Kinderbetreuung; Follow up Überprüfung
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- Volker Baumann
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1 Oberösterreich Kinderbetreuung; Follow up Überprüfung Das Land Oberösterreich setzte die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2005 zur Gänze um. Kurzfassung Ziel der Follow up Überprüfung des Landes Oberösterreich mit dem Schwerpunkt Kinderbetreuung war, die Umsetzung wesentlicher Empfehlungen zu beurteilen, die der RH bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung abgegeben hatte und deren Verwirklichung zugesagt wurde. (TZ 1) Die Empfehlung des RH hinsichtlich zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sowie für schulpflichtige Kinder wurde umgesetzt. Die Anzahl der in Krabbelstuben betreuten Kinder war um rd. 16 % gestiegen, jene der in Horten betreuten Kinder erhöhte sich um rd. 11 %. (TZ 2) Im Kindergartenjahr 20004/2005 hatten in den Sommerferien durchschnittlich 67 % der Kindergärten an mehr als 25 Tagen geschlossen; im Kindergartenjahr 2007/2008 waren es 55 %. (TZ 3) Die Rahmenbedingungen bezüglich der Öffnungs und Ferienschließzeiten von Kindergärten wurden durch gesetzliche Mindestwochen und Mindesttagesöffnungszeiten entsprechend der Empfehlung des RH verbessert. (TZ 3) Der Empfehlung des RH, die Finanzierung von Kindergärten und Horten von landesweit einheitlichen Kriterien für die Festsetzung des Elternbeitrags abhängig zu machen, wurde entsprochen. (TZ 4) Oberösterreich 2009/1 177
2 Kenndaten des Landes Oberösterreich zur Kinderbetreuung Einwohner laut Volkszählung Gebarung 1) ordentlicher Haushalt in Mill. EUR Einnahmen 4.132, , , , ,7 Ausgaben 4.132, , , , ,7 davon für Kindergärten 61,0 62,7 66,8 77,7 83,6 Horte 14,6 15,4 17,1 20,2 21,7 1) Quellen: Rechnungsabschlüsse (für 2008 und 2009: Voranschläge) Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte im Juni und Juli 2008 die Umsetzung wesentlicher Empfehlungen, die er im Jahr 2005 bei einer Gebarungsüberprüfung des Landes Oberösterreich mit dem Schwerpunkt Kinderbetreuung abgegeben hatte und deren Verwirklichung zugesagt wurde. Der in der Reihe Land Oberösterreich 2006/5 veröffentlichte Bericht wird in der Folge als Vorbericht bezeichnet. Zu dem im August 2008 übermittelten Prüfungsergebnis nahm die Oberösterreichische Landesregierung im Oktober 2008 Stellung. Eine Gegenäußerung des RH war nicht erforderlich. 178 Oberösterreich 2009/1
3 Oberösterreich Kinderbetreuung; Follow up Überprüfung Krabbelstuben und Horte 2.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, für Kinder unter drei Jahren und für schulpflichtige Kinder bedarfsgerecht zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Anzahl der Krabbelstuben und Horte sowie der darin betreuten Kinder seit dem Betreuungsjahr 2004/2005 wie folgt gestiegen war: Krabbelstuben 1) Betriebe Gruppen betreute Kinder Mitarbeiter Versorgungsgrad Kinder Versorgungsgrad 0 bis 2 Jahre (bis unter 3 Jahren) 2004/ ,0 2005/ ,2 2006/ ,4 2007/ ,6 1) inklusive Alterserweiterte, laut Abteilung Statistik Land Oberösterreich Anzahl in % Horte Betriebe Gruppen betreute Kinder Mitarbeiter Kinder 6 bis 14 Jahre Anzahl in % 2004/ ,3 2005/ ,4 2006/ ,7 2007/ ,1 Die Anzahl der in Krabbelstuben betreuten Kinder war im Betrachtungszeitraum um rd. 16 % gestiegen, jene der in Horten betreuten Kinder erhöhte sich um rd. 11 %. Leichte Steigerungen waren dadurch auch beim Versorgungsgrad zu verzeichnen. 2.2 Die Empfehlung des RH wurde somit umgesetzt. Oberösterreich 2009/1 179
4 Öffnungszeiten 3.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht festgestellt, dass im Kindergartenjahr 2004/2005 in den Sommerferien durchschnittlich rd. 67 % der Kindergärten an mehr als 25 Tagen geschlossen hatten. Er hatte daher empfohlen, hinsichtlich der Öffnungs und Ferienschließzeiten von Kindergärten bessere Rahmenbedingungen zu schaffen; dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit der Erwerbstätigkeit von Erziehungsberechtigten. Im Kindergartenjahr 2007/2008 hatten in den Sommerferien durchschnittlich rd. 55 % der Kindergärten an mehr als 25 Tagen geschlossen. Mit dem Oö. Kinderbetreuungsgesetz (LGBl. Nr. 39/2007), das mit 1. September 2007 in Kraft trat, wurden u.a. sowohl das Arbeitsjahr und die Ferien als auch die Öffnungszeiten neu geregelt. Davor