wirtschaftlicher Personaleinsatz sind kein Gegensatz. 179

2 2.2 Erträge und Aufwendungen in T Erträge 6.355, , , , ,2 darunter Erlöse Eintrittsgelder 2.290, , , , ,2 Aufwendungen , , , , ,7 - Materialaufwand 1.299, , , , ,9 - Personalaufwand 8.438, , , , ,7 - Abschreibungen 820,5 775,6 977, ,9 942,5 - sonstige betriebliche Aufwendungen 4.134, , , , ,4 Saldo Erträge und Aufwendungen , , , , ,5 Zuschüsse für laufende Zwecke 8.794, , , , ,0 Die Erträge des Staatsbetriebes SBG erhöhten sich im Ist von 2003 bis 2006 um 1.210,6 T (19,0 %). Dies war u. a. auf eine Steigerung der Erlöse aus Eintrittsgeldern um 375,7 T sowie für Speisen und Getränke um 317,3 T zurückzuführen. Der Steigerung der Erträge waren Grenzen gesetzt. Einerseits entstand im Tourismusmarkt ein zunehmender Konkurrenzdruck. Andererseits war der Staatsbetrieb gehalten, für eine seiner flächenmäßig größten Parkanlagen, den Park Pillnitz, auf die Erhebung von Eintrittsgeldern zu verzichten. Wie die Staatsregierung plant, sollen für den Park Pillnitz Eintrittsgelder in moderater Höhe (2 p. P., 1,50 ermäßigt) erhoben werden. Der SRH hält dies für angemessen (vgl. Jahresbericht 1999 des SRH). Die Aufwendungen des Staatsbetriebes sind von 2003 bis 2006 um 2.030,5 T (13,8 %) gestiegen. Dies lässt sich teilweise auf ein gestiegenes Aufgaben- und Zuständigkeitsspektrum zurückführen, u. a. infolge der Übernahme aller Flächen der Batuz-Foundation in Altzella oder des Schlosses Colditz. Der Personalaufwand ist in den Jahren 2003 bis 2006 um 911 T (10,8 %) gestiegen. Nach dem Wirtschaftsplan soll er weiter wachsen. Mit durchschnittlich 58 % des Gesamtaufwands war diese Aufwandsart der größte Kostenblock. Für ein wirtschaftliches Handeln im Staatsbetrieb SBG kommt der Personalwirtschaft eine Schlüsselfunktion zu. 2.3 Planstellen/Stellen Alle 191 Stellen der Schlossbetriebe sind in der Anzahl und der Wertigkeit in den einheitlichen Staatsbetrieb übergegangen. Zudem sind aus dem LfF - u. a. aus der ehemaligen Sächsischen Schlösserverwaltung - 30 Planstellen/Stellen in den Staatsbetrieb überführt worden. 1 Istdaten, Quelle: Gewinn- und Verlustrechnung Staatsbetrieb SBG. 2 Voraussichtliches Ist 2006, Quelle: SMF. 3 Solldaten, Quelle: Wirtschaftsplan Staatsbetrieb SBG. 180

3 Vor der Errichtung des Staatsbetriebes ist weder eine Aufgabenkritik noch eine Ermittlung des Personalbedarfs durchgeführt worden. Damit ist bei der Gründung des Staatsbetriebes die Chance vertan worden, Grundlagen für eine nachhaltige Personalbewirtschaftung zu schaffen. Bei seiner Errichtung war der Staatsbetrieb mit acht Beamtenstellen (Planstellen) ausgestattet. Im Jahr 2005 ist eine Mehrung um weitere drei Planstellen (B 2, A 15 und A 9) vorgenommen worden. Auf der Planstelle A 9 wird seit April 2004 ein Angestellter geführt. Weiterhin sind je eine Planstelle A 11 und A 10 mit Angestellten besetzt. Gemäß 17 Abs. 5 Satz 2 SäHO dürfen Planstellen nur für Aufgaben eingerichtet werden, zu deren Wahrnehmung ein Beamter nötig ist. Dementsprechend hält es der SRH für überraschend, dass Beamtenstellen in einem offensichtlich nicht hoheitlichen Bereich vorgehalten werden, für den eine formelle Privatisierung erwogen wird. Das SMF begründete das Ausbringen von Planstellen im Staatsbetrieb damit, dass im Zuge von internen Stellenausschreibungen als Folge des Einstellungsstopps eine flexible Stellenbesetzung sowohl mit Angestellten als auch Beamten möglich sein sollte. Bei zweifelsfrei nicht hoheitlicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist auf das Ausbringen von Planstellen zu verzichten. 2.4 Personalbedarf Bereich Gärten Der Bereich Gärten der Schlossbetriebe war in den Jahren 2006/2007 mit rd. 47 VK Stamm- und rd. 10 VK Saisonkräften ausgestattet. Unter Berücksichtigung des Personalaufwands der Zentrale (5 VK) und sonstiger Kräfte, wie ABM und Zivildienstleistende, verursachte der Bereich Gärten einen Personalaufwand in Höhe von rd. 2 Mio.. Der Pflegeaufwand für Gartenflächen wird nach sog. Pflegeklassen bestimmt. Die Pflege von Schmuckbeeten oder Formschnittgehölzen erfordert einen höheren Aufwand und eine andere Qualifikation der Bediensteten als z. B. die Pflege von naturnahen Gehölzen oder Wiesen. Nur für den Großen Garten Dresden und den Park Pillnitz sind die nach Pflegeklassen unterteilten Flächen ermittelt worden. Für den Gartenbereich der anderen Schlossbetriebe, u. a. für den pflegeintensiven Barockgarten Großsedlitz, lagen diese Angaben nicht vor. Die Größe der zu bewirtschaftenden Gartenflächen war in der Zentrale nicht bekannt. So gab das Referat Gärten der Zentrale z. B. die zu bewirtschaftende Fläche des Barockgartens Großsedlitz mit 6 ha und der Barockgarten selbst mit 18 ha an. Für den wirksamen und wirtschaftlichen Personaleinsatz im Gartenbereich des Staatsbetriebes fehlte eine verlässliche Bemessungsgrundlage. 2.5 Mehrstunden im Barockschloss Rammenau Der Staatsbetrieb hatte mit dem Bezirkspersonalrat beim Staatsbetrieb SBG eine Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit abgeschlossen. Danach dürfen grundsätzlich nicht mehr als 10 Arbeitsstunden täglich erbracht werden. Überstunden sind auf 181