bestand keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Mindestwochen und Mindesttagesöffnungszeiten (Besuchszeiten). Das Arbeitsjahr beginnt nach Möglichkeit jeweils am ersten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres. Die Hauptferien dauern nunmehr ununterbrochen vier Wochen. Der Rechtsträger der Kinderbetreuungseinrichtung darf aber entsprechend dem Bedarf der Eltern längere oder kürzere Hauptferien festsetzen oder von der Festsetzung von Hauptferien absehen. Die Wochenöffnungszeit muss für Krabbelstuben und Kindergartengruppen mindestens 30 Stunden, für Hortgruppen mindestens 25 Stunden betragen. Die Tagesöffnungszeit von Krabbelstuben sowie Kindergartengruppen muss mindestens von 7.30 Uhr bis Uhr und jene von Hortgruppen mindestens von Uhr bis Uhr festgesetzt sein. Sofern ein geringerer Bedarf nachgewiesen wird, ist die Festlegung einer kürzeren Wochen oder Tagesöffnungszeit zulässig, sie muss aber mindestens 20 Stunden pro Woche betragen. Im Übrigen hat der Rechtsträger bei der Festlegung der Öffnungszeiten die Bedürfnisse der Kinder und deren Eltern sowie die Dienstzeit des Personals zu berücksichtigen. 3.2 Der Empfehlung des RH wurde somit entsprochen. 180 Oberösterreich 2009/1
5 Oberösterreich Kinderbetreuung; Follow up Überprüfung Elternbeiträge 4.1 Das mit 1. September 2007 außer Kraft getretene Oö. Kindergarten und Hortgesetz (LGBl. Nr. 1/1973) sah hinsichtlich der Beiträge der Eltern lediglich vor, dass der Kindergarten(Hort)erhalter einen angemessenen, jedoch insgesamt höchstens kostendeckenden Elternbeitrag einzuheben hatte. Der RH hatte daher in seinem Vorbericht empfohlen, die Finanzierung von Kindergärten und Horten von landesweit einheitlichen Kriterien für die Festsetzung des Elternbeitrags abhängig zu machen. Vor allem für die soziale Staffelung sollten eine landesweit einheitliche Definition des (Haushalts )Einkommens festgelegt und die relevanten Einkommensstufen vorgegeben werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass mit 1. September 2007 die Elternbeitragsverordnung 2007 (LGBl. Nr. 50/2007) in Kraft trat. Die wesentlichen Inhalte dieser Verordnung waren: die Bewertung des Familieneinkommens; der Kostenbeitrag der Eltern für alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung mit Festlegung eines Mindest und Höchstbeitrags (Mindestbeitrag in Kindergärten und Horten von 36 EUR für unter Dreijährige, in alterserweiterten Kindergartengruppen für die unter Dreijährigen und in Krabbelstuben 43 EUR; der Höchstbeitrag durfte maximal kostendeckend sein); Zu und Abschläge, bspw. wenn Früh oder Spätdienste angeboten wurden oder mehrere Kinder einer Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung benützten; die Berechnung des Elternbeitrags für Kindergärten, Horte, Krabbelstuben und heilpädagogische Kindergärten sowie Horte. Mit 1. September 2008 trat die Oö. Kindergärten und Horte Elternbeitragsverordnung 2008 (LGBl. Nr. 54/2008) in Kraft und damit die Elternbeitragsverordnung 2007 hinsichtlich Kindergärten und Horte außer Kraft. Oberösterreich 2009/1 181
6 Elternbeiträge Als nennenswerte Änderungen waren anzuführen: Ergänzungen bei der Bewertung des Familieneinkommens, wonach ein einheitlicher Einkommensbegriff zugrunde gelegt wird und auch der Einkommensteuerbescheid als Berechnungsbasis herangezogen werden kann; der Geschwisterabschlag von nunmehr maximal 50 % für das zweite Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung bzw. maximal 100 % für jedes weitere Kind; Ergänzungen zur Tarifordnung der Rechtsträger der Kinderbetreuungseinrichtungen, wonach die soziale Staffelung der Elternbeiträge ermöglicht wird. 4.2 Die Empfehlung des RH wurde somit umgesetzt. 4.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung sei mit 1. September 2008 auch die Oö. Krabbelstuben Elternbeitragsverordnung 2008 (LGBl. Nr. 88/2008) in Kraft getreten. Weiters sei in der Sitzung der Landesregierung vom 25. August 2008 eine Neufassung der Verordnung der Oö. Landesregierung über die Leistung des Zuschusses des Landes zum laufenden Aufwand von Krabbelstuben beschlossen worden. Schlussbemerkung/Schlussempfehlung 5 Der RH stellte fest, dass das Land Oberösterreich die drei überprüften Empfehlungen des Vorberichts umgesetzt hat. 182 Oberösterreich 2009/1
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