4 schriftliche Anordnung oder mit schriftlicher Genehmigung des Direktors oder Schlossleiters zulässig. Nach den vorliegenden Arbeitszeitnachweisen hatten zum Stand die sieben Bediensteten (ohne Schlossleiter) Mehrstunden geleistet. Dies entspricht durchschnittlich 372 Mehrstunden je Beschäftigten bzw. 1,5 VK. Die Prüfung der Arbeitszeitnachweise hat u. a. ergeben, dass in erheblichem Umfang tägliche Arbeitszeiten von mehr als 10 Stunden, teilweise bis zu 17 Stunden, geleistet worden sind, z. B. von einem Bediensteten an 42 Tagen im Jahr 2005 und an 32 Tagen im Jahr Nach den Dienstplänen wurden Bedienstete an bis zu 32 Tagen ununterbrochen zum Dienst eingeteilt. Die Arbeitszeitnachweise wiesen ununterbrochene Dienste an bis zu 26 Tagen aus. Mehrfach arbeiteten die Bediensteten 7 Tage in der Woche und leisteten dabei bis zu 68 Stunden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausenzeiten wurden nicht eingehalten. Ein Bediensteter hatte im Jahr 2005 an 308 Tagen gearbeitet und keinen Urlaub eingebracht. Der Umfang der lt. Dienstplan angewiesenen Dienste und die geleisteten Arbeitsstunden sind ein grober Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz und die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Das Maß an Mehrstunden gibt Anlass, das Aufgabenvolumen mit dem Ziel zu überprüfen, inwieweit mit dem vorhandenen Personal und unter Beachtung der geltenden Arbeitszeitregelungen die Aufgaben erfüllt werden können. Das Barockschloss Rammenau ist ganzjährig durchgängig geöffnet. Andere Schlossbetriebe, z. B. die Burg Mildenstein, haben nach Weihnachten bis Anfang Februar des Folgejahres Winterpause sowie wöchentlich einen Schließtag. Die Öffnungszeiten des Barockschlosses sind unter Einbeziehung der Nachfrage, des Aufwands sowie der Beachtung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach wirtschaftlichen Maßstäben festzulegen. 2.6 Bezahlung von Überstunden Die Genehmigung von Überstunden für Schlossleiter bei Veranstaltungen für Dritte ist in der Dienstvereinbarung nicht ausdrücklich geregelt. Im Zeitraum Februar 2005 bis November 2006 sind einem Schlossleiter 506 Überstunden mit einem Betrag von 10,5 T vergütet worden. Der Direktor des Staatsbetriebes hatte die Überstunden weder angeordnet noch genehmigt. Im tarifrechtlichen Sinne lagen somit keine Überstunden vor, die hätten vergütetet werden müssen. Es handelte sich vielmehr um Mehrstunden, die durch Freizeit auszugleichen gewesen wären. Die Anweisung zur Vergütung der nicht genehmigten Mehrstunden war vom Schlossleiter selbst erfolgt. Der Direktor des Staatsbetriebes hatte keine Kenntnis über den Sachverhalt. Bei Information durch den SRH waren die tarifrechtlich vorgegebenen Fristen für eine Rückforderung der unrechtmäßig bezahlten Mehrstunden bereits verstrichen. 182

5 Es ist nicht hinzunehmen, dass sich leitendes Personal Überstunden selbst genehmigt und deren Bezahlung veranlasst. 2.7 Altersteilzeitverträge Der Staatsbetrieb SBG hatte zum mit 21 von 216 Bediensteten (9,7 %) Altersteilzeitverträge abgeschlossen. Danach werden 20 Bedienstete im Blockmodell und 1 Beschäftigter im Teilzeitmodell beschäftigt. Von den Altersteilzeitstellen waren im Jahr 2007 fünf Stellen nachbesetzt worden. Für vier liefen Ausschreibungen. Nach 2 Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit ist die Gewährung von Altersteilzeit ab der Vollendung des 55. bis Vollendung des 60. Lebensjahres eine Kann- Regelung. Arbeitnehmer, nach Vollendung des 60. Lebensjahres, haben Anspruch auf Altersteilzeitarbeit. Der Arbeitgeber kann ein Altersteilzeitverhältnis ablehnen, wenn dringende dienstliche oder betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Ein Grund ist die sog. Überforderung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 3 Altersteilzeitgesetz. Danach kann der Arbeitgeber einen Altersteilzeitantrag ablehnen, wenn bereits mehr als 5 von 100 Beschäftigten Altersteilzeitverhältnisse gewährt wurden. Der Staatsbetrieb SBG hat den Tatbestand der Überforderung beim Abschluss der Verträge nicht beachtet. Das Instrument Altersteilzeit wurde nicht genutzt, um Personal abzubauen. Der Staatsbetrieb SBG hat mit neun Bediensteten Altersteilzeitverträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren abgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass selbst bei Erstattungsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit (maximal sechs Jahre) für vier Jahre keine Förderungsleistungen gezahlt werden. Für Altersteilzeitverträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren ergibt sich trotz der Erstattungen durch die Bundesagentur für Arbeit ein Personalmehraufwand in Höhe von rd. 53 T je Fall. 4 Insofern verursachen die neun Altersteilzeitverträge dem Staatsbetrieb SBG einen Personalmehraufwand von mindestens 480 T. Die abgeschlossenen Altersteilzeitverträge belasten den Staatsbetrieb SBG finanziell erheblich. 3 Folgerungen Für einen bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Personaleinsatz im Staatsbetrieb SBG sind die Grundlagen zu schaffen. Die Personalwirtschaft ist zu verbessern. Planstellen dürfen nur für Aufgaben im Sinne des 17 Abs. 5 SäHO eingerichtet werden. Die Dienstgestaltung im Barockschloss Rammenau hat den Schutz und die Gesundheit der Bediensteten grob gefährdet. Es ist sicherzustellen, dass keine ungenehmigten Überstunden bezahlt werden. 4 Unter Zugrundlegung der Bezüge der Lohngruppe 4 a im Monat Oktober 2006, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. 183

6 4 Stellungnahme des Ministeriums Es wurde hinsichtlich der dargestellten Rahmenbedingungen darauf verwiesen, der Staatsbetrieb sei zwar eine rechtlich unselbstständige Behörde, er könne inhaltlich jedoch nicht mit einer Verwaltungsbehörde gleichgesetzt werden. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass sich die Liegenschaften und die damit verbundenen Aufgaben stetig weiterentwickeln und mehren. Bei der Errichtung des Staatsbetriebes sei eine Aufgabenkritik dahingehend durchgeführt worden, ob die Aufgabe weiterhin anfiele und ob diese von der Zentrale oder in Schlossbetrieben ausgeführt werden solle. Eine personelle Untersetzung der Aufgabenzuweisung erfolgte in der Tat nicht. Die Feststellungen des SRH hinsichtlich einer verlässlichen Bemessungsgrundlage für den Personalbedarf im Bereich Gärten, zu Verstößen gegen geltende Arbeitszeitregelungen, der Bezahlung von Überstunden der Schlossleiter und zur Altersteilzeit trage es mit. Die Forderung des SRH, Beamtenstellen bei zweifelsfrei nicht hoheitlicher Tätigkeit in Angestelltenstellen umzuwandeln, werde rechtlich geteilt. Sie könnte aber unter den Bedingungen des derzeitigen Einstellungsstopps nicht ohne weiteres umgesetzt werden. Der Staatsbetrieb sei bei Neubesetzungen von Stellen auf eine flexible Besetzung, mithin auch auf Beamte angewiesen. 5 Schlussbemerkung Die Annahme, es müssten unter den Bedingungen des Einstellungsstopps Beamtenstellen vorgehalten werden, überzeugt nicht, da Amtsinhaber mit ihren Stellen zum Staatsbetrieb versetzt werden könnten. Ein Vorhalten von Beamtenstellen ist deshalb nicht notwendig. 184

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